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HeidelbergCement AG
Unternehmen. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 40 Argumente aus rund 4 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem HeidelbergCement AG übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- BRMin 18 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 16 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 15 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 15 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- OSNATECH GmbHin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ISFHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Lubenow + Peters, PartGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Müller Präzision GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BBSin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 22 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 21 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 20 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 19 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 16 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- VDLin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 18 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 14 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 13 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 17 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 14 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 11 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 13 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 12 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 7 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- DFMGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bürgerenergie Mainspitzein 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Gsun GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 19 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 19 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 17 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 16 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- AgroSolar Europe GmbHin 11 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 14 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutsche Leasing AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 12 von 17 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- DBVin 14 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 9 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 11 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 10 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 13 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 13 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 6 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 11 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 9 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- FMIin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- NABUin 9 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 7 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 7 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 7 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 3 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 4 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 5 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 4 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 3 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 1 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
- THIkeine gemeinsame Streitfrage
Wo HeidelbergCement AG allein steht
Bei 3 Streitfragen urteilt HeidelbergCement AG anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Freiflächen-PV soll im Außenbereich nach § 35 BauGB allgemein privilegiert werden.
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken
Für große PV-Anlagen sollte eine Beteiligungspflicht für die Bürger vor Ort eingeführt werden.
Europapolitische Instrumente nutzen
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 40 Argumenten stehen 27 auf der Landkarte und 13 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 12 Argumente sind entstanden, weil sie 7 längere Textstellen geteilt hat. 13 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 4 Argumente, 1 davon auf der Landkarte
PV-Strategie als ganzheitlicher Ansatz begrüßt
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der bbs unterstützt den Vorstoß des BMWK für einen ganzheitlichen Ansatz zum beschleunigten Ausbau der Photovoltaik in der PV-Strategie.
„Wir begrüßen den Vorstoß des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für einen ganzheitlichen Ansatz zum beschleunigten Ausbau der Photovoltaik“
Baustoffindustrie will aus eigenem Antrieb zur Erneuerbaren-Stromerzeugung beitragen
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden gibt an, dass die Unternehmen der Baustoffe-Steine-Erden-Industrie aus eigenem Antrieb und im Einklang mit den gesetzlichen Klimazielen einen Beitrag zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien leisten wollen.
„Unternehmerische Eigeninitiativen wie die Grünstrominitiative von Heidelberg Materials Deutschland können und müssen einen maßgeblichen Beitrag zur Energiewende leisten“
Beschleunigter Zubau erfordert Gesetzesänderungen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für einen beschleunigten PV-Zubau sind gesetzliche Änderungen nötig.
„Für einen beschleunigten Zubau bedarf es gesetzlicher Änderungen.“
Dekarbonisierung der Grundstoffindustrie braucht viel Strom
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Technologien zur Dekarbonisierung der Grundstoffindustrien sind sehr energieintensiv.
„dass Technologien zur Dekarbonisierung der Grundstoffindustrien sehr energieintensiv sind“
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 28 Argumente, 22 davon auf der Landkarte
Fehlende Privilegierung von PV im Außenbereich (§ 35 BauGB)
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: PV-Anlagen sind anders als Windkraftanlagen auch nach der kleinen Städtebaunovelle nicht nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegiert; Betriebe der Branche liegen fast ausschließlich im Außenbereich und müssen daher stets ein Planungsverfahren durchlaufen.
„Mangels Privilegierung gilt heute, dass für die Errichtung von PV-Anlagen stets ein aufwändiges Planungsverfahren (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Raumordnungsplan) vor dem (Bau-)Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss.“
PV-Freiflächenanlagen in § 35 BauGB privilegieren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: PV-Freiflächenanlagen sollten im Außenbereich über die Kleine Energienovelle des BauGB 2022 hinaus privilegiert werden, durch Einfügen von „und Solar“ in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.
„PV-Anlagen zur Gewinnung von solarer Energie sollten über die Anwendung des neuen § 35 Absatz 1 Nr. 8 BauGB hinaus im Außenbereich durch Ergänzung in Absatz 1 Nr. 5 erweitert privilegiert werden“
Solar gehört in den Rang von Wind- und Wasserkraft
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Ergänzung in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB stellt solare Stromgewinnung rechtlich auf eine Stufe mit Wind- und Wasserkraft und unterstreicht ihre klimapolitische Bedeutung.
