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Deutscher Städte- und Gemeindebund
Verband oder Verein. Keinem Lager zugeordnet. 51 Argumente aus rund 4 Seiten.
Mit wem Deutscher Städte- und Gemeindebund übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ISFHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Infravoltaic GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 19 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 24 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 22 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 29 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 15 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 22 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 17 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 16 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 19 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 19 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 15 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 25 von 34 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 25 von 34 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 11 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 11 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 11 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 19 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 21 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 13 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 17 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 17 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 16 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 18 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 9 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 9 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 22 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 15 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 25 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 18 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 18 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 12 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 10 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 10 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 21 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 18 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 16 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 7 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 12 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 15 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 15 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 10 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 10 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 10 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 10 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 8 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 8 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 8 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 8 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 14 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 15 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 6 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 6 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 6 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Lubenow + Peters, PartGin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 16 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 19 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 8 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 13 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 9 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 9 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 20 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 11 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 13 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 7 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 9 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 8 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 8 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 7 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 7 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 6 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 10 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 7 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 4 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 7 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 6 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 3 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 4 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- VDLin 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 4 von 11 gemeinsamen Streitfragen
Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 12 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 20 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 10 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 13 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 9 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 9 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 7 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 12 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 12 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 20 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 7 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 16 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 10 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 5 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 5 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 11 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 17 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 4 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 16 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 6 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 4 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 7 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 7 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 8 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 9 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 7 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 2 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 5 von 16 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Bundesverband GebäudeGrünin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Encavis AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- THIin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FMIin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Brandenburg (Ministerium)in 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 24 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 29 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 20 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 19 von 22 gemeinsamen Streitfragen
13 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- GridParity AGin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 17 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 20 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 18 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DBVin 26 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 28 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Hamburg (Behörde)in 17 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 9 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 14 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Leasing AGin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 9 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BFBin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
Wo Deutscher Städte- und Gemeindebund allein steht
Bei 7 Streitfragen urteilt Deutscher Städte- und Gemeindebund anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Agri-PV-Anlagen sollen im Außenbereich nach § 35 BauGB privilegiert werden.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Gesellschaftliche Akzeptanz ist der wichtigste Engpass des PV-Ausbaus.
Das Vorhaben als Ganzes
Der Entwurf der Photovoltaik-Strategie blendet die Netzinfrastruktur weitgehend aus.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Agri-PV und andere besondere Solaranlagen sollen einen höheren EEG-Bonus erhalten.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Auf Moorböden sollen keine PV-Freiflächenanlagen genehmigt werden.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 51 Argumenten stehen 34 auf der Landkarte und 17 sind Einzelforderungen. 4 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 20 Argumente sind entstanden, weil sie 9 längere Textstellen geteilt hat. 7 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 4 Argumente, 2 davon auf der Landkarte
Selbst erzeugte dezentrale Energie sollte vor Ort genutzt werden
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 159 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Selbst erzeugte dezentrale Energie ist besonders sinnvoll, wenn sie an Ort und Stelle genutzt werden kann.
„Die Energieerzeugung sollte vorrangig dort er-folgen, wo Energie verbraucht wird, nämlich in und an Wohn- und Nichtwohnge-bäuden.“
Bund legt konkretes PV-Maßnahmenpaket vor und stimmt es ab
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Bund legt mit der Photovoltaik-Strategie 2023 ein konkretes Maßnahmenpaket zur Erreichung der PV-Ausbauziele vor und stimmt es mit Kommunen, Ländern und Verbänden ab.
„dass der Bund ein konkretes Maßnahmenpacket zur Erreichung der ambitionierten Ausbauziele im PV-Bereich vorlegt und mit den Kommunen, Ländern und Verbänden abstimmt“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (the federal government presents a package and coordinates it with municipalities, states and associations) with the value judgment that this is welcome; split into the two.
Regulatorische Zinssetzung widerspricht der Zinswende am Kapitalmarkt
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Nach Ansicht des DStGB steht die aktuelle regulatorische Zinssetzung für Eigen- und Fremdkapital im Widerspruch zur Zinswende auf dem Kapitalmarkt.
„steht die aktuelle regulatorische Zinssetzung für Eigen- und Fremdkapital im Widerspruch zur Zinswende auf dem Kapitalmarkt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte vier unabhängig zustimmungs- oder ablehnungsfähige Aussagen (fehlende Investitionsmittel, Zinssetzung, Effizienzvergleich, Netzentgeltsystematik); sie wurden getrennt und der Urheber (DStGB) benannt.
Vorlage und Abstimmung des PV-Maßnahmenpakets ist zu begrüßen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Es ist zu begrüßen, dass der Bund ein Maßnahmenpaket zu den PV-Ausbauzielen vorlegt und mit Kommunen, Ländern und Verbänden abstimmt.
„Wir begrüßen, dass der Bund ein konkretes Maßnahmenpacket zur Erreichung der ambitionierten Ausbauziele im PV-Bereich vorlegt“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (the federal government presents a package and coordinates it with municipalities, states and associations) with the value judgment that this is welcome; split into the two.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 16 Argumente, 12 davon auf der Landkarte
§ 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB: Privilegierung prozentual deckeln, um Härten zu mindern
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die Privilegierung von Freiflächen-PV nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB soll prozentual gedeckelt werden, um extreme Härten für bestimmte Kommunen abzufedern.
„eine prozentuale Deckelung der Privilegierungsregelung erfolgt, um extreme Härten für bestimmte Kommunen abzufedern“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original ließ offen, welche Privilegierung gemeint ist; der Kontext nennt § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB (Freiflächen-PV im Außenbereich), das macht den Punkt eigenständig verständlich.
Keine Ausweitung der Teil-Privilegierungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Teil-Privilegierungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB sollen nicht ausgeweitet werden.
„Eine Ausweitung der Teil-Privilegierungen, wie im Kontext des § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB, ist abzulehnen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable legal-effect claim (restricts municipal planning authority) with a value judgment (extension should be rejected); split and made standalone.
Teil-Privilegierungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB schränken Planungshoheit ein
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Eine Ausweitung der Teil-Privilegierungen im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB (Maßnahme 3.1 Freiflächenanlagen) würde die kommunale Planungshoheit einschränken.
„da sie die kommunale Planungshoheit einschränken“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable legal-effect claim (restricts municipal planning authority) with a value judgment (extension should be rejected); split and made standalone.
Teil-Privilegierungen sind mit Rechtsunsicherheit belegt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Teil-Privilegierungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB sind mit starken Rechtsunsicherheiten behaftet.
„mit starken Rechtsunsicherheiten belegt sind“
Überbeanspruchung des Außenbereichs vermeiden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine reine Fokussierung der PV auf Außenbereichsflächen und deren Überbeanspruchung ist zu vermeiden.
„Eine reine Fokussierung auf Außenbereichsflächen und damit deren Überbean-spruchung ist zu vermeiden.“
Parkplatz-PV: Bonus nach § 38b EEG auf Ladeinfrastruktur ausweiten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die wirtschaftlichen Anreize für Parkplatz-PV sollen verbessert werden, indem der Bonus nach § 38b Abs. 1 EEG 2023 für Agri- und Moor-PV auf Ladeinfrastruktur ausgeweitet wird.
„Die Regelung des § 38b Abs. 1 EEG 2023 zu Bonuszahlungen für Agri- und Moor-Photovoltaikanlagen sollte dazu entsprechend auf Ladeinfrastruktur ausgeweitet werden.“
Ökopunkte für PV-Anlagen und Verpachtung nutzen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Betreiber und kommunale Grundstückseigentümer sollten bei mindestens 20 Jahren Betrieb Ökopunkte erhalten, die als Ausgleich für Flächenverbrauch genutzt oder verkauft werden können; dadurch würden weniger Ausgleichsflächen beansprucht und Flächenkonkurrenz entschärft.
„Dadurch müssten deutlich weniger Ausgleichsflä-chen beansprucht werden, was wiederum Flächenkonkurrenz entschärfen würde.“
§ 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB: Steuerung nach Abs. 3 Satz 3 auch für PV anwenden
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Zur Maßnahme 3.1 (Freiflächenanlagen) der PV-Strategie wird gefordert, die Privilegierung in § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB so nachzubessern, dass die gemeindlichen Steuerungsmöglichkeiten nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dort ebenfalls gelten.
„die Steuerungsmöglichkeiten nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auch hier gelten“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung ist substanziell und zum Thema, war aber ohne Bezug auf die PV-Strategie und den Gesetzeskontext nicht verständlich; daher umformuliert.
Abwägungsbelang „örtliche Wertschöpfung“ im BauGB
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Die Möglichkeit, die Aufstellung von Bauleitplänen von örtlicher Wertschöpfung abhängig zu machen, soll rechtlich abgesichert werden, etwa durch einen Abwägungsbelang im BauGB.
„Dies könnte durch einen Abwä-gungsbelang „örtliche Wertschöpfung“ im BauGB erfolgen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Fehlalarm: Der Punkt macht eine inhaltliche Forderung zur PV-Strategie, nämlich die kommunale Akzeptanz über örtliche Wertschöpfung im BauGB rechtlich abzusichern. Er gehört zum Konsultationsthema und ist auch ohne die Einreichung verständlich.
Planungshoheit der Kommunen nicht einschränken
Dasselbe Argument hat auch Brandenburg (Ministerium) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren für Photovoltaik darf die Planungshoheit der Kommunen nicht einschränken, damit der gesellschaftliche Rückhalt vor Ort gesichert bleibt.
„Dies kann nur gelingen, wenn die kommunale Planungshoheit beim PV-Ausbau gewahrt bleibt.“
Beschleunigung statt Verzicht auf Bauleitplanung, nach Vorbild § 13b BauGB
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Statt auf kommunale Bauleitplanung zu verzichten, sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden, etwa in einem Verfahren nach Vorbild des § 13b BauGB.
„Dies kann insbesondere in einem Verfahren nach Vorbild des § 13b BauGB umgesetzt werden.“
Hauptanlagen könnten reine PV-Gebiete und Versiegelung bewirken
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: PV-Hauptanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten könnten zu reinen PV-Gebieten und umfassender Versiegelung führen.
„dass dies dazu führen könnte, dass zu-künftig reine „PV-Gebiete“ entstehen und es ebenfalls zu umfassenden Versiege-lungen kommt“
215-GW-Ziel erhöht Flächendruck in den Gemeinden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das 215-GW-Ziel bis 2030 erzeugt erheblichen zusätzlichen Druck auf die Flächenbereitstellung in den Gemeinden und verschärft Flächenkonkurrenzen vor Ort.
„die Erreichung des 215-GW-Ziels bis 2030 einen erheblichen zusätzlichen Druck auf die Flächenbereitstellung in den Gemeinden erzeugen“
Keine PV-Hauptanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: PV als Hauptanlage in Gewerbe- und Industriegebieten ist abzulehnen; PV soll dort als Nebenanlage oder untergeordnete Nutzung gestärkt werden.
„ein Ausbau der Photovoltaik in Gewerbe- und Industriegebie-ten in Form von Hauptanlagen abzulehnen“
Mehr Anreize für Innenbereichs- und Doppelnutzungs-PV
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es sind weitere finanzielle und rechtliche Anreize für PV im Innenbereich und für Doppelnutzungen wie Moor-, Floating- und Parkplatz-PV zu schaffen.
„sind weitere finanzielle und rechtliche Anreize für den Ausbau von Photo-voltaik im Innenbereich und für Doppelnutzungen wie bspw. Moor-PV, Floating- und auch Parkplatz-PV zu fördern“
UBA: 77.000 ha zusätzlich bei 200 GW
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Nach Angaben des Umweltbundesamts sind bei einem Ausbauziel von 200 GW 77.000 Hektar zusätzlich für PV-Anlagen erforderlich, hinzu kommen Flächen für den Netzausbau.
„Laut dem Umweltbundesamt sind bei einem Ausbauziel von 200 GW 77.000 Hektar zusätzlich für PV-Anlagen erforderlich.“
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 7 Argumente, 1 davon auf der Landkarte
Kommunale Gebäude haben teils erheblichen Sanierungsbedarf für PV
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei öffentlichen bzw. kommunalen Gebäuden besteht für die PV-Installation teilweise ein erheblicher Sanierungs- und Anpassungsbedarf.
„den hierfür teilweise erheblichen Sanierungs- und Anpassungsbedarf“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a demand for a federal funding programme with a factual claim about renovation needs of municipal buildings; these can be accepted or rejected independently.
Bundesförderprogramm für PV auf öffentlichen Gebäuden nötig
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Für die Installation von Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden braucht es ein Bundesförderprogramm bzw. Zuschüsse für kommunale Gebäude.
„bedarf es eines Bundes-Förderprogramms bzw. Zuschüsse für kommunale Gebäude“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a demand for a federal funding programme with a factual claim about renovation needs of municipal buildings; these can be accepted or rejected independently.
Dach-PV-Erleichterungen grundsätzlich befürwortet, ortsnah
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Erleichterung von Dach-PV wird grundsätzlich befürwortet, wobei auf ortsnahe Erzeugung und Nutzung hingewirkt werden sollte.
„Bestrebungen, PV-Anlagen auf Dächern weiter zu erleichtern, befürworten wir grundsätzlich.“
Mehr Anreize und Klarstellungen für innovative PV-Anlagen nötig
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Für den Ausbau innovativer Photovoltaikanlagen im Innenbereich und bei Doppelnutzungen braucht es über die Vereinfachungen der Photovoltaik-Strategie 2023 hinaus weitere Anreize und Klarstellungen.
„Hier braucht es weiterer Anreize und Klarstellungen, um gerade die Nutzung innovativer Photovoltaikanlagen zu unterstützen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a welcome of the simplifications with a separate demand for further incentives and clarifications; the two claims can be accepted or rejected independently.
Nicht alle Betreiber bieten Zahlung für Bestandsanlagen an
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Trotz Erweiterung auf Bestandsanlagen sind nicht alle Betreiber bereit, eine Zahlung nach § 6 EEG anzubieten.
„nicht bei allen Betreibern die Bereitschaft be-steht, hierfür eine Zahlung nach § 6 EEG anzubieten“
PV nicht nur im Außenbereich: Ziel 30 ha/Tag der Nachhaltigkeitsstrategie
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema.
So steht es jetzt: Eine reine Fokussierung des Photovoltaik-Ausbaus auf Außenbereichsflächen sei zu vermeiden, da die Bundesregierung sich in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verpflichtet habe, die Flächeninanspruchnahme bis 2030 auf 30 ha pro Tag zu begrenzen.
„in der sich die Bundesregierung dazu verpflichtet hat, die Flächeninanspruchnahme bis 2030 auf 30ha pro Tag zu begrenzen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt ist thematisch relevant (Flächenverbrauch beim PV-Ausbau), aber ohne den Bezug zur Forderung nicht eigenständig verständlich; daher neutral mit dem Bezug umformuliert.
Vereinfachungen für PV im Innenbereich (Doppelnutzung) begrüßt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Die im Entwurf der Photovoltaik-Strategie 2023 geforderten Vereinfachungen für Photovoltaikanlagen im Innenbereich in Doppelnutzung werden begrüßt.
„Insofern sind die geforderten Vereinfachungen für Photovoltaikanlagen im Innenbereich in der Doppelnutzung begrüßenswert.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a welcome of the simplifications with a separate demand for further incentives and clarifications; the two claims can be accepted or rejected independently.
Netzanschlüsse beschleunigen 10 Argumente, 7 davon auf der Landkarte
Bundesnetzagentur soll Hürden beim Netzausbau beheben
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Bundesnetzagentur soll die regulierungsbedingten Hürden für den vorausschauenden Netzausbau und die sehr langen Genehmigungsverfahren beseitigen.
„müssen seitens der Bundesnetzagentur behoben werden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine Tatsachenbehauptung (Hürden, lange Verfahren) mit einer Forderung an die Bundesnetzagentur; „unnötige Stolpersteine“ wurde neutral gefasst.
Ertüchtigung der Verteilnetze muss gefördert werden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Neben der Beschleunigung der Netzanschlüsse muss die Ertüchtigung der Verteilnetze entsprechend gefördert werden.
„dass gleichzeitig die Ertüchtigung der Verteilnetze ent-sprechend gefördert werden muss“
Netzanforderungen steigen durch Einspeisung und Lasten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Ausbau erneuerbarer Energien stellt höhere Anforderungen an die Stromnetze, da Erzeugung aufgenommen und mehr Anschlüsse für Ladeinfrastruktur und Wärmepumpen unterstützt werden müssen.
„Zum einen müssen erneuerbare Energien ins Netz aufge-nommen werden, zum anderen müssen lastenseitig immer mehr Anschlüsse für Ladeinfrastruktur und Wärmepumpen unterstützt werden.“
Regulierung und lange Verfahren behindern den Netzausbau
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Ansicht des DStGB behindern regulierungsbedingte Hürden für den vorausschauenden Netzausbau und sehr lange Genehmigungsverfahren die Umsetzung der Energiewende.
„Regulierungsbedingte Hürden für den vorausschauenden Netzausbau und sehr lange Genehmigungsverfahren sind bei der Umsetzung der Energiewende unnötige Stolpersteine“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine Tatsachenbehauptung (Hürden, lange Verfahren) mit einer Forderung an die Bundesnetzagentur; „unnötige Stolpersteine“ wurde neutral gefasst.
Unzureichende Netzentgeltsystematik verschärft Investitionsprobleme im Netzbau
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Nach Ansicht des DStGB verschärft die unzureichende Netzentgeltsystematik die Hemmnisse für dringend notwendige Netzinvestitionen.
„was mit Blick auf dringend notwendige Investitionen durch eine unzureichende Netzentgeltsystematik verschärft wird“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte vier unabhängig zustimmungs- oder ablehnungsfähige Aussagen (fehlende Investitionsmittel, Zinssetzung, Effizienzvergleich, Netzentgeltsystematik); sie wurden getrennt und der Urheber (DStGB) benannt.
Unzureichender Effizienzvergleich behindert vorausschauenden Netzbau
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Nach Ansicht des DStGB behindert der Effizienzvergleich zwischen bereits vorausschauend ausbauenden Netzbetreibern und anderen den Netzbau, weil er unzureichend ist.
„Der Netzbau wird außerdem durch einen unzureichenden Effizienzvergleich zwischen bereits vorausschauend ausbauenden Netzbetreibern und anderen behindert“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte vier unabhängig zustimmungs- oder ablehnungsfähige Aussagen (fehlende Investitionsmittel, Zinssetzung, Effizienzvergleich, Netzentgeltsystematik); sie wurden getrennt und der Urheber (DStGB) benannt.
Verteilnetzbetreibern fehlen Investitionsmittel für vorausschauenden Netzausbau
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) führt an, dass es Verteilnetzbetreibern an Investitionsmitteln für strategische und vorausschauende Investitionen in den Netzausbau fehlt.
„Zum einen fehlt es hier an Investitionsmitteln“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte vier unabhängig zustimmungs- oder ablehnungsfähige Aussagen (fehlende Investitionsmittel, Zinssetzung, Effizienzvergleich, Netzentgeltsystematik); sie wurden getrennt und der Urheber (DStGB) benannt.
Aufnahme der Netzanschluss-Beschleunigung in die PV-Strategie ist zu begrüßen
Dasselbe Argument hat auch Germanwatch vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Es ist zu begrüßen, dass die PV-Strategie des BMWK auch den Anschluss neuer Erzeugungskapazitäten und die Beschleunigung von Netzanschlüssen berücksichtigt.
„Der DStGB begrüßt daher die Vorschläge zur Beschleunigung bei Netzanschlüs-sen“
Bundesweiter Ausgleichsmechanismus für Netzausbaukosten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Umlage der Kosten für Netzertüchtigung und -ausbau auf die Betreiber soll durch einen ergänzenden bundesweiten Ausgleichsmechanismus kompensiert werden.
„sollte eine Umlage der Kosten für die Ertüchtigung und den Ausbau der Netze seitens der Betreiber durch einen ergänzenden bundesweiten Ausgleichsmechanismus kompensiert werden“
Legalplanung statt Planfeststellung bei Großvorhaben
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Zur Beschleunigung könnte bei Großvorhaben und Leitungsertüchtigungen eine Legalplanung statt langwieriger Planfeststellungsverfahren erfolgen.
„statt einer Zulassung über langwierige Planfeststellungsverfahren bei Großvorhaben und Leitungsertüchti-gungen eine Legalplanung erfolgen“
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 14 Argumente, 12 davon auf der Landkarte
Akzeptanzkapitel nennt nur Bürgerbeteiligung, nicht Kommunen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der DStGB stellt fest, dass der Entwurf der Photovoltaik-Strategie unter dem Gesichtspunkt der Akzeptanz ausschließlich die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern anspricht.
„Im vorliegenden Papier wird unter dem Gesichtspunkt der Akzeptanz ausschließlich die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürger angesprochen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage enthält eine prüfbare Tatsachenbehauptung über den Inhalt des Strategieentwurfs und eine davon unabhängige Forderung; beide werden getrennt.
Beteiligungsmodell nach MV-Vorbild für PV
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Kommunen und Bürgerschaft sollte eine gemeinsame Beteiligung bzw. ein finanzieller Ausgleich bei PV-Anlagen eröffnet werden, nach dem Vorbild des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern mit Ausgleichsabgabe, Sparprodukt und 20-Prozent-Beteiligungsanspruch.
„Beteiligungsanspruch von 20 Prozent ermöglicht“
Festpreisstrom-Angebot für Anwohner großer PV-Anlagen prüfen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Angesichts erwarteter steigender Strompreise sollte geprüft werden, Betreiber großer PV-Anlagen nach Vorbild des Mieterstroms zu verpflichten, betroffenen Bürgern, Unternehmen und Kommunen ein Festpreisstrom-Modell über mindestens 10 Jahre anzubieten.
„verpflichtet werden, betroffenen Bürgern, Unternehmen und Kommunen vor Ort ein Festpreisstrom-Modell für eine gewisse Laufzeit (mindes-tens 10 Jahre) anzubieten“
Abbau von Bürokratie und Hemmnissen für Bürgerenergie wird begrüßt
Dasselbe Argument hat auch ib vogt-GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Abbau von Bürokratie und Hemmnissen für Bürgerenergie sowie die Ausweitung des Bürgerenergieprogramms auf Photovoltaik werden begrüßt.
„stimmen wir dem Vorschlag zu, das Förderprogramm „Bürgerener-giegesellschaften“ bei Windenergie an Land auch auf die Photovoltaik auszuwei-ten“
Förderung von Bürgerenergiegesellschaften mit Vereinfachung verbinden
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Förderung von Bürgerenergiegesellschaften soll mit einer Vereinfachung der formalen Rahmenbedingungen einhergehen.
„Die Förderung von Bürgerenergiegesellschaften muss aber auch mit einer Vereinfachung der formalen Rahmenbedingungen einhergehen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (demanding approval procedures hinder volunteers) with a demand (funding must come with simplification); split into the two.
Finanzielle Beteiligung in § 6 EEG verpflichtend regeln
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die finanzielle Beteiligung der Kommunen in § 6 EEG soll gesetzlich verpflichtend geregelt werden.
„die finanzielle Beteiligung in § 6 EEG gesetzlich verpflichtend zu regeln“
Freiwilligkeit der Kommunalzahlung nach § 6 EEG schafft Rechtsunsicherheit
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Nach Rückmeldungen aus der kommunalen Praxis stößt die finanzielle Beteiligung der Kommunen nach § 6 EEG wegen der freiwilligen Ausgestaltung der Zahlung an Grenzen, erzeugt Rechtsunsicherheit und kann zu Ungleichheiten im kommunalen Bereich führen.
„aufgrund der freiwilligen Ausgestaltung der Zahlung an Grenzen stößt, Rechtsunsicherheit erzeugt und zu Ungleichheiten im kommunalen Bereich führen kann“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently contestable claims: legal uncertainty/inequality from voluntariness, and local incomprehension/reduced acceptance from unequal offers. Split and made standalone by naming § 6 EEG.
Gemeindliche Wertschöpfungsbeteiligung fördert Akzeptanz
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine verbesserte gemeindliche Wertschöpfungsbeteiligung fördert Akzeptanz und regt den Ausbau an.
„Außerdem bedarf es einer verbesserten gemeindlichen Wertschöpfungsbeteiligung, um Akzeptanz zu fördern und den Ausbau anzuregen.“
Kommunale Beteiligung für Akzeptanz stärken, unabhängig von Leistungsvermögen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der DStGB fordert, die Beteiligung der Kommunen ebenso zu stärken, um Akzeptanz vor Ort zu fördern, und die kommunale Teilhabe nicht allein vom Leistungsvermögen der Kommune oder vom Engagement ihrer Bürger abhängig zu machen.
„die Beteiligung der Kommunen muss ebenso gestärkt werden, um für Akzeptanz vor Ort zu werben. Dies gelingt, wenn die kommunale Teilhabe nicht allein vom Leistungsvermögen der Kommune oder vom Engagement ihrer Bürger abhängt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage enthält eine prüfbare Tatsachenbehauptung über den Inhalt des Strategieentwurfs und eine davon unabhängige Forderung; beide werden getrennt.
Ungleiche Zahlungen zwischen Nachbargemeinden mindern Akzeptanz vor Ort
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Wird in einer Gemeinde eine Zahlung nach § 6 EEG angeboten und in der Nachbargemeinde nicht, stößt das laut der Stellungnahme in Kommunalpolitik und bei Bürgern auf Unverständnis und mindert die Bereitschaft, die Lasten der Energiewende vor Ort mitzutragen.
„Dies stößt in der Kommunalpolitik und auch bei den Bürgern auf Unverständnis und hindert die Bereitschaft die Lasten der Energiewende vor Ort mitzutragen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently contestable claims: legal uncertainty/inequality from voluntariness, and local incomprehension/reduced acceptance from unequal offers. Split and made standalone by naming § 6 EEG.
Verpflichtende Kommunalbeteiligung § 6 EEG: geringes verfassungsrechtl. Risiko
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Laut einem Gutachten von IÖW, IKEM, BBH und BBHC (September 2020) ist das Risiko gering, dass eine gesetzlich verpflichtende finanzielle Beteiligung der Kommunen nach § 6 EEG finanzverfassungsrechtlich unzulässig wäre.
„aus dem Gutachten IÖW, IKEM, BBH und BBHC aus dem September 2020 hervorgeht, dass das Risiko einer finanzverfassungsrechtlichen Unzulässigkeit einer entsprechenden Regelung als gering eingestuft wird“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage ist substanziell (Rechtsrisiko einer verpflichtenden Kommunalbeteiligung nach § 6 EEG), aber ohne Kontext unverständlich; daher neu formuliert mit Benennung von Regelung und Gutachten.
Kooperationen mit Versorgern fördern Akzeptanz bei niedrigschwelliger Beteiligung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Kooperationen zwischen Energieversorgern und Kommunen bzw. Bürgerschaft fördern die Akzeptanz vor Ort, vor allem bei niedrigschwelligen Beteiligungsformaten.
„sind ein wichtiger Schritt zur Förderung von Akzeptanz vor Ort, vorallem wenn Beteiligungsformate niedrigschwellig angesetzt werden“
Genehmigungsverfahren behindern Einbindung ehrenamtlicher Beteiligter
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Anspruchsvolle Genehmigungsverfahren behindern die Einbindung der meist ehrenamtlich tätigen Beteiligten von Bürgerenergiegesellschaften.
„durch anspruchsvolle Genehmigungsverfahren wird die Einbindung der meist ehrenamtlichen Beteiligten behindert“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (demanding approval procedures hinder volunteers) with a demand (funding must come with simplification); split into the two.
Kommunen-Zuweisung aus CO2-Bepreisung je PV-Strommenge
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Kommunen sollten für jede auf ihrer Gemarkung erzeugte PV-Stromeinheit eine Zuweisung aus CO2-Bepreisungsmitteln erhalten, was Akzeptanz und positiven Wettbewerb zwischen Kommunen bewirken könnte; dies kann nur der Bund rechtlich ermöglichen.
„dass Kommunen für jede auf ihrer Gemarkung erzeugte Stromeinheit aus PV eine Zuweisung aus den über die CO2-Bepreisung generier-ten Finanzmitteln erhalten“