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RWE Offshore Wind GmbH
Unternehmen. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 106 Argumente aus rund 12 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem RWE Offshore Wind GmbH übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- Statkraft Markets GmbHin 24 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 15 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 25 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 20 von 21 gemeinsamen Streitfragen
122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- MIROin 19 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 33 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 29 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 25 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 25 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 24 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 23 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 33 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 21 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 31 von 34 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 30 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 50 von 56 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 25 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 33 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 38 von 43 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 22 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 20 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 59 von 68 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 19 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 25 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 23 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 41 von 49 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 20 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 29 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 29 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 24 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 23 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 32 von 39 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 36 von 44 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 18 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 31 von 38 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 26 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 17 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 32 von 40 gemeinsamen Streitfragen
- ISFHin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Lubenow + Peters, PartGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- VDLin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 47 von 59 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 23 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 19 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 19 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 29 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 18 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 18 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 24 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 24 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 24 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 20 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 39 von 51 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 18 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 14 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 14 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 11 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 25 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 20 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 11 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 14 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 7 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 12 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 6 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 32 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 23 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 23 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 22 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 29 von 34 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 23 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- SFVin 32 von 38 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 23 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 29 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 19 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 18 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 23 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 24 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 17 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 9 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 29 von 43 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 7 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 29 von 46 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 19 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 6 von 11 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BFBin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 39 von 54 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 25 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- DBVin 31 von 45 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 20 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Leasing AGin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- EEPro GmbHin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Brandenburg (Ministerium)in 13 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 15 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 20 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 6 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 30 von 53 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 20 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 16 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 10 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 17 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 17 von 34 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 5 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Encavis AGin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 11 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 3 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 9 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 6 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 2 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 8 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 2 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 5 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- FMIin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
- THIkeine gemeinsame Streitfrage
Wo RWE Offshore Wind GmbH allein steht
Bei 11 Streitfragen urteilt RWE Offshore Wind GmbH anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Das Vorhaben als Ganzes
Der Entwurf der Photovoltaik-Strategie blendet die Netzinfrastruktur weitgehend aus.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen
Der Bezug von PV-Komponenten aus Drittstaaten sollte nicht beschränkt werden.
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Für große PV-Anlagen sollte eine Beteiligungspflicht für die Bürger vor Ort eingeführt werden.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
PV-Freiflächenanlagen sollen von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen freigestellt werden.
Das Vorhaben als Ganzes
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Die finanzielle Beteiligung der Kommunen nach § 6 EEG sollte gesetzlich verpflichtend sein.
Weitere 3 anzeigen
Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen
Wechselrichter chinesischer Hersteller sollten mittelfristig nicht mehr verbaut werden.
Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen
In EEG-Ausschreibungen soll eine Mindestquote für in der EU hergestellte Zellen und Module gelten.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 106 Argumenten stehen 82 auf der Landkarte und 24 sind Einzelforderungen. 9 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 44 Argumente sind entstanden, weil sie 24 längere Textstellen geteilt hat. 29 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 6 Argumente, 4 davon auf der Landkarte
Zubau muss von 7 auf 22 GW pro Jahr verdreifacht werden
Dasselbe Argument hat auch Stadtwerke München vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Um das EEG-Ziel von 215 GW PV im Jahr 2030 zu erreichen, müsste der jährliche PV-Zubau von gut 7 GW (2022) auf 22 GW steigen.
„muss das Momentum nun nochmal gesteigert werden, damit im Laufe der Dekade ein Zubau von 22 GW pro Jahr erreicht werden kann“
Handlungsfelder der PV-Strategie zügig weiter ausarbeiten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Handlungsfelder der PV-Strategie müssen nach Ansicht von RWE nun mit Hochdruck weiter ausgearbeitet werden.
„die nun aber mit Hochdruck weiter ausgearbeitet werden müssen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined welcoming the initiative, a judgment that the Handlungsfelder are right, and a demand for quick elaboration; these can be accepted or rejected independently.
Eckpunkte der PV-Strategie adressieren die richtigen Handlungsfelder
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die im Entwurf der PV-Strategie vorgelegten Eckpunkte des BMWK adressieren aus Sicht von RWE die richtigen Handlungsfelder.
„Die nun vorgelegten Eckpunkte adressieren die richtigen Handlungsfelder“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined welcoming the initiative, a judgment that the Handlungsfelder are right, and a demand for quick elaboration; these can be accepted or rejected independently.
PV-Strategie als ganzheitlicher Ansatz begrüßt
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der bbs unterstützt den Vorstoß des BMWK für einen ganzheitlichen Ansatz zum beschleunigten Ausbau der Photovoltaik in der PV-Strategie.
„begrüßen wir ausdrücklich die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu einer ganzheitlichen Photovoltaik-Strategie“
Höchstwerte in Ausschreibungen wegen Kosten um 25 % erhöht
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Höchstwerte in den Ausschreibungen mussten wegen gestiegener Anlagen- und Finanzierungskosten um 25 % erhöht werden.
„gerade mussten die Höchstwerte in den Ausschreibungen aufgrund der gestiegenen Anlagen- und Finanzierungskosten um 25% erhöht werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a risk assessment about mandatory participation offers with a separate factual claim about the 25% increase in tender ceiling values; each can be accepted or rejected independently.
PV-Zubau 2022 lag bei etwa 7,2 GW und hat deutlich zugenommen
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Photovoltaik-Zubau in Deutschland hat im Jahr 2022 mit etwa 7,2 GW deutlich an Fahrt aufgenommen.
„bereits im letzten Jahr mit etwa 7,2 GW deutlich Fahrt aufgenommen hat“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable fact (about 7.2 GW PV expansion in 2022) with a demand that the pace must rise to reach 22 GW per year; split into the two claims.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 71 Argumente, 54 davon auf der Landkarte
1–2 % der Agrarfläche reichen langfristig
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für den langfristigen Ausbau der PV-Freiflächenanlagen würden je nach Konfiguration etwa 1–2 % der landwirtschaftlichen Fläche genügen, verglichen mit 14 %, die derzeit für Energiepflanzen genutzt werden.
„ca. 1-2% der“
Agri-PV in Landwirtschafts-Vorranggebieten privilegieren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Agri-PV in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft sollte privilegiert werden, wenn nach DIN SPEC 91434 höchstens 15 % Flächenverlust entstehen und mindestens 66 % des Referenzertrags erhalten bleiben.
„mindestens 66% des Referenzertrages erhalten bleiben“
Dosierte Privilegierungen beschleunigen kurzfristig
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine dosierte Ausweitung von Privilegierungen im Außenbereich kann die Ausbaudynamik kurzfristig maßgeblich beschleunigen, solange die Bauleitplanung organisatorisch gehemmt ist.
„Die dosierte Ausweitung von Privilegierungen im Außenbereich kann die Ausbaudynamik“
Privilegierung nur für konfliktarme „no regret“-Standorte
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Zusätzliche Privilegierungen sollten auf vorbelastete Standorte oder Konzepte mit Zusatznutzen beschränkt werden, die auch in der Bauleitplanung präferabel wären und geringes Konfliktpotenzial haben.
„als „no regret“ charakterisiert werden können“
PV-Flächensteuerung: Attentismus in der Übergangsphase vermeiden
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Bis die Flächenbeitragswerte für die kommunale Ebene definiert sind, soll ein Verlust der Ausbaudynamik durch Attentismus vermieden werden, und zwar durch die für Stufe 1 definierten dosierten Privilegierungen sowie durch eine Belohnung der etwaigen Übererfüllung des noch nicht festgelegten Beitragswerts.
„könnten eine Belohnung der etwaigen Übererfüllung des noch nicht festgelegten Beitragswertes einer abwartenden Haltung entgegenwirken“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies auf nicht erklärte Begriffe (Beitragswerte, Stufe 1); die Neufassung benennt den Kontext (Flächenbeitragswerte für Kommunen im langfristigen Flächensteuerungskonzept der PV-Strategie).
PV-Freiflächenanlagen im Pufferstreifen um Gewerbegebiete privilegieren
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: PV-Freiflächenanlagen sollten in einem Pufferstreifen von etwa 500 bis 1000 m um Industrie- und Gewerbegebiete privilegiert werden, um eine lokale, netzdienliche Versorgung gewerblicher oder industrieller Verbraucher zu fördern.
„PV-FFA in einem Pufferstreifen (z. B. 500 bis 1000m) um Industrie- und Gewerbegebiete, um eine lokale, netzdienliche Versorgung gewerblicher oder industrieller Verbraucher“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separate privilege proposals (wind energy areas; buffer strip around industrial/commercial areas) that can be accepted or rejected independently.
PV-Freiflächenanlagen in Windenergiegebieten privilegieren
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: PV-Freiflächenanlagen sollten komplementär in Windenergiegebieten als eigener Privilegierungstatbestand zugelassen werden, um netzdienliche Hybridstandorte zu ermöglichen, wobei der Vorrang der Windenergienutzung durch klare Vorgaben zu wahren ist.
„Die komplementäre Errichtung von PV-FFA in Windenergiegebieten zur Ermöglichung netzdienlicher Hybridstandorte.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separate privilege proposals (wind energy areas; buffer strip around industrial/commercial areas) that can be accepted or rejected independently.
Subsidiäre Privilegierung (Stiftung Umweltenergierecht) für PV-Freiflächen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme schlägt für die PV-Freiflächenplanung als langfristigen Rahmen vor, den Vorschlag der Stiftung Umweltenergierecht zu einer subsidiären Privilegierung zugrunde zu legen: Kommunale Planungsträger erhalten verstärkte Vorgaben zum „ob“ und „wieviel“, das „wie“ bleibt der lokalen Planung überlassen, und bei unzureichender Flächenbereitstellung greift ab einem Stichtag eine allgemeine Privilegierung.
„wonach kommunale Planungsträger perspektivisch verstärkte Vorgaben zum „ob“ (und „wieviel“) erhalten, aber das „wie“ der lokalen Planung überlassen bleibt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne Kontext unklar (worauf sich die Privilegierung bezieht, wer sie vorschlägt); jetzt ist der Gegenstand (PV-Freiflächenplanung, Vorschlag in der Stellungnahme zur PV-Strategie) benannt, Richtung und Inhalt unverändert.
Überragendes öffentliches Interesse im BauGB verankern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das überragende öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien sollte explizit im Baugesetzbuch verankert werden.
„Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses im Baugesetzbuch“
Weitere Privilegierungstatbestände für PV-FFA prüfen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Neben der Privilegierung entlang von Infrastrukturkorridoren sollten weitere abgrenzbare Privilegierungstatbestände für PV-Freiflächenanlagen in Betracht gezogen werden, die sich über eine vergleichbare Vorbelastung oder einen besonderen Zusatznutzen qualifizieren.
„Daher sollten weitere abgrenzbare Privilegierungstatbestände ins Auge gefasst werden, die sich über eine vergleichbare Vorbelastung oder einen besonderen Zusatznutzen qualifizieren.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine Einschätzung (Korridor-Privilegierung genügt nicht) mit einer eigenständigen Forderung (weitere Privilegierungstatbestände); beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.
Zweistufiges Vorgehen gegen Attentismus
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Um kurzfristig die Ausbaudynamik zu steigern und Attentismus bei der Flächenbereitstellung zu vermeiden, erscheint ein zweistufiges Vorgehen (kurzfristige Privilegierungen, dann langfristiger Steuerungsrahmen) erwägenswert.
„erscheint uns hierzu ein zweistufiges Vorgehen erwägenswert“
Ausschluss regionaler Ausschlussplanung für PV-FFA ist zu begrüßen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Dass im Raumordnungsgesetz eine Ausschlussplanung für PV-Freiflächenanlagen auf Regionalebene ausgeschlossen wurde, ist aus Sicht der Einreichenden zu begrüßen, weil eine Steuerung mit Ausschlusswirkung auf Regionalebene schwerfälliger wäre und die Handlungsfähigkeit der Kommunen einschränken würde.
„Daher ist zu begrüßen, dass im“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das ursprüngliche Element vermischte die prüfbare Tatsache (ROG-Novelle schließt Ausschlussplanung aus) mit der Wertung (begrüßt); getrennt in Faktenaussage und Bewertung.
Kein Anspruch auf Bauleitplanung oder Befassung innerhalb einer Frist
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme besteht weder ein Anspruch auf Bauleitplanung noch auf deren Befassung innerhalb einer bestimmten Frist, was die Flächenbereitstellung für PV-Freiflächenanlagen begrenzt.
„Es besteht weder ein Anspruch auf eine Bauleitplanung noch auf eine Befassung innerhalb einer gewissen Frist.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängige Aussagen (fehlender Rechtsanspruch; Verzögerung durch spät eingebrachte Behördenbelange) getrennt; Off-Topic war ein Fehlalarm, da es um Planungsrecht für PV-Flächen geht.
Kommunen drohen überfordert zu sein, Flickenteppich entsteht
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Deutlich mehr Bauleitplanverfahren könnten Kommunen organisatorisch überfordern, und eigene kommunale Steuerungskonzepte drohen zu Verzögerungen und einem Flickenteppich von Kriterienkatalogen zu führen.
„zu einer organisatorischen Überforderung der Kommunen führen könnte“
Restriktive Landesentwicklungspläne hemmen Gemeinden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: In einigen Bundesländern werden Gemeinden durch restriktive Vorgaben der Landesentwicklungspläne gehemmt.
„Gemeinden in einigen Bundesländern immer noch durch“
ROG-Novelle schließt regionale Ausschlussplanung für PV-FFA aus
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Mit der letzten Novelle des Raumordnungsgesetzes wurde eine Ausschlussplanung für PV-Freiflächenanlagen auf Regionalebene ausgeschlossen.
„Rahmen der letzten Novelle des Raumordnungsgesetzes eine Ausschlussplanung für PV-FFA auf Regionalebene ausgeschlossen wurde.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das ursprüngliche Element vermischte die prüfbare Tatsache (ROG-Novelle schließt Ausschlussplanung aus) mit der Wertung (begrüßt); getrennt in Faktenaussage und Bewertung.
Verzögerte Bauleitplanverfahren durch spät eingebrachte Behördenbelange
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bauleitplanverfahren verzögern sich nach Darstellung der Stellungnahme oft, weil Behörden ihre Belange in der frühzeitigen Beteiligung nicht einbringen und es später zu Komplikationen kommt.
„Im Verfahren selbst kommt es zudem oft zu Verzögerungen, weil Behörden ihre Belange innerhalb der frühzeitigen Beteiligung oft nicht einbringen und dies zu einem späteren Zeitpunkt zu Komplikationen führt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängige Aussagen (fehlender Rechtsanspruch; Verzögerung durch spät eingebrachte Behördenbelange) getrennt; Off-Topic war ein Fehlalarm, da es um Planungsrecht für PV-Flächen geht.
Forstliche Kalamitätsflächen als Biodiversitäts-PV-Freiflächenanlagen nutzen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Forstwirtschaftliche Kalamitätsflächen, etwa mit schwieriger Aufforstungsprognose, sollten auf eine Nutzung mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen geprüft werden, die gegebenenfalls als „Biodiversitäts“-PV ausgestaltet werden könnten, um klimaangepasste Habitate zu fördern.
„Gegebenenfalls könnte die PV-FFA als „Biodiversitäts“-PV ausgestaltet werden, um die Entwicklung von Habitaten zu fördern“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point was not standalone (PV-FFA, Kalamitätsflächen undefined, context of the PV strategy missing); rewritten to name the area type and the asset while keeping the tentative direction.
Freiflächen-PV wertet ökologisch auf
Dasselbe Argument hat auch ib vogt-GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage hat ökologisch aufwertende Effekte.
„PV-FFA führen im Regelfall zu einer“
Ökologisches Risiko schreckt Zwischennutzung ab
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das Risiko, dass eine ökologische Aufwertung die Folgenutzung einschränkt, kann Flächeneigentümer von der PV-Zwischennutzung abschrecken.
„Das „Risiko“ einer ökologischen Aufwertung in der Zwischennutzungsphase sollte nicht von Beginn an die Zwischennutzung abschrecken.“
Unterstützung der Vorgabe, etwa die Hälfte des PV-Zubaus auf Freiflächen
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichung unterstützt die Maßgabe der PV-Strategie, wonach etwa die Hälfte des PV-Zubaus bei Freiflächenanlagen erfolgen soll.
„unterstützen daher die Maßgabe, wonach etwa die Hälfte des PV-Zubaus im Segment der Freiflächenanlagen erfolgen soll“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable factual claim (ground-mounted PV scales quickly and cost-efficiently) with a position on the half-share target for ground-mounted PV; the two can be accepted or rejected independently.
Biodiversitäts-PV nur mit standardisierten Kriterien privilegieren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Naturschutzfachlich hochwertige „Biodiversitäts-PV“ sollte gefördert werden, setzt aber standardisierte, schnell und rechtssicher anwendbare Qualifizierungskriterien voraus.
„„Biodiversitäts-PV“: Förderung naturschutzfachlich“
Eigenes Ausschreibungssegment für besondere Solaranlagen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Besondere Solaranlagen sollten in ein eigenes Ausschreibungssegment mit gesichertem Volumen und auskömmlichem Höchstwert überführt werden, gegebenenfalls mit Zusatzbonus für kostenintensive Innovationen wie hoch aufgeständerte Agri-PV.
„sollten alle „besonderen Solaranlagen“ in ein eigenes Ausschreibungssegment überführt werden, in dem ein gesichertes Volumen zu einem auskömmlichen Höchstwert die Marktentwicklung dieser innovativen Technologien erlaubt“
Heutige Bedingungen reichen für besondere Solaranlagen nicht
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Teilnahme an den Ausschreibungen des ersten Segments und die eingeschränkte Bonusregelung reichen für eine Marktentwicklung besonderer Solaranlagen nicht aus.
„reichen für eine Marktentwicklung dieser innovativen Anlagensegmente nicht aus“
PV-FFA von Ausgleichsmaßnahmen freistellen, Ökopunkte ermöglichen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: PV-Freiflächenanlagen sollten allgemein von naturschutz- und baurechtlichen Ausgleichsmaßnahmen freigestellt werden; auf Antrag sollten stattdessen Ökopunkte für erzielbare Verbesserungen möglich sein.
„Allgemeine Freistellung von PV-FFA von naturschutzrechtlichen und baurechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.“
Moor-PV-Genehmigung standardisieren, vereinfachen und beschleunigen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Moor-PV sollen schnellstmöglich standardisiert, vereinfacht und beschleunigt werden, um den Wegfall anderer Flächenkategorien zu kompensieren.
„Um dies zu kompensieren, müssen die planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen schnellstmöglich standardisiert, vereinfacht und beschleunigt werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim about organic soils in Niedersachsen with the demand that Moor-PV permitting be eased as compensation; split into fact and demand.
Moor-PV: Genehmigungsrahmen verbessern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für die im EEG 2023 neu etablierte Moor-PV sollten die planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen standardisiert, vereinfacht und beschleunigt werden.
„Auch für das im EEG 2023 neu etablierte Segment der „Moor-PV“ sollten die planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden“
Organische Böden in Niedersachsen für andere EEG-Flächenkategorien nicht nutzbar
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: In Bundesländern wie Niedersachsen machen trockengelegte, wiederzuvernässende organische Böden einen signifikanten Anteil der landwirtschaftlichen Flächen aus, die dadurch nicht mehr für andere EEG-Flächenkategorien wie Randstreifen, benachteiligte Gebiete oder Agri-PV genutzt werden können.
„In einigen Bundesländern wie Niedersachsen umfassen trocken gelegte und damit wiederzuvernässende organische Böden einen signifikanten Anteil der landwirtschaftlichen Flächen, die im Umkehrschluss bereits jetzt nicht mehr für die anderen Flächenkategorien des EEG, wie Randstreifen, benachteiligte Gebiete oder Agri-PV, genutzt werden können.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim about organic soils in Niedersachsen with the demand that Moor-PV permitting be eased as compensation; split into fact and demand.
200-m-Begrenzung verhindert volle Mobilisierung des EEG-Potenzials
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Durch die Begrenzung auf 200 m und den Ausschluss eingleisiger Schienenwege kann das in der EEG-Flächenkulisse angelegte Ausbaupotenzial nicht vollständig oder nur verzögert mobilisiert werden.
„kann jedoch das in der Flächenkulisse des EEG angelegte Ausbaupotenzial nicht im vollen Umfang oder nur mit Verzögerung mobilisiert werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an evaluative claim (first important step) with factual claims about limited potential mobilisation and about two-stage development costs; these can be accepted or rejected independently.
200-m-Privilegierung an Autobahnen/Schienen ist ein guter erster Schritt
Dasselbe Argument hat auch BRM vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen im 200-Meter-Streifen längs von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen wird als guter erster Schritt bewertet.
„ist in diesem Sinne ein erster wichtiger Schritt“
BauGB-Privilegierung für Solar auf 500 m ausweiten
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 161 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die PV-Strategie sollte fordern, die baurechtliche Privilegierung von Solarenergie im Bereich von 500 m beiderseits von Autobahnen und Schienen im Baugesetzbuch zu verankern.
„Wir plädieren daher für eine Ausweitung der bauplanungsrechtlichen Privilegierung auf die im EEG zugrunde gelegten 500m“
Eingleisige Schienenwege einbeziehen, Pufferstreifen für Streckenausbau
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Ausschluss eingleisiger Schienenwege sollte überdacht werden; einem Konflikt mit dem mehrgleisigen Streckenausbau ließe sich durch Pufferstreifen begegnen.
„über die Festlegung von Pufferstreifen für den Streckenausbau zu vermeiden“
Korridor-Privilegierung für PV-FFA reicht nicht für Flächenbereitstellung
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Einschätzung der Stellungnahme wird auch eine ausgeweitete bauplanungsrechtliche Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen entlang von Infrastrukturkorridoren für eine ausreichend beschleunigte Flächenbereitstellung nicht genügen.
„Aber auch eine ausgeweitete Privilegierung von PV-FFA entlang von Infrastrukturkorridoren wird u. E. für eine ausreichend beschleunigte Flächenbereitstellung nicht ausreichen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine Einschätzung (Korridor-Privilegierung genügt nicht) mit einer eigenständigen Forderung (weitere Privilegierungstatbestände); beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.
Privilegierung für PV-Freiflächenanlagen an Strom- und Wasserstraßenkorridoren prüfen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Es sollte geprüft werden, die bauplanungsrechtliche Privilegierung für PV-Freiflächenanlagen auch auf weitere linienhafte Infrastrukturkorridore wie Stromleitungstrassen oder Schifffahrtskanäle zu erstrecken.
„Zu prüfen wäre auch eine Einbeziehung weiterer linienhafter Infrastrukturkorridore, z. B. entlang von Stromleitungstrassen oder Schifffahrtskanälen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable proposals (extension to multi-lane federal roads; examining further corridors) and lacked the context of which privilege and for which installations.
Privilegierung für PV-Freiflächenanlagen auf mehrspurige Bundesstraßen ausdehnen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die bauplanungsrechtliche Außenbereichsprivilegierung für PV-Freiflächenanlagen entlang von Infrastruktur sollte zumindest auch auf mehrspurige Bundes- bzw. Kraftfahrstraßen ausgedehnt werden, da dort eine vergleichbare Vorbelastung anzunehmen sei.
„sollten der Privilegierungstatbestand zumindest auch auf mehrspurige Bundes- bzw. Kraftfahrstraßen ausgedehnt werden, bei denen eine vergleichbare Vorbelastung durch die Infrastruktur anzunehmen ist“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable proposals (extension to multi-lane federal roads; examining further corridors) and lacked the context of which privilege and for which installations.
Zweistufige Entwicklung erhöht Zeitbedarf und Kosten von PV-Projekten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Geeignete Flurstücke müssten zweistufig entwickelt werden (Privilegierung im 200-m-Streifen, Bauleitplanung für 200 bis 500 m), was die gemeinsame Realisierung erschwert und Zeitbedarf wie Kosten erhöht.
„Eine gemeinsame Realisierung des Projektes wird also deutlich erschwert, das erhöht nicht nur den Zeitbedarf, sondern auch die Kosten.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an evaluative claim (first important step) with factual claims about limited potential mobilisation and about two-stage development costs; these can be accepted or rejected independently.
Freiflächen-PV in Landschaftsschutzgebieten zulassen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV-FFA) sollten nach Ansicht der Stellungnahme zur PV-Strategie 2023 analog zu Windkraftanlagen bis zur Erreichung eines definierten Ausbau- oder Flächenziels auch in Landschaftsschutzgebieten zulässig sein.
„PV-FFA sollten analog zu Windkraftanlagen bis zur Erreichung eines definierten Ausbau- oder Flächenziels auch in Landschaftsschutzgebieten zulässig sein.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Abkürzung PV-FFA und der Bezug waren ohne die Stellungnahme unklar; neu formuliert mit ausgeschriebenem Begriff und Nennung der PV-Strategie 2023, Aussage und Richtung unverändert.
Landschaftsschutzgebiete beschneiden Potenzial
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: In einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen sind über 40 % der Landesfläche Landschaftsschutzgebiet, was das PV-Flächenpotenzial pauschal und massiv beschneidet.
„In einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen sind mehr als 40% der Landesfläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen“
EEG: Opt-in der Länderöffnungsklausel abschaffen, benachteiligte Gebiete öffnen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Im EEG sollte die bestehende Opt-in-Regel der Länderöffnungsklausel für PV-Freiflächenanlagen abgeschafft und die benachteiligten Gebiete in allen Bundesländern generell für PV-Freiflächenanlagen geöffnet werden.
„sollte dazu die bestehende „Opt-in-Regel“ bei der Länderöffnungsklausel abgeschafft und die benachteiligten Gebiete generell in allen Bundesländern für PV-FFA geöffnet werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point referred to an unnamed "Opt-in-Regel"; rewritten to name the EEG's Länderöffnungsklausel and PV-Freiflächenanlagen, keeping the claim and direction.
Opt-out-Länderklausel nur nach Zurücksetzen der Länderverordnungen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die im Entwurf der PV-Strategie geplante Umwandlung der EEG-Länderöffnungsklausel für benachteiligte Gebiete in eine Opt-out-Regel sollte nur nach vorherigem Zurücksetzen der bestehenden, oft unzureichend kontingentierten Länderverordnungen erfolgen, falls die generelle Öffnung dieser Gebiete politisch nicht möglich ist.
„sollten die bereits bestehenden, jedoch oft unzureichend „kontingentierten“ Länderverordnungen zunächst zurückgesetzt werden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nahm auf „die im Entwurf geplante Opt-out-Regel“ Bezug, ohne zu nennen, worum es geht. Die Umschreibung benennt die Länderöffnungsklausel im EEG für PV-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten und den Entwurf der PV-Strategie. Die Richtung des Anspruchs bleibt erhalten.
Raumbedeutsamkeit von PV-FFA vereinheitlichen und eng fassen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Die Definition der Raumbedeutsamkeit von PV-Freiflächenanlagen soll bundesweit vereinheitlicht und im Sinne der lokalen Steuerung eng ausgerichtet werden.
„sollte auch die Definition von „Raumbedeutsamkeit“ von PV-FFA vereinheitlicht und im Sinne der lokalen Steuerung eng ausgerichtet werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable proposals (a national municipal guideline and a harmonised, narrow definition of Raumbedeutsamkeit), so it is split with the PV-FFA context made explicit.
Bauleitplanung ist bewährter Weg der PV-Flächenbereitstellung
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Bereitstellung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen über die kommunale Bauleitplanung gilt der Einreichung zufolge grundsätzlich als bewährte Praxis, weil dort Gegebenheiten und Interessenkonflikte am besten abgewogen werden können.
„Die Flächenbereitstellung auf Ebene der lokalen Bauleitplanung ist grundsätzlich eine bewährte Praxis.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an assessment of current practice (Bauleitplanung as established) with a separate prediction/judgment about regional planning; each can be accepted or rejected independently.
Bauleitplanung und Baugenehmigung für PV-Anlagen vereinfachen und beschleunigen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Verfahren der Bauleitplanung und der anschließenden Baugenehmigung sollten vereinfacht und beschleunigt werden, damit der ansteigende Bedarf an PV-Flächen schnell genug bewältigt werden kann; dies soll im Bund-Länder-Pakt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinbart werden.
„sollten auch die Verfahren der Bauleitplanung und der sich daran anschließenden Baugenehmigung vereinfacht und beschleunigt werden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine überprüfbare Prognose (Großteil der Flächen weiter über Bauleitplanung) mit einer Forderung (Verfahren vereinfachen); beide lassen sich unabhängig akzeptieren oder ablehnen.
Bundesweiter Leitfaden für Kommunen zur PV-FFA-Standortplanung
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Im Rahmen des Bund-Länder-Paktes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren soll ein bundesweit standardisierter Leitfaden für Kommunen erstellt werden, der die Standortplanung für PV-Freiflächenanlagen unterstützt und einem verzögernden Flickenteppich lokaler Konzepte sowie einem Überbietungswettbewerb bei Zusatzanforderungen vorbeugt.
„Erstellung eines bundesweit standardisierten Leitfadens für Kommunen, um diese bei einer effizienten Standortplanung für PV-FFA zu unterstützen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable proposals (a national municipal guideline and a harmonised, narrow definition of Raumbedeutsamkeit), so it is split with the PV-FFA context made explicit.
Flächenbereitstellung über Planungsrecht ist wichtigster Erfolgsfaktor
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die ausreichende Bereitstellung geeigneter Flächen über das Planungsrecht ist der wichtigste Erfolgsfaktor für den Freiflächenausbau.
„Der wichtigste Erfolgsfaktor ist aus unserer Sicht eine ausreichende Bereitstellung“
Genehmigungsfreistellung beschleunigt Projekte um 3–6 Monate
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Eine Genehmigungsfreistellung auf Grundlage eines qualifizierten Bebauungsplans beschleunigt ein Projekt um 3–6 Monate, entlastet die Verwaltung und spart administrative Kosten.
„kann auf diese Weise ein Projekt um 3-6 Monate beschleunigt, die Verwaltung entlastet und administrative Kosten eingespart werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a recommendation (Länder should agree on a uniform exemption) with a checkable effect claim (3–6 months faster, relief, cost savings); split into the two.
Großteil der PV-Flächen läuft weiter über kommunale Bauleitplanung
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Auch bei einer dosierten Ausweitung der Privilegierungstatbestände für PV-Freiflächenanlagen werde ein Großteil der Flächen weiterhin über das klassische Bauleitplanverfahren in den Kommunen bereitgestellt.
„wird ein Großteil der Flächen weiterhin über das klassische Bauleitplanverfahren in den“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine überprüfbare Prognose (Großteil der Flächen weiter über Bauleitplanung) mit einer Forderung (Verfahren vereinfachen); beide lassen sich unabhängig akzeptieren oder ablehnen.
Keine Sondergebiets-Umwidmung bei Rückbau zu Landwirtschaft
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für PV-FFA auf landwirtschaftlichen Flächen, die nach dem Rückbau wieder landwirtschaftlich genutzt werden sollen, soll in der Bauleitplanung keine Umwidmung in ein Sondergebiet erforderlich sein.
„keine Umwidmung der Flächen in ein „Sondergebiet“ erforderlich sein.“
Länder sollten bundesweit einheitliche Genehmigungsfreistellung vereinbaren
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Im Rahmen des Bund-Länder-Beschleunigungspakts sollten sich die Länder auf eine bundesweit vereinheitlichte Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung für PV-Freiflächenanlagen nach dem Vorbild von Art. 58 der bayerischen Regelung einigen, auf Grundlage eines qualifizierten Bebauungsplans.
„sollten sich die zuständigen Bundesländer auf eine bundesweit vereinheitlichte Möglichkeit einer Genehmigungsfreistellung nach dem Vorbild von Art. 58 der bayrischen Baunutzungsverordnung einigen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a recommendation (Länder should agree on a uniform exemption) with a checkable effect claim (3–6 months faster, relief, cost savings); split into the two.
Regionalplanung mit Ausschlusswirkung wäre schwerfälliger und schränkt Kommunen ein
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Eine generelle Steuerung der PV-Flächenbereitstellung über die Regionalplanung wäre nach Einschätzung der Einreichung deutlich schwerfälliger, besonders mit Ausschlusswirkung, da sie die Handlungsfähigkeit der Kommunen einschränken würde.
„Eine generelle Steuerung auf Ebene der Regionalplanung wäre u.E. deutlich schwerfälliger“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an assessment of current practice (Bauleitplanung as established) with a separate prediction/judgment about regional planning; each can be accepted or rejected independently.
Halden und Deponien sind durch bestehende bauliche Anlagen vorbelastet
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Flächen mit sonstigen baulichen Anlagen wie Halden und Deponien gelten als durch die bestehende bauliche Anlage bereits vorbelastet.
„die Flächen durch die bestehende bauliche Anlage bereits vorbelastet sind“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung nach Privilegierung (Wertung) und die Begründung, die Flächen seien bereits vorbelastet (prüfbare Tatsachenbehauptung), sind getrennt zustimmungs- bzw. ablehnungsfähig.
Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen auf Halden und Deponien
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf sonstigen baulichen Anlagen wie Halden und Deponien sollten als weiterer Privilegierungstatbestand im Baurecht aufgenommen werden.
„PV-FFA auf sonstigen baulichen Anlagen (z. B. Halden, Deponien)“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung nach Privilegierung (Wertung) und die Begründung, die Flächen seien bereits vorbelastet (prüfbare Tatsachenbehauptung), sind getrennt zustimmungs- bzw. ablehnungsfähig.
Vorbelastete Standorte und ertragsschwache Böden bieten genug Potenzial
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Eine Fokussierung auf vorbelastete Standorte und ertragsschwache Böden sollte mehr als ausreichend konfliktarme Potenziale für PV-Freiflächenanlagen eröffnen.
„Eine Fokussierung auf vorbelastete Standorte und ertragsschwache Böden sollte mehr als ausreichend konfliktarme Potenziale für“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed factual claims (no land scarcity; enough low-conflict potential on burdened sites) with a demand for prioritisation and steering, so it is split into three independent claims.
Schwimmende PV privilegieren, WHG-Bedeckungsgrenze lockern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Schwimmende PV auf künstlichen Gewässern sollte privilegiert werden; die pauschale Höchstgrenze der Gewässerbedeckung im WHG ist das Haupthemmnis und sollte einer Einzelfallbetrachtung weichen oder deutlich angehoben werden.
„Insbesondere die pauschale Vorgabe einer maximalen Gewässerbedeckung schränkt die Potenziale unverhältnismäßig ein“
Ausreichende Flächenbereitstellung nicht gesichert
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist nicht gesichert, dass ausreichend Flächen zur Erreichung der Ausbauziele bereitgestellt werden.
„keineswegs gesichert, dass ausreichend Flächen zur Erreichung der Ausbauziele zur Verfügung gestellt werden“
EEG-Ausschreibungsbedingungen für PV-Freiflächen punktuell nachjustieren
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Laut der Stellungnahme zur PV-Strategie des BMWK sollten die Ausschreibungsrahmenbedingungen des EEG für PV-Freiflächenanlagen punktuell nachjustiert werden, um den angestrebten Zubau von 11 GW pro Jahr ab 2026 zu erreichen.
„die Ausschreibungsrahmenbedingungen des EEG punktuell nachjustiert werden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Forderungen (Planungs-/Genehmigungsrecht und EEG-Ausschreibung); aufgeteilt und mit Bezug auf die PV-Strategie des BMWK eigenständig formuliert.
Flächenbeitragswerte auf Basis Potenzialstudie
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Im Rahmen eines indikativen Mappings könnten auf Basis einer bundesweiten Potenzialstudie Flächenbeitragswerte für die kommunale Ebene definiert werden.
„könnten bspw. auf Basis einer bundesweiten Potenzialstudie (und ggf. unter Berücksichtigung weiterer Beiträge zum Erneuerbaren- oder Netzausbau) Flächenbeitragswerte für die kommunale Ebene definiert werden“
Forstkalamitätsflächen für PV-FFA prüfen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es sollte geprüft werden, unter welchen Bedingungen forstwirtschaftliche Kalamitätsflächen, etwa solche mit schwieriger Aufforstungsprognose, für PV-Freiflächenanlagen genutzt werden können.
„Es sollte weiterhin geprüft werden, unter welchen Bedingungen auch forstwirtschaftliche Kalamitätsflächen für eine Nutzung mit PV-FFA genutzt werden können.“
Freiflächen-PV kann schnell, effizient und kostengünstig zum Ausbau beitragen
Dasselbe Argument hat auch Solar Cluster Baden-Württemberg vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Freiflächen-Photovoltaikanlagen können zu einem schnellen, effizienten und kostengünstigen Ausbau der Solarstromerzeugung beitragen.
„PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) eine schnelle und kosteneffiziente Skalierung des PV-Ausbaus ermöglichen“
Ganzheitliches Flächenkonzept für verlässliche Zielerreichung nötig
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für eine verlässliche Erreichung der Ausbauziele 2030 und darüber hinaus braucht es ein ganzheitliches Konzept der Flächenbereitstellung.
„braucht es in unseren Augen ein ganzheitliches Konzept“
Keine wirkliche Flächenknappheit für PV-Freiflächenanlagen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Einschätzung der Stellungnahme besteht in Deutschland keine wirkliche Flächenknappheit für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen.
„Auch wenn keine wirkliche Flächenknappheit besteht“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed factual claims (no land scarcity; enough low-conflict potential on burdened sites) with a demand for prioritisation and steering, so it is split into three independent claims.
Länder sollen Zielabweichungsverfahren übergangsweise pragmatisch nutzen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Weil die Überarbeitung von Landesplanungen mit bestehenden Restriktionen langwierig ist, sollten sich die Bundesländer für die Übergangszeit auf eine pragmatische Nutzung von Zielabweichungsverfahren ohne komplexe, potenziell stark verzögernde Anforderungskataloge verständigen.
„sollten sich Bundesländer für die Übergangszeit auf eine pragmatische Nutzung von Zielabweichungsverfahren ohne komplexe und potenziell stark verzögernde Anforderungskataloge verständigen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined a recommendation to the Länder on using Zielabweichungsverfahren with a separate welcoming of the ROG amendment; these can be accepted or rejected independently.
Moor-PV: Kumulierung mit Wiedervernässungsförderung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es sollte klargestellt werden, dass Förderungen für dauerhafte Wiedervernässung ergänzend zur EEG-Vergütung der Moor-PV-Anlagen in Anspruch genommen werden können.
„zusätzlich erforderliche Förderungen für die Maßnahmen der dauerhaften Wiedervernässung ergänzend zur EEG Vergütung für die PV Anlagen in Anspruch genommen werden können“
Naturschutzrechtliche Kartierungen bundesweit standardisieren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Anforderungen an naturschutzrechtliche Kartierungen sollten in allen Bundesländern standardisiert werden.
„Standardisierung der Anforderungen an naturschutzrechtlichen Kartierungen“
Planungs- und Genehmigungsrahmen für PV-Freiflächen schnell setzen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Für den angestrebten Zubau von 11 GW pro Jahr ab 2026 müssen laut der Stellungnahme zur PV-Strategie des BMWK die planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen für PV-Freiflächenanlagen schnell gesetzt werden.
„Für den angestrebten Zubau von 11 GW p.a. ab 2026 müssen nun schnell die planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen gesetzt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Forderungen (Planungs-/Genehmigungsrecht und EEG-Ausschreibung); aufgeteilt und mit Bezug auf die PV-Strategie des BMWK eigenständig formuliert.
Priorisierung und Steuerung der Flächeninanspruchnahme nötig
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Angesichts des beschleunigten PV-Zubaus bedarf es einer Priorisierung und Steuerung der Flächeninanspruchnahme.
„bedarf es angesichts des beschleunigten Zubaus einer Priorisierung und Steuerung der Flächeninanspruchnahme“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed factual claims (no land scarcity; enough low-conflict potential on burdened sites) with a demand for prioritisation and steering, so it is split into three independent claims.
PV-FFA in GE/GI-Gebieten uneingeschränkt zulassen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: PV-Freiflächenanlagen sollten in Industrie- und Gewerbegebieten grundsätzlich ohne Einschränkungen zulässig sein, da sie den Gebietscharakter auch bei über 50 % Flächenbelegung nicht ändern.
„PV-FFA sollten in Industriegebieten (GI) und Gewerbegebieten (GE)“
PV-Strategie: langfristiges Flächensteuerungskonzept als zweite Stufe
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Parallel zu den kurzfristigen Maßnahmen zur Flächenbereitstellung und Genehmigungsbeschleunigung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollte innerhalb der sich abzeichnenden EU-Fristen für das „Mapping“ der Flächen ein langfristiges Flächensteuerungskonzept entwickelt werden, in das die kurzfristigen Maßnahmen überführt werden.
„ein langfristiges Flächensteuerungskonzept entwickelt und die kurzfristigen Maßnahmen darin überführt werden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Formulierung „Stufe 2“ und „kurzfristige Maßnahmen“ war ohne die Einreichung unverständlich; der Gegenstand (PV-Freiflächen, Flächenmapping, Bezug zur Strategie) wird nun benannt, der Inhalt bleibt unverändert.
Rechtssicherheit für landwirtschaftliche Folgenutzung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es muss sichergestellt werden, dass Flächen nach Ende der PV-Nutzung ohne Hürden wieder als Acker oder Grünland genutzt werden können, ohne Verlust des Ackerstatus und auch wenn sich während der PV-Nutzung Habitate gebildet haben.
„Verpächter brauchen Klarheit und Rechtssicherheit, dass eine Zwischennutzung als PV-FFA nicht zu einem Verlust des Ackerstatus führt.“
Stärkung der Zielabweichungsverfahren in der ROG-Novelle ist zu begrüßen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme begrüßt, dass die Möglichkeit von Zielabweichungsverfahren in der aktuellen Novelle des Raumordnungsgesetzes bereits gestärkt wurde.
„ist zu begrüßen, dass die Möglichkeit von Zielabweichungsverfahren in der aktuellen Novelle des Raumordnungsgesetzes bereits gestärkt wurde“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined a recommendation to the Länder on using Zielabweichungsverfahren with a separate welcoming of the ROG amendment; these can be accepted or rejected independently.
Wiedervernässungsrisiken für Betreiber begrenzen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Risiken aus der langfristigen Gewährleistung der Wiedervernässung, etwa durch Klimafolgen auf Moorstandorten, sollten für Moor-PV-Betreiber begrenzt werden.
„Risiken aus der langfristigen Gewährleistung der Wiedervernässung für den Betreiber begrenzt werden“
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
Bearbeitungsfristen für Bebauungsplan- und Bauanträge einführen
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Für die Bearbeitung von Anträgen auf Aufstellung von Bebauungsplänen und von Bauanträgen sollten Fristen eingeführt werden, damit solche Anträge nicht depriorisiert werden.
„Einführung von Fristen zur Bearbeitung von Anträgen zur Aufstellung von Bebauungsplänen und Bauanträgen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängig bewertbare Forderungen (Bearbeitungsfristen für Anträge vs. Ausschluss verspäteter Stellungnahmen); beide betreffen das Thema Planungsbeschleunigung für PV-Freiflächenanlagen, daher nicht off-topic.
Gebotsgröße 100 MW auch nach 2023 beibehalten
Dasselbe Argument hat auch Statkraft Markets GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Erhöhung der maximalen Gebotsgröße von 20 auf 100 MW sollte über 2023 hinaus beibehalten werden, um den PV-Ausbau weiter zu beschleunigen.
„die für das Jahr 2023 erfolgte Anhebung der Gebotsbegrenzung auf 100 Megawatt zu verstetigen“
Netzanschlüsse beschleunigen 6 Argumente, 4 davon auf der Landkarte
Netzanschluss wird Engpass für PV-FFA
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die rechtzeitige Bereitstellung von Netzanschlüssen entwickelt sich zunehmend zum Engpass und Verzögerungsfaktor auch für PV-FFA.
„entwickelt sich auch für PV-FFA zunehmend zum einem Engpass und Verzögerungsfaktor“
Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächen-PV befürwortet
Dasselbe Argument hat auch DWAG-Denker & Wulf AG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Einreichenden befürworten den Vorschlag einer Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächen-PV-Anlagen.
„ist insbesondere die geplante Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächenanlagen sehr zu begrüßen“
Vorausschauende Netzplanung nach § 14d EnWG stärken
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Netzbetreiber müssen im Rahmen der vorausschauenden Netzplanung nach § 14d EnWG in die Lage versetzt werden, den erwarteten Ausbau besser zu antizipieren und Netzerweiterungen rechtzeitig vorzunehmen.
„müssen Netzbetreiber in die Lage versetzt werden, den erwarteten Ausbau an netztechnisch noch unzureichend erschlossenen Standorten besser zu antizipieren“
Weit entfernte Netzanschlusspunkte lassen Projekte scheitern
Dasselbe Argument hat auch Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Netzbetreiber benennen häufig kilometerweit entfernte Einspeisepunkte, was PV-Projekte unwirtschaftlich macht und zum Scheitern bringt.
„lassen sich ansonsten geeignete Standorte entlang von Autobahnen wirtschaftlich nicht erschließen“
Aufnahme der Netzanschluss-Beschleunigung in die PV-Strategie ist zu begrüßen
Dasselbe Argument hat auch Germanwatch vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Es ist zu begrüßen, dass die PV-Strategie des BMWK auch den Anschluss neuer Erzeugungskapazitäten und die Beschleunigung von Netzanschlüssen berücksichtigt.
„Wir begrüßen sehr die Initiative zur Beschleunigung der Netzanschlüsse.“
Netzanschlusskosten vorübergehend deckeln
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Flankierend könnte vorübergehend eine Deckelung der vom Betreiber zu tragenden Netzanschlusskosten erwogen werden.
„Flankierend könnte vorübergehend in Erwägung gezogen werden, die vom Betreiber zu tragenden Kosten für Netzanschlüsse zu deckeln.“
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 9 Argumente, 9 davon auf der Landkarte
§ 6 EEG: Finanzielle Beteiligung auch für PV auf sonstigen baulichen Anlagen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die finanzielle Beteiligung nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll auch für Photovoltaik auf sonstigen baulichen Anlagen möglich sein, da diese in der Praxis kaum von Freiflächenanlagen zu unterscheiden seien und eine Ungleichbehandlung die Akzeptanz bei lokalen Akteuren gefährden könne.
„Die finanzielle Beteiligung sollte auch für PV aus sonstigen baulichen Anlagen möglich sein.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Nennung des Gesetzes auf die Einreichung; jetzt ist das EEG ausdrücklich benannt, die Aussage aus der Passage bleibt unverändert (ohne das nicht belegte „Kommunen“).
Ungleichbehandlung schadet lokaler Akzeptanz
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine Ungleichbehandlung von PV auf sonstigen baulichen Anlagen und Freiflächenanlagen bei der finanziellen Beteiligung kann bei lokalen Stakeholdern akzeptanzschädigend wirken.
„da eine Diskriminierung hier bei den lokalen Stakeholdern akzeptanzschädigend wirken kann“
Lokale Akzeptanz ist Schlüsselfaktor
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Sicherung lokaler Akzeptanz ist ein Schlüsselfaktor für den erforderlichen PV-FFA-Ausbau, wozu neben konfliktarmen Flächen auch die wirtschaftliche Teilhabe von Kommunen und Bürgern beiträgt.
„Die Sicherung der (lokalen) Akzeptanz ist ein Schlüsselfaktor für den erforderlichen Ausbau von PV-FFA.“
Hohe Verwaltungskosten bei direkter Unternehmensbeteiligung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Direkte unternehmerische Beteiligungen verursachen hohe Kosten: eigene Projektgesellschaft mit mehreren zehntausend Euro Verwaltungskosten pro Jahr sowie ein BaFin-geprüfter Verkaufsprospekt samt Wirtschaftsprüfer.
„Allein die Verwaltung solch einer separaten Gesellschaft kann mit mehreren zehntausend Euro pro Jahr zu Buche schlagen.“
Pauschale Pflicht-Beteiligungsangebote können ins Leere laufen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Wird für alle PV-Projekte unabhängig vom lokalen Bedarf eine eigene Gesellschaft samt verpflichtendem Beteiligungsangebot vorausgesetzt, besteht laut der Einreichung die Gefahr, dass das Angebot ins Leere läuft.
„besteht die Gefahr, dass das verpflichtende Angebot ins Leere läuft“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangsstück verband die Prognose, dass ein pauschales Pflichtangebot ins Leere läuft, mit der Bewertung, das Geld wäre anderweitig nützlicher; beides lässt sich getrennt annehmen oder ablehnen.
Pflichtbeteiligung kann Grenzprojekte ausbremsen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Verpflichtende Beteiligungsangebote können Photovoltaik-Projekte, die am Rande der Wirtschaftlichkeit liegen, im schlimmsten Fall gänzlich verhindern.
„Im schlimmsten Fall können Projekte, die am Rande der Wirtschaftlichkeit sind, sogar gänzlich ausgebremst werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a risk assessment about mandatory participation offers with a separate factual claim about the 25% increase in tender ceiling values; each can be accepted or rejected independently.
Starre Beteiligungspflichten hemmen den Zubau
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine inflexible bürokratische Ausgestaltung der finanziellen Teilhabe schmälert deren Wirkung und kann letztlich den Zubau hemmen.
