Lagebild / Energie- und Steuerrecht verzahnen / Streitfrage
Schützt die geltende Abgabenordnung gemeinnützige Körperschaften bei PV-Stromerzeugung ausreichend?
Die geltende Abgabenordnung schützt gemeinnützige Körperschaften bei PV-Stromerzeugung nicht ausreichend vor dem Verlust der Gemeinnützigkeit.
BrückeTatsacheEine Behauptung über die Welt. Belege können sie klären.
Wer es für richtig hält
- 5 stimmen zuaba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, GdW, Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium), DOSB und AWO Bundesverband
- 0 lehnen ab
- 265 äußern sich nicht
- 2 stimmen zuBDKS und 1 Privatperson
- 0 lehnen ab
- 139 äußern sich nicht
Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.
Was belegt ist und was folgt
Brücke. Beide Lager stimmen zu, aus denselben Gründen. Darauf lässt sich bauen.
Begründungs-Check: Die sichtbaren Gründe beider Lager weisen in dieselbe Richtung. AWO hält die Abgabenordnung für unzureichend, damit gemeinnützige Körperschaften PV ohne Verlust der Gemeinnützigkeit betreiben können, und die aba/AKA nennt dieselbe Rechtsunsicherheit als Hindernis für PV- und Ladesäulenausbau; beide wollen also mehr Rechtssicherheit für den Ausbau, nur aus unterschiedlichen Akteursperspektiven.
Belege: Keine der 4 zitierten Textstellen nennt Daten, Studien oder andere Belege.
Beide Lager glauben es, aber niemand belegt es. Das Konzept nennt das den gefährlichsten Fall, weil niemand nachfragt.
Woher es stammt
2 Argumente aus 2 Stellungnahmen
„Die derzeitigen Regelungen in der Abgabenordnung sind hierfür aus unserer Sicht aber nicht ausreichend.“
„verhindert letztlich aktuell bei steuerbefreiten Altersversorgungseinrichtungen, dass auf Immobilien im Direktbestand der Ausbau von PV-Anlagen und E-Ladesäulen erfolgen kann“
Befund
Hier tragen beide Lager den Punkt: 5 von 5 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 2 von 2 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ halten die geltende Abgabenordnung für nicht ausreichend. Die Gründe stammen aus unterschiedlichen Ecken, zielen aber auf dasselbe: Die AWO will PV ohne Verlust der Gemeinnützigkeit betreiben können. Die aba und AKA sehen steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen durch die Rechtsunsicherheit am PV- und Ladesäulenausbau auf ihren Immobilien gehindert. Das macht eine Klarstellung im Steuerrecht zu einem Ansatz, den die Entscheidungsebene ohne Lagerstreit angehen kann. Weil nur wenige Organisationen sich äußern, sollte die Klarstellung gemeinsam mit den Betroffenen ausgearbeitet werden.
Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt
Ein Argument hier stützt „Gemeinnützigkeit trotz PV-Strom erhalten“ (10-mal)
„Gemeinnützigkeit trotz PV-Strom erhalten“ stützt diese Streitfrage (2-mal)
Ein Argument hier stützt „Steuer-Maßnahmen verbindlicher fassen“
„Steuer-Maßnahmen verbindlicher fassen“ stützt diese Streitfrage
„InvStG-Bagatellgrenze über 10 Prozent“ stützt diese Streitfrage
Ein Argument hier stützt „Vorschriften blockieren Stromabgabe an Dritte“
Ein Argument hier stützt „InvStG-Bagatellgrenze über 10 Prozent“
Prüfpfad
Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war.
Geltende Abgabenordnung reicht nicht aus AWO Bundesverband
Die derzeitigen Regelungen in der Abgabenordnung genügen nicht, um gemeinnützige Körperschaften bei PV-Stromerzeugung abzusichern.
- Aus der Stellungnahme von AWO Bundesverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Die derzeitigen Regelungen in der Abgabenordnung sind hierfür aus unserer Sicht aber nicht ausreichend.“
Rechtsunsicherheit verhindert PV-/Ladesäulenausbau bei Kassen aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung
Wegen großer rechtlicher Unsicherheit unterlassen steuerbefreite Pensionskassen sowie Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen den Ausbau von PV-Anlagen und E-Ladesäulen auf direkt gehaltenen Immobilien fast immer.
- Aus der Stellungnahme von aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. (97 % sicher), aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. (75 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 37 % sicher).
„In Konsequenz wird dadurch der Ausbau fast immer unterlassen.“
„von großer rechtlicher Unsicherheit geprägt, wodurch der Ausbau fast immer unterlassen wird“
„verhindert letztlich aktuell bei steuerbefreiten Altersversorgungseinrichtungen, dass auf Immobilien im Direktbestand der Ausbau von PV-Anlagen und E-Ladesäulen erfolgen kann“