Lagebild / Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen / Streitfrage

Wie hoch soll der Mieterstromzuschlag sein?

Der Mieterstromzuschlag soll deutlich erhöht werden.

BrückeAusgestaltungEin Instrument: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt.

Wer es für richtig hält

Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung
  • 7 stimmen zuBNE, BBEn, EAD, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung, Naturstrom AG, BAK und 1 Privatperson
  • 3 lehnen abBFW, GdW und EWS Elektrizitätswerke Schönau eG
  • 260 äußern sich nicht
Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung
  • 5 stimmen zuSFV, EENA EG, ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energie, ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG und 1 Privatperson
  • 2 lehnen abWindland Energieerzeugungs GmbH und 1 Privatperson
  • 134 äußern sich nicht

Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.

Was belegt ist und was folgt

Brücke. Beide Lager stimmen zu, aus denselben Gründen. Darauf lässt sich bauen.

Begründungs-Check: Die sichtbaren Gründe beider Lager weisen in dieselbe Richtung. Die Befürworter einer Erhöhung begründen sie einheitlich mit fehlender Wirtschaftlichkeit (gestiegene Kosten, Hauselektrik, Lücke zur Eigenverbrauchsentlastung); die Gegenseite (Zuschlag senken, da Mieterstrom auch ohne trägt) widerspricht offen, statt aus anderen Gründen zuzustimmen.

Belege: Keine der 34 zitierten Textstellen nennt Daten, Studien oder andere Belege.

Woher es stammt

30 Argumente aus 16 Stellungnahmen

„Die Mieterstromzuschläge müssen deutlich erhöht werden.“

ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGAusbau-Beschleunigung durch Deregulierung

„sollte der Mieterstromzuschlag auf mindestens 3-4 ct/kWh angepasst werden“

EAD – Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V.Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung

Befund

Diese Forderung tragen beide Lager: Im Lager der Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung stimmen 7 von 10 Organisationen zu, bei der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung 5 von 7. Die Befürworter begründen es einheitlich mit fehlender Wirtschaftlichkeit: Die Kosten sind gestiegen, die Hauselektrik ist teuer, und der Zuschlag liegt unter der Entlastung bei Eigenverbrauch. Der Gesetzgeber kann sich deshalb darauf stützen, dass eine spürbare Anhebung des Mieterstromzuschlags über die Lagergrenze hinweg Rückhalt hat. Eine Minderheit hält den Zuschlag dagegen für verzichtbar oder will ihn senken, weil Mieterstrom auch ohne ihn trage. Offen bleibt die Höhe: Genannt werden mindestens 3–4 ct/kWh und mindestens 5 ct/kWh, und das Ende der geplanten Absenkung. Diese Zahl sollte die Entscheidungsebene gesondert festlegen.

Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt

Prüfpfad

Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Zielkonflikt-Frage auf: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?

Mieterstrom-Mehrkosten durch höhere Vergütung ausgleichen ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG, EENA EG

Die Mehrkosten von Mieterstromanlagen müssen durch höhere Vergütungssätze kompensiert werden; nur dann sei ein deutlicher Ausbau zu erwarten.

  1. Aus der Stellungnahme von ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei EENA EG (59 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 67 % sicher).

„Nur dann ist mit einem deutlichen Ausbau bei Mieterstromanlagen zu rechnen.“

„Hier muss entweder ein deutlich höherer Mieterstromzuschlag gezahlt werden“

Mieterstromzuschläge deutlich erhöhen ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG

Die Mieterstromzuschläge müssen deutlich erhöht werden.

  1. Aus der Stellungnahme von ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„Die Mieterstromzuschläge müssen deutlich erhöht werden.“

EEG-Vergütung und Mieterstromzuschlag reichen für Mehrfamilienhäuser nicht Haus und Grund Deutschland

Die aktuellen EEG-Vergütungssätze für Voll- und Teileinspeisung sowie die Mieterstromzuschläge decken bei Anlagen auf Mehrfamilienhäusern die hohen Investitionskosten im Förderzeitraum nicht.

  1. Aus der Stellungnahme von Haus und Grund Deutschland zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 87 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 59 % sicher).

„sind für Anlagen auf Mehrfami- lienhäusern nicht auskömmlich, um die hohen Investitionskosten innerhalb des Förderzeitraums zu decken.“

Mieterstrom: großzügige wirtschaftliche Anreize, da meist wenig begüterte Bürger ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energie

Zu Maßnahme 3.3 der PV-Strategie (Mieterstrom) sollen die wirtschaftlichen Anreize großzügig gestaltet werden, weil hier meist wenig begüterte Bürger betroffen seien.

  1. Aus der Stellungnahme von ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energie e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt bündelt drei unabhängig beurteilbare Forderungen (Werbekampagne, großzügige Anreize für Mieterstrom, soziale Förderung von Balkonkraftwerken) und wird entsprechend getrennt.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 79 % sicher).

„Die wirtschaftlichen Anreize sind großzügig zu gestalten, denn hier handelt es sich meist um wenig begüterte Bürger.“

Auch künftig zusätzliche Förderung für Mieterstrom notwendig BAK

Die Bundesarchitektenkammer hält auch zukünftig eine zusätzliche Förderung für Mieterstrom für notwendig, damit attraktive Geschäftsmodelle möglich sind.

  1. Aus der Stellungnahme von BAK – Bundesarchitektenkammer e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a funding demand and a profit-margin requirement; these are separable claims, so I split it into one point for each.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 67 % sicher).

„Auch zukünftig halten wir eine zusätzliche Förderung für notwendig.“

Mieterstromzuschlag könnte ab 2024 wieder monatlich sinken Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Die Degression des Mieterstromzuschlags wurde nur ausgesetzt, sodass der Zuschlag ab 2024 wieder jeden Monat sinken könnte, während die administrativen Kosten für Mieterstromprojekte gleich bleiben.

  1. Aus der Stellungnahme von Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable factual claim (degression only suspended, costs stay constant) with a value judgment (it worsens economics and should be reconsidered); split into the two.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 68 % sicher).

„Die Degression des Mieterstromzuschlags wurde aktuell nur ausgesetzt. Ab 2024 könnte der Zuschlag wieder jeden Monat sinken, während die administrativen Kosten für Mieterstromprojekte gleichbleiben.“

Anreiz bei Mieterbeteiligung muss ausreichend groß sein Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Der Anreiz muss groß genug sein, damit Vermieter*innen den Mehraufwand in Kauf nehmen und bei Mieter*innen ein nennenswerter Mehrwert ankommt.

  1. Aus der Stellungnahme von Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 50 % sicher).

„Der Anreiz muss ausreichend groß sein, damit zum einen Vermieter*innen den Mehraufwand in Kauf nehmen und zum anderen ein nennenswerter Mehrwert bei den Mieter*innen ankommt.“

Wirksamkeit des Mieterstromzuschlags evaluieren, ggf. für kleine Projekte erhöhen Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Die Aussetzung der Degression sollte genutzt werden, um zu evaluieren, ob der Zuschlag Mieterstromprojekte tatsächlich anreizt oder für kleinere Projekte mit hohen spezifischen Kosten erhöht werden sollte.

  1. Aus der Stellungnahme von Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).

„Die Zwischenzeit könnte genutzt wer- den, um zu evaluieren, ob der Zuschlag in seiner aktuellen Form tatsächlich Mieterstromprojekte anreizt“

Degression des Mieterstromzuschlags ab 2024 überdenken Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE

Die mögliche Wiedereinführung der monatlichen Degression ab 2024 verschärft nach Ansicht der Einreichung die ohnehin angespannte wirtschaftliche Situation im Mieterstrombereich und sollte überdacht werden.

  1. Aus der Stellungnahme von Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable factual claim (degression only suspended, costs stay constant) with a value judgment (it worsens economics and should be reconsidered); split into the two.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 56 % sicher).

„Diese Tatsache verschärft die sowieso schon angespannte wirtschaftliche Situation im Mieterstrombereich und sollte überdacht werden.“

Mieterstromzuschlag könnte bei Vereinfachungen und Überschussvergütung entfallen GdW

Nach Ansicht des GdW könnte der Mieterstromzuschlag gegebenenfalls entfallen, wenn im Gegenzug weitere Vereinfachungen kommen und eingespeiste Überschussmengen wie bei der Volleinspeisung vergütet werden.

  1. Aus der Stellungnahme von GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Zwei unabhängig bewertbare Forderungen (Preisgestaltung zur Refinanzierung; möglicher Wegfall des Mieterstromzuschlags im Gegenzug); beide nun mit Akteur und Gegenstand (GdW, Mieterstrom/Gebäudeversorgung) eigenständig verständlich.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 79 % sicher).

„Im Gegenzug und im Zusammenhang mit weiteren Vereinfachungen sowie der Vergütung der eingespeisten Überschussmengen wie bei Volleinspeisung kann ggf. der Mieterstromzuschlag entfallen.“

Mieterstromzuschlag: 500-kW-Grenze bereits durchgesetzt VEDEC

Beim Mieterstromzuschlag im EEG ist eine Grenze von 500 kW nach Darstellung des Verbands vedec bereits durchgesetzt worden.

  1. Aus der Stellungnahme von VEDEC – Verband für Energiedienstleistungen, Effiezienz und Contracting e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Muster mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Grenze beim Mieterstromzuschlag) mit einer Forderung (Anhebung der Direktvermarktungsgrenze) und war ohne Bezug zum EEG nicht verständlich; daher in zwei eigenständige Punkte geteilt.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 50 % sicher).

„genauso wie bereits beim Mieterstromzuschlag durchgesetzt“

Mieterstromzuschlag spiegelt gestiegene Kosten nicht wider 100 Prozent Erneuerbare Stiftung, BBEn

Der Mieterstromzuschlag im EEG 2023 ergibt sich aus der Höhe im EEG 2021 abzüglich Degression und bildet die gestiegenen Kosten für Anlagen, Installation, Finanzierung und Versicherung nicht ab.

  1. Aus der Stellungnahme von 100 Prozent Erneuerbare Stiftung zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V. (100 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).

„Dies reflektiert in kei-ner Weise die allgemein gestiegenen Kosten für Anlagen, Installation, Finanzierung und Versi-cherung.“

„Dies reflektiert in keiner Weise die allgemein gestiegenen Kosten für Anlagen, Installation, Finanzierung und Versicherung.“

Mieterstromzuschlag auf auskömmliches Maß anheben 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Der Mieterstromzuschlag im EEG 2023 sollte auf ein auskömmliches und realistisches Maß angehoben werden, weil er die gestiegenen Kosten für Anlagen, Installation, Finanzierung und Versicherung nicht widerspiegelt.

  1. Aus der Stellungnahme von 100 Prozent Erneuerbare Stiftung zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The original point bundles two separable demands (raise the Mieterstromzuschlag; raise the Überschusseinspeisung) that a reader could accept or reject independently.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„den Mieterstromzuschlag und die Überschusseinspeisung auf ein auskömmliches und realistisches Maß anzuheben“

Hauselektrik-Kosten beim Mieterstromzuschlag berücksichtigen EAD

Die Zusatzinvestitionen in die Hauselektrik sollten bei der Festsetzung der Mieterstromzuschläge berücksichtigt werden.

  1. Aus der Stellungnahme von EAD – Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 59 % sicher).

„Da die Gebäudeeigentümer:innen selbst kaum einen Anreiz haben, diese Investitionen zu tätigen“

Mieterstromzuschlag lässt Wirtschaftlichkeit nur ausnahmsweise zu EAD

Beim geltenden Mieterstromzuschlag nach EEG (2,67 ct/kWh bis 10 kWp, 3,48 ct/kWh bis 40 kWp, 1,67 ct/kWh bis 1000 kWp) ist laut der Stellungnahme nur in Ausnahmefällen eine wirtschaftliche Umsetzung von Mieterstrommodellen möglich.

  1. Aus der Stellungnahme von EAD – Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Wirtschaftlichkeit nur in Ausnahmefällen), eine Wirkungsbehauptung zur EEG-Umlage und implizit die Forderung nach Anhebung; diese sind getrennt annehmbar oder ablehnbar.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 86 % sicher).

„ist jedoch schon jetzt nur in Ausnahmefällen eine wirtschaftliche Umsetzung von Mie- terstrommodellen möglich“

Kosten der Hauselektrik bei Mieterstromzuschlag berücksichtigen EAD

Weil Gebäudeeigentümer:innen kaum Anreiz haben, in die Ertüchtigung der Hauselektrik zu investieren, sollten diese zusätzlichen Investitionen bei der Festsetzung der Mieterstromzuschläge berücksichtigt werden.

  1. Aus der Stellungnahme von EAD – Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Kostenanteil bis 50 %) mit einer Forderung (Berücksichtigung beim Mieterstromzuschlag); getrennt, mit neutraler und eigenständiger Formulierung.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 82 % sicher).

„Da die Gebäudeeigentümer:innen selbst kaum einen Anreiz haben, diese Investitionen zu tätigen, sollten auch diese zusätzlichen Investitionen bei der“

Mieterstromzuschlag auch für virtuelle Kundenanlagen zahlen EAD

Der Mieterstromzuschlag sollte für sämtlichen über eine virtuelle Kundenanlage vermittelten Strom gezahlt werden, auch bei Nutzung des öffentlichen Netzes.

  1. Aus der Stellungnahme von EAD – Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 34 % sicher).

„sollte der Mieterstromzuschlag grundsätzlich für sämtlichen über eine virtuelle Kundenanlage vermittelten Mieterstrom ausgezahlt werden“

Mieterstromzuschlag auf mindestens 3–4 ct/kWh anheben EAD

Wegen gestiegener Stromgestehungskosten sollte der Mieterstromzuschlag auf mindestens 3–4 ct/kWh angepasst werden.

  1. Aus der Stellungnahme von EAD – Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„sollte der Mieterstromzuschlag auf mindestens 3-4 ct/kWh angepasst werden.“

Mieterstromzuschlag sollte auf mindestens 3–4 ct/kWh angehoben werden EAD

Der Mieterstromzuschlag im EEG sollte angepasst und auf mindestens 3–4 ct/kWh erhöht werden, um Mieterstrommodelle wirtschaftlich umsetzbar zu machen.

  1. Aus der Stellungnahme von EAD – Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Wirtschaftlichkeit nur in Ausnahmefällen), eine Wirkungsbehauptung zur EEG-Umlage und implizit die Forderung nach Anhebung; diese sind getrennt annehmbar oder ablehnbar.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„sollte der Mieterstromzuschlag auf mindestens 3-4 ct/kWh angepasst werden“

Mieterstromzuschlag auf auskömmliches Maß anheben BUND, BBEn

Der Mieterstromzuschlag im EEG 2023 spiegelt die gestiegenen Kosten nicht wider und sollte samt Überschusseinspeisung angehoben werden, damit Mieterstromprojekte wirtschaftlich sind.

  1. Aus der Stellungnahme von BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BBEn - Bündnis Bürgerenergie e. V. (95 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„reflektiert in keiner Weise die allgemein gestiegenen Kosten für Anlagen, Installation, Finanzierung und Versicherung.“

„den Mieterstromzuschlag und die Überschusseinspeisung auf ein auskömmliches und realistisches Maß anzuheben.“

Deregulierter Mieterstrom ist auch ohne Zuschlag ein attraktives Geschäftsmodell BFW

Deregulierter Mieterstrom sei auch mit reduziertem oder ohne Mieterstromzuschlag ein sehr attraktives Geschäftsmodell.

  1. Aus der Stellungnahme von BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt bündelt drei unabhängig bewertbare Aussagen (Attraktivität des Geschäftsmodells, Nutzen für alle Gruppen, Solardachpflicht überflüssig) und verwendet wertende Formulierungen; neutral aufgeteilt.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 88 % sicher).

„Deregulierter Mieterstrom ist auch mit einem reduzierten oder auch ohne Mieterstromzuschlag ein höchst attraktives Geschäftsmodell“

Mieterstrom nach Ausweitung auch mit geringerem Zuschlag wirtschaftlich BFW, BFW

Wird der Anwendungsbereich für Mieterstrom im EEG erweitert, kann Mieterstrom nach Ansicht der Einreichung auch mit reduziertem Mieterstromzuschlag oder sogar ohne Förderung wirtschaftlich attraktiv werden.

  1. Aus der Stellungnahme von BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed an economic assessment (checkable claim) with a policy recommendation (reduce the surcharge); split into the two.“
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (100 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 84 % sicher).

„Mit der Erweiterung des Anwendungsbereiches für Mieterstrom (siehe oben) kann Mieterstrom auch mit einem reduzierten Mieterstromzuschlag oder sogar ohne Förderung wirtschaftlich attraktiv werden.“

„kann Mieterstrom auch mit einem reduzierten Mieterstromzuschlag oder sogar ohne Förderung wirtschaftlich attraktiv werden.“

Mieterstromzuschlag geringer als EEG-Umlage-Entlastung bei Eigenverbrauch BFW

Der Mieterstromzuschlag fällt nach Darstellung der Einreichung geringer aus als die Reduzierung oder Streichung der EEG-Umlage bei Eigenverbrauch.

  1. Aus der Stellungnahme von BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable claim about the Mieterstromzuschlag versus EEG-Umlage relief with a normative demand for equal treatment; split into the two.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 79 % sicher).

„Der Mieterstromzuschlag ist geringer als die Reduzierung oder Streichung der EEG-Umlage bei Eigenverbrauch.“

Mieterstromzuschlag reduzieren BFW

Der Mieterstromzuschlag soll reduziert werden.

  1. Aus der Stellungnahme von BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed an economic assessment (checkable claim) with a policy recommendation (reduce the surcharge); split into the two.“
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (99 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 90 % sicher).

„Reduzierung des Mieterstromzuschlags.“

Mieterstromzuschlag schließt bisher die Wirtschaftlichkeitslücke BFW

Mieterstrommodelle verursachen dem Anbieter zusätzlichen Aufwand für Vertrieb, Messwesen und Abrechnung; der Mieterstromzuschlag schließt bislang die bestehende Wirtschaftlichkeitslücke.

  1. Aus der Stellungnahme von BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (52 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 86 % sicher).

„Der Mieterstromzuschlag schließt bislang die bestehende Wirtschaftlichkeitslücke.“

Mieterstromzuschlag liegt unter der Entlastung bei Eigenverbrauch BFW

Der Mieterstromzuschlag ist geringer als die Reduzierung oder Streichung der EEG-Umlage bei Eigenverbrauch, obwohl an Dritte gelieferter Strom technisch mit Eigenverbrauch identisch ist.

  1. Aus der Stellungnahme von BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BFW - Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (100 % sicher).
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 74 % sicher).

„Der Mieterstromzuschlag ist geringer als die Reduzierung oder Streichung der EEG-Umlage bei Eigenverbrauch.“

Mieterstrom: Zuschlag, Leistungsgrenzen und Speicherförderung anpassen Privatperson 255

Der Mieterstromzuschlag soll beibehalten, aber von der Anlagengröße entkoppelt werden; die Leistungsbegrenzung bei Solaranlagen soll bei mindestens 80 % Eigenverbrauch entfallen und Speicher sollen staatlich gefördert werden.

  1. Aus der Stellungnahme von Privatperson 255 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point bundles many independent demands on the Mieterstrom framework; split into four separately acceptable claims. The Warm-Mietverträge item in the original summary is not in the passage and was dropped.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 55 % sicher).

„Aufhebung der Abhängigkeit des Mieterstromzuschlags von der Leistungsgröße der Solaranlage“

Mieterstromzuschlag auf mindestens 5 ct/kWh anheben, Absenkung beenden SFV

Die monatliche Absenkung des Mieterstromzuschlags ist sachlich nicht begründet, weil der Verwaltungsaufwand nicht sinkt und Preissteigerungen nicht abgebildet werden; der Zuschlag soll auf mindestens 5 ct/kWh steigen.

  1. Aus der Stellungnahme von SFV – Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).

„Die Fortführung der monatlichen Absenkung beim Mieterstromzuschlag ist deshalb sachlich nicht begründet und wird insbesondere den gegenwärtigen Preissteigerungen nicht gerecht.“

Stadtstrom-Bonus auf Wirtschaftlichkeit der Eigenverbrauchsanlage anheben SFV

Beim Modell „Finanzielle Mieterbeteiligung“ (Stadtstrom-Bonus, Volleinspeisung) sollten Bonus oder Einspeisevergütung so weit angehoben werden, dass die Anlage so wirtschaftlich betrieben werden kann wie eine Eigenverbrauchsanlage nach Modell a).

  1. Aus der Stellungnahme von SFV – Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „The point referred to "Modell a)" and "die Anlage" without naming the Stadtstrom/Finanzielle Mieterbeteiligung model it concerns; rewritten to name it, claim and direction unchanged.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 30 % sicher).

„Wir empfehlen deshalb, den Bonus oder die Einspeisevergütung so weit anzuheben, dass die Anlage im gleichen Maße wirtschaftlich betrieben werden kann wie eine Eigenverbrauchsanlage nach Modell a).“

Höherer Mieterstromzuschlag für Bestandsgebäude BNE

Der Mieterstromzuschlag deckt die hohen Kosten elektrotechnischer Infrastruktur, schwierigerer Installation und Netzanschlusszusammenlegung im Bestand nicht ab; für den Bestand sollte ein höherer Zuschlag gelten.

  1. Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„Deshalb sollte es einen höheren Zuschlag im Bestand geben.“