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JUWI GmbH

Unternehmen. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 29 Argumente aus rund 7 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem JUWI GmbH übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo JUWI GmbH allein steht

Bei keiner Streitfrage urteilt JUWI GmbH anders als die Mehrheit des eigenen Lagers.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 29 Argumenten stehen 16 auf der Landkarte und 13 sind Einzelforderungen. 5 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 11 Argumente sind entstanden, weil sie 6 längere Textstellen geteilt hat. 8 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht. 1 Stelle hat die automatische Prüfung aussortiert.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 2 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Brandenburg begrüßt die PV-Strategie des Bundes

Dasselbe Argument hat auch Brandenburg (Ministerium) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Das Land Brandenburg begrüßt die vom BMWK initiierte Photovoltaik-Strategie auf Bundesebene.

„Die JUWI GmbH begrüßt die Initiative des BMWK.“

Originalstelle, JUWI GmbH

Gebotsgröße 100 MW mindestens bis 2025 verlängern

Dasselbe Argument hat auch GSW Gold SolarWind Service GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die zeitweise Erhöhung der maximalen Gebotsgröße von 20 auf 100 MW soll mindestens zwei weitere Jahre (2024–2025) fortgeführt werden.

„Diese Regelung sollte bis Ende 2025 verlängert werden“

Originalstelle, JUWI GmbH

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 14 Argumente, 8 davon auf der Landkarte

Landes- und Regionalpläne werden nur etwa alle 10 Jahre neu aufgestellt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme werden Landesentwicklungs- und Regionalpläne in der Regel nur alle 10 Jahre neu aufgestellt, sodass sie nicht kurzfristig an neue energiepolitische Lagen angepasst werden.

„Landesentwicklungs- und Regionalpläne werden in der Regel nur alle 10 Jahre neu aufgestellt“

Originalstelle, JUWI GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Faktenbehauptung (Neuaufstellungsrhythmus der Pläne) und die wertende Schlussfolgerung (ZAV als Mittel der Wahl) sind unabhängig voneinander prüfbar; beide benennen jetzt Pläne und ZAV ausdrücklich.

Verzögerte Zielabweichungsverfahren bremsen den PV-FFA-Ausbau

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In mehreren Bundesländern verzögern langsam bearbeitete Zielabweichungsverfahren den PV-FFA-Ausbau deutlich; in Mecklenburg-Vorpommern sind über 120 Anlagen mit rund 4,8 GW betroffen.

„In Mecklenburg-Vorpommern sind beispielsweise mehr als 120 PV-FFA mit ca. 4,8 GW Leistung davon betroffen.“

Originalstelle, JUWI GmbH

BauGB 200 m vs. EEG 500 m: Inkonsistenz hält PV-Projekte im 200-m-Korridor

Dasselbe Argument hat auch Nordrhein-Westfalen (Ministerium) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Das MWIKE NRW führt an, dass die Abweichung zwischen der baurechtlichen Privilegierung im BauGB (200 m entlang von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen) und der EEG-Flächenkulisse (500 m) die Gefahr birgt, dass PV-Projekte künstlich im 200-Meter-Korridor gehalten werden.

„Durch die Begrenzung auf 200 Meter verpufft die eigentlich gewollte Beschleunigungswirkung“

Originalstelle, JUWI GmbH

Einheitlich 500 m an Autobahnen und Schienen in EEG und BauGB

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 161 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Für Solaranlagen entlang von Autobahnen und Schienen soll der 500-m-Streifen des EEG auch im Baugesetzbuch (derzeit 200 m) gelten, damit die Abweichung zwischen beiden Gesetzen im Sinne des Klimaschutzes entfällt.

„auch einen entsprechenden Privilegierungstatbestand nach Baurecht einführen und damit beide Regelungen harmonisieren“

Originalstelle, JUWI GmbH

Länder-Opt-Out erhält die Entscheidungshoheit der Länder

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die bundesweite Öffnung benachteiligter Gebiete für EEG-Ausschreibungen von Freiflächenanlagen lässt in Verbindung mit einem Opt-out auf Länderebene die Entscheidungshoheit bei den Ländern.

