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MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Politik. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 32 Argumente aus rund 3 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg) übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg) allein steht

Bei 6 Streitfragen urteilt MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg) anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 32 Argumenten stehen 26 auf der Landkarte und 6 sind Einzelforderungen. 5 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 10 Argumente sind entstanden, weil sie 6 längere Textstellen geteilt hat. 8 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Brandenburg begrüßt die PV-Strategie des Bundes

Dasselbe Argument hat auch Brandenburg (Ministerium) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Das Land Brandenburg begrüßt die vom BMWK initiierte Photovoltaik-Strategie auf Bundesebene.

„ich begrüße die am 10. März 2023 von Ihnen vorgestellte Photovoltaikstrategie“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 24 Argumente, 18 davon auf der Landkarte

Agri-PV und Freiflächen-PV ermöglichen Doppelnutzung der Fläche

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Ausbau von Agri-PV und Freiflächen-PV kann eine Doppelnutzung der Fläche ermöglichen.

„befürworte ich den beschleunigten Ausbau der Agri-PV und Freiflächen-PV um eine Doppelnutzung der Fläche zu erreichen“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Doppelnutzung der Fläche) mit einer Forderung (beschleunigter Ausbau); beides wird getrennt.

Hohe PV-Pachten machen Landwirtschaft nicht konkurrenzfähig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen der hohen Rendite von Freiflächenanlagen und entsprechend hoher Pachtpreise ist die landwirtschaftliche Produktion nicht konkurrenzfähig, was die Existenz vieler Betriebe gefährden könnte.

„denn durch die hohe Rendite von Freiflächenanlagen und damit einhergehenden hohen Pachtpreisen ist die landwirtschaftliche Produktion nicht konkurrenzfähig“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Landwirte dürfen nicht mit Solarfirmen um Flächen konkurrieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es sollte gewährleistet werden, dass Bäuerinnen und Bauern nicht zusätzlich mit Solarfirmen um Flächen konkurrieren.

„jedoch sollte gewährleitet werden, dass Bäuerinnen und Bauern nicht zusätzlich mit Solarfirmen um die Flächen konkurrieren“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Preisdruck auf Boden- und Pachtmarkt nicht weiter anheizen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Der steigende Preisdruck auf dem landwirtschaftlichen Boden- und Pachtmarkt sollte durch den PV-Ausbau nicht weiter verstärkt werden.

„der steigende Preisdruck auf dem landwirtschaftlichen Boden- und Pachtmarkt darf dadurch nicht weiter angefeuert werden“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig zustimmungsfähige Forderungen (Konzentration des Bodeneigentums, Preisdruck auf Boden- und Pachtmarkt); daher aufgeteilt.

PV-Ausbau bilanziell innerhalb der Biogas-Fläche möglich

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Ausbau der Freiflächenanlagen kann bilanziell problemlos innerhalb der bisher für Biogas genutzten Fläche erfolgen und so Druck vom Bodenmarkt nehmen.

„Photovoltaikanlagen können damit Druck aus dem Bodenmarkt nehmen“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Agri-PV bringt Vorteile auch mit Blick auf die Klimakrise

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Agri-PV als hybrides System bringt bei entsprechender Konzeption für die landwirtschaftliche Nutzung auch mit Blick auf die Klimakrise Vorteile.

„Da Agri-PV als hybrides System für die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen bei entsprechender Konzeption auch mit Blick auf die Klimakrise Vorteile bringt“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

BauGB-Außenbereichsprivilegierung für Agri-PV mit Hofanbindung begrüßt

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie 2023 vom BMWK zur Prüfung vorgesehene Privilegierung von PV-Anlagen im Außenbereich des Baugesetzbuchs ist zu begrüßen, besonders für Agri-PV-Anlagen mit Anbindung an einen landwirtschaftlichen Betrieb.

„Besonders wenn es sich um APV-Anlagen mit Anbindung an einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt, ist dies zu begrüßen.“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies nur auf „eine Privilegierung"; jetzt sind Urheber (BMWK), Instrument (PV-Strategie 2023) und Regelungsbereich (Baugesetzbuch, Außenbereich) genannt.

Außenbereichsprivilegierung für PV nur bis ca. 3 MW

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Eine im Baugesetzbuch geprüfte Privilegierung von Photovoltaikanlagen im Außenbereich soll aus agrarstrukturellen Gründen nur für Anlagen bis etwa 3 MW installierter Leistung gelten, größere Anlagen sollen weiter über vorhabenbezogene Bebauungspläne umgesetzt werden.

„aus agrarstrukturellen Gründen diese Privilegierung nur für Anlagen von ca. 3 MW installierter Leistung gelten soll“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage bezog sich ohne Kontext auf "diese Privilegierung"; jetzt wird die Baugesetzbuch-Außenbereichsprivilegierung für PV-Anlagen aus der PV-Strategie benannt.

EEG-Flächenkategorien auf alle landwirtschaftlichen Flächen ausweiten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die EEG-Flächenkategorien sollten auf alle landwirtschaftlichen Flächen erweitert werden, um das Flächenpotenzial erheblich zu steigern.

„Ich befürworte eine Erweiterung der EEG-Flächenkategorien auf alle landwirtschaftlichen Flächen um das Flächenpotenzial erheblich zu steigern.“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Opt-Out-Verfahren als Basis für EEG-Flächenerweiterung begrüßt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das vom BMWK in der Photovoltaik-Strategie vorgeschlagene Opt-Out-Verfahren wird als Grundlage für die Ausweitung der EEG-Flächenkategorien auf alle landwirtschaftlichen Flächen befürwortet.

„Das vom BMWK vorgeschlagene „Opt-Out“-Verfahren ist als Basis hierfür zu begrüßen.“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable claims: endorsing the BMWK opt-out procedure and preserving municipal authority over area designation. Split and made standalone.

Freiflächenanlagen verpflichtend als Biodiversitätsflächen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Restflächen zwischen den PV-Reihen müssen hohe Biodiversitätswirkung entfalten; reine Freiflächenanlagen sollen stets als Biodiversitätsflächen angelegt werden.

„aus meiner Sicht ist es obligatorisch, dass reine Freiflächenanlagen immer als Biodiversitätsflächen angelegt werden.“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Agri-PV-Flächen ohne GAP-Zahlungen als GAP-Stilllegungsfläche prüfen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Zur Photovoltaik-Strategie 2023 wird vorgeschlagen zu prüfen, ob Agri-Photovoltaikflächen, die von den Zahlungen der EU-Agrarpolitik (GAP) ausgenommen sind, formal als Stilllegungsflächen im Rahmen der GAP anerkannt werden können.

„Zu prüfen ist, ob eine Agri-Photovoltaikfläche, welche von den GAP-Zahlungen ausgenommen ist, formal als Stilllegungsflächen im Rahmen der GAP anerkannt werden können.“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Kontext auf "GAP" und eine "offene Frage"; die Umformulierung benennt die Strategie und die EU-Agrarpolitik, die Aussage bleibt unverändert.

Anrechnung von PV-Freiflächen auf 4 % GAP-Stilllegung wird begrüßt

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung begrüßt den Vorschlag der PV-Strategie 2023 des BMWK, Freiflächenanlagen auf die ab 2024 im Rahmen der GAP-Konditionalitäten verpflichtenden 4 % Stilllegungsfläche anrechnen zu dürfen.

„Die PV-Strategie schlägt vor, dass Freiflächenanlagen der ab 2024 im Rahmen der GAP-Konditionalitäten verpflichtende 4 % Stilllegungsfläche angerechnet werden dürfen. Ich begrüße diesen Vorschlag.“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verwies nur auf "die Anrechnung" ohne Instrument; jetzt ist die PV-Strategie 2023 des BMWK genannt. Der Vorschlag selbst ist Kontext, die Position (Zustimmung) der einzige Anspruch, daher ein einzelner Punkt.

Prüfen: Agri-PV als gute landwirtschaftliche Praxis ohne BNatSchG-Eingriff

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es sollte geprüft werden, ob Agri-PV der guten landwirtschaftlichen Praxis zugeordnet werden kann und damit keinen Eingriff im Sinne des BNatSchG darstellt.

„sollte geprüft werden, ob die Flächennutzung den Regeln der guten landwirtschaftlichen Praxis zugeordnet wird und damit keinen Eingriff im Sinne des BNatSchG darstellt.“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Kommunale Hoheit bei der Flächenausweisung für PV wahren

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bei der Ausweisung von Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen soll die kommunale Hoheit gewahrt bleiben.

„Weiterhin befürworte ich, dass die Kommunale Hoheit bei der Flächenausweisung gewahrt wird.“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable claims: endorsing the BMWK opt-out procedure and preserving municipal authority over area designation. Split and made standalone.

Erleichterungen im Baugenehmigungsverfahren für PV-Freiflächen begrüßt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichende begrüßt, dass das BMWK in der PV-Strategie neben Erleichterungen in der Bauleitplanung auch Erleichterungen im Baugenehmigungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen für sinnvoll hält.

„Ich begrüße, dass das BMWK neben Erleichterungen auf Ebene der Bauleitplanung auch Erleichterungen im Baugenehmigungsverfahren für PV-Freiflächenanlagen als sinnvoll erachtet.“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Aussagen: die Zustimmung zu Baugenehmigungserleichterungen und die Prognose, dass eine Duldungspflicht den Ausbau voranbringt.

Größere Anlagen weiter über vorhabenbezogene Bebauungspläne

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Zur Sicherung der kommunalen Verantwortung sollen größere Anlagen weiterhin über vorhabenbezogene Bebauungspläne umgesetzt werden.

„Um die kommunale Verantwortung weiterhin sicherzustellen, sind größere Anlagen nach wie vor über vorhabenbezogene Bebauungspläne umzusetzen.“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Zweistufige Offenlegung bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen einstufig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen sollte das zweistufige Offenlegungsverfahren auf ein einstufiges verkürzt werden, um den Prozess wesentlich zu erleichtern und zu beschleunigen.

„das zweistufige Verfahren der Offenlegung auf ein einstufiges Verfahren zu verkürzen um eine wesentliche Erleichterung und eine Beschleunigung des Prozesses zu bewirken.“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Ausbau von Agri-PV und Freiflächen-PV soll beschleunigt werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Ausbau von Agri-PV und Freiflächen-PV sollte beschleunigt werden, auch angesichts der Flächenkonkurrenz.

„befürworte ich den beschleunigten Ausbau der Agri-PV und Freiflächen-PV um eine Doppelnutzung der Fläche zu erreichen“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Doppelnutzung der Fläche) mit einer Forderung (beschleunigter Ausbau); beides wird getrennt.

Flächenbedarf: Biogas 48 ha, PV 1 ha je 350 Haushalte

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für den Strombedarf von 350 Haushalten (1,0 Mio kWh) werden bei Biogas 48 Hektar Fläche benötigt, bei PV nur ein Hektar.

„48 Hektar für die Stromproduktion durch Biogasanlagen und nur ein Hektar für die Stromproduktion durch PV-Anlagen nötig sind“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Keine weitere Konzentration landwirtschaftlicher Flächen bei wenigen Eigentümern

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Eine weitere Konzentration landwirtschaftlicher Nutzflächen im Besitz weniger Eigentümerinnen und Eigentümer sollte im Zusammenhang mit dem PV-Ausbau vermieden werden.

„Eine weitere Konzentration landwirtschaftlicher Nutzflächen in Besitz weniger Eigentümer*innen sollte vermeiden werden“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig zustimmungsfähige Forderungen (Konzentration des Bodeneigentums, Preisdruck auf Boden- und Pachtmarkt); daher aufgeteilt.

Landwirtschaftliche Flächen gehören mehrheitlich Nichtlandwirten

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Laut BMEL gehören inzwischen 60 Prozent der Agrarflächen Nichtlandwirt*innen.

„60 Prozent der Agrarflächen gehören laut BMEL inzwischen Nichtlandwirt*innen.“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage ist ein prüfbarer Sachverhalt zum Bodenmarkt und gehört zur Argumentation über Flächenkonkurrenz beim Freiflächen-PV-Ausbau; sie ist verständlich und neutral formuliert. Fehlalarm.

PV-Strategie enthält wesentliche Entbürokratisierungspunkte für Freiflächen-/Agri-PV

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die vom BMWK am 10. März 2023 vorgestellte Photovoltaikstrategie enthält wesentliche Punkte zur Erleichterung und Entbürokratisierung, insbesondere für Freiflächen- und Agri-PV-Anlagen.

„die darin enthaltenen wesentlichen Punkte zur Erleichterung und Entbürokratisierung, insbesondere bezüglich der Freiflächen- und Agri-PV Anlagen“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Inhalt der Strategie) mit einer Wertung (Zustimmung); daher Aufteilung in beide.

PV-Strategie: Agri-PV als gute landwirtschaftliche Praxis, Ökopunkte nach ÖKVO prüfen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme zur PV-Strategie des BMWK fordert zu prüfen, ob und inwieweit die verschiedenen Agri-PV-Anlagentypen als gute landwirtschaftliche Praxis eingeordnet werden und Ökopunkte nach der ÖKVO erzeugen können.

„ob und inwieweit die verschiedenen Agri-PV-Anlagentypen zu als gute landwirtschaftliche Praxis eingeordnet werden und sogar Ökopunkte nach der ÖKVO generieren können“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Label verwies ohne Kontext auf Agri-PV und ÖKVO; neu formuliert mit Bezug auf die PV-Strategie des BMWK, Behauptung und Richtung unverändert.

Balkonkraftwerke erleichtern 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Anmelde-Erleichterungen für kleine PV-Anlagen in der PV-Strategie befürwortet

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie 2023 des BMWK vorgeschlagenen Erleichterungen bei der Anmeldung kleiner Anlagen im Marktstammdatenregister oder beim Netzbetreiber werden ausdrücklich befürwortet.

„Ich begrüße ausdrücklich die vom BMWK vorgeschlagenen Erleichterungen für die Anmeldung von kleinen Anlagen im Marktstammdatenregister oder beim Netzbetreiber.“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a welcome (value judgment) with the passage's separate claim that current registration is too burdensome; these can be accepted or rejected independently.

Netzanschlüsse beschleunigen 3 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Anmeldung von PV-Anlagen beim Netzbetreiber ist für viele nicht zu bewältigen

Dasselbe Argument hat auch Deutsche Telekom Technik GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Einreichung stellt fest, dass die Inbetriebnahme und Anmeldung von PV-Anlagen beim Netzbetreiber sehr schwierig und für viele nicht zu bewältigen sei.

„Diese sind bisher viel zu aufwendig.“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

„Diese sind bisher viel zu aufwendig.“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Duldungspflicht für Anschlussleitungen ermöglicht PV-Ausbau

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der PV-Ausbau kann voranschreiten, wenn wie in der PV-Strategie vorgeschlagen eine Duldungspflicht für die Anschlussleitungen von PV-Freiflächenanlagen geschaffen wird.

„Der Ausbau von Photovoltaikanlagen wird voranschreiten können, wenn wie vorgeschlagen, die Regelung für eine Duldungspflicht für die Anschlussleitungen von PV-Freiflächenanlagen geschaffen werden.“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Aussagen: die Zustimmung zu Baugenehmigungserleichterungen und die Prognose, dass eine Duldungspflicht den Ausbau voranbringt.

Vereinfachter Netzanschluss für kleine, betriebsgebundene Anlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ein vereinfachtes Netzanschlussverfahren mit Fristen für kleine Anlagen ist besonders für an landwirtschaftliche Betriebe gebundene Anlagen zum Eigenverbrauch wichtig.

„Die Beschleunigung für den Netzanschluss durch ein vereinfachtes Verfahren für kleine Anlagen und Fristen ist mir insbesondere für Anlagen wichtig, die an landwirtschaftliche Betriebe gebunden sind und die dem Eigenverbrauch dienen.“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Energie- und Steuerrecht verzahnen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Erbschaftsteuer kann Pachtertrag für PV-Flächen weitgehend aufzehren

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 168 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Wird ein Acker für Photovoltaik verpachtet und im Erbfall nicht gleichmäßig vererbt, kann die Erbschaftsteuer den Pachtertrag weitgehend aufzehren.

„bei einem Generationenwechsel durch eine hohe Erbschaftssteuer einen großen Teil der Pachteinnahmen an das Finanzamt abführen müssen“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Europapolitische Instrumente nutzen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Anrechnung auf EU-Renaturierungsgesetz

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: PV-Freiflächenanlagen mit Biodiversitätsflächen sollten als Biodiversitäts- und Refugialfläche im Sinne des EU-Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur anrechenbar sein.

„Diese sollten zur Biodiversitäts- und Refugialfläche im Sinne des EU-Gesetzes zur Wiederherstellung der Natur anrechenbar sein.“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)

Über den Entwurf hinaus 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Rückgang der Biogasanlagen wird erwartet

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es wird mit einem Rückgang der Biogasanlagen gerechnet.

„Da mit einem Rückgang der Biogasanlagen gerechnet wird“

Originalstelle, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)