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prosumergy GmbH

Unternehmen. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 40 Argumente aus rund 3 Seiten.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem prosumergy GmbH übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

22 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo prosumergy GmbH allein steht

Bei 8 Streitfragen urteilt prosumergy GmbH anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Das Stadtstrom-Modell der finanziellen Mieterbeteiligung soll nicht weiterverfolgt werden.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Die freie Wahl des Stromlieferanten im Mieterstrom soll eingeschränkt werden.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Vermieter sollen selbst erzeugten PV-Strom zu einem marktüblichen Preis an Mieter abgeben dürfen.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 40 Argumenten stehen 25 auf der Landkarte, 13 sind Einzelforderungen und 2 sind offene Fragen. 10 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 20 Argumente sind entstanden, weil sie 11 längere Textstellen geteilt hat. 13 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 5 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Technische Voraussetzungen der Energiewende gegeben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die technischen Voraussetzungen für das Gelingen der Energiewende sind vorhanden.

„die technischen Voraussetzungen für das Gelingen der Energiewende gegeben sind“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Zu komplexe Modelle und Optionen hemmen EE-Ausbau

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Zu komplexe Modelle und Optionen verkomplizieren Entscheidungen und verhindern damit den Ausbau erneuerbarer Energien.

„Bitte hemmen Sie den EE-Aus-bau nicht durch zu komplexe Modelle und Optionen“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Erfolg der Energiewende hängt von breiter gesellschaftlicher Akzeptanz ab

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nur eine breite, gesamtgesellschaftliche Akzeptanz kann nach Ansicht der Stellungnehmenden den Erfolg der Energiewende sicherstellen.

„stellt nur eine breite, gesamtgesellschaftliche Akzeptanz den Erfolg der Energiewende sicher“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet eine empirische Behauptung (Akzeptanz als Erfolgsbedingung) mit einer politischen Forderung (Vorteile für alle); beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.

Politik soll sicherstellen, dass Vorteile der Energiewende bei allen ankommen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Politik soll die gesellschaftliche Akzeptanz ermöglichen, indem die Vorteile der Energiewende bei allen Menschen ankommen.

„Diese muss die Politik ermöglichen, indem die Vorteile der Energiewende auch bei allen ankommen.“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet eine empirische Behauptung (Akzeptanz als Erfolgsbedingung) mit einer politischen Forderung (Vorteile für alle); beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.

Zukunft der Energiewende liegt in Lastflexibilisierung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Zukunft der Energiewende liegt in der Lastflexibilisierung.

„Die Zukunft der Energiewende liegt jedoch in der Lastflexibilisierung“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Anlagenzusammenfassung nur am selben Netzanschlusspunkt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Lockerung der Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen soll so gestaltet werden, dass PV-Anlagen nur bei Betrieb am selben Netzanschlusspunkt zusammengefasst werden.

„wenn sie an demselben Netzanschlusspunkt betrieben werden“

Originalstelle, prosumergy GmbH

PV-Anlagen nur bei gleichem Netzanschlusspunkt zusammenfassen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Bei der Maßnahme „Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen lockern“ der PV-Strategie sollen PV-Anlagen nach § 9 Abs. 3 und § 24 Abs. 1 nur dann zusammengefasst werden, wenn sie an demselben Netzanschlusspunkt betrieben werden, weil dies eine eindeutige und sachlogische Regelung schaffe.

„eine eindeutige und sachlogische Regelung zu schaffen“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nannte weder die Maßnahme noch den Regelungsgegenstand; jetzt ist er mit Bezug auf die PV-Strategie und die Anlagenzusammenfassung eigenständig verständlich.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 33 Argumente, 21 davon auf der Landkarte

Grundversorgungs-Kopplung beim Mieterstrom für Gewerbegebäude nicht sinnvoll

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Die Kopplung der Mieterstrom-Förderung an den Grundversorgungstarif (90%-Kriterium) ist nach Ansicht der Einreichenden auch bei der vorgesehenen Öffnung der Förderung für reine Gewerbegebäude nicht sinnvoll.

„Die Kopplung an die Grundversorgung ergibt auch hinsichtlich der willkommenen Öffnung der Förderung reiner Gewerbegebäude keinen Sinn.“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Wort „unsinnig“ war wertend; neutral umformuliert, Richtung beibehalten, Bezug (Mieterstrom, Grundversorgungstarif) ergänzt.

Kopplung an Grundversorgungstarif ist überflüssig und sollte Vorrang haben

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Kopplung des Mieterstroms an den Grundversorgungstarif ("90%-Kriterium") ist ein bürokratisches Hemmnis und wegen der Wahlfreiheit des Stromanbieters auch im Mieterstrom überflüssig; ihre Abschaffung sollte Vorrang vor Anpassungen etwa bei Vertragslaufzeiten haben.

„einen eklatanten bürokratischen Hemmschuh darstellt, der aufgrund der verbraucherfreundlichen Wahlfreiheit des Stromanbieters auch im Mieterstrom überflüssig ist“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original mischt eine prüfbare Aussage (jahrelang problematisiert, ungelöst in Prüfung) mit Wertungen (eklatanter Hemmschuh, überflüssig); aufgeteilt und neutral formuliert.

Kopplung an Grundversorgungstarif seit Jahren Streitpunkt, ungelöst

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Kopplung des Mieterstroms an den Grundversorgungstarif ("90%-Kriterium") wird nach Darstellung der Einreichung seit Jahren problematisiert und blieb über lange Zeit in Prüfung, ohne geändert zu werden.

„seit Jahren problematisierten Kopplung an den Grundversorgungstarif („90%-Kriterium“), welche in der beständigen Prüfung über Jahrzehnte“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original mischt eine prüfbare Aussage (jahrelang problematisiert, ungelöst in Prüfung) mit Wertungen (eklatanter Hemmschuh, überflüssig); aufgeteilt und neutral formuliert.

Mieterstrom: Laufzeiten nachrangig gegenüber 90%-Kriterium (Grundversorgung)

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme zur Maßnahme „Entbürokratisierung und Weiterentwicklung des bestehenden Mieterstrommodells“ der PV-Strategie hält Anpassungen bei Vertragsgestaltung und Laufzeiten für nachrangig gegenüber der Kopplung des Mieterstroms an den Grundversorgungstarif (90%-Kriterium).

„Anpassungen bei der Vertragsgestaltung z.B. hinsichtlich der Laufzeiten sind völlig nachrangig“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Der Punkt war ohne Kontext unklar (was ist das 90%-Kriterium, worauf bezieht sich die Aussage); jetzt nennt er die Maßnahme Mieterstrom der PV-Strategie und die Kopplung an die Grundversorgung, Richtung unverändert.

Gemeinschaftliche Versorgung im Gebäude (bis 15 WE) in PV-Strategie begrüßt

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung begrüßt die in der PV-Strategie vorgesehenen Ideen zur Vereinfachung für Gebäude bis 15 Wohneinheiten durch Maßnahmen zur „Gemeinschaftlichen Versorgung innerhalb eines Gebäudes“.

„Wir begrüßen Ideen zur Vereinfachung für Gebäude bis 15 Wohneinheiten mit Maßnahmen zur „Gemeinschaftlichen Versorgung innerhalb eines Gebäudes“.“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point is a single welcoming stance; the "fact" is only the object of approval. Rewritten to name the PV strategy so it stands alone, keeping the direction.

Mieter sollen zeitnah transparent zu vereinbarten Preisen abgerechnet werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sollen Mieter auch künftig zeitnahe, transparente Abrechnungen zu vorab vereinbarten Preisen erhalten.

„Wir hoffen, Mieter*innen werden auch künftig zeitnah transparente Abrechnungen zu vorab vereinbarten Preisen erhalten“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt enthält zwei unabhängig bewertbare Forderungen (Abrechnung/Preise und Schutz vor Stromsperren); er ist thematisch relevant (Verbraucherschutz bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung), daher kein off_topic.

Vermieter verkauft zu 10 ct/kWh, Mieter zahlt 40 ct/kWh Marktpreis

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 28 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichung müsste der Vermieter Strom zu 10 ct/kWh verkaufen, während der Mieter beim Stromanbieter einen Marktpreis von 40 ct/kWh zahlt.

„Während Vermieter*innen also von einer großzügigen Volleinspeisevergütung profitieren, müssen die Mieter*innen im Gebäude Strom zu Höchstpreisen kaufen“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Stadtstrom: Rechtliche Umsetzung der Auszahlung an Mieter bedenklich

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Es bestehen erhebliche Bedenken, ob die rechtliche Umsetzung des Modells „Stadtstrom“ (finanzielle Mieterbeteiligung) die Auszahlung an die Mieter sicherstellt.

„Es bestehen außerdem erhebliche Bedenken bei der rechtlichen Umsetzung, die eine Auszahlung an die Mieter sicherstellt“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joins two independently contestable concerns about the Stadtstrom model: legal implementation of payouts to tenants, and data protection.

„Stadtstrom“: im Workshop ohne Unterstützung, Wiederaufguss älterer BNetzA-Ideen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Laut der Stellungnahme zur PV-Strategie 2023 hat die Ergebnisdokumentation des Workshops zur Weiterentwicklung der Mieterstromförderung gezeigt, dass das Modell „Stadtstrom“ (finanzielle Mieterbeteiligung) keine Unterstützung erfährt, und es greife gleichartige Ideen der BNetzA von vor drei Jahren wieder auf.

„hat bereits im letzten Jahr gezeigt, dass das Modell (aus gutem Grund) keine Unterstützung erfährt. „Stadtstrom“ wärmt lediglich gleichartige Ideen der BNetzA von vor drei Jahren wieder auf.“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet prüfbare Tatsachen (Workshop-Dokumentation, BNetzA-Vorläufer) mit der Wertung, das Modell abzulehnen; daher getrennt und mit Bezug auf die PV-Strategie 2023.

Finanzielle Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) in der PV-Strategie ablehnen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das in der PV-Strategie 2023 vorgesehene Modell „Stadtstrom“ (finanzielle Mieterbeteiligung) sollte abgelehnt werden, weil es die Energiewende und die Versorgungssicherheit konterkariere.

„konterkariert „Stadtstrom“ die Energiewende und die Versorgungssicherheit“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet prüfbare Tatsachen (Workshop-Dokumentation, BNetzA-Vorläufer) mit der Wertung, das Modell abzulehnen; daher getrennt und mit Bezug auf die PV-Strategie 2023.

Stadtstrom (PV-Strategie): unter 20 € pro Jahr kommen beim Mieter an

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme behauptet, dass beim in der PV-Strategie 2023 vorgesehenen Modell „Finanzielle Mieterbeteiligung (Stadtstrom)“ nach einer Durchrechnung mit echten Zahlen in gängigen Szenarien weniger als 20 € pro Jahr bei den Mietern ankommen.

„in gängigen Szenarien unter 20 € pro Jahr (!) beim Mieter ankommen“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Modell „Stadtstrom“ war im Punkt nicht benannt. Der Punkt nennt jetzt das Modell und die PV-Strategie 2023, die Richtung der Aussage bleibt unverändert.

Stadtstrom: Datenschutz bedenklich

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Beim Modell „Stadtstrom“ (finanzielle Mieterbeteiligung) bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes.

„erhebliche Bedenken bei der rechtlichen Umsetzung, die eine Auszahlung an die Mieter sicherstellt, sowie beim Datenschutz“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joins two independently contestable concerns about the Stadtstrom model: legal implementation of payouts to tenants, and data protection.

Abrechnungsaufwand übersteigt Stadtstrom-Beträge

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Abrechnung gegenüber Mietern verursacht bei Beträgen unterhalb einer Aufwandsentschädigung für die Hausverwaltung mehr Aufwand als Nutzen.

„Beträge, die nicht mal eine Aufwands-entschädigung für eine Hausverwaltung abdeckt“

Originalstelle, prosumergy GmbH

„Stadtstrom“ (Mieterbeteiligung) nimmt Anreiz zu Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme argumentiert, das in der Photovoltaik-Strategie vorgeschlagene Modell der finanziellen Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) beeinträchtige Energiewende und Versorgungssicherheit, weil es jeden Anreiz für Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch, Sektorenkopplung und Lastmanagement entfernt.

„konterkariert „Stadtstrom“ die Energiewende und die Versor­gungssicherheit durch eine Entfernung jeglichen Anreizes für die Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch und somit für Sektorenkopplung und Lastmanagement“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Rewritten to name the instrument (Stadtstrom model in the PV strategy) and neutral wording instead of loaded "konterkariert"; the claim and its direction are kept.

Volleinspeiser-Modell beim Stadtstrom schafft keine Verbrauchsanreize

Dasselbe Argument hat auch Exnaton AG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreicherin hängen Investor:innen im angedachten Volleinspeiser-Modell für „Stadtstrom“ vom externen Einspeisetarif statt von der realen Nachfrage ab, sodass kein Anreiz für Verbrauch zum Zeitpunkt der Erzeugung (Demand-Side-Management) entsteht.

„Durch eine Volleinspeisung entfällt auch jeg-licher Anreiz für die Gleichzeitigkeit von Produktion und Verbrauch von Solarstrom“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Verbraucherschutzniveau bei gemeinschaftlicher Versorgung erhalten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung dürfen Pflichten zu Preisänderungen, Abrechnungsfristen und Versorgerwahlfreiheit nicht aus der Regulierung genommen werden, damit das europarechtlich geschützte Verbraucherschutzniveau erhalten bleibt.

„Pflichten (insbesondere hinsichtlich Preisänderungen, Abrechnungsfristen, Ver-sorgerwahlfreiheit) nicht komplett aus der Regulierung herausgenommen werden“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Virtuelle Summenzähler im Mieterstrom einführen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Virtuelle Summenzähler sollen im Rahmen der dezentralen Stromversorgung und des Mieterstroms eingeführt werden.

„Einführung virtueller Summenzähler reduziert die Kosten erheblich und ermöglicht perspektivisch echte Quartierslösungen.“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a policy demand (introduce virtual sum meters) with a checkable effect claim (cost reduction, enabling neighbourhood solutions); split into the two.

Virtuelle Summenzähler senken Kosten, ermöglichen Quartierslösungen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einführung virtueller Summenzähler senkt nach Darstellung der Einreichung die Kosten erheblich und ermöglicht perspektivisch echte Quartierslösungen.

„Einführung virtueller Summenzähler reduziert die Kosten erheblich und ermöglicht perspektivisch echte Quartierslösungen.“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a policy demand (introduce virtual sum meters) with a checkable effect claim (cost reduction, enabling neighbourhood solutions); split into the two.

Das Missverhältnis gefährdet sozialen Frieden und Akzeptanz der Energiewende

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung hält die unterschiedliche Stellung von Vermietern mit Volleinspeisevergütung und Mietern mit hohen Strompreisen für eine Gefahr für den sozialen Frieden und die Akzeptanz der Energiewende.

„Dies gefährdet den sozialen Frieden und die Akzeptanz der Energiewende.“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Vermieter profitieren, Mieter zahlen hohe Preise) mit einer Wertung/Prognose (Gefahr für sozialen Frieden); beides wurde getrennt und neutral formuliert.

Mieterversorgung für Eigentümer teurer und aufwendiger als Volleinspeisung

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichung ist die dezentrale Stromversorgung von Mieterinnen und Mietern für Eigentümerinnen und Eigentümer derzeit teurer und aufwendiger als die Volleinspeisung, sodass Mieter Strom zu hohen Preisen beziehen müssen, während Vermieter von der Volleinspeisevergütung profitieren.

„Während Vermieter*innen also von einer großzügigen Volleinspeisevergütung profitieren, müssen die Mieter*innen im Gebäude Strom zu Höchstpreisen kaufen“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a demand (align remuneration) with a factual claim about the current cost and effort disparity; split into the demand and the factual claim.

Volleinspeisesatz für Überschussstrom aus Mieterstrom

Dasselbe Argument hat auch ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Als einfachste Lösung soll bei Mieterstromanlagen für den Überschussstrom der Volleinspeise-Vergütungssatz gelten.

„Vergütungsangleichung zwischen Überschusseinspeisung im Mieterstrom und Volleinspeisung“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Abgestimmte Mieterstrom-Vorschläge sind seit Jahren bekannt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Zum Mieterstrom liegen seit Jahren zwischen Branche, Verbänden und Wissenschaft abgestimmte Verbesserungsvorschläge vor.

„seit Jahren die von Akteuren aus der Branche, Verbänden und Expert*innen aus der Wissenschaft abgestimmten Verbesserungsvorschläge bekannt“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (agreed proposals have been known for years) with a demand (they must be implemented); split into fact and demand, each made standalone.

Anreize im Wohnungsneubau wirken nur verzögert

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Im Wohnungsneubau führen Anreize, die heute verstanden werden, nicht schon morgen zu höheren Umsetzungsquoten, etwa beim Mieterstrom.

„Anreize, die heute verstanden werden, sich leider nicht schon morgen in höheren Umsetzungsquoten niederschlagen“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (verzögerte Wirkung von Anreizen) mit einer Forderung (schnell handeln); beide werden getrennt und eigenständig formuliert.

Bekannte Mieterstrom-Verbesserungsvorschläge sollen umgesetzt werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die bereits vorliegenden Verbesserungsvorschläge zum Mieterstrom sollen nach Auffassung der Einreichenden nun umgesetzt werden, statt neue Modelle zu entwickeln.

„Diese müssen endlich umgesetzt werden. Das Rad muss nicht neu erfunden werden.“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (agreed proposals have been known for years) with a demand (they must be implemented); split into fact and demand, each made standalone.

Die Bundesregierung soll bei Mieterstrom jetzt handeln

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das BMWK soll die Mieterstrom-Maßnahmen der PV-Strategie unverzüglich umsetzen, statt den Ausbau erneuerbarer Energien weiter zu verzögern.

„Bitte handeln Sie jetzt!“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (verzögerte Wirkung von Anreizen) mit einer Forderung (schnell handeln); beide werden getrennt und eigenständig formuliert.

Mieter bei Gebäudeversorgung vor Stromsperren durch Vermieter schützen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sollen Mieter nicht befürchten müssen, dass Vermieter ihnen den Strom sperren.

„ohne sich vor Stromsperren durch Vermieter zu fürchten“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt enthält zwei unabhängig bewertbare Forderungen (Abrechnung/Preise und Schutz vor Stromsperren); er ist thematisch relevant (Verbraucherschutz bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung), daher kein off_topic.

Mieterstrom-Entbürokratisierung in der PV-Strategie konkret umsetzen, nicht nur prüfen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie 3.3 genannte Maßnahme zur Entbürokratisierung und Weiterentwicklung des Mieterstrommodells soll wirksam umgesetzt und nicht lediglich geprüft werden.

„muss endlich effektiv angegangen, statt lediglich geprüft zu werden“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Wort „endlich“ und die wertende Formulierung wurden neutralisiert; der Bezug (PV-Strategie, Maßnahme 3.3) wurde ergänzt, die Forderung bleibt gleich.

Mieterstrom: Zähler des gMSB als dauerhafte Option senken Messtechnikkosten

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Wenn beim Mieterstrom immer die Zähler des grundzuständigen Messstellenbetreibers (gMSB) genutzt werden können, sinken laut der Stellungnahme die Investitionskosten für Messtechnik stark, und ein erhebliches Hemmnis in Bestandsgebäuden entfällt.

„was die Investitionskosten in Messtechnik drastisch reduziert und somit ein erhebliches Hemmnis gerade in Bestandsgebäuden beseitigt“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point was not standalone (gMSB, Mieterstrom context missing); rewritten to name the actor and context while keeping the claim and its direction.

Mieterstrom: Zähler des grundzuständigen Messstellenbetreibers dauerhaft anbieten

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Im Mieterstrom soll neben eigenen Unterzählern und der Beauftragung eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers dauerhaft die Option bestehen, die Unterzähler des grundzuständigen Messstellenbetreibers (idealerweise als intelligentes Messsystem) zu nutzen.

„sollte immer das Angebot be-stehen, die Zähler des gMSB zu nutzen“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point relied on the undefined abbreviation gMSB and on an unnamed 'Mieterstrom' context; rewritten to spell out the actor and the alternatives, keeping the claim unchanged.

PV-Strategie: Stromsteuerbefreiung im Lieferkettenmodell für Mieterstrom fehlt

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: In Abschnitt 3.3 zu Mieterstrom und gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung sollte die Photovoltaik-Strategie 2023 die Stromsteuerbefreiung im Lieferkettenmodell aufnehmen, da sie Mieterstrom vereinfachen würde.

„Stromsteuerbefreiung im Lieferkettenmodell“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne die Einreichung unverständlich; er nennt nun die Strategie und den Abschnitt 3.3 (Mieterstrom), Richtung unverändert.

Relevanz von Mieterstrom steigt mit Wohnkosten und Inflation

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Relevanz von Mieterstrom nimmt im Kontext steigender Wohnkosten und Inflation zu.

„Die Relevanz von Mieterstrom steigt insbesondere im Kontext von steigenden Wohnkosten und Inflation.“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Bilanzierungsfähigkeit der Netzbetreiber bei Gebäudeversorgung vorab klären

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Bei der in der PV-Strategie vorgesehenen Vereinfachung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (bis 15 Wohneinheiten, nach österreichischem Modell) muss vorab geklärt werden, ob Netzbetreiber diese Projekte bilanzieren können.

„zur Fähigkeit der Netzbetreiber zur Bilanzierung der Projekte“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Netzbetreiber-Bilanzierungsthema und die Folgen für Energieversorger sind getrennt bewertbar. Beide Punkte nennen nun die Maßnahme der PV-Strategie, auf die sie sich beziehen.

Folgen der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung für Energieversorger klären

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Bei der in der PV-Strategie vorgesehenen gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist vorab zu klären, welche Konsequenzen sich für Energieversorgungsunternehmen ergeben, da sich der Verbrauch nicht mehr aus Zählerständen ergibt.

„sich daraus ergebender Konsequenzen für Energieversorgungsunternehmen (Verbrauch ergibt sich nicht mehr aus Zählerständen)“

Originalstelle, prosumergy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Netzbetreiber-Bilanzierungsthema und die Folgen für Energieversorger sind getrennt bewertbar. Beide Punkte nennen nun die Maßnahme der PV-Strategie, auf die sie sich beziehen.