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Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung

Behörde. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 10 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung allein steht

Bei keiner Streitfrage urteilt Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung anders als die Mehrheit des eigenen Lagers.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 10 Argumenten stehen 9 auf der Landkarte und 1 ist eine Einzelforderung. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 2 Argumente sind entstanden, weil sie 1 längere Textstelle geteilt hat.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 10 Argumente, 9 davon auf der Landkarte

§ 35 BauGB kennt keinen Tatbestand für Brachflächen im Außenbereich

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Baugesetzbuch enthält in § 35 keinen Tatbestand für Altanlagen oder Brachflächen im Außenbereich, sodass PV-Nutzung stillgelegter versiegelter Flächen rechtlich nicht vorgesehen ist.

„Das Baugesetzbuch kennt in § 35 keinen Tatbestand für Altanlagen/ Brachflächen.“

Originalstelle, Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung

Aufwand der Bauleitplanung für PV auf Brachflächen ist nicht zu unterschätzen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Stadt Meschede hält den Aufwand der Bauleitplanung für Photovoltaikanlagen auf Brachflächen im Außenbereich für erheblich und spricht sich deshalb für eine Freigabe im Baugesetzbuch aus.

„Der Aufwand darf dabei aber nicht unterschätzt werden.“

Originalstelle, Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable legal fact (NRW planning allows it) with an evaluative judgment (effort is considerable); split into two standalone points.

Bezirksregierung: § 38 BauGB entzieht Deponieflächen der Bauleitplanung

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Nach Auffassung der Bezirksregierung unterliegen genehmigte, aber erst langfristig benötigte Deponieflächen und Altdeponien in der Nachsorge dem Fachplanungsvorbehalt (§ 38 BauGB), sodass PV-Anlagen dort nach Abfallrecht statt per gemeindlicher Bauleitplanung genehmigt werden müssen.

„auf Flächen, die dem Fachplanungsvorbehalt unterliegen (sowohl genehmigte aber erst langfristig benötigte Deponieflächen als auch in der Nachsorge befindliche Altdeponien), gem. § 38 BauGB der Zugriff der gemeindlichen Bauleitplanung entzogen sei“

Originalstelle, Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point makes a substantive claim about a legal obstacle (§ 38 BauGB, waste law) to PV systems on landfills, which falls within the subject of the Photovoltaik-Strategie consultation. It is neutral and attributed to the Bezirksregierung.

§ 38 BauGB: Fachplanungsvorbehalt für Altdeponien als zu weitgehend kritisiert

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Die Stadt Meschede hält die Auffassung der Bezirksregierung, der Fachplanungsvorbehalt nach § 38 BauGB entziehe auch in der Nachsorge befindliche Altdeponien der gemeindlichen Bauleitplanung, für zu weitgehend, insbesondere bei seit Jahren stillgelegten und rekultivierten Flächen.

„Wir halten diese Ansicht für etwas weit hergeholt, insbesondere auf bereits seit Jahren stillgelegten und rekultivierten Flächen, die nur formal dem Abfallrecht unterstehen.“

Originalstelle, Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies unbestimmt auf eine Rechtsauffassung der Bezirksregierung und enthielt wertende Formulierungen ("weit hergeholt"). Er ist jetzt mit Norm und Sprecherin benannt und neutral formuliert, mit gleicher Aussage und Richtung.

NRW-Landesplanung erlaubt Bauleitplanung für PV auf Brachflächen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stadt Meschede sieht die Landesplanung in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit vor, auf Brachflächen im Außenbereich Bauleitplanung für Photovoltaikanlagen zu betreiben.

„Zwar gibt es im Bereich der Landesplanung in NRW die Möglichkeit, Bauleitplanung auf Brachflächen für PV Anlagen zu betreiben.“

Originalstelle, Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable legal fact (NRW planning allows it) with an evaluative judgment (effort is considerable); split into two standalone points.

Alteigentümer stillgelegter Außenbereichs-Brachflächen scheuen meist den Rückbau

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichung hätten stillgelegte, versiegelte Lagerflächen im Außenbereich (etwa eines Sägewerks) faktisch zurückgebaut werden müssen, woran die Alteigentümer im Regelfall wenig Interesse zeigen.

„Faktisch hätte die Lagerfläche zurückgebaut werden müssen, wozu die Alteigentümer im Regelfall wenig Interesse zeigen.“

Originalstelle, Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Thema (Brachflächen im Außenbereich für PV) gehört zur Konsultation, daher kein Drop; der Punkt war ohne Kontext unklar und wird mit Bezug auf Außenbereichs-Brachflächen neu gefasst.

BauGB: temporäre PV-Nutzung versiegelter Außenbereichs-Brachen freigeben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Im Baugesetzbuch soll die (temporäre) Nutzung versiegelter Brachflächen im Außenbereich für die Aufstellung von PV-Anlagen freigegeben werden.

„Wir regen daher an, im Baugesetzbuch die Nutzung von versiegelten Brachflächen im Außenbereich (temporär) für die Aufstellung von PV Anlagen freizugeben.“

Originalstelle, Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung

Deponien eignen sich als PV-Standorte ohne Konflikt mit Landwirtschaft

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Boden- und Bauschuttdeponien bieten eine optimale Basis für PV-Freiflächenanlagen, weil dafür keine wertvollen landwirtschaftlichen Flächen beansprucht werden.

„Gleichwohl bieten Boden- und Bauschuttdeponien eine optimale Basis für den Bau von PV Anlagen, da hier keine wertvollen landwirtschaftlichen Flächen in Anspruch genommen werden.“

Originalstelle, Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung

Zulässigkeit von PV auf Deponien gesetzlich klarstellen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Im Baugesetzbuch und/oder Abfallrecht soll klargestellt werden, dass PV-Anlagen auf Altdeponien oder als Zwischennutzung auf genehmigten Deponien allgemein zulässig sind.

„Es bietet sich aber an, im Baugesetzbuch und/ oder im Abfallrecht klarzustellen, dass PV Anlagen auf Altdeponien oder als Zwischennutzung auf genehmigten Deponien allgemein zulässig sind“

Originalstelle, Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung

Abfallrechtliche Genehmigung auch ohne Stromabnahme durch Deponiebetrieb

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es soll klargestellt werden, dass PV-Anlagen auf Deponien nach Abfallrecht genehmigt werden, auch wenn der Deponiebetrieb den Strom nicht abnimmt.

„dass die Anlagen nach Abfallrecht genehmigt werden, auch wenn eine Stromabnahme durch den Deponiebetrieb nicht erfolgt“

Originalstelle, Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung