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Soll Deutschland die EU-Vorgaben zum Energy Sharing (RED II) umsetzen?

Die EU-Vorgaben zum Energy Sharing (RED II) sollten in Deutschland umgesetzt werden.

BrückeWertungEine Abwägung von Werten. Sie entscheidet die Politik.

Wer es für richtig hält

Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung
  • 37 stimmen zuBNE, BSW, Green Planet Energy eG, ARGE Netz GmbH & Co. KG, MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag), BBEn, DUH, WWF Deutschland, EAD, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung, 20 weitere Organisationen und 7 Privatpersonen
  • 0 lehnen ab
  • 233 äußern sich nicht
Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung
  • 13 stimmen zuSFV, SPD, SPD Klimaforum, Gemeinde St. Leon-Rot und 9 Privatpersonen
  • 0 lehnen ab
  • 128 äußern sich nicht

Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.

Was belegt ist und was folgt

Brücke. Beide Lager stimmen zu, aus denselben Gründen. Darauf lässt sich bauen.

Begründungs-Check: Die sichtbaren Gründe beider Lager weisen in dieselbe Richtung. Alle gezeigten Stimmen (Verband, Landesministerium, Privatperson) fordern die Umsetzung von RED II/Art. 21 zugunsten dezentraler Energieversorgung und praktikabler Regeln für EE-Gemeinschaften, und die übrigen Punkte nennen Verspätung und Vertragsverletzung – es zeigen sich keine gegensätzlichen Zwecke.

Belege: 4 von 18 zitierten Textstellen nennen Belege: andere Rechtsquelle oder amtliche Stellungnahme, Beispiel aus der Praxis (Privatperson 226, BNE, VZBV, Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE).

Wertungen lassen sich nicht belegen. Hier zählt die Abwägung, nicht der Beweis.

Woher es stammt

12 Argumente aus 12 Stellungnahmen

„Der BNW fordert deshalb die umgehende Umsetzung der in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgehaltenen Vorgaben zu Energy Sharing in deutsches Recht.“

BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e. V.Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung

„Insbesondere eine Umsetzung des Art. 21 der RL (EU) 2018/2001 (RED II) in nationales Recht ist von großer Bedeutung, um eine dezentrale Energieversorgung zu vereinfachen.“

Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und ArbeitStrategie-Unterstützer mit Flächenöffnung

Befund

Die Umsetzung der EU-Vorgaben zum Energy Sharing (RED II) trägt über die Lagergrenze hinweg: 37 von 37 Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 13 von 13 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“, die sich dazu äußern, stimmen zu. Auch die Gründe laufen in dieselbe Richtung: Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft fordert die „umgehende Umsetzung“, das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern nennt Art. 21 RED II „von großer Bedeutung“ für eine dezentrale Energieversorgung, und eine Privatperson verlangt praktikable Regeln für Energiegemeinschaften. Als Verweis auf Verspätung und das laufende Vertragsverletzungsverfahren ist dies ein tragfähiger Ausgangspunkt, den der Gesetzgeber ohne Konfliktrisiko setzen kann. Offen bleibt nur die Ausgestaltung, etwa Anreize für zeitgleichen Verbrauch oder das österreichische Vorbild; sie sollte als eigener Punkt verhandelt werden.

Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt

Prüfpfad

Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Empirie-Frage auf: Tritt die Wirkung wirklich ein?

Richtlinie erlaubt Stromhandel und Netznutzung in EG Privatperson 226

Die EU-Richtlinie 2019/944 schlägt Energiegemeinschaften vor, deren Teilnehmer sich gegenseitig Strom verkaufen und das öffentliche Netz nutzen dürfen.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 226 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 52 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 36 % sicher).

„in der ausdrücklich Energiegemeinschaften (EG) vorgeschlagen werden, deren Teilnehmer sich gegenseitig Strom verkaufen dürfen und die auch das öffentliche Netz nutzen dürfen.“

EU-Richtlinie (RED II) zu Energy Sharing in Deutschland umsetzen Privatperson 129, BNE

Die Einreichung fordert, dass die EU-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II) zum gemeinschaftlichen Teilen von Solarstrom (Energy Sharing) in Deutschland umgesetzt wird.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 129 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a demand (implement RED II for energy sharing) with a loaded 'overdue' assessment and lacked context; split into the demand and the separate overdue claim, both neutrally worded.“
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e. V. (63 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 48 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„die längst überfällige Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie (Renewable Energy“

„Der BNW fordert deshalb die umgehende Umsetzung der in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgehaltenen Vorgaben zu Energy Sharing in deutsches Recht.“

Umsetzung der RED II zu Energy Sharing gilt als verspätet Privatperson 129, VZBV, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Die Einreichung bewertet die Umsetzung der EU-Richtlinie RED II zum gemeinschaftlichen Teilen von Solarstrom als längst überfällig.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 129 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a demand (implement RED II for energy sharing) with a loaded 'overdue' assessment and lacked context; split into the demand and the separate overdue claim, both neutrally worded.“
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei VZBV – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (65 % sicher), EWS Elektrizitätswerke Schönau eG (89 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 53 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 66 % sicher).

„die längst überfällige Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie“

„Diese EU-Richtlinie hätte bis zum 30. Juni 2021 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.“

„die eigentlich bis Mitte 2021 hätten umgesetzt werden müssen“

EU verlangt finanzielle Anreize für zeitgleichen Verbrauch Exnaton AG

Die EU-Vorgaben fordern finanzielle Anreize für den zeitgleichen Verbrauch lokaler Erzeugung.

  1. Aus der Stellungnahme von Exnaton AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 43 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 43 % sicher).

„Die EU fordert finanzielle Anreize für den zeitgleichen Verbrauch von lokaler Produktion.“

Art. 21 RED II in Deutschland nach österreichischem Vorbild umsetzen Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium), Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Art. 21 der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) sollte im deutschen Recht umgesetzt werden, beispielsweise nach österreichischem Vorbild mit entsprechender Anpassung.

  1. Aus der Stellungnahme von Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Ausgangspunkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Umsetzung in Österreich) mit einer Empfehlung (Übernahme mit Anpassung); getrennt und mit Bezug auf RED II/Photovoltaik-Strategie verständlich gemacht.“
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE (52 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 67 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 82 % sicher).

„Daher wird sich für eine Umsetzung des Art. 21 der RED II, bespielsweise nach österreichischem Vorbild, ausgesprochen.“

„Schaffung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften nach Vorgaben der Erneuerbare- Energien-Richtlinie. Vorbild könnte hier die Umsetzung Österreichs sein.“

Art. 21 RED II in nationales Recht umsetzen Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)

Die Umsetzung von Art. 21 der Richtlinie (EU) 2018/2001 (RED II) in nationales Recht ist von großer Bedeutung, um eine dezentrale Energieversorgung zu vereinfachen.

  1. Aus der Stellungnahme von Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt mischte eine Forderung/Wertung (große Bedeutung der Umsetzung) mit einer prüfbaren Tatsachenbehauptung (österreichisches Vorbild bereits umgesetzt); beides ist getrennt akzeptierbar.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 84 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 79 % sicher).

„Insbesondere eine Umsetzung des Art. 21 der RL (EU) 2018/2001 (RED II) in nationales Recht ist von großer Bedeutung, um eine dezentrale Energieversorgung zu vereinfachen.“

Recht auf Energieteilung (Art. 15a) im EU-Strommarktdesign wird begrüßt Solarwatt GmbH

Solarwatt bewertet das im Vorschlag der EU-Verordnung zur Verbesserung des Strommarktdesigns neu eingefügte Recht auf Energieteilung (Art. 15a) positiv.

  1. Aus der Stellungnahme von Solarwatt GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Bewertung (begrüßt) und die Wirkungsaussage (steigert Akzeptanz und Ausbau, unter Bedingungen) sind getrennt annehmbar oder ablehnbar; Instrument (EU-Strommarktdesign-Vorschlag) wird benannt.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 80 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 62 % sicher).

„Positiv bewertet Solarwatt das in Art. 15a des Vorschlages der Verordnung zur Verbesserung des Strommarktdesign neu eingefügte Recht auf Energieteilung.“

Vertragsverletzungsverfahren wegen nicht umgesetzter RED-II-Artikel German Zero FG Energie

Weil Deutschland die Artikel 21 und 22 RED II bisher nicht umgesetzt hat, läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik.

  1. Aus der Stellungnahme von German Zero FG Energie zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev): geprüft, Hinweise: nicht zum Thema.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 81 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 35 % sicher).

„läuft ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik“

Umsetzung von RED II in deutsches Recht verhinderte Marktzutritt in noch größerem Maß Privatperson 255

Die Einreichung vertritt, dass die Umsetzung der Richtlinie RED II in nationales deutsches Recht den Eintritt neuer Marktteilnehmer in noch größerem Ausmaß verhindert habe als die Änderungen am Mieterstrommodell.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 255 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, nicht neutral formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Zwei unabhängig bewertbare Behauptungen (Mieterstrom 2022; RED-II-Umsetzung); Formulierung 'ausgebremst' neutral als Einschränkung/Verhinderung des Marktzutritts gefasst, Richtung beibehalten.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 50 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 57 % sicher).

„Gleiches und in noch größerem Ausmaß gilt für die Umsetzung RED II in nationales deutsches Recht.“

PV-Strategie: Marktstrukturen und EE-Gemeinschaften nicht ausreichend verändert Privatperson 255

Die Einreichung kritisiert, dass die PV-Strategie nicht erkennen lasse, dass tiefgreifende Änderungen der Marktstrukturen angestrebt werden, etwa bei der Umsetzung der Energiegemeinschaften (EE-Gemeinschaften) nach RED II.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 255 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Wertende Formulierung „Fehlender Wille“ und „disruptiv“ neutral umformuliert, Bezug (PV-Strategie, RED II) benannt; Richtung der Kritik beibehalten.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 22 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 73 % sicher).

„Fehlender Wille zu disruptiven Änderungen der Marktstrukturen“

RED II in deutsches Recht umsetzen, praktikable Regeln für EE-Gemeinschaften Privatperson 255

Die EU-Initiative RED II soll in deutsches Recht umgesetzt und es sollen praktikable Randbedingungen für die Bildung von EE-Gemeinschaften geschaffen werden, um den Kreis der Investoren zu erweitern.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 255 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt bündelt mehrere unabhängig bewertbare Forderungen zu EE-Gemeinschaften (RED-II-Umsetzung, Gründungsregeln, Bilanzierung/Netznutzung, Förderung); daher Aufteilung in vier Punkte.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 65 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).

„Umsetzung der EU-Initiative RED II in deutsches Recht und praktikable Randbedingungen schaffen für die Bildung von EE-Gemeinschaften“

„Ergrauen“ von Grünstrom im Speicher abschaffen BSW, BSW, BSW

Dass kleinste Netzstrommengen den gespeicherten Grünstrom zu Graustrom machen, ist mit RED II und dem Multi-Use-Recht nach Art. 15 EltRL unvereinbar; stattdessen soll bilanziell getrennt werden.

  1. Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (60 % sicher), BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (58 % sicher), BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (95 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 40 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 26 % sicher).

„Es muss vielmehr eine bilanzielle Betrachtung des gespeicherten Stroms erfolgen.“

„Bereits kleinste Mengen Netzstrom (Graustrom), die in den Speicher gelangen, lassen den gesamten dort in einem Kalenderjahr gespeicherten Grünstrom „ergrauen““

„Die deutsche Rechtslage, nach der der Erzeuger von Erneuerbarer Energie sich entscheiden muss zwischen „Grünstrom speichern und später veräußern oder mit dem Speicher Netzdienstleistungen erbringen“, ist damit nicht mehr vereinbar.“