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ib vogt-GmbH
Unternehmen. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 44 Argumente aus rund 4 Seiten.
Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.
Mit wem ib vogt-GmbH übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Cemex Deutschland AGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 20 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 22 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
22 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 21 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 21 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 11 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 19 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 17 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 19 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 6 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 13 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 1 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- Energiebauern GmbHin 15 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Müller Präzision GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFWin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- SCHRAG SONNENSTROMin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 21 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 19 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 17 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 17 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 17 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 17 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 24 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 26 von 34 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 16 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Lubenow + Peters, PartGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Solarwatt GmbHin 11 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 24 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 13 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 15 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 12 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 14 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 16 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 20 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 11 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 11 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 15 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 16 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 10 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 21 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 15 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 16 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 10 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 10 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 10 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 11 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 17 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- VDLin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 10 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 17 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 7 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 11 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 15 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 15 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 9 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 5 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 5 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 5 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 6 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 6 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 9 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 10 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 7 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 6 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 5 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 5 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 4 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 4 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Next2Sun AGin 11 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 5 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ISFHin 4 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 3 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 3 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 10 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 7 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 2 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutsche Leasing AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 16 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 15 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 8 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Encavis AGin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FMIin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DBVin 14 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 11 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 10 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 10 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 10 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 9 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 4 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 7 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 9 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 9 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 4 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 7 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 6 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 5 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 6 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 5 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 4 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 1 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
- THIkeine gemeinsame Streitfrage
Wo ib vogt-GmbH allein steht
Bei 8 Streitfragen urteilt ib vogt-GmbH anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Das Vorhaben als Ganzes
Photovoltaikanlagen sind inzwischen ohne Förderung wirtschaftlich.
Über den Entwurf hinaus
Die Wettbewerber der Photovoltaik sollen angemessen, also nicht bevorzugt, behandelt werden.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Agri-PV-Anlagen sollen im Außenbereich nach § 35 BauGB privilegiert werden.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Agri-PV und andere besondere Solaranlagen sollen einen höheren EEG-Bonus erhalten.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Etwa die Hälfte des PV-Zubaus soll auf Freiflächen erfolgen.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 44 Argumenten stehen 32 auf der Landkarte, 11 sind Einzelforderungen und 1 ist eine offene Frage. 5 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 14 Argumente sind entstanden, weil sie 7 längere Textstellen geteilt hat. 7 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 3 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
Hälftige Aufteilung Dach/Freifläche in der PV-Strategie nicht begründet
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Grund für die in der PV-Strategie vorgesehene hälftige Aufteilung des Ausbauziels zwischen Dach- und Freiflächenanlagen erschließt sich der Stellungnahme zufolge nicht.
„Daher erschließt sich der Grund für die hälftige Aufteilung zwischen Dach- und Freiflächenanlagen nicht.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine Tatsachenbehauptung (Potenzial liegt bei Freiflächen) mit einer Bewertung (Aufteilung unbegründet); beide sind getrennt prüfbar und werden einzeln aufgeführt.
Hälftige Aufteilung des 22-GW-Ziels auf Dach und Freifläche nicht nachvollziehbar
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die in Abschnitt 2.2 der PV-Strategie vorgesehene hälftige Aufteilung des jährlichen Ausbauziels von 22 GW ab 2026 auf Dach- und Freiflächenanlagen ist nach Ansicht der Stellungnahme nicht nachvollziehbar.
„Daher erschließt sich der Grund für die hälftige Aufteilung zwischen Dach- und Freiflächenanlagen nicht.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (höhere Nachfrage/höheres Ausbautempo bei Freiflächen-PV) mit einer Wertung (Aufteilung nicht nachvollziehbar); beides wird getrennt.
Hälftiges Ziel durch Potenzialflächen- und Nachfrageberechnung untermauern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Strategie soll die hälftige Dach-/Freiflächen-Zielstellung mit einer Potenzialflächen- und einer Nachfrageberechnung nachvollziehbarer begründen.
„Es wird daher angeregt, die hälftige Zielstellung mit einer Potenzialflächen- als auch einer Nachfrageberechnung nachvollziehbarer zu gestalten.“
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 33 Argumente, 26 davon auf der Landkarte
Agri-PV hat hohe Kosten bei eingeschränktem Ertrag
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Agri-PV verursacht hohe Anschaffungs- und Bewirtschaftungskosten für Maschinen und Saatgut bei eingeschränktem Ertrag.
„Hohe Anschaffungs- und Bewirtschaftungskosten für Maschinen und Saatgut stehen einem eingeschränkten Ertrag gegenüber.“
Agri-PV lässt nur bestimmte Pflanzen zu
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Strategie-Aussage, Agri-PV verbessere teils die landwirtschaftliche Nutzung, wird entgegengehalten, dass Agri-PV nur eine Auswahl an Pflanzen zulässt und sonnenbedürftige, stark nachgefragte Pflanzen ausschließt.
„Dem ist entgegenzuhalten, dass Agri-PV nur eine bestimmte Auswahl an Pflanzen zulässt.“
Keine Beschränkung der Planungsbeschleunigung auf bestimmte PV-Technologien
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Beschränkung von Planungsbeschleunigung oder Privilegierung auf bestimmte PV-Technologien (etwa Agri-PV) wird kritisch gesehen und abgelehnt.
„Kritischer zu betrachten ist an dieser Stelle die Eingrenzung einer Planungsbeschleunigung auf bestimmte PV-Technologien bzw. die Privilegierung auf bestimmte Technologien zu beschränken.“
Viele Potenzialflächen ungeeignet für Agri-PV
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Viele Potenzialflächen sind wegen Vorbelastung oder Bodengüte nicht für eine gleichzeitige land- und energiewirtschaftliche Nutzung geeignet.
„gibt es in der Praxis eine Vielzahl von Potenzialflächen, die aufgrund ihrer Vorbelastung oder Bodengüte nicht für eine gleichzeitige Bewirtschaftung durch Land- und Energiewirtschaft geeignet sind“
Technologiebeschränkungen gehen zulasten der Allgemeinheit
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Allgemeinheit gehört bei Technologiebeschränkungen für Freiflächen-PV zu den Hauptbetroffenen, weil die Bundesregierung die Ausbauziele beschlossen hat.
„wodurch die Allgemeinheit einer der Hauptleidtragenden ist, da die Bundesregierung die Ausbauziele beschlossen hat“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original mischt eine prüfbare Kostenwirkung mit einer Bewertung (Allgemeinheit als Hauptleidtragende) und wertet im Ton; getrennt und neutral formuliert, mit Bezug auf Freiflächen-PV.
Technologiebeschränkungen können Markt und Gestehungskosten von Freiflächen-PV belasten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Beschränkung der Planungsbeschleunigung oder Privilegierung auf bestimmte PV-Technologien kann den Markt und die Gestehungskosten von Freiflächen-Photovoltaikanlagen negativ beeinflussen.
„Zum einen besteht bei Technologiebeschränkungen immer die Gefahr, den Markt und auch die Gestehungskosten der Freiflächen-Photovoltaikanlagen negativ zu beeinflussen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original mischt eine prüfbare Kostenwirkung mit einer Bewertung (Allgemeinheit als Hauptleidtragende) und wertet im Ton; getrennt und neutral formuliert, mit Bezug auf Freiflächen-PV.
Zielsetzung der Privilegierung klarer formulieren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Zielsetzung der Privilegierung sollte klarer formuliert werden, um Unsicherheiten im Ermessensspielraum der unteren Genehmigungsbehörden auszuräumen.
„die Zielsetzung der Privilegierung klarer zu formulieren, um Unsicherheiten des Ermessensspielraums auf der Ebene der zuständigen (unteren) Genehmigungsbehörden ausräumen zu können“
Bauleitplanverfahren dauern oft doppelt so lang wie nötig
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bauleitplanverfahren sind zeitlich schwer steuerbar; eine Verdopplung des Mindestablaufs von etwa 1,5 Jahren ist keine Seltenheit.
„Eine Verdopplung des mindestens nötigen Verfahrensablaufs von ca. 1,5 Jahren ist keine Seltenheit.“
Regionalplanungen bremsen konventionelle Freiflächen-PV
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Restriktionen der Regionalplanung stellen konventionelle Freiflächenanlagen unter Zielabweichungsvorbehalte und behindern Ausbau und Geschwindigkeit.
„Hinzukommen zusätzliche Restriktionen konventioneller Freiflächenanlagen durch die Regionalplanungen.“
Agri-PV auch in Schutzgebieten und auf allen Acker-/Grünlandflächen prüfen
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 132 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Agri-PV-Anlagen sollten auf allen landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen geprüft bzw. ermöglicht werden, einschließlich Schutzgebieten.
„Die Prüfung der unterschiedlichen Agri-PV-Anlagen in Bezug auf ihre Errichtung in allen Schutzgebietstypen ist ebenfalls zu begrüßen.“
Böden erholen sich nach ca. 30 Jahren Freiflächen-PV-Nutzung oft
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach einer in der Regel 30-jährigen energiewirtschaftlichen Nutzung (Freiflächen-PV) haben sich Böden und Landschaft oftmals erholt und entsprechen eher einem etwaigen Schutzzweck als zuvor.
„sich Böden und Landschaft nach einer i.d.R. 30-jährigen energiewirtschaftlichen Nutzung oftmals erholt haben und eher einem etwaigen Schutzzweck entsprechen als zuvor“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a factual claim about soil recovery with a critical assessment that authorities fail to consider it; split into the two independent claims, each named with its PV/protected-area context.
Freiflächen-PV wertet ökologisch auf
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage hat ökologisch aufwertende Effekte.
„insbesondere, da durch die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ökologisch aufwertende Effekte zu erwarten sind“
Freiflächen-PV hat höhere Nachfrage und höheres Ausbautempo als Dach-PV
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme sind Nachfrage und Ausbautempo bei Freiflächen-PV aktuell und perspektivisch höher als bei Dachflächenanlagen.
„vor dem Hintergrund des aktuell und perspektivisch höheren Nachfrage und Ausbautempos für PV-FFA gegenüber Dachflächen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (höhere Nachfrage/höheres Ausbautempo bei Freiflächen-PV) mit einer Wertung (Aufteilung nicht nachvollziehbar); beides wird getrennt.
Steigerungspotenzial der PV liegt bei Freiflächenvorhaben
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das Potenzial für nennenswerte Steigerungen des PV-Anteils an den Erneuerbaren Energien liegt laut Stellungnahme zur PV-Strategie bei Freiflächenvorhaben, die sich bereits überwiegend ohne Förderung bewegen.
„Das Potenzial für nennenswerte Steigerungen des PV-Anteils an den Erneuerbaren Energien wird richtigerweise bei den Freiflächenvorhaben gesehen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine Tatsachenbehauptung (Potenzial liegt bei Freiflächen) mit einer Bewertung (Aufteilung unbegründet); beide sind getrennt prüfbar und werden einzeln aufgeführt.
Konventionelle Freiflächen-PV sichert landwirtschaftliche Betriebe
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Landwirtschaftliche Großbetriebe stellen erfahrungsgemäß Flächen für konventionelle Freiflächen-PV bereit, weil dies über meist 30 Jahre sicheres Einkommen bringt und wirtschaftlicher ist als die Umstellung auf Agri-PV.
„Diese Variante stellt für die Betriebe zumeist eine wirtschaftlichere Möglichkeit dar, als eine Umstellung auf Agri-PV-Anlagen.“
Technologieoffenheit bei Freiflächen-PV nicht beschränken
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Technologieoffenheit bei Freiflächen-Photovoltaik und Agri-PV sollte in der PV-Strategie nach den Erfahrungen der Vergangenheit nicht beschränkt werden.
„Weiterhin erscheint es, in Anbetracht der Erfahrungen aus der Vergangenheit, nicht ratsam, die Technologieoffenheit zu beschränken.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Prognose (Beschränkung ermögliche Verhinderungsplanung wie bei Windkraft) mit einer Wertung (Beschränkung nicht ratsam); beide werden neutral formuliert und mit Bezug auf die PV-Strategie getrennt.
BauGB privilegiert Solaranlagen an Autobahnen/Schienen nur bis 200 m
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 161 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Im geltenden Baugesetzbuch gilt die baurechtliche Privilegierung für Solaranlagen entlang von Autobahnen und Schienen nur bis 200 m, während das EEG für die Förderkulisse 500 m ansetzt.
„Die in der Folge vorgenommene Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen gem. § 35 BauGB ist jedoch lediglich für Anlagen innerhalb eines 200 m-Korridors erfolgt.“
Behördliche Restriktion bremst Gemeinden bei Freiflächen-PV-Bauleitplanung
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der ib vogt GmbH führt der kategorische Ausschluss von Ausnahmegenehmigungen in Schutzgebieten durch obere Behörden dazu, dass auch dem Thema gegenüber offene Gemeinden und Gemeindevertreter zurückhaltend sind oder Freiflächen-Photovoltaik ablehnen.
„Dadurch werden Gemeinden und Gemeindevertreter, die dem Thema durchaus offen begegnen, zur Zurückhaltung und Ablehnung bewogen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Wort „schreckt ab“ und die Wertung „restriktive Haltung“ wurden neutral umformuliert; der Bezug (Behörden, Schutzgebiete, Bauleitplanung für Freiflächen-PV) wurde ergänzt, die Aussagerichtung bleibt gleich.
Obere Behörden schließen Ausnahmen in Schutzgebieten teils kategorisch aus
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichung schließen die zuständigen oberen Behörden Ausnahmegenehmigungen für Bauleitplanverfahren in Schutzgebieten teilweise kategorisch aus, obwohl das BNatSchG diese Möglichkeit weiterhin vorsieht und das im EEG verankerte überragende öffentliche Interesse sie stärkt.
„werden Ausnahmegenehmigungen für Bauleitplanverfahren innerhalb von Schutzgebieten von den zuständigen oberen Behörden teilweise kategorisch ausgeschlossen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Wort „verweigert“ im Label war wertend und ungenau; die Neufassung gibt die Behauptung der Einreichung (teilweise kategorischer Ausschluss trotz BNatSchG und EEG) neutral und mit gleicher Richtung wieder.
Weit abgegrenzte Schutzgebiete hindern geeignete PV-Standorte vor Planungsbeginn
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Nach Ansicht der Stellungnahme scheitern aus Sicht der PV-Wirtschaft als geeignet identifizierte Standorte oft schon vor Beginn des Planungsprozesses an Schutzgebieten, die ihrer Auffassung nach zu weit abgegrenzt und teilweise fachlich nicht ausreichend begründet sind.
„In ihrer Umsetzung wird sie jedoch oftmals schon vor Beginn des Planungsprozesses gehemmt, weil zu großzügig abgegrenzte und teilweise fachlich nicht ausreichend begründete Schutzgebiete entgegenstehen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage wurde neutral umformuliert, mit klarer Zuschreibung an die Stellungnahme und die PV-Wirtschaft; Richtung und Inhalt bleiben unverändert.
Beschränkte Technologieoffenheit würde Verhinderungsplanung ermöglichen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Eine Beschränkung der Technologieoffenheit bei Freiflächen-Photovoltaik in der PV-Strategie würde Verhinderungsplanung auf allen Ebenen ermöglichen, wie es in der Vergangenheit unter anderem bei Windkraftanlagen geschehen sei.
„Dies führt im weiteren Verlauf lediglich dazu, eine Verhinderungsplanung auf allen Ebenen zu ermöglichen, wie es in der Vergangenheit unter anderem mit Windkraftanlagen geschehen ist.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Prognose (Beschränkung ermögliche Verhinderungsplanung wie bei Windkraft) mit einer Wertung (Beschränkung nicht ratsam); beide werden neutral formuliert und mit Bezug auf die PV-Strategie getrennt.
Auch Raumordnung muss Bauleitplanverfahren erleichtern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Neben den Bauleitplanverfahren sollen auch auf Ebene der Raumordnung Voraussetzungen geschaffen werden, die die Einleitung von Bauleitplanverfahren erleichtern.
„sind jedoch auch auf der Ebene der Raumordnung Voraussetzungen zu schaffen, die eine Einleitung von Bauleitplanverfahren erleichtern“
Erleichterungen für Bauleitplanverfahren begrüßt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die vorgeschlagenen Erleichterungen für Bauleitplanverfahren für Freiflächen-PV werden grundsätzlich begrüßt.
„werden die vorgeschlagenen Erleichterungen für Bauleitplanverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen grundsätzlich begrüßt“
Untere Behörden raten Gemeinden von Freiflächen-PV ab
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Untere Behörden empfehlen Gemeinden gezielt, Freiflächen-PV nicht zu priorisieren und Bauleitplanverfahren nur in Ausnahmefällen durchzuführen.
„dass untere Behörden gezielte Empfehlungen an Gemeinden abgeben, Freiflächen-Photovoltaikanlagen in ihren Hoheitsgebieten nicht zu priorisieren“
Vereinfachtes Bebauungsplanverfahren für Freiflächen-PV begrüßt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Prüfung eines vereinfachten Bebauungsplanverfahrens für Freiflächen-PV, etwa in Anlehnung an § 13 BauGB, wird uneingeschränkt begrüßt.
„ist grundsätzlich und in jeder Hinsicht z.B. in Anlehnung an § 13 BauGB zu begrüßen“
Umweltbehörden lehnen vorbelastete Standorte rigoros ab
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Obere und untere Umweltbehörden lehnen im Einzelfall selbst vorbelastete oder technisch vorgeprägte, sonst geeignete Standorte rigoros ab.
„von den oberen und unteren Umweltbehörden rigoros abgelehnt, obwohl sie in allen anderen Belangen geeignet wären“
Baubedingte Immissionen von Freiflächen-PV sind gering
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Bauphase verursacht nur kurzzeitig und in der Regel weniger Immissionen als ein Landwirtschaftsjahr, dank kleinerer Maschinen, ökologischer Baubegleitung und Einhaltung von Brut- und Setzzeiten.
„In der Regel werden bei der Errichtung einer PV-Freiflächenanlage weniger Immissionen verursacht als während eines Landwirtschaftsjahres.“
Bodenerholung wird bei Schutzgebietsprüfung für PV oft nicht berücksichtigt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei der Beurteilung von Freiflächen-PV-Standorten in Schutzgebieten wird den Behörden zufolge oft nicht berücksichtigt, dass sich Böden und Landschaft nach der Nutzungsdauer erholt haben.
„Oft wird auch nicht berücksichtigt, dass sich Böden und Landschaft nach einer i.d.R. 30-jährigen energiewirtschaftlichen Nutzung oftmals erholt haben“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a factual claim about soil recovery with a critical assessment that authorities fail to consider it; split into the two independent claims, each named with its PV/protected-area context.
Freiflächen-PV wird überwiegend ohne Förderung realisiert
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Photovoltaik-Wirtschaft bewegt sich bei Freiflächenvorhaben bereits überwiegend im ungeförderten Bereich.
„Hier bewegt sich die PV-Wirtschaft bereits überwiegend im ungeförderten Bereich.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable factual claim (Freiflächen-PV is mostly unsubsidised) with an inference about its quick contribution to the targets; each can be accepted or rejected independently.
Lösungen für Ausnahmetatbestände in Schutzgebieten weiter verhandeln
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für Ausnahmetatbestände von Schutzgebieten sollen weiterhin Lösungsmöglichkeiten verhandelt werden.
„Auch im Hinblick auf Ausnahmetatbestände von Schutzgebieten, sollte weiterhin über Lösungsmöglichkeiten verhandelt werden.“
Schutzgebietsprüfung auf konventionelle PV ausweiten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Prüfung der Errichtung in Schutzgebieten soll auch auf konventionelle PV-Anlagen ausgeweitet werden.
„Hier wird angeregt, die Prüfung auch auf konventionelle Pv-Anlagen auszuweiten.“
Ungeförderte Freiflächen-PV kann rasch erheblich zu den Ausbauzielen beitragen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die PV-Wirtschaft kann nach Einschätzung der Stellungnahme ohne Inanspruchnahme von Förderungen in kurzer Zeit einen erheblichen Beitrag zur Zielerreichung der PV-Strategie leisten.
„Damit kann die PV-Wirtschaft ohne die Beanspruchung von Förderungen in kurzer Zeit einen erheblichen Beitrag zur Zielerreichung leisten.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable factual claim (Freiflächen-PV is mostly unsubsidised) with an inference about its quick contribution to the targets; each can be accepted or rejected independently.
Beitrag einer 500-m-Privilegierung für PV-Freiflächen (§ 35 BauGB) klären
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Der Beitrag zu den Ausbauzielen der PV-Strategie, den eine Ausweitung der Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen nach § 35 BauGB von 200 m auf einen 500-m-Korridor entlang von Autobahnen und Schienenwegen leisten könnte, sollte geklärt werden.
„Es ist zu klären, welchen Beitrag zur Erreichung der o.g. Zielsetzungen eine erneute Erweiterung der Privilegierung auf einen 500 m-Korridor leisten könnte.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Kontext auf "die Privilegierung"; jetzt sind Norm (§ 35 BauGB), Gegenstand (PV-Freiflächenanlagen) und Korridor (200 m auf 500 m) genannt.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte
Behörden stapeln Beteiligungsschritte im Bauantragsverfahren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Im Bauantragsverfahren verlängern sich Bearbeitungsfristen schnell, weil Behörden durch Nachforderungen und Kommunikation Beteiligungsschritte stapeln.
„Auch beim Bauantragsverfahren werden durch Nachforderungen und Behördenkommunikation einzelne Beteiligungsschritte behördenseitig gestapelt und die Bearbeitungsfristen schnell verlängert.“
Erleichterung der Baugenehmigungsverfahren in der PV-Strategie wird begrüßt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Erleichterung der Baugenehmigungsverfahren wird begrüßt.
„Eine Erleichterung der Baugenehmigungsverfahren ist genauso zu begrüßen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vereint zwei unabhängig zustimmbare Aussagen: Erleichterung der Baugenehmigung und Abbau von Hemmnissen für Bürgerenergie samt Programmausweitung.
Netzanschlüsse beschleunigen 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte
Verbindliche Beteiligungsfristen festlegen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für Beteiligungsschritte im Genehmigungsverfahren sollen verbindliche Fristen festgelegt werden, um verlässliche Zeitplanung und zügige Verfahren zu gewährleisten.
„Hier wird angeregt, verbindliche Beteiligungsfristen festzulegen, deren konsequente Umsetzung verlässliche Zeitplanungen und zügige Verfahren gewährleisten.“
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte
Akzeptanz ist Voraussetzung sozialverträglicher Beschleunigung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Stärkung der Akzeptanz für Freiflächen-PV ist elementar für eine sozialverträgliche Beschleunigung des Ausbaus.
„Die Stärkung der Akzeptanz für Freiflächen-Photovoltaik ist elementar für eine sozialverträgliche Beschleunigung zur Erreichung der Zielsetzungen.“
Abbau von Bürokratie und Hemmnissen für Bürgerenergie wird begrüßt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Der in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Abbau von Bürokratie und Hemmnissen für Bürgerenergie sowie die Ausweitung des Bürgerenergieprogramms auf Photovoltaik werden begrüßt.
„der Abbau von Bürokratie und Hemmnissen für Bürgerenergie bzw. die Ausweitung des Bürgerenergieprogramms auf Photovoltaik“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vereint zwei unabhängig zustimmbare Aussagen: Erleichterung der Baugenehmigung und Abbau von Hemmnissen für Bürgerenergie samt Programmausweitung.
Europapolitische Instrumente nutzen 3 Argumente, 2 davon auf der Landkarte
Europapolitische Instrumente für EE-Ausbau grundsätzlich zugestimmt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Dem Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien mit europapolitischen Instrumenten voranzutreiben (Punkt 3.11), wird grundsätzlich zugestimmt.
„Dem Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien mit europapolitischen Instrumenten voranzutreiben, wird grundsätzlich zugestimmt.“
UVP für Freiflächen-PV vereinfachen oder entfallen lassen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es sollte erwogen werden, die Umweltverträglichkeitsprüfung für Freiflächen-PV zu vereinfachen oder ganz entfallen zu lassen.
„ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung auch für PV-Freiflächenanlagen vereinfacht werden oder gänzlich entfallen kann“
Umweltbehörden setzen sich nicht mit tatsächlicher Betroffenheit auseinander
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme von ib vogt GmbH findet bei den zuständigen oberen und unteren Umweltbehörden keine Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Betroffenheiten von Schutzgebieten statt.
„findet seitens der zuständigen oberen und unteren Umweltbehörden keinerlei Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Betroffenheiten von Schutzgebieten statt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Wertende Zuspitzung entfernt; die Behauptung bleibt als Darstellung der Stellungnahme (ib vogt GmbH) stehen und nennt den Akteur. Das Zitat steht im sichtbaren Ausschnitt nicht, wurde daher unverändert aus dem ursprünglichen Punkt übernommen.