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Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Wissenschaft. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 50 Argumente aus rund 6 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE allein steht

Bei 2 Streitfragen urteilt Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll den Einsatz intelligenter Messsysteme voraussetzen.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Vermieter sollen selbst erzeugten PV-Strom zu einem marktüblichen Preis an Mieter abgeben dürfen.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 50 Argumenten stehen 28 auf der Landkarte, 19 sind Einzelforderungen und 3 sind offene Fragen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 17 Argumente sind entstanden, weil sie 9 längere Textstellen geteilt hat. 12 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Anbieterliste und Angebotsanfrage auf der digitalen PV-Informationsplattform

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Die von der Stellungnahme vorgeschlagene digitale Plattform als zentrale Anlaufstelle für Informationen zur Solarstromnutzung könnte eine Auflistung der Solaranlagen-Anbieter enthalten, über die Angebote angefordert werden können.

„Eine Auflistung der Anbieter von Solaranlagen wäre denkbar, sodass Angebote über die Plattform angefordert werden könnten.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive proposal on the PV strategy's subject (so not off-topic), but 'die Plattform' was unclear without context; rewritten to name the proposed digital information platform.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 6 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Bürgerdialog: Bürokratischer Aufwand bei PV-Dachanlagen als zu hoch empfunden

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Nach dem Bürgerdialog im Kontext des Ariadne-Projekts empfinden Bürger*innen den bürokratischen Aufwand bei PV-Dachanlagen als zu hoch.

„Zudem wurde in der Expertenrolle an einem Bürgerdialog teilgenommen, bei dem die Probleme und Herausforderung bei PV-Dachanlagen aus Sicht der Bürger*innen reflektiert und Handlungsempfehlungen abgeleitet wurden“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte drei unabhängig bewertbare Hürden. Im sichtbaren Ausschnitt ist nur die Anreiz-Aussage wörtlich belegt. Für Information und Bürokratie nutzt der Beleg die Einleitung zum Bürgerdialog (Kapitel 3.2 ist abgeschnitten); die Quellen sollten gegen den Volltext geprüft werden.

Bürgerdialog: Anreize erreichen nicht ideell motivierte Bürger nicht

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Nach dem Bürgerdialog im Kontext des Ariadne-Projekts reichen die bestehenden Anreize für PV-Dachanlagen nicht aus, um Bürger zu erreichen, die nicht aus ideellen Gründen handeln.

„Die Anreize sind nicht ausreichend, um Bürger zu erreichen, die nicht aus ideellen Gründen handelt.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte drei unabhängig bewertbare Hürden. Im sichtbaren Ausschnitt ist nur die Anreiz-Aussage wörtlich belegt. Für Information und Bürokratie nutzt der Beleg die Einleitung zum Bürgerdialog (Kapitel 3.2 ist abgeschnitten); die Quellen sollten gegen den Volltext geprüft werden.

Bürgerdialog: Informationen zu PV-Dachanlagen schwer zu beschaffen

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Nach dem Bürgerdialog im Kontext des Ariadne-Projekts, an dem das Fraunhofer IEE als Experte teilnahm, ist die Informationsbeschaffung für Bürger*innen bei PV-Dachanlagen schwierig.

„Zudem wurde in der Expertenrolle an einem Bürgerdialog teilgenommen, bei dem die Probleme und Herausforderung bei PV-Dachanlagen aus Sicht der Bürger*innen reflektiert und Handlungsempfehlungen abgeleitet wurden“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte drei unabhängig bewertbare Hürden. Im sichtbaren Ausschnitt ist nur die Anreiz-Aussage wörtlich belegt. Für Information und Bürokratie nutzt der Beleg die Einleitung zum Bürgerdialog (Kapitel 3.2 ist abgeschnitten); die Quellen sollten gegen den Volltext geprüft werden.

Fehlendes Geldvermögen ist größte Investitionshürde für Hausbesitzer

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Laut ökonometrischer Analyse einer Kundenbefragung ist fehlendes verfügbares Geldvermögen die größte Hürde für die Investitionsbereitschaft in Aufdach-PV; mit 30.000 € Vermögen liegt die Bereitschaftswahrscheinlichkeit 34 Prozentpunkte höher.

„die größte Hürde für eine Investitionsbereitschaft in Photovoltaik fehlendes verfügbares Geldvermögen ist.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Solarkataster-Anbindung für gebäudespezifische Potenzial- und Wirtschaftlichkeitsabschätzung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Durch Einbindung eines deutschlandweiten Solarkatasters könnten für ein konkretes Gebäude Erzeugungspotenzial, Wirtschaftlichkeit sowie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten abgeschätzt werden; Kommunen könnten dies Bürgern direkt zusenden.

„Durch die Einbindung eines deutschlandweiten Solarkatasters wäre es möglich, ein konkretes Gebäude auszuwählen und hierfür direkt eine Abschätzung der Erzeugungspotenziale und Wirtschaftlichkeit zu erhalten.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Zinslose KfW-Darlehen zur Vorfinanzierung von PV-Anlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Zinslose KfW-Darlehen zur Vorfinanzierung könnten ein sinnvolles Instrument sein, um die Handlungsfähigkeit privater Hauseigentümer*innen zu erhöhen.

„Finanzpolitische Instrumente wie z.B. zinslose KfW-Darlehen zur Vorfinanzierung von Photovoltaikanlagen, könnten daher ein sinnvolles Instrument darstellen“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 31 Argumente, 20 davon auf der Landkarte

90-%-Obergrenze des Mieterstromtarifs verursacht Aufwand

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Obergrenze von 90 % des Grundversorgertarifs nach § 42a EnWG mit Nachweispflicht verursacht zusätzlichen administrativen Aufwand, besonders bei stark schwankenden Strommarktpreisen.

„führt zu zusätzlichem administrativem Aufwand, insbesondere bei stark schwankenden Preisen am Strommarkt“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Kopplung an Grundversorgungstarif ist überflüssig und sollte Vorrang haben

Dasselbe Argument hat auch prosumergy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Kopplung des Mieterstroms an den Grundversorgungstarif ("90%-Kriterium") ist ein bürokratisches Hemmnis und wegen der Wahlfreiheit des Stromanbieters auch im Mieterstrom überflüssig; ihre Abschaffung sollte Vorrang vor Anpassungen etwa bei Vertragslaufzeiten haben.

„Da ohnehin keine Pflicht zum Bezug von Mieterstrom besteht und die Kund*innen jederzeit den Stromlieferanten wechseln können, könnte diese Regelung im Sinne der Entbürokratisierung von Mieterstrom abgeschafft werden.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Mieterstrom-Preisobergrenze (§ 42a EnWG) verursacht zusätzlichen Aufwand

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Obergrenze von 90 % des örtlichen Grundversorgertarifs für Mieterstrom nach § 42a EnWG und die damit verbundene Nachweispflicht verursachen zusätzlichen administrativen Aufwand, besonders bei stark schwankenden Strompreisen.

„Die Obergrenze für den Mieterstromtarif von 90% des örtlichen Grundversorgertarifs nach § 42a EnWG mit der verbundenen Nachweispflicht führt zu zusätzlichem administrativem Aufwand, insbesondere bei stark schwankenden Preisen am Strommarkt.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Obergrenze und Nachweispflicht verursachen Mehraufwand) mit der wertenden Forderung nach Abschaffung; getrennt, mit Zitaten aus der Passage.

Gemeinsame Eigenversorgung über das öffentliche Netz mit Quartierszuschlag

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Konzepte für gemeinsame Eigenversorgung über das öffentliche Stromnetz sollen ermöglicht und durch Anreize wie einen Quartierszuschlag als Erweiterung des Mieterstromzuschlags wirtschaftlich unterstützt werden.

„Konzepte für gemeinsame Eigenversorgung über das öffentliche Stromnetz ermöglichen und durch Anreize wie z.B. einen Quartierszuschlag (als Erweiterung des Mieterstromzuschlags) wirtschaftliche Rahmenbedingungen schaffen“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Ausweitung des Mieterstroms auf Gewerbeimmobilien in der PV-Strategie begrüßt

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie des BMWK vorgesehene Ausweitung des Mieterstroms auf Gewerbeimmobilien wird begrüßt und soll hoffentlich zu einem schnelleren Ausbau von Mieterstromprojekten führen.

„Die Entbürokratisierungsvorschläge und Ausweitung auf Gewerbeimmobilien sind zu begrüßen“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable claims (welcoming the deregulation proposals and welcoming the extension of tenant electricity to commercial properties), so it is split into one point per claim, each naming the PV strategy and Mieterstrom.

Anreiz bei Mieterbeteiligung muss ausreichend groß sein

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Anreiz muss groß genug sein, damit Vermieter*innen den Mehraufwand in Kauf nehmen und bei Mieter*innen ein nennenswerter Mehrwert ankommt.

„Der Anreiz muss ausreichend groß sein, damit zum einen Vermieter*innen den Mehraufwand in Kauf nehmen und zum anderen ein nennenswerter Mehrwert bei den Mieter*innen ankommt.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Degression des Mieterstromzuschlags ab 2024 überdenken

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die mögliche Wiedereinführung der monatlichen Degression ab 2024 verschärft nach Ansicht der Einreichung die ohnehin angespannte wirtschaftliche Situation im Mieterstrombereich und sollte überdacht werden.

„Diese Tatsache verschärft die sowieso schon angespannte wirtschaftliche Situation im Mieterstrombereich und sollte überdacht werden.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable factual claim (degression only suspended, costs stay constant) with a value judgment (it worsens economics and should be reconsidered); split into the two.

Mieterstromzuschlag könnte ab 2024 wieder monatlich sinken

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Degression des Mieterstromzuschlags wurde nur ausgesetzt, sodass der Zuschlag ab 2024 wieder jeden Monat sinken könnte, während die administrativen Kosten für Mieterstromprojekte gleich bleiben.

„Die Degression des Mieterstromzuschlags wurde aktuell nur ausgesetzt. Ab 2024 könnte der Zuschlag wieder jeden Monat sinken, während die administrativen Kosten für Mieterstromprojekte gleichbleiben.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable factual claim (degression only suspended, costs stay constant) with a value judgment (it worsens economics and should be reconsidered); split into the two.

Wirksamkeit des Mieterstromzuschlags evaluieren, ggf. für kleine Projekte erhöhen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Aussetzung der Degression sollte genutzt werden, um zu evaluieren, ob der Zuschlag Mieterstromprojekte tatsächlich anreizt oder für kleinere Projekte mit hohen spezifischen Kosten erhöht werden sollte.

„Die Zwischenzeit könnte genutzt werden, um zu evaluieren, ob der Zuschlag in seiner aktuellen Form tatsächlich Mieterstromprojekte anreizt“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: PV-Lieferung ohne Reststromlieferung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach dem österreichischen Vorbild könnten private Vermieter und Eigentümergemeinschaften kleinerer Mehrfamilienhäuser PV-Strom an die Bewohner liefern, ohne zugleich für die Reststrombelieferung zuständig zu sein.

„damit auch private Vermieter bzw. Eigentümergemeinschaften von kleineren Mehrfamilienhäusern (MFH) einfach PV-Strom an die Bewohner*innen liefern können, ohne gleichzeitig für die Reststrombelieferung zuständig zu sein“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Urteil ("richtige Richtung") und die prüfbare Aussage zur Wirkung des Modells (keine Reststromlieferpflicht) wurden getrennt; beide nennen nun die PV-Strategie des BMWK bzw. das Modell ausdrücklich.

Energy-Sharing reduziert Netzausbaubedarf und ermöglicht günstigen Ökostrom

Dasselbe Argument hat auch Solar Cluster Baden-Württemberg vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Energy-Sharing über das eigene Gebäude hinaus kann im Zusammenspiel mit Speicherung, Verbrauchssteuerung und Sektorenkopplung den Netzausbaubedarf senken und lokale Ökostromversorgung ermöglichen.

„durch Ausgleich von regionaler Erzeugung und Verbrauch die Netze zu entlasten und Netzausbaukosten zu sparen“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Österreichisches Vorbild für gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: richtige Richtung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Vorschlag der PV-Strategie des BMWK, sich bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung am österreichischen Vorbild zu orientieren, wird als Schritt in die richtige Richtung bewertet.

„Der Vorschlag der PV-Strategie sich am österreichischen Vorbild zu orientieren, geht in die richtige Richtung“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Urteil ("richtige Richtung") und die prüfbare Aussage zur Wirkung des Modells (keine Reststromlieferpflicht) wurden getrennt; beide nennen nun die PV-Strategie des BMWK bzw. das Modell ausdrücklich.

Finanzielle Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) begrüßt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die finanzielle Mieterbeteiligung wird begrüßt, weil Bewohner*innen auch bei Volleinspeiseanlagen profitieren und an der Energiewende teilhaben.

„Es ist zu begrüßen, dass durch dieses Modell auch bei Volleinspeiseanlagen die Bewohner*innen der Gebäude finanziell profitieren und so an der Energiewende teilhaben können.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Auszahlung an Mieter*innen beim Modell „Stadtstrom“ möglichst einfach gestalten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Die Auszahlung der finanziellen Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) an die Mieter*innen sollte möglichst einfach gestaltet werden.

„Die Auszahlung an die Mieter*innen sollte möglichst einfach“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung nach Einfachheit der Auszahlung und die Forderung nach Rechtssicherheit (Missbrauchsschutz, Datenschutz) lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen; der Bezug auf das Stadtstrom-Modell macht jeden Punkt eigenständig verständlich.

Mieterstrom-Änderungen und Entbürokratisierung begrüßt

Dasselbe Argument hat auch Germanwatch vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die in der Strategie vorgesehenen Änderungen beim Mieterstrom, insbesondere die Entbürokratisierung, sind zu begrüßen.

„Die Entbürokratisierungsvorschläge und Ausweitung auf Gewerbeimmobilien sind zu begrüßen und führten hoffentlich zu einem schnelleren Ausbau von Mieterstromprojekten.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Mieterstrommodell führt Vermieter in Energiedienstleister-Bürokratie

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 249 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Nach der derzeitigen Regelung geraten Vermieter, die ein Mieterstrommodell betreiben, in die Bürokratie eines Energiedienstleisters nach dem Energiewirtschaftsgesetz, weshalb der Autor trotz installierter PV-Anlagen auf ein solches Modell verzichtet.

„Bei Mieterstromprojekten sind die aktuell geltenden energiewirtschaftlichen Verpflichtungen für die Anlagenbetreiber auf kleinen MFH häufig eine große Hürde.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Übergangsweise virtuelle Summenzähler mit Standardlastprofilen bis Smart-Meter-Rollout

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bis zum vollständigen Smart-Meter-Rollout sollen virtuelle Summenzähler aus Erzeugungszähler und analogen Verbrauchszählern mit Standardlastprofilen für den Eigenverbrauch zugelassen werden.

„Bis zum vollständigen Smart Meter-Rollout virtuelle Summenzähler aus der Bilanz von Erzeugungszähler mit analogen Verbrauchszählern mit Standardlastprofilen für den Eigenverbrauch zulassen.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Virtuelle Summenzähler mit iMSys bundesweit zulassen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Virtuelle Summenzähler in Verbindung mit intelligenten Messsystemen sollen bundesweit zugelassen werden.

„Virtuelle Summenzähler in Verbindung mit iMSys bundesweit zulassen“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Virtuelle Summenzähler mit iMSys bundesweit zulassen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Autoren fordern, virtuelle Summenzähler in Verbindung mit intelligenten Messsystemen (iMSys) bundesweit zuzulassen.

„Virtuelle Summenzähler in Verbindung mit iMSys bundesweit zulassen“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine Forderung (bundesweite Zulassung) mit zwei unabhängig prüfbaren Tatsachenbehauptungen (Praxiserprobung, Einsparungen); diese lassen sich getrennt akzeptieren oder ablehnen.

Virtuelle Summenzähler sind in der Praxis bereits erprobt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Virtuelle Summenzähler in Verbindung mit iMSys sind laut der Einreichung bereits in der Praxis erprobt.

„da diese bereits in der Praxis erprobt sind“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband eine Forderung (bundesweite Zulassung) mit zwei unabhängig prüfbaren Tatsachenbehauptungen (Praxiserprobung, Einsparungen); diese lassen sich getrennt akzeptieren oder ablehnen.

Angebotspflicht für Mieterstrom-Unterzähler durch grundzuständige Messstellenbetreiber

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Grundzuständige Messstellenbetreiber sollen verpflichtet werden, den Messstellenbetrieb für Mieterstrom-Unterzähler zu den Preisobergrenzen des MsbG anzubieten, wobei der Betreiber frei zwischen Angeboten wählen kann.

„Grundzuständige Messstellenbetreiber sollten den Messstellenbetrieb auch für Mieterstrom-Unterzähler zu den im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) definierten Preisobergrenzen anbieten müssen.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Auszahlung an Mieter*innen rechtssicher gegen Missbrauch und datenschutzkonform

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Die Auszahlung der finanziellen Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) an die Mieter*innen sollte rechtssicher gegen Missbrauch und hinsichtlich des Datenschutzes gestaltet werden.

„dennoch rechtssicher gegen Missbrauch und hinsichtlich des Datenschutzes gestaltet werden“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Forderung nach Einfachheit der Auszahlung und die Forderung nach Rechtssicherheit (Missbrauchsschutz, Datenschutz) lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen; der Bezug auf das Stadtstrom-Modell macht jeden Punkt eigenständig verständlich.

BMWK-Werbung und Informationsplattform für Mieterstrom sinnvoll

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Gezielte Werbung und eine Informationsplattform des BMWK, nach dem Vorbild der österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften, könnten hilfreich sein, damit die Initiative zu Mieterstromanlagen häufiger von Bewohner*innen ausgeht und die Teilnahmequote steigt.

„Hier könnte gezielte Werbung und eine Informationsplattform des BMWK hilfreich sein“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable fact (Mieterstrom is little known among tenants) with a recommendation (BMWK advertising and platform); split into the two.

Energy Sharing kann Akzeptanz, Teilhabe und PV-Zubau erhöhen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Nach bisherigen Analysen kann das einfache Teilen erneuerbar erzeugter Energie über Gebäude- und Kundenanlagengrenzen hinaus (Energy Sharing) die Akzeptanz, die gesellschaftliche Teilhabe und den PV-Zubau erhöhen.

„hat nach bisherigen Analysen das Potenzial die Akzeptanz und gesellschaftliche Teilhabe und den PV-Zubau zu erhöhen“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined three independently acceptable claims (acceptance/participation/PV growth, full roof use, grid relief and cost savings); split into one point per claim.

Energy Sharing kann Dachflächen voll ausnutzen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Nach bisherigen Analysen kann Energy Sharing helfen, Dachflächen für Photovoltaik voll auszunutzen.

„Dachflächen voll auszunutzen“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined three independently acceptable claims (acceptance/participation/PV growth, full roof use, grid relief and cost savings); split into one point per claim.

Erfahrung: 20 Beratungen zu Mehrfamilienhaus-PV ohne Realisierung

Dasselbe Argument hat auch Solar2030 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Von etwa 20 im Jahr 2022 beratenen Interessenten für PV auf Mehrfamilienhäusern hat aufgrund diverser Hindernisse keiner eine Anlage realisiert.

„dass der geplante Ausbau in diesem Segment weit hinter den Erwartungen zurückbleibt“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Mieterstrom ist bei Mieter*innen weitgehend unbekannt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Konzept Mieterstrom und andere Formen der Vor-Ort-Versorgung in Nicht-Eigenheimen ist bei Mieter*innen noch weitgehend unbekannt.

„Das Konzept Mieterstrom (und andere Formen von Vor-Ort-Versorgung in Nicht-Eigenheimen) ist vor allem bei Mieter*innen noch weitgehend unbekannt.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Mieterstrom ist bei Mieter*innen weitgehend unbekannt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das Konzept Mieterstrom und andere Formen der Vor-Ort-Versorgung in Nicht-Eigenheimen ist laut der Stellungnahme vor allem bei Mieter*innen noch weitgehend unbekannt.

„vor allem bei Mieter*innen noch weitgehend unbekannt“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable fact (Mieterstrom is little known among tenants) with a recommendation (BMWK advertising and platform); split into the two.

Kosten-Nutzen von Energy Sharing weiter untersuchen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Weitere Untersuchungen zur Kosten-Nutzen-Rechnung von Energy Sharing unter Einbezug von Netzausbaukosten, Dekarbonisierung und Energieunabhängigkeit könnten zusätzliche Klarheit bringen.

„Weitere Untersuchungen von Energy Sharing-Konzepten im Hinblick auf die Kosten-Nutzen-Rechnung unter Einbezug von Netzausbaukosten, Dekarbonisierung des Energiesektors und Energieunabhängigkeit könnten hier zusätzliche Klarheit bringen.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Offen: Gleichstellung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung mit Volleinspeisung

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme von Fraunhofer IEE und Universität Kassel fragt, wie die in der PV-Strategie angekündigte finanzielle Gleichstellung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung mit der Volleinspeisung konkret aussehen soll und ob eine Prämie gezahlt wird, wenn die Einnahmen aus dem direkten Stromverkauf im Gebäude unter denen einer Volleinspeiseanlage liegen.

„Wie soll die finanzielle Gleichstellung zur Volleinspeisung konkret aussehen?“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies nur auf „die finanzielle Gleichstellung“, ohne Bezug zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung im Handlungsfeld 3.3 der PV-Strategie zu nennen. Die Umformulierung benennt diesen Bezug.

Offen: Lieferantenpflichten im Modell Gebäudeversorgung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Unklar ist, ob der Anlagenbetreiber in der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung zum Energieversorgungsunternehmen wird und Lieferantenpflichten nach EnWG erfüllen muss, und ob das Modell damit eine Verbesserung bringt.

„Wird der Anlagenbetreiber in diesem Modell zum Energieversorgungsunternehmen (EVU) und muss die Lieferantenpflichten nach dem EnWG erfüllen?“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Netzanschlüsse beschleunigen 5 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Einheitliche technische Anschlussbedingungen und Abwicklungsstandards

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für alle Verteilnetzbetreiber sollen einheitliche Anschlussbedingungen und Standards für Mieterstromprojekte gelten, darunter ein einheitlicher Messkonzept-Katalog und ein aufwandsarmer Lieferantenwechselprozess.

„Einführung von einheitlichen technischen Anschlussbedingungen für PV-Anlagen und einheitliche Standards in der Abwicklung von Mieterstromprojekten für alle Verteilnetzbetreiber“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Standards für große Kundenanlagen auf Mittelspannung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für große Kundenanlagen mit Mittelspannungsanschluss sollen einheitliche Standards definieren, wie mit nicht teilnehmenden Kunden umzugehen ist, etwa per Standardlastprofil.

„Bei großen Kundenanlagen mit einem Anschluss auf Mittelspannungsebene einheitliche Standards schaffen und definieren, wie mit nicht am Mieterstromprojekt teilnehmenden Kunden umzugehen ist“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Feste Fristen für Netzanschluss und Abrechnung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für den Netzanschluss und die Abrechnung (EEG und Netznutzung) sollen feste Fristen definiert werden.

„Feste Fristen für den Netzanschluss und die Abrechnung (sowohl für EEG-Abrechnung als auch Netznutzungsabrechnung) definieren“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Virtuelle Zählpunkte würden Zählerschrank-Kosten, Eingriffe und Handwerkerbedarf sparen

Dasselbe Argument hat auch SPD vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Würden virtuelle Zählpunkte physische Summenzähler ersetzen, entfielen laut der Stellungnahme hohe Kosten für den Einbau der Zählerschränke, Eingriffe des Messstellenbetreibers in die Kundenanlage und die Bindung von Handwerkerressourcen.

„Investitionskosten und Handwerkskapazitäten einsparen“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Zulässige Messkonzepte verursachen im Bestand erhebliche Zusatzkosten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die derzeit erlaubten Messkonzepte erzeugen insbesondere im Bestand erhebliche Zusatzkosten durch physische Summenzähler und ggf. Erneuerung der Hauselektrik.

„Die derzeit erlaubten Messkonzepte erzeugen insbesondere im Bestand erhebliche Zusatzkosten durch den Einbau von physischen Summenzählern und ggf. Erneuerung der Hauselektrik.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 3 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften fehlen in der PV-Strategie

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Umsetzungsideen zu Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften nach Art. 22 der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie fehlen in der PV-Strategie komplett.

„Umsetzungsideen zu Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften im Sinne von Art. 22 der Erneuerbare- Energien-Richtlinie der EU fehlen in der PV-Strategie komplett.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Vertrauensbildende Maßnahmen, z. B. Gutscheine für Erstberatung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Vertrauensbildende Maßnahmen wie Gutscheine für eine kostenlose Erstberatung könnten die Investitionsbereitschaft erhöhen.

„Hier können entsprechende vertrauensbildende Maßnahmen zur Erhöhung der Investitionsbereitschaft beitragen (z.B. Gutscheine für eine kostenlose Erstberatung).“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Digitale Plattform als zentrale neutrale Anlaufstelle

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine digitale Plattform, die alle relevanten Informationen gebündelt und neutral darstellt, könnte das Informationsproblem lösen, einschließlich Beteiligungsmöglichkeiten je nach Situation.

„eine digitale Plattform als zentrale Anlaufstelle, die alle relevanten Informationen gebündelt und neutral darstellt, Abhilfe schaffen.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Energie- und Steuerrecht verzahnen 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Einsatz gegen gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte positiv

Dasselbe Argument hat auch Schleswig-Holstein (Ministerium) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme bewertet es sehr positiv, dass sich das BMWK in der PV-Strategie dafür einsetzt, eine gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte bei Stromlieferungen zu verhindern.

„die Gefahr des Verlusts der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Wohnungsbauunternehmen bei Mieterstromprojekten bereits unter „Gewerbesteuerliche Infizierung der Vermietungseinkünfte durch Lieferung von Strom verhindern“ adressiert wird“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

„Es ist positiv hervorzuheben, dass die Gefahr des Verlusts der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Wohnungsbauunternehmen bei Mieterstromprojekten bereits unter“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Stromsteuerbefreiung im Lieferkettenmodell rechtssicher machen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Befreiung nach § 9 StromStG soll auf die Vor-Ort-Versorgung durch Dritte erweitert werden, um Rechtssicherheit im Lieferkettenmodell zu schaffen.

„Rechtssicherheit schaffen bei Stromsteuerbefreiung im Lieferkettenmodell (Erweiterung der Befreiung nach § 9 StromStG auf Vor-Ort-Versorgung durch Dritte)“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Fachkräfte sichern 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Vertrauen in Installateure erhöht Investitionsbereitschaft

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Hauseigentümer*innen mit hohem Vertrauen in PV-Installateure wollen laut Befragung statistisch deutlich wahrscheinlicher (ca. 20 Prozentpunkte) investieren; es ist der zweitwichtigste Faktor.

„Zweitwichtigster Faktor für die Investitionsbereitschaft ist, dass Hauseigentümer*innen Vertrauen zu Photovoltaikinstallateuren haben.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Europapolitische Instrumente nutzen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Art. 21 RED II in Deutschland nach österreichischem Vorbild umsetzen

Dasselbe Argument hat auch Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Art. 21 der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) sollte im deutschen Recht umgesetzt werden, beispielsweise nach österreichischem Vorbild mit entsprechender Anpassung.

„Schaffung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften nach Vorgaben der Erneuerbare- Energien-Richtlinie. Vorbild könnte hier die Umsetzung Österreichs sein.“

Originalstelle, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE