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node.energy GmbH

Unternehmen. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 19 Argumente aus rund 2 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem node.energy GmbH übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo node.energy GmbH allein steht

Bei 1 Streitfrage urteilt node.energy GmbH anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 19 Argumenten stehen 12 auf der Landkarte und 7 sind Einzelforderungen. 3 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 6 Argumente sind entstanden, weil sie 3 längere Textstellen geteilt hat. 2 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 5 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Klarstellung zum PV-Only-Modell würde PV-Ausbau auf Gewerbedächern fördern

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Eine Klarstellung zur allgemeinen Zulässigkeit des PV-Only-Messmodells beim Anschluss von PV-Anlagen würde nach Ansicht der Einreichenden den PV-Ausbau in Deutschland erheblich voranbringen.

„Eine Klarstellung zur allgemeinen Zulässigkeit des PV-Only-Modells würde dem PV-Ausbau in Deutschland einen erheblichen Vorschub leisten.“

Originalstelle, node.energy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point referred to 'PV-Only' without context; rewritten to name the model (a metering/connection model for PV systems in dealings with grid operators) and the attribution, keeping direction.

Gebäudeeigentümer verschieben oder verzichten auf PV-Ausbau

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen der Hemmnisse stellen Gebäudeeigentümer PV in der Investitionsplanung zurück, reduzieren die geplante Leistung oder verzichten ganz auf PV auf ihren Dächern.

„Gebäudeeigentümer stellen die PV-Entwicklung in ihrer Investitionsplanung zurück, reduzieren die geplante installierte Leistung oder entscheiden sich gänzlich gegen den PV-Ausbau auf ihren Dächern.“

Originalstelle, node.energy GmbH

PV-Only-Modell fördert den PV-Ausbau in Deutschland

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Das PV-Only-Modell auf Gewerbeimmobilien fördert den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland.

„fördert den PV-Ausbau in Deutschland.“

Originalstelle, node.energy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Wirkungsbehauptungen (grüne/lokale Energienutzung; PV-Ausbau); jeder Teil nennt nun das PV-Only-Modell ausdrücklich.

Vorschlag: Hinweispapier von BNetzA und/oder Landeseichämtern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Bundesnetzagentur und/oder ein Zusammenschluss der zuständigen Landeseichämter sollen ein Hinweispapier zur Zulässigkeit des PV-Only-Modells veröffentlichen.

„ein Hinweispapier der Bundesnetzagentur und/oder von einem Zusammenschluss der zuständigen Landeseichämter“

Originalstelle, node.energy GmbH

Vorschlag: Klarstellung des Ministeriums in einem PV-Leitfaden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Ministerium soll die Zulässigkeit des PV-Only-Modells in einem PV-Leitfaden klarstellen.

„eine Klarstellung des Ministeriums in einem PV-Leitfaden“

Originalstelle, node.energy GmbH

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 7 Argumente, 7 davon auf der Landkarte

Bundesnetzagentur sieht PV-Only-Modell vom Rechtsrahmen gedeckt (informell)

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Unterzeichner der Stellungnahme geben an, die Bundesnetzagentur habe in einer informellen Stellungnahme bestätigt, dass das PV-Only-Modell (lokale PV-Stromlieferung ohne Vollversorgung auf Gewerbeimmobilien) vom aktuellen Rechtsrahmen abgedeckt ist.

„Auch die Bundesnetzagentur hat in einer uns vor-liegenden informellen Stellungnahme bestätigt, dass sie das PV-Only-Modell vom aktuellen Rechtsrahmen abgedeckt sieht.“

Originalstelle, node.energy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt blieb ohne Kontext unklar, weil das PV-Only-Modell nicht erklärt wurde. Die Neufassung benennt das Modell und die Quelle der Angabe und fügt keine Behauptung hinzu.

Gewerbemieter mit Rahmenverträgen können nur PV-Only nutzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Gewerbemieter mit Rahmenvertrag für viele Standorte können vertraglich nicht in eine Vollversorgung des Anlagenbetreibers wechseln, sondern nur PV-Only als Ergänzung nutzen.

„Solche Mieter können daher vertraglich nicht in eine Vollversorgung des PV-Anlagenbetreibers wechseln, sondern nur das PV-Only-Modell als Ergänzung ihres bestehenden Rahmenvertrages nutzen.“

Originalstelle, node.energy GmbH

Immobilienunternehmen scheuen Risiken der Vollversorgung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Immobilienunternehmen wollen bzw. können die Energiepreisrisiken und den Vorfinanzierungsbedarf einer Vollversorgung nicht übernehmen, weshalb PV-Only für sie passt.

„wollen bzw. können sie nicht die Energiepreisrisiken und Vorfinanzierungsbedarf einer Vollversorgung (mit Reststromeinkauf und Netzentgelten, Abgaben etc.) übernehmen.“

Originalstelle, node.energy GmbH

Nachfrage nach PV-Only-Modell bei Vermietern und Mietern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Sowohl Vermieter als auch Mieter von Gewerbeimmobilien fragen derzeit das PV-Only-Modell nach.

„Sowohl Vermieter als auch Mieter von Gewerbeimmobilien fragen derzeit das PV-Only-Modell nach.“

Originalstelle, node.energy GmbH

PV-Only-Modell ohne technische, prozessuale oder rechtliche Hemmnisse umsetzbar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Das PV-Only-Modell (Lieferung von Solarstrom vom Gebäudedach an Gewerbemieter als Ergänzung zu deren bestehendem Stromliefervertrag) ist nach Ansicht der Einreichenden mit dem geltenden energiewirtschaftlichen Instrumentarium darstellbar, technische, prozessuale oder rechtliche Hemmnisse bestehen nicht.