„stellt diese Form der Stromgewinnung in den Rang der Klimaschutzenergien Wind- und Wasserkraft.“
Anzeigeverfahren bei Betriebsgenehmigungsbehörde bündeln
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Konzentration der Anzeigeverfahren bei der Genehmigungsbehörde des Betriebs beschleunigt zusätzlich gegenüber einem langwierigen Baugenehmigungsverfahren mit vorherigem Raumordnungsverfahren.
„Eine Konzentration der Anzeigeverfahren bei den Genehmigungsbehörden des Betriebs dient einer zusätzlichen Beschleunigung“
Lange Planungsverfahren widersprechen einer beschleunigten Energiewende
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die lange Dauer des vorgeschalteten Planungsverfahrens für Freiflächen-PV im Außenbereich steht nach Auffassung der Stellungnahme im Widerspruch zu einer beschleunigten Energiewende.
„steht somit im Widerspruch zu einer beschleunigten Energiewende.“
Planungsverfahren für Freiflächen-PV dauern bis zu ca. fünf Jahre
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Das vorgeschaltete Planungsverfahren (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Raumordnungsplan) für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich von Betrieben der Baustoff-Steine-Erden-Industrie dauert nach Angabe der Stellungnahme bis zu etwa fünf Jahre.
„Die Verfahrensdauer beläuft sich hierbei auf bis zu ca. fünf Jahre“
Rekultivierungsflächen haben kaum Nutzungskonflikte
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Rekultivierungsflächen weisen meist wenige oder keine Nutzungskonflikte mit PV-Anlagen auf; Erneuerbaren-Ausbau und Natur- und Biodiversitätsschutz gehen dort häufig Hand in Hand.
„Rekultivierungsflächen weisen in den meisten Fällen wenige oder keine Nutzungskonflikte zur Errichtung von PV-Anlagen auf.“
Abbau- und Folgeflächen eignen sich für PV
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Auf den von der Baustoffindustrie für die Rohstoffgewinnung gepachteten oder erworbenen Flächen ist PV-Freiflächenerrichtung während der Nutzung wie in der Folgenutzung, dauerhaft oder vorübergehend, möglich.
„Die uns zur Verfügung stehenden eigenen Flächen (Tagebaufolgeflächen, weitere gepachtete oder erworbene Flächen) sind ideal für die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen.“
Privilegierung auf vorbelastete Flächen beschränken und befristen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Privilegierung könnte auf vorbelastete Flächen (Rohstoffabbau, Deponien, Brach- und Konversionsflächen) beschränkt und befristet werden.
„Die Privilegierung könnte auch auf vorbelastete Flächen (ehemaliger Rohstoffabbau, Deponien, Brach- und Konversionsflächen) beschränkt und befristet werden.“
40-%-Überdeckung von Gewässern beschneidet Wirtschaftlichkeit von PV-Projekten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Eine Begrenzung der Überdeckung von Gewässerflächen mit PV-Floatinganlagen auf 40 % in § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG beschnitte nach Ansicht der Einreichung die Wirtschaftlichkeit solcher Projekte.
„auch die Wirtschaftlichkeit von Projekten beschnitten bliebe“
Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängig bestreitbare Aussagen (ungenutztes Potenzial; geminderte Wirtschaftlichkeit), im Original mit Bezug auf die 40-%-Grenze für Floating-PV nach § 36 WHG; hier eigenständig formuliert.
40-%-Überdeckung von Gewässern lässt PV-Potenzial unerschlossen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Eine Begrenzung der Überdeckung von Gewässerflächen mit PV-Floatinganlagen auf 40 % in § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG ließe nach Ansicht der Einreichung ein nicht unerhebliches PV-Potenzial ungenutzt.
„dass damit ein nicht unerhebliches Potenzial für PV unerschlossen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängig bestreitbare Aussagen (ungenutztes Potenzial; geminderte Wirtschaftlichkeit), im Original mit Bezug auf die 40-%-Grenze für Floating-PV nach § 36 WHG; hier eigenständig formuliert.
EEG-Novelle (Art. 12) begründet Regeln mit unsicheren gewässerökologischen Erkenntnissen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Begründung zu Art. 12 der EEG-Novelle führt als Sorge an, dass für die Gewässerökologie noch keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen.
„die in der Begründung zu Art. 12 der EEG-Novelle vorgetragene Sorge über noch nicht gesicherte Erkenntnisse für die Gewässerökologie“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte die prüfbare Beschreibung der Gesetzesbegründung mit der Wertung, dass diese Sorge die Vorschriften in der Abwägung nicht rechtfertigt; beides ist getrennt zustimmungs- bzw. widerlegbar.
Floating-PV gegenüber Wasserbehörden nur anzeigepflichtig
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: PV-Floatinganlagen sollten gegenüber den Wasserbehörden lediglich anzuzeigen sein.
„PV-Floatinganlagen nach Bauordnungsrecht der Länder gegenüber den Wasserbehörden lediglich anzuzeigen sein“
Floating-PV-Regelung in § 36 WHG so großzügig wie möglich fassen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Regelung zu schwimmenden PV-Anlagen (§ 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG) sollte so großzügig wie möglich gestaltet werden, weil eine Begrenzung auf 40 % Gewässerüberdeckung Potenzial und Wirtschaftlichkeit von Projekten beschneide.
„die Regelung so großzügig wie möglich zu gestalten“
Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängig akzeptierbare Forderungen (großzügige Ausgestaltung; regelmäßige Überprüfung weiterer Spielräume); zudem wurde die Regelung (§ 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG) benannt, damit die Punkte eigenständig verständlich sind.
Geltende WHG-Beschränkungen für schwimmende PV
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Seit Juni 2022 erlaubt § 36 Abs. 3 WHG schwimmende PV nur auf künstlichen Gewässern, mit höchstens 15 % Flächenbedeckung und 40 m Uferabstand.
„die hohen Anforderungen an schwimmende Solaranlagen aus dem Wasserhaushaltsgesetz in Bezug auf den Uferabstand (mind. 40 Meter) sowie die Flächenbedeckung des Gewässers (max. 15 Prozent der Gewässeroberfläche)“
Mindestuferabstand für PV-Floatinganlagen senken (§ 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG)
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Falls pauschale Abstandswerte beibehalten werden, sollte der Mindestabstand schwimmender PV-Anlagen zum Ufer gegenüber § 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG deutlich verringert werden.
„sollte im Vergleich zur aktuellen Regelung des § 36 Absatz 3 Nr. 2 WHG der Mindestabstand zum Ufer“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two independently acceptable demands (lower the shore distance, raise the coverage share) under the WHG rule; split into one point per demand, each keeping the condition that flat values are retained.
Ökologische Unsicherheit rechtfertigt restriktive Regeln für PV-Floating nicht
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Angesichts der Dringlichkeit der Energiewende rechtfertigt die von der Begründung zu Art. 12 der EEG-Novelle genannte Sorge über ungesicherte gewässerökologische Erkenntnisse in der Abwägung die aktuellen restriktiven Vorschriften für PV-Floatinganlagen nicht.
„Angesichts der Dringlichkeit der Energiewende rechtfertigt die in der Begründung zu Art. 12 der EEG-Novelle vorgetragene Sorge über noch nicht gesicherte Erkenntnisse für die Gewässerökologie in der Abwägung die aktuellen restriktiven Vorschriften nicht.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte die prüfbare Beschreibung der Gesetzesbegründung mit der Wertung, dass diese Sorge die Vorschriften in der Abwägung nicht rechtfertigt; beides ist getrennt zustimmungs- bzw. widerlegbar.
Sensible Uferbereiche ggf. durch andere Ansätze schützen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Statt pauschaler Flächen- und Abstandswerte könnten andere Ansätze erwogen werden, um besonders sensible Uferbereiche und Flachwasserzonen zu schützen.
„Um vor allem besonders sensible Uferbereiche und Flachwasserzonen zu schützen, könnten auch andere Ansätze in Erwägung gezogen werden.“
Spielräume für Floating-PV regelmäßig auf Erweiterung prüfen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Für die Regelung zu PV-Floatinganlagen (§ 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG) sollten regelmäßig weitere Spielräume, etwa über eine anfängliche Überdeckung von 40 % hinaus, geprüft werden.
„regelmäßig weitere Spielräume zu prüfen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängig akzeptierbare Forderungen (großzügige Ausgestaltung; regelmäßige Überprüfung weiterer Spielräume); zudem wurde die Regelung (§ 36 Abs. 3 Nr. 2 WHG) benannt, damit die Punkte eigenständig verständlich sind.
Überdeckung von Gewässern zunächst bis 40 % angemessen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine Überdeckung der Gewässerfläche mit PV-Floatinganlagen von zunächst bis zu 40 % wäre ein angemessener Ausgleich zwischen Natur-, Biodiversitäts- und Klimaschutz (Position auch des MIRO).
„eine Überdeckung der Gewässerflächen mit PV-Floatinganlagen von zunächst bis zu 40 % als eine angemessene Größenordnung“
WHG § 36: Hilfsweise Überdeckung schwimmender PV von mindestens 40 %
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden regt an, dass bei schwimmenden PV-Anlagen, falls pauschale Flächenvorgaben in § 36 Abs. 3 WHG bestehen bleiben, der zulässige Überdeckungswert mindestens 40 % der Gewässerfläche betragen soll, gestützt auf praktische Erfahrungen und gewässerökologische Erkenntnisse.
„deutlich verringert und die zu bedeckende Seefläche deutlich erhöht werden. Dies gilt für den Fall, dass pauschale Flächen- und Abstandswerte beibehalten werden sollen.“
WHG-Werte für schwimmende PV sind nach heutigem Wissensstand unverhältnismäßig
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichenden halten die bestehenden WHG-Werte zu Uferabstand und Flächenbedeckung für schwimmende Solaranlagen mit Blick auf den Stand des Wissens für nicht verhältnismäßig.
„halten mit Blick auf den Stand des Wissens die bestehenden Werte für nicht verhältnismäßig“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable statement of the current WHG values with an evaluative judgment of proportionality; split into the factual claim and the judgment.
Abschlussbetriebsplanung für parallele Rohstoff- und Grünstromgewinnung anpassen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die bergrechtlichen Zulassungsregeln für Abschlussbetriebspläne sollten so angepasst werden, dass Rohstoffgewinnung und Grünstromgewinnung auf bereits abgebauten Flächen parallel möglich sind.
„die bergrechtlichen Zulassungsregelungen für eine Abschlussbetriebsplanung angepasst werden, die eine parallele Gewinnung von Rohstoffen einerseits und der Gewinnung von Grünstrom auf bereits abgebauten Flächen andererseits vorsehen.“
Heidelberg Materials: PV auf eigenen Flächen deckt 60 % des eigenen Stroms
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Heidelberg Materials gibt in seiner Stellungnahme zur PV-Strategie des BMWK an, auf unternehmenseigenen, konfliktarmen Flächen in Deutschland mit Photovoltaik 60 % seines aktuellen Strom-Gesamtverbrauchs erzeugen zu können.
„Auf unseren unternehmenseigenen, konfliktarmen Flächen könnten wir mit Photovoltaik 60 % des aktuellen Strom-Gesamtverbrauchs von Heidelberg Materials in Deutschland erzeugen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das ursprüngliche Summary sprach fälschlich vom Gesamtstromverbrauch Deutschlands; gemeint ist der Stromverbrauch von Heidelberg Materials in Deutschland. Umformuliert mit Nennung des Akteurs und des Bezugs (PV-Strategie des BMWK).
Keine umfangreichen Prüfstatik-Berichte für PV im Bauordnungsrecht
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Für schwimmende oder stehende PV-Anlagen sollten nach dem Bauordnungsrecht der Länder keine umfangreichen Berichte zur Prüfstatik verlangt werden.
„Umfangreiche Berichte zur Prüfstatik sind ebenfalls nicht erforderlich“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a normative demand (no extensive structural-check reports) with a checkable factual premise (PV installations are as easy to erect as to dismantle); split and made standalone.
PV auf immissionsschutzrechtlich genehmigten Flächen nur anzeigen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: PV-Anlagen auf immissionsschutzrechtlich genehmigten Flächen wie Steinbrüchen sollten gegenüber den Immissionsschutzbehörden lediglich anzuzeigen sein.
„PV-Anlagen auf immissionsschutzrechtlich genehmigten Flächen, wie z. B. Steinbrüchen, sollten nach Bauordnungsrecht der Länder gegenüber den zuständigen Immissionsschutzbehörden lediglich angezeigt werden müssen.“
PV-Anlagen sind ebenso leicht auf- wie abzubauen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Schwimmende oder stehende PV-Anlagen lassen sich ebenso leicht aufbauen wie wieder abbauen.
„weil sie ebenso leicht auf- wie abzubauen sind“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a normative demand (no extensive structural-check reports) with a checkable factual premise (PV installations are as easy to erect as to dismantle); split and made standalone.
PV-Flächen mit Wiese als extensive Landwirtschaft anerkennen
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Flächen mit PV-Anlagen sollten als extensive Landwirtschaft anerkannt werden, wenn darunter eine beweidete oder gemähte Wiese liegt, da dies der Landwirtschaft zugutekommt.
„Flächen, auf denen PV-Anlagen installiert sind, sollten allerdings als extensive Landwirtschaft anerkannt werden, wenn sich unter der Anlage eine Wiese befindet, die beweidet wird oder gemäht werden muss“
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte
Bundesweit einheitliche Verfahrensfreiheit von PV in Landesbauordnungen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Per Bundesgesetz sollten PV-Anlagen in den Landesbauordnungen einheitlich als verfahrensfreie Vorhaben lediglich anzeigepflichtig sein.
„sollten PV-Anlagen durch bundesgesetzliche Vorgabe (konkurrierende Gesetzgebung Raumordnung, Art. 72, 74 GG) einheitlich in den Landesbauordnungen als verfahrensfreie Vorhaben lediglich einer Anzeige gegenüber den zuständigen (Bau-)Behörden bedürfen“
Genehmigungsfiktion einen Monat nach Anzeige
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Legalisierung eines angezeigten PV-Vorhabens sollte automatisch einen Monat nach Eingang der Anzeige eintreten (analog § 15 Abs. 2 BImSchG).
„eine Legalisierung des Vorhabens sollte automatisch einen Monat nach Anzeigeeingang bei der Behörde eintreten (vgl. § 15 Abs. 2 BImSchG)“
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
Zentrale Stelle für PV-Bauanzeigen und Windkraftanträge
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Eine neu zu schaffende zentrale Stelle, die nur PV-Anzeigen und Windkraftanträge bearbeitet, könnte die Bauanzeigen genehmigen.
„Die Bauanzeigen könnten durch eine neu zu schaffende zentrale Stelle genehmigt werden, die sich ausschließlich mit Anzeigen für PV und Anträgen für Windkraftanlagen auseinandersetzt.“
Europapolitische Instrumente nutzen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
PV-Anlagen sind einfache bauliche Anlagen ohne erkennbare Umweltnachteile
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: PV-Anlagen sind lediglich bauliche Anlagen; nachteilige Umweltauswirkungen, die eine UVP rechtfertigen würden, sind bei schwimmenden oder stehenden Anlagen nicht erkennbar.
„Nachteilige Umweltauswirkungen, die insbesondere durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung untersucht und bewertet werden, sind bei diesen schwimmenden (Floating-) oder stehenden PV-Anlagen nicht zu erkennen.“
Über den Entwurf hinaus 4 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
§ 55 Abs. 2 Nr. 3 BBergG: Satz zur Wiedernutzbarmachung für erneuerbare Energien
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme schlägt vor, § 55 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesberggesetzes (BBergG) um einen Satz 3 zu ergänzen, wonach die Wiedernutzbarmachung der Oberfläche zur Gewinnung erneuerbarer Energien sicherzustellen ist.
„Eine Wiedernutzbarmachung der Oberfläche zum Zwecke der Gewinnung von erneuerbaren Energien ist sicherzustellen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point referred to the provision without naming the statute; rewritten to name the Bundesberggesetz and the proposed addition. Claim and direction unchanged.
Bergämter sollen anzeigepflichtige PV-Anlagen zulassen (BBergG)
Dasselbe Argument hat auch BBS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: PV-Anlagen, die nach Landesbauordnung anzuzeigen sind, sollten von den Bergämtern zugelassen werden, solange die Bergaufsicht besteht (§ 69 BBergG).
„PV-Anlagen, die nach Landesbauordnung anzuzeigen sind, sollten von den Bergämtern zugelassen werden, solange die Bergaufsicht besteht (§ 69 BBergG).“
Bergrecht bietet wichtige Möglichkeiten für den PV-Ausbau
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das Bergrecht (BBergG) enthält nach Ansicht der Einreichung wichtige Möglichkeiten, den Ausbau der Photovoltaik voranzubringen.
„Wir sehen zudem wichtige Möglichkeiten im Bergrecht“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixed claim: a checkable statement (draft omits mining law) and an assessment (mining law offers important PV opportunities); split into two independent points.
Entwurf der PV-Strategie behandelt das Bergrecht nicht
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der Entwurf der Photovoltaik-Strategie 2023 des BMWK berücksichtigt die Möglichkeiten des Bergrechts nicht.
„die im Entwurf der PV-Strategie keine Berücksichtigung finden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixed claim: a checkable statement (draft omits mining law) and an assessment (mining law offers important PV opportunities); split into two independent points.