Lagebild / Energie- und Steuerrecht verzahnen / Streitfrage
Sollen mit PV-Anlagen bebaute landwirtschaftliche Flächen steuerrechtlich dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleiben?
Mit Freiflächen-PV bebaute landwirtschaftliche Flächen sollen steuerrechtlich dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleiben.
BrückeWertungEine Abwägung von Werten. Sie entscheidet die Politik.
Wer es für richtig hält
- 20 stimmen zuBNE, BSW, Green Planet Energy eG, ARGE Netz GmbH & Co. KG, Verband Kommunaler Unternehmen, EAD, RWE Offshore Wind GmbH, Stadtwerke München, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG, DWAG-Denker & Wulf AG, 8 weitere Organisationen und 2 Privatpersonen
- 1 lehnen abHauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen
- 249 äußern sich nicht
- 5 stimmen zuErzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG, SPD und 3 Privatpersonen
- 1 lehnen abAgroSolar Europe GmbH
- 135 äußern sich nicht
Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.
Was belegt ist und was folgt
Brücke. Beide Lager stimmen zu, aus denselben Gründen. Darauf lässt sich bauen.
Begründungs-Check: Die sichtbaren Gründe beider Lager weisen in dieselbe Richtung. Landwirte (DBV) wollen den Erhalt der steuerlichen Begünstigung bei Erbschaft- und Grundsteuer, Projektierer (RWE, Statkraft) wollen leichtere Flächensicherung für PV; beide Motive stützen dieselbe Zuordnung und widersprechen sich nicht.
Belege: 1 von 60 zitierten Textstellen nennen Belege: andere Rechtsquelle oder amtliche Stellungnahme (Green Planet Energy eG).
Wertungen lassen sich nicht belegen. Hier zählt die Abwägung, nicht der Beweis.
Woher es stammt
40 Argumente aus 29 Stellungnahmen
„Es bedarf einer steuerrechtlichen Klarstellung, dass eine mit einer PV-Freiflächen-anlage bebaute landwirtschaftliche Fläche bewertungsrechtlich für Zwecke der Grundsteuer sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleibt.“
„Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass laut vorliegendem Entwurf die Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ermöglicht werden soll.“
Befund
Hier tragen beide Lager die Forderung: 20 von 21 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 5 von 6 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ wollen, dass mit Freiflächen-PV bebaute Agrarflächen steuerrechtlich beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen bleiben. Die Gründe unterscheiden sich, widersprechen sich aber nicht: Der Bauernverband will die Begünstigung bei Grund- sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer sichern, Projektierer wie RWE und Statkraft erwarten eine leichtere Flächensicherung. Das macht die Zuordnung zu einer tragfähigen Grundlage für die Entscheidung. Offen ist nur die Ausgestaltung, etwa der Umgang mit § 159 Abs. 3 BewG bei Flächen im Bebauungsplan und bei privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB. Der Gesetzgeber kann den Grundsatz daher breit abgestützt beschließen und die Details in einem eigenen Schritt klären.
Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt
„Erbschaftsteuer bremst Flächenverpachtung“ stützt diese Streitfrage (71-mal)
Ein Argument hier stützt „Erbschaftsteuer bremst Flächenverpachtung“ (69-mal)
Ein Argument hier stützt „Begünstigung für alle Freiflächen-PV“ (17-mal)
Ein Argument hier stützt „Steuer-Maßnahmen verbindlicher fassen“ (14-mal)
„Begünstigung für alle Freiflächen-PV“ stützt diese Streitfrage (11-mal)
Ein Argument hier stützt „Rückbaupflicht sichert Ackerland-Status“ (9-mal)
„Grundsteuer B statt A auf PV-Flächen“ stützt diese Streitfrage (8-mal)
Ein Argument hier stützt „Grundsteuer B statt A auf PV-Flächen“ (8-mal)
Ein Argument hier stützt „Ressortabstimmung kurzfristig nicht machbar“ (5-mal)
Ein Argument hier stützt „Strategie im Grundsatz gelungen“ (2-mal)
Prüfpfad
Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Zielkonflikt-Frage auf: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?
Zuordnung von PV-Freiflächen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen umsetzen Privatperson 11, Niedersachsen (Ministerium), Deutscher Landkreistag-Berlin, BNE
Die in Abschnitt 3.7 der PV-Strategie genannte Maßnahme, Freiflächen mit PV-Anlagen dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen, soll verwirklicht werden, damit die Erbschaftssteuer-Frage gelöst wird.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 11 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Niedersachsen: Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (78 % sicher), Deutscher Landkreistag-Berlin (87 % sicher), BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (56 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land-und forstwirtschaftlichen Vermögen ermöglichen“
„Freiflä-chen PV dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden könnte“
„eine Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ermöglicht werden“
„Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ermöglichen.“
Einkommensteuer auf Pacht bringt dem Staat genügend Rückfluss Privatperson 168
Wenn verpachtete Flächen für PV-Anlagen bei Grund- und Erbschaftsteuer weiter als Ackerland gelten, erhält der Staat nach Ansicht der Einreichung über die Einkommensteuer auf die Pachteinnahmen trotzdem genügend Steuerrückfluss.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 168 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „The passage is about the tax treatment of land leased for PV, which is on-topic. The point needed a standalone, neutral rewrite, not a drop.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 82 % sicher).
„Die Einkommenssteuer gibt genügend Rückfluss für den Staat.“
EE-Erträge landwirtschaftlicher Betriebe steuerlich wie Agrarerlöse behandeln Privatperson 88
Im gesamten Steuerrecht und in der Höfeordnung sollen alle EE-Erträge landwirtschaftlicher Betriebe über land- und forstwirtschaftliche Flächen wie pflanzliche und tierische Erlöse behandelt werden.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 88 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 66 % sicher).
„sollten alle EE-Erträge von landwirtschaftlichen Betrieben über luf-Flächen wie pflanzliche und tierische Erlöse behandelt werden.“
Zuordnung von PV-Freiflächen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen begrüßt Statkraft Markets GmbH, Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR eco, FABLF, GreenGo Energy vertreten durch DWR eco, DWAG-Denker & Wulf AG, RWE Offshore Wind GmbH
Statkraft Markets begrüßt im Entwurf der Photovoltaik-Strategie 2023 den Ansatz, im Erbschaftsteuerrecht Freiflächen mit PV-Anlagen dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen, als bessere Verzahnung von Energie- und Steuerrecht.
- Aus der Stellungnahme von Statkraft Markets GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Die Aussage war ohne Kontext unklar (wessen Ansatz, in welchem Dokument, welches Rechtsgebiet); jetzt ist die Strategie und das Erbschaftsteuerrecht benannt, die Richtung (Zustimmung) bleibt unverändert.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR eco (84 % sicher), FABLF – Familienbetriebe Land und Forst (77 % sicher), GreenGo Energy vertreten durch DWR eco (93 % sicher), DWAG-Denker & Wulf AG (62 % sicher), RWE Offshore Wind GmbH (70 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„Begrüßenswert ist der Ansatz zur besseren Verzahnung von Energie- und Steuerrecht, speziell die Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen.“
„Ausdrücklich begrüßen möchten wir die in der Strategie genannte Absicht, eine Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zu ermöglichen.“
„Dies begrüßen wir ausdrücklich.“
„die Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zu ermöglichen“
„Eine Anpassung der bisherigen Regelung sehen wir als zielführendes Instrument, um den schnellen PV-Zubau zu fördern.“
„Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass laut vorliegendem Entwurf die Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ermöglicht werden soll.“
Erbschaftsteuer: Klarstellung oder Ertragswertverfahren Statkraft Markets GmbH
Per gesetzlicher Klarstellung oder untergesetzlicher Festlegung sollte geregelt werden, dass Landwirtschaftsflächen mit PV-Freiflächenanlagen ihren Charakter als Teil des Landwirtschaftsbetriebs behalten, zumindest aber ein Ertragswertverfahren ermöglicht wird.
- Aus der Stellungnahme von Statkraft Markets GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev): geprüft, Hinweise: nicht zum Thema.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 83 % sicher).
„dass Landwirtschaftsflächen bei der Nutzung mit PV-Freiflächenanlagen ihren Charakter als Teil des Landwirtschaftsbetriebes nicht verlieren oder dass zumindest ein Ertragswertverfahren ermöglicht wird.“
Biodiv-Solarparks steuerrechtlich dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuordnen Privatperson 63
Freiflächen mit Biodiv-Solarparks sollten klar dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet werden, was steuerrechtlich eine Erleichterung brächte.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 63 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point bundled the general proposal with separate consequences (tax classification, permissibility in non-disadvantaged areas, EEG eligibility) that a reader could accept independently; split into three standalone points.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Neben der Erleichterung in Bezug auf das Steuerrecht infolge der klaren Zuordnung von Freiflächen mit Biodiv-Solarparks zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen“
Erbschaftsteuerbefreiung für landwirtschaftliche Kleinbetriebe Privatperson 66
Landwirtschaftliche Kleinbetriebe sollen bei Solarparks von der Erbschaftsteuer befreit werden, indem die bebaute Fläche in der landwirtschaftlichen Bewertung verbleibt.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 66 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev): geprüft, Hinweise: nicht zum Thema.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
„diese Steuer landwirtschaftlichen Kleinbetrieben zu erlassen, indem die landwirtschaftlich bebaute Fläche in der landwirtschaftlichen Bewertung verbleibt!“
PV-Ausbau soll in die Masse gehen, Erbschaftsteuer auf Freiflächen-PV entfallen Privatperson 66
Der PV-Ausbau soll in die Breite gehen, und zur Beschleunigung soll die Erbschaftsteuer auf Freiflächen-PV-Anlagen entfallen oder diese im landwirtschaftlichen Betriebsvermögen verbleiben.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 66 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (geringer Anteil von Agri-PV) mit einer Forderung (Ausbau in die Masse); beide werden getrennt und neutral formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 45 % sicher).
„Wir müssen in die Masse gehen, darum mein Anliegen der Beschleunigung über den Wegfall der Erbschaftsteuer,“
Umwertung zu Gewerbefläche löst Erbschaftsteuer aus Privatperson 66
Eine Solarpark-Fläche würde aus der landwirtschaftlichen Bewertung in Gewerbefläche umgewertet, wodurch Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer anfällt.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 66 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 58 % sicher).
„Die Fläche des Solar Parks würde in eine Gewerbefläche Umgewandelt, auf“
Zuordnung von PV-Freiflächen zum Verwaltungsvermögen führt zu hoher Erbschaftsteuer Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR eco, GreenGo Energy vertreten durch DWR eco
Nach Darstellung der Einreichung führt die bisherige Praxis, PV-Freiflächen zum Verwaltungsvermögen zu zählen, im Erbfall wegen vergleichsweise hoher Bodenrichtwerte in der Regel zu einer unverhältnismäßig hohen Erbschaftsteuer.
- Aus der Stellungnahme von Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR eco zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a value judgment (welcoming the strategy's intention) with a separately checkable claim about current tax practice, so it is split into the two.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei GreenGo Energy vertreten durch DWR eco (92 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 51 % sicher).
„Die bisherige Praxis, diese Flächen zum Verwaltungsvermögen zu zählen, führt dazu, dass im Erbfall vergleichsweise hohe Bodenrichtwerte anzuwenden sind, die in der Regel zu einer unverhältnismäßig hohen Erbschaftsteuer führen.“
„Die bisherige Zuordnung zum Verwaltungsvermögen führt dazu, dass im Erbfall vergleichsweise hohe Bodenrichtwerte anzusetzen sind, die in der Regel zu unverhältnismäßig hohen Erbschaftssteuern führen.“
Verwaltungsvermögen-Zuordnung von PV-Freiflächen: hohe Bodenrichtwerte im Erbfall Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR eco
Die bisherige Praxis, Freiflächen mit PV-Anlagen dem Verwaltungsvermögen zuzuordnen, führt dazu, dass im Erbfall vergleichsweise hohe Bodenrichtwerte anzuwenden sind.
- Aus der Stellungnahme von Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR eco zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a checkable claim (Verwaltungsvermögen classification means higher Bodenrichtwerte in inheritance) with an evaluative claim (the resulting tax is disproportionately high); split into the two and made each name PV-Freiflächen.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 79 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 73 % sicher).
„führt dazu, dass im Erbfall vergleichsweise hohe Bodenrichtwerte anzuwenden sind“
Erbschaft-/Schenkungsteuer: PV-Umnutzung gilt als schädliche Verwendung Energiebauern GmbH
Die Finanzverwaltung stuft die Umnutzung landwirtschaftlicher Fläche für Freiflächen-PV nach Hofübergabe bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer als schädliche Verwendung ein.
- Aus der Stellungnahme von Energiebauern GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev): geprüft, Hinweise: nicht zum Thema.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 45 % sicher).
„als schädliche Verwendung eingestuft“
Umwidmung erhöht Steuer- und Erbschaftsteuerlast AgroSolar Europe GmbH, DBV
Bei Zwang zur Umwidmung gehört die Fläche zum Grundvermögen statt zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, wodurch Steuer- und Erbschaftsteuerlast der Landwirte erheblich steigen.
- Aus der Stellungnahme von AgroSolar Europe GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei DBV – Deutscher Bauernverband e. V. (70 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 79 % sicher).
„Dadurch steigt die Steuerlast des Landwirtes erheblich, ebenso wie die Erbschaftssteuer“
„Eine Zuordnung dieser Flächen zum Grundvermögen (=gewerbliche Nutzung) führt bei den Grundeigentümern im Erbgang zu unverhältnismäßigen steuerlichen Belastungen“
Steuerliche Beibehaltung als Landwirtschaftsfläche als Zubau-Booster FABLF, ARGE Netz GmbH & Co. KG
Die steuerliche Beibehaltung von PV-Flächen als landwirtschaftliche Flächen würde den PV-Zubau deutlich beschleunigen.
- Aus der Stellungnahme von FABLF – Familienbetriebe Land und Forst zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei ARGE Netz GmbH & Co. KG (52 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 81 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Eine steuerliche Beibehaltung der Flächen als landwirtschaftliche Flächen wäre daher ein „Zubau-Booster“ für Photovol- taik.“
„Die Schaffung einer eigenen Flächenkategorie löst dieses Problem erhöht die Bereitschaft zur Flächenbereitstellung.“
Landwirtschaftliche Zuordnung von Freiflächen-PV ist konsistent FABLF
Die steuerliche Beibehaltung von Freiflächen mit PV-Anlagen als landwirtschaftliche Flächen wäre konsistent, weil diese Flächen nach dem Rückbau wieder Ackerflächen werden.
- Aus der Stellungnahme von FABLF – Familienbetriebe Land und Forst zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Statement mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Flächen werden nach Rückbau wieder Acker) mit einer Wertung (steuerliche Zuordnung ist konsistent) und war ohne Bezug auf die Steuerzuordnung nicht verständlich.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 76 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 61 % sicher).
„Eine entsprechende Änderung wäre auch vor dem Hintergrund konsistent, dass die Flächen nach Rückbau der PV-Anlagen wieder zu Ackerflächen werden.“
Strategie nennt Zuordnung von PV-Freiflächen zum land-/forstwirtschaftl. Vermögen FABLF, EAD
Die Photovoltaik-Strategie 2023 führt auf S. 28 die Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen als konkrete Maßnahme auf.
- Aus der Stellungnahme von FABLF – Familienbetriebe Land und Forst zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte eine überprüfbare Tatsachenaussage (die Strategie nennt die Maßnahme auf S. 28) mit einer Wertung (ausdrückliche Begrüßung); beides ist getrennt zustimmungs- bzw. ablehnungsfähig.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei EAD – Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. (96 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Die Strategie benennt auf S. 28 die „Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen“ als konkrete Maßnahme.“
„Die in der PV-Strategie angekündigte Maßnahme die Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zu ermöglichen“
PV-Flächen werden erbschaftsteuerlich Verwaltungsvermögen FABLF, ARGE Netz GmbH & Co. KG
Bei der Erbschaftsteuer werden PV-Flächen anders als Agri-PV-Flächen zu Verwaltungsvermögen, wodurch die Befreiung nach § 13a/b ErbStG entfällt.
- Aus der Stellungnahme von FABLF – Familienbetriebe Land und Forst zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei ARGE Netz GmbH & Co. KG (65 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 56 % sicher).
„Im Rahmen der Erbschaftsteuer werden diese Flächen an- ders als Agri-Photovoltaikflächen zu s.g. Verwaltungsvermögen.“
„Für Landwirtinnen und Landwirte ist der große Vorteil von Agri-PV, dass die Flächen weiterhin als landwirtschaftliche Fläche gelten.“
Erbschaftsteuer: § 35 BauGB-Genehmigung soll Betriebsvermögen unberührt lassen SPD
Zur erbschafts- und schenkungsteuerlichen Behandlung landwirtschaftlicher PV-Flächen wird vorgeschlagen klarzustellen, dass eine Fläche, die nach § 35 BauGB genehmigt wird und dabei nicht umgewidmet wird, weiterhin zum Betriebsvermögen gehört.
- Aus der Stellungnahme von SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne die Stellungnahme unklar; er nennt jetzt den steuerlichen Zusammenhang (Erbschafts- und Schenkungsteuer, landwirtschaftliche PV-Flächen) und die Norm, ohne die Aussage zu ändern.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 79 % sicher).
„Hier wäre eine Klarstellung notwendig, dass die Fläche ohne Umwidmung weiterhin dem Betriebsvermögen angehört.“
PV-Nutzung kann landwirtschaftlichen Status bewertungsrechtlich aufheben SWU Energie GmbH
Landwirtschaftliche Flächen, die für Freiflächen-Photovoltaikanlagen genutzt werden, können bewertungsrechtlich ihre Eigenschaft als landwirtschaftliche Fläche verlieren, was erbschaft-, schenkungsteuerliche und grundsteuerliche Folgen haben kann.
- Aus der Stellungnahme von SWU Energie GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a legal/tax-valuation claim with a separate economic-attractiveness claim about leasing; each can be accepted or rejected independently, so it is split and the abbreviation FF PVA is spelled out.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 79 % sicher).
„Landwirtschaftliche Flächen, die für die Errichtung von FF PVA genutzt werden, können bewertungsrechtlich ihre Eigenschaft als landwirtschaftliche Fläche verlieren.“
Zuordnung PV-Freiflächen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen neu regeln Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)
Bei der Zuordnung von Freiflächen mit PV zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen solle auf eine Neuregelung hingewirkt werden, da der Wegfall der Erbschaftsteuerverschonung ursprünglich nicht gewollt war.
- Aus der Stellungnahme von Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
„da die jetzige Rechtsfolge, dass eine Verschonung von der Erb-schaftssteuer nicht mehr greift, ursprünglich nicht gewollt war“
PV-FFA-Nutzung führt im Erbfall zu höherer Erbschaftsteuer für Landwirte JUWI GmbH, DBV
Nach Darstellung der JUWI GmbH ordnet die Finanzverwaltung ein landwirtschaftliches Grundstück bei Nutzung für eine PV-Freiflächenanlage dem Grundvermögen statt dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen zu, wodurch im Erbfall deutlich höhere Erbschaftsteuer anfällt, auch als Nachsteuer bei späterer Errichtung der Anlage.
- Aus der Stellungnahme von JUWI GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Das Original war ohne Einreichung unverständlich (Abkürzung PV-FFA, unklare Akteure); umgeschrieben mit Nennung von Akteur (JUWI GmbH, Finanzverwaltung) und Sachverhalt. Die Wertung „scheitern“ im Label wurde zu einer neutralen Aussage über die steuerliche Folge.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei DBV – Deutscher Bauernverband e. V. (50 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 59 % sicher).
„Flächen des Grundvermögens sind hingegen voll steuerpflichtig.“
„Die aktuell von der Finanzverwaltung vorgenommene Zuordnung ist mit erheblichen steuerlichen Nachteilen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe verbunden.“
Zuordnung zum Grundvermögen behindert Freiflächen-PV steuerrechtlich DWAG-Denker & Wulf AG
Die bisherige Zuordnung von Freiflächen-PV-Anlagen zum Grundvermögen erweist sich wegen der steuerrechtlichen Folgen oftmals als Hinderungsgrund.
- Aus der Stellungnahme von DWAG-Denker & Wulf AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable tax-law claim (current allocation to Grundvermögen hinders PV) with the submitter's endorsement of the proposed reallocation; split into the two.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 61 % sicher).
„Die bisherige Zuordnung zum Grundvermögen erweist sich oftmals als Hinderungsgrund in Bezug auf die steuerrechtlichen Implikationen.“
Grundsteuer-Sonderfall der Windkraft (§ 233 BewG) auf Freiflächen-PV übertragen EWS Elektrizitätswerke Schönau eG, BSW
Die EWS fordern, dass für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Photovoltaik-Strategie der Bewertungsgesetz-Sonderfall gelten soll, den § 233 Abs. 1 BewG für Windkraftanlagen vorsieht, damit Standortflächen weiterhin zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören.
- Aus der Stellungnahme von EWS Elektrizitätswerke Schönau eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies mit „PV-FFA“ und „EWS“ ohne Erklärung auf die Einreichung; die Neufassung nennt Akteur, Vorschrift und Gegenstand ausdrücklich, ohne die Aussage zu ändern.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (99 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„Aus Sicht der EWS sollte hier für PV-FFA der grundsteuerrechtliche Sonderfall wie bei Windkraftanlagen gelten.“
„Die Ausnahmeregelung für Windkraftanlagen sollte für Freiflächen-Photovoltaikanlagen entsprechend übernommen werden.“
PV-Freiflächen: Fläche steuerlich weiter land- und forstwirtschaftlich zuordnen DBV
Der DBV fordert eine steuerrechtliche Klarstellung, dass eine mit einer PV-Freiflächenanlage bebaute landwirtschaftliche Fläche für Grundsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleibt.
- Aus der Stellungnahme von DBV – Deutscher Bauernverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt mischt eine Forderung (steuerliche Zuordnung beibehalten) mit einer Tatsachenbehauptung über erhebliche Nachteile der aktuellen Praxis; beides lässt sich unabhängig voneinander bewerten.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Es bedarf einer steuerrechtlichen Klarstellung, dass eine mit einer PV-Freiflächen-anlage bebaute landwirtschaftliche Fläche bewertungsrechtlich für Zwecke der Grundsteuer sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleibt.“
Freiflächen-PV auf Agrarland verliert Steuerbegünstigung Stadtwerke München, Verband Kommunaler Unternehmen
Eine Freiflächen-PV-Anlage auf landwirtschaftlicher Fläche lässt die Fläche zum Grundvermögen werden und entzieht ihr die Erbschaftsteuerbegünstigung, auch rückwirkend innerhalb der Behaltensfristen nach Hofübergabe.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Verband Kommunaler Unternehmen e. V. (100 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 75 % sicher).
„Hingegen führt die Errichtung von konventionellen Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen dazu, dass diese dem Grundvermögen zugeordnet werden.“
„Hingegen führt die Errichtung von konventionellen Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen dazu, dass diese dem Grundvermögen zugeordnet werden.“
Zuordnung zum land- und forstwirtschaftl. Vermögen schnellstmöglich umsetzen RWE Offshore Wind GmbH
Die Zuordnung von PV-Freiflächen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen sollte nach Ansicht der Einreicherin schnellstmöglich umgesetzt werden, damit die Beteiligten Planungssicherheit für Pachtverträge haben.
- Aus der Stellungnahme von RWE Offshore Wind GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed welcoming a provision of the draft with a separate demand for swift implementation and its rationale; split into two independently assessable claims.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„Dies sollte schnellstmöglich umgesetzt werden, um den Beteiligten die notwendige Planungssicherheit für Pachtverträge zu ermöglichen.“
Grundsteuer A für PV-Freiflächen im land-/forstwirtschaftlichen Vermögen EAD, BDEW
Wird die in der PV-Strategie angekündigte Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen umgesetzt, soll klar und eindeutig geregelt werden, dass die betreffenden Flurstücke der günstigeren Grundsteuer A zugerechnet werden.
- Aus der Stellungnahme von EAD – Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point bundled three independently assessable demands (Grundsteuer A, inheritance relief, valuation after 20 years) and lacked reference to the PV-Strategie measure; split into three standalone points.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (77 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 79 % sicher).
„Hier müsste klar und eindeutig geregelt werden, dass durch die Zuordnung der Flächen in das land- und forstwirtschaftliche Vermögen sowohl die betreffenden Flurstücke der günstigeren Grundsteuer A zuzurechnen sind“
„Ferner sollten landwirtschaftliche Flächen, die für PV genutzt werden, zum Grundsteuer A, wie bei den Onshore-Windflächen zugeordnet sein.“
Erbschaftsteuerliche Verschonung für PV-Freiflächen eindeutig regeln EAD
Bei der in der PV-Strategie angekündigten Zuordnung von PV-Freiflächen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen soll eindeutig geregelt werden, dass bei Vererbung die für land- und forstwirtschaftliche Flächen üblichen steuerlichen Verschonungsregelungen gelten.
- Aus der Stellungnahme von EAD – Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point bundled three independently assessable demands (Grundsteuer A, inheritance relief, valuation after 20 years) and lacked reference to the PV-Strategie measure; split into three standalone points.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 66 % sicher).
„als auch bei Vererbung, die für land- und forstwirtschaftlichen Flächen üblichen steuerlichen Verschonungsregelungen gelten“
Zustimmung: Zuordnung der PV-Freiflächen baut Hemmnisse bei der Flächensicherung ab EAD
Die Zuordnung von PV-Freiflächen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen wird als wichtiger Schritt zum Abbau von Hemmnissen im Bereich der Flächensicherung befürwortet.
- Aus der Stellungnahme von EAD – Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixes the checkable fact that the strategy announces this measure with the value judgment that it is an important step; split into the two.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 62 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„ist auch aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt zum Abbau von Hemmnissen im Bereich der Flächensicherung“
Zuordnung von PV-Freiflächen zum landwirtschaftlichen Vermögen wird begrüßt ARGE Netz GmbH & Co. KG
Die Einreichung begrüßt ausdrücklich die in der Photovoltaik-Strategie 2023 enthaltene Forderung, PV-Freiflächen dem landwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen.
- Aus der Stellungnahme von ARGE Netz GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt mischte eine Wertung (Begrüßung der Forderung) mit einer überprüfbaren Tatsachen-/Kausalbehauptung (Fehlanreiz der Erbschaftsteuer); getrennt und mit Bezug auf die PV-Strategie standalone formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 68 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Wir begrüßen ausdrücklich die Forderung nach einer Zuordnung von Freiflächen zum landwirtschaftlichen Vermögen.“
Einstufung als Siedlungsfläche hat steuerliche und flächenpolitische Nachteile BDEW
Die Einstufung führt zum Entfall erbschaftsteuerlicher Begünstigungen und rechnet PV-Flächen dem Flächenverbrauch zu, wodurch sie mit echten Siedlungs- und Verkehrsflächen konkurrieren.
- Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 43 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 53 % sicher).
„zum anderen wird die von der PV-Anlage belegte Flä- che dann dem Flächenverbrauch zugerechnet.“
PV-Flächen dem Betriebsvermögen zuordnen BDEW
Land- und forstwirtschaftliche Flächen, die für PV genutzt werden, sollten zeitnah dem Betriebsvermögen zugeordnet werden, sowohl bei EEG-geförderten als auch bei PPA-Anlagen.
- Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„Der BDEW fordert die Zuordnung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen, welche für PV genutzt werden, zum Betriebsvermögen.“
BewG: befristete Bebauungspläne (§ 12a BauGB) von § 159 Abs. 3 S. 1 ausnehmen Green Planet Energy eG, Green Planet Energy eG
Vorgeschlagen wird, in § 159 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes (BewG) einen Satz 3 einzufügen, wonach Satz 1 für den vorgeschlagenen befristeten Bebauungsplan nach § 12a BauGB nicht gilt, sodass diese Flächen erbschaftsteuerrechtlich wie Flächen für EE-Anlagen ohne Bebauungsplan eingeordnet werden.
- Aus der Stellungnahme von Green Planet Energy eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt nannte BewG und BauGB, aber nicht, dass es um den im Papier vorgeschlagenen befristeten Bebauungsplan und die erbschaftsteuerliche Einordnung geht; das Umschreiben macht ihn eigenständig verständlich.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Green Planet Energy eG (57 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 87 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 38 % sicher).
„Satz 1 gilt nicht für befristete Bebauungspläne im Sinne von § 12a BauGB.“
„die Flächen im Anwendungsbereich von befristeten Bebauungsplä- nen aus der Regelung des § 159 BewG ausklammern, mit der Folge, dass die betroffe- nen Flächen weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen sind“
Agri-PV-Sondergebiete: Grundvermögens-Einordnung nach § 159 BewG fällt ins Gewicht Green Planet Energy eG
Die Einordnung von Flächen in Bebauungsplänen für EE-Anlagen als Grundvermögen nach § 159 Abs. 3 Satz 1 BewG (Erbschaftsteuer) spielt trotz der Ländererlasse zur DIN-91434-konformen Agri-PV eine erhebliche Rolle, wenn große Flächen für Agri-PV als „Sonstiges Sondergebiet“ überplant werden.
- Aus der Stellungnahme von Green Planet Energy eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Verweis „Bewertungsproblem“ war ohne die Submission unklar; die Neufassung nennt § 159 Abs. 3 BewG und den Grundvermögens-Bezug, Aussage und Richtung bleiben gleich.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 47 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 59 % sicher).
„spielt dieser Aspekt eine erhebliche Rolle, wenn große Flächen für Agri-PV-Anlagen überplant werden“
§ 159 Abs. 3 BewG ordnet EE-Flächen im Bebauungsplan dem Grundvermögen zu Green Planet Energy eG, Green Planet Energy eG
Nach § 159 Abs. 3 Satz 1 BewG werden Flächen in Bebauungsplänen für Erneuerbare-Energien-Anlagen für die Erbschaftsteuer zwingend dem Grundvermögen zugeordnet.
- Aus der Stellungnahme von Green Planet Energy eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte die Tatsachenbehauptung (zwingende Zuordnung nach § 159 Abs. 3 BewG) mit der Wertung (praktisches Problem, systematisch nicht sinnvoll) und nannte das Gesetz nur unvollständig; beides ist nun getrennt und eigenständig formuliert.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Green Planet Energy eG (93 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 86 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 63 % sicher).
„Die zwingende Einordnung von Flächen in Bebauungsplänen für EE-Anlagen in das Grundvermögen aus erbschaftsteuerlichen Gesichtspunkten“
„Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen für EE-Anlagen werden die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des Plangebietes dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen entzogen.“
§ 159 Abs. 3 BewG knüpft an dauerhafte Bauland-Umwidmung durch Bebauungsplan an Green Planet Energy eG
Die Einreichung führt aus, dass die Festsetzung eines „Sondergebiets PV“ im Bebauungsplan als Bauland und damit als dauerhafte Abkehr von der Landwirtschaft gilt, woran § 159 Abs. 3 des Bewertungsgesetzes (Erbschaftsteuer) bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen anknüpft.
- Aus der Stellungnahme von Green Planet Energy eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt nannte BewG und Sondergebiet PV ohne Kontext; umgeschrieben mit Bezug auf Bewertungsgesetz, Bebauungsplan und Freiflächen-PV, Aussage und Richtung unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 80 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 71 % sicher).
„Durch die Aufstellung des Bebauungsplans ist damit nach dem gesetzgeberischen Willen auch die Feststellung verbunden, dass das Grundstück dauerhaft nicht mehr der ursprünglichen Nutzungsform (Landwirtschaft) zur Verfügung steht.“
§ 159 Abs. 3 BewG gilt nicht für nach § 35 BauGB privilegierte Freiflächen-PV Green Planet Energy eG
Nach Auffassung der Stellungnahme greift § 159 Abs. 3 Bewertungsgesetz (Erbschaftsteuer) bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen, die nach § 35 Abs. 1 Nr. 1, 4 oder 8 b) BauGB privilegiert sind, nicht ein, sodass die BFH-Rechtsprechung zu Abgrabungsvorhaben auf diese Flächen anwendbar sein kann.
- Aus der Stellungnahme von Green Planet Energy eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Rewritten to name the provisions (BewG, BauGB), spell out FFPVA, and drop the unsupported claim about plans with B-Plan being treated worse.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 70 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 59 % sicher).
„Bei gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 4 oder Nr. 8 b) privilegierten FFPVA greift § 159 Abs. 3 BewG nicht ein, so dass die zitierte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zu Abgrabungsvorhaben auf jene Flächen Anwendung finden kann.“
BFH-Rechtsprechung zu Abgrabungen gilt bei Freiflächen-PV mit B-Plan nicht Green Planet Energy eG
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach eine befristete Nutzungsüberlassung mit Rekultivierungspflicht (Abgrabungsvorhaben) das Grundstück im land- und forstwirtschaftlichen Vermögen hält, ist laut Einreichung nicht auf Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit Bebauungsplan übertragbar, weil § 159 Abs. 3 Satz 1 BewG hier eine ausdrückliche, vertraglich nicht umgehbare Rechtsfolge (Zuordnung zum Grundvermögen) setzt.
- Aus der Stellungnahme von Green Planet Energy eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „The point makes a substantive legal claim about Freiflächen-PV and a (temporary) Bebauungsplan, so it is on topic; it only needed naming the instruments (BFH case law, § 159 Abs. 3 BewG) to stand alone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 43 % sicher).
„ist jedenfalls dann ausgeschlossen, wenn für die Freiflächenphotovoltaikanlagen ein Bebauungsplan aufgestellt wird“
Erbschaftsteuer: Verpachtung für PV soll landwirtschaftliches Betriebsvermögen bleiben BSW, BSW
Der BSW fordert vom Gesetzgeber die Klarstellung, dass an PV- oder Solarwärmeanlagen verpachtete landwirtschaftliche Flächen im Erbschaftsteuerrecht weiterhin als landwirtschaftliches Betriebsvermögen gelten, weil sonst Verpächtern hohe Erbschaftsteuerbelastungen drohen.
- Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „The quote and passage only support the inheritance-tax claim; the other taxes (Grund-, Strom-, Gewerbesteuer) are not in the passage, so the point is narrowed to the claim the passage actually makes, stated standalone with BSW named.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (60 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
„drohen den Verpächter:innen immense erbschaftssteuerliche Risiken, die in keinem Verhältnis zu den Pachteinnahmen stehen“
„Der Gesetzgeber sollte klarstellen, dass bei Verpachtung von Flächen zur Erzeugung von Solarstrom oder Solarwärme diese Flächen weiterhin zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehören“
Solarparks zehren Steuerfreibetrag bei Hofübergabe auf BNE
Weil Solarparkflächen wie Gewerbegebiete bewertet werden, verbrauchen sie den erbschafts- und schenkungssteuerlichen Freibetrag für Hofübergaben und gefährden dadurch Landwirtschaftsbetriebe.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 88 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 67 % sicher).
„Solarparks zehren diese steuerliche Freigrenze für die Hofübergabe auf, da Solarparkflächen wie Gewerbegebiete bewertet werden.“