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EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Unternehmen. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 84 Argumente aus rund 9 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem EWS Elektrizitätswerke Schönau eG übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo EWS Elektrizitätswerke Schönau eG allein steht

Bei 17 Streitfragen urteilt EWS Elektrizitätswerke Schönau eG anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Das Stadtstrom-Modell der finanziellen Mieterbeteiligung soll nicht weiterverfolgt werden.

Weitere 9 anzeigen

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Der Mieterstromzuschlag soll deutlich erhöht werden.

Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen

Wechselrichter chinesischer Hersteller sollten mittelfristig nicht mehr verbaut werden.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 84 Argumenten stehen 65 auf der Landkarte, 18 sind Einzelforderungen und 1 ist eine offene Frage. 7 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 33 Argumente sind entstanden, weil sie 18 längere Textstellen geteilt hat. 30 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

PV-Ausbau nötig für Klimaziele nach KSG

Dasselbe Argument hat auch Baden-Württemberg (Ministerium) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Nur mit stärkerem PV-Ausbau sind die im Klimaschutzgesetz verankerten Treibhausgasreduktionen und die Netto-Treibhausgasneutralität bis 2045 erreichbar.

„Nur durch den massiven Ausbau der Photovoltaik (PV) können ambitionierte Energie- und Klimaschutzziele erreicht werden.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 21 Argumente, 13 davon auf der Landkarte

Agri-PV derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftlich

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Agri-PV-Anlagen sind nach Darstellung der Stellungnahme derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftlich.

„derzeit Agri-PV-Anlagen nur unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftlich“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Wirtschaftlichkeit von Agri-PV) mit einer Wertung (Privilegierung erklärungsbedürftig); getrennt und mit Bezug auf die PV-Strategie formuliert.

Agri-PV-Privilegierung (BauGB) schränkt kommunale Mitsprache teilweise ein

Dasselbe Argument hat auch Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die im Strategieentwurf vorgesehene Privilegierung von Agri-PV im Außenbereich nach BauGB schränkt das Mitspracherecht kommunaler Verwaltungen zumindest teilweise ein.

„Durch eine Privilegierung ist zu befürchten, dass das sinnvolle Mitspracherecht der Gemeinden eingeschränkt wird.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Agri-PV-Privilegierung im Baurecht als ersten Schritt kenntlich machen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die EWS fordern: Falls die im Entwurf der PV-Strategie vorgesehene baurechtliche Privilegierung von Agri-PV- und kleinen hofnahen Anlagen als erster Versuch einer umfassenderen, technologieunabhängigen Privilegierung gemeint ist, soll die PV-Strategie dies auch so darstellen.

„Wenn dies als erster Versuch einer umfassenderen, technologieunabhängigen Privilegierung gesehen werden soll, sollte dies auch so in der PV-Strategie dargestellt“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies mit „die Privilegierung“ auf eine nicht benannte Regelung; die Neufassung nennt Agri-PV- und hofnahe Anlagen, das Baurecht und die PV-Strategie.

Auswirkung der Privilegierung in der PV-Strategie zunächst abwarten

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die EWS meinen, dass die Auswirkung der in der Photovoltaik-Strategie vorgesehenen Privilegierung im Baugesetzbuch abgewartet werden sollte.

„Allerdings ist die Auswirkung von der Privilegierung abzuwarten.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable claims (welcoming the simplified procedure; waiting for the privilege's effect); split and made each standalone.

Baugenehmigung erleichtern, aber technische Störungen vermeiden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Erleichterungen im Baugenehmigungsverfahren sind zu begrüßen, doch verkürzte Abstände dürfen nicht zu technischen Störungen (z. B. fehlender äußerer Blitzschutz) führen.

„Allerdings muss darauf geachtet werden, dass eine Verkürzung von Abständen nicht zu technischen Störungen“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Bessere Rahmenbedingungen für besondere Solaranlagen richtig

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (mehrere Behauptungen in einer Stelle); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Agri-PV, Floating-PV und Parkplatz-PV ist richtig.

„Es ist aus unserer Sicht richtig, dass die Rahmenbedingungen für die Anlagentypen Agri - PV, Floating -PV und Parkp latz -PV deutlich verbessert werden.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point makes one claim, that improving the framework conditions for the "besondere Solaranlagen" (Agri-PV, Floating-PV, Parkplatz-PV) is right. The three types are named as one group, and the passage treats them together. It is already clear and neutral.

PV in Landschaftsschutzgebieten zulassen (§ 26 BNatSchG)

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Analog zu Windenergie nach dem Wind-an-Land-Gesetz soll der Bau von Freiflächen-PV in Landschaftsschutzgebieten durch Festlegung in § 26 BNatSchG ermöglicht werden.

„Hinsichtlich einer Gleichbehandlung von Windenergie und Solarenergie soll auch für die PV die Möglichkeit zum Bau in LSG gegeb en werden.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

PV-Strategie: Änderung bei benachteiligten Gebieten zeitnah umsetzen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Die in der Photovoltaik-Strategie vorgeschlagene Klarstellung zu benachteiligten Gebieten sollte nicht nur geprüft, sondern zeitnah umgesetzt werden, insbesondere mit Blick auf die Forderungen zur Öffnung benachteiligter Gebiete nach dem EEG.

„Die vorgeschlagene Änderung sollte nicht nur überprüft, sondern auch zeitnah umgesetzt werden.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Kontext auf „die vorgeschlagene Änderung"; jetzt ist genannt, dass es um die Klarstellung bei benachteiligten Gebieten in der PV-Strategie geht und dass die EEG-Öffnung der Kontext ist.

Verbindliche PV-Flächenziele sollen kommunale Abwägungsmöglichkeiten nicht schwächen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Bei verbindlichen Mindestzielwerten für die Ausweisung von PV-Freiflächenanlagen-Flächen sollen die Abwägungsmöglichkeiten der Gemeinden und Kommunen nicht abgeschwächt werden.

„Hierbei ist wichtig, dass die Abwägungsmöglichkeiten der Gemeinden und Kommunen nicht abgeschwächt wird“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Forderungen (kommunaler Abwägungsspielraum; keine Nutzungsausschluss für nicht ausgewählte Flächen); beide wurden getrennt und mit Bezug auf die Flächenziele für PV-Freiflächenanlagen verständlich formuliert.

PV-Freiflächenanlagen in Bauordnungen als eigene Kategorie vereinfachen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme (EWS) hält Photovoltaik-Freiflächenanlagen baurechtlich für wenig komplex und fordert, sie in den Landesbauordnungen als eigene Kategorie mit vereinfachter Prüfung oder Freistellung zu typisieren, kurzfristig mit einer Modellregelung in der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz.

„sollten daher in Bauordnungen als eigene Kategorie mit einem vereinfachten Prüfungsaufwand bzw. Freistellungsmöglichkeiten typisiert werden.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point relied on the unexplained abbreviation PV-FFA and was not standalone; rewritten to name the technology (PV-Freiflächenanlagen), the instruments (Bauordnungen, Musterbauordnung) and the actor, same claim and direction.

Vereinfachtes Bebauungsplanverfahren für Freiflächen-PV begrüßt

Dasselbe Argument hat auch ib vogt-GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Prüfung eines vereinfachten Bebauungsplanverfahrens für Freiflächen-PV, etwa in Anlehnung an § 13 BauGB, wird uneingeschränkt begrüßt.

„Aus unserer Sicht ist ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren durchaus zu begrüßen.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Anforderungen an schwimmende Solaranlagen sollen überarbeitet werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die hohen Anforderungen an schwimmende Solaranlagen sollen überarbeitet werden, da diese Technologie sonst keinen relevanten Beitrag zu den Klimaschutzzielen leisten könne.

„Insbesondere die hohen Anforderungen an schwimmende Solaranlagen müssen überarbeitet werden. Andernfalls wird diese Technologie keinen relevanten Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten können.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable comparative claim (German requirements are particularly high in the EU) with a demand to revise them; split into fact and demand.

Floating-PV: Anforderungen im EU-Vergleich in Deutschland besonders hoch

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Anforderungen des Bauplanungs-, Wasser- und Naturschutzrechts an schwimmende Photovoltaikanlagen sind in Deutschland im europäischen Vergleich besonders hoch.

„die Anforderungen aus dem Bauplanungs-, Wasser- und Naturschutzrecht im europäischen Vergleich in Deutschland besonders hoch“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable comparative claim (German requirements are particularly high in the EU) with a demand to revise them; split into fact and demand.

Flächenziele geben Orientierung für Raumordnung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Verbindliche Flächenziele geben Entscheidungsträgern in Raumordnung und Bauleitplanung Orientierung und beteiligen alle politischen Ebenen, ohne regionale Standortfaktoren zu ignorieren.

„Dies gibt Entscheidungsträger:innen bei der Raumordnung und Bauleitpla-nung eine verbindliche Orientierung“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Jährliches PV-FFA-Ausbauziel auf kommunalen Flächen als Ergänzung zu Mindestzielwerten

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme schlägt vor, ergänzend zu verbindlichen Mindestzielwerten für die regionale Flächenausweisung von PV-Freiflächenanlagen ein jährliches Ausbauziel für PV-FFA auf dafür geeigneten kommunalen Flächen festzulegen.

„Als ergänzende Option zur gleichmäßigen regionalen Verteilung der Anlagen könnte beispielsweise die Festlegung eines bestimmten jährlichen Ausbauziels für PV-FFA auf kommunalen Flächen erfolgen“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point referred to 'regionale Verteilung' without context; rewritten to name the Mindestzielwerte for PV-FFA area designation it supplements, keeping the optional ('könnte') character.

Konkretere Vorschläge zur Flächenkulisse gefordert

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das BMWK soll zur Verbesserung der Flächenkulisse weitere, konkretere Vorschläge machen.

„Hier wünschen wir uns vom BMWK weitere, konkretere Vorschläge.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Nicht ausgewählte Flächen sollen für PV-Freiflächenanlagen nutzbar bleiben

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Dass eine Fläche im Verfahren zur Erfüllung der PV-Flächenziele nicht ausgewählt wird, soll nicht bedeuten, dass dort PV-Freiflächenanlagen ausgeschlossen sind.

„über dieses Verfahren nicht gewählte Flächen keinen Ausschluss der Nutzung durch PV-Freiflächenanlagen bedeutet“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Forderungen (kommunaler Abwägungsspielraum; keine Nutzungsausschluss für nicht ausgewählte Flächen); beide wurden getrennt und mit Bezug auf die Flächenziele für PV-Freiflächenanlagen verständlich formuliert.

Potenziale besonderer Solaranlagen untersuchen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das BMWK soll klären, welche Potenziale besondere Solaranlagen in Deutschland haben und welche Rolle sie beim PV-Ausbau spielen sollen; ggf. besteht Forschungsbedarf.

