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RWE Offshore Wind GmbH

Unternehmen. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 106 Argumente aus rund 12 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem RWE Offshore Wind GmbH übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo RWE Offshore Wind GmbH allein steht

Bei 11 Streitfragen urteilt RWE Offshore Wind GmbH anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen

Der Bezug von PV-Komponenten aus Drittstaaten sollte nicht beschränkt werden.

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Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen

Wechselrichter chinesischer Hersteller sollten mittelfristig nicht mehr verbaut werden.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 106 Argumenten stehen 82 auf der Landkarte und 24 sind Einzelforderungen. 9 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 44 Argumente sind entstanden, weil sie 24 längere Textstellen geteilt hat. 29 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 6 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Zubau muss von 7 auf 22 GW pro Jahr verdreifacht werden

Dasselbe Argument hat auch Stadtwerke München vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Um das EEG-Ziel von 215 GW PV im Jahr 2030 zu erreichen, müsste der jährliche PV-Zubau von gut 7 GW (2022) auf 22 GW steigen.

„muss das Momentum nun nochmal gesteigert werden, damit im Laufe der Dekade ein Zubau von 22 GW pro Jahr erreicht werden kann“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Handlungsfelder der PV-Strategie zügig weiter ausarbeiten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Handlungsfelder der PV-Strategie müssen nach Ansicht von RWE nun mit Hochdruck weiter ausgearbeitet werden.

„die nun aber mit Hochdruck weiter ausgearbeitet werden müssen“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined welcoming the initiative, a judgment that the Handlungsfelder are right, and a demand for quick elaboration; these can be accepted or rejected independently.

Eckpunkte der PV-Strategie adressieren die richtigen Handlungsfelder

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die im Entwurf der PV-Strategie vorgelegten Eckpunkte des BMWK adressieren aus Sicht von RWE die richtigen Handlungsfelder.

„Die nun vorgelegten Eckpunkte adressieren die richtigen Handlungsfelder“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined welcoming the initiative, a judgment that the Handlungsfelder are right, and a demand for quick elaboration; these can be accepted or rejected independently.

PV-Strategie als ganzheitlicher Ansatz begrüßt

Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der bbs unterstützt den Vorstoß des BMWK für einen ganzheitlichen Ansatz zum beschleunigten Ausbau der Photovoltaik in der PV-Strategie.

„begrüßen wir ausdrücklich die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu einer ganzheitlichen Photovoltaik-Strategie“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Höchstwerte in Ausschreibungen wegen Kosten um 25 % erhöht

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Höchstwerte in den Ausschreibungen mussten wegen gestiegener Anlagen- und Finanzierungskosten um 25 % erhöht werden.

„gerade mussten die Höchstwerte in den Ausschreibungen aufgrund der gestiegenen Anlagen- und Finanzierungskosten um 25% erhöht werden“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a risk assessment about mandatory participation offers with a separate factual claim about the 25% increase in tender ceiling values; each can be accepted or rejected independently.

PV-Zubau 2022 lag bei etwa 7,2 GW und hat deutlich zugenommen

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Photovoltaik-Zubau in Deutschland hat im Jahr 2022 mit etwa 7,2 GW deutlich an Fahrt aufgenommen.

„bereits im letzten Jahr mit etwa 7,2 GW deutlich Fahrt aufgenommen hat“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable fact (about 7.2 GW PV expansion in 2022) with a demand that the pace must rise to reach 22 GW per year; split into the two claims.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 71 Argumente, 54 davon auf der Landkarte

1–2 % der Agrarfläche reichen langfristig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für den langfristigen Ausbau der PV-Freiflächenanlagen würden je nach Konfiguration etwa 1–2 % der landwirtschaftlichen Fläche genügen, verglichen mit 14 %, die derzeit für Energiepflanzen genutzt werden.

„ca. 1-2% der“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Agri-PV in Landwirtschafts-Vorranggebieten privilegieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Agri-PV in Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft sollte privilegiert werden, wenn nach DIN SPEC 91434 höchstens 15 % Flächenverlust entstehen und mindestens 66 % des Referenzertrags erhalten bleiben.

„mindestens 66% des Referenzertrages erhalten bleiben“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Dosierte Privilegierungen beschleunigen kurzfristig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine dosierte Ausweitung von Privilegierungen im Außenbereich kann die Ausbaudynamik kurzfristig maßgeblich beschleunigen, solange die Bauleitplanung organisatorisch gehemmt ist.

„Die dosierte Ausweitung von Privilegierungen im Außenbereich kann die Ausbaudynamik“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Privilegierung nur für konfliktarme „no regret“-Standorte

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Zusätzliche Privilegierungen sollten auf vorbelastete Standorte oder Konzepte mit Zusatznutzen beschränkt werden, die auch in der Bauleitplanung präferabel wären und geringes Konfliktpotenzial haben.

„als „no regret“ charakterisiert werden können“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

PV-Flächensteuerung: Attentismus in der Übergangsphase vermeiden

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Bis die Flächenbeitragswerte für die kommunale Ebene definiert sind, soll ein Verlust der Ausbaudynamik durch Attentismus vermieden werden, und zwar durch die für Stufe 1 definierten dosierten Privilegierungen sowie durch eine Belohnung der etwaigen Übererfüllung des noch nicht festgelegten Beitragswerts.

„könnten eine Belohnung der etwaigen Übererfüllung des noch nicht festgelegten Beitragswertes einer abwartenden Haltung entgegenwirken“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies auf nicht erklärte Begriffe (Beitragswerte, Stufe 1); die Neufassung benennt den Kontext (Flächenbeitragswerte für Kommunen im langfristigen Flächensteuerungskonzept der PV-Strategie).

PV-Freiflächenanlagen im Pufferstreifen um Gewerbegebiete privilegieren

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: PV-Freiflächenanlagen sollten in einem Pufferstreifen von etwa 500 bis 1000 m um Industrie- und Gewerbegebiete privilegiert werden, um eine lokale, netzdienliche Versorgung gewerblicher oder industrieller Verbraucher zu fördern.

„PV-FFA in einem Pufferstreifen (z. B. 500 bis 1000m) um Industrie- und Gewerbegebiete, um eine lokale, netzdienliche Versorgung gewerblicher oder industrieller Verbraucher“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separate privilege proposals (wind energy areas; buffer strip around industrial/commercial areas) that can be accepted or rejected independently.

PV-Freiflächenanlagen in Windenergiegebieten privilegieren

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: PV-Freiflächenanlagen sollten komplementär in Windenergiegebieten als eigener Privilegierungstatbestand zugelassen werden, um netzdienliche Hybridstandorte zu ermöglichen, wobei der Vorrang der Windenergienutzung durch klare Vorgaben zu wahren ist.

„Die komplementäre Errichtung von PV-FFA in Windenergiegebieten zur Ermöglichung netzdienlicher Hybridstandorte.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separate privilege proposals (wind energy areas; buffer strip around industrial/commercial areas) that can be accepted or rejected independently.

Subsidiäre Privilegierung (Stiftung Umweltenergierecht) für PV-Freiflächen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme schlägt für die PV-Freiflächenplanung als langfristigen Rahmen vor, den Vorschlag der Stiftung Umweltenergierecht zu einer subsidiären Privilegierung zugrunde zu legen: Kommunale Planungsträger erhalten verstärkte Vorgaben zum „ob“ und „wieviel“, das „wie“ bleibt der lokalen Planung überlassen, und bei unzureichender Flächenbereitstellung greift ab einem Stichtag eine allgemeine Privilegierung.

„wonach kommunale Planungsträger perspektivisch verstärkte Vorgaben zum „ob“ (und „wieviel“) erhalten, aber das „wie“ der lokalen Planung überlassen bleibt“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne Kontext unklar (worauf sich die Privilegierung bezieht, wer sie vorschlägt); jetzt ist der Gegenstand (PV-Freiflächenplanung, Vorschlag in der Stellungnahme zur PV-Strategie) benannt, Richtung und Inhalt unverändert.

Überragendes öffentliches Interesse im BauGB verankern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das überragende öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien sollte explizit im Baugesetzbuch verankert werden.

„Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses im Baugesetzbuch“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Weitere Privilegierungstatbestände für PV-FFA prüfen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Neben der Privilegierung entlang von Infrastrukturkorridoren sollten weitere abgrenzbare Privilegierungstatbestände für PV-Freiflächenanlagen in Betracht gezogen werden, die sich über eine vergleichbare Vorbelastung oder einen besonderen Zusatznutzen qualifizieren.

„Daher sollten weitere abgrenzbare Privilegierungstatbestände ins Auge gefasst werden, die sich über eine vergleichbare Vorbelastung oder einen besonderen Zusatznutzen qualifizieren.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine Einschätzung (Korridor-Privilegierung genügt nicht) mit einer eigenständigen Forderung (weitere Privilegierungstatbestände); beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.

Zweistufiges Vorgehen gegen Attentismus

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Um kurzfristig die Ausbaudynamik zu steigern und Attentismus bei der Flächenbereitstellung zu vermeiden, erscheint ein zweistufiges Vorgehen (kurzfristige Privilegierungen, dann langfristiger Steuerungsrahmen) erwägenswert.

„erscheint uns hierzu ein zweistufiges Vorgehen erwägenswert“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Ausschluss regionaler Ausschlussplanung für PV-FFA ist zu begrüßen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Dass im Raumordnungsgesetz eine Ausschlussplanung für PV-Freiflächenanlagen auf Regionalebene ausgeschlossen wurde, ist aus Sicht der Einreichenden zu begrüßen, weil eine Steuerung mit Ausschlusswirkung auf Regionalebene schwerfälliger wäre und die Handlungsfähigkeit der Kommunen einschränken würde.

„Daher ist zu begrüßen, dass im“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das ursprüngliche Element vermischte die prüfbare Tatsache (ROG-Novelle schließt Ausschlussplanung aus) mit der Wertung (begrüßt); getrennt in Faktenaussage und Bewertung.

Kein Anspruch auf Bauleitplanung oder Befassung innerhalb einer Frist

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme besteht weder ein Anspruch auf Bauleitplanung noch auf deren Befassung innerhalb einer bestimmten Frist, was die Flächenbereitstellung für PV-Freiflächenanlagen begrenzt.

„Es besteht weder ein Anspruch auf eine Bauleitplanung noch auf eine Befassung innerhalb einer gewissen Frist.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängige Aussagen (fehlender Rechtsanspruch; Verzögerung durch spät eingebrachte Behördenbelange) getrennt; Off-Topic war ein Fehlalarm, da es um Planungsrecht für PV-Flächen geht.

Kommunen drohen überfordert zu sein, Flickenteppich entsteht

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Deutlich mehr Bauleitplanverfahren könnten Kommunen organisatorisch überfordern, und eigene kommunale Steuerungskonzepte drohen zu Verzögerungen und einem Flickenteppich von Kriterienkatalogen zu führen.

„zu einer organisatorischen Überforderung der Kommunen führen könnte“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Restriktive Landesentwicklungspläne hemmen Gemeinden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In einigen Bundesländern werden Gemeinden durch restriktive Vorgaben der Landesentwicklungspläne gehemmt.

„Gemeinden in einigen Bundesländern immer noch durch“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

ROG-Novelle schließt regionale Ausschlussplanung für PV-FFA aus

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Mit der letzten Novelle des Raumordnungsgesetzes wurde eine Ausschlussplanung für PV-Freiflächenanlagen auf Regionalebene ausgeschlossen.

„Rahmen der letzten Novelle des Raumordnungsgesetzes eine Ausschlussplanung für PV-FFA auf Regionalebene ausgeschlossen wurde.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das ursprüngliche Element vermischte die prüfbare Tatsache (ROG-Novelle schließt Ausschlussplanung aus) mit der Wertung (begrüßt); getrennt in Faktenaussage und Bewertung.

Verzögerte Bauleitplanverfahren durch spät eingebrachte Behördenbelange

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bauleitplanverfahren verzögern sich nach Darstellung der Stellungnahme oft, weil Behörden ihre Belange in der frühzeitigen Beteiligung nicht einbringen und es später zu Komplikationen kommt.

„Im Verfahren selbst kommt es zudem oft zu Verzögerungen, weil Behörden ihre Belange innerhalb der frühzeitigen Beteiligung oft nicht einbringen und dies zu einem späteren Zeitpunkt zu Komplikationen führt.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängige Aussagen (fehlender Rechtsanspruch; Verzögerung durch spät eingebrachte Behördenbelange) getrennt; Off-Topic war ein Fehlalarm, da es um Planungsrecht für PV-Flächen geht.

Forstliche Kalamitätsflächen als Biodiversitäts-PV-Freiflächenanlagen nutzen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Forstwirtschaftliche Kalamitätsflächen, etwa mit schwieriger Aufforstungsprognose, sollten auf eine Nutzung mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen geprüft werden, die gegebenenfalls als „Biodiversitäts“-PV ausgestaltet werden könnten, um klimaangepasste Habitate zu fördern.

„Gegebenenfalls könnte die PV-FFA als „Biodiversitäts“-PV ausgestaltet werden, um die Entwicklung von Habitaten zu fördern“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point was not standalone (PV-FFA, Kalamitätsflächen undefined, context of the PV strategy missing); rewritten to name the area type and the asset while keeping the tentative direction.

Freiflächen-PV wertet ökologisch auf

Dasselbe Argument hat auch ib vogt-GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage hat ökologisch aufwertende Effekte.

„PV-FFA führen im Regelfall zu einer“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Ökologisches Risiko schreckt Zwischennutzung ab

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Risiko, dass eine ökologische Aufwertung die Folgenutzung einschränkt, kann Flächeneigentümer von der PV-Zwischennutzung abschrecken.

„Das „Risiko“ einer ökologischen Aufwertung in der Zwischennutzungsphase sollte nicht von Beginn an die Zwischennutzung abschrecken.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Unterstützung der Vorgabe, etwa die Hälfte des PV-Zubaus auf Freiflächen

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung unterstützt die Maßgabe der PV-Strategie, wonach etwa die Hälfte des PV-Zubaus bei Freiflächenanlagen erfolgen soll.

„unterstützen daher die Maßgabe, wonach etwa die Hälfte des PV-Zubaus im Segment der Freiflächenanlagen erfolgen soll“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable factual claim (ground-mounted PV scales quickly and cost-efficiently) with a position on the half-share target for ground-mounted PV; the two can be accepted or rejected independently.

Biodiversitäts-PV nur mit standardisierten Kriterien privilegieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Naturschutzfachlich hochwertige „Biodiversitäts-PV“ sollte gefördert werden, setzt aber standardisierte, schnell und rechtssicher anwendbare Qualifizierungskriterien voraus.

„„Biodiversitäts-PV“: Förderung naturschutzfachlich“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Eigenes Ausschreibungssegment für besondere Solaranlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Besondere Solaranlagen sollten in ein eigenes Ausschreibungssegment mit gesichertem Volumen und auskömmlichem Höchstwert überführt werden, gegebenenfalls mit Zusatzbonus für kostenintensive Innovationen wie hoch aufgeständerte Agri-PV.

„sollten alle „besonderen Solaranlagen“ in ein eigenes Ausschreibungssegment überführt werden, in dem ein gesichertes Volumen zu einem auskömmlichen Höchstwert die Marktentwicklung dieser innovativen Technologien erlaubt“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Heutige Bedingungen reichen für besondere Solaranlagen nicht

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Teilnahme an den Ausschreibungen des ersten Segments und die eingeschränkte Bonusregelung reichen für eine Marktentwicklung besonderer Solaranlagen nicht aus.

„reichen für eine Marktentwicklung dieser innovativen Anlagensegmente nicht aus“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

PV-FFA von Ausgleichsmaßnahmen freistellen, Ökopunkte ermöglichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: PV-Freiflächenanlagen sollten allgemein von naturschutz- und baurechtlichen Ausgleichsmaßnahmen freigestellt werden; auf Antrag sollten stattdessen Ökopunkte für erzielbare Verbesserungen möglich sein.

„Allgemeine Freistellung von PV-FFA von naturschutzrechtlichen und baurechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Moor-PV-Genehmigung standardisieren, vereinfachen und beschleunigen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen für Moor-PV sollen schnellstmöglich standardisiert, vereinfacht und beschleunigt werden, um den Wegfall anderer Flächenkategorien zu kompensieren.

„Um dies zu kompensieren, müssen die planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen schnellstmöglich standardisiert, vereinfacht und beschleunigt werden“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim about organic soils in Niedersachsen with the demand that Moor-PV permitting be eased as compensation; split into fact and demand.

Moor-PV: Genehmigungsrahmen verbessern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für die im EEG 2023 neu etablierte Moor-PV sollten die planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen standardisiert, vereinfacht und beschleunigt werden.

„Auch für das im EEG 2023 neu etablierte Segment der „Moor-PV“ sollten die planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen deutlich verbessert werden“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Organische Böden in Niedersachsen für andere EEG-Flächenkategorien nicht nutzbar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: In Bundesländern wie Niedersachsen machen trockengelegte, wiederzuvernässende organische Böden einen signifikanten Anteil der landwirtschaftlichen Flächen aus, die dadurch nicht mehr für andere EEG-Flächenkategorien wie Randstreifen, benachteiligte Gebiete oder Agri-PV genutzt werden können.

„In einigen Bundesländern wie Niedersachsen umfassen trocken gelegte und damit wiederzuvernässende organische Böden einen signifikanten Anteil der landwirtschaftlichen Flächen, die im Umkehrschluss bereits jetzt nicht mehr für die anderen Flächenkategorien des EEG, wie Randstreifen, benachteiligte Gebiete oder Agri-PV, genutzt werden können.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim about organic soils in Niedersachsen with the demand that Moor-PV permitting be eased as compensation; split into fact and demand.

200-m-Begrenzung verhindert volle Mobilisierung des EEG-Potenzials

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Durch die Begrenzung auf 200 m und den Ausschluss eingleisiger Schienenwege kann das in der EEG-Flächenkulisse angelegte Ausbaupotenzial nicht vollständig oder nur verzögert mobilisiert werden.

„kann jedoch das in der Flächenkulisse des EEG angelegte Ausbaupotenzial nicht im vollen Umfang oder nur mit Verzögerung mobilisiert werden“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an evaluative claim (first important step) with factual claims about limited potential mobilisation and about two-stage development costs; these can be accepted or rejected independently.

200-m-Privilegierung an Autobahnen/Schienen ist ein guter erster Schritt

Dasselbe Argument hat auch BRM vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen im 200-Meter-Streifen längs von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen wird als guter erster Schritt bewertet.

„ist in diesem Sinne ein erster wichtiger Schritt“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

BauGB-Privilegierung für Solar auf 500 m ausweiten

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 161 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie sollte fordern, die baurechtliche Privilegierung von Solarenergie im Bereich von 500 m beiderseits von Autobahnen und Schienen im Baugesetzbuch zu verankern.

„Wir plädieren daher für eine Ausweitung der bauplanungsrechtlichen Privilegierung auf die im EEG zugrunde gelegten 500m“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Eingleisige Schienenwege einbeziehen, Pufferstreifen für Streckenausbau

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Ausschluss eingleisiger Schienenwege sollte überdacht werden; einem Konflikt mit dem mehrgleisigen Streckenausbau ließe sich durch Pufferstreifen begegnen.

„über die Festlegung von Pufferstreifen für den Streckenausbau zu vermeiden“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Korridor-Privilegierung für PV-FFA reicht nicht für Flächenbereitstellung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Einschätzung der Stellungnahme wird auch eine ausgeweitete bauplanungsrechtliche Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen entlang von Infrastrukturkorridoren für eine ausreichend beschleunigte Flächenbereitstellung nicht genügen.

„Aber auch eine ausgeweitete Privilegierung von PV-FFA entlang von Infrastrukturkorridoren wird u. E. für eine ausreichend beschleunigte Flächenbereitstellung nicht ausreichen.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine Einschätzung (Korridor-Privilegierung genügt nicht) mit einer eigenständigen Forderung (weitere Privilegierungstatbestände); beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.

Privilegierung für PV-Freiflächenanlagen an Strom- und Wasserstraßenkorridoren prüfen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Es sollte geprüft werden, die bauplanungsrechtliche Privilegierung für PV-Freiflächenanlagen auch auf weitere linienhafte Infrastrukturkorridore wie Stromleitungstrassen oder Schifffahrtskanäle zu erstrecken.

„Zu prüfen wäre auch eine Einbeziehung weiterer linienhafter Infrastrukturkorridore, z. B. entlang von Stromleitungstrassen oder Schifffahrtskanälen.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable proposals (extension to multi-lane federal roads; examining further corridors) and lacked the context of which privilege and for which installations.

Privilegierung für PV-Freiflächenanlagen auf mehrspurige Bundesstraßen ausdehnen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die bauplanungsrechtliche Außenbereichsprivilegierung für PV-Freiflächenanlagen entlang von Infrastruktur sollte zumindest auch auf mehrspurige Bundes- bzw. Kraftfahrstraßen ausgedehnt werden, da dort eine vergleichbare Vorbelastung anzunehmen sei.

„sollten der Privilegierungstatbestand zumindest auch auf mehrspurige Bundes- bzw. Kraftfahrstraßen ausgedehnt werden, bei denen eine vergleichbare Vorbelastung durch die Infrastruktur anzunehmen ist“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable proposals (extension to multi-lane federal roads; examining further corridors) and lacked the context of which privilege and for which installations.

Zweistufige Entwicklung erhöht Zeitbedarf und Kosten von PV-Projekten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Geeignete Flurstücke müssten zweistufig entwickelt werden (Privilegierung im 200-m-Streifen, Bauleitplanung für 200 bis 500 m), was die gemeinsame Realisierung erschwert und Zeitbedarf wie Kosten erhöht.

„Eine gemeinsame Realisierung des Projektes wird also deutlich erschwert, das erhöht nicht nur den Zeitbedarf, sondern auch die Kosten.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an evaluative claim (first important step) with factual claims about limited potential mobilisation and about two-stage development costs; these can be accepted or rejected independently.

Freiflächen-PV in Landschaftsschutzgebieten zulassen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV-FFA) sollten nach Ansicht der Stellungnahme zur PV-Strategie 2023 analog zu Windkraftanlagen bis zur Erreichung eines definierten Ausbau- oder Flächenziels auch in Landschaftsschutzgebieten zulässig sein.

„PV-FFA sollten analog zu Windkraftanlagen bis zur Erreichung eines definierten Ausbau- oder Flächenziels auch in Landschaftsschutzgebieten zulässig sein.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Abkürzung PV-FFA und der Bezug waren ohne die Stellungnahme unklar; neu formuliert mit ausgeschriebenem Begriff und Nennung der PV-Strategie 2023, Aussage und Richtung unverändert.

Landschaftsschutzgebiete beschneiden Potenzial

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen sind über 40 % der Landesfläche Landschaftsschutzgebiet, was das PV-Flächenpotenzial pauschal und massiv beschneidet.

„In einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen sind mehr als 40% der Landesfläche als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

EEG: Opt-in der Länderöffnungsklausel abschaffen, benachteiligte Gebiete öffnen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Im EEG sollte die bestehende Opt-in-Regel der Länderöffnungsklausel für PV-Freiflächenanlagen abgeschafft und die benachteiligten Gebiete in allen Bundesländern generell für PV-Freiflächenanlagen geöffnet werden.

„sollte dazu die bestehende „Opt-in-Regel“ bei der Länderöffnungsklausel abgeschafft und die benachteiligten Gebiete generell in allen Bundesländern für PV-FFA geöffnet werden“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point referred to an unnamed "Opt-in-Regel"; rewritten to name the EEG's Länderöffnungsklausel and PV-Freiflächenanlagen, keeping the claim and direction.

Opt-out-Länderklausel nur nach Zurücksetzen der Länderverordnungen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die im Entwurf der PV-Strategie geplante Umwandlung der EEG-Länderöffnungsklausel für benachteiligte Gebiete in eine Opt-out-Regel sollte nur nach vorherigem Zurücksetzen der bestehenden, oft unzureichend kontingentierten Länderverordnungen erfolgen, falls die generelle Öffnung dieser Gebiete politisch nicht möglich ist.

„sollten die bereits bestehenden, jedoch oft unzureichend „kontingentierten“ Länderverordnungen zunächst zurückgesetzt werden“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nahm auf „die im Entwurf geplante Opt-out-Regel“ Bezug, ohne zu nennen, worum es geht. Die Umschreibung benennt die Länderöffnungsklausel im EEG für PV-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten und den Entwurf der PV-Strategie. Die Richtung des Anspruchs bleibt erhalten.

Raumbedeutsamkeit von PV-FFA vereinheitlichen und eng fassen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Die Definition der Raumbedeutsamkeit von PV-Freiflächenanlagen soll bundesweit vereinheitlicht und im Sinne der lokalen Steuerung eng ausgerichtet werden.

„sollte auch die Definition von „Raumbedeutsamkeit“ von PV-FFA vereinheitlicht und im Sinne der lokalen Steuerung eng ausgerichtet werden“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable proposals (a national municipal guideline and a harmonised, narrow definition of Raumbedeutsamkeit), so it is split with the PV-FFA context made explicit.

Bauleitplanung ist bewährter Weg der PV-Flächenbereitstellung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Bereitstellung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen über die kommunale Bauleitplanung gilt der Einreichung zufolge grundsätzlich als bewährte Praxis, weil dort Gegebenheiten und Interessenkonflikte am besten abgewogen werden können.

„Die Flächenbereitstellung auf Ebene der lokalen Bauleitplanung ist grundsätzlich eine bewährte Praxis.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an assessment of current practice (Bauleitplanung as established) with a separate prediction/judgment about regional planning; each can be accepted or rejected independently.

Bauleitplanung und Baugenehmigung für PV-Anlagen vereinfachen und beschleunigen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Verfahren der Bauleitplanung und der anschließenden Baugenehmigung sollten vereinfacht und beschleunigt werden, damit der ansteigende Bedarf an PV-Flächen schnell genug bewältigt werden kann; dies soll im Bund-Länder-Pakt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinbart werden.

„sollten auch die Verfahren der Bauleitplanung und der sich daran anschließenden Baugenehmigung vereinfacht und beschleunigt werden“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine überprüfbare Prognose (Großteil der Flächen weiter über Bauleitplanung) mit einer Forderung (Verfahren vereinfachen); beide lassen sich unabhängig akzeptieren oder ablehnen.

Bundesweiter Leitfaden für Kommunen zur PV-FFA-Standortplanung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Im Rahmen des Bund-Länder-Paktes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren soll ein bundesweit standardisierter Leitfaden für Kommunen erstellt werden, der die Standortplanung für PV-Freiflächenanlagen unterstützt und einem verzögernden Flickenteppich lokaler Konzepte sowie einem Überbietungswettbewerb bei Zusatzanforderungen vorbeugt.

„Erstellung eines bundesweit standardisierten Leitfadens für Kommunen, um diese bei einer effizienten Standortplanung für PV-FFA zu unterstützen“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable proposals (a national municipal guideline and a harmonised, narrow definition of Raumbedeutsamkeit), so it is split with the PV-FFA context made explicit.

Flächenbereitstellung über Planungsrecht ist wichtigster Erfolgsfaktor

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die ausreichende Bereitstellung geeigneter Flächen über das Planungsrecht ist der wichtigste Erfolgsfaktor für den Freiflächenausbau.

„Der wichtigste Erfolgsfaktor ist aus unserer Sicht eine ausreichende Bereitstellung“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Genehmigungsfreistellung beschleunigt Projekte um 3–6 Monate

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine Genehmigungsfreistellung auf Grundlage eines qualifizierten Bebauungsplans beschleunigt ein Projekt um 3–6 Monate, entlastet die Verwaltung und spart administrative Kosten.

„kann auf diese Weise ein Projekt um 3-6 Monate beschleunigt, die Verwaltung entlastet und administrative Kosten eingespart werden“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a recommendation (Länder should agree on a uniform exemption) with a checkable effect claim (3–6 months faster, relief, cost savings); split into the two.

Großteil der PV-Flächen läuft weiter über kommunale Bauleitplanung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Auch bei einer dosierten Ausweitung der Privilegierungstatbestände für PV-Freiflächenanlagen werde ein Großteil der Flächen weiterhin über das klassische Bauleitplanverfahren in den Kommunen bereitgestellt.

„wird ein Großteil der Flächen weiterhin über das klassische Bauleitplanverfahren in den“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine überprüfbare Prognose (Großteil der Flächen weiter über Bauleitplanung) mit einer Forderung (Verfahren vereinfachen); beide lassen sich unabhängig akzeptieren oder ablehnen.

Keine Sondergebiets-Umwidmung bei Rückbau zu Landwirtschaft

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für PV-FFA auf landwirtschaftlichen Flächen, die nach dem Rückbau wieder landwirtschaftlich genutzt werden sollen, soll in der Bauleitplanung keine Umwidmung in ein Sondergebiet erforderlich sein.

„keine Umwidmung der Flächen in ein „Sondergebiet“ erforderlich sein.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Länder sollten bundesweit einheitliche Genehmigungsfreistellung vereinbaren

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Im Rahmen des Bund-Länder-Beschleunigungspakts sollten sich die Länder auf eine bundesweit vereinheitlichte Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung für PV-Freiflächenanlagen nach dem Vorbild von Art. 58 der bayerischen Regelung einigen, auf Grundlage eines qualifizierten Bebauungsplans.

„sollten sich die zuständigen Bundesländer auf eine bundesweit vereinheitlichte Möglichkeit einer Genehmigungsfreistellung nach dem Vorbild von Art. 58 der bayrischen Baunutzungsverordnung einigen“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a recommendation (Länder should agree on a uniform exemption) with a checkable effect claim (3–6 months faster, relief, cost savings); split into the two.

Regionalplanung mit Ausschlusswirkung wäre schwerfälliger und schränkt Kommunen ein

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine generelle Steuerung der PV-Flächenbereitstellung über die Regionalplanung wäre nach Einschätzung der Einreichung deutlich schwerfälliger, besonders mit Ausschlusswirkung, da sie die Handlungsfähigkeit der Kommunen einschränken würde.

„Eine generelle Steuerung auf Ebene der Regionalplanung wäre u.E. deutlich schwerfälliger“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an assessment of current practice (Bauleitplanung as established) with a separate prediction/judgment about regional planning; each can be accepted or rejected independently.

Halden und Deponien sind durch bestehende bauliche Anlagen vorbelastet

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Flächen mit sonstigen baulichen Anlagen wie Halden und Deponien gelten als durch die bestehende bauliche Anlage bereits vorbelastet.

„die Flächen durch die bestehende bauliche Anlage bereits vorbelastet sind“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung nach Privilegierung (Wertung) und die Begründung, die Flächen seien bereits vorbelastet (prüfbare Tatsachenbehauptung), sind getrennt zustimmungs- bzw. ablehnungsfähig.

Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen auf Halden und Deponien

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf sonstigen baulichen Anlagen wie Halden und Deponien sollten als weiterer Privilegierungstatbestand im Baurecht aufgenommen werden.

„PV-FFA auf sonstigen baulichen Anlagen (z. B. Halden, Deponien)“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung nach Privilegierung (Wertung) und die Begründung, die Flächen seien bereits vorbelastet (prüfbare Tatsachenbehauptung), sind getrennt zustimmungs- bzw. ablehnungsfähig.

Vorbelastete Standorte und ertragsschwache Böden bieten genug Potenzial

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine Fokussierung auf vorbelastete Standorte und ertragsschwache Böden sollte mehr als ausreichend konfliktarme Potenziale für PV-Freiflächenanlagen eröffnen.

„Eine Fokussierung auf vorbelastete Standorte und ertragsschwache Böden sollte mehr als ausreichend konfliktarme Potenziale für“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed factual claims (no land scarcity; enough low-conflict potential on burdened sites) with a demand for prioritisation and steering, so it is split into three independent claims.

Schwimmende PV privilegieren, WHG-Bedeckungsgrenze lockern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Schwimmende PV auf künstlichen Gewässern sollte privilegiert werden; die pauschale Höchstgrenze der Gewässerbedeckung im WHG ist das Haupthemmnis und sollte einer Einzelfallbetrachtung weichen oder deutlich angehoben werden.

„Insbesondere die pauschale Vorgabe einer maximalen Gewässerbedeckung schränkt die Potenziale unverhältnismäßig ein“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Ausreichende Flächenbereitstellung nicht gesichert

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist nicht gesichert, dass ausreichend Flächen zur Erreichung der Ausbauziele bereitgestellt werden.

„keineswegs gesichert, dass ausreichend Flächen zur Erreichung der Ausbauziele zur Verfügung gestellt werden“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

EEG-Ausschreibungsbedingungen für PV-Freiflächen punktuell nachjustieren

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Laut der Stellungnahme zur PV-Strategie des BMWK sollten die Ausschreibungsrahmenbedingungen des EEG für PV-Freiflächenanlagen punktuell nachjustiert werden, um den angestrebten Zubau von 11 GW pro Jahr ab 2026 zu erreichen.

„die Ausschreibungsrahmenbedingungen des EEG punktuell nachjustiert werden“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Forderungen (Planungs-/Genehmigungsrecht und EEG-Ausschreibung); aufgeteilt und mit Bezug auf die PV-Strategie des BMWK eigenständig formuliert.

Flächenbeitragswerte auf Basis Potenzialstudie

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Im Rahmen eines indikativen Mappings könnten auf Basis einer bundesweiten Potenzialstudie Flächenbeitragswerte für die kommunale Ebene definiert werden.

„könnten bspw. auf Basis einer bundesweiten Potenzialstudie (und ggf. unter Berücksichtigung weiterer Beiträge zum Erneuerbaren- oder Netzausbau) Flächenbeitragswerte für die kommunale Ebene definiert werden“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Forstkalamitätsflächen für PV-FFA prüfen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es sollte geprüft werden, unter welchen Bedingungen forstwirtschaftliche Kalamitätsflächen, etwa solche mit schwieriger Aufforstungsprognose, für PV-Freiflächenanlagen genutzt werden können.

„Es sollte weiterhin geprüft werden, unter welchen Bedingungen auch forstwirtschaftliche Kalamitätsflächen für eine Nutzung mit PV-FFA genutzt werden können.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Freiflächen-PV kann schnell, effizient und kostengünstig zum Ausbau beitragen

Dasselbe Argument hat auch Solar Cluster Baden-Württemberg vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Freiflächen-Photovoltaikanlagen können zu einem schnellen, effizienten und kostengünstigen Ausbau der Solarstromerzeugung beitragen.

„PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) eine schnelle und kosteneffiziente Skalierung des PV-Ausbaus ermöglichen“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Ganzheitliches Flächenkonzept für verlässliche Zielerreichung nötig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für eine verlässliche Erreichung der Ausbauziele 2030 und darüber hinaus braucht es ein ganzheitliches Konzept der Flächenbereitstellung.

„braucht es in unseren Augen ein ganzheitliches Konzept“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Keine wirkliche Flächenknappheit für PV-Freiflächenanlagen

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Einschätzung der Stellungnahme besteht in Deutschland keine wirkliche Flächenknappheit für den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen.

„Auch wenn keine wirkliche Flächenknappheit besteht“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed factual claims (no land scarcity; enough low-conflict potential on burdened sites) with a demand for prioritisation and steering, so it is split into three independent claims.

Länder sollen Zielabweichungsverfahren übergangsweise pragmatisch nutzen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Weil die Überarbeitung von Landesplanungen mit bestehenden Restriktionen langwierig ist, sollten sich die Bundesländer für die Übergangszeit auf eine pragmatische Nutzung von Zielabweichungsverfahren ohne komplexe, potenziell stark verzögernde Anforderungskataloge verständigen.

„sollten sich Bundesländer für die Übergangszeit auf eine pragmatische Nutzung von Zielabweichungsverfahren ohne komplexe und potenziell stark verzögernde Anforderungskataloge verständigen“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined a recommendation to the Länder on using Zielabweichungsverfahren with a separate welcoming of the ROG amendment; these can be accepted or rejected independently.

Moor-PV: Kumulierung mit Wiedervernässungsförderung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es sollte klargestellt werden, dass Förderungen für dauerhafte Wiedervernässung ergänzend zur EEG-Vergütung der Moor-PV-Anlagen in Anspruch genommen werden können.

„zusätzlich erforderliche Förderungen für die Maßnahmen der dauerhaften Wiedervernässung ergänzend zur EEG Vergütung für die PV Anlagen in Anspruch genommen werden können“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Naturschutzrechtliche Kartierungen bundesweit standardisieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Anforderungen an naturschutzrechtliche Kartierungen sollten in allen Bundesländern standardisiert werden.

„Standardisierung der Anforderungen an naturschutzrechtlichen Kartierungen“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Planungs- und Genehmigungsrahmen für PV-Freiflächen schnell setzen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Für den angestrebten Zubau von 11 GW pro Jahr ab 2026 müssen laut der Stellungnahme zur PV-Strategie des BMWK die planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen für PV-Freiflächenanlagen schnell gesetzt werden.

„Für den angestrebten Zubau von 11 GW p.a. ab 2026 müssen nun schnell die planungs- und genehmigungsrechtlichen Rahmenbedingungen gesetzt“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Forderungen (Planungs-/Genehmigungsrecht und EEG-Ausschreibung); aufgeteilt und mit Bezug auf die PV-Strategie des BMWK eigenständig formuliert.

Priorisierung und Steuerung der Flächeninanspruchnahme nötig

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Angesichts des beschleunigten PV-Zubaus bedarf es einer Priorisierung und Steuerung der Flächeninanspruchnahme.

„bedarf es angesichts des beschleunigten Zubaus einer Priorisierung und Steuerung der Flächeninanspruchnahme“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed factual claims (no land scarcity; enough low-conflict potential on burdened sites) with a demand for prioritisation and steering, so it is split into three independent claims.

PV-FFA in GE/GI-Gebieten uneingeschränkt zulassen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: PV-Freiflächenanlagen sollten in Industrie- und Gewerbegebieten grundsätzlich ohne Einschränkungen zulässig sein, da sie den Gebietscharakter auch bei über 50 % Flächenbelegung nicht ändern.

„PV-FFA sollten in Industriegebieten (GI) und Gewerbegebieten (GE)“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

PV-Strategie: langfristiges Flächensteuerungskonzept als zweite Stufe

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Parallel zu den kurzfristigen Maßnahmen zur Flächenbereitstellung und Genehmigungsbeschleunigung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollte innerhalb der sich abzeichnenden EU-Fristen für das „Mapping“ der Flächen ein langfristiges Flächensteuerungskonzept entwickelt werden, in das die kurzfristigen Maßnahmen überführt werden.

„ein langfristiges Flächensteuerungskonzept entwickelt und die kurzfristigen Maßnahmen darin überführt werden“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Formulierung „Stufe 2“ und „kurzfristige Maßnahmen“ war ohne die Einreichung unverständlich; der Gegenstand (PV-Freiflächen, Flächenmapping, Bezug zur Strategie) wird nun benannt, der Inhalt bleibt unverändert.

Rechtssicherheit für landwirtschaftliche Folgenutzung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es muss sichergestellt werden, dass Flächen nach Ende der PV-Nutzung ohne Hürden wieder als Acker oder Grünland genutzt werden können, ohne Verlust des Ackerstatus und auch wenn sich während der PV-Nutzung Habitate gebildet haben.

„Verpächter brauchen Klarheit und Rechtssicherheit, dass eine Zwischennutzung als PV-FFA nicht zu einem Verlust des Ackerstatus führt.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Stärkung der Zielabweichungsverfahren in der ROG-Novelle ist zu begrüßen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme begrüßt, dass die Möglichkeit von Zielabweichungsverfahren in der aktuellen Novelle des Raumordnungsgesetzes bereits gestärkt wurde.

„ist zu begrüßen, dass die Möglichkeit von Zielabweichungsverfahren in der aktuellen Novelle des Raumordnungsgesetzes bereits gestärkt wurde“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined a recommendation to the Länder on using Zielabweichungsverfahren with a separate welcoming of the ROG amendment; these can be accepted or rejected independently.

Wiedervernässungsrisiken für Betreiber begrenzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Risiken aus der langfristigen Gewährleistung der Wiedervernässung, etwa durch Klimafolgen auf Moorstandorten, sollten für Moor-PV-Betreiber begrenzt werden.

„Risiken aus der langfristigen Gewährleistung der Wiedervernässung für den Betreiber begrenzt werden“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Bearbeitungsfristen für Bebauungsplan- und Bauanträge einführen

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Für die Bearbeitung von Anträgen auf Aufstellung von Bebauungsplänen und von Bauanträgen sollten Fristen eingeführt werden, damit solche Anträge nicht depriorisiert werden.

„Einführung von Fristen zur Bearbeitung von Anträgen zur Aufstellung von Bebauungsplänen und Bauanträgen“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängig bewertbare Forderungen (Bearbeitungsfristen für Anträge vs. Ausschluss verspäteter Stellungnahmen); beide betreffen das Thema Planungsbeschleunigung für PV-Freiflächenanlagen, daher nicht off-topic.

Gebotsgröße 100 MW auch nach 2023 beibehalten

Dasselbe Argument hat auch Statkraft Markets GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Erhöhung der maximalen Gebotsgröße von 20 auf 100 MW sollte über 2023 hinaus beibehalten werden, um den PV-Ausbau weiter zu beschleunigen.

„die für das Jahr 2023 erfolgte Anhebung der Gebotsbegrenzung auf 100 Megawatt zu verstetigen“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Netzanschlüsse beschleunigen 6 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Netzanschluss wird Engpass für PV-FFA

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die rechtzeitige Bereitstellung von Netzanschlüssen entwickelt sich zunehmend zum Engpass und Verzögerungsfaktor auch für PV-FFA.

„entwickelt sich auch für PV-FFA zunehmend zum einem Engpass und Verzögerungsfaktor“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächen-PV befürwortet

Dasselbe Argument hat auch DWAG-Denker & Wulf AG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Einreichenden befürworten den Vorschlag einer Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächen-PV-Anlagen.

„ist insbesondere die geplante Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächenanlagen sehr zu begrüßen“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Vorausschauende Netzplanung nach § 14d EnWG stärken

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Netzbetreiber müssen im Rahmen der vorausschauenden Netzplanung nach § 14d EnWG in die Lage versetzt werden, den erwarteten Ausbau besser zu antizipieren und Netzerweiterungen rechtzeitig vorzunehmen.

„müssen Netzbetreiber in die Lage versetzt werden, den erwarteten Ausbau an netztechnisch noch unzureichend erschlossenen Standorten besser zu antizipieren“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Weit entfernte Netzanschlusspunkte lassen Projekte scheitern

Dasselbe Argument hat auch Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Netzbetreiber benennen häufig kilometerweit entfernte Einspeisepunkte, was PV-Projekte unwirtschaftlich macht und zum Scheitern bringt.

„lassen sich ansonsten geeignete Standorte entlang von Autobahnen wirtschaftlich nicht erschließen“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Aufnahme der Netzanschluss-Beschleunigung in die PV-Strategie ist zu begrüßen

Dasselbe Argument hat auch Germanwatch vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Es ist zu begrüßen, dass die PV-Strategie des BMWK auch den Anschluss neuer Erzeugungskapazitäten und die Beschleunigung von Netzanschlüssen berücksichtigt.

„Wir begrüßen sehr die Initiative zur Beschleunigung der Netzanschlüsse.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Netzanschlusskosten vorübergehend deckeln

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Flankierend könnte vorübergehend eine Deckelung der vom Betreiber zu tragenden Netzanschlusskosten erwogen werden.

„Flankierend könnte vorübergehend in Erwägung gezogen werden, die vom Betreiber zu tragenden Kosten für Netzanschlüsse zu deckeln.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 9 Argumente, 9 davon auf der Landkarte

§ 6 EEG: Finanzielle Beteiligung auch für PV auf sonstigen baulichen Anlagen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die finanzielle Beteiligung nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll auch für Photovoltaik auf sonstigen baulichen Anlagen möglich sein, da diese in der Praxis kaum von Freiflächenanlagen zu unterscheiden seien und eine Ungleichbehandlung die Akzeptanz bei lokalen Akteuren gefährden könne.

„Die finanzielle Beteiligung sollte auch für PV aus sonstigen baulichen Anlagen möglich sein.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Nennung des Gesetzes auf die Einreichung; jetzt ist das EEG ausdrücklich benannt, die Aussage aus der Passage bleibt unverändert (ohne das nicht belegte „Kommunen“).

Ungleichbehandlung schadet lokaler Akzeptanz

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine Ungleichbehandlung von PV auf sonstigen baulichen Anlagen und Freiflächenanlagen bei der finanziellen Beteiligung kann bei lokalen Stakeholdern akzeptanzschädigend wirken.

„da eine Diskriminierung hier bei den lokalen Stakeholdern akzeptanzschädigend wirken kann“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Lokale Akzeptanz ist Schlüsselfaktor

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Sicherung lokaler Akzeptanz ist ein Schlüsselfaktor für den erforderlichen PV-FFA-Ausbau, wozu neben konfliktarmen Flächen auch die wirtschaftliche Teilhabe von Kommunen und Bürgern beiträgt.

„Die Sicherung der (lokalen) Akzeptanz ist ein Schlüsselfaktor für den erforderlichen Ausbau von PV-FFA.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Hohe Verwaltungskosten bei direkter Unternehmensbeteiligung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Direkte unternehmerische Beteiligungen verursachen hohe Kosten: eigene Projektgesellschaft mit mehreren zehntausend Euro Verwaltungskosten pro Jahr sowie ein BaFin-geprüfter Verkaufsprospekt samt Wirtschaftsprüfer.

„Allein die Verwaltung solch einer separaten Gesellschaft kann mit mehreren zehntausend Euro pro Jahr zu Buche schlagen.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Pauschale Pflicht-Beteiligungsangebote können ins Leere laufen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wird für alle PV-Projekte unabhängig vom lokalen Bedarf eine eigene Gesellschaft samt verpflichtendem Beteiligungsangebot vorausgesetzt, besteht laut der Einreichung die Gefahr, dass das Angebot ins Leere läuft.

„besteht die Gefahr, dass das verpflichtende Angebot ins Leere läuft“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangsstück verband die Prognose, dass ein pauschales Pflichtangebot ins Leere läuft, mit der Bewertung, das Geld wäre anderweitig nützlicher; beides lässt sich getrennt annehmen oder ablehnen.

Pflichtbeteiligung kann Grenzprojekte ausbremsen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Verpflichtende Beteiligungsangebote können Photovoltaik-Projekte, die am Rande der Wirtschaftlichkeit liegen, im schlimmsten Fall gänzlich verhindern.

„Im schlimmsten Fall können Projekte, die am Rande der Wirtschaftlichkeit sind, sogar gänzlich ausgebremst werden“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a risk assessment about mandatory participation offers with a separate factual claim about the 25% increase in tender ceiling values; each can be accepted or rejected independently.

Starre Beteiligungspflichten hemmen den Zubau

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine inflexible bürokratische Ausgestaltung der finanziellen Teilhabe schmälert deren Wirkung und kann letztlich den Zubau hemmen.

„da eine inflexible bürokratische Ausgestaltung die Wirkung der finanziellen Teilhabe eher schmälern und letztlich den Zubau hemmen kann“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Beteiligungsgeld hätte anderweitig mehr Nutzen vor Ort gebracht

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das für ein pauschal verpflichtendes Beteiligungsangebot aufgewendete Geld hätte nach Einschätzung der Einreichung auf anderem Wege einen deutlich höheren Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort erbracht.

„das dafür aufgewendete Geld auf anderem Wege einen deutlich höheren Nutzen für die Bürger:innen vor Ort geleistet hätte“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangsstück verband die Prognose, dass ein pauschales Pflichtangebot ins Leere läuft, mit der Bewertung, das Geld wäre anderweitig nützlicher; beides lässt sich getrennt annehmen oder ablehnen.

Freiwillige Zusatzangebote statt starrer Pflichten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Entwickler können nach den Erfahrungen der Windenergie freiwillige, auf lokale Bedürfnisse abgestimmte Zusatzangebote machen; zusätzliche starre Verpflichtungen auf Landes- oder kommunaler Ebene sollten vermieden werden.

„Zusätzliche, insbesondere starre Verpflichtungen auf Landesebene oder kommunaler Ebene sollten dagegen vermieden werden“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Energie- und Steuerrecht verzahnen 3 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Steuerliche Risiken für Landwirte hemmen Flächensicherung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Steuerliche Risiken bei Erbschafts- und Grundsteuer sind zunehmend ein massives Hemmnis für die Flächensicherung und gefährden die Ausbauziele bei PV-FFA.

„Die steuerlichen Risiken für Landwirte im Bereich der Erbschafts- und Grundsteuer stellen zunehmend ein massives Hemmnis für die Flächensicherung“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Zuordnung von PV-Freiflächen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen begrüßt

Dasselbe Argument hat auch Statkraft Markets GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Statkraft Markets begrüßt im Entwurf der Photovoltaik-Strategie 2023 den Ansatz, im Erbschaftsteuerrecht Freiflächen mit PV-Anlagen dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen, als bessere Verzahnung von Energie- und Steuerrecht.

„Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass laut vorliegendem Entwurf die Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ermöglicht werden soll.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Zuordnung zum land- und forstwirtschaftl. Vermögen schnellstmöglich umsetzen

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Zuordnung von PV-Freiflächen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen sollte nach Ansicht der Einreicherin schnellstmöglich umgesetzt werden, damit die Beteiligten Planungssicherheit für Pachtverträge haben.

„Dies sollte schnellstmöglich umgesetzt werden, um den Beteiligten die notwendige Planungssicherheit für Pachtverträge zu ermöglichen.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed welcoming a provision of the draft with a separate demand for swift implementation and its rationale; split into two independently assessable claims.

Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Drittstaaten-Beschränkungen gefährden den PV-Ausbau

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Disruptive Beschränkungen beim Bezug von PV-Komponenten aus Drittstaaten würden den Photovoltaik-Ausbau gefährden.

„disruptive Beschränkungen des Bezugs aus Drittstaaten vermieden werden, da diese den Ausbau gefährden würden.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines a factual claim (restrictions would endanger expansion) with a recommendation (they should be avoided); split into the two so each can be assessed separately.

Deutschland soll sich für Förderung europäischer PV-Produktion einsetzen

Dasselbe Argument hat auch Enpal B.V. vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Deutschland sollte in der europäischen PV-Industriepolitik eine Vorreiterrolle einnehmen und sich national wie auf EU-Ebene für Förderinstrumente zum Aufbau einer europäischen Solarindustrie einsetzen.

„Wir unterstützen die Bestrebungen auf europäischer und nationaler Ebene, eine wettbewerbsfähige Lieferkette in Europa zu fördern.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Europäische Lieferkette senkt Abhängigkeits- und Engpassrisiken

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine wettbewerbsfähige europäische Lieferkette kann nach Darstellung der Einreichung Risiken durch übermäßige Abhängigkeiten und krisenbedingte Lieferengpässe verringern.

„Hierdurch können Risiken durch übermäßige Abhängigkeiten sowie krisenbedingte Lieferengpässe reduziert werden.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a position (support for promoting a European supply chain) with a checkable causal claim (it reduces dependency and shortage risks); split into the two.

Keine disruptiven Beschränkungen für Drittstaaten-Bezug

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie soll, neben der Förderung einer europäischen Lieferkette, disruptive Beschränkungen des Bezugs aus Drittstaaten vermeiden.

„Gleichzeitig sollten disruptive Beschränkungen des Bezugs aus Drittstaaten vermieden werden“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines a factual claim (restrictions would endanger expansion) with a recommendation (they should be avoided); split into the two so each can be assessed separately.

Europapolitische Instrumente nutzen 5 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

PV-Strategie kohärent mit EU-Rahmen, Mapping mit Puffer

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie muss sich kohärent in den EU-Rahmen (Mapping, Acceleration Areas) einfügen; das Mapping sollte ausreichend Land- und Wasserflächen samt Puffer für Flächenwettbewerb umfassen.

„Das „Mapping“ sollte ausreichend Land- und Wasserflächen umfassen“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

PV-Strategie kohärent mit EU-Rahmen, Spielräume nutzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die nationale PV-Strategie muss sich kohärent in den europäischen Rahmen einfügen und die europarechtlichen Spielräume maximal im Sinne des Erneuerbaren-Ausbaus ausnutzen.

„die europarechtlichen Spielräume maximal im Sinne des Ausbaus der Erneuerbaren Energien ausnutzt“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

EU-Notfallverordnung konsequent anwenden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Alle europarechtlichen Genehmigungserleichterungen (EU-Notfallverordnung) sollten konsequent angewendet werden; ein Vollzugsleitfaden wäre hilfreich.

„Schlussendlich sollten auch alle europarechtlichen Genehmigungserleichterungen („EU-Notfallverordnung“) konsequent angewendet werden. Hierzu wäre ein Vollzugsleitfaden hilfreich.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Genehmigungserleichterungen in EU-Acceleration-Areas verstetigen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Einreichung zur PV-Strategie 2023 fordert, die europarechtlichen Genehmigungserleichterungen im Rahmen der auf EU-Ebene geplanten „Acceleration-Areas“ zu verstetigen, wobei diese Gebiete für PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) einen signifikanten Anteil der gemappten Flächen umfassen und genug Puffer für Flächenwettbewerb lassen sollten.

„Die Genehmigungserleichterungen sollten im Rahmen der auf EU-Ebene geplanten „Acceleration-Areas“ verstetigt werden.“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point lacked context (which submission, what PV-FFA and the Acceleration Areas refer to); rewritten to be standalone with the claim and its direction unchanged.

Präklusion verspäteter Einwendungen von Fachbehörden

Dasselbe Argument hat auch LEAG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Zu beteiligende Fachbehörden sollen eine angemessene Stellungnahmefrist erhalten; danach eingehende Einwendungen sollen, soweit europarechtlich zulässig, präkludiert sein.

„Stellungnahmen, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nicht oder nicht rechtzeitig eingehen, unter bestimmten Bedingungen unberücksichtigt bleiben können“

Originalstelle, RWE Offshore Wind GmbH