Lagebild / Organisationen / DBV

DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Verband oder Verein. Keinem Lager zugeordnet. 72 Argumente aus rund 9 Seiten.

Mit wem DBV übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

13 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo DBV allein steht

Bei 15 Streitfragen urteilt DBV anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Weitere 7 anzeigen

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 72 Argumenten stehen 54 auf der Landkarte und 18 sind Einzelforderungen. 5 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 28 Argumente sind entstanden, weil sie 16 längere Textstellen geteilt hat. 16 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht. 1 Stelle hat die automatische Prüfung aussortiert.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 4 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Dezentrale Erzeugung stabilisiert das Netz

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Dezentrale Erzeugungslösungen tragen zur Netzstabilisierung bei.

„Dezentrale Erzeugungslösungen tragen zur Netzstabilisierung bei.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Abwägung unter Beachtung von § 2 EEG

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Abwägung in Planungsprozessen soll stets unter Beachtung des neuen § 2 EEG erfolgen, wonach Erneuerbare-Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.

„Generell sollte die Abwägung in Planungsprozessen immer unter Beachtung des neuen §2 EEG erfolgen“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Landwirtschaft nicht in PV-Strategie einbezogen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Bemerkung über das Verfahren.

So steht es jetzt: Der Deutsche Bauernverband (DBV) kritisiert, dass die Landwirtschaft als eine der größten Betreibergruppen von Photovoltaikanlagen nicht in die Diskussion zur PV-Strategie einbezogen und vom BMWK bisher nicht angehört wurde.

„bedauert aber, dass die Landwirtschaft als eine der größten Betreibergruppen nicht in die Diskussion einbezogen wurde“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Flagge meta ist teils eine Fehlwarnung: Der Punkt kritisiert die Beteiligung bei der PV-Strategie und ist damit substanziell. Umformuliert wurde nur, um die Akteure zu benennen und wertende Wortwahl („beklagt“) zu vermeiden.

Standortnähe entscheidet künftig über Wettbewerbsfähigkeit

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Stromvermarktung von PV-Projekten hängt künftig wesentlich von der Einbindung ins Energiesystem ab; die Nähe zu Windparks und Elektrolyseuren wird für die Wettbewerbsfähigkeit entscheidend sein.

„Die Standortnähe zu Windparks, Elektrolyseuren wird künftig entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit sein.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 40 Argumente, 31 davon auf der Landkarte

Ernährungssicherung darf beim PV-Ausbau nicht vernachlässigt werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Deutsche Bauernverband fordert, dass das Ziel der Ernährungssicherung beim Ausbau der Photovoltaik nicht vernachlässigt werden darf.

„aber das Ziel der Ernährungssicherung darf nicht vernachlässigt werden“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a statement about agriculture's willingness to become an energy producer with a normative demand on food security. The two can be accepted or rejected independently, so I split them and attributed each to the Deutscher Bauernverband.

Existenz von Betrieben vor Flächenentzug schützen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Flächenentzug durch PV-Freiflächen darf die Existenz bestehender Landwirtschaftsbetriebe nicht gefährden, etwa durch Verlust von Pachtflächen für die Futtergrundlage.

„nicht die Existenz bestehender Landwirtschaftsbetriebe gefährden darf“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Freiflächen-PV auf Ackerland nur eng begrenzt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Landwirtschaftliche Flächen sollen nur unter eng begrenzten Bedingungen für PV-Freiflächen genutzt werden, mit regionaler Differenzierung und Abwägung örtlicher agrarstruktureller Belange.

„Landwirtschaftliche Flächen dürfen nur unter eng begrenzten Bedingungen für PV-Freiflächenanlagen genutzt werden.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Freiflächen-PV entzieht Landwirtschaft Flächen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: PV-Freiflächenanlagen werden derzeit überwiegend auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet und entziehen der Landwirtschaft zusätzlich Fläche.

„PV-Freiflächenanlagen werden derzeit überwiegend auf landwirtschaftlichen Flächen errichtet und entziehen der Landwirtschaft zusätzlich Flächen.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

PV auf intensiv genutzten Äckern geht zu Lasten landwirtschaftlicher Gunststandorte

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Auffassung des Deutschen Bauernverbands (DBV) geht die von Naturschutzseite vorgeschlagene Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf intensiv genutzten Ackerflächen zu Lasten landwirtschaftlicher Gunststandorte.

„da dies zu Lasten landwirtschaftlicher Gunststandorte geht.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Flächenkonkurrenz mit Gunststandorten) mit einer Bewertung (nicht nachhaltig); beides wurde getrennt und mit DBV und Naturschutzseite als Bezug versehen.

