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100 Prozent Erneuerbare Stiftung
Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 85 Argumente aus rund 11 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem 100 Prozent Erneuerbare Stiftung übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- DGRVin 29 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 22 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 20 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 19 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 18 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 16 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 15 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Infravoltaic GmbHin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ISFHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 60 von 61 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 30 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 27 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 21 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 35 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 35 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 46 von 49 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 29 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 27 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 27 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 37 von 40 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 23 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 21 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 29 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 19 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 19 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 43 von 48 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 34 von 38 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 33 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 23 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 51 von 58 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 29 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 42 von 48 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 42 von 48 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 20 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 39 von 45 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 19 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 30 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 39 von 46 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 33 von 39 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 35 von 42 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 35 von 42 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 24 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 43 von 52 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 23 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 26 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 21 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Lubenow + Peters, PartGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- VDLin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 27 von 34 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 19 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 15 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 26 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 18 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 24 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 24 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 31 von 41 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- VEDECin 20 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 13 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 11 von 17 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Bürgerenergie Mainspitzein 37 von 39 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 23 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 21 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 52 von 58 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 27 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 20 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 32 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 17 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 30 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 19 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 32 von 39 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 19 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 18 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 24 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 20 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 11 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 15 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 9 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 15 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 16 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 10 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 29 von 45 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 6 von 11 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- THIin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Niedersachsen (Ministerium)in 21 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- BUNDin 42 von 50 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 17 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 16 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 34 von 43 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 22 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 18 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 15 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 12 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Leasing AGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DBVin 24 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 9 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 15 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 8 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 6 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 5 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- FMIin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 7 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 3 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 7 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 1 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
Wo 100 Prozent Erneuerbare Stiftung allein steht
Bei 9 Streitfragen urteilt 100 Prozent Erneuerbare Stiftung anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Energie- und Steuerrecht verzahnen
Die bisherigen steuerrechtlichen Vereinfachungen für PV-Betreiber sind positiv zu bewerten.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Das Stadtstrom-Modell der finanziellen Mieterbeteiligung soll nicht weiterverfolgt werden.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist mit geringem Aufwand und wenig Bürokratie umsetzbar.
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Gesellschaftliche Akzeptanz ist der wichtigste Engpass des PV-Ausbaus.
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Verpflichtende Beteiligungsangebote hemmen den Zubau von Photovoltaikanlagen.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Das Stadtstrom-Modell setzt keinen Anreiz zu zeitgleichem Verbrauch und zu flexiblem Verhalten.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Vermieter sollen selbst erzeugten PV-Strom zu einem marktüblichen Preis an Mieter abgeben dürfen.
Weitere 1 anzeigen
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 85 Argumenten stehen 66 auf der Landkarte und 19 sind Einzelforderungen. 3 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 37 Argumente sind entstanden, weil sie 20 längere Textstellen geteilt hat. 42 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 4 Argumente, 3 davon auf der Landkarte
Flexibilitäten werden künftig für Netz- und Systemdienstleistungen benötigt
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Auf Flexibilitäten, die künftig für wichtige Netz- und Systemdienstleistungen benötigt werden, kann laut der Stellungnahme nicht verzichtet werden, was das BMWK in der Photovoltaik-Strategie selbst an mehreren Stellen betone.
„dass wir es uns nicht leisten können, auf Flexibilitäten zu verzichten, die wir in der Zukunft für wichtige Netz- und Systemdienstleistungen benötigen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a claim about the lack of incentive in the balance-based tenant-participation model with a separate claim that flexibility will be needed for grid services; each can be accepted or rejected independently.
PV ist eine äußerst wirtschaftliche Erneuerbaren-Technologie
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stiftung 100pes stellt fest, dass Photovoltaik eine äußerst wirtschaftliche Erneuerbaren-Technologie ist.
„Photovoltaik ist eine äußerst wirtschaftliche und zur breiten Teilhabe der Bürger:innen geeignete Erneuerbaren-Technologie“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangspunkt verbindet zwei unabhängig prüfbare Aussagen (Wirtschaftlichkeit und Eignung zur breiten Bürgerteilhabe) und wird daher aufgeteilt.
Begrüßung der PV-Strategie und ihrer Marktbeteiligung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Stiftung begrüßt die umfassenden, ambitionierten Vorhaben der PV-Strategie, insbesondere PV-Betreiber:innen durch einfache Regulierung an allen Strom- und Flexibilitätsmärkten zu beteiligen.
„begrüßen wir ausdrücklich“
Grundversorgungstarife variieren stark und sind teils sehr niedrig
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Grundversorgungstarife in Deutschlands mehr als 800 Netzgebieten variieren stark und sind bisweilen sehr niedrig.
„Denn die Grundversorgungstarife in Deutschlands mehr als 800 Netzgebieten variieren stark“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet mehrere unabhängig bewertbare Behauptungen (Tarifvariation, Wirkung des 90-%-Deckels, Überwachungsaufwand), daher Aufteilung in drei Punkte.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 6 Argumente, 4 davon auf der Landkarte
Naturschutzsensible Nutzung stillgelegter Agrarflächen begrüßt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die naturschutzsensible Verwendung stillgelegter landwirtschaftlicher Flächen für PV-Freiflächenanlagen ist zu begrüßen.
„ist die naturschutzsensible Verwendung von s tillgelegte n landwirtschaftliche n Flächen für PV - Freiflächenanlagen zu begrüßen.“
Opt-out-Regelung für benachteiligte Gebiete bei PV-Freiflächen begrüßt
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die geplante Opt-out-Regelung bei der Öffnung der Flächenkulisse für benachteiligte Gebiete, die das BMWK für PV-Freiflächenanlagen ankündigt, wird begrüßt.
„geplante opt-out-Regelung bei der Öffnung der Flächenkulisse für benachteiligte Gebiete“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two separate announced measures (opt-out rule, easier building permits) that a reader could accept or reject independently; each is now stated standalone with BMWK/PV-Freiflächen context.
Akteursvielfalt in benachteiligten Gebieten sichern
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: In benachteiligten Gebieten muss angesichts der dringend notwendigen Nutzung jeder verfügbaren Fläche Raum für viele verschiedene Akteure bleiben.
„Angesichts des dringend notwendigen Nutzung jeder verfügbaren Fläche ist es aus Sicht der 100pes notwendig, auch in diesen Gebieten einer viele Akteuren Raum zu geben“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband die Begrüßung der angekündigten Förderüberprüfung mit einer eigenständigen Forderung nach Akteursvielfalt; beide Aussagen lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.
Erleichterungen im Baugenehmigungsverfahren für PV-Freiflächen begrüßt
Dasselbe Argument hat auch MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Einreichende begrüßt, dass das BMWK in der PV-Strategie neben Erleichterungen in der Bauleitplanung auch Erleichterungen im Baugenehmigungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen für sinnvoll hält.
„die Erleichterung der Baugenehmigungsverfahren“
Geplante Überprüfung der Förderung kleiner PV-Freiflächenanlagen begrüßt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreicherin begrüßt die Ankündigung des BMWK, die Förderung von PV-Freiflächenanlagen unter 1 MW bzw. von Bürgerenergie-Anlagen unter 6 MW in benachteiligten Gebieten zu überprüfen.
„Die 100 pes begrüßt nachdrücklich die Ankündigung des BMWK, die Förderung von PV-FF-Anlagen unter 1 MW bzw. bei Bürgerenergie-Anlagen unter 6 MW in benachteiligten Gebieten zu überprüfen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband die Begrüßung der angekündigten Förderüberprüfung mit einer eigenständigen Forderung nach Akteursvielfalt; beide Aussagen lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.
Parkplatz-PV darf Entsiegelung und Begrünung nicht verhindern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Parkplatz-PV sollte so gestaltet werden, dass Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen nicht verhindert werden, sonst leiden Hitzeschutz und Biodiversität.
„Bei de r geplanten Parkplatz -PV sollte darauf geachtet werden, dass hierdurch keine Entsiegelungs - und Begrünungsmaßnahmen verhindert werden“
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 21 Argumente, 18 davon auf der Landkarte
Prüfung geringerer Abstandsvorgaben in Bauordnungen für Dachanlagen unterstützt
Dasselbe Argument hat auch GdW vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Einreichung unterstützt den Vorschlag der Photovoltaik-Strategie, geringere Abstandsvorgaben in den Bauordnungen zu prüfen, um die Dachausnutzung für Photovoltaik zu verbessern.
„Reduzierung der Abstandsvorgaben in den Bauordnungen ist im Sinne verbesserter Dachausnutzung“
Reduzierte Abstandsvorgaben in Bauordnungen sind uneingeschränkt zu begrüßen
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie angekündigte Reduzierung der Abstandsvorgaben in den Bauordnungen wird in vollem Umfang begrüßt.
„Die in der Strategie angekündigte Reduzierung der Abstandsvorgaben in den Bauordnungen ist im Sinne verbesserter Dachausnutzung in vollem Umfang begrüßenswert“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage verbindet eine Wertung (Begrüßung der Reduzierung) mit einer prüfbaren Wirkungsbehauptung (bessere Dachausnutzung); beide lassen sich getrennt akzeptieren oder ablehnen.
HDE begrüßt flexiblere Direktvermarktungspflicht ab 100 kW
Dasselbe Argument hat auch HDE vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt den im Entwurf der Photovoltaik-Strategie dargelegten Vorschlag, die Regelung zur Direktvermarktungspflicht ab 100 kW flexibler zu gestalten.
„Pflicht zur Direktvermarktung des Stromes aus Anlagen der Größenordnung rund um 100 kW vorzunehmen, ist zu begrüßen.“
PV-Strategie-Entwurf sieht Umgestaltung der Direktvermarktungsgrenze vor
Dasselbe Argument hat auch HTW vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der Entwurf der PV-Strategie des BMWK (Abschnitt 3.2) sieht vor, die Grenze der Direktvermarktungspflicht für PV-Anlagen umzugestalten.
„Die in der Strategie erwähnte Absicht , eine flexiblere Gestaltung der Pflicht zur Direktvermarktung des Stromes aus Anlagen der Größenordnung rund um 100 kW vorzunehmen,“
Überschusseinspeisung ab 2023 zu niedrig vergütet; § 48 Abs. 2 EEG anheben
Dasselbe Argument hat auch DGRV vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Vergütungssätze für die Überschusseinspeisung ab 1. Januar 2023 sind zu niedrig und sollten in § 48 Abs. 2 EEG 2023 erhöht werden.
„den Mieterstromzuschlag und die Überschusseinspeisung auf ein auskömmliches und realistisches Maß anzuheben“
EEG 2023: Vergütung per gleitender Überschusseinspeisung (virtueller Anlagensplit) erhöhen
Dasselbe Argument hat auch DGRV vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Vergütung für Überschusseinspeisung nach § 48 Abs. 2 EEG 2023 soll durch einen gleitenden Übergang von Voll- zur Überschusseinspeisung („virtueller Anlagensplit“) erhöht werden: Der Eigenversorgungsanteil des eingespeisten Stroms erhält den niedrigen Satz der Überschusseinspeisung, der Rest den höheren Satz der Volleinspeisung, gedeckelt ab 50 Prozent Eigenversorgung.
„benötigt es aus unserer Sicht ein gleitendes System für die Bestimmung der Vergütung“
Gleitende Überschusseinspeisung führt zu Boom dachfüllender PV-Anlagen
Dasselbe Argument hat auch EENA EG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Wenn Volleinspeisung wirtschaftlich betrieben werden kann, führt das vom Einreicher vorgeschlagene Vergütungsmodell der „gleitenden Überschusseinspeisung“ (virtueller dynamischer Anlagensplit) im EEG zu einem Boom dachfüllender Anlagen, unabhängig von der Eigenstromrate.
„Diese gleitende Regelung gewährleistet einen Anreiz, die Dächer voll zu belegen“
Gleitendes Vergütungsmodell senkt Wechselmodalitäten und Abstimmungsaufwand
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Das vorgeschlagene gleitende Vergütungsmodell vermeidet laut Stellungnahme komplizierte Wechselmodalitäten zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung und verringert den bürokratischen Abstimmungsaufwand gegenüber dem Netzbetreiber.
„reduziert aber auch den bürokratischen Abstimmungsaufwand gegenüber dem Netzbetreiber“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte vier unabhängig bewertbare Wirkungsbehauptungen (Wirtschaftlichkeit, Dachbelegung, Renditen, Bürokratie); jede steht nun einzeln und nennt das Modell ausdrücklich.
Gleitendes Vergütungsmodell sorgt für vergleichbare Renditen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Das vorgeschlagene gleitende Vergütungsmodell für Überschusseinspeisung sorgt laut Stellungnahme auch bei unterschiedlichen Vor-Ort-Verbrauchsraten für vergleichbare Renditen.
„sorgt auch bei unterschiedlichen Vor-Ort-Verbrauchs-Raten für vergleichbare Renditen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte vier unabhängig bewertbare Wirkungsbehauptungen (Wirtschaftlichkeit, Dachbelegung, Renditen, Bürokratie); jede steht nun einzeln und nennt das Modell ausdrücklich.
Gleitendes Vergütungsmodell vermeidet Sprung in die Unwirtschaftlichkeit
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Das vorgeschlagene gleitende Vergütungsmodell für Überschusseinspeisung (Vergütungssatz je nach Anteil des Vor-Ort-Verbrauchs) vermeidet laut Stellungnahme den Sprung in die Unwirtschaftlichkeit bei nur geringem Vor-Ort-Verbrauch.
„vermeidet den Sprung in die Unwirtschaftlichkeit durch einen nur geringen Vor-Ort-Verbrauch“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte vier unabhängig bewertbare Wirkungsbehauptungen (Wirtschaftlichkeit, Dachbelegung, Renditen, Bürokratie); jede steht nun einzeln und nennt das Modell ausdrücklich.
11-GW-Dachziel macht PV bei Neubauten faktisch zur Pflicht
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das Ausbauziel der PV-Strategie 2023 von jährlich 11 GW auf Dächern bedeutet nach Auffassung der Stellungnahme, dass bei neuen Gebäuden faktisch immer eine PV-Anlage installiert werden muss und bestehende Dächer schnell nachgerüstet werden.
„Das angestrebte PV-Ausbauziel von jährlich 11 GW auf Dächern bedeutet, dass bei neuen Gebäuden faktisch immer eine PV-Anlage installiert werden muss“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (what the 11 GW target means for new buildings) with a judgment about its effect on roof greening, so it is split in two.
PV-Strategie: einmalige Meldung der Volleinspeisung beim Parallelbetrieb begrüßt
Dasselbe Argument hat auch SCHRAG SONNENSTROM vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Einreichung begrüßt das Vorhaben der PV-Strategie 2023 zum Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf einem Dach, wonach eine einzige Meldung am Anfang genügen soll, um den Betrieb einer Anlage als Volleinspeisung mitzuteilen.
„Der geplante Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf einem Dach ist zu begrüßen.“
Anlagenzusammenfassung blockiert Projekte gegenseitig
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Regelung zur Anlagenzusammenfassung in § 24 Abs. 2 EEG 2023 fasst Bürgersolarparks mit allen anderen Solarparks im 2-km-Umkreis zusammen, wodurch sich bei der nötigen Ausbaugeschwindigkeit Projekte absehbar gegenseitig blockieren.
„Dadurch werden sich bei der erforderlichen Ausbaugeschwindigkeit absehbar Projekte gegenseitig blockieren.“
EEG § 24 Abs. 2: Bürgerenergie-Solarparks nur untereinander zusammenfassen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Bei der Anlagenzusammenfassung nach § 24 Abs. 2 EEG 2023 sollen Solarparks von Bürgerenergiegesellschaften nur mit anderen Bürgerenergie-Solarparks zusammengefasst werden, nicht mit sonstigen EEG-Solarparks, damit sich Projekte nicht gegenseitig blockieren.
„Wir schlagen daher vor, dass nur Bürgerenergiesolarparks weiterhin untereinander zusammengefasst werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three separable claims (citizen solar parks only grouped among themselves, PPA exclusion, analogous rule for wind parks) and lacked reference to the legal provision; split and named § 24 Abs. 2 EEG 2023.
EEG § 24 Abs. 2: Nur Bürgerenergie-Solarparks untereinander zusammenfassen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme schlägt vor, bei der Anlagenzusammenfassung nach § 24 Abs. 2 EEG 2023 nur Bürgerenergie-Solarparks weiterhin untereinander zusammenzufassen, damit die beihilferechtlichen Vorgaben für Bürgerenergie nicht unterlaufen werden können.
„nur Bürgerenergiesolarparks weiterhin untereinander zusammengefasst werden, um die beihilferechtlichen Vorgaben für Bürgerenergie nicht unterlaufen zu können“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nannte weder die Regelung (§ 24 Abs. 2 EEG 2023, Anlagenzusammenfassung) noch dass es ein Änderungsvorschlag der Stellungnahme ist; das ist jetzt ergänzt.
EEG § 24 Abs. 2: PPA-Projekte von der Anlagenzusammenfassung ausnehmen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Solarprojekte mit Direktabnahmeverträgen (PPA) sollen nach Ansicht der Stellungnahme generell nicht Teil der Anlagenzusammenfassung nach § 24 Abs. 2 EEG 2023 sein.
„PPA-Projekte sollten generell nicht Teil der Anlagenzusammenfassung sein.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three separable claims (citizen solar parks only grouped among themselves, PPA exclusion, analogous rule for wind parks) and lacked reference to the legal provision; split and named § 24 Abs. 2 EEG 2023.
Geplanter Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb zweier Anlagen auf einem Dach
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Photovoltaik-Strategie sieht einen Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf einem Dach vor.
„Der geplante Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf einem Dach ist zu begrüßen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Satz verbindet die Tatsachenbehauptung (Bürokratieabbau ist geplant) mit der Wertung (zu begrüßen); beide werden getrennt.
Nachbar-Anlagen von Zusammenfassung ausnehmen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei Dachanlagen sollte in § 24 Abs. 1 EEG 2023 ein Kriterium eingeführt werden, um Anlagen unterschiedlicher Privatpersonen (Nachbaranlagen) voneinander zu unterscheiden und nicht zusammenzufassen.
„ein geeignetes Kri terium einzuführen , um Anlagen bspw. unterschiedlicher Privatpersonen voneinander unterscheiden zu können.“
Dach-PV-Ausbau stellt Dachbegrünung als Klimaanpassung in Frage
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der geforderte schnelle Dach-PV-Ausbau stellt laut Stellungnahme die Dachbegrünung in Frage, die heute schon genutzt und in vielen Städten vorgeschrieben wird, etwa für Klimaanpassung, Artenvielfalt und Ressourcenschonung.
„Dies stellt die Dachbegrünung als bereits heute genutzte und in vielen Städten vorgeschriebene Möglichkeit zur Klimaanpassung“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (what the 11 GW target means for new buildings) with a judgment about its effect on roof greening, so it is split in two.
Dauerhafte Tarifüberwachung nach §42a kostet Betreiber Zeit und Geld
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die dauerhafte Überwachung der Grundversorgungstarife, die §42a von Anlagenbetreibern verlangt, kostet Zeit und Geld, insbesondere bei Anlagen in mehreren Netzgebieten.
„Das Monitoring kostet zu viel Zeit und Geld.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet mehrere unabhängig bewertbare Behauptungen (Tarifvariation, Wirkung des 90-%-Deckels, Überwachungsaufwand), daher Aufteilung in drei Punkte.
Förderprogramm für Solargründächer auflegen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Parallel zum forcierten Dach-PV-Ausbau sollte ein Förderprogramm für Solargründächer aufgelegt werden, das als Teil des Solarpakets 1 mit dem BMUV-Vorhaben abgestimmt wird; PV und Dachbegrünung lassen sich so verbinden.
„sollte parallel zum forcierten Ausbau der Dach -PV ein Förderprogramm für Solargründächer aufge legt werden.“
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 27 Argumente, 23 davon auf der Landkarte
90-%-Deckel in §42a macht manche Mieterstromprojekte unmöglich
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die prozentuale Orientierung am Grundversorgertarif in §42a, also der Deckel von 90 % des Tarifs, macht manche Mieterstromprojekte unmöglich, wenn der Grundversorgungstarif besonders niedrig ist.
„Die prozentuale Orientierung am Grundversorgertarif in §42a macht zahlreiche Mieters-tromprojekte sogar unmöglich.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet mehrere unabhängig bewertbare Behauptungen (Tarifvariation, Wirkung des 90-%-Deckels, Überwachungsaufwand), daher Aufteilung in drei Punkte.
Preisdeckel für Mieterstrom wegen bestehenden Wettbewerbs nicht nachvollziehbar
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Es ist nicht nachvollziehbar, Mieterstromverträge preislich zu deckeln, da sie ohnehin im Wettbewerb mit anderen Stromlieferverträgen stehen.
„Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum Mieterstromverträge, die ohnehin im Wettbewerb mit anderen Stromlieferverträgen stehen, preislich gedeckelt sind.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a value judgment (cap not justified given competition) with an empirical claim (cap prevents viable business models due to regional tariff differences); split into two.
Preisdeckel in §42a EnWG verhindert tragfähige Mieterstrom-Geschäftsmodelle
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Preisdeckel für Mieterstrom von 90 % des Grundversorgungstarifs in §42a EnWG verhindert tragfähige Geschäftsmodelle, weil die Grundversorgungstarife regional stark unterschiedlich ausgestaltet sind.
„Letzteres verhindert die Erstellung tragfähiger Geschäftsmodelle aufgrund der regional höchst unterschiedlichen Ausgestaltung von Grundversorgungstarifen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a value judgment (cap not justified given competition) with an empirical claim (cap prevents viable business models due to regional tariff differences); split into two.
Bestehendes Recht schützt Mieter vor Kopplung von Miet- und Stromvertrag
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Hinsichtlich des Kopplungsverbots in § 42a EnWG schützen die übrigen Regelungen im EnWG und im BGB sowie die Rechtsprechung die Verbraucherrechte von Mieter*innen nach Ansicht der Einreichung bereits ausreichend.
„stellen die übrigen Regelungen im EnWG und im BGB sowie die Rechtsprechung bereits einen ausreichenden Schutz der Verbrau-cherrechte der Mieter*innen dar“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (bestehender Schutz durch EnWG, BGB, Rechtsprechung) mit der Wertung, § 42a bringe keinen Mehrwert; beides wird getrennt und neutral formuliert.
Freie Stromanbieterwahl begrenzt das Risiko zu hoher WEG-Strompreise
Dasselbe Argument hat auch Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Einreicherin sieht nicht die Gefahr, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Mieter:innen bei gemeinschaftlicher Stromerzeugung zu hohe Strompreise berechnet, weil Mieter:innen ihren Stromanbieter weiterhin frei wählen können und die WEG dadurch von unwirtschaftlichem Handeln abgehalten werde.
„haben Mieterstromanbieter*innen ohnehin keine Motivation, überhöhte Preise zu verlangen.“
Vor-Ort-Nutzung bei 100-kW-Anlagen voll entwickeln
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Gerade bei Anlagen um 100 kW sollten neben der Netzeinspeisung auch Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Energy Sharing in vollem Umfang entwickelt werden.
„dafür gesorgt werden, dass neben der Netzeinspeisung die Möglichkeiten zur Stromnutzung vor Ort“
GGV: einfache Verrechnung ohne Dienstleister ermöglichen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sollte eine einfach umsetzbare Verrechnung eingespeister und verbrauchter Strommengen erlauben, auch für kleine Gebäude ohne professionellen Dienstleister.
„Es sollte damit eine einfach umsetzbare Verrechnung der eingespeisten und verbrauchten Strommengen möglich sein“
Zügige Umsetzung entscheidend
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Entscheidend für den Erfolg der Strategie ist vor allem die zügige Umsetzung der geplanten Maßnahmen, insbesondere eine praxistaugliche Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
„Entscheidend für den Erfolg ist vor allem die zügige Umsetzung der geplanten Maßnahmen.“
Mieterstromzuschlag auf auskömmliches Maß anheben
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Der Mieterstromzuschlag im EEG 2023 sollte auf ein auskömmliches und realistisches Maß angehoben werden, weil er die gestiegenen Kosten für Anlagen, Installation, Finanzierung und Versicherung nicht widerspiegelt.
„den Mieterstromzuschlag und die Überschusseinspeisung auf ein auskömmliches und realistisches Maß anzuheben“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The original point bundles two separable demands (raise the Mieterstromzuschlag; raise the Überschusseinspeisung) that a reader could accept or reject independently.
Mieterstromzuschlag spiegelt gestiegene Kosten nicht wider
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Mieterstromzuschlag im EEG 2023 ergibt sich aus der Höhe im EEG 2021 abzüglich Degression und bildet die gestiegenen Kosten für Anlagen, Installation, Finanzierung und Versicherung nicht ab.
„Dies reflektiert in kei-ner Weise die allgemein gestiegenen Kosten für Anlagen, Installation, Finanzierung und Versi-cherung.“
Energy Sharing ermöglicht gemeinsame vergünstigte Nutzung des Stroms
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Bei richtiger Ausgestaltung ermöglicht Energy Sharing Bürgerinnen und Bürgern, den Strom gemeinsam betriebener Anlagen auch gemeinsam vergünstigt zu nutzen.
„den Strom ihrer Anlagen auch gemeinsam vergünstigt nutzen können“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled four independently contestable claims (acceptance, investment, grid-friendly incentives, cheaper shared use); split into one point each.
Österreichisches Vorbild für gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: richtige Richtung
Dasselbe Argument hat auch Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der Vorschlag der PV-Strategie des BMWK, sich bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung am österreichischen Vorbild zu orientieren, wird als Schritt in die richtige Richtung bewertet.
„Wir begrüßen ausdrücklich die Überlegungen in der Photovoltaik-Strategie, die sich an das Modell der Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) aus Österreich anlehnen.“
PV-Strategie: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zügig und durchdacht umsetzen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Das BMWK sollte nach Ansicht der Einreichung im Rahmen der Photovoltaik-Strategie so schnell wie möglich ein energiewirtschaftlich durchdachtes Konzept der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung umsetzen.
„Nun gilt es, so schnell wie möglich ein energiewirtschaftlich durchdachtes Konzept einer Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung umzusetzen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Flag off_topic trifft nicht zu: Die Aussage betrifft ein Thema der PV-Strategie. Nur der fehlende Kontext (BMWK, PV-Strategie) wurde ergänzt, der Inhalt bleibt unverändert.
Finanzielle Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) in der PV-Strategie ablehnen
Dasselbe Argument hat auch prosumergy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Das in der PV-Strategie 2023 vorgesehene Modell „Stadtstrom“ (finanzielle Mieterbeteiligung) sollte abgelehnt werden, weil es die Energiewende und die Versorgungssicherheit konterkariere.
„Die Vorschläge für eine finanzielle Mieterbeteiligung lehnen wir ausdrücklich ab.“
Mieterstrom-/GGV-Vorschläge begrüßt, außer Stadtstrom
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Vorschläge der Strategie zu Mieterstrom und Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung sind bis auf das Stadtstrom-Modell zielführend und uneingeschränkt begrüßenswert.
„bis auf die Vorschläge zum sog. Stadtstrom-Modell“
„Stadtstrom“ (Mieterbeteiligung) nimmt Anreiz zu Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch
Dasselbe Argument hat auch prosumergy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme argumentiert, das in der Photovoltaik-Strategie vorgeschlagene Modell der finanziellen Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) beeinträchtige Energiewende und Versorgungssicherheit, weil es jeden Anreiz für Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch, Sektorenkopplung und Lastmanagement entfernt.
„Sie bietet dafür aber keinerlei Anreiz, den eigenen Stromverbrauch zu flexibilisieren.“
Energy Sharing setzt Anreize zu netzdienlichem Verbrauch
Dasselbe Argument hat auch EWS Elektrizitätswerke Schönau eG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Energy Sharing schafft Anreize, den eigenen Stromverbrauch an die Einspeisung der gemeinschaftlichen Anlagen auszurichten, mit positiven markt-, volkswirtschaftlichen und netztechnischen Effekten.
„Anreize, den Stromverbrauch an der Einspeisung der gemeinschaftlichen EE-Anlagen auszurichten“
§ 42a EnWG sollte für Mieterstrom gestrichen werden
Dasselbe Argument hat auch Naturstrom AG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Zur Entbürokratisierung von Mieterstromprojekten sollten die Regelungen des § 42a EnWG gestrichen werden.
„Zusatzvorschriften für Mieterstrom-Verträge im Energiewirtschaftsgesetz streichen (§42a EnWG)“
EnWG: Stromlieferung über Netznutzung definieren (für die GGV)
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Damit die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) laut der Photovoltaik-Strategie keine Lieferantenpflichten auslöst, soll das Energiewirtschaftsgesetz die Stromlieferung über das Kriterium der Netznutzung definieren, mit Änderungen in § 3 Nr. 15, 15c, 31a, 31c und 31d EnWG.
„Stromlieferung: Lieferung von Strom über ein Elektrizitätsversorgungsnetz“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne die Einreichung unverständlich (GGV, EnWG ungeklärt); die Umschreibung benennt Instrument und Vorhaben, Aussage und Richtung bleiben gleich.
EVU-Status schreckt Vermieter vom Mieterstrom ab
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: In Österreich zeigt sich, dass der EVU-Status mit Lieferantenpflichten viele Vermieter und Gebäudeeigentümer davon abschreckt, PV-Versorgungsmodelle in größeren Gebäudekomplexen umzusetzen.
