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Soll die kommunale Beteiligung nach § 6 EEG auch für PV auf baulichen Anlagen und Konversionsflächen gelten?

Die kommunale Beteiligung nach § 6 EEG sollte auch für Photovoltaik auf baulichen Anlagen gelten.

OffenAusgestaltungEin Instrument: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt.

Wer es für richtig hält

Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung
  • 5 stimmen zuBSW, BDEW, RWE Offshore Wind GmbH, Clearingstelle EEG/KWKG und BRM
  • 1 lehnen abBNE
  • 264 äußern sich nicht
Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung
  • 0 stimmen zu
  • 1 lehnen ab1 Privatperson
  • 140 äußern sich nicht

Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.

Was belegt ist und was folgt

Offen. Zu wenige Organisationen aus einem Lager haben sich geäußert, um etwas zu sagen.

Belege: 1 von 11 zitierten Textstellen nennen Belege: andere Rechtsquelle oder amtliche Stellungnahme (BRM).

Woher es stammt

9 Argumente aus 6 Stellungnahmen

„Die kommunale Beteiligung inklusive der Erstattungsmöglichkeit gegenüber dem Netzbetreiber sollte im Rahmen des 1. Solarpakets auch für bauliche Anlagen sowie PV-Anlagen auf Konversionsflächen ermöglicht werden.“

BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V.Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung

„zur Akzeptanzsteigerung des EE-Ausbaus, die finanzielle Beteiligung auf bauliche Anlagen auszuweiten“

BRM – Bundesverband Regenerative Mobilität e. V.Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung

Befund

Ob die kommunale Beteiligung nach § 6 EEG auch für Photovoltaik auf baulichen Anlagen und Konversionsflächen gelten soll, ist noch nicht entschieden und noch nicht belastbar getragen. Im Lager der Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung stimmen 5 von 6 Organisationen zu, die sich dazu äußern. Aus dem Lager Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung hat sich dagegen nur eine Organisation geäußert, und sie lehnt ab. Eine einzelne Stimme zeigt keine Haltung des Lagers. Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert die Ausweitung samt Erstattung gegenüber dem Netzbetreiber schon im 1. Solarpaket, und auch Bundesverband Regenerative Mobilität und RWE Offshore Wind begründen sie mit der Akzeptanz vor Ort. Gefestigt wäre der Punkt, wenn sich mehrere weitere Organisationen aus dem deregulierenden Lager dazu erklärten, vor allem zu Kosten und Verwaltungsaufwand.

Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt

Prüfpfad

Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Zielkonflikt-Frage auf: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?

Kommunale finanzielle Beteiligung auf bauliche Anlagen ausweiten BRM

Zur Steigerung der Akzeptanz soll die finanzielle Beteiligung der Kommunen auch auf bauliche Anlagen ausgeweitet werden.

  1. Aus der Stellungnahme von BRM – Bundesverband Regenerative Mobilität e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„zur Akzeptanzsteigerung des EE-Ausbaus, die finanzielle Beteiligung auf bauliche Anlagen auszuweiten“

Bauliche Anlagen sind von kommunaler Beteiligung nach EEG § 6 ausgeschlossen BRM

Bauliche Anlagen sind bisher grundsätzlich von der finanziellen Beteiligung der Kommunen nach EEG 2023 § 6 ausgeschlossen, auch im 200- bzw. 500-Meter-Streifen.

  1. Aus der Stellungnahme von BRM – Bundesverband Regenerative Mobilität e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).

„Bisher sind bauliche Anlagen grundsätzlich von der finanziellen Beteiligung der Kommunen, die gemäß EEG 2023 § 6 geregelt ist, ausgeschlossen“

§ 6 EEG 2023 auf nach § 35 BauGB privilegierte Projekte fördert kommunale Akzeptanz Clearingstelle EEG/KWKG

Die Clearingstelle EEG hält es für akzeptanzfördernd innerhalb der Kommune, wenn § 6 EEG 2023 (Vereinbarungen mit Kommunen) auch auf nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BauGB privilegierte Freiflächenanlagen angewendet würde.

  1. Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt nannte den Urheber und die Regelung nur unvollständig; er ist jetzt ohne die Einreichung verständlich, Aussage und Richtung bleiben unverändert.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 54 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 52 % sicher).

„Eine Anwendung von § 6 EEG 2023 auf nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) BauGB privilegierte Projekte wäre außerdem innerhalb der Kommune akzeptanzfördernd.“

§ 6 EEG: Finanzielle Beteiligung auch für PV auf sonstigen baulichen Anlagen RWE Offshore Wind GmbH, BDEW

Die finanzielle Beteiligung nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll auch für Photovoltaik auf sonstigen baulichen Anlagen möglich sein, da diese in der Praxis kaum von Freiflächenanlagen zu unterscheiden seien und eine Ungleichbehandlung die Akzeptanz bei lokalen Akteuren gefährden könne.

  1. Aus der Stellungnahme von RWE Offshore Wind GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies ohne Nennung des Gesetzes auf die Einreichung; jetzt ist das EEG ausdrücklich benannt, die Aussage aus der Passage bleibt unverändert (ohne das nicht belegte „Kommunen“).“
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (91 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 46 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„Die finanzielle Beteiligung sollte auch für PV aus sonstigen baulichen Anlagen möglich sein.“

„Die Beteiligungsmöglichkeiten sollten im Sinne der Akzeptanz daher entsprechend ausgedehnt werden.“

Ungleichbehandlung schadet lokaler Akzeptanz RWE Offshore Wind GmbH

Eine Ungleichbehandlung von PV auf sonstigen baulichen Anlagen und Freiflächenanlagen bei der finanziellen Beteiligung kann bei lokalen Stakeholdern akzeptanzschädigend wirken.

  1. Aus der Stellungnahme von RWE Offshore Wind GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 92 % sicher).

„da eine Diskriminierung hier bei den lokalen Stakeholdern akzeptanzschädigend wirken kann“

Kommunale Beteiligung auf Konversionsflächen und bauliche Anlagen ausweiten BSW, BSW

Der BSW fordert, die kommunale Beteiligung nach § 6 EEG samt Erstattungsmöglichkeit auch auf PV-Anlagen auf Konversionsflächen und baulichen Anlagen zu erstrecken, da die Beschränkung auf Freiflächenanlagen vor Ort nicht vermittelbar sei.

  1. Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point bundled four independently acceptable claims (scope extension, reimbursement for PPA, voluntariness, critique of nature-criteria coupling); split accordingly with standalone wording naming § 6 EEG and the BSW.“
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (79 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„Die Regelung zur kommunalen Beteiligung bezieht sich jedoch nur auf PV-Freiflächenanlagen und nicht auf PV-Anlagen auf Konversionsflächen sowie baulichen Anlagen.“

„Diese Ungleichbehandlung der in der Allgemeinheit häufig als „Freifläche” betrachteten Solaranlagen auf Konversionsflächen bzw. baulichen Anlagen ist den Gemeinden und Bürger:innen vor Ort nicht vermittelbar.“

Kommunale Beteiligung auf alle Anlagen des 1. Segments ausweiten BSW

Kommunale Beteiligung samt Erstattung sollte im 1. Solarpaket auch für bauliche Anlagen, Konversionsflächen und Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung (PPA) ermöglicht werden, z. B. durch Ersetzen von „Freifläche“ durch „Solaranlage des 1. Segments“ in § 6 EEG.

  1. Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„Die kommunale Beteiligung inklusive der Erstattungsmöglichkeit gegenüber dem Netzbetreiber sollte im Rahmen des 1. Solarpakets auch für bauliche Anlagen sowie PV-Anlagen auf Konversionsflächen ermöglicht werden.“

EEG-Regelung zur kommunalen Beteiligung erfasst nur Freiflächenanlagen BSW

Die EEG-Regelung zur kommunalen Beteiligung bezieht sich nur auf PV-Freiflächenanlagen und nicht auf PV-Anlagen auf Konversionsflächen oder baulichen Anlagen.

  1. Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable statement about the scope of the EEG municipal-participation rule with a value judgment that the resulting unequal treatment is not communicable locally; split into the two.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 82 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 87 % sicher).

„Die Regelung zur kommunalen Beteiligung bezieht sich jedoch nur auf PV-Freiflächenanlagen und nicht auf PV-Anlagen auf Konversionsflächen sowie baulichen Anlagen.“

Negativ-Definition für Kommunalbeteiligung BNE

Statt einer Positivliste soll die Kommunalbeteiligung für alle PV-Anlagen zulässig sein, die nicht auf, an oder in Gebäuden errichtet werden.

  1. Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 85 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 80 % sicher).

„die Kommunalbeteiligung sollte für alle PV-Anlagen zulässig sein, die nicht auf, an oder in Gebäuden errichtet werden.“