Lagebild / Organisationen / Wohnen im Eigentum

Wohnen im Eigentum e. V.

Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 68 Argumente aus rund 9 Seiten.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Wohnen im Eigentum übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

22 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Wohnen im Eigentum allein steht

Bei 3 Streitfragen urteilt Wohnen im Eigentum anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Das Stadtstrom-Modell der finanziellen Mieterbeteiligung soll nicht weiterverfolgt werden.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 68 Argumenten stehen 35 auf der Landkarte, 30 sind Einzelforderungen und 3 sind offene Fragen. 6 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 24 Argumente sind entstanden, weil sie 13 längere Textstellen geteilt hat. 7 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht. 1 Stelle hat die automatische Prüfung aussortiert.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 7 Argumente, 6 davon auf der Landkarte

Bürokratieabbau-Maßnahmen der PV-Strategie sind wichtig und zu begrüßen

Dasselbe Argument hat auch Kiwigrid GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Maßnahmen der Photovoltaik-Strategie des BMWK zum Bürokratieabbau und zur Beseitigung von Hindernissen werden als wichtig bewertet und begrüßt.

„ihren Einsatz zu entbürokratisieren“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

BMWK soll PV-Strategie nachbessern, v. a. für WEGs

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das BMWK soll die Photovoltaik-Strategie nachbessern und präzisieren, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs).

„erwartet WiE ein „Nachlegen“ und eine Präzisierung – gerade für die Umsetzung in WEGs“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage kombinierte eine Bewertung der Strategie (unkonkret) mit einer Forderung (präzisieren); beides ist unabhängig voneinander zustimmungsfähig und wird getrennt, mit Nennung von BMWK und WEGs.

PV-Strategie des BMWK bleibt in vielen Punkten unkonkret

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die im Entwurf der Photovoltaik-Strategie des BMWK dargestellten Pläne bleiben nach Einschätzung des Verbands Wohnen im Eigentum in vielen Punkten unkonkret und abstrakt.

„bleiben in vielen Punkten unkonkret und abstrakt“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage kombinierte eine Bewertung der Strategie (unkonkret) mit einer Forderung (präzisieren); beides ist unabhängig voneinander zustimmungsfähig und wird getrennt, mit Nennung von BMWK und WEGs.

Spezielle Beratungs- und Förderangebote für WEGs fehlen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Weil die Strategie WEGs nicht im Blick hat, fehlen Beratungs- und Förderangebote speziell für Wohnungseigentümer*innen und WEGs.

„Da das Strategiepapier Wohnungseigentümer*innen und WEGs nicht im Blick hat, fehlen bei den beabsichtigen Maßnahmen Beratungs- und Förderangebote speziell für Wohnungseigentümer*innen und WEGs.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Anreize für Installation und Nutzung von PV werden begrüßt

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Wohnen im Eigentum e.V. begrüßt, dass die Photovoltaik-Strategie des BMWK Anreize für die Installation und Nutzung von Photovoltaik schaffen will.

„Anreize für die Installation und Nutzung zu schaffen“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundles three separately acceptable aims (acceleration, deregulation, incentives); split into one point each, naming the organisation and the strategy.

Begrüßung der PV-Strategie I

Dasselbe Argument hat auch EcotecWorld Environmental Products GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Branche (PV-Planer/Errichter) unterstützt den Entwurf der PV-Strategie als Beschleunigung des PV-Ausbaus.

„begrüßt die Strategie des BMWK, den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Ohne Wohnungseigentümer und WEGs gelingt die Klima- und Energiewende nicht

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Ohne die Wohnungseigentümer*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) wird es nach Darstellung der Einreichung keine Klima- und Energiewende geben.

„Denn ohne sie wird es keine Klima- und Energiewende geben.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung nach einem WEG-Konzept und die Begründung (ohne WEGs keine Energiewende) sind unabhängig voneinander bewertbar; die wertende Formulierung wurde neutral gefasst.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 23 Argumente, 10 davon auf der Landkarte

Garten-PV über 20 kWp ist in WEGs selten installierbar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wohnen im Eigentum (WiE) gibt an, dass Garten-PV-Anlagen über 20 kWp in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) nur selten installiert werden können.

„Diese werden allerdings selten in WEGs installiert werden können.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined WiE's support for simplifying and funding garden PV above 20 kWp with a separate claim about how rarely WEGs can install such systems; each can be accepted or rejected independently.

Vereinfachung und Förderung von Garten-PV über 20 kWp befürwortet

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Verband Wohnen im Eigentum (WiE) befürwortet grundsätzlich, die Installation von Garten-PV-Anlagen über die Grenze von 20 kWp hinaus zu vereinfachen und die darüber hinausgehende Leistung zu fördern.