Bundesweiter Planungsdialog zur Genehmigung von Agri-PV

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Der DBV hält einen bundesweiten „Planungsdialog“ für erforderlich, um Unsicherheiten von Kommunen und Planern bei der genehmigungsrechtlichen Einordnung von Agri-PV auszuräumen und einen Durchbruch bei Agri-PV zu erreichen.

„erscheint ein bundesweiter „Planungsdialog“ erforderlich.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Forderungen (bundesweiter Planungsdialog; Vorrang für Agri-PV in Kommunen) und wurde aufgeteilt, mit Bezug auf Agri-PV und die Photovoltaik-Strategie.

Hofstellen-Privilegierung im Außenbereich als ausgewogene Konfliktlösung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Außenbereichsbaurecht nach dem Baugesetzbuch für kleinere PV-Anlagen an landwirtschaftlichen Hofstellen oder für betriebsdienende Agri-PV-Anlagen würde nach Ansicht des DBV eine mit dem Flächenbedarf der aktiv wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe austarierte Konfliktlösung herbeiführen.

„würde eine mit dem Flächenbedarf der aktiv Landwirtschaft betreibenden Betriebe austarierte Konfliktlösung herbeiführen“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet eine Wertung (ausgewogene Konfliktlösung) mit einer überprüfbaren Wirkungsbehauptung (Beitrag zur Energiesicherung); beide sind unabhängig voneinander annehmbar oder ablehnbar. Auch die Akteurs- und Instrumentenbezüge wurden ergänzt.

Kommunen sollen Agri-PV Vorrang geben

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Der DBV fordert, dass Kommunen ermuntert werden, bei der Planung Agri-PV Vorrang zu geben.

„Kommunen sollten ermuntert werden, Agri-PV Vorrang zu geben.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Forderungen (bundesweiter Planungsdialog; Vorrang für Agri-PV in Kommunen) und wurde aufgeteilt, mit Bezug auf Agri-PV und die Photovoltaik-Strategie.

Unsicherheit bei Kommunen zu Agri-PV-Genehmigung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der DBV beobachtet bei Kommunen und Planern viele Unsicherheiten bei der genehmigungsrechtlichen Einordnung von Agri-PV.

„Darüber hinaus beobachtet der DBV noch viele Unsicherheiten bei Kommunen und Planern hinsichtlich der genehmigungsrechtlichen Einordnung von Agri-PV.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Agri-PV bis 1 ha / 1 MW nach §35 BauGB privilegieren

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 51 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Agri-PV-Anlagen bis 1 ha oder 1 MW Nennleistung mit räumlich-funktionalem Zusammenhang zum landwirtschaftlichen Betrieb oder zur gartenbaulichen Erzeugung sollen nach § 35 BauGB privilegiert werden.

„Der DBV schlägt eine Außenbereichsprivilegierung für kleine Photovoltaik-Anlangen im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Betrieben bis 1 MW/1 ha vor.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Privilegierte kleine Hofstellen-PV stärkt die Energiesicherung nennenswert

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Darstellung des DBV würde Außenbereichsbaurecht für kleinere PV-Anlagen an Hofstellen oder betriebsdienende Agri-PV-Anlagen einen nennenswerten Beitrag zur Energiesicherung leisten.

„einen nennenswerten Beitrag zur Energiesicherung leisten“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet eine Wertung (ausgewogene Konfliktlösung) mit einer überprüfbaren Wirkungsbehauptung (Beitrag zur Energiesicherung); beide sind unabhängig voneinander annehmbar oder ablehnbar. Auch die Akteurs- und Instrumentenbezüge wurden ergänzt.

Flächeneinschränkung im EEG ersatzlos streichen

Dasselbe Argument hat auch SPD vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die EEG-Beschränkung für Freiflächenanlagen auf Flächen entlang von Eisenbahnen und Autobahnen soll ersatzlos gestrichen werden.

„Die 500m-Streifen an Autobahnen & Eisenbahnen sollten künftig aus der EEG-Förderung gestrichen werden.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Intensiv genutzte Äcker als PV-Standorte: Ansatz des Naturschutzes nicht nachhaltig

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der DBV hält den Vorschlag von Naturschutzseite, intensiv genutzte Ackerflächen als ideale Standorte für PV-Freiflächenanlagen zu nutzen, nicht für nachhaltig.

„Dieser Ansatz ist aber nicht wirklich nachträglich“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Flächenkonkurrenz mit Gunststandorten) mit einer Bewertung (nicht nachhaltig); beides wurde getrennt und mit DBV und Naturschutzseite als Bezug versehen.

Freiflächen-PV kann mit Naturschutzzielen vereinbar sein

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Darstellung des DBV kann die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen in Schutzgebieten mit Naturschutzzielen vereinbar sein und Synergien, etwa durch Beschattung oder bei Moor-PV auf wiedervernässten Flächen, ermöglichen.

„Denn es ist durchaus möglich, dass die Realisierung von Freiflächen-PV-Anlagen mit Naturschutzzielen in Einklang steht, sich sogar Synergien (bspw. durch Beschattung) ergeben können.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Vereinbarkeit/Synergien von PV mit Naturschutzzielen) mit der Wertung, ein pauschaler Ausschluss sei nicht haltbar; beide sind getrennt zustimmbar.

PV auf stillgelegten Flächen: Direktzahlungen nur bei Agri-PV nach GAP-Verordnung

Dasselbe Argument hat auch Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Nach Auffassung der Stellungnahme muss es sich bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf stillgelegten landwirtschaftlichen Flächen um Agri-PV im Sinne der GAP-Direktzahlungen-Verordnung handeln, damit der Anspruch auf Direktzahlungen erhalten bleibt.

„Ab 2023 sind Agri-PV-Anlagen im Rahmen der GAP-Förderung förderfähig, nicht jedoch Standard-Freiflächenanlagen“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Prognose: 80.000 ha Flächenverlust bis 2030

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Erfolgt der PV-Ausbau bis 2030 zur Hälfte in herkömmlichen Freiflächenanlagen, ist mit rund 80.000 Hektar zusätzlichem Flächenverlust für die Landwirtschaft zu rechnen.

„ist mit einem zusätzlichen Flächenverlust der Landwirtschaft von etwa 80.000 Hektar bis 2030 zu rechnen“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Agri-PV im EEG besser fördern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Agri-PV sollte im EEG besser gefördert werden, damit sie sich durchsetzen kann.

„Agri-PV sollte im EEG besser gefördert werden, damit sie sich durchsetzen kann.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Agri-PV: Ausschreibungsvolumen für Markteinführung erhöhen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Der DBV hält es für nötig, die Ausschreibungen für Agri-PV zu erhöhen, um die Markteinführung der Technologie zu beschleunigen.

„Um dies zu beschleunigen, müssen die Ausschreibungen erhöht werden“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines two independent demands (more tenders; adjusted funding terms) that a reader could accept or reject separately, so it is split into two.

Agri-PV: Förderkonditionen an Inflation und Materialpreise anpassen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Der DBV fordert, die Förderkonditionen für Agri-PV an die Inflation und steigende Materialpreise anzupassen.

„auch die Förderkonditionen müssen an Inflation und steigende Materialpreise angepasst werden“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

„auch die Förderkonditionen müssen der Inflation und steigenden Materialpreisen angepasst werden“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines two independent demands (more tenders; adjusted funding terms) that a reader could accept or reject separately, so it is split into two.

EEG-Förderzuschlag für Moor-PV ist derzeit zu niedrig für Projektrealisierung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der im EEG für Moor-PV vorgesehene Förderzuschlag reicht nach Ansicht der Einreicherin derzeit nicht aus, damit solche Projekte realisiert werden können.

„Im EEG ist bereits ein gewisser Förderzuschlag für Moor-PV vorgesehen. Dieser muss aber weiter erhöht werden, damit solche Projekte realisiert werden können.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an empirical claim (current surcharge is insufficient for realisation) with a demand (raise it further); split into the two independently assessable claims.

Ausgleich auf PV-Flächen ist flächenschonend

Dasselbe Argument hat auch SPD Klimaforum vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Ökologische Ausgleichsmaßnahmen direkt auf den PV-Flächen verbrauchen weniger zusätzliche Fläche, was die Stellungnahme als vernünftig bewertet.

„Es dürfen keine zusätzlichen landwirtschaftlichen Flächen für AuE-Maßnahmen beansprucht werden; der Ausgleich ist auf die Projektfläche zu integrieren.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

EEG-Förderzuschlag für Moor-PV soll weiter erhöht werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Förderzuschlag für Moor-PV im EEG soll weiter erhöht werden.

„Dieser muss aber weiter erhöht werden, damit solche Projekte realisiert werden können.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an empirical claim (current surcharge is insufficient for realisation) with a demand (raise it further); split into the two independently assessable claims.

Moor-PV als alternative Wertschöpfung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Moor-PV bietet Landwirten eine Chance, alternative Wertschöpfung auf vernässten Moorflächen aufzubauen.

