Lagebild / Organisationen / VZBV
VZBV – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 42 Argumente aus rund 7 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem VZBV übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- RWE Offshore Wind GmbHin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Solarfreunde Moosburgin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BEG MFin 22 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 20 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 27 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 21 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 21 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 29 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 27 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 24 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 31 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 31 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 23 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 29 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 28 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 20 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 17 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 30 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 20 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 19 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 19 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 23 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 30 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 16 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ISFHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Lubenow + Peters, PartGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 19 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 15 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 17 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- sofa networks GmbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- TÜV-Verbandin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- VDLin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 23 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 25 von 34 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 13 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 9 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 12 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bürgerenergie Mainspitzein 25 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 21 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 31 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 16 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- prosumergy GmbHin 15 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 13 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 12 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 7 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 4 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 15 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 1 von 6 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- THIin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Niedersachsen (Ministerium)in 19 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 19 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 11 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 19 von 26 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- NABUin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DBVin 11 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Leasing AGin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Hamburg (Behörde)in 13 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 5 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 4 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 3 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 2 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 1 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DIvB-bvbfin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 1 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 1 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- FMIin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
Wo VZBV allein steht
Bei 4 Streitfragen urteilt VZBV anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist mit geringem Aufwand und wenig Bürokratie umsetzbar.
Netzanschlüsse beschleunigen
Die Frist für den Zähleraustausch bei neuen PV-Anlagen soll verkürzt werden.
Balkonkraftwerke erleichtern
Balkonkraftwerke sollen nur noch im Marktstammdatenregister angemeldet werden müssen.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 42 Argumenten stehen 28 auf der Landkarte, 12 sind Einzelforderungen und 2 sind offene Fragen. 5 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 6 Argumente sind entstanden, weil sie 3 längere Textstellen geteilt hat. 9 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 3 Argumente, 2 davon auf der Landkarte
Grundsätzliche Zustimmung zu Großteil der Maßnahmen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der vzbv begrüßt den Großteil der elf Handlungsfelder, darunter Erleichterungen für PV-Dachanlagen, Steckersolar-Vereinfachung und schnellere Netzanschlüsse bei Dachanlagen.
„Der vzbv begrüßt einen Großteil der aufgeführten Maßnahmen.“
Maßnahmen zeitnah 2023 umsetzen, Wirkung spätestens 2024
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Maßnahmen der PV-Strategie, insbesondere zu Mieterstrom und Steckersolar, sollen noch innerhalb dieses Jahres umgesetzt werden, damit sie spätestens 2024 wirken.
„die aufgeführten Maßnahmen zeitnah innerhalb dieses Jahres umzusetzen, sodass die Regelungen spätestens im Jahr 2024 Wirkung entfalten können“
PV-Ausbau ist für Klimaneutralität 2045 notwendig
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 ist ein massiver Ausbau der Photovoltaik erforderlich.
„Dafür ist unter anderem ein massiver Ausbau der Photovoltaik (PV) notwendig.“
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 5 Argumente, 3 davon auf der Landkarte
Garten-PV-Verordnung zeitnah vorlegen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Bundesregierung soll zeitnah eine Verordnung zu Garten-PV vorlegen.
„Der vzbv fordert, zeitnah eine Verordnung zum Thema Garten-PV vorzulegen.“
Anlagenzusammenfassung nach § 9 Abs. 3 EEG behindert Steckersolar
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Anlagenzusammenfassung nach § 9 Abs. 3 EEG rechnet Anlagen auf einem Grundstück oder Gebäude unabhängig vom Eigentümer zusammen, was Grenzwerte überschreiten und nachträglich intelligente Messsysteme oder Fernsteuerbarkeit auch für fremde Bestandsanlagen erforderlich machen kann.
„Ein zentrales rechtliches Problem für die Nutzung von Steckersolargeräten stellt die bisher geltende Anlagenzusammenfassung nach § 9 Absatz 3 EEG dar.“
Steckersolar von verschiedenen Betreibern aus Anlagenzusammenfassung ausnehmen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine Änderung der Anlagenzusammenfassung sollte mindestens dazu führen, dass Steckersolargeräte unterschiedlicher Anlagenbetreiber:innen nicht zusammengerechnet werden.
„Aus Sicht des vzbv sollte eine Änderung mindestens dazu führen, dass Steckersolargeräte von unterschiedlichen Anlagenbetreiber:innen bei der Anlagenzusammenfassung nicht beachtet werden.“
vzbv: Prüfthemen aus Abschnitt 3.2 der PV-Strategie zeitnah umsetzen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, dass die im Abschnitt „3.2 Photovoltaik auf dem Dach erleichtern“ der PV-Strategie des BMWK als noch zu prüfend genannten Themen ebenfalls zeitnah umgesetzt werden.
„die zur Prüfung stehenden Themen des Abschnittes „3.2 Photovoltaik auf dem Dach erleichtern“ ebenfalls zeitnah umzusetzen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Nennung des Akteurs und des Dokuments auf „Abschnitt 3.2“; jetzt sind vzbv und die PV-Strategie des BMWK benannt, die Aussage bleibt unverändert.
Garten-PV-Verordnung fehlt bislang
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Kriterien für die Vergütung von Garten-PV nach § 48 EEG (u. a. Nachweis der Dachungeeignetheit) sollten in einer Verordnung festgelegt werden, die bisher nicht vorgelegt wurde.
„Die Kriterien sollten in einer Verordnung festgelegt werden. Diese wurde bisher nicht vorgelegt.“
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 21 Argumente, 14 davon auf der Landkarte
Mieterstrom muss günstiger als andere Tarife bleiben
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei der Entbürokratisierung soll weiterhin sichergestellt sein, dass Mieterstrom preisgünstiger ist als andere Stromtarife.
„Auch sollte weiterhin sichergestellt sein, dass Mieterstrom im Vergleich zu anderen Stromtarifen preisgünstiger ist.“
Energy Sharing in PV-Strategie aufnehmen und umsetzen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Energy Sharing soll in die PV-Strategie aufgenommen und seine Umsetzung vorangetrieben werden; es würde Bürger:innen ermöglichen, Energie gemeinschaftlich zu erzeugen, zu verbrauchen, zu speichern und zu verkaufen.
„Der vzbv fordert, Energy Sharing in die PV-Strategie aufzunehmen und an einer Umsetzung zu arbeiten.“
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung gesetzlich einführen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung soll gesetzlich neu ermöglicht werden, bei freiwilliger Teilnahme.
„Der vzbv fordert, das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung gesetzlich einzuführen.“
Gebäudestrom muss deutlich günstiger als Reststrom sein
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung soll der im Haus bereitgestellte PV-Strom deutlich günstiger sein als der Reststrombezug; die Preisdifferenz macht Vor-Ort-Verbrauch attraktiver und ist netzdienlich.
„dass der innerhalb des Hauses bereitgestellte Strom deutlich günstiger ist als der Reststrombezug der Bewohner:innen“
Stadtstrom-Modell nur bei ausreichendem finanziellem Nutzen für Mieter
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Falls ein Modell finanzieller Mieterbeteiligung (Stadtstrom) eingeführt wird, muss sichergestellt sein, dass Mieter:innen ausreichend finanziell von der PV-Anlage profitieren.
„muss aus Sicht des vzbv sichergestellt sein, dass Mieter:innen ausreichend finanziell von der PV-Anlage profitieren“
Reststrombelieferung ist großes Hindernis beim klassischen Mieterstrom
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der bürokratische Aufwand der Reststrombelieferung der Bewohner:innen ist ein großes Problem bei der Umsetzung des traditionellen Mieterstrommodells.
„Ein großes Problem bei der Umsetzung des traditionellen Mieterstrommodells ist der bürokratische Aufwand für die Bereitstellung der Reststrombelieferung der Bewohner:innen.“
vzbv: Gebäudeversorgung könnte Reststrom-Aufwand beim Mieterstrom lösen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält den bürokratischen Aufwand der Reststrombelieferung für ein großes Problem des traditionellen Mieterstrommodells und meint, das neue Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung könnte dieses Problem lösen.
„Ein großes Problem bei der Umsetzung des traditionellen Mieterstrommodells ist der bürokratische Aufwand für die Bereitstellung der Reststrombelieferung der Bewohner:innen. Das neue Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung könnte dieses Problem lösen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne die Stellungnahme unverständlich (welches Problem, welches Modell, wessen Position); jetzt benennt er Akteur, Mieterstrommodell und Problem und behält die vorsichtige Aussage ("könnte").
GNDEW-Entwurf: Letztverbraucher könnten Anspruch auf intelligentes Messsystem verlieren
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Nach Ansicht des vzbv ist im Regierungsentwurf des GNDEW unklar, ob Zählpunkte innerhalb einer Kundenanlage vom MsbG erfasst werden; würde der Kundenanlagenbetreiber gemeinschaftlicher Anschlussnutzer, verlören die belieferten Letztverbraucher:innen ihren Anschlussnutzer-Status und damit den Anspruch gegenüber dem Messstellenbetreiber auf Anschluss an ein intelligentes Messsystem.
„Dies würde dazu führen, dass diese ihren Status als Anschlussnutzer:innen nach dem GNDEW verlieren“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nannte GNDEW, MsbG und den Entwurfsstand nicht; die Umformulierung benennt das Gesetzesvorhaben und den Urheber der Einschätzung, ohne die Aussage zu ändern.
Bestehendes Mieterstrommodell entbürokratisieren, Verbraucherschutz wahren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das bestehende Mieterstrommodell soll entbürokratisiert werden, ohne den Verbraucherschutz abzuschwächen.
„Zusätzlich sollte das bestehende Mieterstrommodell entbürokratisiert werden, ohne den Verbraucherschutz abzuschwächen.“
Bürokratische Hürden bremsen Mieterstrom, v. a. bei kleinen Häusern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die geringe Umsetzung von Mieterstrom lässt sich auch auf hohe bürokratische Hürden zurückführen, besonders bei kleinen Mehrfamilienhäusern.
„Die geringfügige Umsetzung lässt sich dabei auch auf die hohen bürokratischen Hürden zurückführen.“
Abweichende Vertragslaufzeit für Mieterstrom nicht zwingend nötig
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine von anderen Lieferverhältnissen abweichende Vertragslaufzeit für Mieterstromverträge ist nicht zwingend notwendig.
„Eine von anderen Lieferverhältnissen abweichende Vertragslaufzeit für Mieterstromverträge ist nicht zwingend notwendig.“
Gebäudeversorgung setzt virtuellen Summenzähler voraus
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die vereinfachte Umsetzung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung setzt die Nutzung eines virtuellen Summenzählers voraus.
„Eine Voraussetzung für die vereinfachte Umsetzung dieses Modells wäre die Nutzung eines virtuellen Summenzählers (siehe 1.1).“
Virtuellen Summenzähler zeitnah gesetzlich einführen (z. B. via GNDEW)
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das Messkonzept des virtuellen Summenzählers soll zeitnah gesetzlich eingeführt werden, erste Gelegenheit ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende.
„Der vzbv fordert, das Messkonzept des virtuellen Summenzählers zeitnah gesetzlich einzuführen.“
Virtueller Summenzähler erleichtert Ein- und Austritt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der virtuelle Summenzähler ermöglicht flexiblere Ein- und Austritte in Eigenverbrauchsgemeinschaften ohne Umbauten oder Sonderaufwand für Netzbetreiber und macht Projekte unbürokratischer.
„dass Stromverbraucher:innen flexibler, ohne technische Umbaumaßnahmen oder Sonderaufwände für Netzbetreiber in kollektive Eigenverbrauchsgemeinschaften ein- und austreten können“
Beschlossene Mieterstrom-Verbesserungen reichen nicht aus
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die bereits beschlossenen Verbesserungen für Mieterstrom reichen nach Einschätzung der Stellungnahme nicht aus, um Mieterstrommodelle flächendeckend attraktiv zu machen.
„sind nicht ausreichend, um Mieterstrommodelle flächendeckend attraktiv zu machen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsache (Wegfall von 100-kW-Grenze und EEG-Umlage beschlossen) mit einer Bewertung (reicht nicht aus); daher in beide Teile getrennt.
Energy Sharing fehlt in der PV-Strategie
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Energy Sharing, im Koalitionsvertrag aufgeführt, wird im Entwurf der PV-Strategie nicht erwähnt.
„Das ebenfalls im Koalitionsvertrag aufgeführte Energy Sharing wird in der PV-Strategie nicht erwähnt.“
Freiwilligkeit des Mieterstromvertrags beibehalten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Mieter:innen sollen weiterhin freiwillig entscheiden, ob sie einen Mieterstromvertrag abschließen.
„Der vzbv fordert die Freiwilligkeit für Mieter:innen, einen Mieterstromvertrag abzuschließen, beizubehalten.“
Mieterstrom: 100-kW-Grenze und EEG-Umlage bereits abgeschafft
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Für Mieterstrom wurden bereits Verbesserungen beschlossen, darunter der Wegfall der 100-Kilowatt-Begrenzung und der Erneuerbaren-Energien-Umlage.
„Bisher beschlossene Verbesserungen wie der Wegfall der 100-Kilowatt-Begrenzung und der Erneuerbaren-Energien-Umlage“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsache (Wegfall von 100-kW-Grenze und EEG-Umlage beschlossen) mit einer Bewertung (reicht nicht aus); daher in beide Teile getrennt.
Mieterstrom/Steckersolar beteiligen Nicht-Eigenheimbesitzer
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Mieterstrom und Steckersolar ermöglichen es Verbraucher:innen ohne eigenes Haus, an den Vorteilen der Energiewende teilzuhaben.
„Diese beiden Formen der Photovoltaiknutzung ermöglichen es, dass Verbraucher:innen, die kein eigenes Haus bewohnen, an den Vorteilen der Energiewende beteiligt werden.“
Mieterstromzuschläge haben keine flächendeckende Nutzung gebracht
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Mieterstromzuschläge des Mieterstromgesetzes von 2017 haben bislang nicht zu einer flächendeckenden Nutzung der Mieterstromtarife geführt.
„Leider haben die dort verankerten Mieterstromzuschläge bislang nicht zu einer flächendeckenden Nutzung dieser Tarife geführt.“
GNDEW-Entwurf: Unklar, ob Zählpunkte in Kundenanlagen unter das MsbG fallen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht im Regierungsentwurf des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) offen, ob Zählpunkte innerhalb einer Kundenanlage vom Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) erfasst werden; der Anlagenbetreiber könnte so gemeinschaftlicher Anschlussnutzer werden.
„Im Regierungsentwurf des GNDEW bleibt es unklar, ob Zählpunkte3 innerhalb einer Kundenanlage vom MsbG erfasst werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point relied on unexplained abbreviations (GNDEW, MsbG) and did not name the author; rewritten to spell them out and attribute it to the vzbv, claim unchanged.
Balkonkraftwerke erleichtern 9 Argumente, 8 davon auf der Landkarte
Zustimmung von WEG/Vermieter ist Hindernis für Steckersolar
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft oder des Vermietenden ist häufig ein Hindernis bei der Nutzung von Steckersolargeräten.
„ist häufig die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft oder des Vermietenden ein Hindernis bei der Nutzung von Steckersolargeräten“
Anmeldung nur im Marktstammdatenregister
Dasselbe Argument hat auch BEG MF vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Für Steckersolargeräte soll als einzige Anmeldepflicht die Registrierung im Marktstammdatenregister gelten.
„Der vzbv spricht sich dafür aus, dass nur noch eine Anmeldung beim Marktstammdatenregister notwendig sein sollte.“
Steckersolargeräte: Anmeldung bei Netzbetreiber und Marktstammdatenregister
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Steckersolargeräte müssen derzeit sowohl beim Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
„Bisher müssen Steckersolargeräte sowohl beim Netzbetreiber als auch beim Marktstammdatenregister angemeldet werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Pflicht zur Doppelmeldung ist eine überprüfbare Tatsachenbehauptung; die Einschätzung, dass sie viele überfordert, ist eine eigene Bewertung. Beide sind unabhängig voneinander zustimmungsfähig.
Norm soll für Erzeugungsanlagen bis 800 statt 600 Watt gelten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Der vzbv fordert, dass die Norm für Steckersolargeräte für alle Erzeugungsanlagen mit 800 Watt Wechselstromleistung statt 600 Watt gelten soll.
„Zudem sollte die Norm für alle Erzeugungsanlagen mit 800 Watt Wechselstromleistung statt 600 Watt gelten.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independent demands (Schukostecker conformity and the 800 W limit) that a reader could accept or reject separately; split into one point each.
Meldeprozesse für Steckersolargeräte überfordern viele Interessierte
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Meldeprozesse für Steckersolargeräte (Netzbetreiber und Marktstammdatenregister) sind nach Auffassung des vzbv so komplex, dass sie viele Interessent:innen überfordern.
„Diese komplexen Meldeprozesse überfordern viele Interessent:innen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Pflicht zur Doppelmeldung ist eine überprüfbare Tatsachenbehauptung; die Einschätzung, dass sie viele überfordert, ist eine eigene Bewertung. Beide sind unabhängig voneinander zustimmungsfähig.
Solarenergieerzeugung allgemein als privilegierte Maßnahme
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Über Steckersolargeräte hinaus soll die Erzeugung von Solarenergie im Allgemeinen im WEG/BGB als privilegierte Maßnahme gelten.
„Aus Sicht des vzbv sollte die Erzeugung von Solarenergie im Allgemeinen als privilegierte Maßnahme gelten.“
Vorhandene Zähler nicht vorzeitig tauschen beschleunigt Inbetriebnahme
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Dass vorhandene Zähler bis zum geplanten Einbau eines Zweirichtungszählers nicht vorzeitig ausgetauscht werden müssen, ermöglicht eine beschleunigte Inbetriebnahme von Steckersolargeräten.
„Dies ermöglicht eine beschleunigte Inbetriebnahme dieser Geräte.“
Schukostecker soll in der VDE-Produktnorm als normenkonform gelten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Der vzbv fordert, dass der Schukostecker in der VDE-Produktnorm für Steckersolargeräte ebenfalls als normenkonform gelten soll.
„hat sich der vzbv dafür ausgesprochen, dass der Schukostecker ebenfalls als normenkonform gelten sollte.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independent demands (Schukostecker conformity and the 800 W limit) that a reader could accept or reject separately; split into one point each.
Steckersolar eröffnet Mehrfamilienhaus-Bewohnern einfachen Zugang
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Steckersolargeräte werden zunehmend beliebt und eröffnen gerade Bewohner:innen von Mehrfamilienhäusern einen einfachen Zugang zu eigenem Solarstrom.
„Steckersolargeräte erfreuen sich zunehmender Beliebtheit bei Verbraucher:innen.“
Netzanschlüsse beschleunigen 3 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
Virtueller Summenzähler spart bis zu 8.000 € je Netzanschluss
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Ein virtueller Summenzähler macht den physischen Summenzähler überflüssig; laut Einhundert Energie sind Investitionskosteneinsparungen von bis zu 8.000 Euro je Netzanschluss möglich.
„Das Unternehmen Einhundert Energie rechnet mit Einsparungen bei den Investitionskosten von bis zu 8.000 Euro je Netzanschluss“
vzbv: Alle Zählpunkte in Kundenanlagen sollen unter das MsbG fallen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Der vzbv fordert, das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) so anzupassen, dass alle Zählpunkte innerhalb von Kundenanlagen weiterhin vom Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) erfasst werden und der Anspruch auf ein intelligentes Messsystem zu den gesetzlichen Preisobergrenzen bestehen bleibt.
„Der vzbv fordert, dass alle Zählpunkte innerhalb der Kundenanlage vom MsbG erfasst werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nannte weder den Akteur (vzbv) noch die Abkürzungen (GNDEW, MsbG); er wurde so umformuliert, dass er ohne die Stellungnahme verständlich ist. Die Forderung selbst bleibt unverändert.
Zulässige Messkonzepte verursachen im Bestand erhebliche Zusatzkosten
Dasselbe Argument hat auch Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die derzeit erlaubten Messkonzepte erzeugen insbesondere im Bestand erhebliche Zusatzkosten durch physische Summenzähler und ggf. Erneuerung der Hauselektrik.
„Diese Messkonzepte sind mit hohem Aufwand und Kosten verbunden.“
Europapolitische Instrumente nutzen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
Umsetzung der RED II zu Energy Sharing gilt als verspätet
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 129 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Einreichung bewertet die Umsetzung der EU-Richtlinie RED II zum gemeinschaftlichen Teilen von Solarstrom als längst überfällig.
„Diese EU-Richtlinie hätte bis zum 30. Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.“