Lagebild / Akzeptanz und Bürgerenergie stärken / Streitfrage

Sollen kommunale Unternehmen als Bürgerenergiegesellschaften gelten?

Gesellschaften in kommunaler Hand sollten als Bürgerenergiegesellschaften im Sinne des EEG gelten.

OffenAusgestaltungEin Instrument: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt.

Wer es für richtig hält

Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung
  • 1 stimmen zuGreen Planet Energy eG
  • 0 lehnen ab
  • 269 äußern sich nicht
Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung
  • 1 stimmen zuErzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG
  • 0 lehnen ab
  • 140 äußern sich nicht

Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.

Was belegt ist und was folgt

Offen. Zu wenige Organisationen aus einem Lager haben sich geäußert, um etwas zu sagen.

Belege: 1 von 5 zitierten Textstellen nennen Belege: andere Rechtsquelle oder amtliche Stellungnahme (Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG).

Woher es stammt

5 Argumente aus 3 Stellungnahmen

„Kommunale Tochterunternehmen stellen die reinste Form der Bürgerenergie/ Bürgerbeteiligung dar“

Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGAusbau-Beschleunigung durch Deregulierung

Befund

Die Frage, ob kommunale Unternehmen als Bürgerenergiegesellschaften gelten sollen, ist in der Anhörung kaum beantwortet worden. Nur eine Organisation äußert sich dazu, die Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG: Sie nennt kommunale Tochterunternehmen „die reinste Form der Bürgerenergie“. Dass sich beide Lager mit je 1 von 1 Organisationen zustimmend einordnen, trägt keine Aussage, denn es fehlt jede Gegenstimme und jede zweite Begründung. Der Punkt ist damit weder getragen noch entschieden. Er ließe sich erhärten, wenn weitere Verbände, etwa kommunale Spitzenverbände und Bürgerenergie-Initiativen, ausdrücklich Stellung nehmen. Das gilt vor allem für die Frage, ob eine kommunale Beteiligung die Bürgerenergie-Privilegien im EEG verwässert. Bayern hatte eine Prüfung der kommunalen Töchter beantragt. Das zeigt, dass es hier eine Ausgestaltungsfrage gibt, über die noch gestritten werden könnte.

Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt

Prüfpfad

Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war.

Beteiligungsformen an Bürgerenergie auch für Kommunen SPD Klimaforum

Bürger sollen sich direkt oder über Gesellschaften/Genossenschaften beteiligen können; zusätzlich sollen Landkreise, Städte und Gemeinden Beteiligungsmöglichkeiten erhalten.

  1. Aus der Stellungnahme von SPD Klimaforum zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 58 % sicher).

„Es sollen aber auch Beteiligungsmöglichkeiten für Landkreise, Städte und Gemeinden eröffnet werden.“

Kommunale Tochterunternehmen als Form von Bürgerenergie/Bürgerbeteiligung Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Nach Auffassung der Stellungnahme sind kommunale Tochterunternehmen eine Form der Bürgerenergie bzw. Bürgerbeteiligung, weil die Bürger der Kommune als Einwohner Eigentümer der von diesen Unternehmen betriebenen EE-Anlagen seien.

  1. Aus der Stellungnahme von Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Die Wertung \"reinste Form\" im Label war polemisch zugespitzt; neutral umformuliert mit Zuordnung zur Stellungnahme, Richtung der Aussage bleibt erhalten.“
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„Kommunale Tochterunternehmen stellen die reinste Form der Bürgerenergie/ Bürgerbeteiligung dar“

Bayern hatte Prüfung kommunaler Töchter beantragt Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

Bayern hat über den Bundesrat bei der EEG-Novelle 2023 um Prüfung gebeten, wie kommunale Tochterunternehmen in die Definition der Bürgerenergiegesellschaften einbezogen werden können.

  1. Aus der Stellungnahme von Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).

„Bayern hatte über den Bundesrat im Zuge der EEG-Novelle 2023 ausdrücklich um Prüfung gebeten“

Kommunale Unternehmen als Bürgerenergiegesellschaften anerkennen Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG

§ 3 Abs. 15 EEG 2023 soll so angepasst werden, dass auch Gesellschaften mit mindestens 51 % Stimmrechten bei Kommunen, kommunalen Zusammenschlüssen oder kommunalen Tochterunternehmen als Bürgerenergiegesellschaften gelten.

  1. Aus der Stellungnahme von Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).

„oder bei der mindestens 51 Prozent der Stimmrechte bei Kommunen, kommunalen Zusammenschlüssen oder kommunalen Tochterunternehmen (Zweckverband, Anstalt öffentlichen Rechts) liegen.“

Projektgesellschaften unter Bürgerenergie-Definition fassen 100 Prozent Erneuerbare Stiftung

Projektgesellschaften sollten unter die Definition fallen, wenn eine Muttergesellschaft aus dem Beteiligungsgebiet mindestens 75 % der Stimmrechte hält und aus mindestens 50 ortsansässigen natürlichen Personen besteht, die mindestens 70 % an ihr halten.

  1. Aus der Stellungnahme von 100 Prozent Erneuerbare Stiftung zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
  2. Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
  3. Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
  4. Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
  5. Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 37 % sicher).

„mindestens 75 Prozent der Stimmrechte an der Projektgesellschaft hält“