„WiE befürwortet grundsätzlich die Vereinfachung der Installation von Garten-PV-Anlagen über die Grenze von 20 kWp hinaus und insbesondere eine Förderung einer über 20 kWp hinausgehenden Leistung.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined WiE's support for simplifying and funding garden PV above 20 kWp with a separate claim about how rarely WEGs can install such systems; each can be accepted or rejected independently.

Privilegierung führt in der Praxis zu Zustimmung und sachorientierter Diskussion

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Mit einem durchsetzbaren Rechtsanspruch dürfte die Mehrheit zustimmen, um Rechtsstreit zu vermeiden, und die Diskussion sich auf Auflagen und Durchführung konzentrieren; so werde die hohe Dachbelegung unbürokratisch gefördert.

„In der Praxis dürfte das dazu führen, dass eine Mehrheit der Eigentümer*innen diesem Beschlussantrag in der Eigentü-merversammlung zustimmt, auch um einen Rechtsstreit zu vermeiden“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Eigenversorgung der Volleinspeisung gleichstellen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eigenversorgung mit Teileinspeisung soll der Volleinspeisung gleichgestellt und nicht durch rechtliche Rahmenbedingungen benachteiligt werden.

„die Eigenversorgung mit erzeugten PV-Strom (und Teileinspeisung) mit der Vollein-speisung gleichzustellen“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Einheitliche Vergütung für Voll- und Teileinspeiser

Dasselbe Argument hat auch HDE vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Eine einheitliche Vergütung für Voll- und Teileinspeiser wird als unbürokratische Alternative zum Anlagensplitting vorgeschlagen.

„Es gibt nach wie vor keinen überzeugenden Grund, warum die Teileinspeisung geringer vergütet wird.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Forderung: einfacher Wechsel zwischen Teil- und Volleinspeisung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ein einfacher, unbürokratischer Wechsel zwischen Teil- und Volleinspeisung soll die Amortisation von PV-Anlagen in WEGs gewährleisten.

„Ermöglichung eines einfachen, unbürokratischen Wechsels zwischen Teil- und Volleinspei-sung, um eine Amortisation der PV-Anlage in WEGs zu gewährleisten.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Forderung: Teileinspeisung zum Satz der Volleinspeisung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Teileinspeisung soll zum gleichen Vergütungssatz wie Volleinspeisung vergütet werden, um die Amortisation in WEGs zu erreichen.

„Teileinspeisung zum gleichen Vergütungssatz wie die Volleinspeisung, um eine Amortisation der PV-Anlage zu erreichen.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Gleiche Vergütung kommt Autarkiewunsch entgegen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine gleich hohe Vergütung würde dem weitverbreiteten Wunsch nach Autarkie bei der Stromerzeugung entsprechen.

„Damit würde dem weitverbreiteten Wunsch nach Autarkie bei der Stromerzeugung nachgekommen.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Gleiche Vergütung von Voll- und Teileinspeisung macht Mitteilung überflüssig

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wenn Voll- und Teileinspeisung von PV-Anlagen gleich hoch vergütet würden, müsste Anlagenbetreibern nicht mehr mitgeteilt werden, welche Anlage als Volleinspeiseanlage betrieben wird.

„Wäre die Vergütung gleich hoch, müsste überhaupt keine Mitteilung mehr erfolgen“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (equal compensation removes the notification duty) with an evaluative claim (it is the most effective bureaucracy reduction); split into both and named the actor and context.

Gleiche Vergütung wäre der beste Bürokratieabbau bei PV auf dem Dach

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wohnen im Eigentum bewertet die gleiche Vergütung für Voll- und Teileinspeisung als wirkungsvollsten Bürokratieabbau unter den Vorschlägen der PV-Strategie zum Parallelbetrieb zweier Anlagen.

„Gleiche Vergütung für Voll- und Teileinspeisung. Das ist der wirkungsvollste Bürokratieabbau“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (equal compensation removes the notification duty) with an evaluative claim (it is the most effective bureaucracy reduction); split into both and named the actor and context.

Dach-PV einzelner Eigentümer*innen ist selten grundlegende Veränderung/Beeinträchtigung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach einer Wohnanlage durch einzelne Wohnungseigentümer*innen stellt nach dem Wohnungseigentumsgesetz kaum eine grundlegende Veränderung der Anlage dar und beeinträchtigt nicht beteiligte Eigentümer*innen nur in seltenen Fällen unbillig.

„Dass die Installation eine grundlegende Veränderung der Wohnanlage darstellt, ist fernliegend und eine unbillige Beeinträchtigung dürfte nur in seltenen, besonderen Fällen vorliegen.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundles two independently assessable claims: rarity of a fundamental change or unreasonable impairment under WEG law, and the absence of immissions with glare only on visible roofs. Split into one point each.

Dach-PV und Solarthermie in § 20 WEG privilegieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Katalog privilegierter Maßnahmen in § 20 WEGesetz soll um Dach-PV-Anlagen und Solarthermie erweitert werden.

„den Katalog der privilegierten Maßnahmen in § 20 WEGesetz um Dach-PV-Anlagen und Solarthermie zu erweitern“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Forderung: eigenes PV-Konzept für WEGs

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das BMWK soll ein konkretes PV-Konzept für WEGs entwickeln, das deren strukturelle und systembedingte Besonderheiten berücksichtigt.

„ein konkretes PV-Konzept für WEGs, also bezogen auf die strukturellen und systembe-dingten Besonderheiten in WEGs zu entwickeln“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Gestattung einer PV-Anlage in der WEG kann mit Auflagen verbunden werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Laut Stellungnahme von Wohnen im Eigentum kann die Gestattung einer PV-Anlage auf dem Dach einer Wohnungseigentümergemeinschaft als bauliche Veränderung mit Auflagen, etwa einer Nutzungsentschädigung für die Dachflächen, verbunden werden.

„Die Gestattung dieser baulichen Veränderung kann mit Auflagen (z.B. einer Nutzungsentschädigung) für die Bereitstellung der Dachflächen verbunden werden.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Auflagen möglich) mit einer Bewertung (kein Nachteil); beide wurden getrennt und mit Nennung von WEG, PV-Anlage und Urheber standalone formuliert.

Jährliche Meldung der Volleinspeiseanlage streichen

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 116 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die jährliche Meldepflicht, welche Anlage als Volleinspeiseanlage gilt, soll entfallen; nur Änderungen sind dem Netzbetreiber zu melden.

„Die Absicht eines Bürokratieabbaus beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf dem Dach (siehe Seite 15) wird grundsätzlich unterstützt.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Ohne Interessentengruppe keine Anlage, außer Contracting

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Findet sich keine Gruppe, die die Anlage allein finanziert, wird keine PV-Anlage installiert, es sei denn die Dachfläche wird an einen Contractor vermietet.

„Findet sich keine „PV-Interessentengruppe“, die bereit ist, die Anlage allein zu finan-zieren, wird keine PV-Anlage installiert werden können.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Privilegierung auch für Dach-PV-Anlagen, nicht nur Steckermodule

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Katalog privilegierter Maßnahmen im WEGesetz soll auf größere PV-Anlagen auf WEG-Dächern erweitert werden, sodass einzelne Eigentümer*innen einen Rechtsanspruch auf einen Mehrheitsbeschluss haben.

„Aus Sicht von WiE ist kein Grund erkennbar, die Privilegierung auf Solarsteckermo-dule zu beschränken.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Privilegierung auch für Solarthermie auf dem Dach

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Auch Solarthermieanlagen auf dem Dach sollen auf Initiative einzelner Eigentümer*innen privilegiert errichtet werden können, da sie für einzelne Wohnungen wirtschaftlich sinnvoll sein können.

„Ausweitung der privilegierten Maßnahmen auch auf Solarthermie“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Privilegierung der PV-Anlage bringt der Eigentümergemeinschaft keinen Nachteil

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Laut Stellungnahme von Wohnen im Eigentum entsteht der Wohnungseigentümergemeinschaft kein Nachteil, wenn einzelne Eigentümer die Dachflächen für eine PV-Anlage nutzen und diese Maßnahme im Wohnungseigentumsrecht privilegiert wird.

„Der WEG entsteht dadurch kein Nachteil.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Auflagen möglich) mit einer Bewertung (kein Nachteil); beide wurden getrennt und mit Nennung von WEG, PV-Anlage und Urheber standalone formuliert.

Privilegierung von WEG-Dach-PV schafft Rechtssicherheit für E-Fahrzeug-Nutzer

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Privilegierung von PV-Anlagen auf WEG-Dächern im Wohnungseigentumsgesetz schafft Rechtssicherheit für die Nutzer von E-Autos und E-Bikes.

„Sie schafft Rechtssicherheit für die Nutzer von E-Autos und E-Bikes.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine Erforderlichkeitsbehauptung (Wertung) mit einer Aussage über die Wirkung (Rechtssicherheit); beide sind getrennt prüfbar. Die Zusammenfassungen benennen nun das Wohnungseigentumsgesetz.

PV-Anlagen verursachen keine Immissionen; Blendung nur bei einsehbarem Dach

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Von Dach-PV-Anlagen gehen keine Immissionen aus, und optische Beeinträchtigungen oder Blendeffekte kommen nur in Betracht, wenn die Dachfläche von den Wohnungen aus einsehbar ist, was selten der Fall sei.

„Immissionen gehen von der PV-Anlage nicht aus und eine optische Beeinträchtigung oder Blendeffekte kämen wohl nur dann in Betracht, wenn die Dachfläche von den Wohnungen aus einsehbar wäre.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundles two independently assessable claims: rarity of a fundamental change or unreasonable impairment under WEG law, and the absence of immissions with glare only on visible roofs. Split into one point each.

PV-Strategie um konkretes Konzept für WEGs ergänzen und Eigentümer unterstützen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das BMWK sollte die Photovoltaik-Strategie um ein konkretes Konzept speziell für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) ergänzen und Wohnungseigentümer*innen informieren, beraten, motivieren und unterstützen.

„Das BMWK ist gut beraten, die Photovoltaik-Strategie zu konkretisieren und um ein konkretes Konzept speziell für WEGs zu ergänzen.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung nach einem WEG-Konzept und die Begründung (ohne WEGs keine Energiewende) sind unabhängig voneinander bewertbar; die wertende Formulierung wurde neutral gefasst.

WEGs fehlen Wissen, Werkzeug und zugeschnittene Beratungs- und Förderangebote

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Wohnen im Eigentum e.V. gibt an, dass Wohnungseigentümer*innen und WEGs Wissen und „Werkzeug“ sowie speziell auf WEGs zugeschnittene Informations-, Beratungs-, Unterstützungs- und Förderangebote fehlen.

„Es fehlt ihnen aber an Wissen und „Werkzeug“, es fehlen Informations-, Beratungs-, Unterstützungsangeboten und Förderprogrammen speziell für WEGs.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig beurteilbare Aussagen (Sanierung ist für WEG-Eigentümer*innen schwerer als für Hauseigentümer*innen; WEGs fehlen Wissen, Werkzeug und zugeschnittene Angebote), daher in zwei Punkte aufgeteilt.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 21 Argumente, 8 davon auf der Landkarte

Freie Anbieterwahl macht Amortisation unsicher

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen der freien Stromanbieterwahl kann niemand zur Abnahme des WEG-Stroms verpflichtet werden, sodass die Amortisation einer PV-Anlage schon in der Planung unklar bleibt.

„Es bleibt somit bereits in der Planungsphase unklar, ob sich die zur Stromversorgung der eigenen Wohnanlage angedachte PV-Anlage jemals amorti-sieren wird.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Attraktive Alternativen zum Contracting schaffen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Zur Förderung dezentraler und kostengünstiger Modelle sollten für Wohnungseigentümergemeinschaften attraktive Alternativen zum Contracting geschaffen werden.

„Zur Förderung dezentraler und kostengünstiger Modelle müssen attraktive Alternativen zum Contracting geschaffen werden.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable observation about the strategy's focus (full feed-in via contractors) with a normative demand for alternatives to contracting; split into the two.

Zielbild der Strategie wird für WEGs verfehlt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ohne WEG-Konzept wird das strategische Zielbild der unbürokratischen Vermarktung und Nutzung von PV-Strom für Eigentümer*innen und Mietende nicht erreicht.

„nicht erreicht werden. Das Ziel wird verfehlt.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Finanzielle Mieterbeteiligung im Ansatz steckengeblieben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Idee der finanziellen Mieterbeteiligung ist im Ansatz steckengeblieben.

„Diese Idee ist im Ansatz steckengeblieben.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Personenidentität schließt gemeinsame Eigenversorger aus

Dasselbe Argument hat auch BAK vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Wegen der geforderten Personenidentität zwischen Anlagenbetreiber und Verbraucher gilt gemeinschaftliche Versorgung als Stromlieferung mit Energieversorger-Pflichten, was etwa Wohnungseigentümergemeinschaften die Eigenversorgung praktisch unmöglich macht.

„Nach wie vor bleibt das Problem der „fehlenden Personenidentität“ zwischen Strom-erzeuger und Stromverbraucher bestehen.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Gebäudeversorgung in WEGs nur mit gleicher Vergütung oder Abnahmepflicht

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung wird in WEGs nur umsetzbar, wenn nicht abgenommener Strom wie bei Volleinspeisung vergütet wird oder eine Abnahmepflicht für Bewohner eingeführt wird.

„wenn nicht abge-nommener Strom zum gleichen Preis wie bei der Volleinspeisung in das öffentliche Netz ver-gütet wird“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Strategie fokussiert Mehrfamilienhäuser/WEGs auf Volleinspeisung und Contracting

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichenden richtet die PV-Strategie des BMWK den Fokus bei Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften vor allem auf Volleinspeisung, sodass Eigentümer auf die Beauftragung eines Contractors verwiesen würden.

„Das Strategiepapier hinterlässt den Eindruck, dass der politische Fokus bei Mehrfami-lienhäusern – und damit den WEGs – vor allem auf die Erreichung einer Volleinspei-sung ausgerichtet ist.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded wording ("einseitig", "bequemste Option") replaced with a neutral formulation attributing the impression to the submitter; claim and direction kept.

Strategie wirkt auf Volleinspeisung via Contracting bei WEGs ausgerichtet

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Eindruck der Einreichenden legt die Photovoltaik-Strategie bei Mehrfamilienhäusern und damit Wohnungseigentümergemeinschaften den politischen Fokus vor allem auf Volleinspeisung, etwa durch Beauftragung eines Contractors.

„Das Strategiepapier hinterlässt den Eindruck, dass der politische Fokus bei Mehrfamilienhäusern – und damit den WEGs – vor allem auf die Erreichung einer Volleinspeisung ausgerichtet ist.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable observation about the strategy's focus (full feed-in via contractors) with a normative demand for alternatives to contracting; split into the two.

Beratung und Förderung speziell für WEGs

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es sollen Beratungs- und Förderangebote speziell für Wohnungseigentümer*innen und WEGs entwickelt werden, einschließlich Rechtsfragen.

„Beratungs- und Förderangebote speziell für Wohnungseigentümer*innen und WEGs – einschließlich zu Rechtsfragen bei der Umsetzung – zu entwickeln.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

„Es muss spezielle – auch rechtliche – Beratungsangebote für WEGs geben und diese müssen auch finanziell gefördert werden.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Dezentrale Erzeugung in WEGs fördern statt hemmen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die dezentrale Stromerzeugung und -verteilung in WEGs soll gefördert statt gehemmt werden.

„Förderung statt Hemmung der dezentralen Stromerzeugung und -verteilung in WEGs.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Mieterbeteiligung: Beschränkung auf Mietende unklar begründet

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es ist nicht klar, warum die finanzielle Beteiligung nur Mietenden bzw. Bewohnern und nicht auch Nachbarn, Quartiersbewohnern oder Kommunenbürger*innen offenstehen soll.

„Es wird zum einen nicht klar und deutlich, warum nur Mietende oder nur Bewohner (so an anderer Stelle im Text bezeichnete Zielgruppe) hier an-“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Mieterstrom/Gebäudeversorgung: WEG-Besonderheiten ignoriert

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei keinem der drei Modelle in Ziffer 3.3 wird auf die rechtlichen Besonderheiten der WEGs eingegangen, obwohl das Thema für WEGs zentral ist.

„Kritisiert wird, dass bei keinem der drei vorgestellten Modelle auf die rechtlichen Besonderheiten der WEGs eingegangen wird.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Personenidentität von WEG und Bewohner*innen bei PV-Anlagen schaffen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Wohnen im Eigentum fordert für die Photovoltaik-Strategie 2023, dass Wohnungseigentümergemeinschaften und ihre Bewohner*innen (Eigentümer*innen und Mietende) personenidentisch werden, damit sich PV-Anlagen in Wohnungseigentümergemeinschaften amortisieren können.

„Schaffung einer Personenidentität von Wohnungseigentümergemeinschaft und Bewohner*innen (Eigentümer*innen und Mietende)“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): On-topic demand, but it did not name the actor or the context (WEG, PV strategy, amortisation); rewritten to be standalone.

Personenidentität von WEG und Nutzer*innen fingieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das BMWK soll auf eine rechtliche Fiktion der Personenidentität zwischen stromerzeugender WEG und stromverbrauchenden Wohnungsnutzer*innen hinwirken.

„auf die rechtliche Fiktion der Personenidentität zwischen stromerzeugender WEG und stromverbrauchenden Wohnungsnutzer*innen hinzuwirken“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

PV-Strategie soll stärker auf Wohnungseigentümer*innen und WEGs ausgerichtet werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie des BMWK soll den Blick verstärkt auf Wohnungseigentümer*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) richten.

„muss der Blick verstärkt auf die Wohnungseigentümer*innen und die Wohnungseigentümergemeinschaften“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Anteil der Eigentumswohnungen) mit einer Forderung (stärkerer Fokus auf WEGs); beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.

Strategien für Organisation von Installation und Nutzung in WEGs fehlen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es fehlen Strategien und Strukturen für Beschlussherbeiführung und spätere Nutzung in WEGs; die Modelle Mieterstrom, Mieterbeteiligung und Gebäudeversorgung sind dort nicht ausreichend oder nicht praktikabel.

„Die Modelle für Mieterstrom, finanzielle Mieterbeteiligung und gemeinschaft-liche Gebäudeversorgung sind in WEGs nicht ausreichend bzw. nicht praktikabel“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

WEG-Gestattungsbeschluss soll Umwidmungsvorbehalt enthalten

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Wohnungseigentümergemeinschaften sollten sich im Gestattungsbeschluss für eine Eigentümer-PV-Anlage per Auflage vorbehalten, unter bestimmten Voraussetzungen die Umwidmung der Anlage (z.B. von der Nutzung für einzelne Wohnungen zur Deckung des Allgemeinstrombedarfs) gegen Ausgleichszahlung geltend zu machen.

„Vorausschauend und sinnvoll wäre eine entsprechende Auflage im Rahmen des Gestattungsbeschlusses, mit der sich die WEG die Geltendmachung dieses „Umwidmungsanspruchs“ unter bestimmten Voraussetzungen vorbehält.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Erklärung auf „WEG“ und „Umwidmung“; die Neufassung benennt Akteur (Wohnungseigentümergemeinschaft) und Gegenstand (Gestattungsbeschluss für PV-Anlage) und behält die Aussage bei.

WEGs müssen Wahl für Eigenversorgung ohne gesetzlichen Nachteil haben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wohnungseigentümer*innen müssen sich für Unabhängigkeit von Stromanbietern und hohe Eigenversorgung entscheiden können, ohne dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen dies grundsätzlich benachteiligen.

„ohne dass diese Entscheidung aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen grund-sätzlich nachteilig ist.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Abrechnung auch in WEG-Jahresabrechnung relevant, Regelung fehlt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Abbildung von PV-Strom in der Abrechnung betrifft auch die Jahresabrechnungen von WEGs, doch die Strategie sagt nicht, was konkret geregelt werden soll, sodass keine Stellungnahme möglich ist.

„Was hier wie konkret geregelt werden soll, wird in der PV-Strategie nicht mitgeteilt.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Abrechnung von PV-Strom: Betriebs- oder Heizkosten unklar

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Unklar bleibt, ob mit der Regelung zur Abrechnung von PV-Strom die Betriebskosten- oder die Heizkostenabrechnung gemeint ist.

„Es bleibt unklar, ob hier tatsächlich die Betriebskostenabrechnung oder doch nicht eher die Heizkostenabrechnung gemeint ist.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Mieterbeteiligung: Bindung an Mietverhältnis ungeklärt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Offen ist, ob und wie die finanzielle Mieterbeteiligung an das Mietverhältnis gebunden ist und was bei Mietende, Nachmieter und Abstandszahlung gilt.

„Des-weiteren wird nicht erläutert, ob und wie die finanzielle Beteiligung der Mietenden an der PV-Anlage an das Mietverhältnis gebunden werden soll“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Balkonkraftwerke erleichtern 17 Argumente, 11 davon auf der Landkarte

Anspruch auf Steckermodule nicht auf Balkonbrüstung begrenzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Möglichst viele Eigentümer*innen und Mietende sollen ihren Netzstrombezug durch Steckergeräte senken können, auch ohne Balkon, etwa auf einem Vordach.

„Ist eine Installation am Balkon nicht möglich oder verfügt die Wohnung nicht über einen Balkon, sollten die Bewohner*innen die Möglichkeit haben, auch an anderer Stelle, z.B. auf einem Vordach, ein Solarsteckergerät zu installieren.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Rechtsunsicherheit bei Beschlüssen schreckt ebenso ab wie Technik

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Unsicherheit über rechtssichere Beschlussfassung hemmt PV-Vorhaben in WEGs mindestens so stark wie Unsicherheit über technische und wirtschaftliche Anforderungen.

„Die Unsicherheit darüber, wie Beschlüsse rechtssicher zu fassen sind, schreckt nicht weniger ab als die Unsicherheit über die technischen und wirtschaftlichen Anforde-rungen an die Installation einer PV-Anlage.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

WEG: „angemessen“ begrenzt Anspruch auf Solarsteckermodule im Einzelfall

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Wohnen im Eigentum meint, dass bei einer privilegierten Installation von Solarsteckermodulen im Wohnungseigentumsgesetz das Wort „angemessen“ die Grenze zieht, sodass einer WEG im Einzelfall unzumutbare Installationen nicht verlangt werden können.

„im Wohnungseigentumsgesetz die Grenze durch das Wort „angemessen“ gezogen. Unangemessene Installationen können nach dieser Festlegung nicht verlangt werden.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Argument betrifft die Privilegierung von Solarsteckermodulen im WEG und ist inhaltlich relevant; es wurde nur eigenständig verständlich umformuliert (Akteur WiE, Gesetz, Gegenstand benannt).

Aktuell kein Rechtsanspruch auf PV-Installation in WEGs

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: PV-Anlagen gehören bisher nicht zu den privilegierten Maßnahmen; die WEG kann die Installation per Mehrheitsbeschluss gestatten, aber auch ablehnen, ohne dass ein Rechtsanspruch besteht.

„Bisher gehört die Installation von PV-Anlagen nicht zu den privilegierten Maßnahmen.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Offener Begriff statt „Balkonkraftwerk“ im WEG

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Im WEGesetz soll ein offener Begriff wie „Solarsteckergeräte“ statt „Balkonkraftwerke“ verwendet werden, damit der Einsatz nicht auf Balkone beschränkt bleibt.

„Es muss ein offener Begriff (z.B. Solarsteckergeräte, steckerfertige Mini-PV-Anlage) im WEGesetz verwen-det werden.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

„Der Begriff „Balkonkraftwerk“ impliziert – jedenfalls wird das später in einem Gesetzestext so verstanden werden – dass die In-stallation dieser Anlage nur an der Balkonbrüstung erlaubt wird“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

„Statt „Balkonkraftwerk“ unbedingt die Bezeichnung „Solarsteckermodul“ ins WE-Gesetz aufnehmen“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Privilegierung von Solarsteckermodulen im WEGesetz begrüßt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Privilegierung von Solarsteckermodulen im WEGesetz wird ausdrücklich begrüßt und dringend erwartet.

„Die Privilegierung von Solarsteckermodulen im WEGesetz wird ausdrücklich begrüßt und sogar dringend erwartet.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Privilegierung von WEG-Dach-PV für PV-Ladestationen erforderlich

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Aufnahme von PV-Anlagen auf WEG-Dächern in den Katalog privilegierter Maßnahmen des Wohnungseigentumsgesetzes ist auch und gerade für PV-betriebene Ladestationen für E-Autos und E-Bikes erforderlich.

„Diese Regelung ist nicht nur, aber gerade auch für PV-betriebene Ladestationen für E-Autos und E-Bikes erforderlich.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine Erforderlichkeitsbehauptung (Wertung) mit einer Aussage über die Wirkung (Rechtssicherheit); beide sind getrennt prüfbar. Die Zusammenfassungen benennen nun das Wohnungseigentumsgesetz.

PV-Strategie bleibt hinter WiE-Forderungen zur WEG-Privilegierung zurück

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wohnen im Eigentum (WiE) bewertet die Privilegierung nur von Solarsteckermodulen im Wohnungseigentumsgesetz als unzureichend, weil das PV-Strategiepapier hinter den eigenen Forderungen des Verbands zurückbleibe.

„Hier bleibt das PV-Strategiepapier hinter den Forderungen von WiE zurück.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte die überprüfbare Aussage über den Inhalt der Strategie und die frühere WiE-Forderung mit der Bewertung 'bleibt zurück'; zudem war WiE nicht benannt. Aufgeteilt in Tatsachen- und Wertungspunkt.

PV-Strategie sieht für WEGs nur Solarsteckermodule als Privilegierung vor

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Laut Wohnen im Eigentum (WiE) nimmt die PV-Strategie des BMWK als einzige konkrete Maßnahme für Wohnungseigentümergemeinschaften die Aufnahme von Solarsteckermodulen als privilegierte Maßnahme in § 20 Abs. 2 WEG auf, während WiE im März 2022 diese Ergänzung und zusätzlich weitere PV-Anlagen gefordert hatte.

„Als einzige konkrete Maßnahme für WEGs wird in der PV-Strategie die Aufnahme von Solarsteckermodulen als zusätzliche privilegierte Maßnahme gemäß § 20 Abs. 2 WEGesetz angestrebt.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte die überprüfbare Aussage über den Inhalt der Strategie und die frühere WiE-Forderung mit der Bewertung 'bleibt zurück'; zudem war WiE nicht benannt. Aufgeteilt in Tatsachen- und Wertungspunkt.

PV-Strategie: Für WEGs nur Solarsteckermodule als konkrete Maßnahme

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie 2023 des BMWK sieht für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) als einzige konkrete Maßnahme vor, Solarsteckermodule in die privilegierten Maßnahmen nach § 20 Abs. 2 WEGesetz aufzunehmen.

„Als einzige konkrete Maßnahme für WEGs wird in der PV-Strategie die Aufnahme von Solarsteckermodulen als zusätzliche privilegierte Maßnahme gemäß § 20 Abs. 2 WEGesetz angestrebt.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt blieb ohne Kontext unklar (PV-Strategie, WEG); Label und Summary benennen nun Instrument und Akteur, die Aussage bleibt unverändert.

Spätere WEG-Nutzung steht der Privilegierung von Eigentümer-PV nicht entgegen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Eine spätere Nutzungsabsicht der Wohnungseigentümergemeinschaft oder weiterer Eigentümer steht der geforderten Privilegierung von PV-Anlagen einzelner Wohnungseigentümer nicht entgegen, weil Nachzügler nach § 21 Abs. 4 WEG gegen angemessenen Ausgleich Anspruch auf Beteiligung haben.

„Denn es gilt auch für die PV-Anlage der Grundsatz, dass Nachzügler gemäß § 21 Abs. 4 WEGesetz einen Anspruch auf Beteiligung an der Nutzung haben gegen Zahlung eines angemessenen Ausgleichs.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive claim on the PV strategy's proposed privilege for individual owners in WEGs; not off-topic, but needed rewriting to name WEG, the privilege and the provision.

Eigentumswohnungen: ca. 25 % des Wohnungsbestands

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Rund 25 % der Wohnungen in Deutschland sind Eigentumswohnungen.

„da ca. 25% der Wohnungen in Deutschland Eigentumswohnungen sind“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Energieberatende dürfen keine Rechtsberatung leisten

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme können und dürfen Energieberatende keine Rechtsberatung leisten, sodass eine geförderte Hinzuziehung von Energieberater*innen rechtliche Fragen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht abdeckt.

„Da Energieberatende keine Rechtsberatung leisten können und dürfen, reicht es gerade nicht aus, wenn nur die Hinzuziehung von Energieberater*innen gefördert wird.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable factual claim (energy advisors may not give legal advice) with a policy demand (fund legal advice for WEGs); split into the two and made each standalone.

Etwa 25 % der Wohnungen in Deutschland sind Eigentumswohnungen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Rund ein Viertel der Wohnungen in Deutschland sind Eigentumswohnungen.

„da ca. 25% der Wohnungen in Deutschland Eigentumswohnungen sind“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Anteil der Eigentumswohnungen) mit einer Forderung (stärkerer Fokus auf WEGs); beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.

Strategie berücksichtigt WEGs kaum

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Strategiepapier berücksichtigt Wohnungseigentümer*innen und WEGs allenfalls im Ansatz und enthält keine Strategie für WEGs.

„das Strategie-papier zeigt keine Strategie für WEGs auf“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

WEG-Eigentümer*innen haben es bei energetischer Sanierung schwerer

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Wohnen im Eigentum e.V. führt unter Verweis auf seine Blitzumfrage 2022 an, dass Wohnungseigentümer*innen es deutlich schwerer haben als Hauseigentümer*innen, energetische Sanierungen auf den Weg zu bringen und umzusetzen.

„Wohnungseigentümer*innen haben es deutlich schwerer als Hauseigentümer*innen, energetische Sanierungen auf den Weg zu bringen und umzusetzen.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig beurteilbare Aussagen (Sanierung ist für WEG-Eigentümer*innen schwerer als für Hauseigentümer*innen; WEGs fehlen Wissen, Werkzeug und zugeschnittene Angebote), daher in zwei Punkte aufgeteilt.

Wohnungseigentümer*innen sind interessiert und initiativ

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wohnungseigentümer*innen sind interessiert und vielfach initiativ; das Hindernis liegt in fehlendem Wissen und Unterstützungsangeboten.

„Wohnungseigentümer*innen sind interessiert und vielfach initiativ.“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.

Aussortiert 1 Argument

Ohne Amortisationsrechnung genügt kein Mehrheitsbeschluss

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).

Fassung der Maschine: Ist die Amortisation nicht kalkulierbar, reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss nicht aus, um alle Eigentümer*innen nach § 21 WEGesetz zur Mitfinanzierung zu verpflichten.

„reicht ein einfacher Mehrheitsbe-schluss in der Eigentümerversammlung nicht aus, um alle Wohnungseigentümer*in-nen zur Mitfinanzierung der PV-Anlage zu verpflichten“

Originalstelle, Wohnen im Eigentum e. V.