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MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)

Politik. Keinem Lager zugeordnet. 15 Argumente aus rund 1 Seite.

Mit wem MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt) übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

13 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt) allein steht

Bei 5 Streitfragen urteilt MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt) anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 15 Argumenten stehen 13 auf der Landkarte, 1 ist eine Einzelforderung und 1 ist eine offene Frage. 1 Argument hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 4 Argumente sind entstanden, weil sie 2 längere Textstellen geteilt hat. 4 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Zahlenmäßige Ausbauziele auch für 2023–2025 nennen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Strategie sollte trotz der Unsicherheiten zahlenmäßige Aussagen zu den Ausbauzielen für die Jahre 2023 bis 2025 treffen.

„sollten doch zahlenmäßige Aussagen der Ausbauziele getroffen werden“

Originalstelle, MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 14 Argumente, 12 davon auf der Landkarte

Agri-PV-Anlagen haben höhere Akzeptanz als andere PV-Freiflächenanlagen

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Akzeptanz von Agri-PV-Anlagen ist höher, weshalb der Autor eine Außenbereichsprivilegierung für sie anders bewertet.

„weil die Akzeptanz dieser Anlagen höher ist“

Originalstelle, MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Two independent claims (agricultural use retained; higher acceptance) were combined; split into one point each, made standalone by naming Agri-PV and the privilege context.

Bei AgriPV bleibt die Nutzung landwirtschaftlich, keine Nutzungsänderung

Dasselbe Argument hat auch FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energien vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Bebauungspläne sind nach Ansicht der Einreichenden hauptsächlich bei einer Nutzungsänderung der Fläche nötig, und bei AgriPV bleibt die Fläche landwirtschaftlich genutzt, sodass keine Nutzungsänderung vorliege.

„weil dort die landwirtschaftliche Nutzung erhalten bleibt“

Originalstelle, MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)

Privilegierung von Agri-PV befürworten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine Außenbereichsprivilegierung für Agri-PV-Anlagen ist zu befürworten.

„Anders sehe ich eine Privilegierung bei Agri-PV-Anlagen“

Originalstelle, MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)

Privilegierung kleiner hofnaher Anlagen befürworten, wenn untergeordnet

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine Privilegierung kleiner, hofnaher Anlagen ist vertretbar, sofern ihre Fläche im Vergleich zur vom Betrieb bewirtschafteten Gesamtfläche deutlich untergeordnet ist.

„Das gilt auch bei kleinen, hofnahen Anlagen, deren Flächengröße im Vergleich zu der vom jeweiligen Betrieb bewirtschafteten Gesamtfläche deutlich untergeordnet ist.“

Originalstelle, MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)

Keine weitere Privilegierung innerhalb der EEG-Flächenkulisse

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Innerhalb der EEG-Flächenkulisse soll es keine weitere Privilegierung von Freiflächen-PV im Außenbereich geben.

„sollte es deshalb innerhalb der Flächenkulisse des EEG keine weitere Privilegierung der PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich geben“

Originalstelle, MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)

Privilegierung im Außenbereich nähme Kommunen die Vorgaben per Bebauungsplan

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Würden alle PV-Freiflächenanlagen innerhalb der EEG-Flächenkulisse im Außenbereich privilegiert und bräuchten keinen Bebauungsplan mehr, könnten die Kommunen keine Vorgaben zur Ausgestaltung der Anlagen mehr über Festsetzungen eines Bebauungsplans machen.

„dann können die Kommunen keinerlei Vorgaben mehr zur Ausgestaltung der Anlagen über die Festsetzungen eines Bebauungsplans machen.“

Originalstelle, MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable consequence (no municipal requirements without a Bebauungsplan) with two evaluative claims (acceptance, undermining other approaches); split into three independently assessable points.

Prüfauftrag zur Außenbereichsprivilegierung für PV-Freiflächen zu unspezifisch

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Die Passage der PV-Strategie des BMWK (Entwurf März 2023, S. 10), eine Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich zu prüfen, ist nach Ansicht der Einreichenden zu unspezifisch formuliert.

„„Privilegierung im Außenbereich prüfen“ ist zu unspezifisch.“

Originalstelle, MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne die Einreichung unklar (worauf sich die Formulierung bezieht); jetzt benennt er das Dokument, die Seite und den Gegenstand, ohne den Anspruch zu verändern.

Weitere Privilegierung würde übrige gute Ansätze zum PV-Freiflächenausbau schwächen

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine weitere Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen innerhalb der EEG-Flächenkulisse würde die übrigen guten Ansätze zur Ausweitung der PV-Freiflächenanlagen konterkarieren.

„Eine solche Privilegierung würde die übrigen guten Ansätze für die Ausweitung der PV-Freiflächenanlagen konterkarieren.“

Originalstelle, MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable consequence (no municipal requirements without a Bebauungsplan) with two evaluative claims (acceptance, undermining other approaches); split into three independently assessable points.

Bestehende Privilegierung an Autobahnen/Schienenwegen ermöglicht Bebauung guter Böden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die bestehende Privilegierung im 200-Meter-Streifen an Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen erlaubt die Bebauung auch guter Böden mit hohen Ackerzahlen, ohne dass die Kommune einschreiten kann.

„weil dann auch gute Böden mit hohen Ackerzahlen bebaut werden können, ohne dass die Kommune einschreiten kann“

Originalstelle, MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)

Eingeschränkte Außenbereichsprivilegierung zurücknehmen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die auf Seite 9 beschriebene bestehende, eingeschränkte Außenbereichsprivilegierung (200 Meter an Autobahnen und Schienenwegen) soll zurückgenommen werden.

„dass die auf Seite 9 beschriebene eingeschränkte Außenbereichsprivilegierung zurückgenommen wird“

Originalstelle, MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)

Fehlende kommunale Gestaltung wäre für die Akzeptanz der PV-Freiflächen kontraproduktiv

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Wegfall kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten bei PV-Freiflächenanlagen wäre für die Akzeptanz dieser Form erneuerbarer Energien kontraproduktiv.

„Das halte ich für die Akzeptanz dieser Form der erneuerbaren Energien für absolut kontraproduktiv.“

Originalstelle, MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable consequence (no municipal requirements without a Bebauungsplan) with two evaluative claims (acceptance, undermining other approaches); split into three independently assessable points.

Privilegierung nimmt Kommunen Gestaltungsmöglichkeit

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Würden alle Freiflächen-PV-Anlagen innerhalb der EEG-Flächenkulisse im Außenbereich privilegiert und bräuchten keinen Bebauungsplan mehr, könnten Kommunen über Festsetzungen keine Vorgaben zur Ausgestaltung der Anlagen mehr machen.

„dann können die Kommunen keinerlei Vorgaben mehr zur Ausgestaltung der Anlagen über die Festsetzungen eines Bebauungsplans machen“

Originalstelle, MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)

Zieljahr 2030 bei 11-GW-Freiflächenziel ergänzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Beim strategischen Ziel von 11 GW Freiflächen-PV pro Jahr ab 2026 (Seite 8) sollte aus Übersichtlichkeitsgründen das Zieljahr 2030 ergänzt werden.

„schlage ich aus Übersichtlichkeitsgründen vor, das Zieljahr 2030 zu ergänzen“

Originalstelle, MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)

Zubau Freiflächen-PV 2023–2025 unklar

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es ist trotz vieler Unschärfen unklar, wie groß der Zubau an Freiflächen-PV in den Jahren 2023, 2024 und 2025 sein wird.

„unklar ist, wie groß der Zubau an FFPV in den Jahren 2023, 2024 und 2025 sein wird“

Originalstelle, MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)