Lagebild / Teilentscheidung
Europapolitische Instrumente nutzen
Der PV-Ausbau soll über EU-Solarstrategie, Fit-for-55 (RED-II-Revision, EPBD), REPowerEU und die EU-Notfallverordnung zur Genehmigungsbeschleunigung vorangetrieben werden; geprüft wird, ob Erleichterungen bei UVP und Artenschutzprüfung verstetigt werden können.
Scheinfaktenstreit
Die Lager teilen die Werte. Strittig sind Tatsachen. Das ist der günstigste Konflikt: Ein Gutachten kann ihn auflösen.
Die Landkarte
Jedes Kästchen ist eine Streitfrage. Links und oben, was sich mit Belegen klären lässt; darunter, was nur die Politik entscheiden kann; zuletzt die Instrumente, mit denen sich der Streit entschärfen lässt. Die Farbe zeigt die Diagnose.
Zone der Gutachter
Tatsachenfragen: durch Daten, Gutachten und Vergleichsfälle klärbar
Zone der Politik
Wertungen: keine Studie kann sie entscheiden
Ausgestaltung
Instrumente: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt
- Brücke
- Scheinbrücke
- Klärbar durch Gutachten
- Wertfrage
- Kernkonflikt
- Streit um die Ausgestaltung
- Offen
- Lücke
Womit sich der Streit entschärfen lässt
Instrumente bestreiten die Maßnahme nicht, sie federn sie ab: Fristen, Ausnahmen, Grenzen. Jedes antwortet auf eine der kritischen Fragen. Wo beide Lager zustimmen, liegt ein Kompromiss nahe.
Alle 19 Streitfragen
Geordnet nach Diagnose: zuerst, was die Politik entscheiden muss, dann was Gutachten klären können, dann die Brücken.
Haben PV-Anlagen Umweltauswirkungen, die eine UVP rechtfertigen?
Schreibt das EU-Recht die Umsetzung von Energy Sharing in Deutschland vor?
EU-Recht schreibt die Umsetzung von Energy Sharing in Deutschland vor.
Soll der PV-Ausbau mit europapolitischen Instrumenten vorangetrieben werden?
Der PV-Ausbau sollte mit europapolitischen Instrumenten vorangetrieben werden.
Soll Deutschland die EU-Vorgaben zum Energy Sharing (RED II) umsetzen?
Die EU-Vorgaben zum Energy Sharing (RED II) sollten in Deutschland umgesetzt werden.
Wie zügig und wie weitgehend soll Deutschland EU-Vorgaben zum PV-Ausbau national umsetzen?
EU-Vorgaben zum PV-Ausbau sollten umgehend und ambitioniert national umgesetzt werden.
Wie stark soll der Ausbau von PV gegenüber Natur- und Artenschutz Vorrang erhalten?
Bundesgesetzliche Konflikte zwischen Natur- und Artenschutz und Klimaschutz sollten abgebaut werden.
Sollen die Erleichterungen der EU-Notfallverordnung über 2024 hinaus fortgeführt werden?
Die Erleichterungen der EU-Notfallverordnung sollten über 2024 hinaus verstetigt werden.
Soll sich Deutschland auf EU-Ebene für höhere Ausbauziele bei Erneuerbaren einsetzen?
Deutschland sollte sich auf EU-Ebene für ein höheres Erneuerbaren-Ziel einsetzen.
Soll die europäische Solardach-Initiative zügig umgesetzt werden?
Die europäische Solardach-Initiative sollte zügig umgesetzt werden.
Sollen die Genehmigungserleichterungen der EU-Notfallverordnung konsequent angewendet werden?
Soll die Umweltverträglichkeitsprüfung für Freiflächen-PV vereinfacht oder gestrichen werden?
Die Umweltverträglichkeitsprüfung für Freiflächen-PV sollte vereinfacht oder entfallen.
Sollen die Artenschutz-Erleichterungen für Windenergie auch für Solaranlagen gelten?
Sollen Artenschutzfragen bundesweit einheitlich und abschließend geregelt werden?
Wie umfangreich sollen artenschutzrechtliche Kartierungen und Monitorings sein?
Sollen Leitfäden die Anwendung neuer EU-Regelungen erleichtern?
Für die Anwendung neuer EU-Regelungen sollten gut verständliche Leitfäden erarbeitet werden.
Gehen die Hemmnisse bei PV-Genehmigungen überwiegend auf EU-Recht zurück?
Die Hemmnisse bei PV-Genehmigungsverfahren gehen überwiegend auf EU-rechtliche Vorgaben zurück.
Kennen die Vollzugsbehörden neue EU-Vorgaben ausreichend?
Den Vollzugsbehörden sind neue EU-Vorgaben oft nur unzureichend bekannt.
Welche Rolle sollen PPAs im künftigen EU-Strommarktdesign spielen?
Soll bei PV-Flächen eine Eignungsprüfung die Prüfung von Standortalternativen ersetzen?
Selten, aber vielleicht entscheidend: 9 Einzelforderungen
Diese Argumente gehören zu keiner Streitfrage der Karte, meist weil nur eine Organisation sie vorbringt. Sie gehen nicht verloren: Das eine Argument, das nur einmal vorkam, kann das entscheidende sein.
Ausgleichsregeln für Eingriffe sind veraltet
Die Regeln zum Ausgleich von Eingriffen in die Natur sind nicht auf Klimawandel und Energiewende ausgelegt, etwa die bayerische Kompensationsverordnung von 2013.
Rechtsunsicherheit im Artenschutz bei Wirtschaft und Behörden
Sowohl Projektentwickler als auch Genehmigungsbehörden sind bei den komplexen artenschutzrechtlichen Vorgaben häufig unsicher.
Aufgaben aus RED II/EU-Notfallverordnung nur mit Mitteln an Kreise geben
Die Weiterleitung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben aus Instrumenten wie der RED-II-Richtlinie und der EU-Notfallverordnung bis auf Kreisebene ist laut der Stellungnahme kritisch zu bewerten, wenn nicht zugleich Mittel für Personal, Planungen und Gutachten bereitgestellt werden.
Keine Abwerbestrategie gegenüber EU-Staaten
Eine Abwerbestrategie gegenüber anderen europäischen Staaten sollte vermieden werden.
Präklusion verspäteter Einwendungen von Fachbehörden
Zu beteiligende Fachbehörden sollen eine angemessene Stellungnahmefrist erhalten; danach eingehende Einwendungen sollen, soweit europarechtlich zulässig, präkludiert sein.
Strom- und Wasserstofferzeugung in Südosteuropa rechtfertigt den Aufwand
Strom- und später Wasserstofferzeugung bieten den Ländern Südosteuropas großes wirtschaftliches Aufschwungspotenzial, was den Aufwand für PV- und Netzausbau dort rechtfertige.
Andere EU-Staaten setzen Bauprodukteverordnung anders um
Die der Größenbegrenzung zugrunde liegende EU-Bauprodukteverordnung wurde in anderen EU-Mitgliedstaaten anders umgesetzt.
Doppelte Netzentgelte bei Speichern widersprechen EU-Recht
Ein nationales Entgeltgefüge, das Netzentgelte sowohl beim Strombezug zur Einspeicherung als auch beim Letztverbrauch erhebt, würde den Vorgaben der EU-Binnenmarktrichtlinie und -verordnung nicht entsprechen.
Umweltbehörden setzen sich nicht mit tatsächlicher Betroffenheit auseinander
Nach Darstellung der Stellungnahme von ib vogt GmbH findet bei den zuständigen oberen und unteren Umweltbehörden keine Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Betroffenheiten von Schutzgebieten statt.