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AWO Bundesverband e. V.

Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 18 Argumente aus rund 2 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem AWO Bundesverband übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo AWO Bundesverband allein steht

Bei keiner Streitfrage urteilt AWO Bundesverband anders als die Mehrheit des eigenen Lagers.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 18 Argumenten stehen 11 auf der Landkarte und 7 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 4 Argumente sind entstanden, weil sie 2 längere Textstellen geteilt hat.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 2 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Ausbau der PV ist für das 80-%-Ziel 2030 notwendig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Laut PV-Strategie ist in den nächsten Jahren ein enormer Zuwachs an PV-Kapazität nötig, damit erneuerbare Energien 2030 80 % des Bruttostromverbrauchs decken.

„dass in den nächsten Jahren ein enorm großer Zuwachs an PV-Kapazität notwendig ist“

Originalstelle, AWO Bundesverband e. V.

Eigenerzeugung entlastet öffentliche Kassen mittelfristig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eigene Stromerzeugung in der Sozialwirtschaft senkt mittelfristig die Energiekosten, die öffentliche Kassen und Kostenträger erstatten müssen.

„Mittelfristig bedeutet die eigene Stromerzeugung in der Sozialwirtschaft auch eine Entlastung der öffentlichen Kassen und Kostenträgern“

Originalstelle, AWO Bundesverband e. V.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 3 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Großes PV-Potenzial auf Dächern der Sozialwirtschaft

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Auf knapp 48 Mio. qm Dachfläche in den größten Bereichen der Sozialwirtschaft können rund 4.201.000 MWh Strom pro Jahr erzeugt werden, entsprechend dem Verbrauch von etwa 350 Kleinstädten.

„Auf knapp 48 Mio. qm Dachfläche allein in den größten Bereichen der Sozialwirtschaft können ca. 4.201.000 mWh pro Jahr erzeugt werden.“

Originalstelle, AWO Bundesverband e. V.

Hoher Tagesverbrauch erlaubt Eigenverbrauch und entlastet Netze

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Da Einrichtungen der Sozialwirtschaft den Strom überwiegend tagsüber verbrauchen, müssen nur geringe Mengen eingespeist werden, die Verteilnetze werden kaum belastet und Eigenverbrauchsquoten bis 100 % sind erreichbar.

„Das hat zur Folge, dass nur geringe Mengen an Strom eingespeist werden müssen und die“

Originalstelle, AWO Bundesverband e. V.

Weitere Hürden für Wohlfahrts-PV durch Ressorts abbauen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: BMWK und andere zuständige Ressorts sollen weitere Hürden angehen, damit der PV-Ausbau auf Dächern der Freien Wohlfahrtspflege entfesselt wird.

„dass weitere Hürden durch das BMWK und die anderen zuständigen Ressorts angegangen werden“

Originalstelle, AWO Bundesverband e. V.

Energie- und Steuerrecht verzahnen 13 Argumente, 10 davon auf der Landkarte

Geltende Abgabenordnung reicht nicht aus

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die derzeitigen Regelungen in der Abgabenordnung genügen nicht, um gemeinnützige Körperschaften bei PV-Stromerzeugung abzusichern.

„Die derzeitigen Regelungen in der Abgabenordnung sind hierfür aus unserer Sicht aber nicht ausreichend.“

Originalstelle, AWO Bundesverband e. V.

AWO: § 68 Nr. 2 AO neu fassen oder eigene Zweckbetriebsnorm schaffen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Arbeiterwohlfahrt schlägt vor, den Verlust der Gemeinnützigkeit bei PV-Stromerzeugung alternativ dadurch auszuschließen, dass der Selbstversorgungszweckbetrieb in § 68 Nr. 2 der Abgabenordnung neu formuliert oder eine eigene Zweckbetriebsnorm für Energieerzeugung gegen Entgelt geschaffen wird.

„Alternativ könnte eine Neuformulierung der Regelung des sogenannten Selbstversorgungszweckbetriebes nach § 68 Nummer 2 AO bzw. die Schaffung einer eigenständigen Zweckbetriebsnorm zur Energieerzeugung gegen Entgelt erfolgen.“

Originalstelle, AWO Bundesverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Not standalone: AWO, the Abgabenordnung context and what it is an alternative to were missing. The two options are alternative routes to one remedy, so no split.

BMWK plant, Gemeinnützigkeitsverlust bei PV-Stromerzeugung auszuschließen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das BMWK plant im Rahmen der Photovoltaik-Strategie, dass gemeinnützige Körperschaften durch Stromerzeugung aus Photovoltaik ihre Gemeinnützigkeit nicht verlieren.

„das Vorhaben des BMWK einzuschätzen, dass der Verlust der Gemeinnützigkeit von Körperschaften bei Stromerzeugung aus PV ausgeschlossen werden kann“

Originalstelle, AWO Bundesverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable fact (the BMWK plans to rule out loss of non-profit status) with a value judgment (welcoming it); split into the two, each naming the BMWK and the PV strategy context.

Das BMWK-Vorhaben zur Gemeinnützigkeit bei PV wird begrüßt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das Vorhaben des BMWK, den Verlust der Gemeinnützigkeit bei PV-Stromerzeugung auszuschließen, wird als erfreulich bewertet.

