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Viessmann Group

Unternehmen. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 20 Argumente aus rund 2 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Viessmann Group übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Viessmann Group allein steht

Bei 2 Streitfragen urteilt Viessmann Group anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 20 Argumenten stehen 15 auf der Landkarte und 5 sind Einzelforderungen. 3 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 5 Argumente sind entstanden, weil sie 3 längere Textstellen geteilt hat. 8 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 3 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Bei der PV-Zubau-Vervielfachung wurde bereits viel erreicht

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bundesgesetzgeber, Bundesregierung und nachgeordnete Behörden haben nach Ansicht der Stellungnahme in kurzer Zeit bereits Wesentliches für die notwendige Vervielfachung des PV-Zubaus erreicht, worauf der Entwurf der PV-Strategie zu Recht verweist.

„Der Entwurf verweist zurecht auf das in kurzer Zeit bereits Erreichte für die notwendige Vervielfachung des PV-Zubaus.“

Originalstelle, Viessmann Group

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (much has been achieved quickly) with a value judgment (the achievement deserves praise); split into the two.

Leistung bei PV-Zubau verdient positive Hervorhebung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die bisherige Leistung von Bundesgesetzgeber, Bundesregierung und nachgeordneten Behörden beim PV-Zubau ist positiv hervorzuheben.

„Diese Leistung des Bundesgesetzgebers, der Bundesregierung sowie der nachgeordneten Behörden ist im positiven Sinne hervorhebenswert.“

Originalstelle, Viessmann Group

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable claim (much has been achieved quickly) with a value judgment (the achievement deserves praise); split into the two.

Lob für den Strategieentwurf

Dasselbe Argument hat auch DGS vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Entwurf der Photovoltaik-Strategie 2023 wird als exzellent bewertet.

„Viessmann begrüßt die Vorlage des Entwurfs für eine Photovoltaik-Strategie ausdrücklich.“

Originalstelle, Viessmann Group

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Marktstammdatenregister-Meldung per Schnittstelle automatisieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die gesonderte Anmeldung im Marktstammdatenregister soll entfallen und über eine digitale Schnittstelle zwischen Netzbetreiber und Register erfolgen.

„Die gesonderte Anmeldung im Marktstammdatenregister wäre sodann nicht mehr notwendig, sondern würde über eine digitale Schnittstelle zwischen dem Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister erfolgen.“

Originalstelle, Viessmann Group

Überprüfung der Schwellenwerte nach RfG ist möglich

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nach Artikel 5 (3) RfG können die Übertragungsnetzbetreiber drei Jahre nach Festlegung der Schwellenwerte, z. B. auf Aufforderung von BNetzA oder Bundesregierung, eine Überprüfung durchführen.

„Die Übertragungsnetzbetreiber können nach Artikel 5 (3) des RfG (Network Code on Requirements for Generators) z.B. nach Aufforderung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) oder die Bundesregierung drei Jahre nach der Festlegung der Schwellenwerte eine Überprüfung dieser Werte durchführen.“

Originalstelle, Viessmann Group

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Quartierslösungen gewinnen an Bedeutung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In einem klimaneutralen Energiesystem werden Quartierslösungen, in denen PV-Strom und leitungsgebundene Wärme (z. B. aus Großwärmepumpen) geteilt werden, immer wichtiger.

„So werden Quartierslösungen eine immer größere Bedeutung in einem auf Klimaneutralität ausgerichteten Energiesystem spielen“

Originalstelle, Viessmann Group

Netzanschlüsse beschleunigen 12 Argumente, 9 davon auf der Landkarte

Zertifikatsdatenbank an Anmeldeprozess und Marktstammdatenregister anbinden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Datenbank für Einheitenzertifikate muss in den digitalen Anmeldeprozess beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister eingebunden werden.

„Die Datenbank muss in den digitalen Anmeldeprozess sowohl beim Netzbetreiber als auch beim Marktstammdatenregister angebunden werden.“

Originalstelle, Viessmann Group

Einheitliche Messkonzepte bundesweit anerkennen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Einheitlich festgelegte Messkonzepte müssen im Zuge der TAB-Vereinheitlichung bundesweit anerkannt werden.

„einheitlich festgelegte Messkonzepte auch bundesweit anerkannt werden müssen“

Originalstelle, Viessmann Group

TAB-Vereinheitlichung darf die Festlegungen der TAR nicht unterlaufen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Bei einer Vereinheitlichung der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber muss mindestens erreicht werden, dass die TAB-Anforderungen die Festlegungen der Technischen Anwendungsregeln (TAR) nicht unterlaufen.

„dass die TAB-Anforderungen, die Festlegungen aus den TAR’s nicht unterlaufen“

Originalstelle, Viessmann Group

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Erklärung auf TAB und TAR; die Neufassung benennt die Technischen Anschlussbedingungen und den Bezug zu den Netzbetreibern, ohne neue Behauptungen hinzuzufügen.

Bundesweit einheitliches Portal für Netzanmeldung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der digitale Anmeldeprozess beim Netzbetreiber soll über ein bundesweit einheitliches Portal möglich sein, das Verteilnetzbetreiber anerkennen müssen.

„Dieser muss über ein bundesweit einheitliches Portal möglich sein und dann auch vom Verteilnetzbetreiber (VNB) anerkannt werden müssen.“

Originalstelle, Viessmann Group

Verpflichtende Datenbank für Einheitenzertifikate einführen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine neue gesetzlich verpflichtende Datenbank für Einheitenzertifikate soll eingeführt werden; Hersteller müssen Produkte registrieren, Netzbetreiber dort freigegebene Produkte zwingend akzeptieren.

„Diese neue Datenbank sollte für Hersteller und Netzbetreiber gesetzlich verpflichtend sein.“

Originalstelle, Viessmann Group

Höhere Typgrenze senkt Zertifizierungsaufwand und beschleunigt Netzanschluss

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine angehobene Typgrenze würde Zertifizierungen auf das technisch verhältnismäßige Maß reduzieren, Kosten senken und den Netzanschluss im gewerblichen PV-Segment beschleunigen.

„Dies reduziert die Zertifizierungen auf das technisch verhältnismäßige Maß, senkt die Kosten und beschleunigt den Netzanschluss“

Originalstelle, Viessmann Group

NELEV § 2: Absatz 2 nicht auf Typ-B/C-Anlagen im Niederspannungsnetz anwenden

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Viessmann schlägt vor, § 2 der Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) um einen Absatz 4 zu ergänzen, wonach Absatz 2 nicht für Erzeugungsanlagen der Typen B und C an Niederspannungsnetzen der allgemeinen oder kundeneigenen Versorgung gilt, um private Arealnetze und kundeneigene Netze für PV-Anlagen bis 950 kW mit öffentlichen Netzen gleichzustellen.

„„(4) Auf Erzeugungsanlagen der Typen B und C, die an ein Niederspannungsnetz der allgemeinen oder kundeneigenen Versorgung angeschlossen werden, ist Absatz 2 nicht anzuwenden.““

Originalstelle, Viessmann Group

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original nennt weder den Vorschlagenden noch den Zweck; die Umschreibung benennt Viessmann, die NELEV und das Ziel der Gleichstellung, ohne Anspruch oder Richtung zu ändern.

Typgrenze A/B: Bestehende Geltung von Typ-B-Anforderungen für Typ A beachten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bei der geforderten Anhebung der Typgrenze zwischen Typ-A- und Typ-B-Anlagen (derzeit 135 kW, festgelegt von der Bundesnetzagentur) soll berücksichtigt werden, dass viele Typ-B-Anforderungen in Deutschland schon für Typ-A-Anlagen gelten.

„Dabei sollte berücksichtigt werden, dass in Deutschland viele Anforderungen für Typ B-Anlagen bereits auch für Typ A-Anlagen gelten“

Originalstelle, Viessmann Group

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixed fact and value: the checkable claim (Typ-B requirements already apply to Typ-A in Germany) is separated from the demand to take this into account when raising the threshold; both now name the Typgrenze and plant types.

Typgrenze Typ A/B (135 kW) zügig anheben, EU-Spielraum ausschöpfen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die von der Bundesnetzagentur auf 135 kW festgelegte Typgrenze zwischen Typ-A- und Typ-B-Erzeugungsanlagen soll in der Photovoltaik-Strategie möglichst rasch angehoben werden, wobei der EU-Spielraum von maximal 1.000 kW so weit wie möglich ausgeschöpft werden soll.

„Der von der EU gebotene Spielraum von max. 1.000 kW sollte hier so weit wie möglich ausgeschöpft werden.“

Originalstelle, Viessmann Group

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Label war verständlich, die Zusammenfassung verwies aber nur implizit auf den Kontext. Die Neufassung nennt die Anlagentypen und die Strategie und behält die Aussage und ihre Richtung bei.

Datenbank auch für Speicher und Verbrauchseinrichtungen öffnen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Datenbank soll neben Erzeugungsanlagen und Speichern auch meldepflichtige Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Ladestationen erfassen.

„Sie sollte neben Erzeugungsanlagen und Speichern auch meldepflichtige Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Ladestationen für Elektromobilität mit einbinden.“

Originalstelle, Viessmann Group

In Deutschland gelten viele Typ-B-Anforderungen bereits für Typ-A-Anlagen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: In Deutschland gelten viele Anforderungen, die für Typ-B-Erzeugungsanlagen vorgesehen sind, bereits auch für Typ-A-Erzeugungsanlagen.

„in Deutschland viele Anforderungen für Typ B-Anlagen bereits auch für Typ A-Anlagen gelten“

Originalstelle, Viessmann Group

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixed fact and value: the checkable claim (Typ-B requirements already apply to Typ-A in Germany) is separated from the demand to take this into account when raising the threshold; both now name the Typgrenze and plant types.

NELEV: Arealnetze und kundeneigene Netze gleichstellen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Private Arealnetze und kundeneigene Niederspannungsnetze sollen für PV-Anlagen bis 950 kW mit öffentlichen Niederspannungsnetzen gleichgestellt werden.

„Gleichstellung von privaten Arealnetzen und kundeneigenen Niederspannungsnetzen mit öffentlichen Niederspannungsnetzen für PV-Anlagen bis 950 kW“

Originalstelle, Viessmann Group

Technologieentwicklung voranbringen 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Integriertes „System Haus“ als zentrale Kopplungslösung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: PV-Dachanlage, Speicher, Wärmepumpe und Energiemanagementsystem (optional mit Elektromobilität) bilden ein integriertes System, das vorrangig verkoppelt werden kann und sollte.

„Dies gilt zuvorderst für das integrierte “System Haus” mit PV-Dachanlage, Speicher, Wärmepumpe und Energiemanagementsystem“

Originalstelle, Viessmann Group

PV-Ausbau mit Speichern und Wärmepumpen-Hochlauf koppeln

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der weitere PV-Ausbau, nach Möglichkeit ergänzt um Stromspeicher, kann und sollte nach Ansicht von Viessmann mit dem weiteren Hochlauf der Wärmepumpentechnologie verkoppelt werden.

„der weitere Ausbau der Photovoltaik, nach Möglichkeit ergänzt um Stromspeicher, in idealer Weise mit dem weiteren Hochlauf der Wärmepumpentechnologie verkoppelt werden kann und sollte“

Originalstelle, Viessmann Group

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Zustimmung zum Strategieentwurf insgesamt und die inhaltliche Forderung nach Kopplung von PV, Speichern und Wärmepumpen sind unabhängig voneinander annehmbar oder ablehnbar.