„Dabei bietet „Moor-PV“ eine Chance, alternative Wertschöpfungen aufzubauen.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Moor-PV: Freiwilligkeit bei Moorvernässung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nutzungsänderungen auf Moorflächen (Vernässung, Umnutzung) müssen freiwillig und im Einvernehmen mit Eigentümern und Landnutzern erfolgen.

„Der DBV fordert und unterstützt den Grundsatz, dass solche Nutzungsänderungen freiwillig und im Einvernehmen mit den Eigentümern und Landnutzern anzugehen sind.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Pauschaler Ausschluss von Schutzgebieten aus Solarparkplanung nicht haltbar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der DBV hält es für nicht haltbar, naturschutzrechtlich festgesetzte Schutzgebiete pauschal von der Solarparkplanung auszunehmen.

„Ein solcher pauschaler Ausschluss erscheint nicht haltbar.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Vereinbarkeit/Synergien von PV mit Naturschutzzielen) mit der Wertung, ein pauschaler Ausschluss sei nicht haltbar; beide sind getrennt zustimmbar.

Schutzgebiete bei Verträglichkeit für Freiflächen-PV öffnen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Standortwahl soll offener für Güterabwägungen werden; Schutzgebietsflächen sollten für Freiflächen-PV in Betracht kommen, wenn das Schutzziel nicht beeinträchtigt oder gefördert wird, wodurch Hochertragsstandorte geschont werden.

„Sollte eine PV-Anlage in Schutzgebieten nicht das Schutzziel beeinträchtigen oder dieses fördern, sollten auch diese Flächen für FFA in Betracht gezogen werden.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Planvorbehalt in § 35 BauGB-Privilegierung aufnehmen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In die neue Privilegierung für PV längs Autobahnen und Hauptbahnen soll ein Planvorbehalt nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB aufgenommen werden, damit Kommunen lokaler Konzentration entgegenwirken und agrarstrukturelle Belange berücksichtigen können.

„Der DBV fordert die Aufnahme eines Planvorbehalts nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in den neuen Privilegierungstatbestand.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

DBV: Go-to-Areas sind Sache kommunaler/regionaler Planung

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Deutsche Bauernverband (DBV) vertritt zur Ausweisung von „Go-to-Areas“ für EE-Anlagen (RED II, Photovoltaik-Strategie), dass diese Aufgabe der kommunalen bzw. regionalen Planung sei, und sieht zentrale Planungsvorgaben von EU oder Bund skeptisch.

„Die Festlegung von „Go-to-Areas“ ist Aufgabe der kommunalen bzw. regionalen Planung. Zentrale Planungsvorgaben von EU bzw. Bund werden skeptisch beurteilt.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage ist eine Positionierung des DBV (Zuständigkeit plus Skepsis gegenüber zentralen Vorgaben), keine prüfbare Tatsachenbehauptung; sie wird als Position mit Bezug auf Go-to-Areas/RED II neutral und eigenständig verständlich formuliert.

Planerische Lösungen neben Agri-PV nötig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Neben Agri-PV braucht es planerische Lösungen, um die Vereinbarkeit von PV mit der Landwirtschaft zu verbessern.

„müssen neben der Agri-PV auch planerische Lösungen gefunden werden“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Bundesratsinitiative zu PV-Freiflächen in Überschwemmungsgebieten aufgreifen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Zur Erleichterung von PV-Freiflächenanlagen in Überschwemmungsgebieten (§ 78 Wasserhaushaltsgesetz) soll die Gesetzesinitiative des Bundesrates (Drucksache 656/22) positiv aufgegriffen werden.

„Dazu sollte eine entsprechende Gesetzesinitiative des Bundesrates (Drucksache 656/22) positiv aufgegriffen werden.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Rewritten to name the provision (§ 78 WHG), the topic (PV ground-mounted systems in flood zones) and the instrument (Bundesrat Drucksache 656/22); kept as one normative claim, since the initiative's existence is only presupposed.

Wasserhaushaltsgesetz für PV im Überschwemmungsgebiet ändern

Dasselbe Argument hat auch SPD vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Das Wasserhaushaltsgesetz soll so geändert werden, dass bei der Ausweisung von Baugebieten für Freiflächen-PV in Überschwemmungsgebieten ausnahmsweise auf zusätzliche Anforderungen verzichtet wird.

„PV- Freiflächenanlagen sollten in dieser Hinsicht anders bewertet werden als andere Bauvorhaben.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

DBV: Flächenverbrauch wächst um 55 ha pro Tag (2018–2021)

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema.

So steht es jetzt: Der Deutsche Bauernverband führt in seiner Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie unter Berufung auf das Statistische Bundesamt an, der Flächenverbrauch sei 2018 bis 2021 durchschnittlich um 55 Hektar pro Tag gewachsen, mit leicht steigendem Trend.

„durchschnittlich um 55 Hektar pro Tag gewachsen, mit leicht steigendem Trend“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Nicht off-topic: Die Zahl stützt das Argument des DBV zu PV-Freiflächen auf Agrarflächen; es fehlte aber der Bezug (Akteur, Quelle, Strategie), daher umformuliert.

EU-Eierkennzeichnung schließt PV-Module in Freilaufhaltung aus

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie stehen fachrechtliche Regelungen, etwa die EU-Eierkennzeichnung, derzeit der Verwendung von PV-Modulen in Freilauf- und Auslauftierhaltung entgegen.

„Beispiel ist die Regelung der EU-Eierkennzeichnung, die die Verwendung von PV-Modulen als Schutz für freilaufende Hennen momentan ausschließt.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verweist nur auf "Fachrecht" ohne Kontext; umformuliert nennt er die Strategie, die EU-Eierkennzeichnung und den Gegenstand (PV-Module in Freilauf-/Auslaufhaltung).

Fachdialog unter Federführung des BMEL

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ein vom BMEL geführter Fachdialog soll Hindernisse für Tierhaltung unter PV-Modulen identifizieren und Verbesserungen vorschlagen.

„Vorgeschlagen wird ein Fachdialog unter Federführung des BMEL, der bestehende Hindernisse identifiziert und Verbesserungsvorschläge macht.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Länder sollen Eignungs- und Vorranggebiete festlegen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Länder sollen regionale Eignungs- bzw. Vorranggebiete für PV-Freiflächen festlegen, die Einschränkungen der aktiven Landwirtschaft minimieren, vorrangig ertragsschwache Standorte nutzen und die Einbindung ins regionale Energiesystem berücksichtigen.

„Der DBV fordert, dass in Zukunft die Länder regionale Eignungs- bzw. Vorranggebiete für PV-Freiflächenanlagen festlegen.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Landwirte betreiben 15 % der Photovoltaikanlagen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Angabe der Stellungnahme (Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien) werden 15 % der Photovoltaikanlagen von Landwirten betrieben.

„15 % der Photovoltaikanlagen werden von Landwirten betrieben“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable statistic (15 % of PV systems operated by farmers) with an evaluative claim about agriculture's large role in PV expansion; split into the two.

Landwirtschaft bereit, zusätzlich Energiewirt zu sein

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Deutsche Bauernverband erklärt, die Landwirtschaft sei bereit, zusätzlich zur Lebensmittelerzeugung die Rolle als Energiewirt zu übernehmen.

„Die Landwirtschaft ist bereit, auch zusätzlich die Rolle als Energiewirt anzunehmen“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a statement about agriculture's willingness to become an energy producer with a normative demand on food security. The two can be accepted or rejected independently, so I split them and attributed each to the Deutscher Bauernverband.

Landwirtschaft spielt beim PV-Ausbau eine große Rolle

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Landwirtschaft spielt beim Ausbau der Photovoltaik eine große Rolle.

„Die Landwirtschaft spielt beim Ausbau der Photovoltaik eine große Rolle“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable statistic (15 % of PV systems operated by farmers) with an evaluative claim about agriculture's large role in PV expansion; split into the two.

Regionale Energiekonzepte als Basis der Standortwahl

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Regionale Energiekonzepte sollten Grundlage der Standortwahl von PV-Projekten sein, wobei dezentrale, verbrauchsnahe Strukturen zu berücksichtigen sind.

„Regionale Energiekonzepte als Basis für die Standortwahl von PV-Projekten“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Rückbau und Rückführung in Landwirtschaft gesetzlich absichern

Dasselbe Argument hat auch FABLF vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Möglichkeit, PV-Freiflächen nach Nutzungsende wieder landwirtschaftlich zu nutzen, sollte gesetzlich abgesichert werden.

„Eine entsprechende Klausel ist im Bundesnaturschutzgesetz aufzunehmen.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

„Aus Sicht der Landwirte und Grundeigentümer muss rechtlich geklärt sein, dass eine Wiederaufnahme der landwirtschaftlichen Nutzung nach einem eventuellen Abbau der PV- Anlage in den kommenden Jahrzehnten möglich sein wird.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 8 Argumente, 5 davon auf der Landkarte

Nachbarschaftsrecht soll auch für Garten-PV gelten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Regeln des allgemeinen Nachbarschaftsrechts sollten im Grundsatz auch für PV-Anlagen gelten; reduzierte Abstände für Garten-PV lehnt der DBV damit tendenziell ab.

„Die Regeln des allgemeinen Nachbarschaftsrechtes sollten im Grundsatz auch für PV-Anlagen gelten.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Dächer mit Solaranlagen sollen Standard werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der DBV hält es für wichtig, dass Dächer mit Solaranlagen zum Standard werden, und sieht dabei besonders die Städte in der Pflicht, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten.

„Dächer mit Solaranlagen zum Standard werden; gerade Städte sind in der Pflicht, ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangsstück verband eine Forderung (Solardächer als Standard, Städte in der Pflicht) mit einer prüfbaren Tatsachenbehauptung (Entwicklungsrückstand der Städte); beide werden getrennt.

EEG-Stichtagsregel für Dachanlagen im Außenbereich könnte ganz entfallen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der DBV hält es für möglich, die Stichtagsregelung im EEG für Gebäude im Außenbereich (Dachvergütung) nicht nur auf den 01.01.2023 zu aktualisieren, sondern völlig aufzuheben, weil landwirtschaftliche Gebäude ohnehin dem Betrieb dienen müssen.

„Sie könnte auch völlig aufgehoben werden. Denn jedes landwirtschaftliche Gebäude“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim about building law (farm buildings must serve the farm, checked at permit stage) with a policy position (the EEG cutoff-date rule could be abolished); split into the two.

Stichtag im EEG auf 01.01.2023 anpassen

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 113 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Vorgeschlagen wird, den Stichtag für die erhöhte Dachvergütung im Außenbereich auf den 01.01.2023 anzupassen.

„Die Aktualisierung der Stichtagsregelung im EEG für diese Gebäude wird begrüßt.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Stichtagsregelung ganz aufheben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Stichtagsregelung für Gebäude im Außenbereich im EEG sollte vollständig aufgehoben werden.

„Sie könnte auch völlig aufgehoben werden.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Dach- und Gebäudeflächen vorrangig nutzen

Dasselbe Argument hat auch Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Primär sollten Dach- und Gebäudeflächen genutzt werden, um den unbeplanten Außenbereich zu schonen.

„Der DBV unterstreicht seine Forderung nach einem vorrangigen PV-Ausbau auf Gebäuden und bereits bebauten Flächen.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Landwirtschaftliche Gebäude müssen dem Betrieb dienen, Prüfung im Baugenehmigungsverfahren

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Darstellung des DBV muss jedes landwirtschaftliche Gebäude (Schuppen oder Stadl) dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen, und dies wird im Baugenehmigungsverfahren geprüft.

„jedes landwirtschaftliche Gebäude (Schuppen oder Stadl) muss dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen. Das wird in im Baugenehmigungsverfahren abgeprüft.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim about building law (farm buildings must serve the farm, checked at permit stage) with a policy position (the EEG cutoff-date rule could be abolished); split into the two.

Städte hinken bei Dach-PV den ländlichen Gebieten hinterher

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der DBV stellt fest, dass Städte bei Dach-PV derzeit einen erheblichen Entwicklungsrückstand gegenüber ländlichen Gebieten haben.

„Die Städte haben bei Dach-PV derzeit einen erheblichen Entwicklungsrückstand gegenüber den ländlichen Gebieten.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangsstück verband eine Forderung (Solardächer als Standard, Städte in der Pflicht) mit einer prüfbaren Tatsachenbehauptung (Entwicklungsrückstand der Städte); beide werden getrennt.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Hemmnisse bei Eigenverbrauch und Nahstrom abbauen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Hindernisse bei Eigenverbrauch und Nahstromvermarktung müssen weiter abgebaut werden.

„Hindernisse beim Eigenverbrauch und bei der Nahstromvermarktung müssen weiter abgebaut werden.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Netzanschlüsse beschleunigen 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Duldungspflicht würde Netzanschluss verzögern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen würde den Anschlussprozess nicht beschleunigen, sondern verzögern.

„Eine Duldungspflicht würde den Anschlussprozess nicht beschleunigen, sondern verzögern.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Duldungspflicht für Anschlussleitungen ablehnen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der DBV lehnt die vom BMWK geplante Duldungspflicht für Netzanschlussleitungen über Grundstücke Dritter ab und setzt stattdessen auf private Verhandlungen.

„Der DBV lehnt eine Duldungspflicht ab und setzt auf private Verhandlungsprozesse.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Verteilnetzausbau muss tatsächlich Priorität bekommen

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Deutsche Bauernverband fordert, dass der Ausbau der Verteilnetze tatsächlich Priorität erhält.

„Der Ausbau der Verteilnetze muss tatsächlich Priorität bekommen.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Forderungen: Priorität für den Verteilnetzausbau und dessen Einstufung als erfolgskritisch in der PV-Strategie. Beide werden getrennt geführt.

Verteilnetze sind Erfolgsbedingung der PV-Strategie

Dasselbe Argument hat auch N-ERGIE Netz GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Ohne ein leistungsfähiges Stromnetz, insbesondere ausgebaute Verteilnetze, kann die PV-Strategie nicht zum Erfolg werden.

„Dieser Engpassfaktor muss in der Photovoltaik-Strategie als erfolgskritisch eingestuft werden.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 3 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Ausweitung des Förderprogramms Bürgerenergie auf PV wird begrüßt

Dasselbe Argument hat auch Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die geplante Ausdehnung des Förderprogramms „Bürgerenergiegesellschaften“ auf Photovoltaik in der PV-Strategie wird begrüßt.

„Unterstützung für diesen Vorschlag.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Bürgerenergieprojekte im EEG weiterhin bevorzugen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Der Deutsche Bauernverband fordert, dass Bürgerenergieprojekte im EEG weiterhin Vorrang erhalten.

„Bürgerenergieprojekten ist im EEG weiter Vorrang zu geben“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable claims: continued EEG priority for citizen energy projects, and widening the definition to include farmers and landowners.

Bürgerenergie-Definition um Landwirte erweitern

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Der Deutsche Bauernverband fordert, die EEG-Definition von Bürgerenergie auch auf Landwirte und Grundeigentümer auszuweiten, die sich als Betreibergesellschaften zusammenschließen.

„dessen Definition sollte auch Landwirte und Grundeigentümer einschließen, die sich als Betreibergesellschaften zusammenschließen.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

„Der Definitionsbereich von Bürgerenergiegesellschaften sollte auch Landwirte und Grundeigentümer einschließen, die sich als Betreibergesellschaften zusammenschließen.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable claims: continued EEG priority for citizen energy projects, and widening the definition to include farmers and landowners.

Energie- und Steuerrecht verzahnen 8 Argumente, 7 davon auf der Landkarte

Steuerliche Begünstigung für alle Freiflächen-PV, nicht nur Agri-PV

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 66 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Photovoltaik-Strategie soll die Begünstigung, dass die Fläche in der landwirtschaftlichen Bewertung verbleibt, nicht nur auf Agri-PV-Anlagen, sondern auf alle Freiflächen-PV-Anlagen erstrecken, damit der Flächenbedarf keinen steuerlichen oder erbschaftsteuerlichen Nachteil bewirkt.

„Eine Erweiterung auf alle Freiflächen-PV unterstützt der DBV ausdrücklich.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Grundvermögen-Zuordnung von PV-Freiflächen belastet Erben steuerlich

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wenn PV-Freiflächen dem Grundvermögen (gewerbliche Nutzung) zugeordnet werden, entstehen für Grundeigentümer im Erbgang steuerliche Belastungen.

„Eine Zuordnung dieser Flächen zum Grundvermögen (=gewerbliche Nutzung) führt bei den Grundeigentümern im Erbgang zu unverhältnismäßigen steuerlichen Belastungen.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixes a checkable tax-law effect (assignment to Grundvermögen burdens heirs) with a value judgment (the burden is disproportionate), so it is split into the two claims.

Steuerliche Belastung durch Grundvermögen-Zuordnung bei Freiflächen-PV ist unverhältnismäßig

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der DBV bewertet die steuerlichen Belastungen der Grundeigentümer im Erbgang, die aus einer Zuordnung PV-bebauter Freiflächen zum Grundvermögen folgen, als unverhältnismäßig und fordert eine verbindliche Regelung.

„unverhältnismäßigen steuerlichen Belastungen“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

„Eine Zuordnung dieser Flächen zum Grundvermögen (=gewerbliche Nutzung) führt bei den Grundeigentümern im Erbgang zu unverhältnismäßigen steuerlichen Belastungen.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

„Hier bedarf es einer verbindlichen Regelung.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Zuordnung führt im Erbgang zu Belastungen) mit dem Werturteil „unverhältnismäßig“; zudem war der Bezug (DBV, Freiflächen-PV in der PV-Strategie) nicht benannt.

PV-FFA-Nutzung führt im Erbfall zu höherer Erbschaftsteuer für Landwirte

Dasselbe Argument hat auch JUWI GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der JUWI GmbH ordnet die Finanzverwaltung ein landwirtschaftliches Grundstück bei Nutzung für eine PV-Freiflächenanlage dem Grundvermögen statt dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen zu, wodurch im Erbfall deutlich höhere Erbschaftsteuer anfällt, auch als Nachsteuer bei späterer Errichtung der Anlage.

„Die aktuell von der Finanzverwaltung vorgenommene Zuordnung ist mit erheblichen steuerlichen Nachteilen für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe verbunden.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

PV-Freiflächen: Fläche steuerlich weiter land- und forstwirtschaftlich zuordnen

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der DBV fordert eine steuerrechtliche Klarstellung, dass eine mit einer PV-Freiflächenanlage bebaute landwirtschaftliche Fläche für Grundsteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleibt.

„Es bedarf einer steuerrechtlichen Klarstellung, dass eine mit einer PV-Freiflächen-anlage bebaute landwirtschaftliche Fläche bewertungsrechtlich für Zwecke der Grundsteuer sowie der Erbschaft- und Schenkungsteuer weiter dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet bleibt.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischt eine Forderung (steuerliche Zuordnung beibehalten) mit einer Tatsachenbehauptung über erhebliche Nachteile der aktuellen Praxis; beides lässt sich unabhängig voneinander bewerten.

Umwidmung erhöht Steuer- und Erbschaftsteuerlast

Dasselbe Argument hat auch AgroSolar Europe GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Bei Zwang zur Umwidmung gehört die Fläche zum Grundvermögen statt zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, wodurch Steuer- und Erbschaftsteuerlast der Landwirte erheblich steigen.

„Eine Zuordnung dieser Flächen zum Grundvermögen (=gewerbliche Nutzung) führt bei den Grundeigentümern im Erbgang zu unverhältnismäßigen steuerlichen Belastungen“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Landwirte sind meist keine umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Landwirtschaftliche Betriebe sind regelmäßig keine Kleinunternehmer nach § 19 UStG, weil landwirtschaftliche und außerlandwirtschaftliche Umsätze zusammengezählt werden; die geplante Erleichterung wirkt daher für sie nicht.

„Die landwirtschaftlichen Betriebe sind regelmäßig keine umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer, weil für die Kleinunternehmerregelung im Sinne von § 19 UStG landwirtschaftliche und außerlandwirtschaftliche Umsätze zusammengezählt werden.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Kleinunternehmergrenze nur auf außerlandwirtschaftliche Umsätze anwenden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Kleinunternehmergrenze sollte nur auf außerlandwirtschaftliche Umsätze angewendet werden, damit die Vereinfachung auch Landwirten zugutekommt.

„Hier wäre es sinnvoll, die Kleinunternehmergrenze nur auf außerlandwirtschaftliche Umsätze anzuwenden, damit diese Vereinfachung auch für Landwirte wirken kann.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Technologieentwicklung voranbringen 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Speicherlösungen im Rahmen der PV-Strategie unterstützen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Speicherlösungen sollen im Zusammenhang mit dem Photovoltaik-Ausbau und der Photovoltaik-Strategie unterstützt werden.

„Speicherlösungen und Sektorkopplungen sind zu unterstützen.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joins two independently acceptable demands (support for storage, support for sector coupling); split, and name the PV strategy context.

Sektorkopplung im Rahmen der PV-Strategie unterstützen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Sektorkopplung soll im Zusammenhang mit dem Photovoltaik-Ausbau und der Photovoltaik-Strategie unterstützt werden.

„Speicherlösungen und Sektorkopplungen sind zu unterstützen.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joins two independently acceptable demands (support for storage, support for sector coupling); split, and name the PV strategy context.

Europapolitische Instrumente nutzen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Naturschutzrechtliche Ausgleichspraxis bei PV-Freiflächen überprüfen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Unter Verweis auf § 2 EEG und die EU-Notfallverordnung soll die Praxis der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für PV-Freiflächenanlagen überprüft werden.

„die geltende Praxis der naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für PV-Freiflächenanlagen zu überprüfen.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Über den Entwurf hinaus 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Bioenergie in PV-Strategie als Komplement berücksichtigen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das BMWK vernachlässigt Biomasse und Bioenergie; ein stabiler erneuerbarer Energiemix braucht sie als Puffer bei fehlendem Wind und Sonne, daher sollte die PV-Strategie Bioenergie als Komplement berücksichtigen.

„Das BMWK vernachlässigt die wichtige Rolle von Biomasse und Bioenergie.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.

Aussortiert 1 Argument

Bebauung von Überschwemmungsgebieten ist aus guten Gründen eingeschränkt

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt).

Fassung der Maschine: Nach § 78 WHG ist die Bebauung von Überschwemmungsgebieten aus guten Gründen sehr stark eingeschränkt.

„Nach §78 des Wasserhaushaltsgesetzes ist die Möglichkeit zur Bebauung von Überschwemmungsgebieten aus guten Gründen sehr stark eingeschränkt.“

Originalstelle, DBV – Deutscher Bauernverband e. V.