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Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG
Unternehmen. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 40 Argumente aus rund 5 Seiten.
Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.
Mit wem Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 18 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 17 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 16 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
22 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- BDKSin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SFVin 26 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 20 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 19 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 24 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 24 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 17 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 20 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 16 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 23 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 19 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 16 von 24 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- Solarfreunde Moosburgin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 21 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 19 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 19 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 31 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 24 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 21 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 19 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 27 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 26 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 26 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 25 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 32 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 26 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 19 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 25 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ISFHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 16 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 31 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 20 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 20 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 18 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 17 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 17 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 29 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 15 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 15 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 15 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 28 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 17 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 18 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Lubenow + Peters, PartGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 20 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 20 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 20 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 14 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 13 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 15 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 16 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 21 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 12 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 13 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 9 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- VDLin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 7 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Leasing AGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DBVin 27 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 17 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 28 von 38 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 24 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- FMIin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 16 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 14 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 12 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 10 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 14 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 13 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 11 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 6 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 13 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 8 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 8 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 6 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 8 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 3 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 6 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
- THIkeine gemeinsame Streitfrage
Wo Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG allein steht
Bei 3 Streitfragen urteilt Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Europapolitische Instrumente nutzen
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Landschaftsschutzgebiete sollen für Freiflächen-PV geöffnet werden.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 40 Argumenten stehen 30 auf der Landkarte, 8 sind Einzelforderungen und 2 sind offene Fragen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 17 Argumente sind entstanden, weil sie 9 längere Textstellen geteilt hat. 1 Argument haben auch andere Organisationen vorgebracht. 1 Stelle hat die automatische Prüfung aussortiert.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
Kleinere PV-Projekte haben höhere Investitionskosten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Kleinere Photovoltaik-Projekte verursachen höhere Investitionskosten als größere.
„Der Grund hierfür liegt in den höheren Investitionskosten für kleinere Projekte.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable cost claim with a policy demand (raise minimum capacity to 5 MWp) that the passage justifies by it; split into fact and demand.
Kreditzinsen und Inflation steigen stark
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Kreditkonditionen (Zinsniveau) steigen stark, und auch die Inflation nimmt zu.
„Aufgrund der stark steigenden Kreditkonditionen (Zinsniveau) sowie einer ebenso steigenden Inflation“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das ursprüngliche Element mischte eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (steigende Zinsen/Inflation) mit der Forderung bzw. Bewertung, die Zuschlagswerte seien unzureichend und müssten erhöht werden; daher getrennt.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 26 Argumente, 20 davon auf der Landkarte
Flächenbesitzer fürchten Wertverlust durch Biotopbindung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Flächenbesitzer befürchten einen starken Wertverlust, wenn die landwirtschaftliche Nutzung wegen eines entstandenen Biotops nicht wieder möglich ist.
„Ansonsten befürchten Flächenbesitzer einen starken Wertverlust, wenn die ursprünglich landwirtschaftliche Nutzung aufgrund eines Biotops nicht mehr möglich ist.“
Bio-PV entspannt Flächenkonkurrenz durch Doppelnutzung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Wie Agri-PV ermöglichen Bio-PV-Freiflächenanlagen eine doppelte Flächennutzung und entspannen so die Flächennutzungskonkurrenz.
„Bio-PV-Freiflächenanlagen ermöglichen wie auch Agri-PV-Freiflächenanlagen eine sinnvolle doppelte Flächennutzung“
Privilegierung von PV-Freiflächen entlastet Verwaltungen und beschleunigt Ausbau
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen bis 10 Hektar würde die kommunalen Gebietskörperschaften nach Ansicht der Stellungnahme enorm entlasten und den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen beschleunigen.
„Die Arbeitsentlastung für kommunale Gebietskörperschaften wäre dagegen enorm“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Aussagen (geringer Verlust an kommunaler Steuerung; große Entlastung/Beschleunigung) und nennt die Maßnahme (Privilegierung bis 10 ha, Kombination mit kommunaler EEG-Flächenausweisung) nicht eigenständig verständlich.
PV-Freiflächenanlagen bis 10 ha privilegieren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: PV-Freiflächenanlagen bis zu einer Größe von 10 Hektar sollen als privilegierte Bauvorhaben mit einfachem Bauantrag genehmigungsfähig sein.
„sollten PV-Freiflächenanlagen grundsätzlich als privilegierte Bauvorhaben eingestuft werden, die mit einem einfachen Bauantrag genehmigt werden können“
Kommunen können EULE-Audit per Baugenehmigung einfordern (EEG 2023)
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Nach Auffassung der Stellungnahme können Kommunen gemäß EEG 2023 das Baurecht an ökologische Maßnahmen koppeln und deshalb das EULE-Auditsystem für Bio-PV-Freiflächenanlagen bereits jetzt im Rahmen der Baugenehmigung einfordern.
„Das EULE-Auditsystem kann insofern bereits jetzt von Kommunen im Rahmen der Baugenehmigung zur Umsetzung eingefordert werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point lacked context (EULE was not explained, no reference to Bio-PV or the submission's position); rewritten to name the instrument and the actors while keeping the claim and direction.
Verwaltungsüberlastung bremst Ausweisung neuer PV-Standorte
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Hohe Arbeitsbelastung der Kommunen, aufwendige Genehmigungsverfahren und Fachkräftemangel behindern die Ausweisung neuer PV-Freiflächenstandorte.
„Die hohe Arbeitsbelastung der kommunalen Verwaltungen, gepaart mit einem sehr aufwendigen und langwierigen Genehmigungsverfahren sowie einem zusätzlichen Fachkräftemangel behindert die Ausweisung neuer Standorte“
Bio-PV ermöglicht Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und neue Biotope
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bio-PV-Freiflächenanlagen ermöglichen die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und die Schaffung zahlreicher neuer Biotope zum Schutz der Artenvielfalt.
„Bio-PV-Freiflächenanlagen ermöglichen die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und die Schaffung zahlreicher neuer Biotope, zum Schutz der Artenvielfalt.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently contestable claims (biodiversity/biotope effect and acceptance effect); split into one point per claim, each with its own verbatim quote.
Bio-PV-Freiflächenanlagen verursachen zusätzlichen ökologischen Mehraufwand
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Umsetzung von Bio-PV-Freiflächenanlagen erfordert nach Darstellung der Einreichung einen zusätzlichen ökologischen Mehraufwand.
„Die Umsetzung von Bio-PV-Freiflächenanlagen erfordert einen zusätzlichen ökologischen Mehraufwand“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixed fact and value: the claim that Bio-PV needs extra ecological effort is checkable; that it should be compensated with a Bio-Bonus is a policy demand.
Biotope aus Betriebszeit können nach Nutzungsende nicht entfernt werden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Nach aktueller Rechtslage können während des Betriebs entstehende geschützte Biotope nach der Nutzungsdauer nicht mehr entfernt werden, und bei angesiedelten geschützten Arten gelten die Verbote des § 44 BNatSchG.
„Nach aktueller Rechtslage können während der Betriebszeit entstehende gesetzlich schützenswerte Biotope auf Flächen von PV-Freiflächenanlagen im Anschluss an die Nutzungsdauer nicht mehr entfernt werden.“
EULE-Auditsystem existiert als Bewertungsrahmen für Bio-PV
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für Bio-PV-Freiflächenanlagen gibt es mit dem EULE-Auditsystem (entwickelt u.a. von der HS Weihenstephan-Triesdorf, vom BfN empfohlen) ein Punktesystem für ökologische Entwicklungsziele und Maßnahmen.
„gibt es auch für Bio-PV-Freiflächenanlagen ein Auditsystem (EULE), das u.a. von der HS Weihenstephan Triesdorf entwickelt und vom Bundesamt für Naturschutz empfohlen wird“
Bio-Bonus in Höhe des Agri-Bonus für Bio-PV einführen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Bundesregierung soll den ökologischen Mehraufwand von Bio-PV-Freiflächenanlagen mit einem Bio-Bonus in Höhe des Agri-Bonus entschädigen.
„den die Bundesregierung mit einem Bio-Bonus, in Höhe des Agri-Bonus, entschädigen kann“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixed fact and value: the claim that Bio-PV needs extra ecological effort is checkable; that it should be compensated with a Bio-Bonus is a policy demand.
Bio-PV mit Agri-PV bei EEG-Status und Vergütung gleichstellen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bio-PV-Freiflächenanlagen sollen wie Agri-PV-Freiflächenanlagen einen standortunabhängigen EEG-Vergütungsstatus und eine erhöhte Vergütung (Bio-Bonus in Höhe des Agri-Bonus) erhalten.
„Beide Vorteile, einen standortunabhängigen EEG-Vergütungsstatus sowie einen Ausgleich für den finanziellen Mehraufwand sollen auch Bio-PV-Freiflächenanlagen erhalten.“
Gesetzliche Klarstellung: Biotope und Ausgleich nur für Betriebsdauer
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Per Gesetzesänderung soll klargestellt werden, dass während der Betriebslaufzeit entstehende Biotope wieder entfernt werden dürfen bzw. Ausgleichsmaßnahmen nur für die Betriebsdauer erhalten bleiben müssen.
„dass mögliche Biotope, die während der Betriebslaufzeit entstehen, grundsätzlich wieder entfernt werden dürfen, bzw. dass Ausgleichsmaßnamen auch nur für die Dauer der Betriebslaufzeit erhalten bleiben müssen, wäre wichtig“
Ausnahme der Privilegierung für sensible Flächen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Auf besonderen Flächen wie Überschwemmungs-, Landschafts- und Wasserschutzgebieten soll weiterhin das Bauleitplanverfahren gelten.
„Lediglich auf besonderen Flächen, bspw. Überschwemmungsgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzgebiete sollte das bisherige Bauleitplanverfahren Anwendung finden.“
Bayern definiert benachteiligte Gebiete so pauschal, dass Regionen keine haben
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichung stellt fest, dass benachteiligte Gebiete in Bayern so pauschal definiert werden, dass flächendeckend Regionen keine benachteiligten Gebiete besitzen.
„Da diese speziell in Bayern zu pauschal definiert werden und folglich flächendeckend Regionen keine benachteiligten Gebiete besitzen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim about Bavaria's definition with an implied value judgment ("too sweeping"). The passage also draws the demand that municipalities be able to define such areas, which is split out separately.
Kommunen sollen benachteiligte Gebiete bestimmen können
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichung fordert, dass die Regelung zu benachteiligten Gebieten auch von kommunalen Gebietskörperschaften bestimmt werden können soll.
„soll diese Regelung auch von kommunalen Gebietskörperschaften bestimmt werden können“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim about Bavaria's definition with an implied value judgment ("too sweeping"). The passage also draws the demand that municipalities be able to define such areas, which is split out separately.
Kommunen sollen benachteiligte Gebiete definieren dürfen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Befugnis zur Definition benachteiligter Gebiete (Länderöffnungsklausel) soll auch kommunalen Gebietskörperschaften zustehen.
„soll diese Regelung auch von kommunalen Gebietskörperschaften bestimmt werden können“
Kommunale Einstufung EEG-vergütungsfähiger Flächen steigert Akzeptanz
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Eine Kompetenz der Kommunen, Flächen als EEG-vergütungsfähig einzustufen, wird als wertvolle Möglichkeit zur Akzeptanzsteigerung bewertet, weil die Ansiedlung neuer PV-Freiflächenanlagen räumlich sehr gut gesteuert werden könne.
„Mit einer Kompetenz der Kommunen, Flächen als EEG-vergütungsfähig einzustufen, besteht eine wertvolle Möglichkeit der Akzeptanzsteigerung“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (communes know the locality, often have criteria catalogues) with an evaluative claim (municipal competence raises acceptance and enables good steering); split into the two.
Kommunen kennen die Örtlichkeit und haben oft Kriterienkataloge für PV-Flächen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Kommunen kennen die örtlichen Gegebenheiten am besten und verfügen oftmals über einen Kriterienkatalog mit gewünschten Vorrangflächen für PV-Freiflächenanlagen.
„Die Kommunen kennen die Örtlichkeit am besten und verfügen oftmals über einen Kriterienkatalog mit gewünschten Vorrangflächen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (communes know the locality, often have criteria catalogues) with an evaluative claim (municipal competence raises acceptance and enables good steering); split into the two.
Privilegierung von PV-Freiflächen beschneidet kommunale Steuerung kaum
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Wenn PV-Freiflächenanlagen bis 10 Hektar baurechtlich privilegiert würden und Kommunen zugleich Flächen als EEG-vergütungsfähig einstufen dürften, würde die kommunale Kompetenz zur räumlichen Steuerung nur unwesentlich beschnitten.
„würde die grundsätzliche Kompetenz der Kommunen zur räumlichen Steuerung nur unwesentlich beschnitten werden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Aussagen (geringer Verlust an kommunaler Steuerung; große Entlastung/Beschleunigung) und nennt die Maßnahme (Privilegierung bis 10 ha, Kombination mit kommunaler EEG-Flächenausweisung) nicht eigenständig verständlich.
Kreditprogramm mit Sonderkonditionen wegen Beihilferecht schwer umsetzbar
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Ein Kreditprogramm mit Sonderkonditionen für PV-Freiflächenanlagen wäre wegen einer beihilferechtlich kritisch gesehenen Doppelförderung nur schwer umsetzbar.
„Ein Kreditprogramm mit Sonderkonditionen würde aufgrund einer dann eihilferechtlich kritisch betrachteten Doppelförderung dagegen nur schwer umsetzbar sein.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (beihilferechtliche Umsetzbarkeit eines Kreditprogramms) mit der Forderung nach höherem Zuschlagswert; beide sind getrennt zustimmungsfähig.
Maximalen Zuschlagswert bei EEG-Ausschreibungen für PV-Freiflächen erhöhen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Wegen steigender Kreditzinsen und Inflation soll der maximale Zuschlagswert in den EEG-Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen erhöht werden.
„muss der maximale Zuschlagswert im Rahmen der Ausschreibung von PV-Freiflächenanlagen erhöht werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (beihilferechtliche Umsetzbarkeit eines Kreditprogramms) mit der Forderung nach höherem Zuschlagswert; beide sind getrennt zustimmungsfähig.
Maximalen Zuschlagswert bei PV-Ausschreibungen erhöhen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der maximale Zuschlagswert der EEG-Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen soll erhöht werden; eine maximale Vergütung von 10 Ct/kWh sei auskömmlich, anreizschaffend und läge unter marktüblichen Strompreisen.
„muss der maximale Zuschlagswert im Rahmen der Ausschreibung von PV-Freiflächenanlagen erhöht werden“
Mindestleistung für EEG-Ausschreibungen auf 5 MWp anheben
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Mindestleistung für die Teilnahme an EEG-Ausschreibungen soll auf 5 MWp erhöht werden, mit Einspeisevergütung in gleicher Höhe.
„Die Mindestleistung für die Teilnahme an EEG-Ausschreibungen sollte zudem auf 5 MWp erhöht werden, mit einer Einspeisevergütung in gleicher Höhe.“
Mindestleistung für EEG-Ausschreibungen auf 5 MWp erhöhen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Mindestleistung für die Teilnahme an EEG-Ausschreibungen soll auf 5 MWp angehoben werden, mit einer Einspeisevergütung in gleicher Höhe.
„Die Mindestleistung für die Teilnahme an EEG-Ausschreibungen sollte zudem auf 5 MWp erhöht werden, mit einer Einspeisevergütung in gleicher Höhe.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable cost claim with a policy demand (raise minimum capacity to 5 MWp) that the passage justifies by it; split into fact and demand.
Rechtslage zu Biotop-Rückbau ist unklar (StMWi: Ausnahmen möglich)
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Laut bayerischem StMWi kann es Ausnahmen vom Biotopschutz geben (bei Ersatzmaßnahmen, anschließender Lebensmittelproduktion, fehlenden streng geschützten Arten), sodass der Sachverhalt klärungsbedürftig sei.
„Laut StMWi in Bayern kann es Ausnahmen geben, u.a. wenn Ersatzmaßnahmen geschaffen werden und wenn anschließend eine Lebensmittelproduktion erfolgen soll.“
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 4 Argumente, 3 davon auf der Landkarte
Bayern hatte Prüfung kommunaler Töchter beantragt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bayern hat über den Bundesrat bei der EEG-Novelle 2023 um Prüfung gebeten, wie kommunale Tochterunternehmen in die Definition der Bürgerenergiegesellschaften einbezogen werden können.
„Bayern hatte über den Bundesrat im Zuge der EEG-Novelle 2023 ausdrücklich um Prüfung gebeten“
Kommunale Tochterunternehmen als Form von Bürgerenergie/Bürgerbeteiligung
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.
So steht es jetzt: Nach Auffassung der Stellungnahme sind kommunale Tochterunternehmen eine Form der Bürgerenergie bzw. Bürgerbeteiligung, weil die Bürger der Kommune als Einwohner Eigentümer der von diesen Unternehmen betriebenen EE-Anlagen seien.
„Kommunale Tochterunternehmen stellen die reinste Form der Bürgerenergie/ Bürgerbeteiligung dar“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Wertung \"reinste Form\" im Label war polemisch zugespitzt; neutral umformuliert mit Zuordnung zur Stellungnahme, Richtung der Aussage bleibt erhalten.
Kommunale Unternehmen als Bürgerenergiegesellschaften anerkennen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: § 3 Abs. 15 EEG 2023 soll so angepasst werden, dass auch Gesellschaften mit mindestens 51 % Stimmrechten bei Kommunen, kommunalen Zusammenschlüssen oder kommunalen Tochterunternehmen als Bürgerenergiegesellschaften gelten.
„oder bei der mindestens 51 Prozent der Stimmrechte bei Kommunen, kommunalen Zusammenschlüssen oder kommunalen Tochterunternehmen (Zweckverband, Anstalt öffentlichen Rechts) liegen.“
Ökologisch wertvolle Bio-PV erhöht Akzeptanz der Energiewendeziele
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Optisch und ökologisch wertvolle Bio-PV-Freiflächenanlagen schaffen eine höhere Akzeptanz für die Umsetzung der Energiewendeziele.
„Zugleich schaffen optisch und ökologisch wertvolle Bio-PV-Freiflächenanlagen eine höhere Akzeptanz für die Umsetzung der Energiewendeziele.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently contestable claims (biodiversity/biotope effect and acceptance effect); split into one point per claim, each with its own verbatim quote.
Energie- und Steuerrecht verzahnen 3 Argumente, 3 davon auf der Landkarte
Agri-PV steuerlich privilegiert, gewöhnliche PV-Freiflächen nicht
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Agri-PV der Kategorien I und II (DIN SPEC 91434) wird vollständig dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zugerechnet, gewöhnliche PV-Freiflächenanlagen dagegen nicht.
„Agri-PV-Freiflächenanlagen in Kategorie I und II gemäß DIN SPEC 91434 werden vollständig dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zugerechnet.“
Steuerprivileg auf alle PV-Freiflächen mit befristeter Planung ausweiten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Alle PV-Freiflächenanlagen auf Flächen mit zeitlich befristeter Flächennutzungsplanänderung sollen steuerrechtlich wie Agri-PV behandelt werden, um mehr Flächen verfügbar zu machen.
„Eine Neuregelung, dass alle PV-Freiflächenanlagen auf Flächen mit zeitlich befristeten Flächennutzungsplanänderungen ist notwendig, um die Verfügbarkeit neuer Flächen für PV-Freiflächenanlagen zu erhöhen.“
Steuerlast bei Verkauf/Erbe schreckt Flächenbesitzer ab
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Weil bei Verkauf, Schenkung oder Erbschaft eine Gewerbegebiets-Steuerlast fällig wird, lehnen einige Flächenbesitzer PV-Freiflächenanlagen ab, obwohl die Planänderung nur befristet ist.
„lehnen einige Flächenbesitzer die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen ab, da im Falle eines Verkaufs, Schenkung oder Erbschaft eine Steuerlast für Gewerbegebiete fällig wird“
Europapolitische Instrumente nutzen 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte
Artenschutz-Ausnahmen könnten künftig auch für Solaranlagen leichter werden
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreicher halten es für möglich, dass artenschutzrechtliche Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG künftig auch für Solarenergieanlagen leichter gewährt werden, obwohl die neuen bundesrechtlichen Erleichterungen (§ 26 Abs. 3, §§ 45b ff. BNatSchG) dem Wortlaut nach nur für Windenergieanlagen gelten.
„Dennoch könnten artenschutzrechtliche Ausnahmen in Zukunft auch für Solarenergieanlagen leichter gewährt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine Einschätzung der künftigen Rechtslage mit einer Handlungsempfehlung an Projektentwickler; beides ist getrennt zustimmungsfähig, und der Rechtsbezug (PV-Strategie, BNatSchG/EEG) musste benannt werden.
Artenschutz-Erleichterungen auch für Solar statt nur Wind
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die neuen Erleichterungen nach § 26 Abs. 3 und §§ 45b ff. BNatSchG gelten nur für Windenergie; systematisch müsste Gleiches für Solarenergieanlagen gelten.
„Rein systematisch müsste Gleiches aber auch für den Ausbau von Solarenergieanlagen gelten.“
Projektentwickler sollten bei PV auf § 45 Abs. 7 BNatSchG i.V.m. § 2 EEG verweisen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreicher empfehlen, dass Projektentwickler von Solaranlagen in Genehmigungsverfahren vermehrt auf die artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG in Verbindung mit dem überragenden öffentlichen Interesse nach § 2 EEG hinweisen.
„Projektentwickler sollten daher vermehrt auf § 45 Abs. 7 BNatSchG i.V.m. § 2 EEG hinweisen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine Einschätzung der künftigen Rechtslage mit einer Handlungsempfehlung an Projektentwickler; beides ist getrennt zustimmungsfähig, und der Rechtsbezug (PV-Strategie, BNatSchG/EEG) musste benannt werden.
EU-Richtlinie erlaubt Einbezug kommunaler Zusammenschlüsse
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die EE-Richtlinie (2018/2001, Art. 2 Nr. 16) nennt lokale Behörden als mögliche Anteilseigner, sodass der Einbezug kommunaler Zusammenschlüsse richtlinienkonform möglich sei.
„ist der Einbezug von rechtsfähigen Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften, etwa Zweckverbänden oder gemeinsame Kommunalunternehmen in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts, richtlinienkonform möglich“
Über den Entwurf hinaus 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte
Höchstbetrag der EEG-Ausschreibung wegen Finanzierungskosten anpassen?
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 137 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Epe-PV GbR, die eine 7,5-MW-Freiflächenanlage plant, fragt das BMWK, ob der Höchstbetrag der EEG-Ausschreibung (Solar, Segment 1, 7,37 Cent/kWh) wegen gestiegener Finanzierungskosten kurzfristig angepasst wird oder ob es alternativ ein attraktives Kreditprogramm gibt.
„muss der maximale Zuschlagswert im Rahmen der Ausschreibung von PV-Freiflächenanlagen erhöht werden“
Aussortiert 1 Argument
Länder können Bewertungsrecht nicht allein ändern
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher).
Fassung der Maschine: Die Länder können im Bewertungsrecht für Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer nicht im Alleingang handeln, sondern brauchen eine Bundesgesetzesänderung und die Zustimmung der anderen Länder.
„Die zuständigen Bundesländer können im Bewertungsrecht für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer nicht im Alleingang tätig werden“