„der EVU-Status und die damit einhergehenden Lieferantenpflichten beim Mieterstrom viele Vermie-ter*innen und andere Eigentümer*innen von Gebäuden davon abschrecken“
§ 42a EnWG: Kopplungsverbot und Laufzeitgrenze ohne Verbraucherschutz-Mehrwert
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das Kopplungsverbot und die Höchstlaufzeit für Mieterstromverträge in § 42a EnWG schaffen laut Einreichung zusätzliche Anforderungen, ohne einen entsprechenden Mehrwert für den Verbraucherschutz zu bringen.
„ohne einen entsprechenden Mehrwert für den Verbraucherschutz zu bringen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (bestehender Schutz durch EnWG, BGB, Rechtsprechung) mit der Wertung, § 42a bringe keinen Mehrwert; beides wird getrennt und neutral formuliert.
Uneinheitliche Messkonzepte bremsen Mieterstrom
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Netzbetreiber übernehmen vorgeschlagene Messkonzepte nicht ohne Weiteres, was zusätzliche Hürden schafft und den Ausbau verlangsamt.
„Anlagenbetreiber*innen können nicht darauf vertrauen, dass ein von ihnen vorgeschlagenes Konzept ohne Weiteres vom Netzbetreiber übernommen wird.“
Virtuelles Summenzählermodell mit Smart Meter Gateway
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Verrechnung der an der GGV beteiligten Verbraucher sollte über ein virtuelles Summenzählermodell mit einem Smart Meter Gateway im Gebäude erfolgen.
„sollte mittels virtuellem Summenzählermodell unter Nutzung eines Smart Meter Gateways im Gebäude abgewickelt werden“
Energy-Sharing-Umsetzungsfrist der EU in Deutschland versäumt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die EU-Erneuerbaren-Richtlinie (Art. 22, 2019) verlangte Energy Sharing bis Mitte 2021; die Frist lief ohne Umsetzung ab und kein deutsches Energiegesetz enthält bisher eine Regelung.
„Die Frist lief ohne entsprechende Umsetzung in deutsches Recht ab.“
Maßnahmen zur Erleichterung von Energy Sharing fehlen in der PV-Strategie
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 253 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Dem Entwurf der PV-Strategie fehlen Maßnahmen, die Energy Sharing ermöglichen oder erleichtern.
„Aus Sicht der 100pes sollte das Recht auf Energy Sharing ein wichtiger Teil des nun verabschiedeten PV-Maßnahmenpakets sein.“
PV-Strategie sollte bei Energy Sharing dringend nachgebessert werden
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Photovoltaik-Strategie sollte beim Thema Energy Sharing dringend nachgebessert werden.
„sollte daher dringend nachgebessert werden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Prüfauftrag nicht umgesetzt) mit zwei Forderungen (Nachbesserung; Recht auf Energy Sharing im Maßnahmenpaket); getrennt, damit jede einzeln bewertet werden kann.
Strategie ignoriert Prüfauftrag zu Energy-Sharing-Hemmnissen
Dasselbe Argument hat auch SPD vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die PV-Strategie des BMWK kommt dem Bundestagsbeschluss vom 05.07.2022 nicht nach, Hemmnisse für Energy Sharing zu prüfen und Vorschläge zu ihrer Beseitigung vorzulegen.
„Diesem Auftrag kommt die Photovoltaik-Strategie bislang leider nicht nach“
Balkonkraftwerke erleichtern 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
Steckersolar-Erleichterungen begrüßt und zügig umsetzen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Vorschläge zur erleichterten Nutzung von Balkonkraftwerken (weniger Meldepflichten, Schuko-Stecker, 800-W-Schwelle, Duldung rückwärtsdrehender Zähler) werden begrüßt und sollten sehr zeitnah umgesetzt werden.
„Es gilt nun, diese Maßnahmen sehr zeitnah und konsequent umzusetzen.“
Netzanschlüsse beschleunigen 2 Argumente, 1 davon auf der Landkarte
Netzanschlussbedingungen vereinheitlichen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: BMWK bzw. BNetzA sollten die Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen und Anforderungen der Verteilnetzbetreiber mit allen Mitteln vorantreiben, auch durch überregionale VNB-Arbeitsgemeinschaften.
„sollte von dem BMWK bzw. der BNetzA mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorange-trieben werden“
Bundesweiten Messkonzept-Katalog erstellen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es sollte ein bundesweit gültiger Messkonzept-Katalog für eine Vielzahl von PV-Betriebsmodellen erstellt werden.
„einen bundesweit gültigen Messkonzept-Katalog für eine Vielzahl von PV-Betriebsmodellen zu erstellen“
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 21 Argumente, 15 davon auf der Landkarte
Ausnahme für Bürgerenergie ist zum Nachteil geworden und politisch nicht gewollt
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die einreichende Organisation 100pes hält die Ausnahme von der Ausschreibungspflicht für Bürgerenergie bei der Höchstwert-Erhöhung nun für einen erheblichen Nachteil, der politisch nicht gewollt sein könne und zeitnah nachjustiert werden sollte.
„Was als Vorteil für die Bürgerenergie gedacht war, ist nun zu einem eklatanten Nachteil geworden. Eine solche Benachteiligung kann politisch nicht gewollt sein, eine Nachjustierung sollte zeitnah erfolgen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable description of the EEG 2023 pricing mechanism, an evaluation of it as a disadvantage, and (in the passage) a separate remedy demand; split into three standalone, neutrally worded claims naming the provision and the submitter.
Regelung zu Zusammenschlüssen geht an der Praxis vorbei
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Regelung zu Zusammenschlüssen in der Bürgerenergie-Definition ist nicht praxisgerecht.
„Außerdem geht die Regelung zu Zusammenschlüssen an der Praxis vorbei“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt eine prüfbare Aussage zum Geltungsbereich der Regelung mit dem Werturteil, sie gehe an der Praxis vorbei; beides ist getrennt akzeptierbar.
Hürde von 50 Personen für Bürgerenergiegesellschaften zu hoch
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Zahl von 50 benötigten Personen zur Bildung einer Bürgerenergiegesellschaft sollte neu justiert werden: Der Status sollte mit weniger Personen beginnen, die 50 erst bei Inbetriebnahme nachgewiesen werden.
„erst bei Inbetriebnahme der Anlage die 50 natürlichen Personen nachweisen zu müssen“
Akzeptanz- und Teilhabemaßnahmen entscheidend für Ausbauziele
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Neben Ausschreibungsmengen, Flächenkulisse und Entbürokratisierung ist die Förderung akzeptanz- und teilhabefördernder Maßnahmen von entscheidender Bedeutung für die Ausbauziele.
„die Förderung von akzeptanz-und teilhabefördernden Maßnahmen von entscheidender Be deutung“
Mindest-Bürgerbeteiligung bei großen Projekten: Arbeitsauftrag umsetzen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das BMWK sollte schnellstmöglich den Arbeitsauftrag aus dem Entschließungsantrag zum EEG 2023 umsetzen und mit Kommunalverbänden und Branche Vorschläge für weitergehende Kommunal- und Bürgerbeteiligung entwickeln.
„Das BMWK sollte daher schnellstmöglich den politischen Arbeitsauftrag aus dem Entschließungsantrag“
Geplante Ausweitung der Tätigkeiten der FA Wind ist zu begrüßen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Ausweitung der Tätigkeiten der FA Wind (Fachagentur Windenergie an Land) wird befürwortet.
„Die geplante Ausweitung der Tätigkeiten der FA Wind ist zu begrüßen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Zustimmung zur Ausweitung und die Forderung nach mindestens fünf neuen Stellen sind getrennt bewertbar. Beide Punkte nennen die FA Wind nun ausdrücklich, damit sie ohne die Einreichung verständlich sind.
Energy Sharing fördert Investitionen und das 215-GW-Ziel
Dasselbe Argument hat auch EWS Elektrizitätswerke Schönau eG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Energy Sharing kann das Interesse am Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen im regionalen Kontext steigern, Investitionen anreizen und so zum PV-Ziel von 215 GW bis 2030 beitragen.
„vor Ort steigern und damit private wie öffentliche Investitionen mobilisieren“
Energy Sharing stärkt Akzeptanz und Identifikation mit der Energiewende
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Energy Sharing verknüpft die finanzielle Entlastung von Haushalten mit unmittelbarer Teilhabe an der Energiewende und stärkt dadurch laut der Stellungnahme die Akzeptanz und die Identifikation mit der Energiewende.
„wodurch nachweislich die Akzeptanz und die Identifikation mit der Energiewende gestärkt wird“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled four independently contestable claims (acceptance, investment, grid-friendly incentives, cheaper shared use); split into one point each.
Bundesprogramm für Bürgerenergie nach Vorbild Schleswig-Holsteins ausweiten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das Bundes-Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ soll zeitnah nach dem Modell Schleswig-Holsteins mindestens auf Photovoltaik-Projekte, bestenfalls auf weitere Technologien ausgeweitet werden.
„sollte daher sehr zeitnah nach dem Modell Schleswig-Holsteins zumindest auf Photovoltaik-Projekte, bestenfalls auf weitere Technologien ausgeweitet werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The passage is on topic (citizen-energy funding in the PV strategy) but combines a factual comparison of the two programs with a separate demand to extend the federal program; the wording is rewritten neutrally.
Bundesprogramm nach Vorbild Schleswig-Holstein ausweiten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das Bundesförderprogramm Bürgerenergiegesellschaften sollte sehr zeitnah nach Schleswig-Holsteiner Modell zumindest auf PV-Projekte, bestenfalls auf weitere Technologien ausgeweitet werden.
„zumindest auf Photovoltaik-Projekte, bestenfalls auf weitere Technologien ausgeweitet werden“
Prozessbegleitung für Kommunen auch bei Freiflächen-PV
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Das angekündigte Beratungs- und Förderprogramm für Kommunen zu Beteiligung und Prozessbegleitung sollte auch für PV-Freiflächenprojekte gelten, nicht nur für Windprojekte.
„und nicht nur bei Windprojekten“
Projektgesellschaften unter Bürgerenergie-Definition fassen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Projektgesellschaften sollten unter die Definition fallen, wenn eine Muttergesellschaft aus dem Beteiligungsgebiet mindestens 75 % der Stimmrechte hält und aus mindestens 50 ortsansässigen natürlichen Personen besteht, die mindestens 70 % an ihr halten.
„mindestens 75 Prozent der Stimmrechte an der Projektgesellschaft hält“
Finanzielle Bürgerbeteiligung fördert Wertschöpfung, Akzeptanz, Investitionen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Eine angemessene finanzielle Bürgerbeteiligung gilt als wichtiger Faktor für höhere regionale Wertschöpfung, mehr Akzeptanz und Vertrauen in die Energiewende sowie als Anreiz für weitere Investitionen.
„Eine angemessene finanzielle Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Faktor für eine gesteigerte regionale Wert-schöpfung, eine erhöhte Akzeptanz“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a causal claim about the effects of financial citizen participation with the surrounding demand that the BMWK act; these can be accepted or rejected independently.
Marktprämie für Bürgerenergie dieses Jahr auf Höchstwert setzen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Marktprämie für Bürgerenergiegesellschaften bei PV- (und Wind-)Anlagen sollte in diesem Jahr auf den aktuellen Höchstwert festgesetzt werden.
„Daher sollte die Marktprämie für Bürgerenergiegesellschaften bei PV -Anlagen (und für Windenergiea nlagen) in diesem Jahr auf den aktuellen Höchstwert festgesetzt werden.“
Marktprämie für Bürgerenergie in diesem Jahr auf aktuellen Höchstwert setzen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Marktprämie für Bürgerenergiegesellschaften bei PV-Anlagen (und Windenergieanlagen) soll nach Forderung von 100pes in diesem Jahr auf den aktuellen Höchstwert festgesetzt werden.
„die Marktprämie für Bürgerenergiegesellschaften bei PV-Anlagen (und für Windenergieanlagen) in diesem Jahr auf den aktuellen Höchstwert festgesetzt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable description of the EEG 2023 pricing mechanism, an evaluation of it as a disadvantage, and (in the passage) a separate remedy demand; split into three standalone, neutrally worded claims naming the provision and the submitter.
BMWK soll Arbeitsauftrag zur Kommunal- und Bürgerbeteiligung rasch umsetzen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das BMWK soll den Arbeitsauftrag aus dem Entschließungsantrag zum EEG 2023 zur Kommunal- und Bürgerbeteiligung bei Erneuerbaren-Anlagen schnellstmöglich umsetzen.
„Das BMWK sollte daher schnellstmöglich den politischen Arbeitsauftrag aus dem Entschließungsantrag zum EEG 2023“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a causal claim about the effects of financial citizen participation with the surrounding demand that the BMWK act; these can be accepted or rejected independently.
Bundes-Bürgerenergieprogramm bürokratischer und enger als Fonds in Schleswig-Holstein
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das Bundesförderprogramm für Bürgerenergie bei Windenergieanlagen sei bürokratischer und thematisch enger als der Bürgerenergiefonds Schleswig-Holsteins, der alle Maßnahmen zur Treibhausgasminderung fördere und mit dem gute Erfahrungen gemacht worden seien.
„Das nun aufgelegte Bundesprogramm für Windenergieanlagen ist aber deutlich bürokratischer und thematisch begrenzt“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The passage is on topic (citizen-energy funding in the PV strategy) but combines a factual comparison of the two programs with a separate demand to extend the federal program; the wording is rewritten neutrally.
Bürgerenergiegesellschaft (§ 3 Nr. 15 d) EEG 2023): Projektgesellschaften erfassen
Dasselbe Argument hat auch DGRV vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Energiegenossenschaften setzen PV-Projekte von 1–6 MW oft über Tochter-Projektgesellschaften um, die bei Kooperationsprojekten anteilig Mitgesellschaftern gehören; die Definition der Bürgerenergiegesellschaft in § 3 Nr. 15 Buchstabe d) EEG 2023 trägt dem laut Stellungnahme nicht Rechnung und sollte erweitert werden.
„alle Projektgesellschaften, d.h. neben Zusammenschlüssen auch Tochtergesellschaften, betrachtet werden“
EEG 2023: Bürgerenergie profitiert verzögert vom höheren Ausschreibungs-Höchstwert
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bürgerenergieanlagen, die nach §§ 46 und 48 EEG 2023 außerhalb der Ausschreibung bleiben, erhalten als Zuschlagswert den Durchschnitt der Vorjahreswerte (bei Windenergie des Vorvorjahres) und profitieren daher erst mit großer Verzögerung von der Erhöhung des Ausschreibungs-Höchstpreises für PV-Freiflächenanlagen.
„Damit werden die Bürgerenergieakteure erst mit großer Verzögerung von der Erhöhung des Ausschreibungs-Höchstpreises profitieren können.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable description of the EEG 2023 pricing mechanism, an evaluation of it as a disadvantage, and (in the passage) a separate remedy demand; split into three standalone, neutrally worded claims naming the provision and the submitter.
FA Wind soll mindestens fünf neue Stellen mit qualifiziertem Personal erhalten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Für die ausgeweitete Tätigkeit der FA Wind (Fachagentur Windenergie an Land) soll genügend qualifiziertes Personal, mindestens fünf neue Stellen, eingestellt werden.
„Es sollte dafür gesorgt werden, hierfür genügend qualifiziertes Personal (mindestens fünf neue Stellen) einzustellen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Zustimmung zur Ausweitung und die Forderung nach mindestens fünf neuen Stellen sind getrennt bewertbar. Beide Punkte nennen die FA Wind nun ausdrücklich, damit sie ohne die Einreichung verständlich sind.
PV eignet sich zur breiten Teilhabe der Bürger:innen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Stiftung 100pes stellt fest, dass sich Photovoltaik als Erneuerbaren-Technologie zur breiten Teilhabe der Bürger:innen eignet.
„zur breiten Teilhabe der Bürger:innen geeignete Erneuerbaren -Technologie“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangspunkt verbindet zwei unabhängig prüfbare Aussagen (Wirtschaftlichkeit und Eignung zur breiten Bürgerteilhabe) und wird daher aufgeteilt.
Energie- und Steuerrecht verzahnen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
Steuerrechtliche Maßnahmen der PV-Strategie werden begrüßt
Dasselbe Argument hat auch Nordrhein-Westfalen (Ministerium) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die in der Photovoltaik-Strategie vorgeschlagenen Maßnahmen zur steuerrechtlichen Verbesserung für PV-Anlagen und zur wirksamen Verzahnung von Energie- und Steuerrecht werden begrüßt.
„Die vorgeschlagenen Änderungen sind in vollem Umfang begrüßenswert.“
Über den Entwurf hinaus 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
Anlagenzusammenfassung: Regel für Bürgerenergie analog auch für Windparks
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die vorgeschlagene Regel, Bürgerenergieparks nur untereinander zusammenzufassen, soll bei der Anlagenzusammenfassung analog auch für Windparks gelten.
„Für Windparks sollte diese Regel analog gelten.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three separable claims (citizen solar parks only grouped among themselves, PPA exclusion, analogous rule for wind parks) and lacked reference to the legal provision; split and named § 24 Abs. 2 EEG 2023.
Warmwasserspeicher an Wärmepumpen als Flexibilität; Mindestgrößen erhöhen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: An Wärmepumpen gekoppelte Warmwasserspeicher eignen sich als Flexibilitätsoption (P2H); dafür sollten die Mindestgrößen für Warmwasserspeicher bei neuen Heizungssystemen erhöht werden.
„bietet es sich an, die Mindestgrößen für Warmwasserspeicher bei neuen Heizungssystemen zu erhöhen“