Lagebild / Organisationen / Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld

Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld

Unternehmen. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 8 Argumente aus rund 2 Seiten.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

22 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld allein steht

Bei 2 Streitfragen urteilt Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 8 Argumenten stehen 6 auf der Landkarte und 2 sind Einzelforderungen. 3 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert. 1 Argument haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 8 Argumente, 6 davon auf der Landkarte

Privilegierung von Konversionsflächen im Außenbereich

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wirtschaftliche (zivile) und militärische Konversionsflächen wie ehemalige Kiesgruben, Deponien, Truppenübungsplatzflächen und brachliegende versiegelte Flächen sollen im Außenbereich nach § 35 BauGB für PV-Freiflächenanlagen privilegiert werden.

„Privilegierung von wirtschaftlichen (zivilen) und militärischen Konversionsflächen, wie z.B. ehem. Kiesgruben“

Originalstelle, Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld

Monitoring belegt Artenschutznutzen von PV-Freiflächenanlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Mehr als zehn Jahre laufende Monitoring-Verfahren haben nach Darstellung der Einreichung hinreichend erwiesen, dass PV-Freiflächenanlagen einen beträchtlichen, nachhaltigen Beitrag zum Artenschutz leisten.

„Durch bereits seit mehr als zehn Jahren laufende Monitoring-Verfahren ist es als hinreichend erwiesen anzusehen, daß PV-FFA´s einen beträchtlichen, nachhaltigen Beitrag für den Artenschutz (Flora + Fauna) leisten.“

Originalstelle, Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld

Konversionsflächen verursachen höheren Herstellungsaufwand

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Herstellung einer PV-Freiflächenanlage auf Konversionsflächen ist durch umfangreichere Untersuchungen (Konversionsgutachten) und Grundstücksherrichtung (Kampfmittelberäumung) deutlich aufwendiger als auf anderen EEG-Flächen wie Randstreifen an Autobahnen und Schienenwegen.

„deutlich höher ist, als bei anderen EEG-Flächen, z.B. Flächen entlang von Autobahnen + Schienenwegen“

Originalstelle, Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld

Konversionsflächen-Nachnutzung als PV-Freiflächenanlage ist sinnvoll

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Die Einreichung hält die Nachnutzung von Konversionsflächen (z. B. ehemalige Kiesgruben, Deponien, Militärflächen) als PV-Freiflächenanlage für eine in jeder Hinsicht geeignete und sinnvolle Lösung.

„Nachnutzung von Konversionsflächen als PV-FFA eine in jeder Hinsicht optimale und sinnvolle Lösung.“

Originalstelle, Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war in der Formulierung zu absolut und unvollständig; neutral und eigenständig umformuliert unter Beibehaltung der befürwortenden Richtung.

Wasserhaushaltsgesetz: Regeln für schwimmende PV in kleinen Kiesgruben ändern

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die im Wasserhaushaltsgesetz neu formulierten Vorgaben für schwimmende Solaranlagen sollen für kleinere ehemalige Kiesgruben (bis 50 ha) mit Wasserfläche überarbeitet werden, da sie dort laut der Stellungnahme PV-Freiflächenanlagen unmöglich machen.

„die v.g. Regelungen im Wasserhaushaltsgesetz sind m.E. für kleinere ehem. Kiesgruben zu überarbeiten“

Originalstelle, Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive policy demand on the Wasserhaushaltsgesetz, so not off-topic; rewritten to name the law, the plant type and the site category instead of the vague reference.

WHG-Regeln für schwimmende Solaranlagen: PV auf kleinen Kiesgruben unmöglich

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Die Einsendung führt an, dass die im Wasserhaushaltsgesetz neu formulierten Vorgaben für schwimmende Solaranlagen PV-Freiflächenanlagen in ehemaligen Kiesgruben bis 50 ha mit Wasserfläche ausschließen, und fordert, diese Regelungen für kleinere Kiesgruben zu überarbeiten.

„machen eine Umsetzung von PV-FFA´s innerhalb von kleineren ehem. Kiesgruben (kleiner/ gleich 50 ha) mit anstehender Wasserfläche, i.d. Regel Grundwasser, unmöglich“

Originalstelle, Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Wording was loaded ("blockieren", "praktisch unmöglich" as the editor's own voice); rewritten as an attributed claim, keeping the direction and the demand to revise the WHG rules.

Höchstwerte in BNetzA-Ausschreibung für Konversionsflächen erhöhen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Höchstwerte der Bundesnetzagentur-Ausschreibungen sollen für Konversionsflächen erhöht werden.

„Erhöhung der Höchstwerte im Rahmen der Ausschreibung der Bundesnetzagentur (BNetzA) für die v.g. Konversionsflächen durch die BNetzA“

Originalstelle, Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld

Konversionsflächen-Begriff aus EEG ins Planungsrecht übernehmen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der im EEG verwendete Begriff der Konversionsflächen (wirtschaftlich/zivil und militärisch) soll in BauGB und BauNVO übernommen werden.

„Übernahme des v.g. Begriffes Konversionsflächen (u.a. wirtschaftlich/ zivil + militärisch) aus dem EEG in das Planungsrecht/ BauGB + BauNVO;“

Originalstelle, Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld