Lagebild / Energie- und Steuerrecht verzahnen / Streitfrage
Soll die gewerbesteuerliche Infizierung von Vermietungseinkünften durch Stromlieferung vollständig oder nur bis zu einer Grenze beseitigt werden?
Die gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch PV-Stromlieferung soll ohne Prozentgrenze vollständig beseitigt werden.
BrückeAusgestaltungEin Instrument: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt.
Wer es für richtig hält
- 12 stimmen zuBNE, BSW, BDEW, BFW, aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, ZIA, ZDH, DIHK, GdW, Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium), 1 weitere Organisationen und 1 Privatperson
- 1 lehnen abBAI
- 257 äußern sich nicht
- 4 stimmen zuHaus und Grund Deutschland, Solar-Info-Zentrum SIZ GmbH, Lesolco GmbH und Gemeinde St. Leon-Rot
- 2 lehnen ab2 Privatpersonen
- 135 äußern sich nicht
Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.
Was belegt ist und was folgt
Brücke. Beide Lager stimmen zu, aus denselben Gründen. Darauf lässt sich bauen.
Begründungs-Check: Die sichtbaren Gründe beider Lager weisen in dieselbe Richtung. Alle zitierten Verbände (BFW, ZIA, Landkreistag) wollen übereinstimmend, dass Stromlieferung die Vermietungseinkünfte nicht gewerbesteuerlich infiziert, um Mieterstrom und Solarnutzung von Gebäuden zu erleichtern; Unterschiede (Prozentgrenze als Hilfsposition, Bagatellgrenze) betreffen nur Detailgrade, nicht gegensätzliche Zwecke.
Belege: 1 von 41 zitierten Textstellen nennen Belege: andere Rechtsquelle oder amtliche Stellungnahme (aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung).
Woher es stammt
33 Argumente aus 13 Stellungnahmen
„Auf den Umfang der Stromerzeugung darf es gewerbesteuerlich in Bezug auf die Mieteinnahmen nicht ankommen.“
„Die Abgabe von PV-Strom sollte für Vermieter steuerlich unschädlich sein und der Vermietungsleistung gleichgestellt werden.“
Befund
Beim Kernpunkt tragen beide Lager die Forderung: 12 von 13 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 4 von 6 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ wollen die gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch PV-Stromlieferung ohne Prozentgrenze beseitigen. BFW und ZIA fordern, dass der Umfang der Stromerzeugung steuerlich keine Rolle spielen darf und die Stromabgabe der Vermietung gleichgestellt wird. Auch der Landkreistag will die Infizierung verhindern. Die Gründe liegen nah beieinander: Mieterstrom und Solarnutzung von Gebäuden sollen leichter werden. Damit gibt es eine tragfähige Brücke. Offen bleibt nur die Detailfrage, ob Hilfsregeln wie eine höhere Grenze (der ZIA nennt hilfsweise mindestens 20 %) oder eine Bagatellgrenze zusätzlich nötig sind. Die Entscheidungsebene kann das Ziel der vollständigen Beseitigung als breit getragene Grundlage nutzen.
Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt
„InvStG-Bagatellgrenze über 10 Prozent“ stützt diese Streitfrage (8-mal)
„Vorschriften blockieren Stromabgabe an Dritte“ stützt diese Streitfrage (7-mal)
Ein Argument hier stützt „Gemeinnützigkeit trotz PV-Strom erhalten“ (5-mal)
Ein Argument hier stützt „InvStG-Bagatellgrenze über 10 Prozent“ (3-mal)
Ein Argument hier stützt „Vorschriften blockieren Stromabgabe an Dritte“ (2-mal)
Ein Argument hier stützt „Steuer-Maßnahmen verbindlicher fassen“ (2-mal)
„Gemeinnützigkeit trotz PV-Strom erhalten“ stützt diese Streitfrage (2-mal)
Ein Argument hier bestreitet die Wirkung von „Bisherige Steuervereinfachungen positiv“
Ein Argument hier nennt eine Alternative zu „InvStG-Bagatellgrenze über 10 Prozent“
„Steuer-Maßnahmen verbindlicher fassen“ stützt diese Streitfrage
Prüfpfad
Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Zielkonflikt-Frage auf: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?
Gewerbesteuerbefreiung § 3 Nr. 32 GewStG um 15 kWp je Wohneinheit ergänzen Lesolco GmbH
Die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 32 GewStG soll analog auch die 15 kWp pro Wohneinheit umfassen, da WEGs sonst Gefahr laufen, gewerblich tätig zu werden.
- Aus der Stellungnahme von Lesolco GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 57 % sicher).
„Hier müssen auch die 15 kWp pro Wohneinheit analog mit aufgenommen werden“
Bewohnerversorgung darf nicht als Gewerbe gelten Lesolco GmbH
Die Versorgung der Bewohner innerhalb eines Objekts (ggf. auch umliegender Objekte) darf nicht als gewerbliche Tätigkeit ausgelegt werden und nicht zur gewerbesteuerlichen Infizierung der Vermietereinkünfte führen.
- Aus der Stellungnahme von Lesolco GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 77 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„darf die Versorgung der Bewohner innerhalb eines Objektes (sowie ggfls. umliegender Objekte) nicht als gewerbliche Tätigkeit ausgelegt werden“
Vermieter bei Mieterstrom steuerlich nicht benachteiligen Solar-Info-Zentrum SIZ GmbH
Vermieter dürfen bei Mieterstrom nicht benachteiligt werden, dazu seien Änderungen im Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuergesetz nötig.
- Aus der Stellungnahme von Solar-Info-Zentrum SIZ GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 71 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
„Vermieter dürfen bei Mieterstrom nicht benachteiligt werden.“
Umqualifizierung bei Personengesellschaften durch Gestaltung vermeidbar Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Die steuerliche Umqualifizierung der Einkünfte vermietender Personengesellschaften von „Vermietung und Verpachtung“ in „Gewerbebetrieb“ durch PV-Stromlieferung lässt sich vermeiden, indem eine andere Gesellschaft mit abweichenden Beteiligungsverhältnissen die PV-Erzeugung übernimmt und so eine Betriebsaufspaltung verhindert wird.
- Aus der Stellungnahme von Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne die Einreichung unverständlich; er nennt jetzt, welche Umqualifizierung gemeint ist (Einkünfte von Personengesellschaften bei PV-Stromlieferung), ohne die Aussage zu verändern.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 83 % sicher).
„Die Umqualifizierung lässt sich aber durch geschickte Gestaltung vermeiden“
BMWSB soll sich Vorschlag zur Änderung der Umqualifizierung nicht verschließen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Das BMWSB sollte sich einem Vorschlag zur Änderung der steuerlichen Umqualifizierung der Einkünfte von Personengesellschaften („Vermietung und Verpachtung“ in „Gewerbebetrieb“) nicht verschließen, auch wenn dieser auf Widerstand des BMF stoßen könnte.
- Aus der Stellungnahme von Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Mixes a checkable claim (change would simplify things for renting partnerships with PV) with a recommendation to the BMWSB, and lacks context on what is being requalified; split and named the provision.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 73 % sicher).
„BMWSB sollte sich einem entsprechendem Vorschlag aber nicht verschließen“
Änderung der Umqualifizierung vereinfacht PV für vermietende Personengesellschaften Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Eine Änderung der Regelung, nach der gewerbliche Einkünfte vermietender Personengesellschaften (z.B. aus Stromlieferungen) alle Einkünfte zu solchen aus Gewerbebetrieb machen, würde für vermietende Personengesellschaften, die PV betreiben möchten, eine Vereinfachung darstellen.
- Aus der Stellungnahme von Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Mixes a checkable claim (change would simplify things for renting partnerships with PV) with a recommendation to the BMWSB, and lacks context on what is being requalified; split and named the provision.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„da er für vermietende Personengesellschaften, die PV betreiben möchten, eine Vereinfachung darstellen würde“
Geringe gewerbliche Einkünfte färben alle Einkünfte einer Personengesellschaft um Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Erzielt eine vermietende Personengesellschaft auch nur zu einem geringen Teil gewerbliche Einkünfte, etwa aus Stromlieferungen, gelten nach geltendem Steuerrecht alle ihre Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb.
- Aus der Stellungnahme von Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable tax-law rule (reclassification of all income as commercial) with an evaluative claim that this is problematic/disadvantageous, so it is split into the factual claim and the judgment.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
„Erzielt eine Personengesellschaft auch nur zu einem geringen Teil gewerbliche Einkünfte (z.B. aus Stromlieferungen) gelten alle Einkünfte der Gesellschaft als solche aus Gewerbebetrieb.“
Umqualifizierung der Einkünfte bei Personengesellschaften hat nachteilige Folgen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Die Umqualifizierung der Einkünfte vermietender Personengesellschaften in Einkünfte aus Gewerbebetrieb kann nachteilige steuerliche Folgen haben, vor allem durch die Steuerverstrickung der Grundstücke.
- Aus der Stellungnahme von Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable tax-law rule (reclassification of all income as commercial) with an evaluative claim that this is problematic/disadvantageous, so it is split into the factual claim and the judgment.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 58 % sicher).
„Dies kann nachteilige steuerliche Folgen haben.“
Einsatz gegen gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte positiv Schleswig-Holstein (Ministerium), Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE, BNE
Die Stellungnahme bewertet es sehr positiv, dass sich das BMWK in der PV-Strategie dafür einsetzt, eine gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte bei Stromlieferungen zu verhindern.
- Aus der Stellungnahme von Schleswig-Holstein: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt bündelte zwei unabhängig akzeptierbare Positionen (Steuerfrage und Bürgerenergie-Bürokratie); getrennt, mit Bezug auf BMWK und PV-Strategie.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE (53 % sicher), Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE (53 % sicher), BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (99 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Es wird daher sehr positiv bewertet, dass sich das BMWK beispielsweise für die Verhinderung einer gewerbesteuerlichen Infizierung der Vermietungseinkünfte bei Stromlieferungen“
„die Gefahr des Verlusts der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Wohnungsbauunternehmen bei Mieterstromprojekten bereits unter „Gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch Lieferung von Strom verhindern“ adressiert wird“
„Es ist positiv hervorzuheben, dass die Gefahr des Verlusts der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Wohnungsbauunternehmen bei Mieterstromprojekten bereits unter“
„Ebenso wird die Auflösung der gewerbesteuerlichen Infizierung der Vermietungseinkünfte durch Liefe-rung von Strom begrüßt.“
Mieterstrom: Gewerbesteuer-Infizierung der Vermietung vorrangig beseitigen DIHK, Deutscher Landkreistag-Berlin
Bei Mieterstromprojekten soll die gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch die Stromlieferung vorrangig beseitigt werden, da sie laut der Stellungnahme von vielen Unternehmen und Genossenschaften als Haupthinderungsgrund solcher Projekte genannt wird.
- Aus der Stellungnahme von DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies mit „die genannte“ auf den Text der Einreichung; er nennt jetzt den Kontext (Mieterstromprojekte) und bleibt in der Aussagerichtung unverändert.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Deutscher Landkreistag-Berlin (60 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 70 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Ebenso sollte die genannte gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch Lieferung von Strom prioritär beseitigt werden, welche bei zahlreichen Unternehmen und Genossenschaften als Haupthinderungsgrund von Mieterstromprojekten bezeichnet wird.“
„sollte die gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch die Lieferung von Strom verhindert werden“
Gewerbesteuerliche Infizierung bei Mieterstrom ist Haupthindernis DIHK
Die gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch Stromlieferung gilt bei vielen Unternehmen und Genossenschaften als Haupthinderungsgrund für Mieterstromprojekte.
- Aus der Stellungnahme von DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 71 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„welche bei zahlreichen Unternehmen und Genossenschaften als Haupthinderungsgrund von Mieterstromprojekten bezeichnet wird“
PV-Stromabgabe durch Vermieter steuerlich unschädlich und der Vermietung gleichstellen ZIA
Die Abgabe von PV-Strom im Vermietungskontext soll für Vermieter steuerlich unschädlich sein und der Vermietungsleistung gleichgestellt werden.
- Aus der Stellungnahme von ZIA – Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt bündelte drei unabhängig beurteilbare Forderungen (steuerliche Gleichstellung, Aufsichts-/Fondsstatus, Stromsteuerrecht); aufgeteilt und mit Bezug zum PV-Ausbau benannt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 82 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 61 % sicher).
„Die Abgabe von PV-Strom sollte für Vermieter steuerlich unschädlich sein und der Vermietungsleistung gleichgestellt werden.“
ZIA: Unschädlichkeitsgrenzen für PV-Erzeugung hilfsweise auf mind. 20 % ZIA
Der ZIA fordert für den Fall, dass seine Hauptforderung zur steuerlichen Einordnung von PV-Strom bei Vermietung von Immobilien nicht umgesetzt wird, die bestehenden Unschädlichkeitsgrenzen einheitlich auf mindestens 20 Prozent anzuheben.
- Aus der Stellungnahme von ZIA – Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne die Einreichung unverständlich (Akteur ZIA und Bezug auf die Hauptforderung zur PV-Strom-Erzeugung bei Vermietung fehlten); jetzt benannt, Richtung unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 71 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„sollten die bestehenden Unschädlichkeitsgrenzen – insbesondere in Anbetracht des eingeschränkten Ausschöpfungspotentials – einheitlich auf mindestens 20 Prozent angehoben werden“
PV-Erzeugung im Vermietungskontext als Vermögensverwaltung einstufen ZIA
PV-Erzeugung und -Abgabe im Zusammenhang mit der Vermietung soll als Vermögensverwaltung gelten und nicht zur Gewerbesteuerpflicht führen, solange sie vorrangig der Bewirtschaftung der Immobilie dient; gewerblich erst bei eigenständigem Gewinnstreben.
- Aus der Stellungnahme von ZIA – Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
„sollte grundsätzlich als Tätigkeit im Rahmen der Vermögensverwaltung bzw. als für den Vermieter unschädliche Tätigkeit qualifiziert werden und nicht zu einer Gewerbesteuerpflicht führen“
Netzeinspeisung von PV-Überschüssen soll nicht steuerschädlich sein ZIA
Die Einspeisung überschüssiger PV-Energie in das Netz soll steuerrechtlich nicht schädlich wirken, etwa bei der Einordnung der PV-Stromerzeugung von Immobilienunternehmen als Vermögensverwaltung statt Gewerbe.
- Aus der Stellungnahme von ZIA – Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (technische Notwendigkeit der Einspeisung) mit einer Forderung (keine steuerschädliche Wirkung); beides wird getrennt und mit Kontext versehen.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 57 % sicher).
„Auch die Einspeisung überschüssiger PV-Energie in das Stromnetz des Netzbetreibers darf sich als technische Notwendigkeit nicht steuerschädlich auswirken.“
Bagatellgrenze mit anteiliger statt vollständiger Steuerpflicht aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung
Es soll eine Bagatellgrenze eingeführt werden (x % der Einnahmen aus Strom und Ladestationen); bei Überschreiten soll nur insoweit Steuerpflicht eintreten statt vollständigem, rückwirkendem Verlust der Befreiung.
- Aus der Stellungnahme von aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. (87 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 80 % sicher).
„Bei Überschreiten kein vollständiger und rückwirkender Verlust der Steuerbefreiung, sondern Steuerpflicht insoweit“
„Bei Überschreiten kein vollständiger und rückwirkender Verlust der Steuerbefreiung, sondern Steuerpflicht insoweit“
PV auf Pensionskassen-Immobilien macht Investment-KG steuerlich gewerblich aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung
Nach Auffassung der Einreichung gelten die Einkünfte einer vermögensverwaltenden Investment-KG, die für eine steuerbefreite Pensionskasse Immobilien mit Solarpanels hält, wegen der Stromerzeugung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG als gewerblich, wobei nur eine Bagatellgrenze von 3 % der Umsatzerlöse oder 24.500 EUR gilt.
- Aus der Stellungnahme von aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, nicht neutral formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Nicht off-topic: Es geht um die steuerliche Behandlung von Solarstrom auf Gebäuden. Der Begriff „infiziert" wurde neutral als Rechtsfolge (gewerbliche Einkünfte nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG) umformuliert und der Kontext (Pensionskasse, Investment-KG, Solarpanels) ergänzt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 67 % sicher).
„Die InvKG ist gewerblich infiziert, § 15 Abs. 3 Nr. 1 S. 1, 1. Alt. EStG; Bagatellgrenze 3% der Umsatzerlöse oder 24.500 EUR“
Bagatellgrenze für Strom- und Ladesäuleneinnahmen einführen aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung
Vorschlag: Eine Bagatellgrenze einführen, bis zu der Einnahmen aus Stromlieferung und Betrieb von E-Ladestationen einen bestimmten Prozentsatz der Kapitalanlageeinnahmen ausmachen dürfen, ohne die Steuerbefreiung zu berühren.
- Aus der Stellungnahme von aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 48 % sicher).
„Aufnahme einer Bagatellgrenze, beispielsweise x% der Einnahmen aus der Kapitalanlage können aus der Lieferung von Strom“
Steuerrechtliche Hemmnisse für Mieterstrom sollten abgebaut werden BFW
Die Einreichung fordert, alle steuerrechtlichen Hemmnisse abzubauen, insbesondere die Gewerbesteuerinfizierung der Mieterträge.
- Aus der Stellungnahme von BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two separate demands (full liberalisation of tenant electricity; removal of tax obstacles) that a reader could accept or reject independently, so it is split.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 81 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„der Abbau aller steuerrechtlichen Hemmnisse (v. a. die Gewerbesteuerinfizierung der Mieterträge)“
Die 10%-Grenze im GewStG für Mieterstrom ist willkürlich gezogen BFW, BFW
Die Begrenzung der umfassenden Umsetzbarkeit von Mieterstrommodellen durch die gewerbesteuerliche 10 %-Grenze im GewStG wird als willkürlich bewertet.
- Aus der Stellungnahme von BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischt eine prüfbare Wirkungsbehauptung (die 10 %-Grenze begrenzt Mieterstrommodelle) mit der Wertung „willkürlich“ und nannte die Regelung nicht eigenständig verständlich; daher in Tatsachenbehauptung und Bewertung getrennt.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (100 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 47 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„weil sie die umfassende Umsetzbarkeit von Mieterstrommodellen willkürlich begrenzt“
„weil sie die umfassende Umsetzbarkeit von Mieterstrommodellen willkürlich begrenzt.“
Gewerbesteuer bei Mieterstrom: Umfang der Stromerzeugung soll nicht zählen BFW
Bei der gewerbesteuerlichen Behandlung von Mieterstrom soll der Umfang der Stromerzeugung im Verhältnis zu den Mieteinnahmen keine Rolle spielen.
- Aus der Stellungnahme von BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte eine Bewertung der 10-%-Grenze mit einer Forderung zur Gewerbesteuer; beide sind getrennt prüfbar. Beide Punkte sind jetzt neutral formuliert und benennen Gewerbesteuergesetz und Mieterstrom.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (78 % sicher), BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (82 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Auf den Umfang der Stromerzeugung darf es gewerbesteuerlich in Bezug auf die Mieteinnahmen nicht ankommen.“
Gewerbesteuerliche Infizierung durch Mieterstrom vollständig beseitigen BFW
Die gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungserträge durch lokale Stromerzeugung soll vollumfänglich beseitigt werden.
