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European Energy Deutschland GmbH

Unternehmen. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 31 Argumente aus rund 5 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem European Energy Deutschland GmbH übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo European Energy Deutschland GmbH allein steht

Bei 3 Streitfragen urteilt European Energy Deutschland GmbH anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 31 Argumenten stehen 20 auf der Landkarte und 11 sind Einzelforderungen. 5 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 12 Argumente sind entstanden, weil sie 6 längere Textstellen geteilt hat.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Begrüßung des PV-Ausbaus und der Ziele

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: European Energy unterstützt den vom BMWK geplanten Ausbau der Photovoltaik und die genannten Förder- und Ausbauziele.

„Wir begrüßen das Ansinnen des BMWK zum Ausbau der Photovoltaik in Deutschland und die dahingehend genannten Förder- und Ausbauziele.“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 30 Argumente, 19 davon auf der Landkarte

Agri-PV-Festlegung macht Grünland-PV für Landwirtschaft und Projektierer attraktiv

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Umsetzung der vorgeschlagenen Festlegung des Stands der Technik für Agri-PV auf Grünland (Trackermodule nach DIN SPEC 91434, Modulabstand mindestens 7 m) würde Solaranlagen auf Dauergrünland zu einem für Landwirtschaft und Projektierer erstrebenswerten Geschäftsmodell machen.

„Die Umsetzung unserer Empfehlung wird dazu führen, dass die Errichtung und der Betrieb von Solaranlagen auf Grünlandflächen bei gleichzeitiger Dauergrünlandnutzung ein sowohl für die Landwirtschaft als auch für Projektierer der erneuerbaren Energiebranche erstrebenswertes Geschäftsmodell wird“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two independent predictions (continued undersubscription without the change; attractiveness with it) and referred to an unnamed "Empfehlung"; split and named the DIN SPEC 91434 proposal.

DIN SPEC 91434 Kat. II: max. 15 % Überbauung und 2,10 m lichte Höhe

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Für die bodennahe Aufstellung nach Kategorie II der DIN SPEC 91434 (Agri-Photovoltaik) gelten die Vorgaben, dass höchstens 15 % der landwirtschaftlichen Fläche überbaut werden darf und eine lichte Höhe von 2,10 m nicht unterschritten werden darf, damit die darunter liegende Fläche nicht als verlorene landwirtschaftliche Fläche zählt.

„dass höchstens 15 % der landwirtschaftlichen Fläche mit Photovoltaik-Modulen überbaut werden darf und (2) die lichte Höhe von 2,10 m, welche nicht unterschritten werden darf“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsache (Vorgaben der DIN SPEC) mit einer Bewertung (ungeeignet) und verweist ohne Kontext auf "Kat. II"; daher Aufteilung mit benannter Norm.

DIN SPEC 91434 lässt Agri-PV auf Grünland wirtschaftlich nicht zu

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Nach Auffassung der Einreichenden stellt die DIN SPEC 91434 Anforderungen, die einen wirtschaftlich sinnvollen Betrieb von Photovoltaikanlagen auf zugleich landwirtschaftlich genutztem Grünland ausschließen, weshalb weitere Bewertungsansätze für das Erreichen der Ausbauziele nötig seien.

„weil die DIN SPEC 91434 Anforderungen aufstellt, die einen wirtschaftlich sinnvollen Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einer Grünlandfläche mit einer gleichzeitigen landwirtschaftlichen Nutzung ausschließen“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded wording ("verfehlt", "verhindern") replaced with a neutral, attributed statement of the same claim and direction.

Fläche unter Trackermodulen bleibt überwiegend für Grünlandnutzung verfügbar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bei Agri-PV-Anlagen mit Trackermodulen steht der Großteil der Fläche unter den Modulen auch während des Anlagenbetriebs für die übliche Grünlandnutzung (Beweidung oder Mahd) zur Verfügung.

„Der Großteil der Fläche unter einem Trackermodul steht auch während des Betriebs der Photovoltaikanlage für die übliche Grünlandnutzung – Beweidung oder Mahd – zur Verfügung.“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Flächenverfügbarkeit unter Trackermodulen) mit der Wertung, ein vollständiger Flächenabzug sei nicht gerechtfertigt; beides lässt sich getrennt annehmen oder ablehnen.

Hochaufgeständerte Module sind wegen hohen Materialeinsatzes sehr kostenintensiv

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Hochaufgeständerte Agri-Photovoltaik-Module sind wegen ihres hohen Materialeinsatzes sehr kostenintensiv.

„Hochaufgeständerte Module sind durch einen hohen Materialeinsatz sehr kostenintensiv“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Kosten und Landschaftsbild sind zwei unabhängig voneinander annehmbare oder ablehnbare Aussagen über hochaufgeständerte Module; daher in zwei Punkte aufgeteilt.

Unter Trackermodulen (2,10 m) kein vollständiger Ertragsverlust bei Grünland

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bei Agri-PV-Anlagen mit nachführenden Trackermodulen (Kat. 2, Variante 2 nach DIN SPEC 91434) tritt unter der lichten Höhe von 2,10 m nach Darstellung der Stellungnahme kein vollständiger Verlust der landwirtschaftlichen Ertragsfähigkeit ein.

„unter der lichten Höhe von 2,10 m der Trackermodule ein vollständiger Verlust der landwirtschaftlichen Ertragsfähigkeit nicht eintreten wird“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Gutachten-Argument mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (kein vollständiger Ertragsverlust) mit der Wertung/Forderung (Mindestabstand nicht erforderlich); beide wurden getrennt und mit Bezug auf Agri-PV und die DIN SPEC 91434 eigenständig formuliert.

Unter Trackermodulen gleiche Grünlanderträge möglich

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Auf Grünland unter und zwischen Trackermodulen lassen sich dieselben Erträge erzielen wie auf freien Grünlandflächen, da Grünlandpflanzen niedriger wachsen als Ackerfrüchte und die Module für Maschineneinsatz hochkant gestellt werden können.

„Denn auf Grünlandbereichen unter Photovoltaikanlagen können dieselben Erträge erwirtschaftet werden, wie auf freien Grün-landflächen.“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Hochaufgeständerte Module greifen bei entsprechender Größe prägend ins Landschaftsbild ein

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Hochaufgeständerte Agri-Photovoltaik-Module stellen bei entsprechender Größe einen prägenden Eingriff in das Landschaftsbild dar.

„stellen bei entsprechender Größe einen prägenden Eingriff in das Landschaftsbild dar.“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Kosten und Landschaftsbild sind zwei unabhängig voneinander annehmbare oder ablehnbare Aussagen über hochaufgeständerte Module; daher in zwei Punkte aufgeteilt.

Hohe Aufständerung (Kat. 1) wirtschaftlich nicht darstellbar

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine Agri-PV-Anlage mit hoher Aufständerung nach Kat. 1 DIN SPEC 91434 lässt sich in marktüblicher Größe (>5 MW) nach eigenen Berechnungen nicht wirtschaftlich realisieren.

„Es gibt nach unseren Berechnungen aktuell keine wirtschaftlich darstellbare Möglichkeit, eine sog. Agri-Photovoltaik-Anlage mit einer hohen Aufständerung (Kat. 1 DIN SPEC 91434) in einer marktüblichen Leistungsfähigkeit (> 5 MW) zu realisieren.“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Naturschutzrecht bestimmt standortspezifisch Mindestabstände zwischen Modulreihen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme hält es für wahrscheinlich, dass bei Agri-PV auf Dauergrünland das Naturschutzrecht standortspezifisch die zulässigen Mindestabstände zwischen den Modulreihen beeinflusst, etwa zum Erhalt von Vogelhabitaten.

„Unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Bedeutung von Dauergrünlandflächen ist es wahrscheinlich, dass das Naturschutzrecht standortspezifisch Einfluss auf die zwischen den Modulreihen zulässigen Mindestabstände nimmt“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a value claim (module placement should not determine EEG eligibility) with a separate factual assumption about nature conservation law setting row spacing; split into two.

Trackermodule erlauben Einstrahlungs- und Niederschlagsmanagement

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Durch die Winkelverstellung von Trackermodulen sind Einstrahlungs- und Niederschlagsmanagement möglich, was die Grünlandnutzung unterstützt.

„Zudem ist bei Trackermo-dulen die Möglichkeit des Einstrahlungs- als auch Niederschlagsmanagments gegeben“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Agri-PV: Sonderregel für Trackermodule im Stand der Technik (DIN SPEC 91434)

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: European Energy schlägt vor, dass bei Agri-PV auf Grünland mit Trackermodulen (DIN SPEC 91434, Kat. II Var. 2) der Stand der Technik für die EEG-Förderung auch bei mehr als 15 % Flächenverlust als eingehalten gilt, wenn stattdessen die lichte Höhe im maximal gekippten Zustand 0,50 m und/oder der Modulabstand mindestens 7,0 m beträgt.

„Bei dem Einsatz von Trackermodulen auf Grünland ist die lichte Höhe im maximal gekippten Zustand auf 0,50 m und/oder den Modulabstand auf mindestens 7,0 m (siehe Abb. 1) festzulegen.“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war nicht eigenständig verständlich (Kat. II Var. 2, Stand-der-Technik-Kriterium ohne Bezug); jetzt mit DIN SPEC 91434, EEG-Förderung und Urheber benannt, Anspruch unverändert.

Bodennahe Aufstellung (DIN SPEC 91434 Kat. II) ist für Grünland ungeeignet

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Modulaufstellungen nach Kategorie II Variante 1 und 2 der DIN SPEC 91434 sind als Stand der Technik für eine gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung von Grünland mit Photovoltaikanlagen ungeeignet, daher sollten sie nicht maßgeblich für die EEG-Förderfähigkeit von Agri-Photovoltaik sein.

„Auch die Modulaufstellungen nach Kat. II Variante 1 + 2 DIN SPEC 91434 sind als Stand der Technik für eine gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung einer Grünlandfläche mit Photovoltaikanlagen ungeeignet.“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsache (Vorgaben der DIN SPEC) mit einer Bewertung (ungeeignet) und verweist ohne Kontext auf "Kat. II"; daher Aufteilung mit benannter Norm.

Geöffnete DIN SPEC 91434 macht Grünland-PV bei 6,5 ct/kWh wirtschaftlich

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichung wäre der Betrieb von Solaranlagen auf Grünland mit gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung bei einem EEG-Zuschlagswert von 6,5 ct/kWh möglich, wenn die DIN SPEC 91434 als Maßstab für den Stand der Technik geöffnet wird (statt 7,35 ct/kWh nach DIN SPEC).

„Wird die DIN SPEC 91434 als Maßstab für den Stand der Technik an dieser Stelle geöffnet, ist der Betrieb von Solaranlagen auf Grünlandflächen bei gleichzeitiger landwirtschaftlicher Nutzung bei einem Zuschlagswert von 6,5 Cent pro kWh möglich.“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies mit „Öffnung“ und „DIN SPEC“ auf Kontext aus der Einreichung; die Neufassung benennt die DIN SPEC 91434, den EEG-Zuschlagswert und den Grünland-Agri-PV-Bezug.

Nicht ohne Zusatzförderung rentable Anlagentypen taugen nicht als EEG-Agri-PV-Typisierung

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Ein Agri-Photovoltaik-Anlagentyp, der nur mit zusätzlicher finanzieller Unterstützung wirtschaftlich betrieben werden kann, sollte nach Ansicht der Stellungnahme nicht als Typisierung für eine nach dem EEG förderfähige Agri-PV-Anlage in der Photovoltaik-Strategie festgelegt werden.

„Es ist ausgeschlossen, einen Anlagentyp, der nicht ohne eine zusätzliche finanzielle Unterstützung wirtschaftlich betrieben werden kann, als Typisierung für eine nach dem EEG förderfähige Agri-Photovoltaik-Anlage fest-zulegen.“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point referred to an unnamed "Anlagentyp"; rewritten to name Agri-PV, EEG-Förderfähigkeit and the Typisierung, keeping the claim's direction.

Ohne Agri-PV-Festlegung bleiben EEG-Ausschreibungen für Grünland-PV unterzeichnet

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Ohne die vorgeschlagene Festlegung des Stands der Technik für Agri-PV auf Grünland (Trackermodule nach DIN SPEC 91434 mit mehr als 15 % Flächenverlust) werden die EEG-Ausschreibungen für Solaranlagen auf Grünland weiterhin deutlich unterzeichnet bleiben.

„ansonsten wird es weiterhin bei den deutlichen Unterzeichnungen von Solaranlagen auf Grünland bei Ausschreibungen zur EEG-Förderung bleiben.“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two independent predictions (continued undersubscription without the change; attractiveness with it) and referred to an unnamed "Empfehlung"; split and named the DIN SPEC 91434 proposal.

Vorschlag: EEG-Förderhöchstgrenze je Projekt von 20 auf 35 MW anheben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die zulässige Förderhöchstgrenze je Projekt für besondere Solaranlagen nach EEG sollte bei Anlagen der Kat. II, Var. 2 von 20 MW auf 35 MW angehoben werden.

„Eine Anhebung der zulässigen Förderhöchstgrenze (MW) je Projekt besondere Solaran-lage nach EEG (Anpassung EEG erforderlich) von 20 MW auf 35 MW“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Weiterhin EEG-Förderung für Agri-PV auf Grünland

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die geplante Einbindung von Agri-PV-Anlagen auf Grünland in die EEG-Förderkulisse wird befürwortet.

„Wir begrüßen die Planungen, Agri-PV-Anlagen auf Grünland in die Förderkulisse des EEG weiterhin einzubinden.“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Wirtschaftlichkeit erst ab Mindestgröße

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Solaranlagen mit gleichzeitiger Grünlandnutzung sind nur ab einer bestimmten Mindestgröße wirtschaftlich sinnvoll.

„eine Realisierung von Solaranlagen mit einer gleichzeitigen Grünlandnutzung nur ab einer bestimmten Mindestgröße wirtschaftlich sinnvoll ist“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

7-m-Abstand erlaubt weiterhin übliche Grünlandbewirtschaftung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei Trackermodulen mit mindestens 7 m Modulabstand bleibt eine sachgemäße Grünlandbewirtschaftung möglich, ohne dass der Pflanzenanbau stark eingeschränkt wird; hochkant gestellte Module erhöhen die Bewirtschaftungsbreite auf mindestens 10 m.

„Eine entsprechende Anlagenkonstellation wird sowohl eine sachgemäße Grünlandbe-wirtschaftung ermöglichen“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Bisherige Hochaufständerungs-Projekte sind subventionierte Pilotanlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die bisher realisierten hochaufgeständerten Anlagen sind Pilot- oder Forschungsanlagen, an deren Wirtschaftlichkeit nicht die üblichen Anforderungen gestellt werden und die deutlich höhere staatliche Förderung benötigen.

„Bei den bisher realisierten Vorhaben handelt es sich um Pilot- oder Forschungsanlagen, an deren Wirtschaftlichkeit nicht die üblichen Anforderungen gestellt werden, was eine deutlich höhere staatliche Förderung bedingt.“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

DIN SPEC 91434 nicht als alleinige Bewertungsgrundlage

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die DIN SPEC 91434 sollte nicht allein herangezogen werden, um zu beurteilen, ob die landwirtschaftliche Nutzung unter Agri-PV auf Grünland dem Stand der Technik entspricht.

„warum wir empfehlen, die DIN SPEC 91434 nicht als alleinige Grundlage zur Bewertung von Agri-PV auf Grünland anzuwenden“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

DIN SPEC 91434: 15 %-Grenze ergibt 21,60 m Modulabstand bei Agri-PV auf Grünland

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Stellungnahme führt die konsequente Anwendung der 15 %-Grenze für den Verlust landwirtschaftlich nutzbarer Fläche (Kategorie II der DIN SPEC 91434) bei bodennaher Agri-Photovoltaik auf Grünland zu einem Mindestabstand von 21,60 m zwischen den aufgestellten Modulen.

„Bei konsequenter Anwendung führt dies zu einem Mindestabstand zwischen den aufgestellten Modulen von 21,60 m (siehe Anlage 1).“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Kontext auf eine 15 %-Grenze; jetzt sind Norm (DIN SPEC 91434, Kat. II), Anlagentyp (Agri-PV auf Grünland) und die Quelle der Aussage benannt.

Lichte Höhe nur für Ackerfrüchte relevant

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Mindestanforderungen an die lichte Höhe sind nur bei Ackerfrüchten nötig, weil diese höher aufwachsen als Grünlandpflanzen.

„Ackerfrüchte erreichen eine größere Aufwuchshöhe als Grünlandpflanzen, was es nur dort erforderlich macht mit Min-destanforderungen an die lichte Höhe zu operieren.“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Mindestabstand bei Trackermodulen der DIN SPEC 91434 nicht erforderlich

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bei Agri-PV mit Trackermodulen (Kat. 2, Variante 2 nach DIN SPEC 91434) sollte die faktische Vorgabe eines Mindestabstands zwischen den Modulen nicht gelten, weil sie nicht erforderlich sei.

„ist die faktische Vorgabe eines Mindestabstands nicht erforderlich“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Gutachten-Argument mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (kein vollständiger Ertragsverlust) mit der Wertung/Forderung (Mindestabstand nicht erforderlich); beide wurden getrennt und mit Bezug auf Agri-PV und die DIN SPEC 91434 eigenständig formuliert.

Modulaufstellung sollte für EEG-Förderfähigkeit von Agri-PV nicht maßgeblich sein

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme hält es für nicht nachvollziehbar, dass Restriktionen zur Aufstellung der Module für die EEG-Förderfähigkeit von Agri-PV-Anlagen auf Grünland maßgeblich sein sollen.

„Es ist bereits nicht nachvollziehbar, warum die Restriktionen hinsichtlich der Aufstellung der Module für die Förderfähigkeit nach dem EEG maßgeblich sein sollen.“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a value claim (module placement should not determine EEG eligibility) with a separate factual assumption about nature conservation law setting row spacing; split into two.

Öffnung senkt Förderkosten und erhöht installierbare Leistung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nach dem Modellvergleich einer 50-ha-Fläche ergibt der 7-m-Abstand 34,05 statt 14,41 MWp installierbare Leistung bei niedrigerem Zuschlagswert (6,5 statt 7,35 ct/kWh) und damit geringeren Förderkosten (31,2 statt 35,28 Mio. € bei 20 MW über 20 Jahre).

„Dabei kann bei vergleichbarer Sonneneinstrahlung und Land-schaftsbildwirkung eine deutlich höhere installierbare Leistung (+20MW) umgesetzt und Anlagen mit einem deutlich geringerer Zuschlagswert wirtschaftlich betrieben werden.“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Vollständiger Flächenabzug bei Trackermodulen (DIN SPEC 91434) nicht gerechtfertigt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bei Agri-PV mit Trackermodulen sollten die nur zeitweise unter 2,10 m lichter Höhe stehenden Bereiche nicht vollständig aus der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche herausgerechnet werden.

„Eine vollständige Herausnahme der nur zeitweise unter 2,10 m stehenden Bereiche aus der landwirtschaftlich nutzbaren Fläche ist deshalb bei Trackermodulen nicht gerechtfertigt.“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Flächenverfügbarkeit unter Trackermodulen) mit der Wertung, ein vollständiger Flächenabzug sei nicht gerechtfertigt; beides lässt sich getrennt annehmen oder ablehnen.

Vorschlag: bis zu 34 % Flächenverlust zulassen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der zulässige Flächenverlust für Trackermodulanlagen nach Kat. II Var. 2 sollte statt 15 % bis zu 34 % betragen, was einen Reihenabstand von ca. 11,40 m (7 m Modulabstand) ergibt.

„ist bis zu 34 % zulässig (Abb. 2). Bei einem maximalen Flächenverlust von 34 % ergibt sich ein Reihenabstand von ca. 11,40 m (7 m Modulabstand).“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH

Weitere Bewertungsansätze neben DIN SPEC existieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nach Erfahrung und Berechnung des Unternehmens gibt es neben der DIN SPEC 91434 weitere Bewertungsansätze, die einen wirtschaftlichen Betrieb von PV auf landwirtschaftlich genutztem Dauergrünland ermöglichen.

„Es gibt nach unseren Erfahrungen und Berechnungen neben der DIN SPEC 91434 weitere Bewertungsansätze“

Originalstelle, European Energy Deutschland GmbH