„Es bestehen jedoch keine technischen, prozessualen oder rechtlichen Hemmnisse. Das PV-Only-Modell ist mit dem aktuellen energiewirtschaftlichen Instrumentarium darstellbar“

Originalstelle, node.energy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently checkable claims (no obstacles/feasible under current instruments; already accepted by some grid operators) and referred to the undefined 'PV-Only-Modell'; split and made standalone.

PV-Only-Modell schafft grüne und lokale Energienutzung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Das PV-Only-Modell (Lieferung von PV-Dachstrom durch den Vermieter an Gewerbemieter, Reststrom vom Versorger) schafft eine grüne und lokale Energienutzung.

„Es schafft eine grüne und lokale Energienutzung“

Originalstelle, node.energy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Wirkungsbehauptungen (grüne/lokale Energienutzung; PV-Ausbau); jeder Teil nennt nun das PV-Only-Modell ausdrücklich.

Lokaler PV-Strom als Vermietungsargument, Volleinspeisung nicht

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eigentümer gewinnen mit lokal erzeugtem PV-Strom ein zusätzliches Vermietungsargument, das volle Netzeinspeisung nicht schafft.

„Eine volle Netzeinspeisung schafft diesen Vorteil nicht.“

Originalstelle, node.energy GmbH

Netzanschlüsse beschleunigen 7 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Anlagenbetreiber brauchen meist Berater gegenüber Anschlussnetzbetreibern

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Dem Aufwand in der Kommunikation mit den zahlreichen, uneinheitlich agierenden Anschlussnetzbetreibern können Anlagenbetreiber aktuell meist nur mit technischen und rechtlichen Beratern begegnen.

„welchem aktuell meist nur durch die Einbeziehung technischer und rechtlicher Berater entgegengewirkt werden kann“

Originalstelle, node.energy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Berater nötig) mit einer wertenden Einordnung (nachteiliges Machtgefälle); getrennt und neutral formuliert.

Hauptproblem: aufwändige Abstimmung mit Anschlussnetzbetreibern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das wesentliche Hemmnis für den PV-Ausbau auf Gewerbeimmobilien ist die aufwändige Abstimmung des PV-Only-Modells mit den Anschlussnetzbetreibern; das Modell scheitert dadurch vielfach in der Praxis.

„Das wesentliche Hemmnis des PV-Anlagenausbaus auf Gewerbeimmobilien liegt in der aufwändigen Abstimmung des PV-Only-Modells mit den Anschlussnetzbetreibern.“

Originalstelle, node.energy GmbH

Netzbetreiber nennen keine sachlichen Gründe, verweisen auf Praxis

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Kein Netzbetreiber hat bislang sachliche Gründe gegen das PV-Only-Modell vorgebracht; die meisten verweisen auf ihre bisherige Praxis bei Kundenanlagen und akzeptieren keine davon abweichenden Messmodelle.

„Die allermeisten Netzbetreiber verweisen schlicht auf ihre bisherige Praxis beim Anschluss sog. Kundenanlagen und akzeptieren keine Messmodelle, die außerhalb ihrer Praxis liegen.“

Originalstelle, node.energy GmbH

Verzögerungen bis 18 Monate und Mehrkosten beim Netzanschluss

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Abstimmungsaufwand mit den Netzbetreibern verzögert den Netzanschluss einer PV-Anlage um bis zu 18 Monate und verursacht erhebliche Mehrkosten.

„einer erheblichen Verzögerung von bis zu 18 Monaten beim Netzanschluss einer PV-Anlage, sondern verursacht erhebliche Mehrkosten“

Originalstelle, node.energy GmbH

Einzelne Anschlussnetzbetreiber akzeptieren das PV-Only-Modell bereits

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Das PV-Only-Modell für Gewerbeimmobilien wird nach Angabe der Einreichenden in Einzelfällen bereits von Anschlussnetzbetreibern akzeptiert.

„wird auch bereits in Einzelfällen von Anschlussnetzbetreibern akzeptiert“

Originalstelle, node.energy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently checkable claims (no obstacles/feasible under current instruments; already accepted by some grid operators) and referred to the undefined 'PV-Only-Modell'; split and made standalone.

Nachteiliges Macht- und Kompetenzgefälle der Anlagenbetreiber

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Im Verhältnis zu den Anschlussnetzbetreibern bestehe für die Anlagenbetreiber ein nachteiliges Macht- und Kompetenzgefälle.

„besteht ein für die Anlagenbetreiber nachteiliges Macht- und Kompetenzgefälle“

Originalstelle, node.energy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Berater nötig) mit einer wertenden Einordnung (nachteiliges Machtgefälle); getrennt und neutral formuliert.

PV-Only-Messmodell: Zulässigkeit in EnWG, MessEG oder MessEV klarstellen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die rechtliche Zulässigkeit des PV-Only-Messmodells für PV-Anlagen soll gesetzlich geklärt werden, im EnWG, im MessEG oder insbesondere in der MessEV (etwa im Zusammenhang mit § 25 S. 1 Nr. 7 MessEV).

„eine Klarstellung zur rechtlichen Zulässigkeit im EnWG, MessEG oder insbesondere im MessEV (bspw. im Zusammenhang mit § 25 S. 1 Nr. 7 MessEV).“

Originalstelle, node.energy GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nannte das «PV-Only-Modell» ohne Erklärung; die Umschreibung benennt es als Messmodell für PV-Anlagen und behält die Forderung nach einer Klarstellung in EnWG, MessEG oder MessEV bei.