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ib vogt-GmbH

Unternehmen. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 44 Argumente aus rund 4 Seiten.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem ib vogt-GmbH übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

22 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo ib vogt-GmbH allein steht

Bei 8 Streitfragen urteilt ib vogt-GmbH anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 44 Argumenten stehen 32 auf der Landkarte, 11 sind Einzelforderungen und 1 ist eine offene Frage. 5 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 14 Argumente sind entstanden, weil sie 7 längere Textstellen geteilt hat. 7 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 3 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Hälftige Aufteilung Dach/Freifläche in der PV-Strategie nicht begründet

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Grund für die in der PV-Strategie vorgesehene hälftige Aufteilung des Ausbauziels zwischen Dach- und Freiflächenanlagen erschließt sich der Stellungnahme zufolge nicht.

„Daher erschließt sich der Grund für die hälftige Aufteilung zwischen Dach- und Freiflächenanlagen nicht.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine Tatsachenbehauptung (Potenzial liegt bei Freiflächen) mit einer Bewertung (Aufteilung unbegründet); beide sind getrennt prüfbar und werden einzeln aufgeführt.

Hälftige Aufteilung des 22-GW-Ziels auf Dach und Freifläche nicht nachvollziehbar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die in Abschnitt 2.2 der PV-Strategie vorgesehene hälftige Aufteilung des jährlichen Ausbauziels von 22 GW ab 2026 auf Dach- und Freiflächenanlagen ist nach Ansicht der Stellungnahme nicht nachvollziehbar.

„Daher erschließt sich der Grund für die hälftige Aufteilung zwischen Dach- und Freiflächenanlagen nicht.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (höhere Nachfrage/höheres Ausbautempo bei Freiflächen-PV) mit einer Wertung (Aufteilung nicht nachvollziehbar); beides wird getrennt.

Hälftiges Ziel durch Potenzialflächen- und Nachfrageberechnung untermauern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Strategie soll die hälftige Dach-/Freiflächen-Zielstellung mit einer Potenzialflächen- und einer Nachfrageberechnung nachvollziehbarer begründen.

„Es wird daher angeregt, die hälftige Zielstellung mit einer Potenzialflächen- als auch einer Nachfrageberechnung nachvollziehbarer zu gestalten.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 33 Argumente, 26 davon auf der Landkarte

Agri-PV hat hohe Kosten bei eingeschränktem Ertrag

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Agri-PV verursacht hohe Anschaffungs- und Bewirtschaftungskosten für Maschinen und Saatgut bei eingeschränktem Ertrag.

„Hohe Anschaffungs- und Bewirtschaftungskosten für Maschinen und Saatgut stehen einem eingeschränkten Ertrag gegenüber.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Agri-PV lässt nur bestimmte Pflanzen zu

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Strategie-Aussage, Agri-PV verbessere teils die landwirtschaftliche Nutzung, wird entgegengehalten, dass Agri-PV nur eine Auswahl an Pflanzen zulässt und sonnenbedürftige, stark nachgefragte Pflanzen ausschließt.

„Dem ist entgegenzuhalten, dass Agri-PV nur eine bestimmte Auswahl an Pflanzen zulässt.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Keine Beschränkung der Planungsbeschleunigung auf bestimmte PV-Technologien

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Beschränkung von Planungsbeschleunigung oder Privilegierung auf bestimmte PV-Technologien (etwa Agri-PV) wird kritisch gesehen und abgelehnt.

„Kritischer zu betrachten ist an dieser Stelle die Eingrenzung einer Planungsbeschleunigung auf bestimmte PV-Technologien bzw. die Privilegierung auf bestimmte Technologien zu beschränken.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Viele Potenzialflächen ungeeignet für Agri-PV

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Viele Potenzialflächen sind wegen Vorbelastung oder Bodengüte nicht für eine gleichzeitige land- und energiewirtschaftliche Nutzung geeignet.

„gibt es in der Praxis eine Vielzahl von Potenzialflächen, die aufgrund ihrer Vorbelastung oder Bodengüte nicht für eine gleichzeitige Bewirtschaftung durch Land- und Energiewirtschaft geeignet sind“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Technologiebeschränkungen gehen zulasten der Allgemeinheit

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Allgemeinheit gehört bei Technologiebeschränkungen für Freiflächen-PV zu den Hauptbetroffenen, weil die Bundesregierung die Ausbauziele beschlossen hat.

„wodurch die Allgemeinheit einer der Hauptleidtragenden ist, da die Bundesregierung die Ausbauziele beschlossen hat“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original mischt eine prüfbare Kostenwirkung mit einer Bewertung (Allgemeinheit als Hauptleidtragende) und wertet im Ton; getrennt und neutral formuliert, mit Bezug auf Freiflächen-PV.

Technologiebeschränkungen können Markt und Gestehungskosten von Freiflächen-PV belasten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Beschränkung der Planungsbeschleunigung oder Privilegierung auf bestimmte PV-Technologien kann den Markt und die Gestehungskosten von Freiflächen-Photovoltaikanlagen negativ beeinflussen.

„Zum einen besteht bei Technologiebeschränkungen immer die Gefahr, den Markt und auch die Gestehungskosten der Freiflächen-Photovoltaikanlagen negativ zu beeinflussen“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original mischt eine prüfbare Kostenwirkung mit einer Bewertung (Allgemeinheit als Hauptleidtragende) und wertet im Ton; getrennt und neutral formuliert, mit Bezug auf Freiflächen-PV.

Zielsetzung der Privilegierung klarer formulieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Zielsetzung der Privilegierung sollte klarer formuliert werden, um Unsicherheiten im Ermessensspielraum der unteren Genehmigungsbehörden auszuräumen.

„die Zielsetzung der Privilegierung klarer zu formulieren, um Unsicherheiten des Ermessensspielraums auf der Ebene der zuständigen (unteren) Genehmigungsbehörden ausräumen zu können“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Bauleitplanverfahren dauern oft doppelt so lang wie nötig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bauleitplanverfahren sind zeitlich schwer steuerbar; eine Verdopplung des Mindestablaufs von etwa 1,5 Jahren ist keine Seltenheit.

„Eine Verdopplung des mindestens nötigen Verfahrensablaufs von ca. 1,5 Jahren ist keine Seltenheit.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Regionalplanungen bremsen konventionelle Freiflächen-PV

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Restriktionen der Regionalplanung stellen konventionelle Freiflächenanlagen unter Zielabweichungsvorbehalte und behindern Ausbau und Geschwindigkeit.

„Hinzukommen zusätzliche Restriktionen konventioneller Freiflächenanlagen durch die Regionalplanungen.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Agri-PV auch in Schutzgebieten und auf allen Acker-/Grünlandflächen prüfen

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 132 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Agri-PV-Anlagen sollten auf allen landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen geprüft bzw. ermöglicht werden, einschließlich Schutzgebieten.

„Die Prüfung der unterschiedlichen Agri-PV-Anlagen in Bezug auf ihre Errichtung in allen Schutzgebietstypen ist ebenfalls zu begrüßen.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Böden erholen sich nach ca. 30 Jahren Freiflächen-PV-Nutzung oft

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach einer in der Regel 30-jährigen energiewirtschaftlichen Nutzung (Freiflächen-PV) haben sich Böden und Landschaft oftmals erholt und entsprechen eher einem etwaigen Schutzzweck als zuvor.

„sich Böden und Landschaft nach einer i.d.R. 30-jährigen energiewirtschaftlichen Nutzung oftmals erholt haben und eher einem etwaigen Schutzzweck entsprechen als zuvor“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a factual claim about soil recovery with a critical assessment that authorities fail to consider it; split into the two independent claims, each named with its PV/protected-area context.

Freiflächen-PV wertet ökologisch auf

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage hat ökologisch aufwertende Effekte.

„insbesondere, da durch die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ökologisch aufwertende Effekte zu erwarten sind“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Freiflächen-PV hat höhere Nachfrage und höheres Ausbautempo als Dach-PV

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme sind Nachfrage und Ausbautempo bei Freiflächen-PV aktuell und perspektivisch höher als bei Dachflächenanlagen.

„vor dem Hintergrund des aktuell und perspektivisch höheren Nachfrage und Ausbautempos für PV-FFA gegenüber Dachflächen“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (höhere Nachfrage/höheres Ausbautempo bei Freiflächen-PV) mit einer Wertung (Aufteilung nicht nachvollziehbar); beides wird getrennt.

Steigerungspotenzial der PV liegt bei Freiflächenvorhaben

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das Potenzial für nennenswerte Steigerungen des PV-Anteils an den Erneuerbaren Energien liegt laut Stellungnahme zur PV-Strategie bei Freiflächenvorhaben, die sich bereits überwiegend ohne Förderung bewegen.

„Das Potenzial für nennenswerte Steigerungen des PV-Anteils an den Erneuerbaren Energien wird richtigerweise bei den Freiflächenvorhaben gesehen.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine Tatsachenbehauptung (Potenzial liegt bei Freiflächen) mit einer Bewertung (Aufteilung unbegründet); beide sind getrennt prüfbar und werden einzeln aufgeführt.

Konventionelle Freiflächen-PV sichert landwirtschaftliche Betriebe

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Landwirtschaftliche Großbetriebe stellen erfahrungsgemäß Flächen für konventionelle Freiflächen-PV bereit, weil dies über meist 30 Jahre sicheres Einkommen bringt und wirtschaftlicher ist als die Umstellung auf Agri-PV.

„Diese Variante stellt für die Betriebe zumeist eine wirtschaftlichere Möglichkeit dar, als eine Umstellung auf Agri-PV-Anlagen.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Technologieoffenheit bei Freiflächen-PV nicht beschränken

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Technologieoffenheit bei Freiflächen-Photovoltaik und Agri-PV sollte in der PV-Strategie nach den Erfahrungen der Vergangenheit nicht beschränkt werden.

„Weiterhin erscheint es, in Anbetracht der Erfahrungen aus der Vergangenheit, nicht ratsam, die Technologieoffenheit zu beschränken.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Prognose (Beschränkung ermögliche Verhinderungsplanung wie bei Windkraft) mit einer Wertung (Beschränkung nicht ratsam); beide werden neutral formuliert und mit Bezug auf die PV-Strategie getrennt.

BauGB privilegiert Solaranlagen an Autobahnen/Schienen nur bis 200 m

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 161 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Im geltenden Baugesetzbuch gilt die baurechtliche Privilegierung für Solaranlagen entlang von Autobahnen und Schienen nur bis 200 m, während das EEG für die Förderkulisse 500 m ansetzt.

„Die in der Folge vorgenommene Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen gem. § 35 BauGB ist jedoch lediglich für Anlagen innerhalb eines 200 m-Korridors erfolgt.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Behördliche Restriktion bremst Gemeinden bei Freiflächen-PV-Bauleitplanung

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der ib vogt GmbH führt der kategorische Ausschluss von Ausnahmegenehmigungen in Schutzgebieten durch obere Behörden dazu, dass auch dem Thema gegenüber offene Gemeinden und Gemeindevertreter zurückhaltend sind oder Freiflächen-Photovoltaik ablehnen.

„Dadurch werden Gemeinden und Gemeindevertreter, die dem Thema durchaus offen begegnen, zur Zurückhaltung und Ablehnung bewogen.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Wort „schreckt ab“ und die Wertung „restriktive Haltung“ wurden neutral umformuliert; der Bezug (Behörden, Schutzgebiete, Bauleitplanung für Freiflächen-PV) wurde ergänzt, die Aussagerichtung bleibt gleich.

Obere Behörden schließen Ausnahmen in Schutzgebieten teils kategorisch aus

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichung schließen die zuständigen oberen Behörden Ausnahmegenehmigungen für Bauleitplanverfahren in Schutzgebieten teilweise kategorisch aus, obwohl das BNatSchG diese Möglichkeit weiterhin vorsieht und das im EEG verankerte überragende öffentliche Interesse sie stärkt.

„werden Ausnahmegenehmigungen für Bauleitplanverfahren innerhalb von Schutzgebieten von den zuständigen oberen Behörden teilweise kategorisch ausgeschlossen“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Wort „verweigert“ im Label war wertend und ungenau; die Neufassung gibt die Behauptung der Einreichung (teilweise kategorischer Ausschluss trotz BNatSchG und EEG) neutral und mit gleicher Richtung wieder.

Weit abgegrenzte Schutzgebiete hindern geeignete PV-Standorte vor Planungsbeginn

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Stellungnahme scheitern aus Sicht der PV-Wirtschaft als geeignet identifizierte Standorte oft schon vor Beginn des Planungsprozesses an Schutzgebieten, die ihrer Auffassung nach zu weit abgegrenzt und teilweise fachlich nicht ausreichend begründet sind.

„In ihrer Umsetzung wird sie jedoch oftmals schon vor Beginn des Planungsprozesses gehemmt, weil zu großzügig abgegrenzte und teilweise fachlich nicht ausreichend begründete Schutzgebiete entgegenstehen.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage wurde neutral umformuliert, mit klarer Zuschreibung an die Stellungnahme und die PV-Wirtschaft; Richtung und Inhalt bleiben unverändert.

Beschränkte Technologieoffenheit würde Verhinderungsplanung ermöglichen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine Beschränkung der Technologieoffenheit bei Freiflächen-Photovoltaik in der PV-Strategie würde Verhinderungsplanung auf allen Ebenen ermöglichen, wie es in der Vergangenheit unter anderem bei Windkraftanlagen geschehen sei.

„Dies führt im weiteren Verlauf lediglich dazu, eine Verhinderungsplanung auf allen Ebenen zu ermöglichen, wie es in der Vergangenheit unter anderem mit Windkraftanlagen geschehen ist.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Prognose (Beschränkung ermögliche Verhinderungsplanung wie bei Windkraft) mit einer Wertung (Beschränkung nicht ratsam); beide werden neutral formuliert und mit Bezug auf die PV-Strategie getrennt.

Auch Raumordnung muss Bauleitplanverfahren erleichtern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Neben den Bauleitplanverfahren sollen auch auf Ebene der Raumordnung Voraussetzungen geschaffen werden, die die Einleitung von Bauleitplanverfahren erleichtern.

„sind jedoch auch auf der Ebene der Raumordnung Voraussetzungen zu schaffen, die eine Einleitung von Bauleitplanverfahren erleichtern“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Erleichterungen für Bauleitplanverfahren begrüßt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die vorgeschlagenen Erleichterungen für Bauleitplanverfahren für Freiflächen-PV werden grundsätzlich begrüßt.

„werden die vorgeschlagenen Erleichterungen für Bauleitplanverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen grundsätzlich begrüßt“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Untere Behörden raten Gemeinden von Freiflächen-PV ab

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Untere Behörden empfehlen Gemeinden gezielt, Freiflächen-PV nicht zu priorisieren und Bauleitplanverfahren nur in Ausnahmefällen durchzuführen.

„dass untere Behörden gezielte Empfehlungen an Gemeinden abgeben, Freiflächen-Photovoltaikanlagen in ihren Hoheitsgebieten nicht zu priorisieren“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Vereinfachtes Bebauungsplanverfahren für Freiflächen-PV begrüßt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Prüfung eines vereinfachten Bebauungsplanverfahrens für Freiflächen-PV, etwa in Anlehnung an § 13 BauGB, wird uneingeschränkt begrüßt.

„ist grundsätzlich und in jeder Hinsicht z.B. in Anlehnung an § 13 BauGB zu begrüßen“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Umweltbehörden lehnen vorbelastete Standorte rigoros ab

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Obere und untere Umweltbehörden lehnen im Einzelfall selbst vorbelastete oder technisch vorgeprägte, sonst geeignete Standorte rigoros ab.

„von den oberen und unteren Umweltbehörden rigoros abgelehnt, obwohl sie in allen anderen Belangen geeignet wären“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Baubedingte Immissionen von Freiflächen-PV sind gering

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Bauphase verursacht nur kurzzeitig und in der Regel weniger Immissionen als ein Landwirtschaftsjahr, dank kleinerer Maschinen, ökologischer Baubegleitung und Einhaltung von Brut- und Setzzeiten.

„In der Regel werden bei der Errichtung einer PV-Freiflächenanlage weniger Immissionen verursacht als während eines Landwirtschaftsjahres.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Bodenerholung wird bei Schutzgebietsprüfung für PV oft nicht berücksichtigt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bei der Beurteilung von Freiflächen-PV-Standorten in Schutzgebieten wird den Behörden zufolge oft nicht berücksichtigt, dass sich Böden und Landschaft nach der Nutzungsdauer erholt haben.

„Oft wird auch nicht berücksichtigt, dass sich Böden und Landschaft nach einer i.d.R. 30-jährigen energiewirtschaftlichen Nutzung oftmals erholt haben“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a factual claim about soil recovery with a critical assessment that authorities fail to consider it; split into the two independent claims, each named with its PV/protected-area context.

Freiflächen-PV wird überwiegend ohne Förderung realisiert

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Photovoltaik-Wirtschaft bewegt sich bei Freiflächenvorhaben bereits überwiegend im ungeförderten Bereich.

„Hier bewegt sich die PV-Wirtschaft bereits überwiegend im ungeförderten Bereich.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable factual claim (Freiflächen-PV is mostly unsubsidised) with an inference about its quick contribution to the targets; each can be accepted or rejected independently.

Lösungen für Ausnahmetatbestände in Schutzgebieten weiter verhandeln

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für Ausnahmetatbestände von Schutzgebieten sollen weiterhin Lösungsmöglichkeiten verhandelt werden.

„Auch im Hinblick auf Ausnahmetatbestände von Schutzgebieten, sollte weiterhin über Lösungsmöglichkeiten verhandelt werden.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Schutzgebietsprüfung auf konventionelle PV ausweiten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Prüfung der Errichtung in Schutzgebieten soll auch auf konventionelle PV-Anlagen ausgeweitet werden.

„Hier wird angeregt, die Prüfung auch auf konventionelle Pv-Anlagen auszuweiten.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Ungeförderte Freiflächen-PV kann rasch erheblich zu den Ausbauzielen beitragen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die PV-Wirtschaft kann nach Einschätzung der Stellungnahme ohne Inanspruchnahme von Förderungen in kurzer Zeit einen erheblichen Beitrag zur Zielerreichung der PV-Strategie leisten.

„Damit kann die PV-Wirtschaft ohne die Beanspruchung von Förderungen in kurzer Zeit einen erheblichen Beitrag zur Zielerreichung leisten.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable factual claim (Freiflächen-PV is mostly unsubsidised) with an inference about its quick contribution to the targets; each can be accepted or rejected independently.

Beitrag einer 500-m-Privilegierung für PV-Freiflächen (§ 35 BauGB) klären

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Der Beitrag zu den Ausbauzielen der PV-Strategie, den eine Ausweitung der Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen nach § 35 BauGB von 200 m auf einen 500-m-Korridor entlang von Autobahnen und Schienenwegen leisten könnte, sollte geklärt werden.

„Es ist zu klären, welchen Beitrag zur Erreichung der o.g. Zielsetzungen eine erneute Erweiterung der Privilegierung auf einen 500 m-Korridor leisten könnte.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Kontext auf "die Privilegierung"; jetzt sind Norm (§ 35 BauGB), Gegenstand (PV-Freiflächenanlagen) und Korridor (200 m auf 500 m) genannt.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Behörden stapeln Beteiligungsschritte im Bauantragsverfahren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Im Bauantragsverfahren verlängern sich Bearbeitungsfristen schnell, weil Behörden durch Nachforderungen und Kommunikation Beteiligungsschritte stapeln.

„Auch beim Bauantragsverfahren werden durch Nachforderungen und Behördenkommunikation einzelne Beteiligungsschritte behördenseitig gestapelt und die Bearbeitungsfristen schnell verlängert.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Erleichterung der Baugenehmigungsverfahren in der PV-Strategie wird begrüßt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Erleichterung der Baugenehmigungsverfahren wird begrüßt.

„Eine Erleichterung der Baugenehmigungsverfahren ist genauso zu begrüßen“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vereint zwei unabhängig zustimmbare Aussagen: Erleichterung der Baugenehmigung und Abbau von Hemmnissen für Bürgerenergie samt Programmausweitung.

Netzanschlüsse beschleunigen 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Verbindliche Beteiligungsfristen festlegen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für Beteiligungsschritte im Genehmigungsverfahren sollen verbindliche Fristen festgelegt werden, um verlässliche Zeitplanung und zügige Verfahren zu gewährleisten.

„Hier wird angeregt, verbindliche Beteiligungsfristen festzulegen, deren konsequente Umsetzung verlässliche Zeitplanungen und zügige Verfahren gewährleisten.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Akzeptanz ist Voraussetzung sozialverträglicher Beschleunigung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Stärkung der Akzeptanz für Freiflächen-PV ist elementar für eine sozialverträgliche Beschleunigung des Ausbaus.

„Die Stärkung der Akzeptanz für Freiflächen-Photovoltaik ist elementar für eine sozialverträgliche Beschleunigung zur Erreichung der Zielsetzungen.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Abbau von Bürokratie und Hemmnissen für Bürgerenergie wird begrüßt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Der in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Abbau von Bürokratie und Hemmnissen für Bürgerenergie sowie die Ausweitung des Bürgerenergieprogramms auf Photovoltaik werden begrüßt.

„der Abbau von Bürokratie und Hemmnissen für Bürgerenergie bzw. die Ausweitung des Bürgerenergieprogramms auf Photovoltaik“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vereint zwei unabhängig zustimmbare Aussagen: Erleichterung der Baugenehmigung und Abbau von Hemmnissen für Bürgerenergie samt Programmausweitung.

Europapolitische Instrumente nutzen 3 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Europapolitische Instrumente für EE-Ausbau grundsätzlich zugestimmt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Dem Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien mit europapolitischen Instrumenten voranzutreiben (Punkt 3.11), wird grundsätzlich zugestimmt.

„Dem Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien mit europapolitischen Instrumenten voranzutreiben, wird grundsätzlich zugestimmt.“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

UVP für Freiflächen-PV vereinfachen oder entfallen lassen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es sollte erwogen werden, die Umweltverträglichkeitsprüfung für Freiflächen-PV zu vereinfachen oder ganz entfallen zu lassen.

„ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung auch für PV-Freiflächenanlagen vereinfacht werden oder gänzlich entfallen kann“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Umweltbehörden setzen sich nicht mit tatsächlicher Betroffenheit auseinander

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme von ib vogt GmbH findet bei den zuständigen oberen und unteren Umweltbehörden keine Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Betroffenheiten von Schutzgebieten statt.

„findet seitens der zuständigen oberen und unteren Umweltbehörden keinerlei Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Betroffenheiten von Schutzgebieten statt“

Originalstelle, ib vogt-GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Wertende Zuspitzung entfernt; die Behauptung bleibt als Darstellung der Stellungnahme (ib vogt GmbH) stehen und nennt den Akteur. Das Zitat steht im sichtbaren Ausschnitt nicht, wurde daher unverändert aus dem ursprünglichen Punkt übernommen.