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Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Behörde. Keinem Lager zugeordnet. 19 Argumente aus rund 2 Seiten.

Mit wem Regionale Planungsgemeinschaft Harz übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

13 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Regionale Planungsgemeinschaft Harz allein steht

Bei 4 Streitfragen urteilt Regionale Planungsgemeinschaft Harz anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 19 Argumenten stehen 9 auf der Landkarte und 10 sind Einzelforderungen. 1 Argument hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 5 Argumente sind entstanden, weil sie 3 längere Textstellen geteilt hat. 4 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 2 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Bund hat Ausbaurate auf 22 GW/Jahr angehoben

Dasselbe Argument hat auch Thüringen (Ministerium) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Bund hat die PV-Ausbauraten an die angehobenen Ausbauziele angepasst und auf 22 GW pro Jahr gesteigert, sodass 2030 rund 215 GW installiert sein sollen.

„2030 sollen etwa 215 GW Leistung in Deutschland installiert werden.“

Originalstelle, Regionale Planungsgemeinschaft Harz

PV-Leistung in Deutschland 2022: ca. 67 GW

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die 2022 in Deutschland installierte Photovoltaik-Leistung beträgt nach Angabe der Stellungnahme etwa 67 GW.

„Die 2022 installierte Leistung der PV in Deutschland beträgt ca. 67 GW“

Originalstelle, Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two separately checkable claims, the 2022 installed capacity and the 2030 target. I split them and named Germany and PV in each so they stand alone.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 17 Argumente, 8 davon auf der Landkarte

Region Harz: hochwertige Ackerflächen als Vorranggebiete Landwirtschaft

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In der Planungsregion Harz liegen überwiegend hochwertige Ackerflächen (Bodenwertzahlen > 50 bis über 90), die im Regionalplan als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft festgelegt sind.

„In unserer Planungsregion sind größtenteils hochwertige Ackerflächen mit Bodenwertzahlen > 50 (bis über 90) vorhanden, die im Regionalplan der Planungsregion Harz (REPHarz) als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft festgelegt sind.“

Originalstelle, Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Generelle Privilegierung bedroht Regionalplan-Festlegungen, raumordnerische Konflikte

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine generelle Privilegierung von PV-Flächen würde den regionalplanerischen Festlegungen für Landwirtschaft entgegenstehen und erhebliche raumordnerische Konflikte erzeugen.

„Eine generelle Privilegierung von PV-Flächen würde diesen Festlegungen entgegenstehen. Hieraus könnten sich erhebliche raumordnerische Konflikte ergeben.“

Originalstelle, Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Generelle PV-Außenbereichsprivilegierung im BauGB: Regionalplanung lehnt ab

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Die Regionale Planungsgemeinschaft Harz lehnt eine generelle Privilegierung von PV-Anlagen im Außenbereich nach dem BauGB ab, weil sie in ihrer Region hochwertige, als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft festgelegte Ackerflächen für gefährdet hält und raumordnerische Konflikte sowie zusätzlichen Planungsaufwand erwartet.

„Eine generelle Privilegierung von PV-Anlagen im Außenbereich im BauGB sehen wir außerordentlich kritisch.“

Originalstelle, Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Wort „sehr kritisch“ wurde neutral als Ablehnung mit den im Text genannten Gründen formuliert; Träger der Aussage und Bezugsrahmen (BauGB, Strategie) sind jetzt genannt.

Keine Privilegierung von Freiflächen-PV

Dasselbe Argument hat auch MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Freiflächen-PV sollte nicht im Außenbereich privilegiert werden und über die Bauleitplanung laufen.

„In der Regel sind PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) nicht privilegiert.“

Originalstelle, Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Privilegierung erzeugt neuen Planungsaufwand für Länder und Regionalplanung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei einer Privilegierung müssten PV-Freiflächenanlagen durch die Raumordnung stärker als bisher gesteuert werden, was neuen Planungsaufwand für Länder und Regionalplanungen verursacht.

„Außerdem entsteht neuer Planungsaufwand für die Länder oder Regionalplanunungen, denn auch PV- Freiflächenanlagen müssen dann durch die Raumordnung stärker als bisher gesteuert werden.“

Originalstelle, Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Bauleitplanung für PV-Freiflächen ist langwierig

Dasselbe Argument hat auch Innosun GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die planerische Ausweisung neuer Flächen und B-Planverfahren für PV-Freiflächenanlagen dauern wegen der vielen beteiligten Planungsebenen in der Regel 1,5 bis 5 Jahre.

„Da die planerische Ausweisung neuer Flächen für Freiflächenanlagen aufgrund der unterschiedlichen eingebundenen Planungsebenen oft langwierig ist“

Originalstelle, Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Hauptanlagen-Zulässigkeit lenkt Gewerbeflächen zu PV und löst neue Ausweisungen aus

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wenn PV-Anlagen als Hauptanlagen zulässig sind, würden ungenutzte Industrie- und Gewerbegebiete vermehrt für PV genutzt, worauf neue Gewerbeflächen meist im Außenbereich ausgewiesen würden.

„so besteht die Gefahr, dass durch diesen „Anreiz“ derzeit nicht belegte Industrie- und Gewerbe-gebiete vermehrt für PV-Anlagen genutzt werden und in der Folge wieder neue Industrie- und Gewerbeflächen, meist im Außenbereich auf der „grünen Wiese“ bauleitplanerisch gesichert werden.“

Originalstelle, Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Parkplatz-PV nutzt weitere bereits versiegelte Flächen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die neue Kategorie Parkplatz-PV-Anlagen in der Photovoltaik-Strategie soll es ermöglichen, weitere bereits versiegelte Flächen für PV-Freiflächenanlagen zu nutzen.

„Durch die neue Kategorie Parkplatz-PV-Anlagen sollen weitere bereits versiegelte Flächen für PV-Freiflächenanlagen genutzt werden.“

Originalstelle, Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte die beschreibende Aussage zur neuen Kategorie (versiegelte Flächen) mit der Wertung und Forderung, den Zubau zu begrüßen und zu erleichtern; beide sind getrennt prüfbar.

Baunutzungsverordnung: PV als Hauptanlagen im Gewerbegebiet klarstellen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Regionale Planungsgemeinschaft Harz fordert, in der Baunutzungsverordnung klarzustellen, dass PV-Anlagen als Hauptanlagen im Gewerbegebiet zulässig sind.

„Es soll daher klargestellt werden, dass PV-Anlagen als Hauptanlagen im Gewerbegebiet zulässig sind.“

Originalstelle, Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage über die Abweichung der Länder ist eine prüfbare Tatsachenbehauptung; die Forderung nach Klarstellung in der BauNVO ist ein eigenständiges Anliegen.

BauNVO: PV-Anlagen als Hauptanlagen im Gewerbegebiet klarstellen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Baunutzungsverordnung soll klarstellen, dass PV-Anlagen als Hauptanlagen im Gewerbegebiet zulässig sind, da sie Gewerbebetriebe aller Art ohne erhebliche Belästigung sind.

„Es soll daher klargestellt werden, dass PV-Anlagen als Hauptanlagen im Gewerbegebiet zulässig sind.“

Originalstelle, Regionale Planungsgemeinschaft Harz

BMWK plant BauNVO-Klarstellung: PV in Gewerbe-/Industriegebieten zulässig

Dasselbe Argument hat auch BEC Energie Consult GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Das BMWK strebt eine Klarstellung in der Baunutzungsverordnung an, wonach PV-Anlagen gemäß der aktuellen Rechtsprechung bundeseinheitlich in Gewerbe- und Industriegebieten zulässig sind.

„Zugleich sollte auch klargestellt werden, dass PV-Anlagen im Industriegebiet zulässig sind.“

Originalstelle, Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Freiraumschutz droht bei hohen Zubauraten aufgegeben zu werden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei den geplanten sehr hohen Zubauraten bis 2030 besteht die Gefahr, dass der Freiraumschutz aufgegeben wird.

„Es besteht die Gefahr, dass der Freiraumschutz bei den geplanten außerordentlich hohen Zubauraten bis 2030 aufgegeben wird.“

Originalstelle, Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Gerichte bestätigen PV in Gewerbe-/Industriegebieten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Mehrere (Ober-)Verwaltungsgerichte haben die Zulässigkeit von PV-Freiflächenanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten als Gewerbebetriebe aller Art unter bestimmten Gegebenheiten bestätigt.

„In den vergangenen Jahren haben mehrere (Ober-) Verwaltungsgerichte eine Zulässigkeit von PV-Freiflächenanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten als Gewerbebetriebe aller Art unter bestimmten Gegebenheiten bestätigt.“

Originalstelle, Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Manche Länder weichen bei PV-Freiflächenanlagen von der Rechtsprechung ab

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Regionale Planungsgemeinschaft Harz stellt fest, dass manche Bundesländer in der Praxis von der Rechtsprechung abweichen, die PV-Freiflächenanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten als Gewerbebetriebe aller Art bestätigt hat.

„In der Praxis weichen jedoch manche Bundesländer von der Rechtsprechung ab.“

Originalstelle, Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage über die Abweichung der Länder ist eine prüfbare Tatsachenbehauptung; die Forderung nach Klarstellung in der BauNVO ist ein eigenständiges Anliegen.

Weiteren Zubau von Parkplatz-PV begrüßen und in jedem Fall erleichtern

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Regionale Planungsgemeinschaft Harz begrüßt eine weitere Steigerung des Zubaus von Parkplatz-PV-Anlagen und hält es für geboten, diesen Zubau in jedem Fall zu erleichtern.

„Eine weitere Steigerung im Zubau dieser „besonderen Solaranlagen-Parkplatz-PV-Anlagen “ wird durch die Regionalplanung begrüßt und sollte in jedem Fall erleichtert werden.“

Originalstelle, Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte die beschreibende Aussage zur neuen Kategorie (versiegelte Flächen) mit der Wertung und Forderung, den Zubau zu begrüßen und zu erleichtern; beide sind getrennt prüfbar.

Widerspruch zum Flächenziel der Bundesregierung (<30 ha)

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die zusätzliche Neuausweisung von Gewerbeflächen durch PV-Hauptanlagen würde dem Flächenziel der Bundesregierung (<30 ha) entgegenstehen.

„Dies würde auch dem Flächenziel der Bundesregierung (<30 ha) entgegenstehen.“

Originalstelle, Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Zweck der Industrie-/Gewerbegebiete: Ansiedlung, Einnahmen, Arbeitsplätze

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Industrie- und Gewerbegebiete sind in der Bauleitplanung gesichert, um Gewerbe anzusiedeln, Gewerbeeinnahmen zu generieren und Arbeitsplätze zu schaffen, besonders Industriegebiete.

„Industrie- und Gewerbegebiete sind in der Bauleitplanung gesichert, um Industrie- und Gewerbe anzusiedeln und damit verbunden Gewerbeeinnahmen zu generieren und Arbeitsplätze zu schaffen.“

Originalstelle, Regionale Planungsgemeinschaft Harz

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Not off-topic: the claim is the premise of the Regionale Planungsgemeinschaft Harz's objection to allowing PV systems as main installations in commercial and industrial zones (Baunutzungsverordnung), so it bears on the PV strategy.