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DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer
Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 72 Argumente aus rund 9 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem DIHK übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- Solar2030in 18 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 16 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 16 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Energieberatung Stammbergerin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 23 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 19 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 28 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 35 von 38 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 42 von 46 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 20 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 19 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 19 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 27 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 27 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 26 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 26 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 25 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 24 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 23 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 22 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 27 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 20 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 20 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 20 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 19 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 25 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 25 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 30 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 24 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 24 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 29 von 34 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 23 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 17 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 38 von 45 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 32 von 38 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 31 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 36 von 43 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 20 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Lubenow + Peters, PartGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 49 von 59 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 39 von 47 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 42 von 51 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 18 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 21 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 16 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 23 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 19 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 15 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 47 von 60 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 32 von 41 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 17 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 17 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 30 von 39 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 35 von 46 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 15 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 34 von 46 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 28 von 38 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 11 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 16 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 13 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 18 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 20 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 25 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ISFHin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- VDLin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 9 von 18 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 22 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 33 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 24 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 28 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 21 von 24 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 20 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 25 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 24 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 24 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 17 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 17 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 31 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 20 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 41 von 50 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 17 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 16 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 31 von 41 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 15 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 14 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 9 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 29 von 47 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- THIin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bundesverband GebäudeGrünin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 36 von 46 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Niedersachsen (Ministerium)in 17 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 29 von 38 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Leasing AGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DBVin 21 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 17 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 18 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 14 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 14 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 11 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 10 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 17 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 9 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 5 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 8 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 9 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- FMIin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 6 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 1 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
Wo DIHK allein steht
Bei 12 Streitfragen urteilt DIHK anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Das Vorhaben als Ganzes
Der sparsame Umgang mit Grund und Boden soll beim PV-Ausbau Vorrang haben.
Energie- und Steuerrecht verzahnen
Die bisherigen steuerrechtlichen Vereinfachungen für PV-Betreiber sind positiv zu bewerten.
Balkonkraftwerke erleichtern
Balkonkraftwerke bis 800 W sind für das Stromnetz nicht relevant.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Freiflächen-PV soll im Außenbereich nach § 35 BauGB allgemein privilegiert werden.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Agri-PV und andere besondere Solaranlagen sollen einen höheren EEG-Bonus erhalten.
Technologieentwicklung voranbringen
Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Die Grenze der Zertifikatspflicht soll auf 1 MWp angehoben werden.
Weitere 4 anzeigen
Netzanschlüsse beschleunigen
Die Schwelle für das Anlagenzertifikat bei PV-Anlagen sollte höher liegen als 135 kW.
Energie- und Steuerrecht verzahnen
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Die Mindestabstände für Dach-PV-Anlagen in den Bauordnungen sollen bundesweit entfallen.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 72 Argumenten stehen 53 auf der Landkarte, 18 sind Einzelforderungen und 1 ist eine offene Frage. 3 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 26 Argumente sind entstanden, weil sie 15 längere Textstellen geteilt hat. 17 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 9 Argumente, 5 davon auf der Landkarte
Entwurf der PV-Strategie enthält keine Maßnahmen zu Marktintegration und PPA
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Entwurf der Photovoltaik-Strategie enthält nach Auffassung der DIHK keine Maßnahmen, die die Marktintegration neuer Anlagen und von Post-EEG-Anlagen verbessern oder Hemmnisse bei Direktstromlieferverträgen (PPA) abbauen.
„In der PV-Strategie fehlen bisher Maßnahmen, die die Marktintegration von neuen Anlagen sowie Post-EEG-Anlagen verbessern und Hemmnisse von Di-rektstromlieferverträgen (PPA) abbauen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt die faktische Feststellung fehlender Maßnahmen mit dem wertenden Urteil der Unvollständigkeit. Die „drei Handlungsfelder" (Direktlieferverträge, Herkunftsnachweise, Investitionsförderung) werden in der Passage nicht als solche gefordert und entfallen daher.
Maßnahmen haben sehr unterschiedliches Potenzial für den PV-Ausbau
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Das Potenzial der im Entwurf der Photovoltaik-Strategie skizzierten Maßnahmen für den PV-Ausbau dürfte erheblich voneinander abweichen.
„deren Potenzial für den PV-Ausbau erhebliche Unterschiede erwarten lassen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet zwei unabhängig bewertbare Behauptungen (fehlende Priorisierung; unterschiedliches Potenzial) und wird daher aufgeteilt, mit Nennung des Entwurfs.
PV-Strategie sollte PPAs stärken, sonst unvollständig und nicht zeitgemäß
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Eine Photovoltaik-Strategie ohne Stärkung von PPAs (Direktstromlieferverträgen) ist nach Ansicht der DIHK weder vollständig noch zeitgemäß; entsprechende Maßnahmen sollten aufgenommen werden.
„Eine PV-Strategie ohne Stärkung von PPAs ist weder vollständig noch zeitgemäß.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt die faktische Feststellung fehlender Maßnahmen mit dem wertenden Urteil der Unvollständigkeit. Die „drei Handlungsfelder" (Direktlieferverträge, Herkunftsnachweise, Investitionsförderung) werden in der Passage nicht als solche gefordert und entfallen daher.
Zu wenige deutsche HKN für betriebliche Klimaziele; Ausbauanreize bleiben ungenutzt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die DIHK hält es für die Folge dieser Regelungen, dass es auf absehbare Zeit zu wenige deutsche Herkunftsnachweise für die betrieblichen Klimaschutzziele gibt und wirtschaftliche Anreize zum PV-Ausbau ungenutzt bleiben.
„Damit gibt es für absehbare Zeit keine ausreichende Menge an deutschen Herkunftsnachweisen, um die betrieblichen Klimaschutzziele zu erreichen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable regulatory status (the double-marketing ban stays, HKN access remains denied) with the evaluative/causal claim that this causes an HKN shortage and unused incentives; split into two.
Zustimmung zur PV-Strategie insgesamt
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 62 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die PV-Strategie ist insgesamt ein gutes Konzept zum Ausbau der Solarkraft und enthält die wichtigsten Maßnahmen.
„Insgesamt ist der vorgelegte Entwurf über eine PV-Strategie aus Sicht der Wirtschaft ein richtiger Schritt, um die massiv erhöhten Ausbauziele zukünftig auch zu erreichen.“
Maßnahmen des PV-Strategie-Entwurfs sind bisher nicht priorisiert
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Der BMWK-Entwurf der Photovoltaik-Strategie skizziert eine Vielzahl an Maßnahmen, die bisher nicht priorisiert sind.
„Vielzahl an Maßnahmen, die bisher nicht priorisiert sind“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet zwei unabhängig bewertbare Behauptungen (fehlende Priorisierung; unterschiedliches Potenzial) und wird daher aufgeteilt, mit Nennung des Entwurfs.
Maßnahmen per Kosten-Nutzen-Analyse priorisieren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die skizzierten Maßnahmen der PV-Strategie sollten auf Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse priorisiert werden.
„Die DIHK empfiehlt aus diesem Grund die skizzierten Maßnahmen auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Analyse zu priorisieren.“
Übergang von Betriebskosten- zu Investitionskostenförderung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei der PV-Förderung sollte von der Förderung der Betriebskosten zu einer Förderung der Investitionskosten übergegangen werden.
„ein Übergang von der Förderung der Betriebskosten hin zu einer Förderung der Investitionskosten beim Ausbau der Photovoltaik eingeleitet werden“
Strategie zur Energiespeicherung fehlt und ist mit Solar zu verknüpfen
Dasselbe Argument hat auch NABU vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Es bleibt unklar, wo eine bundesweite Speicherstrategie entwickelt und mit dem Solarausbau verknüpft wird.
„Ebenso sollte eine Photovoltaik-Strategie das Thema der Energiespeicher in den Blick nehmen“
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 24 Argumente, 19 davon auf der Landkarte
Stärkere Nutzung von Agri-PV ist positiv
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die stärkere Nutzung von Agri-PV wird wegen der notwendigen Doppelnutzung von Flächen positiv bewertet.
„Die stärkere Nutzung von Agri-PV-Anlagen ist mit Blick auf die Notwendigkeit einer verstärkten Doppel-nutzung von Flächen positiv zu bewerten.“
Abbau der Planungshürde für PV-Freiflächen ist positiv, da sie Kosten senkt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die DIHK bewertet die Prüfung einer Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen im Baugesetzbuch positiv, weil sie zeitliche Verzögerungen und daraus entstehende Kosten und Risiken für die Wirtschaft verringern soll.
„Die Prüfung zum Abbau dieser Hürde ist daher positiv zu werten, um die zeitlichen Verzögerungen und daraus entstehende Kosten und Risiken für die Wirtschaft zu reduzieren.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (fehlende Privilegierung, aufwendige Bauleitplanung) mit der Bewertung der Wirkung und der Positivbewertung der Prüfung; getrennt aufgeteilt, mit neutraler Formulierung und eigenem Beleg.
DIHK: §35-BauGB-Privilegierung an EEG-Flächenkulisse angleichen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die DIHK fordert, die Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen nach §35 Abs. 1 Baugesetzbuch an die Flächenkulisse des EEG anzugleichen und klarzustellen, dass Ausweisungen als Landwirtschaftsfläche oder Grünland keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange darstellen.
„Die Privilegierung nach §35 Abs. 1 sollte zudem an die Flächenkulisse des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) angeglichen werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verwies ohne Nennung des Gesetzes (BauGB), des Akteurs (DIHK) und des Kontexts (PV-Freiflächenanlagen) auf §35; diese sind jetzt benannt, die Aussage bleibt unverändert.
Freiflächen-PV vollständig in § 35 BauGB privilegieren
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 159 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Freiflächen-PV soll in § 35 Baugesetzbuch als vollständig privilegiertes Vorhaben aufgenommen werden.
„Privilegierungen im Baugesetzbuch für PV-Freiflächenanlagen unterstützt die DIHK ausdrücklich.“
Freiflächenanlagen brauchen mangels Privilegierung aufwendige Bauleitplanung
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Da PV-Freiflächenanlagen im Baugesetzbuch bisher nicht privilegiert sind, bedürfen sie einer aufwendigen Bauleitplanung in Form eines Flächennutzungs- oder Bebauungsplans.
„Bisher sind Freiflächenanlagen nicht privilegiert und bedürfen daher einer aufwendigen Bauleitplanung in Form eines Flächennutzungs- oder Bebauungsplans.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (fehlende Privilegierung, aufwendige Bauleitplanung) mit der Bewertung der Wirkung und der Positivbewertung der Prüfung; getrennt aufgeteilt, mit neutraler Formulierung und eigenem Beleg.
Ausschreibungsbonus hält an Betriebskostenförderung fest, ebnet Übergang nicht
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Laut DIHK würde ein zusätzlicher Bonus in Ausschreibungen für besondere Solaranlagen an einer Förderung der Betriebskosten festhalten und den Übergang zu einer Investitionsförderung erneuerbarer Energien nicht ebnen.
„dadurch an einer Förderung der Betriebskosten festgehalten wird und der Übergang in eine Investitionsförderung erneuerbarer Energien nicht geebnet wird“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Ablehnung des Bonus (Position) und die Begründung über Betriebskostenförderung und Übergang zur Investitionsförderung (überprüfbare Wirkungsbehauptung) sind getrennt bewertbar.
DIHK lehnt zusätzlichen Ausschreibungsbonus für besondere Solaranlagen ab
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die DIHK lehnt in ihrer Stellungnahme zur Photovoltaik-Strategie 2023 einen zusätzlichen Bonus in Ausschreibungen für besondere Solaranlagen wie Floating-PV, Agri-PV und Moor-PV ab.
„Einen zusätzlichen Bonus in Ausschreibungen lehnt die DIHK hingegen ab“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Ablehnung des Bonus (Position) und die Begründung über Betriebskostenförderung und Übergang zur Investitionsförderung (überprüfbare Wirkungsbehauptung) sind getrennt bewertbar.
Floating-PV wie Agri-/Moor-PV durch Investitionsförderung stützen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Entwurf adressiert Floating-PV nicht wie Agri-PV; Floating-PV sollte wie Agri- und Moor-PV technologieoffen durch Investitionsförderung beim Markthochlauf unterstützt werden.
„Floating-PV sollte wie auch Agri-PV- und Moor-PV-Anlagen durch Investitionsförderungen beim Markthochlauf technologieoffen unter-stützt werden.“
200-m-Korridor führt in der Praxis zu Problemen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei der Privilegierung bis 200 m an Autobahnen und Schienenwegen bleiben entweder die restlichen 300 m ungenutzt oder 500 m werden ohne Privilegierung beansprucht, weil Behörden parallele Verfahren ablehnen.
„weil die Behörden in der Regel parallele Verfahren ablehnen“
BauGB-Privilegierung für Solar auf 500 m ausweiten
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 161 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die PV-Strategie sollte fordern, die baurechtliche Privilegierung von Solarenergie im Bereich von 500 m beiderseits von Autobahnen und Schienen im Baugesetzbuch zu verankern.
„Eine Ausweitung der privilegierten PV-Flächen gemäß BauGB auf 500 Meter sollte daher angestrebt werden.“
Privilegierung für PV-Anlagen an eingleisigen Schienenwegen prüfen
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Es sollte geprüft werden, ob die BauGB-Privilegierung für PV-Freiflächenanlagen auch auf eingleisige Schienenwege erweitert werden soll, etwa in ländlichen Räumen ohne erwarteten Ausbau des Schienenwegs.
„Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob eine Erweiterung der Privilegierung auf eingleisige Schienenwege anzustreben ist“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable claims: extending the privileged strip to 500 m, and examining an extension to single-track railways.
Klare Auslegungsanweisung für PV auf benachteiligten Gebieten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Genehmigungsbehörden brauchen klare Auslegungsanweisungen, dass PV auf benachteiligten Gebieten auch dann errichtet werden soll, wenn diese noch nicht in den Landesentwicklungsplänen verankert sind.
„dass auch PV-Anlagen auf be-nachteiligten Gebieten errichtet werden sollen“
BauNVO-Öffnung für PV könnte Akzeptanz von PV in der Wirtschaft gefährden
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die DIHK erwartet, dass eine generelle und pauschale Öffnung der Baunutzungsverordnung für PV-Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten die bisher sehr positive Akzeptanz von PV in der Wirtschaft erheblich beeinträchtigen würde.
„die bisher sehr positive Akzeptanz in der Wirtschaft erheblich bedrohen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage enthält zwei unabhängig bewertbare Prognosen (Flächenknappheit; Akzeptanz) und wertende Wörter ("massiv", "bedroht"); aufgeteilt, neutral formuliert und mit Nennung von DIHK und Baunutzungsverordnung.
Pauschale BauNVO-Öffnung für PV in Gewerbegebieten ablehnen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die DIHK lehnt eine pauschale Öffnung der Baunutzungsverordnung für PV-Anlagen in Industrie- und Gewerbegebieten ab.
„Sehr kritisch bewertet die DIHK eine pauschale Öffnung der Baunutzungsverordnung für PV-Anlagen in Industrie- und Gewerbegebieten“
Erst andere PV-Potenziale ausschöpfen, dann BauNVO
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Vor einer Freigabe von Gewerbeflächen für PV als Hauptanlagen sollten andere Potenziale (Überbauung, Fassaden, Doppelnutzung von Ausgleichsflächen, benachteiligte Gebiete) geprüft und genutzt werden.
„Alle anderen Potenziale zum PV-Ausbau sollten erst ausgeschöpft werden, bevor ein solcher Schritt in Erwägung gezogen wird.“
Bergbaurecht analog zum WHG für Floating-PV auf Abbauseen anpassen
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Das Bergbaurecht sollte analog zum Wasserhaushaltsgesetz angepasst werden, weil Seen mit aktivem Kies- und Sandabbau nach Bergbaurecht genehmigt sind und deshalb nicht mit Floating-PV bebaut werden können.
„Hier sind entsprechende Anpassungen im Bergbaurecht analog zum Wasserhaushaltsgesetz notwendig.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three separately acceptable claims (WHG shore-distance rules, no size cap, mining law adjustment); split into one point each, with Floating-PV named for standalone reading.
Keine Größenbegrenzung bei eingehaltenem Uferabstand
Dasselbe Argument hat auch Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Wenn der Abstand zur Uferlinie eingehalten wird, sollte es keine weitere Größenbeschränkung für Floating-PV-Anlagen geben.
„Insofern der Abstand zur Uferlinie eingehalten wird, sollte es keine weitere Beschränkung in der Größe der Floating-PV-Anlage geben.“
Privilegierung auch für schwimmende PV prüfen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die BauGB-Privilegierung sollte auch für schwimmende PV-Anlagen geprüft werden.
„Darüber hinaus sollte eine Privilegierung auch für schwimmende PV-Anlagen geprüft werden.“
Schwimmende PV: Grenzen im WHG lockern
Dasselbe Argument hat auch Solar Cluster Baden-Württemberg vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Begrenzungen für schwimmende PV im Wasserhaushaltsgesetz sollen gelockert werden (Uferabstand 20 m, bis zu 70 % der Wasserfläche), da die Potenziale sonst nicht wirtschaftlich nutzbar seien.
„vielfach die Abstandsregeln zum Ufer einer Nutzung schwimmender PV-Anlagen entgegenwirken und der Anpassung bedürfen“
BauNVO-Öffnung für PV würde Gewerbeflächenknappheit verschärfen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die DIHK erwartet, dass eine generelle und pauschale Öffnung der Baunutzungsverordnung für PV-Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten die bereits bestehende Knappheit an Gewerbeflächen für Unternehmen deutlich verschärfen würde.
„Sollte die Baunutzungsverordnung generell und pauschal für PV-Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten geöffnet werden, würde sich das Problem massiv verschärfen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage enthält zwei unabhängig bewertbare Prognosen (Flächenknappheit; Akzeptanz) und wertende Wörter ("massiv", "bedroht"); aufgeteilt, neutral formuliert und mit Nennung von DIHK und Baunutzungsverordnung.
DIHK: Fristen und Genehmigungsfiktion bei Zielabweichungsverfahren (ROG)
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Die DIHK hält eine bundesweite Fristenregelung mit Genehmigungsfiktion für Zielabweichungsverfahren bei Erneuerbare-Energien-Projekten, umsetzbar über das Raumordnungsgesetz (ROG), für geeignet, den Ausbau von Freiflächen-PV kurzfristig deutlich zu beschleunigen.
„Abhilfe würde hier die Einführung einer Fristenregelung für Zielabweichungsverfahren in Verbindung mit einer Genehmigungsfiktion für Projekte der Erneuerbaren Energien auf Bundesebene schaffen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point relied on unexplained abbreviations (EE, ROG) and an unnamed speaker; rewritten to name the DIHK and the Raumordnungsgesetz while keeping the claim unchanged.
Freiflächen-PV nicht der Siedlungsfläche zurechnen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Freiflächen-PV-Anlagen sollten in der Flächennutzungsstatistik nicht der Siedlungsfläche zugeordnet werden, um den Zielkonflikt mit der Reduzierung des Flächenverbrauchs nicht zu verschärfen.
„dass Freiflächen-PV-Anlagen in der Flächennutzungs-statistik nicht der Siedlungsfläche zugeordnet werden“
Gewerbeflächen für Unternehmen sind bereits knapp
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: In vielen Regionen fehlen passende Gewerbe- und Industrieflächen, Unternehmen finden keine Standorte.
„In vielen Regionen fehlen aktuell passende Gewerbeflä-chen und Unternehmen suchen vergebens nach Standorten.“
Überschreitung der Grundfläche (80 %) durch PV-Anlagen erlauben
Dasselbe Argument hat auch Innosun GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: In Gewerbe- und Industriegebieten soll die zulässige Grundfläche durch PV-Anlagen überschritten werden dürfen (mehr als 80 % Bebauung).
„stimmt die DIHK dem Maßnahmenvorschlag zu, im Sinne einer effizienten Flächennutzung in Gewerbegebieten die Überschreitung der zulässigen Grundfläche in Gewerbe- und Industriegebieten durch die Grundflächen von PV-Anlagen zustimmen“
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 8 Argumente, 3 davon auf der Landkarte
Grenzabstände zu Nachbargebäuden bundeseinheitlich verringern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Grenzabstände zu Nachbargebäuden sollten bundeseinheitlich verringert werden, um das Dachflächenpotenzial auszuschöpfen.
„Des Weiteren sollte die Grenzab-stände zu Nachbargebäuden bundeseinheitlich verringert werden, um das Potenzial von Dachflächen voll ausschöpfen zu können.“
Denkmalschutz ist wesentliches Ausbauhindernis bei Dach-PV
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Vor allem im städtischen Bereich ist der Denkmalschutz ein wesentliches Ausbauhindernis, da die Genehmigung im Ermessen der Denkmalämter liegt und regional stark variiert.
„Vor allem im städtischen Bereich ist der Denkmalschutz ein wesentliches Ausbauhindernis.“
Bundeseinheitliche Genehmigungspraxis für PV auf Denkmaldächern per Leitfaden
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Genehmigung von PV-Dachanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden sollte bundesweit einheitlich nach einem Leitfaden erfolgen, statt regional unterschiedlich im Ermessen der Denkmalämter.
„Wünschenswert wäre eine bundeseinheitliche Genehmigungspraxis entlang eines Leitfadens mit Blick auf PV-Dachanlagen denkmalgeschützter Gebäude“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two separable demands: a nationwide guideline-based approval practice for listed buildings, and a uniform administrative process for ensemble protection. Each can be accepted independently.
Bagatellgrenze für Stromlieferanten-Status in PV-Strategie
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die PV-Strategie soll eine Bagatellgrenze vorsehen, damit Erzeuger nicht ab der ersten Kilowattstunde zum Stromlieferanten werden.
„Die PV-Strategie sollte daher auch die Einführung einer Bagatell-grenze anführen, durch die der Energieerzeuger nicht ab der ersten Kilowattstunde zum Stromlieferan-ten wird.“
Doppelvermarktungsverbot bleibt, HKN-Zugang für Eigenstrom und Kleinanlagen verwehrt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Laut der DIHK soll das Doppelvermarktungsverbot in der PV-Strategie in seiner jetzigen Form bestehen bleiben, und Eigenstromversorgung sowie kleinen Anlagen bleibt der Zugang zu Herkunftsnachweisen weiterhin verwehrt.
„dass das Doppelvermarktungsverbot in seiner jetzigen Form bestehen bleiben soll. Hinzu kommt, dass die Eigenstromversorgung sowie kleine Anlagen der Zugang zu Herkunftsnachweisen nach wie vor verwehrt ist.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable regulatory status (the double-marketing ban stays, HKN access remains denied) with the evaluative/causal claim that this causes an HKN shortage and unused incentives; split into two.
Einheitlicher Verwaltungsprozess beim Ensembleschutz für PV-Dachanlagen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Für den Ensembleschutz ganzer Stadtteile sollte es bei PV-Dachanlagen einen einheitlichen Verwaltungsprozess geben.
„ein einheitlicher Verwaltungsprozess in Bezug auf den Ensembleschutz ganzer Stadtteile“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two separable demands: a nationwide guideline-based approval practice for listed buildings, and a uniform administrative process for ensemble protection. Each can be accepted independently.
Floating-PV bei Bürokratieabbau und Duldungspflicht mitberücksichtigen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Vorschläge zum Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb zweier PV-Anlagen auf einem Dach und die Duldungspflicht für Anschlussleitungen sollten auch Floating-PV erfassen.
„Die Vorschläge zum Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei PV-Anlagen auf einem Dach sollten auch für Floating-PV-Anlagen angewendet werden.“
Öffentlicher Grund blockiert Eigenversorgung und Dach-PV
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: In Gewerbegebieten bleiben Dächer oder nahe PV-Parks oft ungenutzt, weil Kommune und Netzbetreiber zustimmen müssen, wenn öffentlicher Grund überquert wird.
„In Gewerbegebieten werden Dächer vielfach nicht mit PV belegt, weil die Erlaubnis der Kommune und des Netzbetreibers benötigt wird, wenn öffentlicher Grund überquert werden muss.“
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 3 Argumente, 1 davon auf der Landkarte
Betriebe dürfen Überschussstrom nicht als Eigenversorgung abgeben
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Gibt ein Betrieb überschüssigen PV-Strom an Tochterfirmen oder Nachbarbetriebe ab, gilt das nicht als Eigenversorgung und erfordert die Registrierung als Stromlieferant.
„gilt dies in Deutschland nicht als Eigenversorgung und bedarf der Registrierung als Stromliefe-rant“
Energy-Sharing: Bagatellgrenze oder vergünstigter Netztarif
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine Bagatellgrenze oder ein stark vergünstigter Netztarif für gemeinschaftliche Versorgung (Energy-Sharing) soll in der PV-Strategie berücksichtigt werden.
„Eine Bagatellgrenze oder ein stark vergünstigter Netztarif für eine gemeinschaftliche Versorgung im Bereich „Energy-Sharing“ sollte in einer zukunftsfähigen PV-Strategie berücksichtigt und adressiert werden.“
Pauschaltarif für Netzentgelte, Steuern und Umlagen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für gemeinsam genutzten PV-Strom in Gewerbegebieten soll ein Pauschaltarif für Netzentgelte, Steuern und Umlagen eingeführt werden.
„Zudem sollte ein Pauschaltarif für Netzentgelte, Steuern und Umlagen eingeführt werden, um die Versorgung mit gemeinsam genutztem Strom aus PV-Anlagen in Gewerbegebieten zu erleichtern.“
Balkonkraftwerke erleichtern 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
PV-Anlagen unter 800 W von der MaStR-Meldung befreien
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Kleine Photovoltaikanlagen unter 800 W sollten von der Anlagenmeldung im Marktstammdatenregister befreit werden, weil dies die Bürokratie erheblich reduzieren würde.
„Ebenso würde eine Entbindung von kleinen PV-Anlagen unter 800 W von der Anlagenmeldung im Marktstammdatenregister die Bürokratie erheblich reduzieren.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independent proposals (exempting small PV systems from MaStR registration; direct reporting by grid operators to the BNetzA), so it is split into one point per claim.
Netzanschlüsse beschleunigen 17 Argumente, 15 davon auf der Landkarte
Netzbetreiber melden Daten größerer PV-Anlagen direkt an die BNetzA
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Netzbetreiber sollten die ihnen vorliegenden Daten größerer PV-Anlagen direkt an die Bundesnetzagentur melden, damit die Aufsteller diese Daten nicht ein zweites Mal angeben müssen und Übertragungsfehler vermieden werden.
„Eine weitere Entlastungswirkung könnte erzielt werden, wenn Netzbetreiber die ihnen vorliegenden Daten größerer PV-Anlagen direkt an die Bundesnetzagentur melden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independent proposals (exempting small PV systems from MaStR registration; direct reporting by grid operators to the BNetzA), so it is split into one point per claim.
Netzanschlusszusagen dauern 4–5 Monate
Dasselbe Argument hat auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Netzanschlusszusagen der Verteilnetzbetreiber dauern oft 4–5 Monate und verlängern die Projektentwicklung von Dachanlagen auf mehr als ein Jahr.
„Hinzu kommt, dass die Netzanschlusszusagen aktuell bis zu einem halben Jahr andauern.“
Duldungspflicht für Anschlussleitungen zur Eigenversorgung
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Zur Beschleunigung des Netzanschlusses sollte eine Pflicht zur Duldung von Anschlussleitungen für EE-Anlagen geschaffen werden, die ausschließlich der Eigenversorgung dienen.
„Um den Netzanschluss zu beschleunigen empfiehlt die DIHK eine Pflicht zur Duldung von An-schlussleitungen für erneuerbare Energien-Anlagen, die ausschließlich zur Eigenversorgung dienen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point is a single recommendation (duty to tolerate connection lines for self-supply installations) with its stated purpose, not a separable checkable fact. It is understandable on its own and neutrally worded.
Duldungspflicht für Anschlussleitungen zur Eigenversorgung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine Pflicht zur Duldung von Anschlussleitungen für Erneuerbare-Anlagen, die ausschließlich der Eigenversorgung dienen, soll geschaffen werden, auch unter Berücksichtigung von Floating-PV.
„wenn eine Pflicht zur Duldung von Anschlussleitungen für erneuerbare Energien-Anla-gen, die ausschließlich zur Eigenversorgung dienen, geschaffen wird.“
Bundeseinheitlicher Standard für technische Anschlussbedingungen (TAB) gefordert
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Die Wirtschaft sieht in der fehlenden Vereinheitlichung und dem Mangel an digitalen Prozessen bei den technischen Anschlussbedingungen (TAB) für PV-Anlagen eine der größten Herausforderungen und fordert einen bundeseinheitlichen Standard.
„ein bundeseinheitlicher Standard gefordert.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines two separable proposals (nationwide uniform TAB standard; central registration portal) that a reader could accept or reject independently, so it is split into one point per claim, each made standalone by naming PV systems and the TAB.
Fehlende TAB-Vereinheitlichung und Digitalisierung hemmt Netzanschluss
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die fehlende Vereinheitlichung und mangelnde Digitalisierung der technischen Anschlussbedingungen (TAB) für PV-Anlagen gilt in der Wirtschaft als eine der größten Herausforderungen.
„Als eine der größten Herausforderungen wird in der Wirtschaft die fehlende Vereinheitlichung und der Mangel an digitalen Prozessen bezüglich der technischen Anschlussbedingungen (TAB) von PV-Anlagen adressiert“
TAB für PV-Anlagen digitalisieren
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Die DIHK empfiehlt, die technischen Anschlussbedingungen (TAB) für PV-Anlagen zu digitalisieren, um den Netzanschluss zu beschleunigen.
„Ebenso sollten die technischen Anschlussbedingungen (TAB) von PV-Anlagen vereinheitlicht und digitalisiert werden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Vereinheitlichung und Digitalisierung der TAB sind getrennt annehmbare Forderungen; das „zentrale Portal“ im Original-Summary steht nicht in der Passage und wurde entfernt.
Technische Anschlussbedingungen bundesweit vereinheitlichen
Dasselbe Argument hat auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Technischen Anschlussbedingungen der Verteilnetzbetreiber sollen bundesweit einheitlich geregelt sein.
„Ebenso sollten die technischen Anschlussbedingungen (TAB) von PV-Anlagen vereinheitlicht und digitalisiert werden“
Bundesweit einheitliches Portal für Netzanmeldung
Dasselbe Argument hat auch Viessmann Group vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der digitale Anmeldeprozess beim Netzbetreiber soll über ein bundesweit einheitliches Portal möglich sein, das Verteilnetzbetreiber anerkennen müssen.
„Ebenso könnte ein zentrales Anmeldeportal den Anmeldeprozess beschleunigen.“
Netzkapazitäten vielerorts erschöpft, Stromtransport unklar
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Entwurf lässt offen, wie zusätzlich erzeugter PV-Strom zum Verbraucher transportiert werden soll, obwohl Netzkapazitäten in vielen Regionen annähernd erschöpft sind.
„Ebenso bleibt unklar, wie der zusätzlich erzeugte Strom vom Ort der Bereitstellung zum Verbraucher transportiert werden soll“
Gesetzliche Frist für Netzanschluss im EEG
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Im EEG sollte eine nach Technologie und Anlagengröße differenzierte Frist eingeführt werden, bis wann der Netzbetreiber den Anschluss herstellen muss.
„kann im erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) zukünftig eine Frist eingeführt werden, bis wann ein Netzbetreiber einen Netzanschluss für eine PV-Anlage herstellen muss.“
Anlagenzertifikate für PV-Anlagen abschaffen
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 158 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die in der Vergangenheit eingeführten Anlagenzertifikate sollten abgeschafft werden.
„Die DIHK spricht sich zudem dafür aus, auf das Anlagenzertifikat für PV-Anlagen zukünftig ganz zu ver-zichten.“
„Zukünftig sollte auf das Anlagenzertifikat ganz verzichtet werden, da bisher weder Ablehnungen bekannt sind noch ein Mehrwert ersichtlich wurde.“
Auf das Anlagenzertifikat für PV-Anlagen ganz verzichten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme fordert, künftig ganz auf das Anlagenzertifikat für PV-Anlagen zu verzichten, weil kein Mehrwert des Zertifikats ersichtlich sei.
„Zukünftig sollte auf das Anlagenzertifikat ganz verzichtet werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable factual claim (no known rejections) with an evaluative claim (no added value, so abolish the certificate); split into the two.
Keine Ablehnungen wegen des PV-Anlagenzertifikats bekannt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Angabe der Stellungnahme (DIHK) sind bisher keine Ablehnungen von PV-Anlagen aufgrund des Anlagenzertifikats bekannt.
„bisher weder Ablehnungen bekannt sind“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable factual claim (no known rejections) with an evaluative claim (no added value, so abolish the certificate); split into the two.
Zertifizierungspflicht ab 135 kW verzögert PV-Ausbau wegen fehlender Stellen
Dasselbe Argument hat auch Energiekonzepte Deutschland GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Zertifizierungspflicht ab 135 kW hindert bzw. verzögert den Ausbau von PV-Anlagen, weil es insbesondere zu wenige Zertifizierungsstellen gibt.
„Da es zu wenig Zertifizierungsstellen gibt, hängen viele betriebsbereite Anlagen in der Genehmigungsschleife fest.“
Netzverträglichkeitsprüfung schlanker und getrennt von Detailabstimmung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Netzverträglichkeitsprüfung verlangt schon früh Detailplanung und Herstellerfestlegung; Verträglichkeitsprüfung und detaillierte technische Abstimmung sollten getrennt werden.
„sollte die Verträglichkeitsprüfung und die detaillierte technische Ab-stimmung getrennt betrachtet werden.“
„Damit legen sich Unternehmen bereits in der Planungsphase auf einen Systemhersteller fest“
Regionales Flächenkataster für PV-Projekte
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Ein regionales Flächenkataster bestehender und geplanter PV-Projekte kann Modernisierung und Neubau der Netze erleichtern.
„Hier kann ein regionales Flächenkataster für bestehende und sich in Planung befindender PV-Projekte hilfreich sein“
Energie- und Steuerrecht verzahnen 10 Argumente, 9 davon auf der Landkarte
Freibetrag: geringe Überschreitung von 30 kW hebt Steuerfreiheit nicht auf
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei einem Steuerfreibetrag statt der Freigrenze in § 3 Nr. 72 EStG führt eine geringfügige Überschreitung von 30 kW (peak) nicht zum sofortigen Verlust der Steuerfreiheit.
„eine geringfügige Überschreitung von 30 kW (peak) nicht zum sofortigen Verlust der Steuerfreiheit führt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Wirkung eines Freibetrags bei Überschreitung von 30 kW) mit einer Wertung bzw. Forderung (Umwandlung, Anreizwirkung); beide lassen sich unabhängig beurteilen.
Freigrenze in § 3 Nr. 72 EStG in Freibetrag umwandeln
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Freigrenze für steuerfreie PV-Einnahmen in § 3 Nr. 72 EStG sollte in einen Steuerfreibetrag umgewandelt werden, weil dies Investitionsanreize schaffe und Investitionshemmnisse etwa bei voller Dachnutzung abbaue.
„Diese Freigrenze sollte jedoch in einen Steuerfreibetrag umgewandelt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Wirkung eines Freibetrags bei Überschreitung von 30 kW) mit einer Wertung bzw. Forderung (Umwandlung, Anreizwirkung); beide lassen sich unabhängig beurteilen.
Gewerbesteuerliche Infizierung bei Mieterstrom ist Haupthindernis
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch Stromlieferung gilt bei vielen Unternehmen und Genossenschaften als Haupthinderungsgrund für Mieterstromprojekte.
„welche bei zahlreichen Unternehmen und Genossenschaften als Haupthinderungsgrund von Mieterstromprojekten bezeichnet wird“
Mieterstrom: Gewerbesteuer-Infizierung der Vermietung vorrangig beseitigen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Bei Mieterstromprojekten soll die gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch die Stromlieferung vorrangig beseitigt werden, da sie laut der Stellungnahme von vielen Unternehmen und Genossenschaften als Haupthinderungsgrund solcher Projekte genannt wird.
„Ebenso sollte die genannte gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch Lieferung von Strom prioritär beseitigt werden, welche bei zahlreichen Unternehmen und Genossenschaften als Haupthinderungsgrund von Mieterstromprojekten bezeichnet wird.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies mit „die genannte“ auf den Text der Einreichung; er nennt jetzt den Kontext (Mieterstromprojekte) und bleibt in der Aussagerichtung unverändert.
Genereller Wegfall entlastet Mittelstand und Finanzverwaltung
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Forderung als Behauptung formuliert); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Ein genereller Wegfall der USt-Jahreserklärung für Kleinunternehmer würde den Mittelstand und zusätzlich die Finanzverwaltungen bürokratisch entlasten.
„würde eine sinnvolle bü-rokratische Entlastung für den Mittelstand geschaffen, welche zusätzlich auch die Finanzverwaltungen entlastet.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Falscher Alarm: Der Punkt ist Teil der Stellungnahme zu Abschnitt 3.7 (Verzahnung von Energie- und Steuerrecht) und fordert, die USt-Jahreserklärungspflicht für alle Kleinunternehmer aufzuheben. Das knüpft an das im Entwurf vorgesehene Vorhaben für PV-Kleinunternehmen an und betrifft damit den Gegenstand der Konsultation.
Verzicht auf USt-Jahreserklärung entlastet PV-Kleinunternehmen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Durch den Verzicht auf die Umsatzsteuer-Jahreserklärung werden die Betreiber von PV-Anlagen, die Kleinunternehmen sind, bürokratisch entlastet.
„Sie werden durch den Verzicht auf die Jahreserklärung entlastet.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verband eine Bewertung (folgerichtig, positiv) mit der überprüfbaren Behauptung einer Entlastung der Betreiber; beide lassen sich getrennt annehmen oder ablehnen.
Wegfall der USt-Jahreserklärung für alle Kleinunternehmer
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Die Pflicht zur Umsatzsteuer-Jahreserklärung soll aus Gleichbehandlungsgründen für alle Kleinunternehmer nach § 19 Abs. 1 UStG entfallen, da die Beschränkung auf PV-Betreiber nicht sachgerecht begründbar sei.
„Die Beschränkung auf reine PV-Anlagen-Betreiber ist nicht sachgerecht begründbar.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Falscher Alarm: Der Punkt ist eine substanzielle Forderung zur steuerrechtlichen Entlastung von PV-Kleinunternehmern (Teil der PV-Strategie, Abschnitt "Verzahnung von Energie- und Steuerrecht") und ist eigenständig verständlich.
Wegfall der USt-Jahreserklärung für PV-Kleinunternehmen ist folgerichtig und positiv
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das Vorhaben, die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung für PV-Kleinunternehmen aufzuheben, wird als folgerichtig und für die Betreiber positiv bewertet.
„Das Vorhaben, die Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung für PV-Kleinunternehmen aufzuheben, ist insoweit folgerichtig und für die Betreiber positiv.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verband eine Bewertung (folgerichtig, positiv) mit der überprüfbaren Behauptung einer Entlastung der Betreiber; beide lassen sich getrennt annehmen oder ablehnen.
Abnehmer zahlen alle Abgaben – Weitergabe unrentabel
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Weil der Abnehmer sämtliche Steuern, Umlagen und Netzentgelte zahlen muss, ist die Stromweitergabe zwischen Betrieben für beide Seiten nicht lukrativ.
„Der Abnehmer muss sämtliche Steuern, Umlagen und Netzentgelte bezahlen, so dass es für beide Seiten kein lukratives Geschäft ist.“
Freigrenze in § 3 Nr. 72 EStG in Freibetrag umwandeln
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Steuerbefreiungs-Freigrenze für PV-Einnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG soll in einen Steuerfreibetrag umgewandelt werden.
„Diese Freigrenze sollte jedoch in einen Steuerfreibetrag um-gewandelt werden.“