„bleibt die Entscheidungshoheit weiterhin bei den Ländern“

Originalstelle, JUWI GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independent claims (Länder decision authority via opt-out; municipal planning autonomy via Bauleitplanung); each now names the PV strategy context and stands alone.

Umkehr der Länderöffnungsklausel (Opt-Out) bringt langfristig mehr PV-Freiflächen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Die im Entwurf der PV-Strategie vorgesehene bundesweite Öffnung benachteiligter Gebiete für EEG-Ausschreibungen mit Länder-Opt-Out würde nach Ansicht der Stellungnahme langfristig die bundesweite Flächenbereitstellung für PV-Freiflächenanlagen stärken, wie sie für die 2030-Ziele nötig ist.

„die Umkehrung der Logik der Länderöffnungsklausel zu einem langfristigen Schub für die bundesweite Flächenbereitstellung für PV-FFA führen“

Originalstelle, JUWI GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point referred to \"Länderöffnungsklausel\" without context; rewritten to name the draft strategy's measure (nationwide opening of disadvantaged areas with Länder opt-out) and spell out PV-FFA.

Umkehr der Länderöffnungsklausel in benachteiligten Gebieten ist richtig

Dasselbe Argument hat auch Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR eco vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Umkehr der Länderöffnungsklausel, wonach Freiflächen-PV auf Acker- und Grünland in benachteiligten Gebieten grundsätzlich ohne ausdrückliche Zustimmung der Länder zulässig wäre, geht nach Ansicht der Einreicher in die richtige Richtung.

„Diesen Vorschlag begrüßen wir ausdrücklich.“

Originalstelle, JUWI GmbH

Bauleitplanung schützt kommunale Planungshoheit bei der Gebietsöffnung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Weil bei der bundesweiten Öffnung benachteiligter Gebiete für PV-Freiflächenanlagen weiterhin eine Bauleitplanung erforderlich ist, wird nicht in die kommunale Planungshoheit eingegriffen.

„wird zudem nicht in die kommunale Planungshoheit eingegriffen“

Originalstelle, JUWI GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independent claims (Länder decision authority via opt-out; municipal planning autonomy via Bauleitplanung); each now names the PV strategy context and stands alone.

Dreimonatsfrist mit Genehmigungsfiktion für Zielabweichungsverfahren (ROG)

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Im Raumordnungsgesetz (neuer § 6 Abs. 2 Satz 4 ROG) soll für Zielabweichungsverfahren bei Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms eine Entscheidungsfrist von drei Monaten gelten, nach deren Ablauf die Abweichung als erteilt gilt.

„nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Antragseinreichung entschieden worden, so gilt die beantragte Abweichung als erteilt.“

Originalstelle, JUWI GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Zusammenfassung nannte "ZAV" im Label und setzte Kontext voraus; sie benennt jetzt Gesetz, Verfahren und Vorschlag ausdrücklich.

Landwirte scheuen Pachtverträge wegen Erbschaftsteuerrisiko

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen des Erbfallrisikos innerhalb der 20–30-jährigen Betriebsdauer schließen Landwirte vielfach keine Pachtverträge für PV-FFA ab, und Beteiligungsmodelle lösen das Problem kaum, weil Landwirte daran regelmäßig kein Interesse haben.

„Landwirte aus Risikoerwägungen in vielen Fällen davor zurückschrecken“

Originalstelle, JUWI GmbH

Projekte zwischen 20 und 100 MW verlieren bei Verzögerung die Sonderregelung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Anlagen zwischen 20 und 100 MW in Entwicklung laufen Gefahr, bei Verzögerung nicht mehr 2023 teilnehmen zu können und müssten dann auf 20 MW umgeplant und über viele Jahre verteilt werden.

„Aktuell in Entwicklung befindliche Anlagen zwischen 20 MW und 100 MW laufen Gefahr“

Originalstelle, JUWI GmbH

PV-Freiflächenanlagen bis 100 MW sind außerhalb des EEG nicht refinanzierbar

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Laut JUWI lassen sich PV-Freiflächenanlagen mit bis zu 100 MW Leistung wegen deutlich gestiegener Investitions-, Betriebs- und Finanzierungskosten derzeit außerhalb des EEG über die erzielbaren PPA-Preise nicht mehr refinanzieren.

„Anlagen dieser Größe aktuell jenseits des EEG über die erzielbaren PPA-Preise nicht mehr refinanziert werden können“

Originalstelle, JUWI GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (fehlende Refinanzierbarkeit außerhalb des EEG) mit einer Forderung (Verlängerung der 100-MW-Regelung); beide lassen sich unabhängig voneinander bewerten.

Zentrale Maßnahmen für PV-Freiflächenanlagen priorisieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: JUWI nennt sieben Maßnahmen, die aus Unternehmenssicht vorrangig umzusetzen sind, um den PV-Freiflächenausbau bis 2030 zu beschleunigen, vor allem in den Handlungsfeldern 1, 5 und 7.

„stellt die aus Unternehmenssicht prioritär umzusetzen Maßnahmen dar“

Originalstelle, JUWI GmbH

Zielabweichungsverfahren sind das geeignete Mittel für kurzfristige Ausnahmen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Für eine kurzfristige Reaktion auf die akute Energienotlage seien Zielabweichungsverfahren (ZAV) nach den Raumordnungsgesetzen das geeignete Mittel, um Ausnahmen von den starren Vorgaben der Raumordnungspläne für den PV-Freiflächenausbau zu schaffen.

„sind Zielabweichungsverfahren das Mittel der Wahl“

Originalstelle, JUWI GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Faktenbehauptung (Neuaufstellungsrhythmus der Pläne) und die wertende Schlussfolgerung (ZAV als Mittel der Wahl) sind unabhängig voneinander prüfbar; beide benennen jetzt Pläne und ZAV ausdrücklich.

Netzanschlüsse beschleunigen 10 Argumente, 5 davon auf der Landkarte

DB Netz AG: Querungsentgelte seit 2023 von ca. 5.000–10.000 auf 50.000–300.000 EUR

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Nach Darstellung von JUWI berechnet die DB Netz AG Entgelte für Bahnquerungen durch Anschlussleitungen von EE-Anlagen seit Anfang 2023 nach einem neuen, nicht offengelegten Verfahren („Umsatzmiete“), wodurch einmalige Entgelte von zuvor etwa 5.000–10.000 EUR auf 50.000–300.000 EUR und mehr steigen.

„Im Ergebnis sehen sich Projektentwickler von EE-Anlagen nun mit Zahlungen von 50.000 bis 300.000 EUR (und darüber hinaus) für eine einmalige Querung einer Bahntrasse konfrontiert.“

Originalstelle, JUWI GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded wording ("drastisch", "intransparent", "verlangt") replaced with a neutral attribution to the submitter; the claim and its direction are kept.

Anschlussleitungen scheitern an Gestattungsverträgen mit Eigentümern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für mehrere Kilometer lange Netzanschlussleitungen müssen Gestattungsverträge mit vielen Eigentümern geschlossen werden; Rechtsstreitigkeiten, langwierige Verhandlungen und hohe Entgelte machen Projekte teils unwirtschaftlich oder unmöglich, auch weit fortgeschrittene.

„In vielen Fällen können Projekte aufgrund fehlender Zustimmung nicht realisiert werden“

Originalstelle, JUWI GmbH

Duldungspflicht für Anschlussleitungen mit festen Entschädigungen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Über einen neuen § 11a EEG soll eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen eingeführt werden, mit definierten Entschädigungen analog zum Strom- und Breitbandnetzausbau, wie im BMWK-Entwurf zum Strompreisbremsengesetz vom 22.11.2022 vorgesehen.

„Abhilfe würde eine Regelung für eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Erneuerbare Energien Anlagen schaffen.“

Originalstelle, JUWI GmbH

Duldungspflicht-Entwurf vom 22.11.2022 erfasst nach JUWI auch Bahntrassenquerungen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: JUWI vertritt die Rechtsauffassung, dass der im BMWK-Entwurf zum Strompreisbremsengesetz vom 22.11.2022 vorgesehene § 11a (Duldungspflicht für Anschlussleitungen) auch die Querung von Bahntrassen der DB Netz AG erfasst.

„würde nach unserer Rechtsauffassung auch das Anwendungsfeld Querung von Bahntrassen der DB Netz AG erfassen“

Originalstelle, JUWI GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband einen Regelungsvorschlag (neuer § 11a EEG zur Begrenzung der Entgelte) mit einer davon unabhängigen Rechtsauffassung zur Reichweite des Entwurfs; beides lässt sich getrennt annehmen oder ablehnen.

Rechenbeispiel: 4.500 EUR je Meter Kabeltrasse

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die DB-Forderung entspricht etwa 4.500 EUR je Meter Kabeltrasse und würde bei einer 2 km langen Anschlussleitung einmalig 9 Mio. EUR kosten.

„Die Forderung der DB Netz AG ergibt ein Gestattungsentgelt i.H.v. ca. 4.500 EUR je Meter Kabeltrasse.“

Originalstelle, JUWI GmbH

Dreimonatsfrist mit Genehmigungsfiktion entspricht dem EEG-Interesse

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die vorgeschlagene Dreimonatsfrist mit Genehmigungsfiktion entspreche dem im EEG gesetzlich verankerten überragenden öffentlichen Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien.

„entspricht dem im EEG gesetzlich verankerten überragenden öffentlichen Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien“

Originalstelle, JUWI GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a value judgment (appropriate response to the crisis) with a legal claim (consistency with the overriding public interest anchored in the EEG); these are separable and are split.

Gefahr neuer Preisstandards bei anderen Grundstückseigentümern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Übernehmen andere öffentliche und private Eigentümer die Entgeltforderungen der DB Netz AG, würden viele EE-Projekte allein wegen der Gestattungsentgelte unwirtschaftlich.

„Es besteht die Gefahr, dass damit „neue Standards“ für die Gestattungsentgelte auch für andere öffentliche und private Eigentümer von Grundstücken etabliert werden.“

Originalstelle, JUWI GmbH

Gestattungsentgelte durch neuen § 11a EEG an definierten Entschädigungen ausrichten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: JUWI schlägt vor, die Gestattungsentgelte der DB Netz AG für Anschlussleitungen durch eine neue Regelung (§ 11a EEG) zu begrenzen, die sich an definierten Entschädigungszahlungen analog zum Stromnetz- und Breitbandausbau orientiert.

„Abhilfe würde eine Regelung schaffen, die sich an definierten Entschädigungszahlungen analog den Vereinbarungen beim Stromnetz- und Breitbandausbau orientieren.“

Originalstelle, JUWI GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband einen Regelungsvorschlag (neuer § 11a EEG zur Begrenzung der Entgelte) mit einer davon unabhängigen Rechtsauffassung zur Reichweite des Entwurfs; beides lässt sich getrennt annehmen oder ablehnen.

Querungsentgelte der DB Netz AG führen zu höheren Geboten und Nachteil in Ausschreibungen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Entwickler und Betreiber von EE-Anlagen müssten die höheren Kosten für die Querung von Bahntrassen über höhere Gebote in EEG-Ausschreibungen ausgleichen und hätten dadurch einen Wettbewerbsnachteil bis hin zu möglichem Zuschlagsverlust.

„Entwickler/Betreiber müssen die unverhältnismäßig höheren Kosten bei der Querung von Bahntrassen über höhere Gebote in den Ausschreibungen kompensieren und haben damit einen Wettbewerbsnachteil in den Ausschreibungen.“

Originalstelle, JUWI GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Behauptungen (Wettbewerbsnachteil in Ausschreibungen; Mittelfluss an bundeseigenes Unternehmen); Wortlaut neutralisiert, Richtung beibehalten.

Querungsentgelte lenken EEG-Umlage-Mittel an ein bundeseigenes Unternehmen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Über den Mechanismus höherer Gebote flössen Finanzmittel aus der vom Bundeshaushalt finanzierten EEG-Umlage an ein Unternehmen im Bundesbesitz (DB Netz AG).

„diesen Mechanismus fließen Finanzmittel über die vom Bundeshaushalt finanzierte EEG-Umlage in ein Unternehmen im Bundesbesitz.“

Originalstelle, JUWI GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Behauptungen (Wettbewerbsnachteil in Ausschreibungen; Mittelfluss an bundeseigenes Unternehmen); Wortlaut neutralisiert, Richtung beibehalten.

Energie- und Steuerrecht verzahnen 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Agri-PV-Erbschaftsregelung (2022) auf alle PV-Freiflächenanlagen ausweiten

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die 2022 für Agri-PV-Anlagen geschaffene Regelung, die im Erbfall eine Zuordnung des Grundstücks zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ermöglicht, sollte nach Ansicht der Stellungnahme auf alle PV-Freiflächenanlagen erweitert werden, weil deren Grundstücksnutzung nur temporär ist.

„Diese Regelung sollte auf alle PV-FFA erweitert werden, so dass auch für diese eine Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen im Erbfall möglich wird.“

Originalstelle, JUWI GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies mit "Die 2022 geschaffene Zuordnung" und "PV-FFA" auf Kontext; jetzt benennt er die Regelung (Erbfall, Agri-PV) und die Anlagenart ausdrücklich. Richtung und Begründung bleiben unverändert.

PV-FFA-Nutzung führt im Erbfall zu höherer Erbschaftsteuer für Landwirte

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der JUWI GmbH ordnet die Finanzverwaltung ein landwirtschaftliches Grundstück bei Nutzung für eine PV-Freiflächenanlage dem Grundvermögen statt dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen zu, wodurch im Erbfall deutlich höhere Erbschaftsteuer anfällt, auch als Nachsteuer bei späterer Errichtung der Anlage.

„Flächen des Grundvermögens sind hingegen voll steuerpflichtig.“

Originalstelle, JUWI GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original war ohne Einreichung unverständlich (Abkürzung PV-FFA, unklare Akteure); umgeschrieben mit Nennung von Akteur (JUWI GmbH, Finanzverwaltung) und Sachverhalt. Die Wertung „scheitern“ im Label wurde zu einer neutralen Aussage über die steuerliche Folge.

Über den Entwurf hinaus 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Dreimonatsfrist mit Genehmigungsfiktion ist angemessene Krisenreaktion

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die vorgeschlagene Dreimonatsfrist für Zielabweichungsverfahren im ROG in Verbindung mit einer Genehmigungsfiktion sei eine angemessene Reaktion auf die derzeitige Klima- und Energiekrise.

„stellt eine angemessene Reaktion auf die derzeitige Klima- und Energiekrise dar“

Originalstelle, JUWI GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a value judgment (appropriate response to the crisis) with a legal claim (consistency with the overriding public interest anchored in the EEG); these are separable and are split.

Aussortiert 1 Argument

DB Netz AG nutzt Monopolstellung aus

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher).

Fassung der Maschine: Die DB Netz AG nutze ihre marktbeherrschende Stellung und ein natürliches Monopol aus, um überhöhte Entgelte durchzusetzen, da Bahntrassen sich selten umgehen lassen.

„Die DB Netz AG nutzt eine marktbeherrschende Stellung und ein natürliches Monopol aus“

Originalstelle, JUWI GmbH