„Umso erfreulicher ist das Vorhaben des BMWK einzuschätzen“

Originalstelle, AWO Bundesverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable fact (the BMWK plans to rule out loss of non-profit status) with a value judgment (welcoming it); split into the two, each naming the BMWK and the PV strategy context.

Einspeiseeinnahmen gemeinnütziger Körperschaften aus § 64 Abs. 3 AO ausnehmen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die AWO unterstützt den Vorschlag des Bundesrats zum Jahressteuergesetz 2022, Einnahmen gemeinnütziger Körperschaften aus der Einspeisung von Photovoltaikstrom in öffentliche Netze bei der Besteuerungsgrenze nach § 64 Abs. 3 Abgabenordnung unberücksichtigt zu lassen.

„Einnahmen aus der Einspeisung in die öffentlichen Netze bleiben bei der Ermittlung der Besteuerungsgrenze nach § 64 Abs. 3 AO unberücksichtigt.“

Originalstelle, AWO Bundesverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Kontext auf einen Vorschlag des Bundesrats; jetzt ist erkennbar, wer sich worauf bezieht (AWO, Jahressteuergesetz 2022, Abgabenordnung, gemeinnützige Körperschaften).

Gebundene Mittel Gemeinnütziger für PV-Investitionen zulassen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Arbeiterwohlfahrt fordert, dass gemeinnützige Körperschaften gemeinnützigkeitsrechtlich gebundene Mittel für Investitionen in Photovoltaik einsetzen dürfen.

„den Einsatz gemeinnützigkeitsrechtlich gebundener Mittel für Investitionen in Photovoltaik zu ermöglichen“

Originalstelle, AWO Bundesverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two independently acceptable demands (tax exemption extension; use of earmarked funds for PV investment), so it is split and each is made standalone by naming the actor and the legal context.

Gemeinnützigkeit darf durch PV-Stromerzeugung nicht verloren gehen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine Stromerzeugung aus Photovoltaik einschließlich Netzeinspeisung darf für gemeinnützige Sozialunternehmen nicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.

„ein Verlust der Gemeinnützigkeit durch eine Stromerzeugung aus Photovoltaik einschließlich Einspeisung in das öffentliche Netz auszuschließen ist“

Originalstelle, AWO Bundesverband e. V.

Konkrete Regelungen zur Förderung der PV in Gemeinnützigen nötig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es braucht konkrete Regelungen, die die PV-Energieerzeugung samt Einspeisung in gemeinnützigen Körperschaften aktiv fördern.

„Benötigt werden zudem konkrete Regelungen, um die Energieerzeugung in der gemeinnützigen Körperschaft durch Photovoltaik einschließlich Einspeisung in das öffentliche Netz zu fördern.“

Originalstelle, AWO Bundesverband e. V.

Partielle Steuerbefreiung Gemeinnütziger auf PV-Erzeugung samt Einspeisung ausdehnen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Arbeiterwohlfahrt fordert, gemeinnützigkeitsrechtliche Beschränkungen zu beseitigen, damit die partielle Steuerbefreiung gemeinnütziger Körperschaften auch für die Erzeugung von Photovoltaik-Energie einschließlich der Einspeisung ins öffentliche Netz gilt.

„Bestehende gemeinnützigkeitsrechtliche Beschränkungen müssen mit dem Ziel beseitigt werden, die partielle Steuerbefreiung gemeinnütziger Körperschaften auf die Erzeugung von Energie aus Photovoltaik einschließlich der Einspeisung in das öffentliche Netz auszudehnen“

Originalstelle, AWO Bundesverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two independently acceptable demands (tax exemption extension; use of earmarked funds for PV investment), so it is split and each is made standalone by naming the actor and the legal context.

Steuerrechtliche und bürokratische Hürden für Betreibermodelle

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Stromerzeuger-, Mieterstrom- und Kooperationsmodelle scheitern an steuerrechtlichen und bürokratischen Hürden, insbesondere im Umsatz- und Ertragssteuerrecht.

„Das Umsetzen von Stromerzeuger-, Mieterstrom- und Kooperationsmodellen scheitert an steuerrechtlichen und bürokratischen Hürden, die insbesondere im Umsatz- und Ertragssteuerrecht auftauchen.“

Originalstelle, AWO Bundesverband e. V.

Begrüßung der Mehrwertsteuer-Nullsatz für gemeinwohlnutzende Gebäude

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf null Prozent für Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf gemeinwohldienlich genutzten Gebäuden wird begrüßt.

„begrüßt die AWO, dass die Bundesregierung die Mehrwertsteuer für die Lieferung und Installation von PV-Anlagen“

Originalstelle, AWO Bundesverband e. V.

Fehlender finanzieller Anreiz bei Trägern der Wohlfahrtspflege

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Da Kostenträger nach der Investition nur die geringeren Energiekosten erstatten, greift die ökonomische Investitionsrechnung für Träger nicht und es fehlt der Anreiz, PV-Anlagen zu errichten.

„Träger von Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege fehlt der finanzielle Anreiz, Photovoltaik-Anlagen zu errichten.“

Originalstelle, AWO Bundesverband e. V.

Investitionszuschüsse für Wohlfahrtsträger zahlen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Zum Ausgleich des fehlenden Investitionsanreizes sollen Investitionszuschüsse für PV-Anlagen gezahlt werden.

„Wir befürworten eine Zahlung von Investitionszuschüssen.“

Originalstelle, AWO Bundesverband e. V.