„da eine inflexible bürokratische Ausgestaltung die Wirkung der finanziellen Teilhabe eher schmälern und letztlich den Zubau hemmen kann“
Beteiligungsgeld hätte anderweitig mehr Nutzen vor Ort gebracht
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das für ein pauschal verpflichtendes Beteiligungsangebot aufgewendete Geld hätte nach Einschätzung der Einreichung auf anderem Wege einen deutlich höheren Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort erbracht.
„das dafür aufgewendete Geld auf anderem Wege einen deutlich höheren Nutzen für die Bürger:innen vor Ort geleistet hätte“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangsstück verband die Prognose, dass ein pauschales Pflichtangebot ins Leere läuft, mit der Bewertung, das Geld wäre anderweitig nützlicher; beides lässt sich getrennt annehmen oder ablehnen.
Freiwillige Zusatzangebote statt starrer Pflichten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Entwickler können nach den Erfahrungen der Windenergie freiwillige, auf lokale Bedürfnisse abgestimmte Zusatzangebote machen; zusätzliche starre Verpflichtungen auf Landes- oder kommunaler Ebene sollten vermieden werden.
„Zusätzliche, insbesondere starre Verpflichtungen auf Landesebene oder kommunaler Ebene sollten dagegen vermieden werden“
Energie- und Steuerrecht verzahnen 3 Argumente, 3 davon auf der Landkarte
Steuerliche Risiken für Landwirte hemmen Flächensicherung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Steuerliche Risiken bei Erbschafts- und Grundsteuer sind zunehmend ein massives Hemmnis für die Flächensicherung und gefährden die Ausbauziele bei PV-FFA.
„Die steuerlichen Risiken für Landwirte im Bereich der Erbschafts- und Grundsteuer stellen zunehmend ein massives Hemmnis für die Flächensicherung“
Zuordnung von PV-Freiflächen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen begrüßt
Dasselbe Argument hat auch Statkraft Markets GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Statkraft Markets begrüßt im Entwurf der Photovoltaik-Strategie 2023 den Ansatz, im Erbschaftsteuerrecht Freiflächen mit PV-Anlagen dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen, als bessere Verzahnung von Energie- und Steuerrecht.
„Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass laut vorliegendem Entwurf die Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ermöglicht werden soll.“
Zuordnung zum land- und forstwirtschaftl. Vermögen schnellstmöglich umsetzen
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Zuordnung von PV-Freiflächen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen sollte nach Ansicht der Einreicherin schnellstmöglich umgesetzt werden, damit die Beteiligten Planungssicherheit für Pachtverträge haben.
„Dies sollte schnellstmöglich umgesetzt werden, um den Beteiligten die notwendige Planungssicherheit für Pachtverträge zu ermöglichen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed welcoming a provision of the draft with a separate demand for swift implementation and its rationale; split into two independently assessable claims.
Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte
Drittstaaten-Beschränkungen gefährden den PV-Ausbau
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Disruptive Beschränkungen beim Bezug von PV-Komponenten aus Drittstaaten würden den Photovoltaik-Ausbau gefährden.
„disruptive Beschränkungen des Bezugs aus Drittstaaten vermieden werden, da diese den Ausbau gefährden würden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines a factual claim (restrictions would endanger expansion) with a recommendation (they should be avoided); split into the two so each can be assessed separately.
Deutschland soll sich für Förderung europäischer PV-Produktion einsetzen
Dasselbe Argument hat auch Enpal B.V. vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Deutschland sollte in der europäischen PV-Industriepolitik eine Vorreiterrolle einnehmen und sich national wie auf EU-Ebene für Förderinstrumente zum Aufbau einer europäischen Solarindustrie einsetzen.
„Wir unterstützen die Bestrebungen auf europäischer und nationaler Ebene, eine wettbewerbsfähige Lieferkette in Europa zu fördern.“
Europäische Lieferkette senkt Abhängigkeits- und Engpassrisiken
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Eine wettbewerbsfähige europäische Lieferkette kann nach Darstellung der Einreichung Risiken durch übermäßige Abhängigkeiten und krisenbedingte Lieferengpässe verringern.
„Hierdurch können Risiken durch übermäßige Abhängigkeiten sowie krisenbedingte Lieferengpässe reduziert werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a position (support for promoting a European supply chain) with a checkable causal claim (it reduces dependency and shortage risks); split into the two.
Keine disruptiven Beschränkungen für Drittstaaten-Bezug
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die PV-Strategie soll, neben der Förderung einer europäischen Lieferkette, disruptive Beschränkungen des Bezugs aus Drittstaaten vermeiden.
„Gleichzeitig sollten disruptive Beschränkungen des Bezugs aus Drittstaaten vermieden werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines a factual claim (restrictions would endanger expansion) with a recommendation (they should be avoided); split into the two so each can be assessed separately.
Europapolitische Instrumente nutzen 5 Argumente, 4 davon auf der Landkarte
PV-Strategie kohärent mit EU-Rahmen, Mapping mit Puffer
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die PV-Strategie muss sich kohärent in den EU-Rahmen (Mapping, Acceleration Areas) einfügen; das Mapping sollte ausreichend Land- und Wasserflächen samt Puffer für Flächenwettbewerb umfassen.
„Das „Mapping“ sollte ausreichend Land- und Wasserflächen umfassen“
PV-Strategie kohärent mit EU-Rahmen, Spielräume nutzen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die nationale PV-Strategie muss sich kohärent in den europäischen Rahmen einfügen und die europarechtlichen Spielräume maximal im Sinne des Erneuerbaren-Ausbaus ausnutzen.
„die europarechtlichen Spielräume maximal im Sinne des Ausbaus der Erneuerbaren Energien ausnutzt“
EU-Notfallverordnung konsequent anwenden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Alle europarechtlichen Genehmigungserleichterungen (EU-Notfallverordnung) sollten konsequent angewendet werden; ein Vollzugsleitfaden wäre hilfreich.
„Schlussendlich sollten auch alle europarechtlichen Genehmigungserleichterungen („EU-Notfallverordnung“) konsequent angewendet werden. Hierzu wäre ein Vollzugsleitfaden hilfreich.“
Genehmigungserleichterungen in EU-Acceleration-Areas verstetigen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die Einreichung zur PV-Strategie 2023 fordert, die europarechtlichen Genehmigungserleichterungen im Rahmen der auf EU-Ebene geplanten „Acceleration-Areas“ zu verstetigen, wobei diese Gebiete für PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) einen signifikanten Anteil der gemappten Flächen umfassen und genug Puffer für Flächenwettbewerb lassen sollten.
„Die Genehmigungserleichterungen sollten im Rahmen der auf EU-Ebene geplanten „Acceleration-Areas“ verstetigt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point lacked context (which submission, what PV-FFA and the Acceleration Areas refer to); rewritten to be standalone with the claim and its direction unchanged.
Präklusion verspäteter Einwendungen von Fachbehörden
Dasselbe Argument hat auch LEAG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Zu beteiligende Fachbehörden sollen eine angemessene Stellungnahmefrist erhalten; danach eingehende Einwendungen sollen, soweit europarechtlich zulässig, präkludiert sein.
„Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht oder nicht rechtzeitig eingehen, unter bestimmten Bedingungen unberücksichtigt bleiben können“