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100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 85 Argumente aus rund 11 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem 100 Prozent Erneuerbare Stiftung übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo 100 Prozent Erneuerbare Stiftung allein steht

Bei 9 Streitfragen urteilt 100 Prozent Erneuerbare Stiftung anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Das Stadtstrom-Modell der finanziellen Mieterbeteiligung soll nicht weiterverfolgt werden.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist mit geringem Aufwand und wenig Bürokratie umsetzbar.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Das Stadtstrom-Modell setzt keinen Anreiz zu zeitgleichem Verbrauch und zu flexiblem Verhalten.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Vermieter sollen selbst erzeugten PV-Strom zu einem marktüblichen Preis an Mieter abgeben dürfen.

Weitere 1 anzeigen

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 85 Argumenten stehen 66 auf der Landkarte und 19 sind Einzelforderungen. 3 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 37 Argumente sind entstanden, weil sie 20 längere Textstellen geteilt hat. 42 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 4 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Flexibilitäten werden künftig für Netz- und Systemdienstleistungen benötigt

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Auf Flexibilitäten, die künftig für wichtige Netz- und Systemdienstleistungen benötigt werden, kann laut der Stellungnahme nicht verzichtet werden, was das BMWK in der Photovoltaik-Strategie selbst an mehreren Stellen betone.

„dass wir es uns nicht leisten können, auf Flexibilitäten zu verzichten, die wir in der Zukunft für wichtige Netz- und Systemdienstleistungen benötigen.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a claim about the lack of incentive in the balance-based tenant-participation model with a separate claim that flexibility will be needed for grid services; each can be accepted or rejected independently.

PV ist eine äußerst wirtschaftliche Erneuerbaren-Technologie

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stiftung 100pes stellt fest, dass Photovoltaik eine äußerst wirtschaftliche Erneuerbaren-Technologie ist.

„Photovoltaik ist eine äußerst wirtschaftliche und zur breiten Teilhabe der Bürger:innen geeignete Erneuerbaren-Technologie“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangspunkt verbindet zwei unabhängig prüfbare Aussagen (Wirtschaftlichkeit und Eignung zur breiten Bürgerteilhabe) und wird daher aufgeteilt.

Begrüßung der PV-Strategie und ihrer Marktbeteiligung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Stiftung begrüßt die umfassenden, ambitionierten Vorhaben der PV-Strategie, insbesondere PV-Betreiber:innen durch einfache Regulierung an allen Strom- und Flexibilitätsmärkten zu beteiligen.

„begrüßen wir ausdrücklich“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Grundversorgungstarife variieren stark und sind teils sehr niedrig

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Grundversorgungstarife in Deutschlands mehr als 800 Netzgebieten variieren stark und sind bisweilen sehr niedrig.

„Denn die Grundversorgungstarife in Deutschlands mehr als 800 Netzgebieten variieren stark“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet mehrere unabhängig bewertbare Behauptungen (Tarifvariation, Wirkung des 90-%-Deckels, Überwachungsaufwand), daher Aufteilung in drei Punkte.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 6 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Naturschutzsensible Nutzung stillgelegter Agrarflächen begrüßt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die naturschutzsensible Verwendung stillgelegter landwirtschaftlicher Flächen für PV-Freiflächenanlagen ist zu begrüßen.

„ist die naturschutzsensible Verwendung von s tillgelegte n landwirtschaftliche n Flächen für PV - Freiflächenanlagen zu begrüßen.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Opt-out-Regelung für benachteiligte Gebiete bei PV-Freiflächen begrüßt

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die geplante Opt-out-Regelung bei der Öffnung der Flächenkulisse für benachteiligte Gebiete, die das BMWK für PV-Freiflächenanlagen ankündigt, wird begrüßt.

„geplante opt-out-Regelung bei der Öffnung der Flächenkulisse für benachteiligte Gebiete“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two separate announced measures (opt-out rule, easier building permits) that a reader could accept or reject independently; each is now stated standalone with BMWK/PV-Freiflächen context.

Akteursvielfalt in benachteiligten Gebieten sichern

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: In benachteiligten Gebieten muss angesichts der dringend notwendigen Nutzung jeder verfügbaren Fläche Raum für viele verschiedene Akteure bleiben.

„Angesichts des dringend notwendigen Nutzung jeder verfügbaren Fläche ist es aus Sicht der 100pes notwendig, auch in diesen Gebieten einer viele Akteuren Raum zu geben“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband die Begrüßung der angekündigten Förderüberprüfung mit einer eigenständigen Forderung nach Akteursvielfalt; beide Aussagen lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.

Erleichterungen im Baugenehmigungsverfahren für PV-Freiflächen begrüßt

Dasselbe Argument hat auch MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Einreichende begrüßt, dass das BMWK in der PV-Strategie neben Erleichterungen in der Bauleitplanung auch Erleichterungen im Baugenehmigungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen für sinnvoll hält.

„die Erleichterung der Baugenehmigungsverfahren“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Geplante Überprüfung der Förderung kleiner PV-Freiflächenanlagen begrüßt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreicherin begrüßt die Ankündigung des BMWK, die Förderung von PV-Freiflächenanlagen unter 1 MW bzw. von Bürgerenergie-Anlagen unter 6 MW in benachteiligten Gebieten zu überprüfen.

„Die 100 pes begrüßt nachdrücklich die Ankündigung des BMWK, die Förderung von PV-FF-Anlagen unter 1 MW bzw. bei Bürgerenergie-Anlagen unter 6 MW in benachteiligten Gebieten zu überprüfen.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband die Begrüßung der angekündigten Förderüberprüfung mit einer eigenständigen Forderung nach Akteursvielfalt; beide Aussagen lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.

Parkplatz-PV darf Entsiegelung und Begrünung nicht verhindern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Parkplatz-PV sollte so gestaltet werden, dass Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen nicht verhindert werden, sonst leiden Hitzeschutz und Biodiversität.

„Bei de r geplanten Parkplatz -PV sollte darauf geachtet werden, dass hierdurch keine Entsiegelungs - und Begrünungsmaßnahmen verhindert werden“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 21 Argumente, 18 davon auf der Landkarte

Prüfung geringerer Abstandsvorgaben in Bauordnungen für Dachanlagen unterstützt

Dasselbe Argument hat auch GdW vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Einreichung unterstützt den Vorschlag der Photovoltaik-Strategie, geringere Abstandsvorgaben in den Bauordnungen zu prüfen, um die Dachausnutzung für Photovoltaik zu verbessern.

„Reduzierung der Abstandsvorgaben in den Bauordnungen ist im Sinne verbesserter Dachausnutzung“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Reduzierte Abstandsvorgaben in Bauordnungen sind uneingeschränkt zu begrüßen

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie angekündigte Reduzierung der Abstandsvorgaben in den Bauordnungen wird in vollem Umfang begrüßt.

„Die in der Strategie angekündigte Reduzierung der Abstandsvorgaben in den Bauordnungen ist im Sinne verbesserter Dachausnutzung in vollem Umfang begrüßenswert“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage verbindet eine Wertung (Begrüßung der Reduzierung) mit einer prüfbaren Wirkungsbehauptung (bessere Dachausnutzung); beide lassen sich getrennt akzeptieren oder ablehnen.

HDE begrüßt flexiblere Direktvermarktungspflicht ab 100 kW

Dasselbe Argument hat auch HDE vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt den im Entwurf der Photovoltaik-Strategie dargelegten Vorschlag, die Regelung zur Direktvermarktungspflicht ab 100 kW flexibler zu gestalten.

„Pflicht zur Direktvermarktung des Stromes aus Anlagen der Größenordnung rund um 100 kW vorzunehmen, ist zu begrüßen.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

PV-Strategie-Entwurf sieht Umgestaltung der Direktvermarktungsgrenze vor

Dasselbe Argument hat auch HTW vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Entwurf der PV-Strategie des BMWK (Abschnitt 3.2) sieht vor, die Grenze der Direktvermarktungspflicht für PV-Anlagen umzugestalten.

„Die in der Strategie erwähnte Absicht , eine flexiblere Gestaltung der Pflicht zur Direktvermarktung des Stromes aus Anlagen der Größenordnung rund um 100 kW vorzunehmen,“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Überschusseinspeisung ab 2023 zu niedrig vergütet; § 48 Abs. 2 EEG anheben

Dasselbe Argument hat auch DGRV vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Vergütungssätze für die Überschusseinspeisung ab 1. Januar 2023 sind zu niedrig und sollten in § 48 Abs. 2 EEG 2023 erhöht werden.

„den Mieterstromzuschlag und die Überschusseinspeisung auf ein auskömmliches und realistisches Maß anzuheben“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

EEG 2023: Vergütung per gleitender Überschusseinspeisung (virtueller Anlagensplit) erhöhen

Dasselbe Argument hat auch DGRV vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Vergütung für Überschusseinspeisung nach § 48 Abs. 2 EEG 2023 soll durch einen gleitenden Übergang von Voll- zur Überschusseinspeisung („virtueller Anlagensplit“) erhöht werden: Der Eigenversorgungsanteil des eingespeisten Stroms erhält den niedrigen Satz der Überschusseinspeisung, der Rest den höheren Satz der Volleinspeisung, gedeckelt ab 50 Prozent Eigenversorgung.

„benötigt es aus unserer Sicht ein gleitendes System für die Bestimmung der Vergütung“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Gleitende Überschusseinspeisung führt zu Boom dachfüllender PV-Anlagen

Dasselbe Argument hat auch EENA EG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Wenn Volleinspeisung wirtschaftlich betrieben werden kann, führt das vom Einreicher vorgeschlagene Vergütungsmodell der „gleitenden Überschusseinspeisung“ (virtueller dynamischer Anlagensplit) im EEG zu einem Boom dachfüllender Anlagen, unabhängig von der Eigenstromrate.

„Diese gleitende Regelung gewährleistet einen Anreiz, die Dächer voll zu belegen“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Gleitendes Vergütungsmodell senkt Wechselmodalitäten und Abstimmungsaufwand

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Das vorgeschlagene gleitende Vergütungsmodell vermeidet laut Stellungnahme komplizierte Wechselmodalitäten zwischen Volleinspeisung und Überschusseinspeisung und verringert den bürokratischen Abstimmungsaufwand gegenüber dem Netzbetreiber.

„reduziert aber auch den bürokratischen Abstimmungsaufwand gegenüber dem Netzbetreiber“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte vier unabhängig bewertbare Wirkungsbehauptungen (Wirtschaftlichkeit, Dachbelegung, Renditen, Bürokratie); jede steht nun einzeln und nennt das Modell ausdrücklich.

Gleitendes Vergütungsmodell sorgt für vergleichbare Renditen

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Das vorgeschlagene gleitende Vergütungsmodell für Überschusseinspeisung sorgt laut Stellungnahme auch bei unterschiedlichen Vor-Ort-Verbrauchsraten für vergleichbare Renditen.

„sorgt auch bei unterschiedlichen Vor-Ort-Verbrauchs-Raten für vergleichbare Renditen“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte vier unabhängig bewertbare Wirkungsbehauptungen (Wirtschaftlichkeit, Dachbelegung, Renditen, Bürokratie); jede steht nun einzeln und nennt das Modell ausdrücklich.

Gleitendes Vergütungsmodell vermeidet Sprung in die Unwirtschaftlichkeit

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Das vorgeschlagene gleitende Vergütungsmodell für Überschusseinspeisung (Vergütungssatz je nach Anteil des Vor-Ort-Verbrauchs) vermeidet laut Stellungnahme den Sprung in die Unwirtschaftlichkeit bei nur geringem Vor-Ort-Verbrauch.

„vermeidet den Sprung in die Unwirtschaftlichkeit durch einen nur geringen Vor-Ort-Verbrauch“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte vier unabhängig bewertbare Wirkungsbehauptungen (Wirtschaftlichkeit, Dachbelegung, Renditen, Bürokratie); jede steht nun einzeln und nennt das Modell ausdrücklich.

11-GW-Dachziel macht PV bei Neubauten faktisch zur Pflicht

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das Ausbauziel der PV-Strategie 2023 von jährlich 11 GW auf Dächern bedeutet nach Auffassung der Stellungnahme, dass bei neuen Gebäuden faktisch immer eine PV-Anlage installiert werden muss und bestehende Dächer schnell nachgerüstet werden.

„Das angestrebte PV-Ausbauziel von jährlich 11 GW auf Dächern bedeutet, dass bei neuen Gebäuden faktisch immer eine PV-Anlage installiert werden muss“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (what the 11 GW target means for new buildings) with a judgment about its effect on roof greening, so it is split in two.

PV-Strategie: einmalige Meldung der Volleinspeisung beim Parallelbetrieb begrüßt

Dasselbe Argument hat auch SCHRAG SONNENSTROM vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Einreichung begrüßt das Vorhaben der PV-Strategie 2023 zum Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf einem Dach, wonach eine einzige Meldung am Anfang genügen soll, um den Betrieb einer Anlage als Volleinspeisung mitzuteilen.

„Der geplante Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf einem Dach ist zu begrüßen.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Anlagenzusammenfassung blockiert Projekte gegenseitig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Regelung zur Anlagenzusammenfassung in § 24 Abs. 2 EEG 2023 fasst Bürgersolarparks mit allen anderen Solarparks im 2-km-Umkreis zusammen, wodurch sich bei der nötigen Ausbaugeschwindigkeit Projekte absehbar gegenseitig blockieren.

„Dadurch werden sich bei der erforderlichen Ausbaugeschwindigkeit absehbar Projekte gegenseitig blockieren.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

EEG § 24 Abs. 2: Bürgerenergie-Solarparks nur untereinander zusammenfassen

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Bei der Anlagenzusammenfassung nach § 24 Abs. 2 EEG 2023 sollen Solarparks von Bürgerenergiegesellschaften nur mit anderen Bürgerenergie-Solarparks zusammengefasst werden, nicht mit sonstigen EEG-Solarparks, damit sich Projekte nicht gegenseitig blockieren.

„Wir schlagen daher vor, dass nur Bürgerenergiesolarparks weiterhin untereinander zusammengefasst werden“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three separable claims (citizen solar parks only grouped among themselves, PPA exclusion, analogous rule for wind parks) and lacked reference to the legal provision; split and named § 24 Abs. 2 EEG 2023.

EEG § 24 Abs. 2: Nur Bürgerenergie-Solarparks untereinander zusammenfassen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme schlägt vor, bei der Anlagenzusammenfassung nach § 24 Abs. 2 EEG 2023 nur Bürgerenergie-Solarparks weiterhin untereinander zusammenzufassen, damit die beihilferechtlichen Vorgaben für Bürgerenergie nicht unterlaufen werden können.

„nur Bürgerenergiesolarparks weiterhin untereinander zusammengefasst werden, um die beihilferechtlichen Vorgaben für Bürgerenergie nicht unterlaufen zu können“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nannte weder die Regelung (§ 24 Abs. 2 EEG 2023, Anlagenzusammenfassung) noch dass es ein Änderungsvorschlag der Stellungnahme ist; das ist jetzt ergänzt.

EEG § 24 Abs. 2: PPA-Projekte von der Anlagenzusammenfassung ausnehmen

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Solarprojekte mit Direktabnahmeverträgen (PPA) sollen nach Ansicht der Stellungnahme generell nicht Teil der Anlagenzusammenfassung nach § 24 Abs. 2 EEG 2023 sein.

„PPA-Projekte sollten generell nicht Teil der Anlagenzusammenfassung sein.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three separable claims (citizen solar parks only grouped among themselves, PPA exclusion, analogous rule for wind parks) and lacked reference to the legal provision; split and named § 24 Abs. 2 EEG 2023.

Geplanter Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb zweier Anlagen auf einem Dach

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Photovoltaik-Strategie sieht einen Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf einem Dach vor.

„Der geplante Bürokratieabbau beim Parallelbetrieb von zwei Anlagen auf einem Dach ist zu begrüßen.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Satz verbindet die Tatsachenbehauptung (Bürokratieabbau ist geplant) mit der Wertung (zu begrüßen); beide werden getrennt.

Nachbar-Anlagen von Zusammenfassung ausnehmen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei Dachanlagen sollte in § 24 Abs. 1 EEG 2023 ein Kriterium eingeführt werden, um Anlagen unterschiedlicher Privatpersonen (Nachbaranlagen) voneinander zu unterscheiden und nicht zusammenzufassen.

„ein geeignetes Kri terium einzuführen , um Anlagen bspw. unterschiedlicher Privatpersonen voneinander unterscheiden zu können.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Dach-PV-Ausbau stellt Dachbegrünung als Klimaanpassung in Frage

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der geforderte schnelle Dach-PV-Ausbau stellt laut Stellungnahme die Dachbegrünung in Frage, die heute schon genutzt und in vielen Städten vorgeschrieben wird, etwa für Klimaanpassung, Artenvielfalt und Ressourcenschonung.

„Dies stellt die Dachbegrünung als bereits heute genutzte und in vielen Städten vorgeschriebene Möglichkeit zur Klimaanpassung“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (what the 11 GW target means for new buildings) with a judgment about its effect on roof greening, so it is split in two.

Dauerhafte Tarifüberwachung nach §42a kostet Betreiber Zeit und Geld

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die dauerhafte Überwachung der Grundversorgungstarife, die §42a von Anlagenbetreibern verlangt, kostet Zeit und Geld, insbesondere bei Anlagen in mehreren Netzgebieten.

„Das Monitoring kostet zu viel Zeit und Geld.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet mehrere unabhängig bewertbare Behauptungen (Tarifvariation, Wirkung des 90-%-Deckels, Überwachungsaufwand), daher Aufteilung in drei Punkte.

Förderprogramm für Solargründächer auflegen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Parallel zum forcierten Dach-PV-Ausbau sollte ein Förderprogramm für Solargründächer aufgelegt werden, das als Teil des Solarpakets 1 mit dem BMUV-Vorhaben abgestimmt wird; PV und Dachbegrünung lassen sich so verbinden.

„sollte parallel zum forcierten Ausbau der Dach -PV ein Förderprogramm für Solargründächer aufge legt werden.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 27 Argumente, 23 davon auf der Landkarte

90-%-Deckel in §42a macht manche Mieterstromprojekte unmöglich

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die prozentuale Orientierung am Grundversorgertarif in §42a, also der Deckel von 90 % des Tarifs, macht manche Mieterstromprojekte unmöglich, wenn der Grundversorgungstarif besonders niedrig ist.

„Die prozentuale Orientierung am Grundversorgertarif in §42a macht zahlreiche Mieters-tromprojekte sogar unmöglich.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet mehrere unabhängig bewertbare Behauptungen (Tarifvariation, Wirkung des 90-%-Deckels, Überwachungsaufwand), daher Aufteilung in drei Punkte.

Preisdeckel für Mieterstrom wegen bestehenden Wettbewerbs nicht nachvollziehbar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Es ist nicht nachvollziehbar, Mieterstromverträge preislich zu deckeln, da sie ohnehin im Wettbewerb mit anderen Stromlieferverträgen stehen.

„Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, warum Mieterstromverträge, die ohnehin im Wettbewerb mit anderen Stromlieferverträgen stehen, preislich gedeckelt sind.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a value judgment (cap not justified given competition) with an empirical claim (cap prevents viable business models due to regional tariff differences); split into two.

Preisdeckel in §42a EnWG verhindert tragfähige Mieterstrom-Geschäftsmodelle

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Preisdeckel für Mieterstrom von 90 % des Grundversorgungstarifs in §42a EnWG verhindert tragfähige Geschäftsmodelle, weil die Grundversorgungstarife regional stark unterschiedlich ausgestaltet sind.

„Letzteres verhindert die Erstellung tragfähiger Geschäftsmodelle aufgrund der regional höchst unterschiedlichen Ausgestaltung von Grundversorgungstarifen.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a value judgment (cap not justified given competition) with an empirical claim (cap prevents viable business models due to regional tariff differences); split into two.

Bestehendes Recht schützt Mieter vor Kopplung von Miet- und Stromvertrag

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Hinsichtlich des Kopplungsverbots in § 42a EnWG schützen die übrigen Regelungen im EnWG und im BGB sowie die Rechtsprechung die Verbraucherrechte von Mieter*innen nach Ansicht der Einreichung bereits ausreichend.

„stellen die übrigen Regelungen im EnWG und im BGB sowie die Rechtsprechung bereits einen ausreichenden Schutz der Verbrau-cherrechte der Mieter*innen dar“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (bestehender Schutz durch EnWG, BGB, Rechtsprechung) mit der Wertung, § 42a bringe keinen Mehrwert; beides wird getrennt und neutral formuliert.

Freie Stromanbieterwahl begrenzt das Risiko zu hoher WEG-Strompreise

Dasselbe Argument hat auch Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Einreicherin sieht nicht die Gefahr, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Mieter:innen bei gemeinschaftlicher Stromerzeugung zu hohe Strompreise berechnet, weil Mieter:innen ihren Stromanbieter weiterhin frei wählen können und die WEG dadurch von unwirtschaftlichem Handeln abgehalten werde.

„haben Mieterstromanbieter*innen ohnehin keine Motivation, überhöhte Preise zu verlangen.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Vor-Ort-Nutzung bei 100-kW-Anlagen voll entwickeln

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Gerade bei Anlagen um 100 kW sollten neben der Netzeinspeisung auch Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung und Energy Sharing in vollem Umfang entwickelt werden.

„dafür gesorgt werden, dass neben der Netzeinspeisung die Möglichkeiten zur Stromnutzung vor Ort“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

GGV: einfache Verrechnung ohne Dienstleister ermöglichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sollte eine einfach umsetzbare Verrechnung eingespeister und verbrauchter Strommengen erlauben, auch für kleine Gebäude ohne professionellen Dienstleister.

„Es sollte damit eine einfach umsetzbare Verrechnung der eingespeisten und verbrauchten Strommengen möglich sein“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Zügige Umsetzung entscheidend

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Entscheidend für den Erfolg der Strategie ist vor allem die zügige Umsetzung der geplanten Maßnahmen, insbesondere eine praxistaugliche Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

„Entscheidend für den Erfolg ist vor allem die zügige Umsetzung der geplanten Maßnahmen.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Mieterstromzuschlag auf auskömmliches Maß anheben

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Der Mieterstromzuschlag im EEG 2023 sollte auf ein auskömmliches und realistisches Maß angehoben werden, weil er die gestiegenen Kosten für Anlagen, Installation, Finanzierung und Versicherung nicht widerspiegelt.

„den Mieterstromzuschlag und die Überschusseinspeisung auf ein auskömmliches und realistisches Maß anzuheben“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The original point bundles two separable demands (raise the Mieterstromzuschlag; raise the Überschusseinspeisung) that a reader could accept or reject independently.

Mieterstromzuschlag spiegelt gestiegene Kosten nicht wider

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Mieterstromzuschlag im EEG 2023 ergibt sich aus der Höhe im EEG 2021 abzüglich Degression und bildet die gestiegenen Kosten für Anlagen, Installation, Finanzierung und Versicherung nicht ab.

„Dies reflektiert in kei-ner Weise die allgemein gestiegenen Kosten für Anlagen, Installation, Finanzierung und Versi-cherung.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Energy Sharing ermöglicht gemeinsame vergünstigte Nutzung des Stroms

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Bei richtiger Ausgestaltung ermöglicht Energy Sharing Bürgerinnen und Bürgern, den Strom gemeinsam betriebener Anlagen auch gemeinsam vergünstigt zu nutzen.

„den Strom ihrer Anlagen auch gemeinsam vergünstigt nutzen können“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled four independently contestable claims (acceptance, investment, grid-friendly incentives, cheaper shared use); split into one point each.

Österreichisches Vorbild für gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: richtige Richtung

Dasselbe Argument hat auch Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Vorschlag der PV-Strategie des BMWK, sich bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung am österreichischen Vorbild zu orientieren, wird als Schritt in die richtige Richtung bewertet.

„Wir begrüßen ausdrücklich die Überlegungen in der Photovoltaik-Strategie, die sich an das Modell der Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) aus Österreich anlehnen.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

PV-Strategie: Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung zügig und durchdacht umsetzen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Das BMWK sollte nach Ansicht der Einreichung im Rahmen der Photovoltaik-Strategie so schnell wie möglich ein energiewirtschaftlich durchdachtes Konzept der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung umsetzen.

„Nun gilt es, so schnell wie möglich ein energiewirtschaftlich durchdachtes Konzept einer Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung umzusetzen.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Flag off_topic trifft nicht zu: Die Aussage betrifft ein Thema der PV-Strategie. Nur der fehlende Kontext (BMWK, PV-Strategie) wurde ergänzt, der Inhalt bleibt unverändert.

Finanzielle Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) in der PV-Strategie ablehnen

Dasselbe Argument hat auch prosumergy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Das in der PV-Strategie 2023 vorgesehene Modell „Stadtstrom“ (finanzielle Mieterbeteiligung) sollte abgelehnt werden, weil es die Energiewende und die Versorgungssicherheit konterkariere.

„Die Vorschläge für eine finanzielle Mieterbeteiligung lehnen wir ausdrücklich ab.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Mieterstrom-/GGV-Vorschläge begrüßt, außer Stadtstrom

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Vorschläge der Strategie zu Mieterstrom und Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung sind bis auf das Stadtstrom-Modell zielführend und uneingeschränkt begrüßenswert.

„bis auf die Vorschläge zum sog. Stadtstrom-Modell“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

„Stadtstrom“ (Mieterbeteiligung) nimmt Anreiz zu Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch

Dasselbe Argument hat auch prosumergy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme argumentiert, das in der Photovoltaik-Strategie vorgeschlagene Modell der finanziellen Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) beeinträchtige Energiewende und Versorgungssicherheit, weil es jeden Anreiz für Gleichzeitigkeit von Erzeugung und Verbrauch, Sektorenkopplung und Lastmanagement entfernt.

„Sie bietet dafür aber keinerlei Anreiz, den eigenen Stromverbrauch zu flexibilisieren.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Energy Sharing setzt Anreize zu netzdienlichem Verbrauch

Dasselbe Argument hat auch EWS Elektrizitätswerke Schönau eG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Energy Sharing schafft Anreize, den eigenen Stromverbrauch an die Einspeisung der gemeinschaftlichen Anlagen auszurichten, mit positiven markt-, volkswirtschaftlichen und netztechnischen Effekten.

„Anreize, den Stromverbrauch an der Einspeisung der gemeinschaftlichen EE-Anlagen auszurichten“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

§ 42a EnWG sollte für Mieterstrom gestrichen werden

Dasselbe Argument hat auch Naturstrom AG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Zur Entbürokratisierung von Mieterstromprojekten sollten die Regelungen des § 42a EnWG gestrichen werden.

„Zusatzvorschriften für Mieterstrom-Verträge im Energiewirtschaftsgesetz streichen (§42a EnWG)“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

EnWG: Stromlieferung über Netznutzung definieren (für die GGV)

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Damit die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) laut der Photovoltaik-Strategie keine Lieferantenpflichten auslöst, soll das Energiewirtschaftsgesetz die Stromlieferung über das Kriterium der Netznutzung definieren, mit Änderungen in § 3 Nr. 15, 15c, 31a, 31c und 31d EnWG.

„Stromlieferung: Lieferung von Strom über ein Elektrizitätsversorgungsnetz“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne die Einreichung unverständlich (GGV, EnWG ungeklärt); die Umschreibung benennt Instrument und Vorhaben, Aussage und Richtung bleiben gleich.

EVU-Status schreckt Vermieter vom Mieterstrom ab

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In Österreich zeigt sich, dass der EVU-Status mit Lieferantenpflichten viele Vermieter und Gebäudeeigentümer davon abschreckt, PV-Versorgungsmodelle in größeren Gebäudekomplexen umzusetzen.

„der EVU-Status und die damit einhergehenden Lieferantenpflichten beim Mieterstrom viele Vermie-ter*innen und andere Eigentümer*innen von Gebäuden davon abschrecken“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

§ 42a EnWG: Kopplungsverbot und Laufzeitgrenze ohne Verbraucherschutz-Mehrwert

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das Kopplungsverbot und die Höchstlaufzeit für Mieterstromverträge in § 42a EnWG schaffen laut Einreichung zusätzliche Anforderungen, ohne einen entsprechenden Mehrwert für den Verbraucherschutz zu bringen.

„ohne einen entsprechenden Mehrwert für den Verbraucherschutz zu bringen“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (bestehender Schutz durch EnWG, BGB, Rechtsprechung) mit der Wertung, § 42a bringe keinen Mehrwert; beides wird getrennt und neutral formuliert.

Uneinheitliche Messkonzepte bremsen Mieterstrom

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Netzbetreiber übernehmen vorgeschlagene Messkonzepte nicht ohne Weiteres, was zusätzliche Hürden schafft und den Ausbau verlangsamt.

„Anlagenbetreiber*innen können nicht darauf vertrauen, dass ein von ihnen vorgeschlagenes Konzept ohne Weiteres vom Netzbetreiber übernommen wird.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Virtuelles Summenzählermodell mit Smart Meter Gateway

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Verrechnung der an der GGV beteiligten Verbraucher sollte über ein virtuelles Summenzählermodell mit einem Smart Meter Gateway im Gebäude erfolgen.

„sollte mittels virtuellem Summenzählermodell unter Nutzung eines Smart Meter Gateways im Gebäude abgewickelt werden“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Energy-Sharing-Umsetzungsfrist der EU in Deutschland versäumt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die EU-Erneuerbaren-Richtlinie (Art. 22, 2019) verlangte Energy Sharing bis Mitte 2021; die Frist lief ohne Umsetzung ab und kein deutsches Energiegesetz enthält bisher eine Regelung.

„Die Frist lief ohne entsprechende Umsetzung in deutsches Recht ab.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Maßnahmen zur Erleichterung von Energy Sharing fehlen in der PV-Strategie

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 253 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Dem Entwurf der PV-Strategie fehlen Maßnahmen, die Energy Sharing ermöglichen oder erleichtern.

„Aus Sicht der 100pes sollte das Recht auf Energy Sharing ein wichtiger Teil des nun verabschiedeten PV-Maßnahmenpakets sein.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

PV-Strategie sollte bei Energy Sharing dringend nachgebessert werden

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Photovoltaik-Strategie sollte beim Thema Energy Sharing dringend nachgebessert werden.

„sollte daher dringend nachgebessert werden“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verband eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Prüfauftrag nicht umgesetzt) mit zwei Forderungen (Nachbesserung; Recht auf Energy Sharing im Maßnahmenpaket); getrennt, damit jede einzeln bewertet werden kann.

Strategie ignoriert Prüfauftrag zu Energy-Sharing-Hemmnissen

Dasselbe Argument hat auch SPD vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die PV-Strategie des BMWK kommt dem Bundestagsbeschluss vom 05.07.2022 nicht nach, Hemmnisse für Energy Sharing zu prüfen und Vorschläge zu ihrer Beseitigung vorzulegen.

„Diesem Auftrag kommt die Photovoltaik-Strategie bislang leider nicht nach“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Balkonkraftwerke erleichtern 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Steckersolar-Erleichterungen begrüßt und zügig umsetzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Vorschläge zur erleichterten Nutzung von Balkonkraftwerken (weniger Meldepflichten, Schuko-Stecker, 800-W-Schwelle, Duldung rückwärtsdrehender Zähler) werden begrüßt und sollten sehr zeitnah umgesetzt werden.

„Es gilt nun, diese Maßnahmen sehr zeitnah und konsequent umzusetzen.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Netzanschlüsse beschleunigen 2 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Netzanschlussbedingungen vereinheitlichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: BMWK bzw. BNetzA sollten die Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen und Anforderungen der Verteilnetzbetreiber mit allen Mitteln vorantreiben, auch durch überregionale VNB-Arbeitsgemeinschaften.

„sollte von dem BMWK bzw. der BNetzA mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vorange-trieben werden“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Bundesweiten Messkonzept-Katalog erstellen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es sollte ein bundesweit gültiger Messkonzept-Katalog für eine Vielzahl von PV-Betriebsmodellen erstellt werden.

„einen bundesweit gültigen Messkonzept-Katalog für eine Vielzahl von PV-Betriebsmodellen zu erstellen“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 21 Argumente, 15 davon auf der Landkarte

Ausnahme für Bürgerenergie ist zum Nachteil geworden und politisch nicht gewollt

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die einreichende Organisation 100pes hält die Ausnahme von der Ausschreibungspflicht für Bürgerenergie bei der Höchstwert-Erhöhung nun für einen erheblichen Nachteil, der politisch nicht gewollt sein könne und zeitnah nachjustiert werden sollte.

„Was als Vorteil für die Bürgerenergie gedacht war, ist nun zu einem eklatanten Nachteil geworden. Eine solche Benachteiligung kann politisch nicht gewollt sein, eine Nachjustierung sollte zeitnah erfolgen.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable description of the EEG 2023 pricing mechanism, an evaluation of it as a disadvantage, and (in the passage) a separate remedy demand; split into three standalone, neutrally worded claims naming the provision and the submitter.

Regelung zu Zusammenschlüssen geht an der Praxis vorbei

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Regelung zu Zusammenschlüssen in der Bürgerenergie-Definition ist nicht praxisgerecht.

„Außerdem geht die Regelung zu Zusammenschlüssen an der Praxis vorbei“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischt eine prüfbare Aussage zum Geltungsbereich der Regelung mit dem Werturteil, sie gehe an der Praxis vorbei; beides ist getrennt akzeptierbar.

Hürde von 50 Personen für Bürgerenergiegesellschaften zu hoch

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Zahl von 50 benötigten Personen zur Bildung einer Bürgerenergiegesellschaft sollte neu justiert werden: Der Status sollte mit weniger Personen beginnen, die 50 erst bei Inbetriebnahme nachgewiesen werden.

„erst bei Inbetriebnahme der Anlage die 50 natürlichen Personen nachweisen zu müssen“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Akzeptanz- und Teilhabemaßnahmen entscheidend für Ausbauziele

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Neben Ausschreibungsmengen, Flächenkulisse und Entbürokratisierung ist die Förderung akzeptanz- und teilhabefördernder Maßnahmen von entscheidender Bedeutung für die Ausbauziele.

„die Förderung von akzeptanz-und teilhabefördernden Maßnahmen von entscheidender Be deutung“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Mindest-Bürgerbeteiligung bei großen Projekten: Arbeitsauftrag umsetzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das BMWK sollte schnellstmöglich den Arbeitsauftrag aus dem Entschließungsantrag zum EEG 2023 umsetzen und mit Kommunalverbänden und Branche Vorschläge für weitergehende Kommunal- und Bürgerbeteiligung entwickeln.

„Das BMWK sollte daher schnellstmöglich den politischen Arbeitsauftrag aus dem Entschließungsantrag“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Geplante Ausweitung der Tätigkeiten der FA Wind ist zu begrüßen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Ausweitung der Tätigkeiten der FA Wind (Fachagentur Windenergie an Land) wird befürwortet.

„Die geplante Ausweitung der Tätigkeiten der FA Wind ist zu begrüßen.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Zustimmung zur Ausweitung und die Forderung nach mindestens fünf neuen Stellen sind getrennt bewertbar. Beide Punkte nennen die FA Wind nun ausdrücklich, damit sie ohne die Einreichung verständlich sind.

Energy Sharing fördert Investitionen und das 215-GW-Ziel

Dasselbe Argument hat auch EWS Elektrizitätswerke Schönau eG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Energy Sharing kann das Interesse am Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen im regionalen Kontext steigern, Investitionen anreizen und so zum PV-Ziel von 215 GW bis 2030 beitragen.

„vor Ort steigern und damit private wie öffentliche Investitionen mobilisieren“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Energy Sharing stärkt Akzeptanz und Identifikation mit der Energiewende

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Energy Sharing verknüpft die finanzielle Entlastung von Haushalten mit unmittelbarer Teilhabe an der Energiewende und stärkt dadurch laut der Stellungnahme die Akzeptanz und die Identifikation mit der Energiewende.

„wodurch nachweislich die Akzeptanz und die Identifikation mit der Energiewende gestärkt wird“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled four independently contestable claims (acceptance, investment, grid-friendly incentives, cheaper shared use); split into one point each.

Bundesprogramm für Bürgerenergie nach Vorbild Schleswig-Holsteins ausweiten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das Bundes-Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ soll zeitnah nach dem Modell Schleswig-Holsteins mindestens auf Photovoltaik-Projekte, bestenfalls auf weitere Technologien ausgeweitet werden.

„sollte daher sehr zeitnah nach dem Modell Schleswig-Holsteins zumindest auf Photovoltaik-Projekte, bestenfalls auf weitere Technologien ausgeweitet werden“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The passage is on topic (citizen-energy funding in the PV strategy) but combines a factual comparison of the two programs with a separate demand to extend the federal program; the wording is rewritten neutrally.

Bundesprogramm nach Vorbild Schleswig-Holstein ausweiten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Bundesförderprogramm Bürgerenergiegesellschaften sollte sehr zeitnah nach Schleswig-Holsteiner Modell zumindest auf PV-Projekte, bestenfalls auf weitere Technologien ausgeweitet werden.

„zumindest auf Photovoltaik-Projekte, bestenfalls auf weitere Technologien ausgeweitet werden“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Prozessbegleitung für Kommunen auch bei Freiflächen-PV

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das angekündigte Beratungs- und Förderprogramm für Kommunen zu Beteiligung und Prozessbegleitung sollte auch für PV-Freiflächenprojekte gelten, nicht nur für Windprojekte.

„und nicht nur bei Windprojekten“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Projektgesellschaften unter Bürgerenergie-Definition fassen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Projektgesellschaften sollten unter die Definition fallen, wenn eine Muttergesellschaft aus dem Beteiligungsgebiet mindestens 75 % der Stimmrechte hält und aus mindestens 50 ortsansässigen natürlichen Personen besteht, die mindestens 70 % an ihr halten.

„mindestens 75 Prozent der Stimmrechte an der Projektgesellschaft hält“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Finanzielle Bürgerbeteiligung fördert Wertschöpfung, Akzeptanz, Investitionen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine angemessene finanzielle Bürgerbeteiligung gilt als wichtiger Faktor für höhere regionale Wertschöpfung, mehr Akzeptanz und Vertrauen in die Energiewende sowie als Anreiz für weitere Investitionen.

„Eine angemessene finanzielle Bürgerbeteiligung ist ein wichtiger Faktor für eine gesteigerte regionale Wert-schöpfung, eine erhöhte Akzeptanz“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a causal claim about the effects of financial citizen participation with the surrounding demand that the BMWK act; these can be accepted or rejected independently.

Marktprämie für Bürgerenergie dieses Jahr auf Höchstwert setzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Marktprämie für Bürgerenergiegesellschaften bei PV- (und Wind-)Anlagen sollte in diesem Jahr auf den aktuellen Höchstwert festgesetzt werden.

„Daher sollte die Marktprämie für Bürgerenergiegesellschaften bei PV -Anlagen (und für Windenergiea nlagen) in diesem Jahr auf den aktuellen Höchstwert festgesetzt werden.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Marktprämie für Bürgerenergie in diesem Jahr auf aktuellen Höchstwert setzen

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Marktprämie für Bürgerenergiegesellschaften bei PV-Anlagen (und Windenergieanlagen) soll nach Forderung von 100pes in diesem Jahr auf den aktuellen Höchstwert festgesetzt werden.

„die Marktprämie für Bürgerenergiegesellschaften bei PV-Anlagen (und für Windenergieanlagen) in diesem Jahr auf den aktuellen Höchstwert festgesetzt werden.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable description of the EEG 2023 pricing mechanism, an evaluation of it as a disadvantage, and (in the passage) a separate remedy demand; split into three standalone, neutrally worded claims naming the provision and the submitter.

BMWK soll Arbeitsauftrag zur Kommunal- und Bürgerbeteiligung rasch umsetzen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das BMWK soll den Arbeitsauftrag aus dem Entschließungsantrag zum EEG 2023 zur Kommunal- und Bürgerbeteiligung bei Erneuerbaren-Anlagen schnellstmöglich umsetzen.

„Das BMWK sollte daher schnellstmöglich den politischen Arbeitsauftrag aus dem Entschließungsantrag zum EEG 2023“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a causal claim about the effects of financial citizen participation with the surrounding demand that the BMWK act; these can be accepted or rejected independently.

Bundes-Bürgerenergieprogramm bürokratischer und enger als Fonds in Schleswig-Holstein

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das Bundesförderprogramm für Bürgerenergie bei Windenergieanlagen sei bürokratischer und thematisch enger als der Bürgerenergiefonds Schleswig-Holsteins, der alle Maßnahmen zur Treibhausgasminderung fördere und mit dem gute Erfahrungen gemacht worden seien.

„Das nun aufgelegte Bundesprogramm für Windenergieanlagen ist aber deutlich bürokratischer und thematisch begrenzt“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The passage is on topic (citizen-energy funding in the PV strategy) but combines a factual comparison of the two programs with a separate demand to extend the federal program; the wording is rewritten neutrally.

Bürgerenergiegesellschaft (§ 3 Nr. 15 d) EEG 2023): Projektgesellschaften erfassen

Dasselbe Argument hat auch DGRV vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Energiegenossenschaften setzen PV-Projekte von 1–6 MW oft über Tochter-Projektgesellschaften um, die bei Kooperationsprojekten anteilig Mitgesellschaftern gehören; die Definition der Bürgerenergiegesellschaft in § 3 Nr. 15 Buchstabe d) EEG 2023 trägt dem laut Stellungnahme nicht Rechnung und sollte erweitert werden.

„alle Projektgesellschaften, d.h. neben Zusammenschlüssen auch Tochtergesellschaften, betrachtet werden“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

EEG 2023: Bürgerenergie profitiert verzögert vom höheren Ausschreibungs-Höchstwert

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bürgerenergieanlagen, die nach §§ 46 und 48 EEG 2023 außerhalb der Ausschreibung bleiben, erhalten als Zuschlagswert den Durchschnitt der Vorjahreswerte (bei Windenergie des Vorvorjahres) und profitieren daher erst mit großer Verzögerung von der Erhöhung des Ausschreibungs-Höchstpreises für PV-Freiflächenanlagen.

„Damit werden die Bürgerenergieakteure erst mit großer Verzögerung von der Erhöhung des Ausschreibungs-Höchstpreises profitieren können.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable description of the EEG 2023 pricing mechanism, an evaluation of it as a disadvantage, and (in the passage) a separate remedy demand; split into three standalone, neutrally worded claims naming the provision and the submitter.

FA Wind soll mindestens fünf neue Stellen mit qualifiziertem Personal erhalten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Für die ausgeweitete Tätigkeit der FA Wind (Fachagentur Windenergie an Land) soll genügend qualifiziertes Personal, mindestens fünf neue Stellen, eingestellt werden.

„Es sollte dafür gesorgt werden, hierfür genügend qualifiziertes Personal (mindestens fünf neue Stellen) einzustellen.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Zustimmung zur Ausweitung und die Forderung nach mindestens fünf neuen Stellen sind getrennt bewertbar. Beide Punkte nennen die FA Wind nun ausdrücklich, damit sie ohne die Einreichung verständlich sind.

PV eignet sich zur breiten Teilhabe der Bürger:innen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stiftung 100pes stellt fest, dass sich Photovoltaik als Erneuerbaren-Technologie zur breiten Teilhabe der Bürger:innen eignet.

„zur breiten Teilhabe der Bürger:innen geeignete Erneuerbaren -Technologie“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Ausgangspunkt verbindet zwei unabhängig prüfbare Aussagen (Wirtschaftlichkeit und Eignung zur breiten Bürgerteilhabe) und wird daher aufgeteilt.

Energie- und Steuerrecht verzahnen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Steuerrechtliche Maßnahmen der PV-Strategie werden begrüßt

Dasselbe Argument hat auch Nordrhein-Westfalen (Ministerium) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die in der Photovoltaik-Strategie vorgeschlagenen Maßnahmen zur steuerrechtlichen Verbesserung für PV-Anlagen und zur wirksamen Verzahnung von Energie- und Steuerrecht werden begrüßt.

„Die vorgeschlagenen Änderungen sind in vollem Umfang begrüßenswert.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Über den Entwurf hinaus 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Anlagenzusammenfassung: Regel für Bürgerenergie analog auch für Windparks

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die vorgeschlagene Regel, Bürgerenergieparks nur untereinander zusammenzufassen, soll bei der Anlagenzusammenfassung analog auch für Windparks gelten.

„Für Windparks sollte diese Regel analog gelten.“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three separable claims (citizen solar parks only grouped among themselves, PPA exclusion, analogous rule for wind parks) and lacked reference to the legal provision; split and named § 24 Abs. 2 EEG 2023.

Warmwasserspeicher an Wärmepumpen als Flexibilität; Mindestgrößen erhöhen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: An Wärmepumpen gekoppelte Warmwasserspeicher eignen sich als Flexibilitätsoption (P2H); dafür sollten die Mindestgrößen für Warmwasserspeicher bei neuen Heizungssystemen erhöht werden.

„bietet es sich an, die Mindestgrößen für Warmwasserspeicher bei neuen Heizungssystemen zu erhöhen“

Originalstelle, 100 Prozent Erneuerbare Stiftung