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Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Unternehmen. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 40 Argumente aus rund 5 Seiten.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

22 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG allein steht

Bei 3 Streitfragen urteilt Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 40 Argumenten stehen 30 auf der Landkarte, 8 sind Einzelforderungen und 2 sind offene Fragen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 17 Argumente sind entstanden, weil sie 9 längere Textstellen geteilt hat. 1 Argument haben auch andere Organisationen vorgebracht. 1 Stelle hat die automatische Prüfung aussortiert.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Kleinere PV-Projekte haben höhere Investitionskosten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Kleinere Photovoltaik-Projekte verursachen höhere Investitionskosten als größere.

„Der Grund hierfür liegt in den höheren Investitionskosten für kleinere Projekte.“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable cost claim with a policy demand (raise minimum capacity to 5 MWp) that the passage justifies by it; split into fact and demand.

Kreditzinsen und Inflation steigen stark

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Kreditkonditionen (Zinsniveau) steigen stark, und auch die Inflation nimmt zu.

„Aufgrund der stark steigenden Kreditkonditionen (Zinsniveau) sowie einer ebenso steigenden Inflation“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Das ursprüngliche Element mischte eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (steigende Zinsen/Inflation) mit der Forderung bzw. Bewertung, die Zuschlagswerte seien unzureichend und müssten erhöht werden; daher getrennt.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 26 Argumente, 20 davon auf der Landkarte

Flächenbesitzer fürchten Wertverlust durch Biotopbindung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Flächenbesitzer befürchten einen starken Wertverlust, wenn die landwirtschaftliche Nutzung wegen eines entstandenen Biotops nicht wieder möglich ist.

„Ansonsten befürchten Flächenbesitzer einen starken Wertverlust, wenn die ursprünglich landwirtschaftliche Nutzung aufgrund eines Biotops nicht mehr möglich ist.“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Bio-PV entspannt Flächenkonkurrenz durch Doppelnutzung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wie Agri-PV ermöglichen Bio-PV-Freiflächenanlagen eine doppelte Flächennutzung und entspannen so die Flächennutzungskonkurrenz.

„Bio-PV-Freiflächenanlagen ermöglichen wie auch Agri-PV-Freiflächenanlagen eine sinnvolle doppelte Flächennutzung“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Privilegierung von PV-Freiflächen entlastet Verwaltungen und beschleunigt Ausbau

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen bis 10 Hektar würde die kommunalen Gebietskörperschaften nach Ansicht der Stellungnahme enorm entlasten und den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen beschleunigen.

„Die Arbeitsentlastung für kommunale Gebietskörperschaften wäre dagegen enorm“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Aussagen (geringer Verlust an kommunaler Steuerung; große Entlastung/Beschleunigung) und nennt die Maßnahme (Privilegierung bis 10 ha, Kombination mit kommunaler EEG-Flächenausweisung) nicht eigenständig verständlich.

PV-Freiflächenanlagen bis 10 ha privilegieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: PV-Freiflächenanlagen bis zu einer Größe von 10 Hektar sollen als privilegierte Bauvorhaben mit einfachem Bauantrag genehmigungsfähig sein.

„sollten PV-Freiflächenanlagen grundsätzlich als privilegierte Bauvorhaben eingestuft werden, die mit einem einfachen Bauantrag genehmigt werden können“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Kommunen können EULE-Audit per Baugenehmigung einfordern (EEG 2023)

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Nach Auffassung der Stellungnahme können Kommunen gemäß EEG 2023 das Baurecht an ökologische Maßnahmen koppeln und deshalb das EULE-Auditsystem für Bio-PV-Freiflächenanlagen bereits jetzt im Rahmen der Baugenehmigung einfordern.

„Das EULE-Auditsystem kann insofern bereits jetzt von Kommunen im Rahmen der Baugenehmigung zur Umsetzung eingefordert werden.“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point lacked context (EULE was not explained, no reference to Bio-PV or the submission's position); rewritten to name the instrument and the actors while keeping the claim and direction.

Verwaltungsüberlastung bremst Ausweisung neuer PV-Standorte

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Hohe Arbeitsbelastung der Kommunen, aufwendige Genehmigungsverfahren und Fachkräftemangel behindern die Ausweisung neuer PV-Freiflächenstandorte.

„Die hohe Arbeitsbelastung der kommunalen Verwaltungen, gepaart mit einem sehr aufwendigen und langwierigen Genehmigungsverfahren sowie einem zusätzlichen Fachkräftemangel behindert die Ausweisung neuer Standorte“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Bio-PV ermöglicht Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und neue Biotope

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bio-PV-Freiflächenanlagen ermöglichen die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und die Schaffung zahlreicher neuer Biotope zum Schutz der Artenvielfalt.

„Bio-PV-Freiflächenanlagen ermöglichen die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie und die Schaffung zahlreicher neuer Biotope, zum Schutz der Artenvielfalt.“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently contestable claims (biodiversity/biotope effect and acceptance effect); split into one point per claim, each with its own verbatim quote.

Bio-PV-Freiflächenanlagen verursachen zusätzlichen ökologischen Mehraufwand

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Umsetzung von Bio-PV-Freiflächenanlagen erfordert nach Darstellung der Einreichung einen zusätzlichen ökologischen Mehraufwand.

„Die Umsetzung von Bio-PV-Freiflächenanlagen erfordert einen zusätzlichen ökologischen Mehraufwand“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixed fact and value: the claim that Bio-PV needs extra ecological effort is checkable; that it should be compensated with a Bio-Bonus is a policy demand.

Biotope aus Betriebszeit können nach Nutzungsende nicht entfernt werden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nach aktueller Rechtslage können während des Betriebs entstehende geschützte Biotope nach der Nutzungsdauer nicht mehr entfernt werden, und bei angesiedelten geschützten Arten gelten die Verbote des § 44 BNatSchG.

„Nach aktueller Rechtslage können während der Betriebszeit entstehende gesetzlich schützenswerte Biotope auf Flächen von PV-Freiflächenanlagen im Anschluss an die Nutzungsdauer nicht mehr entfernt werden.“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

EULE-Auditsystem existiert als Bewertungsrahmen für Bio-PV

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für Bio-PV-Freiflächenanlagen gibt es mit dem EULE-Auditsystem (entwickelt u.a. von der HS Weihenstephan-Triesdorf, vom BfN empfohlen) ein Punktesystem für ökologische Entwicklungsziele und Maßnahmen.

„gibt es auch für Bio-PV-Freiflächenanlagen ein Auditsystem (EULE), das u.a. von der HS Weihenstephan Triesdorf entwickelt und vom Bundesamt für Naturschutz empfohlen wird“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Bio-Bonus in Höhe des Agri-Bonus für Bio-PV einführen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Bundesregierung soll den ökologischen Mehraufwand von Bio-PV-Freiflächenanlagen mit einem Bio-Bonus in Höhe des Agri-Bonus entschädigen.

„den die Bundesregierung mit einem Bio-Bonus, in Höhe des Agri-Bonus, entschädigen kann“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Mixed fact and value: the claim that Bio-PV needs extra ecological effort is checkable; that it should be compensated with a Bio-Bonus is a policy demand.

Bio-PV mit Agri-PV bei EEG-Status und Vergütung gleichstellen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bio-PV-Freiflächenanlagen sollen wie Agri-PV-Freiflächenanlagen einen standortunabhängigen EEG-Vergütungsstatus und eine erhöhte Vergütung (Bio-Bonus in Höhe des Agri-Bonus) erhalten.

„Beide Vorteile, einen standortunabhängigen EEG-Vergütungsstatus sowie einen Ausgleich für den finanziellen Mehraufwand sollen auch Bio-PV-Freiflächenanlagen erhalten.“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Gesetzliche Klarstellung: Biotope und Ausgleich nur für Betriebsdauer

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Per Gesetzesänderung soll klargestellt werden, dass während der Betriebslaufzeit entstehende Biotope wieder entfernt werden dürfen bzw. Ausgleichsmaßnahmen nur für die Betriebsdauer erhalten bleiben müssen.

„dass mögliche Biotope, die während der Betriebslaufzeit entstehen, grundsätzlich wieder entfernt werden dürfen, bzw. dass Ausgleichsmaßnamen auch nur für die Dauer der Betriebslaufzeit erhalten bleiben müssen, wäre wichtig“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Ausnahme der Privilegierung für sensible Flächen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Auf besonderen Flächen wie Überschwemmungs-, Landschafts- und Wasserschutzgebieten soll weiterhin das Bauleitplanverfahren gelten.

„Lediglich auf besonderen Flächen, bspw. Überschwemmungsgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzgebiete sollte das bisherige Bauleitplanverfahren Anwendung finden.“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Bayern definiert benachteiligte Gebiete so pauschal, dass Regionen keine haben

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung stellt fest, dass benachteiligte Gebiete in Bayern so pauschal definiert werden, dass flächendeckend Regionen keine benachteiligten Gebiete besitzen.

„Da diese speziell in Bayern zu pauschal definiert werden und folglich flächendeckend Regionen keine benachteiligten Gebiete besitzen“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim about Bavaria's definition with an implied value judgment ("too sweeping"). The passage also draws the demand that municipalities be able to define such areas, which is split out separately.

Kommunen sollen benachteiligte Gebiete bestimmen können

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreichung fordert, dass die Regelung zu benachteiligten Gebieten auch von kommunalen Gebietskörperschaften bestimmt werden können soll.

„soll diese Regelung auch von kommunalen Gebietskörperschaften bestimmt werden können“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim about Bavaria's definition with an implied value judgment ("too sweeping"). The passage also draws the demand that municipalities be able to define such areas, which is split out separately.

Kommunen sollen benachteiligte Gebiete definieren dürfen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Befugnis zur Definition benachteiligter Gebiete (Länderöffnungsklausel) soll auch kommunalen Gebietskörperschaften zustehen.

„soll diese Regelung auch von kommunalen Gebietskörperschaften bestimmt werden können“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Kommunale Einstufung EEG-vergütungsfähiger Flächen steigert Akzeptanz

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine Kompetenz der Kommunen, Flächen als EEG-vergütungsfähig einzustufen, wird als wertvolle Möglichkeit zur Akzeptanzsteigerung bewertet, weil die Ansiedlung neuer PV-Freiflächenanlagen räumlich sehr gut gesteuert werden könne.

„Mit einer Kompetenz der Kommunen, Flächen als EEG-vergütungsfähig einzustufen, besteht eine wertvolle Möglichkeit der Akzeptanzsteigerung“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (communes know the locality, often have criteria catalogues) with an evaluative claim (municipal competence raises acceptance and enables good steering); split into the two.

Kommunen kennen die Örtlichkeit und haben oft Kriterienkataloge für PV-Flächen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Kommunen kennen die örtlichen Gegebenheiten am besten und verfügen oftmals über einen Kriterienkatalog mit gewünschten Vorrangflächen für PV-Freiflächenanlagen.

„Die Kommunen kennen die Örtlichkeit am besten und verfügen oftmals über einen Kriterienkatalog mit gewünschten Vorrangflächen“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (communes know the locality, often have criteria catalogues) with an evaluative claim (municipal competence raises acceptance and enables good steering); split into the two.

Privilegierung von PV-Freiflächen beschneidet kommunale Steuerung kaum

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wenn PV-Freiflächenanlagen bis 10 Hektar baurechtlich privilegiert würden und Kommunen zugleich Flächen als EEG-vergütungsfähig einstufen dürften, würde die kommunale Kompetenz zur räumlichen Steuerung nur unwesentlich beschnitten.

„würde die grundsätzliche Kompetenz der Kommunen zur räumlichen Steuerung nur unwesentlich beschnitten werden“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Aussagen (geringer Verlust an kommunaler Steuerung; große Entlastung/Beschleunigung) und nennt die Maßnahme (Privilegierung bis 10 ha, Kombination mit kommunaler EEG-Flächenausweisung) nicht eigenständig verständlich.

Kreditprogramm mit Sonderkonditionen wegen Beihilferecht schwer umsetzbar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Ein Kreditprogramm mit Sonderkonditionen für PV-Freiflächenanlagen wäre wegen einer beihilferechtlich kritisch gesehenen Doppelförderung nur schwer umsetzbar.

„Ein Kreditprogramm mit Sonderkonditionen würde aufgrund einer dann eihilferechtlich kritisch betrachteten Doppelförderung dagegen nur schwer umsetzbar sein.“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (beihilferechtliche Umsetzbarkeit eines Kreditprogramms) mit der Forderung nach höherem Zuschlagswert; beide sind getrennt zustimmungsfähig.

Maximalen Zuschlagswert bei EEG-Ausschreibungen für PV-Freiflächen erhöhen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Wegen steigender Kreditzinsen und Inflation soll der maximale Zuschlagswert in den EEG-Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen erhöht werden.

„muss der maximale Zuschlagswert im Rahmen der Ausschreibung von PV-Freiflächenanlagen erhöht werden.“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (beihilferechtliche Umsetzbarkeit eines Kreditprogramms) mit der Forderung nach höherem Zuschlagswert; beide sind getrennt zustimmungsfähig.

Maximalen Zuschlagswert bei PV-Ausschreibungen erhöhen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der maximale Zuschlagswert der EEG-Ausschreibung für PV-Freiflächenanlagen soll erhöht werden; eine maximale Vergütung von 10 Ct/kWh sei auskömmlich, anreizschaffend und läge unter marktüblichen Strompreisen.

„muss der maximale Zuschlagswert im Rahmen der Ausschreibung von PV-Freiflächenanlagen erhöht werden“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Mindestleistung für EEG-Ausschreibungen auf 5 MWp anheben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Mindestleistung für die Teilnahme an EEG-Ausschreibungen soll auf 5 MWp erhöht werden, mit Einspeisevergütung in gleicher Höhe.

„Die Mindestleistung für die Teilnahme an EEG-Ausschreibungen sollte zudem auf 5 MWp erhöht werden, mit einer Einspeisevergütung in gleicher Höhe.“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Mindestleistung für EEG-Ausschreibungen auf 5 MWp erhöhen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Mindestleistung für die Teilnahme an EEG-Ausschreibungen soll auf 5 MWp angehoben werden, mit einer Einspeisevergütung in gleicher Höhe.

„Die Mindestleistung für die Teilnahme an EEG-Ausschreibungen sollte zudem auf 5 MWp erhöht werden, mit einer Einspeisevergütung in gleicher Höhe.“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable cost claim with a policy demand (raise minimum capacity to 5 MWp) that the passage justifies by it; split into fact and demand.

Rechtslage zu Biotop-Rückbau ist unklar (StMWi: Ausnahmen möglich)

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Laut bayerischem StMWi kann es Ausnahmen vom Biotopschutz geben (bei Ersatzmaßnahmen, anschließender Lebensmittelproduktion, fehlenden streng geschützten Arten), sodass der Sachverhalt klärungsbedürftig sei.

„Laut StMWi in Bayern kann es Ausnahmen geben, u.a. wenn Ersatzmaßnahmen geschaffen werden und wenn anschließend eine Lebensmittelproduktion erfolgen soll.“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 4 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Bayern hatte Prüfung kommunaler Töchter beantragt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bayern hat über den Bundesrat bei der EEG-Novelle 2023 um Prüfung gebeten, wie kommunale Tochterunternehmen in die Definition der Bürgerenergiegesellschaften einbezogen werden können.

„Bayern hatte über den Bundesrat im Zuge der EEG-Novelle 2023 ausdrücklich um Prüfung gebeten“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Kommunale Tochterunternehmen als Form von Bürgerenergie/Bürgerbeteiligung

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Nach Auffassung der Stellungnahme sind kommunale Tochterunternehmen eine Form der Bürgerenergie bzw. Bürgerbeteiligung, weil die Bürger der Kommune als Einwohner Eigentümer der von diesen Unternehmen betriebenen EE-Anlagen seien.

„Kommunale Tochterunternehmen stellen die reinste Form der Bürgerenergie/ Bürgerbeteiligung dar“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Wertung \"reinste Form\" im Label war polemisch zugespitzt; neutral umformuliert mit Zuordnung zur Stellungnahme, Richtung der Aussage bleibt erhalten.

Kommunale Unternehmen als Bürgerenergiegesellschaften anerkennen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: § 3 Abs. 15 EEG 2023 soll so angepasst werden, dass auch Gesellschaften mit mindestens 51 % Stimmrechten bei Kommunen, kommunalen Zusammenschlüssen oder kommunalen Tochterunternehmen als Bürgerenergiegesellschaften gelten.

„oder bei der mindestens 51 Prozent der Stimmrechte bei Kommunen, kommunalen Zusammenschlüssen oder kommunalen Tochterunternehmen (Zweckverband, Anstalt öffentlichen Rechts) liegen.“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Ökologisch wertvolle Bio-PV erhöht Akzeptanz der Energiewendeziele

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Optisch und ökologisch wertvolle Bio-PV-Freiflächenanlagen schaffen eine höhere Akzeptanz für die Umsetzung der Energiewendeziele.

„Zugleich schaffen optisch und ökologisch wertvolle Bio-PV-Freiflächenanlagen eine höhere Akzeptanz für die Umsetzung der Energiewendeziele.“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently contestable claims (biodiversity/biotope effect and acceptance effect); split into one point per claim, each with its own verbatim quote.

Energie- und Steuerrecht verzahnen 3 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Agri-PV steuerlich privilegiert, gewöhnliche PV-Freiflächen nicht

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Agri-PV der Kategorien I und II (DIN SPEC 91434) wird vollständig dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zugerechnet, gewöhnliche PV-Freiflächenanlagen dagegen nicht.

„Agri-PV-Freiflächenanlagen in Kategorie I und II gemäß DIN SPEC 91434 werden vollständig dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zugerechnet.“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Steuerprivileg auf alle PV-Freiflächen mit befristeter Planung ausweiten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Alle PV-Freiflächenanlagen auf Flächen mit zeitlich befristeter Flächennutzungsplanänderung sollen steuerrechtlich wie Agri-PV behandelt werden, um mehr Flächen verfügbar zu machen.

„Eine Neuregelung, dass alle PV-Freiflächenanlagen auf Flächen mit zeitlich befristeten Flächennutzungsplanänderungen ist notwendig, um die Verfügbarkeit neuer Flächen für PV-Freiflächenanlagen zu erhöhen.“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Steuerlast bei Verkauf/Erbe schreckt Flächenbesitzer ab

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Weil bei Verkauf, Schenkung oder Erbschaft eine Gewerbegebiets-Steuerlast fällig wird, lehnen einige Flächenbesitzer PV-Freiflächenanlagen ab, obwohl die Planänderung nur befristet ist.

„lehnen einige Flächenbesitzer die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen ab, da im Falle eines Verkaufs, Schenkung oder Erbschaft eine Steuerlast für Gewerbegebiete fällig wird“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Europapolitische Instrumente nutzen 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Artenschutz-Ausnahmen könnten künftig auch für Solaranlagen leichter werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreicher halten es für möglich, dass artenschutzrechtliche Ausnahmen nach § 45 Abs. 7 BNatSchG künftig auch für Solarenergieanlagen leichter gewährt werden, obwohl die neuen bundesrechtlichen Erleichterungen (§ 26 Abs. 3, §§ 45b ff. BNatSchG) dem Wortlaut nach nur für Windenergieanlagen gelten.

„Dennoch könnten artenschutzrechtliche Ausnahmen in Zukunft auch für Solarenergieanlagen leichter gewährt werden.“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine Einschätzung der künftigen Rechtslage mit einer Handlungsempfehlung an Projektentwickler; beides ist getrennt zustimmungsfähig, und der Rechtsbezug (PV-Strategie, BNatSchG/EEG) musste benannt werden.

Artenschutz-Erleichterungen auch für Solar statt nur Wind

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die neuen Erleichterungen nach § 26 Abs. 3 und §§ 45b ff. BNatSchG gelten nur für Windenergie; systematisch müsste Gleiches für Solarenergieanlagen gelten.

„Rein systematisch müsste Gleiches aber auch für den Ausbau von Solarenergieanlagen gelten.“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Projektentwickler sollten bei PV auf § 45 Abs. 7 BNatSchG i.V.m. § 2 EEG verweisen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreicher empfehlen, dass Projektentwickler von Solaranlagen in Genehmigungsverfahren vermehrt auf die artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG in Verbindung mit dem überragenden öffentlichen Interesse nach § 2 EEG hinweisen.

„Projektentwickler sollten daher vermehrt auf § 45 Abs. 7 BNatSchG i.V.m. § 2 EEG hinweisen.“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine Einschätzung der künftigen Rechtslage mit einer Handlungsempfehlung an Projektentwickler; beides ist getrennt zustimmungsfähig, und der Rechtsbezug (PV-Strategie, BNatSchG/EEG) musste benannt werden.

EU-Richtlinie erlaubt Einbezug kommunaler Zusammenschlüsse

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die EE-Richtlinie (2018/2001, Art. 2 Nr. 16) nennt lokale Behörden als mögliche Anteilseigner, sodass der Einbezug kommunaler Zusammenschlüsse richtlinienkonform möglich sei.

„ist der Einbezug von rechtsfähigen Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften, etwa Zweckverbänden oder gemeinsame Kommunalunternehmen in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts, richtlinienkonform möglich“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Über den Entwurf hinaus 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Höchstbetrag der EEG-Ausschreibung wegen Finanzierungskosten anpassen?

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 137 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Epe-PV GbR, die eine 7,5-MW-Freiflächenanlage plant, fragt das BMWK, ob der Höchstbetrag der EEG-Ausschreibung (Solar, Segment 1, 7,37 Cent/kWh) wegen gestiegener Finanzierungskosten kurzfristig angepasst wird oder ob es alternativ ein attraktives Kreditprogramm gibt.

„muss der maximale Zuschlagswert im Rahmen der Ausschreibung von PV-Freiflächenanlagen erhöht werden“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Aussortiert 1 Argument

Länder können Bewertungsrecht nicht allein ändern

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher).

Fassung der Maschine: Die Länder können im Bewertungsrecht für Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer nicht im Alleingang handeln, sondern brauchen eine Bundesgesetzesänderung und die Zustimmung der anderen Länder.

„Die zuständigen Bundesländer können im Bewertungsrecht für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer und der Grunderwerbsteuer nicht im Alleingang tätig werden“

Originalstelle, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG