Lagebild / Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen / Streitfrage
Zu welchem Preis darf ein Vermieter selbst erzeugten PV-Strom an Mieter abgeben?
Vermieter sollen selbst erzeugten PV-Strom zu einem marktüblichen Preis an Mieter abgeben dürfen.
OffenAusgestaltungEin Instrument: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt.
Wer es für richtig hält
- 6 stimmen zuBNE, BBEn, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE, BNE und 1 Privatperson
- 10 lehnen abGreen Planet Energy eG, BFW, MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag), ZIA, DIHK, VZBV, BAK, Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KG und 2 Privatpersonen
- 254 äußern sich nicht
- 4 stimmen zuWindland Energieerzeugungs GmbH, SFV und 2 Privatpersonen
- 4 lehnen abHaus und Grund Deutschland, SPD Klimaforum, prosumergy GmbH und 1 Privatperson
- 133 äußern sich nicht
Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.
Was belegt ist und was folgt
Offen. Zu wenige Organisationen aus einem Lager haben sich geäußert, um etwas zu sagen.
Belege: Keine der 32 zitierten Textstellen nennt Daten, Studien oder andere Belege.
Woher es stammt
28 Argumente aus 20 Stellungnahmen
„Den eigenerzeugten Strom verkauft er zu einem „marktüblichen Preis an die Mieter“
„Es macht kein Sinn wenn der Vermieter zu 10 Cent/kWh verkaufen muss. Der Mieter aber einen Marktpreis von 40Cent/kWh zahlt (bei dem Stromanbieter).“
Befund
Bei dieser Frage ist das Bild noch nicht tragfähig: Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung" stimmen 6 von 16 Organisationen zu, im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung" 4 von 8. Weder wird der marktübliche Preis von beiden Seiten getragen, noch lässt sich eine klare Ablehnung ablesen, denn beide Lager liegen im Mittelfeld. Strittig ist, wie der Preis gestaltet sein soll. Der GdW verlangt einen Preis, der die Refinanzierung der Anlage erlaubt, während Privatpersonen bemängeln, ein Vermieter, der zu 10 ct/kWh abgeben muss, während Mieter 40 ct/kWh zahlen, sei sinnlos. Auf der anderen Seite stehen die Sorge vor überteuertem Verkauf durch Vermieter und der Vorschlag eines festen Weitergabepreises von 0,20 EUR/kWh. Um den Punkt zu festigen, müsste die Entscheidungsebene gezielt Stellungnahmen einholen, ob ein marktüblicher, ein fester oder ein gedeckelter Preis gelten soll.
Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt
„Stadtstrom ablehnen“ stützt diese Streitfrage (5-mal)
Ein Argument hier stützt „PV-Wärmepumpenstrom über Betriebskosten“ (4-mal)
Ein Argument hier stützt „Mieterstromzuschlag erhöhen“ (3-mal)
„90-%-Preisdeckel streichen“ stützt diese Streitfrage (3-mal)
„EEG-Vergütung anheben“ stützt diese Streitfrage (3-mal)
Ein Argument hier stützt „Österreichisches Modell übernehmen“ (2-mal)
Ein Argument hier nennt eine Alternative zu „PV-Wärmepumpenstrom über Betriebskosten“ (2-mal)
„Volleinspeisung kein Ersatz für Mieterstrom“ stützt diese Streitfrage (2-mal)
Ein Argument hier nennt eine Alternative zu „Volleinspeisung kein Ersatz für Mieterstrom“ (2-mal)
Ein Argument hier stützt „Stadtstrom ablehnen“ (2-mal)
Prüfpfad
Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Zielkonflikt-Frage auf: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?
Fester Weitergabepreis gäbe Mietern Preissicherheit Privatperson 2
Ein festgelegter Weitergabepreis für PV-Strom würde den Mietern Sicherheit beim Preis geben.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 2 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermengte den Vorschlag eines festen Weitergabepreises mit zwei getrennt bestreitbaren Wirkungsbehauptungen (Preissicherheit für Mieter, Anreiz für Betreiber); daher in drei Punkte aufgeteilt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 69 % sicher).
„So haben die Mieter zum einen Sicherheit beim Preis“
Fester Weitergabepreis gäbe Anlagenbetreibern größeren Anreiz Privatperson 2
Ein festgelegter Weitergabepreis für PV-Strom würde dem Anlagenbetreiber einen größeren Anreiz geben.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 2 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermengte den Vorschlag eines festen Weitergabepreises mit zwei getrennt bestreitbaren Wirkungsbehauptungen (Preissicherheit für Mieter, Anreiz für Betreiber); daher in drei Punkte aufgeteilt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 59 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 57 % sicher).
„zum anderen auch der Anlagenbetreiber einen größeren Anreiz.“
Weitergabepreis für Mieterstrom per Gesetz vereinheitlichen (z. B. 0,20 EUR/kWh) Privatperson 2
Der PV-Strom könnte zur Vereinheitlichung gesetzlich festgelegt zu einem festen Preis, etwa 0,20 EUR/kWh, an die Mieter weitergegeben werden.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 2 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermengte den Vorschlag eines festen Weitergabepreises mit zwei getrennt bestreitbaren Wirkungsbehauptungen (Preissicherheit für Mieter, Anreiz für Betreiber); daher in drei Punkte aufgeteilt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 83 % sicher).
„Zur Vereinheitlichung könnte man ggf. auch festlegen, dass der PV Strom an die Mieter zu beispielsweise 0,20 EUR/kWh weitergereicht wird.“
Einheitlicher Mieterstrompreis von z. B. 0,20 EUR/kWh Privatperson 2
Der PV-Strom könnte zur Vereinheitlichung zu einem festgelegten Preis (etwa 0,20 EUR/kWh) an Mieter weitergegeben werden.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 2 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 86 % sicher).
„Zur Vereinheitlichung könnte man ggf. auch festlegen, dass der PV Strom an die Mieter zu beispielsweise 0,20 EUR/kWh weitergereicht wird.“
PV-Förderung soll Vermietern einen finanziellen Gewinn ermöglichen Privatperson 28
Die Photovoltaik-Strategie soll so ausgestaltet werden, dass PV-Anlagen für Vermieter finanziell attraktiv sind und sie damit Geld verdienen können.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 28 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable prediction (no uptake at break-even or loss) with a demand (incentives should allow landlords to profit); split into the two.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 74 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 44 % sicher).
„Alles in Allem muss es finanziell attraktiv für den Vermieter sein, er muss damit Geld verdienen können“
Abrechnung von PV-Strom im Mietshaus muss realistisch sein Privatperson 28
Die Abrechnung des Solarstroms zwischen Vermieter und Mietern soll realistisch sein; ein Verkauf des Vermieters weit unter dem Marktpreis, den Mieter zahlen, wird als sinnlos abgelehnt.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 28 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable price comparison (10 vs. 40 ct/kWh) with the judgment that such settlement makes no sense; split into the factual claim and the value claim.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„Die Abrechnung muss realistisch sein. Es macht kein Sinn wenn der Vermieter zu 10 Cent/kWh verkaufen muss.“
Umlagepreis um 20–30 ct/kWh statt Gestehungskosten Privatperson 28
Der Umlagepreis für PV-Strom an Mieter soll realistisch (z. B. 20–30 ct/kWh) und nah an anderen Energieträgern liegen, nicht an den niedrigen PV-Gestehungskosten orientiert.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 28 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
„Der Preis muss real zu den anderen Energiequellen sein und nicht künstlich billig.“
Vermieter verkauft zu 10 ct/kWh, Mieter zahlt 40 ct/kWh Marktpreis Privatperson 28, prosumergy GmbH
Nach Darstellung der Einreichung müsste der Vermieter Strom zu 10 ct/kWh verkaufen, während der Mieter beim Stromanbieter einen Marktpreis von 40 ct/kWh zahlt.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 28 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable price comparison (10 vs. 40 ct/kWh) with the judgment that such settlement makes no sense; split into the factual claim and the value claim.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei prosumergy GmbH (66 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 86 % sicher).
„Es macht kein Sinn wenn der Vermieter zu 10 Cent/kWh verkaufen muss. Der Mieter aber einen Marktpreis von 40Cent/kWh zahlt (bei dem Stromanbieter).“
„Während Vermieter*innen also von einer großzügigen Volleinspeisevergütung profitieren, müssen die Mieter*innen im Gebäude Strom zu Höchstpreisen kaufen“
Ohne Gewinn für Vermieter bleibt der PV-Zubau auf Mietshäusern aus Privatperson 28
Wenn PV-Anlagen auf vermieteten Gebäuden für Vermieter höchstens kostenneutral sind oder sie sogar draufzahlen müssen, wird es laut der Einreichung keinen Zubau geben.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 28 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable prediction (no uptake at break-even or loss) with a demand (incentives should allow landlords to profit); split into the two.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 65 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 62 % sicher).
„Ist es plus minus 0 oder muss er im schlimmsten Fall noch draufzahlen wird es keine Bewegung geben.“
Eigenstrom zu marktüblichem Preis verkaufen Privatperson 42
Der Vermieter soll selbst erzeugten Strom zu einem marktüblichen Preis an Mieter und Mietergemeinschaft (Wärmepumpe, Allgemeinstrom) verkaufen.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 42 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Den eigenerzeugten Strom verkauft er zu einem „marktüblichen Preis an die Mieter“
Mieterstrom könnte Mietern einen günstigeren Stromtarif bieten Privatperson 106
Wird der Strom einer PV-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus den Mietern angeboten (Mieterstrom), könnten diese zusätzlich einen günstigeren Stromtarif nutzen.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 106 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage verbindet zwei unabhängig bewertbare Behauptungen (Teilhabe an der Energiewende; günstigerer Tarif); daher in zwei Punkte aufgeteilt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 48 % sicher).
„und zusätzlich einen günstigeren Stromtarif nutzen.“
Strom aus WEG-Anlage wird ohne Kapitalkosten extrem günstig (2–3 Ct/kWh) Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KG, MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)
Ohne eingepreiste Investitionskosten liegt der Preis je kWh aus einer 20-kWp-Anlage in Freiburg bei etwa 2–3 Ct, weil nur Reinigung und Versicherung als Betriebskosten anfallen.
- Aus der Stellungnahme von Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag) (93 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 30 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 74 % sicher).
„bei einer 20 kWp-Anlage läge der Preis für die durch die Anlage erzeugte kWh gerechnet mit den hier in Freiburg erwartbaren Erträgen bei ca. 2-3 Ct.“
„bei einer 20 kWp-Anlage läge der Preis für die durch die Anlage erzeugte kWh gerechnet mit den durchschnittlich erwartbaren Erträgen bei ca. 2-3 Ct.“
Umlage von PV-Kosten: Fehlanreiz und Ungerechtigkeit auch bei Selbstnutzern Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KG
Wenn die Investitionskosten einer PV-Anlage nicht in den Strompreis eingerechnet werden, entstehen laut Stellungnahme das Gerechtigkeitsproblem (Subventionierung zwischen Mietern) und der Fehlanreiz durch den sehr günstigen Strompreis ebenso bei selbstnutzenden Eigentümern wie bei Mietern in einer WEG.
- Aus der Stellungnahme von Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne die Einreichung unverständlich (worauf sich "gleiches Problem" bezieht); jetzt wird der Bezug (PV-Anlagen in der WEG, günstiger Strompreis, Umlage der Kosten) benannt, ohne die Aussage zu ändern.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 60 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 47 % sicher).
„Dieses Gerechtigkeitsproblem und das Problem des Fehlanreizes durch den sehr günstigen Strompreis besteht genau so bei selbstnutzenden Eigentümer:innen.“
Mieter sollen zeitnah transparent zu vereinbarten Preisen abgerechnet werden prosumergy GmbH
Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sollen Mieter auch künftig zeitnahe, transparente Abrechnungen zu vorab vereinbarten Preisen erhalten.
- Aus der Stellungnahme von prosumergy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einem Satz, Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt enthält zwei unabhängig bewertbare Forderungen (Abrechnung/Preise und Schutz vor Stromsperren); er ist thematisch relevant (Verbraucherschutz bei gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung), daher kein off_topic.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 41 % sicher).
„Wir hoffen, Mieter*innen werden auch künftig zeitnah transparente Abrechnungen zu vorab vereinbarten Preisen erhalten“
Netzbezug und Gebäudestrom vermischt anteilig abrechnen Privatperson 79
Netzbezugsstrom und gebäudeeigener PV-Strom sollten vermischt und anteilig berechnet werden dürfen, mit Preis aus Netzbezugs- und Gestehungskosten oder einem Standardwert.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 79 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 58 % sicher).
„Netzbezugsstrom und auf oder an dem Gebäude selbst erzeugter Strom der Vereinfachung wegen vermischt und anteilig berechnet werden können.“
Energy Sharing macht Eigenstrom günstiger für Verbraucher BNE
Direkt verbrauchter Strom aus eigenen Gemeinschaftsanlagen wäre für Verbraucher günstiger als zugekaufter Netzstrom.
- Aus der Stellungnahme von BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 53 % sicher).
„Verbraucher:innen würden auch finanziell profitieren, indem der direktverbrauchte Strom aus den eigenen Anlagen günstiger als herkömmlich zugekaufter (Netz)Strom wäre.“
Mieterstrom muss wirtschaftlich attraktiv sein Solar2030, Bürgerenergie Mainspitze
Mieterstrom muss wirtschaftlich attraktiv sein, damit Eigentümerversammlungen zustimmen.
- Aus der Stellungnahme von Solar2030 e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Bürgerenergie Mainspitze (70 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 36 % sicher).
„Mieterstrom muss auch wirtschaftlich attraktiv sein“
„Mieterstrom muss unbedingt endlich wirtschaftlich attraktiv gemacht werden!“
Klarstellung in BetrKV: PV-Strom als Eigenleistung ansetzbar Haus und Grund Deutschland
Es soll klargestellt werden, dass PV-Strom nach § 1 Abs. 1 BetrKV als Sach- und Arbeitsleistung des Eigentümers mit dem Preis einer gleichwertigen Drittleistung angesetzt werden darf, zum gleichen Preis wie Netzstrom.
- Aus der Stellungnahme von Haus und Grund Deutschland zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 86 % sicher).
„Für den verbrauchten PV-Strom soll der gleiche Preis gelten wie für den bezogenen Netzstrom.“
Vorschlag: Mieter nutzen Hausstrom zu Preis unter Grundversorgung Haus und Grund Deutschland
EnWG und EEG sollen so geändert werden, dass Mieter Strom aus der hauseigenen Anlage unkompliziert nutzen und über die Betriebskosten einen auskömmlichen Preis unterhalb des Grundversorgungstarifs zahlen, während der Reststrom weiter vom frei gewählten Versorger kommt.
- Aus der Stellungnahme von Haus und Grund Deutschland zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 57 % sicher).
„Haus & Grund schlägt vor, das EnWG und EEG dahingehend zu ändern, dass Mieter den Strom aus einer hauseigenen Anlage unkompliziert nutzen können“
Mieterstrom-Anbieter müssen Strom mit Gewinnmarge liefern können BAK
Beim Mieterstrom muss nach Auffassung der Bundesarchitektenkammer sichergestellt sein, dass der Anbieter den Strom mit einer Gewinnmarge liefern kann.
- Aus der Stellungnahme von BAK – Bundesarchitektenkammer e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a funding demand and a profit-margin requirement; these are separable claims, so I split it into one point for each.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 40 % sicher).
„Es muss sichergestellt sein, dass der Anbieter Strom mit einer Gewinnmarge liefern kann.“
Gebäudestrom muss deutlich günstiger als Reststrom sein VZBV
Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung soll der im Haus bereitgestellte PV-Strom deutlich günstiger sein als der Reststrombezug; die Preisdifferenz macht Vor-Ort-Verbrauch attraktiver und ist netzdienlich.
- Aus der Stellungnahme von VZBV – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 46 % sicher).
„dass der innerhalb des Hauses bereitgestellte Strom deutlich günstiger ist als der Reststrombezug der Bewohner:innen“
Stadtstrom-Modell nur bei ausreichendem finanziellem Nutzen für Mieter VZBV
Falls ein Modell finanzieller Mieterbeteiligung (Stadtstrom) eingeführt wird, muss sichergestellt sein, dass Mieter:innen ausreichend finanziell von der PV-Anlage profitieren.
- Aus der Stellungnahme von VZBV – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 27 % sicher).
„muss aus Sicht des vzbv sichergestellt sein, dass Mieter:innen ausreichend finanziell von der PV-Anlage profitieren“
Mieterstrom: Risiko überteuerten Stromverkaufs durch Vermieter Privatperson 33
Beim Mieterstrom besteht das Problem, dass Vermieter die Stromerzeugung als Geschäft betreiben und selbst erzeugten Strom überteuert an Mieter verkaufen könnten.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 33 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Risiko überteuerter Preise (Tatsachen-/Prognosebehauptung) und die Forderung nach transparenter Abrechnung (Wertung/Forderung) sind unabhängig voneinander bewertbar.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
„ich beim Mieterstrom ein Problem sehe, wenn ein Vermieter die Stromerzeugung zu einem Business macht und den selber hergestellten Strom überteuert an Mieter verkauft“
Mieterstrom-Preis muss Refinanzierung der Anlage erlauben GdW
Nach Ansicht des GdW muss der Betreiber einer Anlage zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bzw. zum Mieterstrom den lokal erzeugten Strom mit einem Preis versehen können, der die Refinanzierung der Anlage erlaubt; eine finanzielle Gleichstellung mit der Netzeinspeisung reiche dafür nicht aus.
- Aus der Stellungnahme von GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Zwei unabhängig bewertbare Forderungen (Preisgestaltung zur Refinanzierung; möglicher Wegfall des Mieterstromzuschlags im Gegenzug); beide nun mit Akteur und Gegenstand (GdW, Mieterstrom/Gebäudeversorgung) eigenständig verständlich.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 78 % sicher).
„Der Betreiber der Anlage muss die Möglichkeit haben, den Strom mit einem Preis zu versehen, der die Refinanzierung der Anlage erlaubt. Eine finanzielle Gleichstellung mit der Netzeinspeisung ist nicht ausreichend.“
Versorgungsverträge mit mehreren Euro je kWh stoßen auf Akzeptanzprobleme Clearingstelle EEG/KWKG
Nach den Erfahrungen der Clearingstelle EEG|KWKG stößt ein Versorgungsvertrag für den Bezugsstrom bei Photovoltaikanlagen, dessen Gesamtkosten sich auf mehrere Euro je Kilowattstunde belaufen, auf Akzeptanzprobleme.
- Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed an experience-based factual claim (acceptance problems with multi-euro-per-kWh supply contracts) with a separate forecast/judgment (harm to overall Energiewende acceptance); split into the two claims.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 59 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 50 % sicher).
„nach den Erfahrungen der Clearingstelle ein Versorgungsvertrag, bei dem die Gesamtkosten je Kilowattstunde sich auf mehrere Euro belaufen, auf Akzeptanzprobleme stößt“
Eigenstrom und Mieterstrom rechtlich und wirtschaftlich gleichstellen BFW, BFW
Erneuerbare Eigenstromversorgung soll dem Mieterstrom rechtlich und wirtschaftlich gleichgestellt werden, da es für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien irrelevant sei, wer ihn verbraucht.
- Aus der Stellungnahme von BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable claim about the Mieterstromzuschlag versus EEG-Umlage relief with a normative demand for equal treatment; split into the two.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (90 % sicher), BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (95 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 40 % sicher).
„Daher sollte Erneuerbare Eigenstromversorgung dem Mieterstrom rechtlich und wirtschaftlich gleichgestellt werden.“
„Für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien ist es jedoch irrelevant, von wem sie verbraucht wird.“
Modell b: Vermieter finanziert, Verrechnungspreis in der Mitte Windland Energieerzeugungs GmbH
Im zweiten Modell finanziert der Vermieter die Anlage selbst und liefert Strom an den Gemeinschaftsbedarf zu einem Preis in der Mitte zwischen Einspeiseerlös und Netzbezugskosten.
- Aus der Stellungnahme von Windland Energieerzeugungs GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 81 % sicher).
„Ein fairer Ausgleich wäre z.B. bei einem Preis erreicht, der in der Mitte zwischen beiden Werten liegt.“
Erstattung der Mehrkosten setzt keinen Anreiz zur Weitergabe BDEW
Die vorgesehene Erstattung der Mehrkosten reicht nicht aus, um Gebäudeeigentümer dazu zu bringen, finanzielle Erträge an Bewohnende weiterzugeben statt sie zu behalten.
- Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 24 % sicher).
„Eine Erstattung der Mehrkosten für die finanzielle Beteiligung wird nicht reichen, da dies kein Anreiz ist.“