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Deutscher Städte- und Gemeindebund

Verband oder Verein. Keinem Lager zugeordnet. 51 Argumente aus rund 4 Seiten.

Mit wem Deutscher Städte- und Gemeindebund übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

13 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Deutscher Städte- und Gemeindebund allein steht

Bei 7 Streitfragen urteilt Deutscher Städte- und Gemeindebund anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 51 Argumenten stehen 34 auf der Landkarte und 17 sind Einzelforderungen. 4 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 20 Argumente sind entstanden, weil sie 9 längere Textstellen geteilt hat. 7 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 4 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Selbst erzeugte dezentrale Energie sollte vor Ort genutzt werden

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 159 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Selbst erzeugte dezentrale Energie ist besonders sinnvoll, wenn sie an Ort und Stelle genutzt werden kann.

„Die Energieerzeugung sollte vorrangig dort er-folgen, wo Energie verbraucht wird, nämlich in und an Wohn- und Nichtwohnge-bäuden.“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Bund legt konkretes PV-Maßnahmenpaket vor und stimmt es ab

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Bund legt mit der Photovoltaik-Strategie 2023 ein konkretes Maßnahmenpaket zur Erreichung der PV-Ausbauziele vor und stimmt es mit Kommunen, Ländern und Verbänden ab.

„dass der Bund ein konkretes Maßnahmenpacket zur Erreichung der ambitionierten Ausbauziele im PV-Bereich vorlegt und mit den Kommunen, Ländern und Verbänden abstimmt“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (the federal government presents a package and coordinates it with municipalities, states and associations) with the value judgment that this is welcome; split into the two.

Regulatorische Zinssetzung widerspricht der Zinswende am Kapitalmarkt

Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Nach Ansicht des DStGB steht die aktuelle regulatorische Zinssetzung für Eigen- und Fremdkapital im Widerspruch zur Zinswende auf dem Kapitalmarkt.

„steht die aktuelle regulatorische Zinssetzung für Eigen- und Fremdkapital im Widerspruch zur Zinswende auf dem Kapitalmarkt“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte vier unabhängig zustimmungs- oder ablehnungsfähige Aussagen (fehlende Investitionsmittel, Zinssetzung, Effizienzvergleich, Netzentgeltsystematik); sie wurden getrennt und der Urheber (DStGB) benannt.

Vorlage und Abstimmung des PV-Maßnahmenpakets ist zu begrüßen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Es ist zu begrüßen, dass der Bund ein Maßnahmenpaket zu den PV-Ausbauzielen vorlegt und mit Kommunen, Ländern und Verbänden abstimmt.

„Wir begrüßen, dass der Bund ein konkretes Maßnahmenpacket zur Erreichung der ambitionierten Ausbauziele im PV-Bereich vorlegt“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (the federal government presents a package and coordinates it with municipalities, states and associations) with the value judgment that this is welcome; split into the two.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 16 Argumente, 12 davon auf der Landkarte

§ 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB: Privilegierung prozentual deckeln, um Härten zu mindern

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Privilegierung von Freiflächen-PV nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB soll prozentual gedeckelt werden, um extreme Härten für bestimmte Kommunen abzufedern.

„eine prozentuale Deckelung der Privilegierungsregelung erfolgt, um extreme Härten für bestimmte Kommunen abzufedern“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original ließ offen, welche Privilegierung gemeint ist; der Kontext nennt § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB (Freiflächen-PV im Außenbereich), das macht den Punkt eigenständig verständlich.

Keine Ausweitung der Teil-Privilegierungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Teil-Privilegierungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB sollen nicht ausgeweitet werden.

„Eine Ausweitung der Teil-Privilegierungen, wie im Kontext des § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB, ist abzulehnen“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable legal-effect claim (restricts municipal planning authority) with a value judgment (extension should be rejected); split and made standalone.

Teil-Privilegierungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB schränken Planungshoheit ein

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine Ausweitung der Teil-Privilegierungen im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB (Maßnahme 3.1 Freiflächenanlagen) würde die kommunale Planungshoheit einschränken.

„da sie die kommunale Planungshoheit einschränken“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable legal-effect claim (restricts municipal planning authority) with a value judgment (extension should be rejected); split and made standalone.

Teil-Privilegierungen sind mit Rechtsunsicherheit belegt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Teil-Privilegierungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB sind mit starken Rechtsunsicherheiten behaftet.

„mit starken Rechtsunsicherheiten belegt sind“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Überbeanspruchung des Außenbereichs vermeiden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine reine Fokussierung der PV auf Außenbereichsflächen und deren Überbeanspruchung ist zu vermeiden.

„Eine reine Fokussierung auf Außenbereichsflächen und damit deren Überbean-spruchung ist zu vermeiden.“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Parkplatz-PV: Bonus nach § 38b EEG auf Ladeinfrastruktur ausweiten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die wirtschaftlichen Anreize für Parkplatz-PV sollen verbessert werden, indem der Bonus nach § 38b Abs. 1 EEG 2023 für Agri- und Moor-PV auf Ladeinfrastruktur ausgeweitet wird.

„Die Regelung des § 38b Abs. 1 EEG 2023 zu Bonuszahlungen für Agri- und Moor-Photovoltaikanlagen sollte dazu entsprechend auf Ladeinfrastruktur ausgeweitet werden.“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Ökopunkte für PV-Anlagen und Verpachtung nutzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Betreiber und kommunale Grundstückseigentümer sollten bei mindestens 20 Jahren Betrieb Ökopunkte erhalten, die als Ausgleich für Flächenverbrauch genutzt oder verkauft werden können; dadurch würden weniger Ausgleichsflächen beansprucht und Flächenkonkurrenz entschärft.

„Dadurch müssten deutlich weniger Ausgleichsflä-chen beansprucht werden, was wiederum Flächenkonkurrenz entschärfen würde.“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

§ 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB: Steuerung nach Abs. 3 Satz 3 auch für PV anwenden

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Zur Maßnahme 3.1 (Freiflächenanlagen) der PV-Strategie wird gefordert, die Privilegierung in § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB so nachzubessern, dass die gemeindlichen Steuerungsmöglichkeiten nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dort ebenfalls gelten.

„die Steuerungsmöglichkeiten nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auch hier gelten“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung ist substanziell und zum Thema, war aber ohne Bezug auf die PV-Strategie und den Gesetzeskontext nicht verständlich; daher umformuliert.

Abwägungsbelang „örtliche Wertschöpfung“ im BauGB

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Die Möglichkeit, die Aufstellung von Bauleitplänen von örtlicher Wertschöpfung abhängig zu machen, soll rechtlich abgesichert werden, etwa durch einen Abwägungsbelang im BauGB.

„Dies könnte durch einen Abwä-gungsbelang „örtliche Wertschöpfung“ im BauGB erfolgen.“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion: Fehlalarm: Der Punkt macht eine inhaltliche Forderung zur PV-Strategie, nämlich die kommunale Akzeptanz über örtliche Wertschöpfung im BauGB rechtlich abzusichern. Er gehört zum Konsultationsthema und ist auch ohne die Einreichung verständlich.

Planungshoheit der Kommunen nicht einschränken

Dasselbe Argument hat auch Brandenburg (Ministerium) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren für Photovoltaik darf die Planungshoheit der Kommunen nicht einschränken, damit der gesellschaftliche Rückhalt vor Ort gesichert bleibt.

„Dies kann nur gelingen, wenn die kommunale Planungshoheit beim PV-Ausbau gewahrt bleibt.“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Beschleunigung statt Verzicht auf Bauleitplanung, nach Vorbild § 13b BauGB

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Statt auf kommunale Bauleitplanung zu verzichten, sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden, etwa in einem Verfahren nach Vorbild des § 13b BauGB.

„Dies kann insbesondere in einem Verfahren nach Vorbild des § 13b BauGB umgesetzt werden.“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Hauptanlagen könnten reine PV-Gebiete und Versiegelung bewirken

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: PV-Hauptanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten könnten zu reinen PV-Gebieten und umfassender Versiegelung führen.

„dass dies dazu führen könnte, dass zu-künftig reine „PV-Gebiete“ entstehen und es ebenfalls zu umfassenden Versiege-lungen kommt“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

215-GW-Ziel erhöht Flächendruck in den Gemeinden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das 215-GW-Ziel bis 2030 erzeugt erheblichen zusätzlichen Druck auf die Flächenbereitstellung in den Gemeinden und verschärft Flächenkonkurrenzen vor Ort.

„die Erreichung des 215-GW-Ziels bis 2030 einen erheblichen zusätzlichen Druck auf die Flächenbereitstellung in den Gemeinden erzeugen“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Keine PV-Hauptanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: PV als Hauptanlage in Gewerbe- und Industriegebieten ist abzulehnen; PV soll dort als Nebenanlage oder untergeordnete Nutzung gestärkt werden.

„ein Ausbau der Photovoltaik in Gewerbe- und Industriegebie-ten in Form von Hauptanlagen abzulehnen“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Mehr Anreize für Innenbereichs- und Doppelnutzungs-PV

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es sind weitere finanzielle und rechtliche Anreize für PV im Innenbereich und für Doppelnutzungen wie Moor-, Floating- und Parkplatz-PV zu schaffen.

„sind weitere finanzielle und rechtliche Anreize für den Ausbau von Photo-voltaik im Innenbereich und für Doppelnutzungen wie bspw. Moor-PV, Floating- und auch Parkplatz-PV zu fördern“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

UBA: 77.000 ha zusätzlich bei 200 GW

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nach Angaben des Umweltbundesamts sind bei einem Ausbauziel von 200 GW 77.000 Hektar zusätzlich für PV-Anlagen erforderlich, hinzu kommen Flächen für den Netzausbau.

„Laut dem Umweltbundesamt sind bei einem Ausbauziel von 200 GW 77.000 Hektar zusätzlich für PV-Anlagen erforderlich.“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 7 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Kommunale Gebäude haben teils erheblichen Sanierungsbedarf für PV

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bei öffentlichen bzw. kommunalen Gebäuden besteht für die PV-Installation teilweise ein erheblicher Sanierungs- und Anpassungsbedarf.

„den hierfür teilweise erheblichen Sanierungs- und Anpassungsbedarf“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a demand for a federal funding programme with a factual claim about renovation needs of municipal buildings; these can be accepted or rejected independently.

Bundesförderprogramm für PV auf öffentlichen Gebäuden nötig

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Für die Installation von Photovoltaik auf öffentlichen Gebäuden braucht es ein Bundesförderprogramm bzw. Zuschüsse für kommunale Gebäude.

„bedarf es eines Bundes-Förderprogramms bzw. Zuschüsse für kommunale Gebäude“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a demand for a federal funding programme with a factual claim about renovation needs of municipal buildings; these can be accepted or rejected independently.

Dach-PV-Erleichterungen grundsätzlich befürwortet, ortsnah

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Erleichterung von Dach-PV wird grundsätzlich befürwortet, wobei auf ortsnahe Erzeugung und Nutzung hingewirkt werden sollte.

„Bestrebungen, PV-Anlagen auf Dächern weiter zu erleichtern, befürworten wir grundsätzlich.“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Mehr Anreize und Klarstellungen für innovative PV-Anlagen nötig

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Für den Ausbau innovativer Photovoltaikanlagen im Innenbereich und bei Doppelnutzungen braucht es über die Vereinfachungen der Photovoltaik-Strategie 2023 hinaus weitere Anreize und Klarstellungen.

„Hier braucht es weiterer Anreize und Klarstellungen, um gerade die Nutzung innovativer Photovoltaikanlagen zu unterstützen.“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a welcome of the simplifications with a separate demand for further incentives and clarifications; the two claims can be accepted or rejected independently.

Nicht alle Betreiber bieten Zahlung für Bestandsanlagen an

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Trotz Erweiterung auf Bestandsanlagen sind nicht alle Betreiber bereit, eine Zahlung nach § 6 EEG anzubieten.

„nicht bei allen Betreibern die Bereitschaft be-steht, hierfür eine Zahlung nach § 6 EEG anzubieten“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

PV nicht nur im Außenbereich: Ziel 30 ha/Tag der Nachhaltigkeitsstrategie

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema.

So steht es jetzt: Eine reine Fokussierung des Photovoltaik-Ausbaus auf Außenbereichsflächen sei zu vermeiden, da die Bundesregierung sich in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie verpflichtet habe, die Flächeninanspruchnahme bis 2030 auf 30 ha pro Tag zu begrenzen.

„in der sich die Bundesregierung dazu verpflichtet hat, die Flächeninanspruchnahme bis 2030 auf 30ha pro Tag zu begrenzen“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt ist thematisch relevant (Flächenverbrauch beim PV-Ausbau), aber ohne den Bezug zur Forderung nicht eigenständig verständlich; daher neutral mit dem Bezug umformuliert.

Vereinfachungen für PV im Innenbereich (Doppelnutzung) begrüßt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Die im Entwurf der Photovoltaik-Strategie 2023 geforderten Vereinfachungen für Photovoltaikanlagen im Innenbereich in Doppelnutzung werden begrüßt.

„Insofern sind die geforderten Vereinfachungen für Photovoltaikanlagen im Innenbereich in der Doppelnutzung begrüßenswert.“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a welcome of the simplifications with a separate demand for further incentives and clarifications; the two claims can be accepted or rejected independently.

Netzanschlüsse beschleunigen 10 Argumente, 7 davon auf der Landkarte

Bundesnetzagentur soll Hürden beim Netzausbau beheben

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Bundesnetzagentur soll die regulierungsbedingten Hürden für den vorausschauenden Netzausbau und die sehr langen Genehmigungsverfahren beseitigen.

„müssen seitens der Bundesnetzagentur behoben werden“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine Tatsachenbehauptung (Hürden, lange Verfahren) mit einer Forderung an die Bundesnetzagentur; „unnötige Stolpersteine“ wurde neutral gefasst.

Ertüchtigung der Verteilnetze muss gefördert werden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Neben der Beschleunigung der Netzanschlüsse muss die Ertüchtigung der Verteilnetze entsprechend gefördert werden.

„dass gleichzeitig die Ertüchtigung der Verteilnetze ent-sprechend gefördert werden muss“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Netzanforderungen steigen durch Einspeisung und Lasten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Ausbau erneuerbarer Energien stellt höhere Anforderungen an die Stromnetze, da Erzeugung aufgenommen und mehr Anschlüsse für Ladeinfrastruktur und Wärmepumpen unterstützt werden müssen.

„Zum einen müssen erneuerbare Energien ins Netz aufge-nommen werden, zum anderen müssen lastenseitig immer mehr Anschlüsse für Ladeinfrastruktur und Wärmepumpen unterstützt werden.“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Regulierung und lange Verfahren behindern den Netzausbau

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Ansicht des DStGB behindern regulierungsbedingte Hürden für den vorausschauenden Netzausbau und sehr lange Genehmigungsverfahren die Umsetzung der Energiewende.

„Regulierungsbedingte Hürden für den vorausschauenden Netzausbau und sehr lange Genehmigungsverfahren sind bei der Umsetzung der Energiewende unnötige Stolpersteine“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine Tatsachenbehauptung (Hürden, lange Verfahren) mit einer Forderung an die Bundesnetzagentur; „unnötige Stolpersteine“ wurde neutral gefasst.

Unzureichende Netzentgeltsystematik verschärft Investitionsprobleme im Netzbau

Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Nach Ansicht des DStGB verschärft die unzureichende Netzentgeltsystematik die Hemmnisse für dringend notwendige Netzinvestitionen.

„was mit Blick auf dringend notwendige Investitionen durch eine unzureichende Netzentgeltsystematik verschärft wird“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte vier unabhängig zustimmungs- oder ablehnungsfähige Aussagen (fehlende Investitionsmittel, Zinssetzung, Effizienzvergleich, Netzentgeltsystematik); sie wurden getrennt und der Urheber (DStGB) benannt.

Unzureichender Effizienzvergleich behindert vorausschauenden Netzbau

Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Nach Ansicht des DStGB behindert der Effizienzvergleich zwischen bereits vorausschauend ausbauenden Netzbetreibern und anderen den Netzbau, weil er unzureichend ist.

„Der Netzbau wird außerdem durch einen unzureichenden Effizienzvergleich zwischen bereits vorausschauend ausbauenden Netzbetreibern und anderen behindert“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte vier unabhängig zustimmungs- oder ablehnungsfähige Aussagen (fehlende Investitionsmittel, Zinssetzung, Effizienzvergleich, Netzentgeltsystematik); sie wurden getrennt und der Urheber (DStGB) benannt.

Verteilnetzbetreibern fehlen Investitionsmittel für vorausschauenden Netzausbau

Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) führt an, dass es Verteilnetzbetreibern an Investitionsmitteln für strategische und vorausschauende Investitionen in den Netzausbau fehlt.

„Zum einen fehlt es hier an Investitionsmitteln“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte vier unabhängig zustimmungs- oder ablehnungsfähige Aussagen (fehlende Investitionsmittel, Zinssetzung, Effizienzvergleich, Netzentgeltsystematik); sie wurden getrennt und der Urheber (DStGB) benannt.

Aufnahme der Netzanschluss-Beschleunigung in die PV-Strategie ist zu begrüßen

Dasselbe Argument hat auch Germanwatch vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Es ist zu begrüßen, dass die PV-Strategie des BMWK auch den Anschluss neuer Erzeugungskapazitäten und die Beschleunigung von Netzanschlüssen berücksichtigt.

„Der DStGB begrüßt daher die Vorschläge zur Beschleunigung bei Netzanschlüs-sen“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Bundesweiter Ausgleichsmechanismus für Netzausbaukosten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Umlage der Kosten für Netzertüchtigung und -ausbau auf die Betreiber soll durch einen ergänzenden bundesweiten Ausgleichsmechanismus kompensiert werden.

„sollte eine Umlage der Kosten für die Ertüchtigung und den Ausbau der Netze seitens der Betreiber durch einen ergänzenden bundesweiten Ausgleichsmechanismus kompensiert werden“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Legalplanung statt Planfeststellung bei Großvorhaben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Zur Beschleunigung könnte bei Großvorhaben und Leitungsertüchtigungen eine Legalplanung statt langwieriger Planfeststellungsverfahren erfolgen.

„statt einer Zulassung über langwierige Planfeststellungsverfahren bei Großvorhaben und Leitungsertüchti-gungen eine Legalplanung erfolgen“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 14 Argumente, 12 davon auf der Landkarte

Akzeptanzkapitel nennt nur Bürgerbeteiligung, nicht Kommunen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der DStGB stellt fest, dass der Entwurf der Photovoltaik-Strategie unter dem Gesichtspunkt der Akzeptanz ausschließlich die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern anspricht.

„Im vorliegenden Papier wird unter dem Gesichtspunkt der Akzeptanz ausschließlich die Teilhabe von Bürgerinnen und Bürger angesprochen.“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage enthält eine prüfbare Tatsachenbehauptung über den Inhalt des Strategieentwurfs und eine davon unabhängige Forderung; beide werden getrennt.

Beteiligungsmodell nach MV-Vorbild für PV

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Kommunen und Bürgerschaft sollte eine gemeinsame Beteiligung bzw. ein finanzieller Ausgleich bei PV-Anlagen eröffnet werden, nach dem Vorbild des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern mit Ausgleichsabgabe, Sparprodukt und 20-Prozent-Beteiligungsanspruch.

„Beteiligungsanspruch von 20 Prozent ermöglicht“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Festpreisstrom-Angebot für Anwohner großer PV-Anlagen prüfen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Angesichts erwarteter steigender Strompreise sollte geprüft werden, Betreiber großer PV-Anlagen nach Vorbild des Mieterstroms zu verpflichten, betroffenen Bürgern, Unternehmen und Kommunen ein Festpreisstrom-Modell über mindestens 10 Jahre anzubieten.

„verpflichtet werden, betroffenen Bürgern, Unternehmen und Kommunen vor Ort ein Festpreisstrom-Modell für eine gewisse Laufzeit (mindes-tens 10 Jahre) anzubieten“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Abbau von Bürokratie und Hemmnissen für Bürgerenergie wird begrüßt

Dasselbe Argument hat auch ib vogt-GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Abbau von Bürokratie und Hemmnissen für Bürgerenergie sowie die Ausweitung des Bürgerenergieprogramms auf Photovoltaik werden begrüßt.

„stimmen wir dem Vorschlag zu, das Förderprogramm „Bürgerener-giegesellschaften“ bei Windenergie an Land auch auf die Photovoltaik auszuwei-ten“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Förderung von Bürgerenergiegesellschaften mit Vereinfachung verbinden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Förderung von Bürgerenergiegesellschaften soll mit einer Vereinfachung der formalen Rahmenbedingungen einhergehen.

„Die Förderung von Bürgerenergiegesellschaften muss aber auch mit einer Vereinfachung der formalen Rahmenbedingungen einhergehen“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (demanding approval procedures hinder volunteers) with a demand (funding must come with simplification); split into the two.

Finanzielle Beteiligung in § 6 EEG verpflichtend regeln

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die finanzielle Beteiligung der Kommunen in § 6 EEG soll gesetzlich verpflichtend geregelt werden.

„die finanzielle Beteiligung in § 6 EEG gesetzlich verpflichtend zu regeln“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Freiwilligkeit der Kommunalzahlung nach § 6 EEG schafft Rechtsunsicherheit

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Nach Rückmeldungen aus der kommunalen Praxis stößt die finanzielle Beteiligung der Kommunen nach § 6 EEG wegen der freiwilligen Ausgestaltung der Zahlung an Grenzen, erzeugt Rechtsunsicherheit und kann zu Ungleichheiten im kommunalen Bereich führen.

„aufgrund der freiwilligen Ausgestaltung der Zahlung an Grenzen stößt, Rechtsunsicherheit erzeugt und zu Ungleichheiten im kommunalen Bereich führen kann“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently contestable claims: legal uncertainty/inequality from voluntariness, and local incomprehension/reduced acceptance from unequal offers. Split and made standalone by naming § 6 EEG.

Gemeindliche Wertschöpfungsbeteiligung fördert Akzeptanz

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine verbesserte gemeindliche Wertschöpfungsbeteiligung fördert Akzeptanz und regt den Ausbau an.

„Außerdem bedarf es einer verbesserten gemeindlichen Wertschöpfungsbeteiligung, um Akzeptanz zu fördern und den Ausbau anzuregen.“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Kommunale Beteiligung für Akzeptanz stärken, unabhängig von Leistungsvermögen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der DStGB fordert, die Beteiligung der Kommunen ebenso zu stärken, um Akzeptanz vor Ort zu fördern, und die kommunale Teilhabe nicht allein vom Leistungsvermögen der Kommune oder vom Engagement ihrer Bürger abhängig zu machen.

„die Beteiligung der Kommunen muss ebenso gestärkt werden, um für Akzeptanz vor Ort zu werben. Dies gelingt, wenn die kommunale Teilhabe nicht allein vom Leistungsvermögen der Kommune oder vom Engagement ihrer Bürger abhängt.“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage enthält eine prüfbare Tatsachenbehauptung über den Inhalt des Strategieentwurfs und eine davon unabhängige Forderung; beide werden getrennt.

Ungleiche Zahlungen zwischen Nachbargemeinden mindern Akzeptanz vor Ort

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Wird in einer Gemeinde eine Zahlung nach § 6 EEG angeboten und in der Nachbargemeinde nicht, stößt das laut der Stellungnahme in Kommunalpolitik und bei Bürgern auf Unverständnis und mindert die Bereitschaft, die Lasten der Energiewende vor Ort mitzutragen.

„Dies stößt in der Kommunalpolitik und auch bei den Bürgern auf Unverständnis und hindert die Bereitschaft die Lasten der Energiewende vor Ort mitzutragen.“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently contestable claims: legal uncertainty/inequality from voluntariness, and local incomprehension/reduced acceptance from unequal offers. Split and made standalone by naming § 6 EEG.

Verpflichtende Kommunalbeteiligung § 6 EEG: geringes verfassungsrechtl. Risiko

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Laut einem Gutachten von IÖW, IKEM, BBH und BBHC (September 2020) ist das Risiko gering, dass eine gesetzlich verpflichtende finanzielle Beteiligung der Kommunen nach § 6 EEG finanzverfassungsrechtlich unzulässig wäre.

„aus dem Gutachten IÖW, IKEM, BBH und BBHC aus dem September 2020 hervorgeht, dass das Risiko einer finanzverfassungsrechtlichen Unzulässigkeit einer entsprechenden Regelung als gering eingestuft wird“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage ist substanziell (Rechtsrisiko einer verpflichtenden Kommunalbeteiligung nach § 6 EEG), aber ohne Kontext unverständlich; daher neu formuliert mit Benennung von Regelung und Gutachten.

Kooperationen mit Versorgern fördern Akzeptanz bei niedrigschwelliger Beteiligung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Kooperationen zwischen Energieversorgern und Kommunen bzw. Bürgerschaft fördern die Akzeptanz vor Ort, vor allem bei niedrigschwelligen Beteiligungsformaten.

„sind ein wichtiger Schritt zur Förderung von Akzeptanz vor Ort, vorallem wenn Beteiligungsformate niedrigschwellig angesetzt werden“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Genehmigungsverfahren behindern Einbindung ehrenamtlicher Beteiligter

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Anspruchsvolle Genehmigungsverfahren behindern die Einbindung der meist ehrenamtlich tätigen Beteiligten von Bürgerenergiegesellschaften.

„durch anspruchsvolle Genehmigungsverfahren wird die Einbindung der meist ehrenamtlichen Beteiligten behindert“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (demanding approval procedures hinder volunteers) with a demand (funding must come with simplification); split into the two.

Kommunen-Zuweisung aus CO2-Bepreisung je PV-Strommenge

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Kommunen sollten für jede auf ihrer Gemarkung erzeugte PV-Stromeinheit eine Zuweisung aus CO2-Bepreisungsmitteln erhalten, was Akzeptanz und positiven Wettbewerb zwischen Kommunen bewirken könnte; dies kann nur der Bund rechtlich ermöglichen.

„dass Kommunen für jede auf ihrer Gemarkung erzeugte Stromeinheit aus PV eine Zuweisung aus den über die CO2-Bepreisung generier-ten Finanzmitteln erhalten“

Originalstelle, Deutscher Städte- und Gemeindebund