Lagebild / Teilentscheidung

Energie- und Steuerrecht verzahnen

Das BMWK will sich innerhalb der Bundesregierung für steuerrechtliche Vereinfachungen einsetzen, etwa bei Gemeinnützigkeit, Umsatzsteuer-Jahreserklärung, Gewerbesteuer, Stromsteuer, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Wohn-Riester.

Weitgehend einig

In den meisten Punkten stimmen beide Lager zu. Hier lässt sich auf breiter Grundlage entscheiden.

Die Landkarte

Jedes Kästchen ist eine Streitfrage. Links und oben, was sich mit Belegen klären lässt; darunter, was nur die Politik entscheiden kann; zuletzt die Instrumente, mit denen sich der Streit entschärfen lässt. Die Farbe zeigt die Diagnose.

Womit sich der Streit entschärfen lässt

Instrumente bestreiten die Maßnahme nicht, sie federn sie ab: Fristen, Ausnahmen, Grenzen. Jedes antwortet auf eine der kritischen Fragen. Wo beide Lager zustimmen, liegt ein Kompromiss nahe.

Die stromsteuerrechtliche Anlagen-Verklammerung (§ 12b Abs. 2 StromStV) soll aufgelöst oder entschärft werden.

antwortet auf die Zielkonflikt-Frage: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?

Die steuerliche Abschreibungsdauer für PV-Anlagen soll von 20 Jahren verkürzt werden.

antwortet auf die Zielkonflikt-Frage: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?

Die steuerliche Befreiungsgrenze für PV-Anlagen (derzeit 30 kWp) soll angehoben werden.

antwortet auf die Machbarkeits-Frage: Lässt sich das praktisch umsetzen?

Die steuerrechtlichen Maßnahmen der PV-Strategie sollen verbindlicher und konkreter gefasst werden.

antwortet auf die Alternativen-Frage: Erreicht ein anderes Mittel dasselbe Ziel günstiger oder schonender?

Die Pflicht zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung für PV-Kleinunternehmen soll entfallen.

antwortet auf die Empirie-Frage: Tritt die Wirkung wirklich ein?

Die steuerliche Behandlung von PV-Kleinanlagen soll grundlegend vereinfacht oder abgeschafft werden.

antwortet auf die Machbarkeits-Frage: Lässt sich das praktisch umsetzen?

Die steuerliche Begünstigung landwirtschaftlicher Flächen soll für alle Freiflächen-PV gelten, nicht nur für Agri-PV.

antwortet auf die Zielkonflikt-Frage: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?

Energy Sharing und lokale Energiegemeinschaften sollen von Steuern, Netzentgelten und Abgaben befreit werden.

antwortet auf die Zielkonflikt-Frage: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?

Alle 20 Streitfragen

Geordnet nach Diagnose: zuerst, was die Politik entscheiden muss, dann was Gutachten klären können, dann die Brücken.

Sind die bisherigen steuerrechtlichen Vereinfachungen für PV-Betreiber ein Erfolg?

Die bisherigen steuerrechtlichen Vereinfachungen für PV-Betreiber sind positiv zu bewerten.

Lassen sich die steuerrechtlichen Maßnahmen der Strategie kurzfristig mit den anderen Ressorts vereinbaren?

Die steuerrechtlichen Maßnahmen der PV-Strategie lassen sich kurzfristig nicht mit den anderen Ressorts vereinbaren.

Schützt die geltende Abgabenordnung gemeinnützige Körperschaften bei PV-Stromerzeugung ausreichend?

Die geltende Abgabenordnung schützt gemeinnützige Körperschaften bei PV-Stromerzeugung nicht ausreichend vor dem Verlust der Gemeinnützigkeit.

Verhindern steuer- und energierechtliche Vorschriften die Abgabe von selbst erzeugtem PV-Strom an Dritte?

Steuerrechtliche und sonstige Vorschriften verhindern die Abgabe von selbst erzeugtem PV-Strom an Dritte.

Hält die drohende Erbschaftsteuer Flächeneigentümer von der Verpachtung für Freiflächen-PV ab?

Die drohende Erbschaftsteuer hält Flächeneigentümer davon ab, Flächen für Freiflächen-PV zu verpachten.

Wird auf PV-Freiflächen nach geltendem Recht die ungünstigere Grundsteuer B statt Grundsteuer A erhoben?

Für Freiflächen mit PV-Anlagen fällt nach geltendem Bewertungsrecht die ungünstigere Grundsteuer B statt der Grundsteuer A an.

Sollen mit PV-Anlagen bebaute landwirtschaftliche Flächen steuerrechtlich dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleiben?

Mit Freiflächen-PV bebaute landwirtschaftliche Flächen sollen steuerrechtlich dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleiben.

Sollen gemeinnützige Körperschaften durch PV-Stromerzeugung ihre Gemeinnützigkeit behalten?

Gemeinnützige Körperschaften sollen durch PV-Stromerzeugung einschließlich Netzeinspeisung ihre Gemeinnützigkeit nicht verlieren.

Soll selbst erzeugter und selbst verbrauchter PV-Strom von Steuern, Abgaben und Umlagen befreit sein?

Selbst erzeugter und selbst verbrauchter PV-Strom soll ohne Steuern, Abgaben und Umlagen genutzt werden dürfen.

Soll die gewerbesteuerliche Infizierung von Vermietungseinkünften durch Stromlieferung vollständig oder nur bis zu einer Grenze beseitigt werden?

Die gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch PV-Stromlieferung soll ohne Prozentgrenze vollständig beseitigt werden.

Soll die stromsteuerrechtliche Anlagen-Verklammerung entschärft oder aufgelöst werden?

Die stromsteuerrechtliche Anlagen-Verklammerung (§ 12b Abs. 2 StromStV) soll aufgelöst oder entschärft werden.

Wie hoch soll die Leistungsgrenze der steuerlichen Befreiung für PV-Anlagen liegen?

Die steuerliche Befreiungsgrenze für PV-Anlagen (derzeit 30 kWp) soll angehoben werden.

Wie verbindlich und konkret sollen die steuerrechtlichen Maßnahmen der PV-Strategie formuliert sein?

Die steuerrechtlichen Maßnahmen der PV-Strategie sollen verbindlicher und konkreter gefasst werden.

Soll die Pflicht zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung für PV-Kleinunternehmen entfallen?

Die Pflicht zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung für PV-Kleinunternehmen soll entfallen.

Soll die steuerliche Behandlung von Kleinanlagen grundlegend vereinfacht oder abgeschafft werden?

Die steuerliche Behandlung von PV-Kleinanlagen soll grundlegend vereinfacht oder abgeschafft werden.

Soll die steuerliche Begünstigung landwirtschaftlicher Flächen nur für Agri-PV oder für alle Freiflächen-PV gelten?

Die steuerliche Begünstigung landwirtschaftlicher Flächen soll für alle Freiflächen-PV gelten, nicht nur für Agri-PV.

Soll eine vereinbarte Rückbauverpflichtung die steuerliche Einordnung der Fläche als Ackerland bzw. Betriebsvermögen sichern?

Bei vereinbarter Rückbauverpflichtung soll die PV-Fläche steuerlich weiterhin als Ackerland bzw. Betriebsvermögen gelten.

Wie soll die steuerliche Abschreibungsdauer (AfA) für PV-Anlagen ausgestaltet sein?

Die steuerliche Abschreibungsdauer für PV-Anlagen soll von 20 Jahren verkürzt werden.

Sollen Energy Sharing und lokale Energiegemeinschaften von Steuern, Netzentgelten und Abgaben befreit werden?

Energy Sharing und lokale Energiegemeinschaften sollen von Steuern, Netzentgelten und Abgaben befreit werden.

Selten, aber vielleicht entscheidend: 148 Einzelforderungen

Diese Argumente gehören zu keiner Streitfrage der Karte, meist weil nur eine Organisation sie vorbringt. Sie gehen nicht verloren: Das eine Argument, das nur einmal vorkam, kann das entscheidende sein. 14 davon lehnen andere Organisationen ausdrücklich ab; sie stehen oben.

Ressortübergreifender Ansatz der PV-Strategie bei Energie-/Steuerrecht begrüßt

Der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen (eaD) begrüßt, dass die PV-Strategie 2023 Hemmnisse im Zusammenspiel von Energie- und Steuerrecht ressortübergreifend angehen will.

Investitionszuschüsse für Wohlfahrtsträger zahlen

Zum Ausgleich des fehlenden Investitionsanreizes sollen Investitionszuschüsse für PV-Anlagen gezahlt werden.

Mietende sollen Energieeffizienzinvestitionen steuerlich geltend machen

Mietende sollten Investitionen wie ein Balkonkraftwerk oder energieeffiziente Geräte steuerlich geltend machen können.

Preisdifferenz Einspeiser/Eigenverbraucher abschaffen, Speicherförderung erhöhen

Zu Ziel 3 der PV-Strategie (Netzintegration) wird gefordert, die Preisdifferenz zwischen Einspeisern und Eigenverbrauchern abzuschaffen und die Förderung von Speichern und Sektorenkopplung zu erhöhen, um die Autarkie von Prosumern zu steigern.

Direktlieferung ohne HKN wird mit Strommix bewertet

Stromlieferungen ohne HKN müssen mit den spezifischen Emissionen des deutschen Strommix bewertet werden, auch wenn sie offenkundig aus einer PV-Anlage stammen.

Fonds-Fall: Regelungsbedarf für Fonds und Anleger, nicht für Pensionskassen

Für Immobilienfonds mit PV-Anlagen und nicht steuerbefreite institutionelle Anleger ist eine gesetzliche Regelung wünschenswert, für Pensionskassen dagegen nicht erforderlich.

Gewerbesteuer von PV-Betreibern soll am Standort gezahlt werden

Die Gewerbesteuer von Betreibern von Photovoltaikanlagen soll am Standort der Anlage vor Ort gezahlt werden.

iMSys für Messen geeignet, für Steuern technisch nicht

Nach aktuellem technischem Stand ist das iMSys für Messen und Bilanzieren geeignet, nicht aber für das Steuern von Anlagen; klare Hinweise zur technischen Umsetzung der Steuerung fehlen.

Kapitel-3-Fonds: Bewirtschaftung bei Infrastruktur-Personengesellschaften

Die BAI schlägt in ihrer Stellungnahme zur PV-Strategie vor, die Frage der aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung bei Beteiligungen von Kapitel-3-Fonds (Spezial-Investmentfonds nach InvStG) an Infrastruktur-Projektgesellschaften in Form einer Personengesellschaft genauso zu lösen wie bei Beteiligungen an gewerblichen Personengesellschaften.

Kein Regelungsbedarf für steuerbefreite Pensionskassen bei Fondsanlagen mit PV-Anlagen

Für steuerbefreite Pensionskassen, die Anteile an Immobilienfonds mit PV-Anlagen und E-Ladestationen halten, hält die Einreichung eine gesetzliche Regelung nicht für erforderlich, da die Veräußerungsfiktion die Steuerbefreiung der Kasse nicht beeinflusst.

Schätzverfahren bei der Drittmengenabgrenzung gelten als technisch ausgereift

Nach Auffassung der Schwarz Gruppe sind Schätzverfahren zur Abgrenzung von Drittstrommengen (Drittmengenabgrenzung) technisch so ausgereift, dass signifikante Verzerrungen oder Verkürzungen der zu zahlenden Umlagen auszuschließen seien.

Teilfreistellung nur bei Kapitalgesellschaften als Projektgesellschaft

Eine Teilfreistellung für Infrastruktur-Fonds ist derzeit nur erreichbar, wenn die Infrastruktur-Projektgesellschaften Kapitalgesellschaften sind und der Fonds als Aktienfonds qualifiziert; die Rechtsform entscheidet also über die steuerliche Behandlung.

Weitere 136 anzeigen

Umsatzsteuer nur auf 7 % senken statt befreien

Statt der Befreiung hätte eine Absenkung der Umsatzsteuer auf PV-Komponenten von 19 % auf 7 % ausgereicht.

Wohn-Riester für Sanierung und Wärmepumpen bereits geöffnet

Wohn-Riester wurde mit dem Jahressteuergesetz 2022 bereits für die energetische Sanierung geöffnet, und der Einbau von Wärmepumpen dürfte als Erneuerung der Heizungsanlage erfasst sein; der Vorschlag könnte teilweise überholt sein.

Abbau steuerlicher Investitionshemmnisse ist wichtiger Baustein für Kapitalzufluss

Der Abbau steuerlicher Investitionshemmnisse ist ein wichtiger Baustein dafür, dass Finanzmittel in PV- bzw. Erneuerbare-Energien-Anlagen fließen.

Steuerliche Anreize fördern PV-Verbreitung

Zusätzliche steuerliche Anreize und Erleichterungen können die Verbreitung von PV-Anlagen unterstützen.

Akzeptanzmaßnahmen mit Steuerrecht verzahnen

Die Akzeptanzmaßnahmen sind mit dem Abbau von Hürden, etwa im Steuerrecht, zu verzahnen.

Maßnahmenbündel für schnelleren Zubau

Bürokratieabbau, geänderte Schwellenwerte und risikoarme steuerliche Rahmenbedingungen machen PV in der Immobilienwirtschaft attraktiver und beschleunigen den Zubau.

Steuerrecht hält Unternehmen von PV-Investitionen ab

Die aktuellen steuerrechtlichen Regelungen halten viele Unternehmen weiterhin von Investitionen in PV-Anlagen ab.

Hürden wie im Steuerrecht ausräumen, Verfahren weiter beschleunigen

Nach Ansicht des BDEW müssen für das erforderliche PV-Ausbautempo bei der Flächenmobilisierung Hürden wie im Steuerrecht ausgeräumt und Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter beschleunigt werden.

Finanzierungshemmnisse im modifizierten Regulierungsrahmen auflösen

Die neuen Finanzierungshemmnisse für erneuerbare Energien und Kapazitätsanlagen sollen in einem modifizierten Regulierungsrahmen aufgelöst werden.

Stromsteuerrecht für den PV-Ausbau verbessern

Das Stromsteuerrecht soll im Hinblick auf den PV-Ausbau in der Immobilienwirtschaft verbessert werden.

Weitere Anpassungen im Energie- und Steuerrecht für PV erforderlich

Nach Ansicht der Einreichung sind für den Ausbau auf Dächern, Mieterstrom und Balkonkraftwerke weitere Anpassungen im Energie- und Steuerrecht erforderlich.

Weiterer Bürokratieabbau und Steuervereinfachung bei PV unterstützt

Der ZDH unterstützt in der Konsultation zur Photovoltaik-Strategie einen weiteren Abbau bürokratischer Hürden und weitere Vereinfachungen im Steuerrecht.

Steuerrecht ist für den PV-Ausbau mindestens so wichtig wie das EEG

Steuerliche Vereinfachungen sind für den PV-Ausbau mindestens ebenso relevant wie Vereinfachungen im EEG, weil Steuerforderungen das Risikoprofil von Investitionen verändern.

Bundeseinheitliche Erbschafts- und Grundsteuerregelung für FFPV

Für Erbschaft- und Grundsteuer bei FFPV-Anlagen braucht es eine bundeseinheitliche, rechtssichere Regelung.

Finanzielle Anreize über Steuer- und Förderinstrumente

Für die kombinierte Dach- bzw. Fassadensanierung mit PV-Anlage sollen finanzielle Anreize über steuerpolitische Instrumente und spezielle Fördermöglichkeiten geschaffen werden.

Problem betrifft Mieterstrom und andere PV-Nutzungen gleichermaßen

Die Gefährdung der Steuerbefreiung besteht sowohl bei PV-Anlagen für Mieterstrommodelle als auch bei PV-Anlagen für darüber hinausgehende Zwecke.

Mehrwertsteuersatz 0 % beim Kauf von Solaranlagen

Solaranlagen sollen beim Kauf mit einem Mehrwertsteuersatz von 0 % belegt werden.

PV-Vision 2035 nennt Abbau steuerlicher Investitionshemmnisse als Ziel

Die Vision für die Photovoltaik im Jahr 2035 im Entwurf der PV-Strategie des BMWK führt unter anderem das Ziel des vollständigen Abbaus von (steuerlichen) Investitionshemmnissen für den Betrieb von PV-Anlagen auf.

Energieversorger-Einstufung bei Eigenverbrauch auf demselben Grundstück überdenken

Die Einstufung als Energieversorger beim PV-Stromverbrauch auf dem gleichen Grundstück sollte generell überprüft werden.

Forderung: Klarstellung, dass PV/Ladesäulen die Befreiung nicht gefährden

Für die nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 9 KStG steuerbefreiten Anleger sollen die Hürden abgeschafft und klargestellt werden, dass Betrieb und Einnahmen aus PV-Anlagen und E-Ladesäulen bei Immobilieninvestitionen die Steuerbefreiung nicht gefährden.

Fehlender finanzieller Anreiz bei Trägern der Wohlfahrtspflege

Da Kostenträger nach der Investition nur die geringeren Energiekosten erstatten, greift die ökonomische Investitionsrechnung für Träger nicht und es fehlt der Anreiz, PV-Anlagen zu errichten.

Harmonisierung des Aufsichts- und Steuerrechts nötig

Die Mobilisierung privater Finanzierung erfordert eine Harmonisierung der aufsichts- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen auf Asset-, Produkt- und Investorenebene.

Hindernis für Batterieeinspeisung beseitigen

Falls das Hindernis für die Einspeisung von zuvor aus dem Netz entnommenem Batteriestrom beseitigt werden soll, wird das begrüßt.

JStG 2022 adressiert steuerliche Fragen bei Infrastruktur-Fonds nicht hinreichend

Die BAI sieht die bestehenden steuerlichen Fragestellungen bei Infrastruktur-Fonds auch durch das Jahressteuergesetz 2022 nicht hinreichend adressiert.

Stromsteuerermäßigung auch im Lieferkettenmodell gewähren

Die Ungleichbehandlung bei der Stromsteuerermäßigung nach § 9 StromStG zwischen Direktbelieferung und Lieferkettenmodell im Mieterstrom sollte beseitigt werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

Uneinheitliche Steuerregeln erzeugen Rechtsunsicherheit und Aufwand

Die unterschiedliche Behandlung von Einkommen- und Umsatzsteuer führt bei Finanzämtern und Betreibern zu Rechtsunsicherheit und unnötigem Aufwand bis hin zu Gerichtsverfahren.

Prüfauftrag zum Abbau der Stromsteuerbürokratie

Die PV-Strategie soll einen Prüfauftrag enthalten, ob die Stromsteuerbürokratie konsequent abgebaut werden kann.

Speicherfreigabe ohne Verlust des EEG-Status des gespeicherten Stroms

Die Nutzung des Speichers soll freigegeben werden, ohne dass der darin gespeicherte Strom seine Qualifizierung als EEG-Strom verliert.

Steuerliche Anmeldung als PV-Betreiber abschaffen

Die Anmeldung beim Finanzamt, die wegen der unterstellten „Unternehmerfiktion“ für PV-Betreiber trotz entfallener Einkommensteuer-Meldungen noch nötig ist, soll gestrichen werden.

Stromsteuerbefreite Mengen im StromStG weder messen noch melden

Das Stromsteuergesetz soll so formuliert werden, dass von der Stromsteuer befreite Strommengen weder gemessen noch gemeldet werden müssen.

Begrüßung der Mehrwertsteuer-Nullsatz für gemeinwohlnutzende Gebäude

Die Absenkung der Mehrwertsteuer auf null Prozent für Lieferung und Installation von PV-Anlagen auf gemeinwohldienlich genutzten Gebäuden wird begrüßt.

Freigrenze in § 3 Nr. 72 EStG in Freibetrag umwandeln

Die Steuerbefreiungs-Freigrenze für PV-Einnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG soll in einen Steuerfreibetrag umgewandelt werden.

Hürden für PV und E-Ladesäulen bei steuerbefreiten Anlegern abschaffen

Die Hürden für den Ausbau von PV-Anlagen und E-Ladesäulen sollen auch für nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 9 KStG steuerbefreite Anleger abgeschafft werden.

Immobilienfonds-Regeln auf Anlagegesellschaften für Erneuerbare ausweiten

Die Regeln für Immobilienfonds und -REITs sollten auch für Anlagegesellschaften gelten, die in erneuerbare Energien investieren.

Integrierte PV wird steuerrechtlich anders behandelt als Aufdachanlagen

Integrierte PV-Anlagen werden nach Darstellung der Einreichung steuerrechtlich anders behandelt als konventionelle Aufdachanlagen.

KAGB erlaubt Immobilienfonds PV-Investitionen nur sehr eingeschränkt

Nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) ist es offenen und geschlossenen Immobilienfonds aufsichtsrechtlich derzeit nur sehr eingeschränkt möglich, in PV-Anlagen zu investieren.

Multi-Use-Speicher: Entgelte und Abgaben unklar

Weil der Speicher nicht als eigenständige Säule des Energiesystems definiert ist, sind Entgelte, Abgaben, Stromsteuer und Netzentgelte bei Multi-Use unklar.

Stromkennzeichnung schwächt Anreiz zum PV-Bau

Die geltende Kennzeichnungsregel schafft keinen Anreiz zur Errichtung von PV-Anlagen, weil Unternehmen in ihren CO2-Bilanzen keinen Vorteil darin sehen, PV-Anlagen zu errichten oder Flächen bereitzustellen.

Unterschiedliche Rückwirkung bei Einkommen- und Umsatzsteuer ist nicht nachvollziehbar

Es ist nicht nachvollziehbar, dass die rückwirkende Aufhebung für PV-Anlagen nur die einkommensteuerrechtlichen, nicht aber die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen betrifft.

Andere Kraftwerke können Kosten weiter steuerlich geltend machen

Die Stellungnahme führt an, dass andere Kraftwerke ihre Kosten weiterhin steuerlich geltend machen können, PV-Anlagenbetreiber dagegen steuerlich schlechter gestellt seien.

Ausbau von EEG-Anlagen auf Fondsimmobilien derzeit gehemmt

Die Rechtsunsicherheit zur Betriebsaufspaltung stellt ein bestehendes Hemmnis für den Ausbau von EEG-Anlagen auf Fondsimmobilien dar.

Finanzierung ist für gemeinnützige Vereine große Herausforderung

Die Finanzierung von PV-Anlagen stellt für gemeinnützige Vereine eine große Herausforderung dar.

Kein sachlicher Grund, Mieter-PV-Versorgung steuerlich anders als Wärme zu behandeln

Der ZIA sieht keinen sachlichen Grund, die Versorgung der Mieter mit selbst erzeugtem PV-Strom steuerlich anders zu behandeln als die Wärmeversorgung.

Ladesäulen wurden als Letztverbraucher eingestuft

Für E-Ladesäulen wurde im Energierecht eine Einstufung des Betreibers als Letztverbraucher erreicht.

Nullsteuersatz auf allen Handelsebenen

Für PV-Komponenten sollte der Nullsteuersatz auf allen Handelsebenen gelten.

Option (i): keine Sonderregelung entfernt Begünstigungsmöglichkeiten

Ohne gesetzliche Sonderregelung für Infrastruktur-Projektgesellschaften entfallen die Begünstigungsmöglichkeiten oder müssten in den einzelnen Vorschriften separat geschaffen werden.

Umsatzsteuer auf Dach-Solaranlagen dauerhaft erlassen

Die Umsatzsteuerbefreiung für die Errichtung von Solaranlagen auf Dachteilflächen sollte dauerhaft gelten und Teil der Bundesstrategie werden.

Zulässige Anlagen gefährden die Steuerbefreiung

Aufsichtsrechtlich zulässige Kapitalanlagen von Altersversorgungseinrichtungen können deren Steuerbefreiung gefährden, so auch der Betrieb von PV-Anlagen und E-Ladestationen bei direkt gehaltenen Immobilien.

Zusätzlicher Vision-Unterpunkt zu Gewerbe und Industrie mit Stromdirektverbrauch

Die Vision soll um einen Unterpunkt „Wirtschaft“ ergänzt werden: Gewerbe und Industrie nutzen Dächer und Fassaden und beziehen Strom direkt aus Freiflächen-PV im Umkreis von ca. 4,5 km (angelehnt an das StromsteuerG).

Abschöpfung hemmt Investitionen in Batterien vor dem Wechselrichter

Die Abschöpfung nach StromPBG hemmt Investitionen in Batterien vor dem Wechselrichter.

Altersversorgungseinrichtungen halten viel Immobilienbestand

Steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen investieren in wesentlichem Umfang in Gewerbe- und Wohnimmobilien in Deutschland, was ein Potenzial für PV-Anlagen und E-Ladesäulen bietet.

Anteilige Rückzahlung beim Wechsel, ggf. nur 50 %

Beim vorzeitigen Wechsel soll der noch nicht abgelaufene Anteil der erstatteten Vorsteuer ans Finanzamt zurückgezahlt werden (z. B. 3/5 nach 2 Jahren), eventuell gefördert nur zur Hälfte.

Aufsichtsrechtlich zulässige Anlagen sollen für steuerbefreite Altersversorgungskassen steuerunschädlich sein

Die Einreichung fordert, allgemein klarzustellen, dass aufsichtsrechtlich zulässige Anlagen (etwa PV-Anlagen und E-Ladesäulen) mit der Steuerbefreiung regulierter Pensionskassen, Zusatzversorgungs- und Versorgungskassen nach dem KStG im Einklang stehen.

BAI: Durchschau bei EE-Gesellschaften nur bei Selbstbetrieb nicht sachgerecht

Die BAI kritisiert, dass nach dem Wortlaut des BMF-Anwendungsschreibens zum InvStG die Durchschau bei Gesellschaften zur Erzeugung erneuerbarer Energien nur erfolgt, wenn die Gesellschaft ihre Anlagen selbst betreibt, und hält es für nicht sachgerecht, dass reine, durch Dritte betriebene Objektgesellschaften dadurch ausgenommen wären.

BAI: Eigene Einkunftsart für Infrastruktur-Projektgesellschaften im InvStG

Der BAI schlägt als Alternative zur Gleichstellung mit Immobilienerträgen vor, Einkünfte aus Infrastruktur-Projektgesellschaften im Investmentsteuergesetz (neuer § 6 Abs. 4a) als eigene Einkunftsart „inländische Infrastrukturerträge“ zu definieren und § 6 Abs. 2 S. 2 InvStG entsprechend anzupassen.

BAI: Infrastruktur-Projektgesellschaften in § 2 Abs. 9 InvStG aufnehmen

Der BAI schlägt in seiner Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie vor, § 2 Abs. 9 S. 1 des Investmentsteuergesetzes (InvStG) um Infrastruktur-Projektgesellschaften zu ergänzen, falls deren Erträge inländischen Immobilienerträgen gleichgestellt werden, damit Infrastruktur-Fonds als Immobilienfonds gelten und die Teilfreistellung nach § 20 Abs. 3 InvStG erhalten.

BAI: InvStG-Folgeänderungen lassen Teilfreistellung im Status quo, nur Terminologie nötig

Nach Ansicht der BAI würden die von ihr vorgeschlagenen Folgeänderungen in §§ 30 Abs. 5 und 33 Abs. 4 InvStG die Differenzierung der Transparenzoptionen erhalten und für die Teilfreistellung gegenüber dem Status quo effektiv nichts ändern, seien aber wegen der erweiterten Terminologie der Ertragskategorien erforderlich.

BAI: Leverage-Grenze im InvStG nur auf Fondsebene anwenden

Der BAI hält es für richtig, die Leverage-Grenze für Spezial-Investmentfonds im Investmentsteuergesetz steuerlich nur auf Fondsebene anzuwenden, sodass langfristige Fondskredite unzulässig bleiben, Kredite der Infrastruktur-Projektgesellschaften als Zielgesellschaften aber nicht angerechnet werden, und beruft sich dafür auf die Literatur zur Vorgängernorm im InvStG 2004.

BAI: Produktregulierung blockiert Immobilienfonds-Reform und EEG-/Infrastrukturfonds

Laut BAI verhindern die derzeitigen aufsichts- und steuerrechtlichen Regeln auf Produktebene sowohl die schnelle Umsetzung der bereits beschlossenen Gesetzesänderungen bei Immobilienfonds als auch die Etablierung einer in Deutschland ansässigen regulierten EEG-/Infrastruktur-Fondskategorie.

Bei PV-Leasing schließen sich Risikotreppe und Leasingerlass fast aus

Nach Ansicht der Deutschen Leasing AG (Sparkassen-Finanzgruppe) lassen sich bei der Leasingfinanzierung von PV-Anlagen die Risikotreppe und der Leasingerlass derzeit kaum gemeinsam anwenden, weshalb interessante Leasingmöglichkeiten aktuell kaum passen.

Beteiligung an gewerblich infiziertem Erneuerbaren-Fonds gefährdet Steuerbefreiung

Nach Auffassung der Einreichung (unter Verweis auf BFH-Urteile von 1969 und 1979) verfolgt eine steuerbefreite Pensionskasse als Mitunternehmerin eines gewerblich infizierten Infrastrukturfonds für erneuerbare Energien einen über ihre Satzung hinausgehenden Zweck und verliert dadurch ihre Steuerbefreiung.

Betreibergesellschaft-Lösung für Pensionskassen ist aufwändig und nur Behelfslösung

Die Lösung über eine Betreibergesellschaft, an die eine steuerbefreite Pensionskasse PV-Flächen verpachtet, wird als aufwändig, nicht risikofrei und nur als Behelfslösung bewertet.

Betriebsaufspaltung droht bei Dachvermietung zwischen Fonds desselben Verwalters

Die Vermietung von Dachflächen durch einen Fonds an Infrastruktur-Projektgesellschaften eines anderen Fonds desselben Verwalters könnte nach allgemeinen Grundsätzen als Betriebsaufspaltung und damit als gewerblich gelten.

BFH-Grundsatz für Versorgungswerke auf Pensionskassen und Versorgungskassen übertragen

Die Stellungnahme fordert, den seit dem BFH-Urteil von 2011 für berufsständische Versorgungswerke geltenden Grundsatz, dass aufsichtsrechtlich zulässige Anlagen mit der Steuerbefreiung vereinbar sind, auch auf steuerbefreite Pensionskassen sowie Zusatz- und Beamtenversorgungskassen anzuwenden, damit sie PV-Anlagen auf ihren Immobilien errichten können.

BHKW-Einnahmen sind bisher nicht gewerbesteuerlich privilegiert

Gewerbesteuerrechtlich privilegiert sind derzeit nur Einnahmen aus Stromlieferung aus EE-Anlagen nach § 3 Nr. 21 EEG und aus Ladestationen, nicht aber aus Blockheizkraftwerken.

BMF-Schreiben 2017 erweitern und veröffentlichen

Das nicht veröffentlichte BMF-Schreiben vom 13. Juni 2017 soll öffentlich gemacht, aktualisiert und inhaltlich erweitert werden.

BMF-Widerstand gegen Änderung der Steuersystematik erwartet

Eine Änderung der Regelung zur Umqualifizierung der Einkünfte könnte auf erheblichen Widerstand des BMF stoßen, da in die Steuersystematik eingegriffen würde.

CO2-Kostenaufteilung: hoher Verwaltungsaufwand ohne Lenkungswirkung

Der BFW befürchtet, dass die Aufteilung der CO2-Kosten einen hohen bürokratischen Aufwand verursacht, ohne Verbrauchseinsparungen zu lenken.

Drittmengenabgrenzung bleibt bei Umlagen, Netzentgelten, Konzessionsabgaben

Die Stellungnahme führt an, dass die Drittmengenabgrenzung für Privilegierungen bei weiteren Umlagen auf Netzbezug (nach der Umlagensystematik des Energiefinanzierungsgesetzes) sowie bei Netzentgelt- und Konzessionsabgabenprivilegierungen auch nach dem Wegfall der EEG-Umlage bestehen bleibt, und fordert dafür eine bürokratische Entlastung.

Eigene Einkunftsart für Infrastrukturerträge erfordert Folgeänderungen im InvStG

Nach Ansicht der BAI-Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie erfordert die Definition von Einkünften aus Infrastruktur-Projektgesellschaften als eigene Einkunftsart im Investmentsteuergesetz weitere Folgeänderungen, insbesondere bei der Transparenzoption für Spezial-Investmentfonds (§ 30 Abs. 5, § 33 Abs. 4 InvStG).

Einkommensteuerbefreiung auf Solarzaun ausweiten (Formulierung „in der Nähe von“)

§ 3 Nr. 72 EStG soll analog zur Umsatzsteuer um „in der Nähe von“ ergänzt werden, damit auch Einnahmen aus Solarzäunen steuerfrei sind.

Einkommensteuerregeln für PV rückwirkend aufgehoben, umsatzsteuerliche nicht

Für Photovoltaikanlagen wurden die einkommensteuerrechtlichen Regelungen rückwirkend zum 1.1.2022 aufgehoben, die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen dagegen nicht, sodass Betreiber mit Inbetriebnahme 2022 weiterhin das Umsatzsteuerrecht beachten müssen.

Einnahmen aus Infrastruktur-Projektgesellschaften steuerrechtlich nicht eigens gewertet

Die Qualifikation der Einnahmen aus Infrastruktur-Projektgesellschaften im InvStG ist bislang keiner eigenen gesetzlichen Wertung zugeführt worden.

Finanzamt schien Steuerregeln für PV-Mieterstrom nicht vollständig zu kennen

Der Einreicher berichtet, dass das Finanzamt bei der steuerlichen Behandlung einer zweiten PV-Anlage auf einem vermieteten Haus nicht alle einschlägigen Regelungen zu kennen schien.

Fonds in Rechtsform SCA/SA wäre steuerlich unschädlich für Pensionskassen

Die Stellungnahme führt aus, dass ein Luxemburger Infrastruktur-Fonds in der Rechtsform SCA oder SA bei sonst unveränderter Struktur für eine steuerbefreite Pensionskasse steuerlich unschädlich wäre, anders als die Rechtsform SCS (Personengesellschaft).

Forderung: JStG-2022-Entlastungen auf Kassen erstrecken

Die Vereinfachungen und Ertragsteuerbefreiung des JStG 2022 für den Privatbereich bzw. vermögensverwaltende Personengesellschaften sollen auf steuerbefreite Pensionskassen sowie Versorgungs- und Zusatzversorgungskassen erstreckt werden, weil es gerechtfertigt ist, dass die allgemeine Steuerbefreiung auch diese Erträge umfasst.

Gewerbesteuer: Direktanlage verhielte sich bei Fonds-Beteiligung nicht anders

Die Nichterfassung von Erträgen aus gewerblichen Personengesellschaften als gewerbesteuerpflichtig auf Fondsebene gilt als unschädlich, weil auch bei einer Direktanlage die Gesellschafter einer Mitunternehmerschaft die bereits auf Personengesellschaftsebene angefallene Gewerbesteuer auf ihre Einkommensteuer anrechnen können.

Gewerbesteuerprivileg auf Blockheizkraftwerke ausweiten

Zur Erreichung der Klimaschutzziele soll die gewerbesteuerliche Privilegierung auch auf Einnahmen aus dem Betrieb von Blockheizkraftwerken erweitert werden.

Grundsteuerbefreiung für Gebäude mit PV

Gebäude mit installierter PV-Anlage sollten als steuerlicher Anreiz von der Grundsteuer ausgenommen werden.

HKN setzen Investitionsanreize für PPA-Projekte mit Solaranlagen ohne EEG-Vergütung

Weil Herkunftsnachweise aktuell nur von förderfreien oder Ü-20-Solaranlagen genutzt werden können, setzen sie nach Darstellung des BSW wichtige Investitionsanreize für PPA-Projekte.

Immobilienertrags-Angleichung im InvStG ist einfachste Lösung, falls politisch gewollt

Die vollumfängliche oder eingeschränkte Angleichung von Erträgen aus Infrastruktur-Projektgesellschaften an inländische Immobilienerträge (§ 6 Abs. 4 InvStG) ist nach Ansicht der Stellungnehmenden die einfachste Lösung, soweit ein entsprechendes Maß an Begünstigung politisch gewünscht ist.

Inlandsbezug von PV-Komponenten erfordert 19 % USt-Vorfinanzierung

Kleine Installationsbetriebe müssen beim Bezug von PV-Komponenten im Inland derzeit 19 % Umsatzsteuer vorstrecken, beim Kauf im Ausland fällt diese Belastung nicht an; bei 100.000 € Warenwert entspricht das einem Liquiditätsnachteil von 19.000 €.

InvStG § 15: Abgrenzung des Private-Equity-Erlasses soll maßgeblich bleiben

Der BAI fordert, dass für die aktive unternehmerische Bewirtschaftung nach § 15 InvStG weiterhin die aus dem Private-Equity-Erlass bekannte und teilweise in das BMF-Schreiben übernommene Abgrenzung gelten soll, statt der Auslegung der Finanzverwaltung zu Mitunternehmerschaften.

InvStG § 8 Abs. 1: Infrastrukturerträge für Versorgungswerke nicht steuerbefreit

Laut BAI-Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie sind berufsständische Versorgungswerke, Pensions- und Unterstützungskassen nach § 8 Abs. 1 InvStG nicht begünstigt und nur für inländische Immobilienerträge nach § 8 Abs. 2 InvStG, sodass Erträge aus Infrastruktur-Projektgesellschaften für sie nicht steuerbefreit werden können.

InvStG-Schreiben Rz. 15.17: Dachvermietung im Fondsverbund klarstellen

Der BAI schlägt vor, das BMF-Anwendungsschreiben zum InvStG in Rz. 15.17 zu ergänzen, damit die Vermietung von Dachflächen an Gesellschaften oder Fonds desselben Verwalters auch dann unschädlich ist, wenn die Fläche beim Mieter wesentliche Betriebsgrundlage ist, um Hemmnisse beim Ausbau von EEG-Anlagen auf Fondsimmobilien abzubauen.

InvStG: eigene Fondskategorie Infrastrukturfonds mit Teilfreistellung

Der BAI schlägt in seiner Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie hilfsweise vor, im Investmentsteuergesetz (InvStG) eine eigene Fondskategorie „Infrastrukturfonds“ (mehr als 50 % Aktivvermögen in Infrastruktur-Projektgesellschaften) mit eigener rechtsformneutraler Teilfreistellung (§ 20 Abs. 2a InvStG, Prozentsatz offen) und Folgeanpassungen in § 21 InvStG zu schaffen.

InvStG: Immobilienertrags-Gleichstellung nur für Erneuerbare-Gesellschaften

Die BAI schlägt in ihrer Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des BMWK vor, die fiktive Gleichstellung von Erträgen aus Infrastruktur-Projektgesellschaften mit inländischen Immobilienerträgen im Investmentsteuergesetz (§ 6 Abs. 4 InvStG) auf Gesellschaften zu beschränken, deren Unternehmensgegenstand die Erzeugung erneuerbarer Energien nach § 3 Nr. 21 EEG ist, weil Infrastruktur-Projektgesellschaften nicht zwingend nur darauf ausgerichtet sind.

InvStG: Infrastruktur-Projektgesellschaften fiktiv wie Immobilienerträge behandeln

Die BAI schlägt als eine von drei Optionen vor, Erträge aus Infrastruktur-Projektgesellschaften im Investmentsteuergesetz fiktiv wie inländische Immobilienerträge zu behandeln, was nur geringfügige weitere Anpassungen des InvStG erfordere.

InvStG: Infrastrukturerträge in § 8 Abs. 2 und § 10 Abs. 2 aufnehmen

Der BAI schlägt vor, im Investmentsteuergesetz (InvStG) für den Fall einer eigenen Kategorie inländischer Infrastrukturerträge diese in § 8 Abs. 2 und § 10 Abs. 2 zu ergänzen, damit z. B. Versorgungswerke rechtsformneutral als steuerbefreite Anleger begünstigt werden.

Jährliche Verrechnung von Netzbezug und Einspeisung im Verhältnis 1:X

Netzbezug soll jährlich im Verhältnis 1 zu X (z. B. 1:2 oder 1:3) mit eingespeistem Strom verrechnet werden, sodass etwa 1000 kWh Bezug durch 3000 kWh Einspeisung kostenfrei werden.

JStG 2022 deckt Altersversorgungseinrichtungen nicht ab

Die im Jahressteuergesetz 2022 beschlossenen Fördermaßnahmen für erneuerbare Energien beziehen sich im Wesentlichen auf private Wohnimmobilien; die vorgeschlagenen Maßnahmen für steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen wurden nicht aufgenommen.

JStG-2022-Größengrenzen widersprechen Energiewende- und Sustainable-Finance-Zielen

Die Anwendung der JStG-2022-Größengrenzen (15 kW je Wohneinheit, 100 kW insgesamt) auf Altersversorgungseinrichtungen wird als nicht zielführend bewertet, weil sie den zentralen Zielen der Bundesregierung zu Energiewende und Sustainable Finance widerspreche.

Keine Betriebsaufspaltung bei Dachvermietung zwischen Fonds eines Verwalters

Die Vermietung von Dachflächen für PV-Anlagen zwischen Fonds desselben Verwalters sollte steuerlich nicht als Betriebsaufspaltung gelten, weil für die Gewerblichkeit des vermietenden Fonds nach dem InvStG die Anforderungen an aktive unternehmerische Bewirtschaftung maßgeblich seien.

Keine Sondervergünstigungen für Elektrolyseure, sondern Verbrauchern Nutzung erleichtern

Statt Sondervergünstigungen für Elektrolyseure, die Überschussstrom nutzen, sollte konventionellen Verbrauchern die Nutzung dieser Strommengen durch Kappung von Stromsteuer und Konzessionsabgabe erleichtert werden.

Kleinunternehmergrenze nur auf außerlandwirtschaftliche Umsätze anwenden

Die Kleinunternehmergrenze sollte nur auf außerlandwirtschaftliche Umsätze angewendet werden, damit die Vereinfachung auch Landwirten zugutekommt.

Konzessionsabgaben relativ zum Strommarktpreis kappen

Die Konzessionsabgaben sollen prozentual zum Strommarktpreis gekappt werden (z.B. gestaffelt 11/14/17/20 % nach Gemeindegröße), bei hohen Preisen bleiben die bisherigen absoluten Grenzen.

Kostenloses Parken am Arbeitsplatz künftig als geldwerten Vorteil erfassen

Wird kostenloses Laden steuerfrei gestellt, sollte im Gegenzug kostenloses Parken am Arbeitsplatz dauerhaft als geldwerter Vorteil erfasst werden, um keine doppelte Vergünstigung zu schaffen.

Lösungsoption 2: Wechselrichterverbräuche als Netzverluste deklarieren

Durch eine Bereichsausnahme vom Grundversorgungsvertrag könnten Verbräuche vom Netzbetreiber geschätzt, als Netzverluste bilanziert und in den Netzkosten angesetzt werden, sodass nur noch der Netzbetreiber beteiligt wäre.

Netzentgeltbefreiung für Speicher entfristen, technologieneutral fassen

Die befristeten Befreiungstatbestände in § 118 Abs. 6 EnWG sollten technologieneutral formuliert und entfristet werden, um Investitionen in Stromspeicher nicht zu gefährden.

Nullsatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt wohl auch für Solarzäune („in der Nähe von“)

Die Einreicherin versteht die Umsatzsteuerbefreiung (0-Prozent-Satz) nach § 12 Abs. 3 UStG für Lieferungen an PV-Betreiber so, dass sie durch die Worte „oder in der Nähe von“ auch für Solarzäune gilt.

Nullsteuersatz auch für Mietmodelle ohne Eigentumsübergang

Der Umsatzsteuer-Nullsatz für PV-Anlagen (§ 12 Abs. 3 UStG) sollte auch gelten, wenn das Eigentum der Anlage nicht auf den Kunden übergeht; dafür sei eine gesetzgeberische Klarstellung erforderlich.

Ohne Klarstellung zu Rz. 6.36 gälten Personengesellschafts-Einkünfte nicht als inländisch

Die BAI nennt als Folge, dass Einkünfte aus gewerblichen Personengesellschaften ohne die vorgeschlagene Klarstellung zu Rz. 6.36 des BMF-Anwendungsschreibens zum InvStG (Geltung ausschließlich für Zwecke des § 6 InvStG) für den Fonds nicht als inländische steuerpflichtige Einkünfte gelten würden.

PV wird durch Besteuerung inflationsbedingter Scheingewinne belastet

Wegen langer Kapitalbindung und langer Amortisationszeiten wird PV in besonderem Maße durch Ertragssteuern auf inflationsbedingte Scheingewinne belastet.

PV-Strategie: Kostenloses Laden am Arbeitsplatz als geldwerten Vorteil zum Strompreis bemessen

Die Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie des BMWK fordert, bei kostenloser Abgabe substantieller Strommengen am Arbeitsplatz den geldwerten Vorteil am Strommarktpreis zum Ladezeitpunkt (pauschalierbar) und am Wert des Parkplatzes zu bemessen, ohne zusätzliche stromspezifische Abgaben oder Umlagen auf PV-Strom.

PV-Strategie: ÜNB sollen bei Redispatch Strom kaufen und steuerfrei vermarkten

Nach Ansicht der Einreichung zur Photovoltaik-Strategie 2023 sollten Übertragungsnetzbetreiber im Rahmen von Redispatch-Maßnahmen bei absehbarer Netzüberlastung Strom am Strommarkt kaufen und steuerfrei regional vermarkten dürfen.

PV/Ladesäulen bei Pensionskassen-Immobilien: kein eigener Zweck, sondern Kapitalanlage

Nach Auffassung der Einreichung sind Solarpanels und E-Ladestationen an einer Immobilie einer steuerbefreiten Pensionskasse kein eigenständiger Zweck neben dem Satzungszweck, sondern teils zwingende Voraussetzung für den Erwerb und Ausfluss der Kapitalanlage.

Rechtsform der Projektgesellschaft führt zu unterschiedlicher steuerlicher Wertung

Je nach Rechtsform (Kapital- oder Personengesellschaft) fallen die Einnahmen unter Beteiligungseinnahmen oder sonstige Einkünfte, sodass Fonds und Anleger unterschiedlich behandelt werden.

Regelungslage verlagert EE-Fonds in ausländische Strukturen

Unklarheiten und Wertungswidersprüche in Gesetzen und Verwaltungsanweisungen führen dazu, dass Finanzmittel für Erneuerbare über ausländische Strukturen (Luxemburg, Frankreich, Irland) statt in Deutschland angelegt werden.

Rückwirkender Verlust der Steuerbefreiung bei Pflichtausstattung

Eine Pensionskasse, die ein Gebäude erwirbt, das nach Landesklimaschutzgesetz zwingend mit Solarpanels und E-Ladestationen auszustatten ist, verliert rückwirkend ihre Steuerbefreiung.

Rückwirkender Wegfall der Befreiung bei Veräußerung oder Ende innerhalb 10 Jahren

Die vorgeschlagene Befreiung soll rückwirkend entfallen, wenn der Grundbesitz innerhalb von 10 Jahren veräußert wird oder die Nutzungsüberlassung zur Energieerzeugung innerhalb von 10 Jahren endgültig endet.

SCS-Infrastrukturfonds (erneuerbare Energien) steuerlich gewerblich infiziert

Ein Luxemburger Infrastrukturfonds in Form einer SCS, der in Wind-, Wasser- und Solarparks investiert, gilt steuerlich als Kommanditgesellschaft und ist durch die Beteiligung an gewerblich tätigen Projektgesellschaften gewerblich infiziert (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG), sodass eine beteiligte steuerbefreite Pensionskasse ihre Steuerbefreiung verlieren kann.

Solaranlagen generell von Grunderwerbsteuer befreien

Solaranlagen sollen generell von der Grunderwerbsteuer befreit werden, da die Abgrenzung bei kleinen, selbstgenutzten oder dachintegrierten Anlagen schwierig ist.

Solarparks mit DC-gekoppelten Batterien von Abschöpfung ausnehmen

Solarparks mit gleichstromgekoppelten Batterien sollen aus der Abschöpfung nach StromPBG ausgenommen werden.

Sonder-AfA im Mietwohnungsbau verlängern

Die Ende 2021 ausgelaufene Sonderabschreibung im Mietwohnungsbau (5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten zusätzlich) soll wieder aufgelegt und verlängert werden.

Stadtwerke-Pachtmodelle kollidieren mit Nullsteuersatz-Voraussetzung und KWG

Pachtverträge der Stadtwerke lassen das Eigentum bewusst beim Stadtwerk, um Finanzierungsleasing nach KWG zu vermeiden; das BMF verlangt für den Nullsteuersatz aber Eigentumsübergang oder entsprechende Option.

Stand-by-Verbrauch von Wechselrichtern löst Grundpreis im dreistelligen Bereich aus

Nach aktueller Rechtslage entsteht für den Stand-by-Strombezug der Wechselrichter von Volleinspeiseanlagen ein Grundversorgungs- oder Sonderkundenvertrag, dessen monatlicher Grundpreis sich in der Regel auf einen niedrigen dreistelligen Betrag pro Jahr summiert.

Steuerbefreiung bei Körperschaft- und Einkommensteuer angleichen

Einkommensteuer und Körperschaftsteuer sollten bei der Steuerbefreiung angeglichen werden, damit auch GmbHs und UGs in PV-Anlagen investieren.

Steuerbefreiung: Direktanlage in PersG schädlich, Verbriefung unschädlich

Die Präsentation hält fest, dass für die Steuerbefreiung einer Pensionskasse die Direktanlage in Personengesellschaftsanteile in der Regel schädlich, dieselbe Anlage über eine Verbriefungsgesellschaft (SeCo) dagegen unschädlich ist, und stellt diesen Unterschied als fragwürdig dar.

Steuerliche Ungleichbehandlung von Spezial-AIF nach Rechtsform nicht gerechtfertigt

Die Stellungnahme hält es für nicht gerechtfertigt, dass eine steuerbefreite Pensionskasse bei einer Beteiligung an einem Spezial-AIF in der Rechtsform SCS steuerlich schlechter gestellt wird als bei einem Fonds in anderer Rechtsform.

Steuerrecht uneinheitlich bei gebäudenahen Anlagen / Solarzaun

Einkommen- und Umsatzsteuerrecht behandeln gebäudenahe PV-Anlagen wie Solarzäune und PV-Carports uneinheitlich.

Steuerrechtliche Fragen bei Nutzung von Fahrzeugbatterien für das Netz ungelöst

Bei einer Nutzbarmachung von Batteriesystemen in bestehenden EDV-Systemen und Fahrzeugen müssten nach Ansicht der Stellungnahme noch steuerrechtliche Implikationen gelöst werden, da dadurch freiwillige Anreize geschaffen würden.

Steuerunschädliche Vermögensverwaltung bei PV-Dachanlagen von Pensionskassen

Für steuerbefreite Pensionskassen und Versorgungskassen soll bei PV-Anlagen auf ihren Immobiliendächern, analog zu vermögensverwaltenden Personengesellschaften, unabhängig von der Anlagengröße steuerunschädliche bloße Vermögensverwaltung gelten, ohne die für den Privatbereich im JStG 2022 geregelten Größengrenzen.

Stromsteuer prozentual zum Marktwert kappen

Auch die Stromsteuer soll prozentual zum Marktwert gekappt werden, beispielsweise auf weitere 20 % des Strommarktpreises.

THG-Quote: gemischter Emissionswert 70 % PV / 30 % Graustrom

Für Strom aus direktversorgenden PV-Anlagen soll im THG-Quotensystem ein gemischter Emissionswert gelten, der PV-Strom zu 70 % und Graustrom zu 30 % ansetzt.

Umsatzsteuer-Vorfinanzierung benachteiligt gewachsene deutsche Handelsstrukturen

Wegen der Umsatzsteuer-Vorfinanzierung beim Inlandsbezug von PV-Komponenten sind gewachsene deutsche Handelsstrukturen stark im Nachteil, weshalb ein Nullsteuersatz auf allen Handelsebenen gefordert wird.

Unterstützung für Steuersysteme zur Lastverschiebung

Rechtliche und marketingtechnische Unterstützung soll Steuersysteme fördern, die Geräte wie die Waschmaschine bei hoher Stromproduktion in Betrieb setzen.

VEE sollten für ihre Integrationsmehrkosten besteuert werden

Die Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie vertritt unter Verweis auf die OECD NEA (2018), dass variable erneuerbare Energien für ihre Integrationsmehrkosten besteuert werden sollten, damit ihr wirtschaftlich optimaler Einsatz gewährleistet ist.

Veräußerungsfiktion trifft steuerbefreite Pensionskasse im Immobilienfonds nicht

Wenn ein Immobilien-Spezialinvestmentfonds durch PV-Anlagen und E-Ladestationen als aufgelöst gilt oder seine Immobilienquote verfehlt, wirkt sich die gesetzliche Veräußerungsfiktion nach dem InvStG bei einer steuerbefreiten Pensionskasse wegen ihrer Steuerbefreiung nicht aus und lässt diese unberührt.

Verbriefungsstruktur gefährdet Steuerbefreiung der Pensionskasse idR nicht

Hält eine Pensionskasse Schuldverschreibungen einer Verbriefungsgesellschaft, die in PV-bezogene Investments anlegt, beeinflusst die Einordnung der Erträge deren Höhe, gefährdet aber in der Regel nicht die Steuerbefreiung der Pensionskasse.

Verpachtung an Betreibergesellschaft ist steuerlich grds. unschädlich

Die Verpachtung von Flächen oder Anlagen durch eine steuerbefreite Pensionskasse an eine Betreibergesellschaft ist steuerlich grundsätzlich unschädlich, außer die Verpachtung selbst ist eine gewerbliche Tätigkeit (z. B. bei Betriebsaufspaltung).

Wärmeerzeugung zählt zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Nach Darstellung des ZIA ist unstrittig, dass die Wärmeerzeugung bei Vermietern steuerlich zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zählt.

Wechsel in Kleinunternehmerregelung vor Ablauf der 5-Jahresfrist

Privatpersonen sollten vor Ablauf der 5-Jahresfrist von der Regelbesteuerung in die Kleinunternehmerregelung wechseln dürfen, mit anteiliger Rückzahlung der erstatteten Umsatzsteuer.

Wegfallende Abgaben umlegen und teils von Allgemeinheit tragen

Die durch Rückwärtszähler wegfallenden Steuern und Abgaben könnten teils auf den restlichen Strom umgelegt, teils von der Allgemeinheit getragen werden, die durch Energiesicherheit und geringere Umweltkosten profitiere.

Wohn-Riester für energetische Sanierung bereits geöffnet

Der Vorschlag, Wohn-Riester auf energetische Sanierung auszuweiten, könnte teilweise überholt sein, weil das Jahressteuergesetz 2022 Wohn-Riester bereits dafür geöffnet hat.

Wohn-Riester für PV-Anlagen: Sinn angesichts Komplexität zu prüfen

Ob eine Ausweitung des nach Ansicht der Stellungnahme sehr komplizierten Wohn-Riester-Systems auf PV-Anlagen sinnvoll ist, sollte geprüft werden.

Zweistufige Fondsbesteuerung ist für steuerbefreite Anleger ungünstig

Die zweistufige Besteuerung von Investmentfonds mit Teilfreistellung auf Anlegerebene ist nach Auffassung der Stellungnehmerin (BAI) für steuerbefreite Anleger grundsätzlich ungünstig.