- Aus der Stellungnahme von BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Die gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungserträge durch lokale Stromerzeugung muss vollumfänglich beseitigt werden.“
10%-Grenze im GewStG schränkt Umsetzbarkeit von Mieterstrommodellen ein BFW, BFW
Die neue gewerbesteuerliche 10 %-Grenze im Gewerbesteuergesetz (GewStG) für Einnahmen aus lokaler Stromerzeugung begrenzt die umfassende Umsetzbarkeit von Mieterstrommodellen.
- Aus der Stellungnahme von BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischt eine prüfbare Wirkungsbehauptung (die 10 %-Grenze begrenzt Mieterstrommodelle) mit der Wertung „willkürlich“ und nannte die Regelung nicht eigenständig verständlich; daher in Tatsachenbehauptung und Bewertung getrennt.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (100 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 67 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„die umfassende Umsetzbarkeit von Mieterstrommodellen willkürlich begrenzt“
„weil sie die umfassende Umsetzbarkeit von Mieterstrommodellen willkürlich begrenzt.“
Gewerbesteuer-10-%-Grenze hemmt Investitionen in Mieterstrom/Klimaschutz BFW, BFW
Die neue 10-%-Grenze im Gewerbesteuergesetz für Einnahmen aus Mieterstrom wird als Hemmnis für Investitionen in den Klimaschutz bewertet.
- Aus der Stellungnahme von BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte eine Bewertung der 10-%-Grenze mit einer Forderung zur Gewerbesteuer; beide sind getrennt prüfbar. Beide Punkte sind jetzt neutral formuliert und benennen Gewerbesteuergesetz und Mieterstrom.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (97 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 83 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Die gewerbesteuerliche 10 %-Grenze ist damit eine Investitionsbremse für den Klimaschutz.“
„Die gewerbesteuerliche 10 %- Grenze ist damit eine Investitionsbremse für den Klimaschutz.“
Neue 10-%-Grenze im GewStG ist ein richtiger Schritt nach vorn BFW
Die neue gewerbesteuerliche 10-%-Grenze im GewStG wird als richtiger Schritt nach vorn bewertet, auch wenn sie allein nicht ausreicht.
- Aus der Stellungnahme von BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das ursprüngliche Label vermischte eine prüfbare Aussage (Grenze schränkt Mieterstrom ein) mit zwei Wertungen ('willkürlich', 'Schritt nach vorn'); daher aufgeteilt und neutral formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 88 % sicher).
„ist zwar ein richtiger Schritt nach vorn“
Gewerbesteueraufkommen leidet nicht, da Steuer auf Ebene der Projektgesellschaft anfällt BAI
Dass Erträge aus gewerblichen Personengesellschaften auf Fondsebene nicht gewerbesteuerpflichtig sind, schade dem Gewerbesteueraufkommen nicht, da die Gewerbesteuer bereits bei der Infrastruktur-Projektgesellschaft anfällt.
- Aus der Stellungnahme von BAI – Bundesverband Alternative Investments e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 66 % sicher).
„ist ferner auch nicht schädlich für das Gewerbesteueraufkommen des Staates, da die Gewerbesteuer für die Tätigkeit der Infrastruktur-Projektgesellschaft bereits auf deren Ebene anfällt.“
Enge Begrenzung widerspricht dem Ziel der Gebäude-Solarerschließung BSW
Die enge Begrenzung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung bei Stromerzeugung widerspricht nach Auffassung der Einreichenden dem Ziel der Bundesregierung, Gebäude und Dächer so weitgehend wie möglich für die Solarstromerzeugung zu erschließen.
- Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable description of the current rule (narrow, often impractical) with an evaluative claim that it contradicts the government's goal, so it is split into the two.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„Außerdem widerspricht diese enge Begrenzung dem Ziel der Bundesregierung, Gebäude und Dächer so weitgehend wie möglich für die Solarstromerzeugung zu erschließen.“
Gewerbesteuer-Infizierung begrenzt Solarnutzung von Gebäuden BSW
Die geltende erweiterte Gewerbesteuerkürzung für Einkünfte aus Stromerzeugung im Zusammenhang mit Immobilien ist eng begrenzt und oft nicht praktikabel; Einkünfte aus Immobilien können dadurch mit Gewerbesteuer „infiziert“ werden.
- Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Diese ist jedoch eng begrenzt und oft nicht praktikabel.“
Gewerbesteuerkürzung bei Stromerzeugung eng begrenzt, oft nicht praktikabel BSW
Die bestehende Regelung zur erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Einkünfte aus der Stromerzeugung im Zusammenhang mit Immobilien ist eng begrenzt und oft nicht praktikabel.
- Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable description of the current rule (narrow, often impractical) with an evaluative claim that it contradicts the government's goal, so it is split into the two.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 82 % sicher).
„Diese ist jedoch eng begrenzt und oft nicht praktikabel.“
Erweiterte Gewerbesteuerkürzung auf alle EE-Stromeinkünfte ausdehnen BSW
Gewerbliche Einkünfte aus Erzeugung und Überlassung erneuerbaren Stroms oder von Erzeugungsanlagen bei Verwaltung und Vermietung von Immobilien sollen in vollem Umfang unter die erweiterte Gewerbesteuerkürzung fallen, sodass die Immobiliennutzung nie gewerbesteuerlich infiziert wird.
- Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„sollten in vollem Umfang im Rahmen der erweiterten Gewerbesteuerkürzung berücksichtigt werden.“
Erweiterte Gewerbesteuerkürzung auch bei Übertragung von Betriebsvorrichtungen BNE
Die bne-Stellungnahme zur PV-Strategie empfiehlt, die erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung auch bei der Übertragung von Betriebsvorrichtungen (im Ganzen oder einzeln, z. B. an Betreiber oder Kontraktoren von Energieerzeugungsanlagen) zu erhalten, weil das Fondsstandortgesetz nur Mitvermietungsfälle, nicht aber Veräußerungsfälle für unschädlich erklärt.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne Kontext unklar (Adressat, Gesetz, Hintergrund); jetzt benennt er die Stellungnahme, die Maßnahme und das Fondsstandortgesetz.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 46 % sicher).
„Es wird daher empfohlen auch bei Übertragung von Betriebsvorrichtungen im Ganzen oder ggf. auch nur einzelne Betriebsvorrichtungen“
Gewerbesteuer-Lösung allein reicht für Mieterstrom-Projekte nicht BNE
Die im Entwurf der PV-Strategie vorgesehene Lösung der gewerbesteuerlichen Risiken (Infizierung der Vermietungseinkünfte) allein bewirkt nach Ansicht der Stellungnahme nicht, dass Mieterstromprojekte in solchen Objekten umsetzbar werden.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt verband eine Tatsachenbehauptung (Steuerlösung genügt nicht für Mieterstrom) mit einer Forderung (neuer marktorientierter Ansatz); beide sind unabhängig bewertbar.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 54 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„Die gewerbesteuerlichen Risiken zu lösen, wird aber nicht alleine bewirken können, dass z.B. Mieterstromprojekte in solchen Objekten umsetzbar werden.“
Fondsstandortgesetz: Veräußerung von Betriebsvorrichtungen nicht gewerbesteuerlich unschädlich BNE
Nach Ansicht der Stellungnahme zur PV-Strategie behandelt das Fondsstandortgesetz von 2021 bei der Gewerbesteuer zwar Mitvermietungsfälle, nicht aber die Veräußerung von Betriebsvorrichtungen (etwa an Betreiber von Energieerzeugungsanlagen) als unschädlich, sodass die gewerbesteuerliche Infizierung dort fortbesteht.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Substantive tax-law claim relevant to the PV strategy's energy and tax law chapter; not off-topic. Rewritten to name the law, the tax context and the PV strategy so it stands alone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 80 % sicher).
„zwar Mitvermietungsfälle berücksichtigt, nicht jedoch die Veräußerungsfälle für unschädlich erklärt“