„Hier ist gegebenenfalls noch Forschungsbedarf vonnöten.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

PV-FFA greift weniger in die Landschaft ein als Wind

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bau und Betrieb von Freiflächen-PV erfordern generell geringere Eingriffe in die Landschaft als Windkraftanlagen.

„Generell sind für Bau und Betrieb von Photovoltaik -Freiflächenanlagen (PV -FFA) geringere Eingriffe in die Landschaft nötig als bei Windkraftanlagen.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Verbindliche Mindestflächenziele der Länder bis 2027

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Analog zum Wind-an-Land-Gesetz sollen einheitliche, verbindliche Mindestzielwerte bis 2027 für die Ausweisung PV-geeigneter Flächen festgelegt und die Länder zur Flächenbereitstellung verpflichtet werden, summiert entsprechend den EEG-Ausbauzielen.

„verbindliche Festlegung von einheitlichen Mindestzielwerten bis 2027 für die Ausweisung von PV“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Privilegierung nur für Agri-PV und hofnahe Anlagen erklärungsbedürftig

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme sieht Erklärungsbedarf, warum die in der PV-Strategie vorgesehene Privilegierung im Baugesetzbuch nur Agri-PV und kleine hofnahe Anlagen betrifft.

„es lässt sich fragen, warum nur diese Anlagen (und kleine, hofnahe Anlagen) privilegiert werden sollten. Hier besteht aus unser Sicht noch Erklärungsbedarf.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Wirtschaftlichkeit von Agri-PV) mit einer Wertung (Privilegierung erklärungsbedürftig); getrennt und mit Bezug auf die PV-Strategie formuliert.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 15 Argumente, 13 davon auf der Landkarte

Denkmalschutz hemmt vielerorts den PV-Ausbau

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Denkmalschutz ist vielerorts weiterhin ein Hemmnis für einen schnelleren Ausbau der Photovoltaik.

„Der Denkmalschutz ist vielerorts noch immer ein Hemmschuh für einen schnelleren Ausbau der PV.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Aussagen (Denkmalschutz als Hemmnis; Vereinbarkeit laut Praxisbeispielen), daher aufgeteilt.

Bund soll Länder für Denkmalschutz-Öffnung sensibilisieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Bund soll die Länder dazu bewegen, starre Denkmalschutzregeln nach dem Vorbild Baden-Württembergs zu öffnen (Genehmigung für PV „regelmäßig zu erteilen“).

„fordern wir, dass der Bund die Länder für Öffnungen der starren Re geln“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Praxisbeispiele: Klima- und Denkmalschutz sind gut vereinbar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Immer mehr Praxisbeispiele, etwa aus Berlin, zeigen nach Ansicht der Einreichenden, dass sich Klimaschutz und Denkmalschutz gut vereinbaren lassen.

„Dabei zeigen immer mehr Praxisbeispiele --- beispielsweise aus Berlin --- dass sich Klimaschutz und Denkmalschutz erfreulicherweise gut vereinbaren lassen.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Aussagen (Denkmalschutz als Hemmnis; Vereinbarkeit laut Praxisbeispielen), daher aufgeteilt.

Anreize zur Direktvermarktung für Anlagen unter 100 kW erhöhen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Anreize dafür, dass Anlagen unter 100 kW in die Direktvermarktung gehen, sollen gesteigert werden.

„dass Anreize gesteigert werden, dass Anlagen unter 100 kW in die Direktvermarktung gehen“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joins two independently acceptable demands: lifting the mandatory direct-marketing requirement above 100 kW and raising incentives for voluntary direct marketing below 100 kW.

Direktvermarktungspflicht für Anlagen über 100 kW abschaffen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Auch Anlagen über 100 kW sollen nicht verpflichtend in die Direktvermarktung müssen.

„so dass auch Anlagen über 100 kW nicht verpflichtend in die Direktvermarktung müssen“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joins two independently acceptable demands: lifting the mandatory direct-marketing requirement above 100 kW and raising incentives for voluntary direct marketing below 100 kW.

Starre Direktvermarktungsgrenze hemmt volle Dachnutzung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die derzeit sehr starre Direktvermarktungsregelung führt dazu, dass Dachflächen nicht vollständig bebaut werden.

„Die derzeit sehr starre Regelung führt dazu, dass Dachflächen nicht nur teilweise bebaut werden.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Innovative Konzepte wie Fassaden-PV mitdenken

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Neben besserer Dachnutzung sollte vermehrt über innovative Konzepte wie Fassaden-PV nachgedacht werden.

„sollte auch vermehrt über innovative Konzepte (z.B. Fassaden -PV) nachgedacht werden.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

HKN: Gebührenfreiheit und reduzierte Angabenpflicht für Anlagen unter 100 kW

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme fordert, dass dezentrale PV-Anlagen unter 100 kW von der HKN-Registrierungsgebühr freigestellt werden und nach Art. 19 der RED II nur einer reduzierten Angabenpflicht unterliegen.

„Dezentrale Anlagen kleiner 100 kW sollten von der Registrierungsgebühr freigestellt werden und nach Art. 19 der RED II (EU/2018/2001) nur einer reduzierten Angabenpflicht unterliegen.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independently acceptable demands (HKN pooling, fee/reporting relief, no external review) and lacked context on what instrument and actor it refers to; split into three standalone points.

Bundesweit einheitliche PV-Pflicht einführen, um uneinheitliche Landesregeln zu vermeiden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Zur Vermeidung uneinheitlicher Landesregelungen soll nach Ansicht der Stellungnehmenden zur PV-Strategie eine bundesweit einheitliche PV-Pflicht eingeführt werden, die zugleich alle Bundesländer zu eigenen Standards anreizen soll.

„sollte eine bundesweit einheitliche PV-Pflicht eingeführt werden“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Länder setzen eigene Standards) mit einer Forderung; die wertende Formulierung „Flickenteppich" wird neutral umschrieben.

Immer mehr Bundesländer setzen eigene PV-Pflicht-Standards für Gebäude

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Immer mehr Bundesländer legen eigene Standards für die verpflichtende Ausstattung von Gebäuden mit PV-Anlagen fest.

„Immer mehr Bundesländer setzen eigene Standards bei der verpflichtenden Ausstattung von Gebäuden mit PV-Anlagen.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Länder setzen eigene Standards) mit einer Forderung; die wertende Formulierung „Flickenteppich" wird neutral umschrieben.

PV-Pflicht auch durch Solarthermie erfüllbar machen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die PV-Pflicht sollte auch durch den Einbau von Solarthermie erfüllt werden können.

„Die Pflicht sollte auch durch den Einbau von Solarthermie erfüllt werden können.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

PV-Pflicht auch für neue Wohngebäude und Dachsanierungen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Bau von PV soll nach dem Vorbild Baden-Württembergs auch für neue Wohngebäude und bei grundlegenden Dachsanierungen verpflichtend sein, statt bei privaten Neubauten nur „die Regel“ zu werden.

„Die EWS fordern in Anlehnung an die aktuellen Vorgaben in Baden-Württemberg den verpflichtenden Bau auch für neue Wohngebäude und bei grundlegenden Dachsanierungen.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Solarpaket 1: mindestens Solardachpflicht für gewerbliche Neubauten

Dasselbe Argument hat auch NABU vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Im kurzfristig umzusetzenden Solarpaket 1 sollte mindestens die Koalitionsvertragsvereinbarung einer bundesweiten Solardachpflicht für gewerbliche Neubauten umgesetzt werden.

„Diese Ankündigung muss nun zügig im Baugesetzbuch umgesetzt werden.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

HKN-Pooling über Dienstleister für PV-Anlagenbetreiber

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme fordert, dass Betreiber von PV-Anlagen ihre Herkunftsnachweise (HKN) einem Dienstleister zuweisen dürfen, der für alle verwalteten Anlagen ein gemeinsames HKN-Konto führt ("Pooling"), um die Direktvermarktung gerade für Kleinanlagen attraktiver zu machen.

„So sollten Anlagenbetreiber:innen zukünftig ihre HKN einem Dienstleister zuweisen dürfen, der für alle verwalteten Anlagen ein gemeinsames HKN-Konto führt“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independently acceptable demands (HKN pooling, fee/reporting relief, no external review) and lacked context on what instrument and actor it refers to; split into three standalone points.

Keine externe Begutachtung bei HKN für Anlagen unter 100 kW (De-minimis)

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme fordert, dass bei dezentralen PV-Anlagen unter 100 kW die Pflicht zur Begutachtung durch einen externen Gutachter im Herkunftsnachweisverfahren über eine De-minimis-Regelung entfällt.

„Die Pflicht zur Begutachtung durch einen externen Gutachter sollte bei diesen Anlagen im Rahmen einer De-Minimis-Regelung entfallen.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independently acceptable demands (HKN pooling, fee/reporting relief, no external review) and lacked context on what instrument and actor it refers to; split into three standalone points.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 18 Argumente, 15 davon auf der Landkarte

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung als sinnvolle Ergänzung zum Mieterstrom

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung kann in der PV-Strategie in richtiger Ausgestaltung zumindest im kleineren Rahmen (z. B. Mehrfamilienhaus) eine sinnvolle Ergänzung zum aktuellen Mieterstrommodell sein.

„Aus unserer Sicht kann dies dann eine sinnvolle Ergänzung zum aktuellen Mieterstrommodell“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable claims: that the community building supply model is a useful complement, and that both models should run in parallel with free choice. Split into two standalone points.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung parallel zum Mieterstrom ermöglichen

Dasselbe Argument hat auch Lesolco GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll parallel zum bestehenden Mieterstrom-Verfahren ermöglicht werden.

„Beide Modelle sollten zukünftig parallel laufen und Mieterstrom-Projektierende sollten bei der Projektierung zwischen den beiden Modellen wählen können.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

PV-Strategie soll Österreichisches Modell als nicht kurzfristig einführbar darstellen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie des BMWK sollte deutlich darstellen, dass das österreichische Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nicht von heute auf morgen in Deutschland eingeführt werden kann.

„um kein Modell handelt, welches von heute auf morgen eingeführt werden kann.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines a factual claim (the Austrian model presupposes a completed iMSys rollout) with a recommendation on what the PV strategy should state; split and made standalone.

Österreichisches Modell setzt abgeschlossenen iMSys-Rollout voraus

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Beim österreichischen Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist der iMSys-Rollout abgeschlossen, und nach Kenntnis der Einreichenden müssen teilnehmende Parteien ebenfalls iMSys installiert haben.

„Dort ist der iMSys-Rollout abgeschlossen und unserer Kenntnis nach müssen bei an dem Modell teilnehmenden Parteien auch iMSys installiert sein.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combines a factual claim (the Austrian model presupposes a completed iMSys rollout) with a recommendation on what the PV strategy should state; split and made standalone.

Auszahlung ohne Lieferung beim Stadtstrommodell: Missbrauchs- und Greenwashing-Risiko

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die EWS halten Auszahlungen an Mieter:innen unabhängig von einer Stromlieferung im Stadtstrommodell für missbrauchsanfällig und sehen die Gefahr des Greenwashings.

„Das ist sehr täuschungsanfällig und hier besteht die Gefahr des Greenwashings.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled a claim about departing from supply-centred principles with a separate claim about fraud/greenwashing risk, and was not standalone; split into two neutrally worded points naming the Stadtstrommodell and EWS.

Finanzielle Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) in der PV-Strategie ablehnen

Dasselbe Argument hat auch prosumergy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Das in der PV-Strategie 2023 vorgesehene Modell „Stadtstrom“ (finanzielle Mieterbeteiligung) sollte abgelehnt werden, weil es die Energiewende und die Versorgungssicherheit konterkariere.

„Die EWS lehnen ein rein finanzielle Beteiligung der Mietenden“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Stadtstrommodell beschleunigt Energie- und Wärmewende nicht

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das Stadtstrommodell wird als kein Beschleuniger der Energiewende und als zusätzliches Hemmnis für die Wärmewende bewertet, das es zu verhindern gelte.

„Das Stadtstrommodell ist kein Beschleuniger für die Energiewende.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable mechanism claim (surcharge leads to feed-in regardless of local consumption) with an evaluative claim (not an accelerator, brake on the heat transition); split and worded neutrally.

Stadtstrommodell bringt Mietern weniger bei höheren Staatskosten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei den bisherigen Vorschlägen fallen die Vorteile für Mietende geringer aus als beim Mieterstrommodell, während die Belastung des Staatshaushalts durch den zusätzlichen Zuschlag von 2,5 Cent steigt.

„Bei bislang vorgestellten Vorschlägen zur Umsetzung fallen die Vorteile für die Mietenden geringer aus als bei dem bisherigen PV -Mieterstrommodell.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Stadtstrommodell weicht vom Versorgungsprinzip der Energiewirtschaft ab

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die EWS machen geltend, dass das vorgeschlagene Stadtstrommodell (finanzielle Mieterbeteiligung) Auszahlungen an Mieter:innen unabhängig von einer Stromlieferung vorsieht und damit von energiewirtschaftlichen Grundsätzen abweicht, die die Versorgung in den Mittelpunkt stellen.

„Mit dem Vorschlag würden energiewirtschaftliche Grundsätze verworfen werden, die die Versorgung in den Mittelpunkt stellen.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled a claim about departing from supply-centred principles with a separate claim about fraud/greenwashing risk, and was not standalone; split into two neutrally worded points naming the Stadtstrommodell and EWS.

Stadtstrommodell: Abwicklungsaufwand und Rechtsrisiken für Vermieter

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Stadtstrommodell droht erheblichen Abwicklungsaufwand und rechtliche Risiken für Eigentümer und Hausverwaltung zu bringen, etwa bei der Auszahlung über die Hausverwaltung und durch möglichen Verlust steuerrechtlicher Privilegien.

„Das Stadtstrommodell droht erheblichen Abwicklungsaufwand und rechtliche Risiken für die Hauseigentümer:innen“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

„Stadtstrom“ (Mieterbeteiligung) nimmt Anreiz zu Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch

Dasselbe Argument hat auch prosumergy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme argumentiert, das in der Photovoltaik-Strategie vorgeschlagene Modell der finanziellen Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) beeinträchtige Energiewende und Versorgungssicherheit, weil es jeden Anreiz für Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch, Sektorenkopplung und Lastmanagement entfernt.

„Der Mieterbeteiligungszuschlag führt dazu, dass der Strom unabhängig von den Verbrauchsmöglichkeiten vor Ort in das Netz eingespeist wird“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Energy Sharing setzt Anreize zu netzdienlichem Verbrauch

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Energy Sharing schafft Anreize, den eigenen Stromverbrauch an die Einspeisung der gemeinschaftlichen Anlagen auszurichten, mit positiven markt-, volkswirtschaftlichen und netztechnischen Effekten.

„wodurch marktlich, volkswirtschaftlich wie auch netztechnisch positive Effekte für die Energiewende erzeugt werden“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

iMSys-Pflicht und virtueller Summenzähler im Mieterstrom der PV-Strategie

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreicherin fordert, im bestehenden Mieterstrommodell eine Pflicht zum Einsatz intelligenter Messsysteme (iMSys) einzuführen und es damit zu einem virtuellen Summenzählermodell in Kundenanlagen weiterzuentwickeln.

„Ein wesentlicher Baustein ist die Einführung einer Pflicht für iMSys in Mieterstromprojekten und damit die explizite Weiterentwicklung zu einem virtuellen Summenzählermodell in Kundenanlagen.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a demand (mandatory iMSys, virtual sum meter) with a separate claimed effect (simplification, relief for grid operators); each is now standalone and names the Mieterstrom context.

Virtueller Summenzähler im Mieterstrom: Änderungen an MsbG und EnWG nötig

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Für die Weiterentwicklung des Mieterstrommodells zu einem virtuellen Summenzählermodell in Kundenanlagen fordert die Stellungnahme Ergänzungen in § 21 und § 29 Abs. 1 Nr. 1 MsbG sowie in § 20 Abs. 1d EnWG (Unterzähler), alternativ die Übernahme aller Zähler per iMSys durch den Messstellenbetreiber, der dann auch bilanziert.

„In § 21 MsbG wird durch eine Ergänzung die Einrichtung einer Kundenanlage mittels virtuellem Summenzähler ermöglicht.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original nannte weder die Strategie noch den Bezug zum Mieterstrommodell; die Neufassung benennt Instrument und Gesetze, bleibt aber ein einziger Vorschlag.

Virtueller Summenzähler vereinfacht Messung und entlastet Verteilnetzbetreiber

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreicherin geht davon aus, dass ein virtueller Summenzähler auf iMSys-Basis Messung und Zuordnung gegenüber dem physischen Summenzähler stark vereinfacht und Verteilnetzbetreiber bei Rüstkosten und Personal entlastet.

„Dies würde die bisher über den (physischen) Summenzähler vorgenommene Messung und Zuordnung anhand von fernausgelesenen Messwerten im Rahmen einer standardisierten Abrechnungsvorschrift stark vereinfachen.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a demand (mandatory iMSys, virtual sum meter) with a separate claimed effect (simplification, relief for grid operators); each is now standalone and names the Mieterstrom context.

Beschlossene Mieterstrom-Verbesserungen reichen nicht aus

Dasselbe Argument hat auch VZBV vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die bereits beschlossenen Verbesserungen für Mieterstrom reichen nach Einschätzung der Stellungnahme nicht aus, um Mieterstrommodelle flächendeckend attraktiv zu machen.

„sind zu begrü-ßen, gehen allerdings aus unserer Sicht nicht weit genug.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Bundesregierung soll Energy Sharing umfassend ermöglichen

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Bundesregierung sollte die Energy-Sharing-Regelungen der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie dringend und umfassend ermöglichen.

„Die Bundesregierung sollte daher dringend die aus der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie vorgelegten Regelungen zum Energy Sharing“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable fact (the transposition deadline of mid-2021 has passed) with a recommendation (implement comprehensively and urgently); these are split into two points.

Terminierten Umsetzungsauftrag für Energy Sharing in die PV-Strategie

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie sollte einen klar terminierten Umsetzungsauftrag zum Energy Sharing aufnehmen.

„einen klar terminierten Umsetzungsauftrag auch in die PV-Strategie mitaufzunehmen“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Balkonkraftwerke erleichtern 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

MaStR-Anmeldung für Balkonanlagen vereinfachen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Anmeldung im Marktstammdatenregister sollte über eine eigene Kategorie „Balkonsolar“ mit automatisch ausgefüllten Feldern vereinfacht und Angaben wie die Haupt-/Nebenausrichtung gestrichen werden.

„Dies kann beispielsweise über eine eigene Kategorie „Balkonsolar‘‘ geschehen“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Meldepflicht für Balkonkraftwerke beim Netzbetreiber beibehalten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Vereinfachung der Meldepflichten für Balkonkraftwerke wird begrüßt, die Meldepflicht beim Netzbetreiber soll aber erhalten bleiben.

„Dennoch sollte die Meldepflicht beim Netzbetreiber erhalten bleiben.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Netzanschlüsse beschleunigen 8 Argumente, 7 davon auf der Landkarte

Anmeldung über Marktstammdatenregister mit automatischer VNB-Meldung

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 56 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der künftige Anlagenbetreiber soll im Marktstammdatenregister maximale Einspeiseleistung, Standort und Vergütungsform angeben, was automatisiert (zunächst z. B. per E-Mail) dem VNB zur Freigabe gemeldet wird.

„wenn bei der Eintragung der Balkonanlage im MaStR eine automatische Anmeldung an den zuständigen Netzbetreiber versandt wird ohne dass dies manuell vorgenommen werden muss“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Fertige Anlagen speisen wegen untätiger Netzbetreiber nicht ein

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nach Erfahrung der EWS können bereits installierte Anlagen nicht einspeisen, weil Netzbetreiber über mehrere Wochen den notwendigen Zweirichtungszähler bzw. digitalen Zähler nicht setzen.

„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass bereits fertig installierte Anlagen nicht einspeisen können, weil Netzbetreiber nicht reagieren“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Fertige PV-Anlagen speisen wegen nicht reagierender Netzbetreiber nicht ein

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Erfahrung der Einreichenden können bereits installierte PV-Anlagen nicht einspeisen, weil Netzbetreiber nicht reagieren und etwa den nötigen Zweirichtungs- bzw. digitalen Zähler über mehrere Wochen nicht setzen.

„fertig installierte Anlagen nicht einspeisen können, weil Netzbetreiber nicht reagieren“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine Erfahrung (Anlagen können wegen ausbleibender Netzbetreiber-Reaktion nicht einspeisen) mit einer Forderung (schnellere Reaktionen verlangen); beide sind getrennt prüfbar.

Schnellere Reaktionen der Netzbetreiber bei Anmeldeverfahren einfordern

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Zusammen mit der Digitalisierung und Vereinheitlichung der Anmeldeverfahren beim Netzbetreiber sollten schnellere Reaktionen der Netzbetreiber verlangt werden.

„sinnvoll, hier schnellere Reaktionen vom Netzbetreiber zu fordern“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine Erfahrung (Anlagen können wegen ausbleibender Netzbetreiber-Reaktion nicht einspeisen) mit einer Forderung (schnellere Reaktionen verlangen); beide sind getrennt prüfbar.

Strenge Netzbetreiber-TAB verteuern und verzögern PV-Installationen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: In manchen Netzgebieten sind die Vorgaben der Netzbetreiber (Technische Anschlussbedingungen) so streng, dass in der Regel der gesamte Zählerschrank erneuert werden muss, was die Kosten einer PV-Anlage erhöht und die Inbetriebnahme verzögert.

„Dies erhöht die Kosten für die Installation einer PV-Anlage und verzögert zudem auch die Inbetriebnahme“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Wort „rigide“/„erzwingen“ im Label war wertend und die Abkürzung TAB unerklärt; neutral umformuliert, Aussage und Richtung unverändert.

Technische Anschlussbedingungen bundesweit vereinheitlichen

Dasselbe Argument hat auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Technischen Anschlussbedingungen der Verteilnetzbetreiber sollen bundesweit einheitlich geregelt sein.

„Aus unserer Sicht ist dies ein sinnvoller Vorschlag.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Vereinfachtes Netzanschlussverfahren für kleine Anlagen

Dasselbe Argument hat auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Netzanschluss sollte durch ein vereinfachtes Verfahren für kleine Anlagen und kürzere Fristen beschleunigt werden, einschließlich einer Vereinfachung der VDE 4105.

„Die dargestellten Vorschläge sind zu begrüßen.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Lokale Optimierung soll Abschaltung von PV-Anlagen bei Spitzenleistung vermeiden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: In der PV-Strategie soll nach Ansicht der Einreicher eine lokale Optimierung vorgesehen werden, die ein Abschalten von PV-Anlagen bei Spitzenleistung nicht nötig macht.

„Aus unserer Sicht muss auch eine lokale Optimierung geben, welche bei Spitzenleistungen ein Abschalten von PV-Anlagen nicht nötig macht.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a normative demand (local optimisation should avoid curtailment) with a separate factual claim (flexibilities such as storage or energy conversion can achieve it); split into two.

Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 12 Argumente, 7 davon auf der Landkarte

Ein PV-Bereich der Fachagentur sammelt mehr Daten und verbessert Entscheidungen

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Durch einen Photovoltaik-Bereich bei der Fachagentur Wind an Land werden mehr Fakten und Daten über den PV-Ausbau in Deutschland gesammelt, sodass bessere politische Entscheidungen getroffen werden können.

„da dadurch mehr Fakten und Daten über den PV-Ausbau in Deutschland gesammelt werden und so bessere politische Entscheidungen getroffen werden können“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixes a value judgment (a good proposal) with a causal/factual claim (more data are collected, enabling better decisions); split into the two.

Fachagentur auf weitere Erneuerbare-Technologien ausweiten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Fachagentur sollte auch um weitere und zukünftige Erneuerbare-Technologien erweitert werden.

„Es sollte darüber nachgedacht werden, die Fachagentur auch um weitere und zukünftige Erneuerbare-Technologien zu erweitern.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Mittel und Fachpersonal für die Fachagentur sichern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei einer Ausweitung der Fachagentur auf andere Technologien muss der Bund die nötigen Mittel für den Ressourcenaufbau, insbesondere Fachpersonal, bereitstellen.

„dass mit einer Ausweitung auf andere Technologien der Bund auch die notwendigen Mittel zum Aufbau der Ressourcen (insb. Fachpersonal) bereitstellt“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

PV-Beratung der Fachagentur Wind an Land wird begrüßt

Dasselbe Argument hat auch Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die geplante Erweiterung der Beratungskompetenzen der Fachagentur Wind an Land um das Thema Photovoltaik in der PV-Strategie wird begrüßt.

„Erweiterung der Fachagentur Wind an Land um einen Bereich Photovoltaik Aus EWS-Sicht ein guter Vorschlag“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Energy Sharing fördert Investitionen und das 215-GW-Ziel

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Energy Sharing kann das Interesse am Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen im regionalen Kontext steigern, Investitionen anreizen und so zum PV-Ziel von 215 GW bis 2030 beitragen.

„Dadurch werden Investitionen in die Energiewende angreizt, was auch zur Erreichung des PV-Ziels in Höhe von 215 GW bis 2030 beiträgt.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Energy Sharing würde die Akzeptanz von EE-Anlagen steigern

Dasselbe Argument hat auch SPD Klimaforum vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Das SPD-Klimaforum meint, die Möglichkeit, mit EE-Anlagen selbst erzeugten Strom auch selbst zu nutzen (Energy Sharing, EE-Gemeinschaften nach RED II), würde die Akzeptanz von EE-Anlagen steigern.

„wodurch nachweislich die Akzeptanz und die Identifikation mit dieser gestärkt wird“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Gemeinden geben bei Projekten hilfreiche Hinweise

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nach Erfahrung der EWS sind die Hinweise der Gemeinden bei Projektplanung und -realisierung hilfreich.

„Unseren Erfahrungen zu-folge sind die Hinweise der Gemeinden bei Projektplanung und“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

40 % öffentlicher Flächen zu Höchstpacht an Bürgerenergie

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Öffentliche Flächeneigentümer sollen 40 % ihrer ausgeschriebenen Flächen verpflichtend zu einem Höchstpachtbetrag an Bürgerenergieakteure vergeben, um Akteursvielfalt zu erhalten.

„sollten zukünftig öffentliche Flächenei-gentümer 40% ihrer ausgeschri ebenen kommunalen oder landeseigenen Flächen verpflichtend zu einem Höchstpachtbetrag an Bürgerenergieakteure vergeben“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Bürgerenergieakteure beleben den Wettbewerb im Erzeugungsmarkt

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bürgerenergieakteure beleben den Wettbewerb im Erzeugungsmarkt.

„Diese beleben dadurch nicht nur den Wettbewerb im Erzeugungsmarkt“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independently checkable claims (share of PV expansion, competition effect, acceptance), so it is split into one point per claim, each with its own verbatim quote.

Bürgerenergieakteure tragen großen Teil des bisherigen PV-Zubaus

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Ein Großteil des bisherigen PV-Zubaus in Deutschland ist auf Bürgerenergieakteure wie die über 850 Energiegenossenschaften zurückzuführen.

„Ein Großteil des PV-Zubaus ist bislang auf das wichtige Engagement der Bürgerenergieakteure, wie z.B. der über 850 Energiegenossenschaften, zurückzuführen.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independently checkable claims (share of PV expansion, competition effect, acceptance), so it is split into one point per claim, each with its own verbatim quote.

Bürgerenergieprojekte genießen vergleichsweise hohe Akzeptanz bei Anrainern

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Projekte von Bürgerenergieakteuren genießen unter den Anrainern von Erneuerbare-Energien-Anlagen vergleichsweise hohe Akzeptanz.

„deren Projekte genießen auch vergleichsweise hohe Ak-zeptanz unter den Anrainern von EE-Anlagen.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independently checkable claims (share of PV expansion, competition effect, acceptance), so it is split into one point per claim, each with its own verbatim quote.

Hohe Pachtpreise verdrängen Bürgerenergie und mindern Akzeptanz

Dasselbe Argument hat auch DGRV vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Steigende Pachtpreise führen dazu, dass Energiegenossenschaften und KMU Flächen nicht bezahlen können, Projekte an große externe Projektierer gehen, Akzeptanz und Teilhabe leiden und der Markt sich konzentriert.

„ziehen Bürgerenergieakteure im aktuellen Flächenpachtpreiskampf gegenüber Energiekonzernen und gr oßen Projektierern immer öfter den Kürzeren“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Energie- und Steuerrecht verzahnen 3 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Grundsteuer B auf PV-Flächen erschwert Flächenakquise

Dasselbe Argument hat auch Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Nach der Grundsteuerreform soll für Flächen mit PV-Anlagen statt Grundsteuer A künftig Grundsteuer B erhoben werden, was PV-Projekte verteuert und die Flächenakquise erheblich erschwert.

„Die höhere Steuerbelastung verteuert Projekte oder macht sie unrentabel.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Grundsteuer-Sonderfall der Windkraft (§ 233 BewG) auf Freiflächen-PV übertragen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die EWS fordern, dass für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Photovoltaik-Strategie der Bewertungsgesetz-Sonderfall gelten soll, den § 233 Abs. 1 BewG für Windkraftanlagen vorsieht, damit Standortflächen weiterhin zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören.

„Aus Sicht der EWS sollte hier für PV-FFA der grundsteuerrechtliche Sonderfall wie bei Windkraftanlagen gelten.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies mit „PV-FFA“ und „EWS“ ohne Erklärung auf die Einreichung; die Neufassung nennt Akteur, Vorschrift und Gegenstand ausdrücklich, ohne die Aussage zu ändern.

BMWK soll zeitnah konkrete Vorschläge zur Grundsteuer vorlegen

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Das BMWK sollte zeitnah konkrete Umsetzungsvorschläge zur Zuordnung von PV-Freiflächen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen vorlegen.

„Das BMWK sollte hier nun konkrete Umsetzungsvorschläge zeitnah vorlegen.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Falscher Alarm: Der Punkt betrifft die Verzahnung von Energie- und Steuerrecht für PV-Freiflächen (Grundsteuer, § 232 BewG) im Rahmen der PV-Strategie und gehört zum Konsultationsthema. Der Punkt ist eigenständig verständlich und neutral formuliert.

Lieferketten sichern und europäische Produktion anreizen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Keine Herstellerausschlüsse bei normkonformen Geräten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Solange Geräte den elektrotechnischen Normen entsprechen und zertifiziert sind, sollte kein Hersteller von den Netzbetreibern ausgeschlossen werden, sonst verschärft sich die knappe Komponentenverfügbarkeit.

„sollte kein Hersteller ausgeschlossen werden, andernfalls droht die knappe Komponentenverfügbarkeit weiter zugespitzt zu werden“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Fachkräfte sichern 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Gewinnung ausländischer Fachkräfte mit Augenmaß, kein Brain Drain

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Gewinnung ausländischer Fachkräfte ist grundsätzlich zu begrüßen, darf aber nicht zu einem Brain Drain führen, der andere Länder ohne Fachkräfte für ihre eigene Energiewende zurücklässt.

„darf dies nicht zu einem Brain Drain führen, der Länder, die ebenfalls Fachkräfte für deren Energiewenden benötigen, ohne diese dastehen lässt“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Technologieentwicklung voranbringen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Flexibilitäten wie Speicher oder Energieumwandlung ermöglichen lokale Optimierung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine lokale Optimierung, die ein Abschalten von PV-Anlagen bei Spitzenleistung vermeidet, kann durch Flexibilitäten wie Speicher oder Energieumwandlung erreicht werden.

„Dies kann durch Flexibilitäten wie Speicher oder Energieumwandlung geschehen.“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a normative demand (local optimisation should avoid curtailment) with a separate factual claim (flexibilities such as storage or energy conversion can achieve it); split into two.

Europapolitische Instrumente nutzen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Umsetzung der RED II zu Energy Sharing gilt als verspätet

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 129 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Einreichung bewertet die Umsetzung der EU-Richtlinie RED II zum gemeinschaftlichen Teilen von Solarstrom als längst überfällig.

„die eigentlich bis Mitte 2021 hätten umgesetzt werden müssen“

Originalstelle, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG