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JUWI GmbH
Unternehmen. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 29 Argumente aus rund 7 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem JUWI GmbH übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- BSWin 26 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 18 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 18 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 17 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 17 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 15 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- BAKin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ISFHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Lubenow + Peters, PartGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BDEWin 23 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 20 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 19 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 25 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 22 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 21 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 19 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 23 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 21 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 20 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 17 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 17 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 15 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 16 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- VDLin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ILIOTEC Projektentwicklungin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 13 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 14 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 9 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 4 von 8 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SFVin 19 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 17 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Haus und Grund Deutschlandin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 14 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 15 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- AgroSolar Europe GmbHin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 11 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 15 von 23 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Leasing AGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BUNDin 14 von 19 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Brandenburg (Ministerium)in 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 15 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- DBVin 13 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 8 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 8 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 10 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 7 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 6 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 9 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 8 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- FMIin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 5 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 4 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 5 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 4 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 3 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 1 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
- THIkeine gemeinsame Streitfrage
Wo JUWI GmbH allein steht
Bei keiner Streitfrage urteilt JUWI GmbH anders als die Mehrheit des eigenen Lagers.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 29 Argumenten stehen 16 auf der Landkarte und 13 sind Einzelforderungen. 5 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 11 Argumente sind entstanden, weil sie 6 längere Textstellen geteilt hat. 8 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht. 1 Stelle hat die automatische Prüfung aussortiert.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 2 Argumente, 1 davon auf der Landkarte
Brandenburg begrüßt die PV-Strategie des Bundes
Dasselbe Argument hat auch Brandenburg (Ministerium) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Das Land Brandenburg begrüßt die vom BMWK initiierte Photovoltaik-Strategie auf Bundesebene.
„Die JUWI GmbH begrüßt die Initiative des BMWK.“
Gebotsgröße 100 MW mindestens bis 2025 verlängern
Dasselbe Argument hat auch GSW Gold SolarWind Service GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die zeitweise Erhöhung der maximalen Gebotsgröße von 20 auf 100 MW soll mindestens zwei weitere Jahre (2024–2025) fortgeführt werden.
„Diese Regelung sollte bis Ende 2025 verlängert werden“
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 14 Argumente, 8 davon auf der Landkarte
Landes- und Regionalpläne werden nur etwa alle 10 Jahre neu aufgestellt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme werden Landesentwicklungs- und Regionalpläne in der Regel nur alle 10 Jahre neu aufgestellt, sodass sie nicht kurzfristig an neue energiepolitische Lagen angepasst werden.
„Landesentwicklungs- und Regionalpläne werden in der Regel nur alle 10 Jahre neu aufgestellt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Faktenbehauptung (Neuaufstellungsrhythmus der Pläne) und die wertende Schlussfolgerung (ZAV als Mittel der Wahl) sind unabhängig voneinander prüfbar; beide benennen jetzt Pläne und ZAV ausdrücklich.
Verzögerte Zielabweichungsverfahren bremsen den PV-FFA-Ausbau
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: In mehreren Bundesländern verzögern langsam bearbeitete Zielabweichungsverfahren den PV-FFA-Ausbau deutlich; in Mecklenburg-Vorpommern sind über 120 Anlagen mit rund 4,8 GW betroffen.
„In Mecklenburg-Vorpommern sind beispielsweise mehr als 120 PV-FFA mit ca. 4,8 GW Leistung davon betroffen.“
BauGB 200 m vs. EEG 500 m: Inkonsistenz hält PV-Projekte im 200-m-Korridor
Dasselbe Argument hat auch Nordrhein-Westfalen (Ministerium) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Das MWIKE NRW führt an, dass die Abweichung zwischen der baurechtlichen Privilegierung im BauGB (200 m entlang von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen) und der EEG-Flächenkulisse (500 m) die Gefahr birgt, dass PV-Projekte künstlich im 200-Meter-Korridor gehalten werden.
„Durch die Begrenzung auf 200 Meter verpufft die eigentlich gewollte Beschleunigungswirkung“
Einheitlich 500 m an Autobahnen und Schienen in EEG und BauGB
Dasselbe Argument hat auch Privatperson 161 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Für Solaranlagen entlang von Autobahnen und Schienen soll der 500-m-Streifen des EEG auch im Baugesetzbuch (derzeit 200 m) gelten, damit die Abweichung zwischen beiden Gesetzen im Sinne des Klimaschutzes entfällt.
„auch einen entsprechenden Privilegierungstatbestand nach Baurecht einführen und damit beide Regelungen harmonisieren“
Länder-Opt-Out erhält die Entscheidungshoheit der Länder
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die bundesweite Öffnung benachteiligter Gebiete für EEG-Ausschreibungen von Freiflächenanlagen lässt in Verbindung mit einem Opt-out auf Länderebene die Entscheidungshoheit bei den Ländern.
„bleibt die Entscheidungshoheit weiterhin bei den Ländern“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independent claims (Länder decision authority via opt-out; municipal planning autonomy via Bauleitplanung); each now names the PV strategy context and stands alone.
Umkehr der Länderöffnungsklausel (Opt-Out) bringt langfristig mehr PV-Freiflächen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Die im Entwurf der PV-Strategie vorgesehene bundesweite Öffnung benachteiligter Gebiete für EEG-Ausschreibungen mit Länder-Opt-Out würde nach Ansicht der Stellungnahme langfristig die bundesweite Flächenbereitstellung für PV-Freiflächenanlagen stärken, wie sie für die 2030-Ziele nötig ist.
„die Umkehrung der Logik der Länderöffnungsklausel zu einem langfristigen Schub für die bundesweite Flächenbereitstellung für PV-FFA führen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point referred to \"Länderöffnungsklausel\" without context; rewritten to name the draft strategy's measure (nationwide opening of disadvantaged areas with Länder opt-out) and spell out PV-FFA.
Umkehr der Länderöffnungsklausel in benachteiligten Gebieten ist richtig
Dasselbe Argument hat auch Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR eco vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Umkehr der Länderöffnungsklausel, wonach Freiflächen-PV auf Acker- und Grünland in benachteiligten Gebieten grundsätzlich ohne ausdrückliche Zustimmung der Länder zulässig wäre, geht nach Ansicht der Einreicher in die richtige Richtung.
„Diesen Vorschlag begrüßen wir ausdrücklich.“
Bauleitplanung schützt kommunale Planungshoheit bei der Gebietsöffnung
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Weil bei der bundesweiten Öffnung benachteiligter Gebiete für PV-Freiflächenanlagen weiterhin eine Bauleitplanung erforderlich ist, wird nicht in die kommunale Planungshoheit eingegriffen.
„wird zudem nicht in die kommunale Planungshoheit eingegriffen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independent claims (Länder decision authority via opt-out; municipal planning autonomy via Bauleitplanung); each now names the PV strategy context and stands alone.
Dreimonatsfrist mit Genehmigungsfiktion für Zielabweichungsverfahren (ROG)
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Im Raumordnungsgesetz (neuer § 6 Abs. 2 Satz 4 ROG) soll für Zielabweichungsverfahren bei Anlagen zur Erzeugung erneuerbaren Stroms eine Entscheidungsfrist von drei Monaten gelten, nach deren Ablauf die Abweichung als erteilt gilt.
„nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Antragseinreichung entschieden worden, so gilt die beantragte Abweichung als erteilt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Zusammenfassung nannte "ZAV" im Label und setzte Kontext voraus; sie benennt jetzt Gesetz, Verfahren und Vorschlag ausdrücklich.
Landwirte scheuen Pachtverträge wegen Erbschaftsteuerrisiko
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Wegen des Erbfallrisikos innerhalb der 20–30-jährigen Betriebsdauer schließen Landwirte vielfach keine Pachtverträge für PV-FFA ab, und Beteiligungsmodelle lösen das Problem kaum, weil Landwirte daran regelmäßig kein Interesse haben.
„Landwirte aus Risikoerwägungen in vielen Fällen davor zurückschrecken“
Projekte zwischen 20 und 100 MW verlieren bei Verzögerung die Sonderregelung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Anlagen zwischen 20 und 100 MW in Entwicklung laufen Gefahr, bei Verzögerung nicht mehr 2023 teilnehmen zu können und müssten dann auf 20 MW umgeplant und über viele Jahre verteilt werden.
„Aktuell in Entwicklung befindliche Anlagen zwischen 20 MW und 100 MW laufen Gefahr“
PV-Freiflächenanlagen bis 100 MW sind außerhalb des EEG nicht refinanzierbar
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Laut JUWI lassen sich PV-Freiflächenanlagen mit bis zu 100 MW Leistung wegen deutlich gestiegener Investitions-, Betriebs- und Finanzierungskosten derzeit außerhalb des EEG über die erzielbaren PPA-Preise nicht mehr refinanzieren.
„Anlagen dieser Größe aktuell jenseits des EEG über die erzielbaren PPA-Preise nicht mehr refinanziert werden können“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (fehlende Refinanzierbarkeit außerhalb des EEG) mit einer Forderung (Verlängerung der 100-MW-Regelung); beide lassen sich unabhängig voneinander bewerten.
Zentrale Maßnahmen für PV-Freiflächenanlagen priorisieren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: JUWI nennt sieben Maßnahmen, die aus Unternehmenssicht vorrangig umzusetzen sind, um den PV-Freiflächenausbau bis 2030 zu beschleunigen, vor allem in den Handlungsfeldern 1, 5 und 7.
„stellt die aus Unternehmenssicht prioritär umzusetzen Maßnahmen dar“
Zielabweichungsverfahren sind das geeignete Mittel für kurzfristige Ausnahmen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Für eine kurzfristige Reaktion auf die akute Energienotlage seien Zielabweichungsverfahren (ZAV) nach den Raumordnungsgesetzen das geeignete Mittel, um Ausnahmen von den starren Vorgaben der Raumordnungspläne für den PV-Freiflächenausbau zu schaffen.
„sind Zielabweichungsverfahren das Mittel der Wahl“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Faktenbehauptung (Neuaufstellungsrhythmus der Pläne) und die wertende Schlussfolgerung (ZAV als Mittel der Wahl) sind unabhängig voneinander prüfbar; beide benennen jetzt Pläne und ZAV ausdrücklich.
Netzanschlüsse beschleunigen 10 Argumente, 5 davon auf der Landkarte
DB Netz AG: Querungsentgelte seit 2023 von ca. 5.000–10.000 auf 50.000–300.000 EUR
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher.
So steht es jetzt: Nach Darstellung von JUWI berechnet die DB Netz AG Entgelte für Bahnquerungen durch Anschlussleitungen von EE-Anlagen seit Anfang 2023 nach einem neuen, nicht offengelegten Verfahren („Umsatzmiete“), wodurch einmalige Entgelte von zuvor etwa 5.000–10.000 EUR auf 50.000–300.000 EUR und mehr steigen.
„Im Ergebnis sehen sich Projektentwickler von EE-Anlagen nun mit Zahlungen von 50.000 bis 300.000 EUR (und darüber hinaus) für eine einmalige Querung einer Bahntrasse konfrontiert.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded wording ("drastisch", "intransparent", "verlangt") replaced with a neutral attribution to the submitter; the claim and its direction are kept.
Anschlussleitungen scheitern an Gestattungsverträgen mit Eigentümern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für mehrere Kilometer lange Netzanschlussleitungen müssen Gestattungsverträge mit vielen Eigentümern geschlossen werden; Rechtsstreitigkeiten, langwierige Verhandlungen und hohe Entgelte machen Projekte teils unwirtschaftlich oder unmöglich, auch weit fortgeschrittene.
„In vielen Fällen können Projekte aufgrund fehlender Zustimmung nicht realisiert werden“
Duldungspflicht für Anschlussleitungen mit festen Entschädigungen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Über einen neuen § 11a EEG soll eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen eingeführt werden, mit definierten Entschädigungen analog zum Strom- und Breitbandnetzausbau, wie im BMWK-Entwurf zum Strompreisbremsengesetz vom 22.11.2022 vorgesehen.
„Abhilfe würde eine Regelung für eine Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Erneuerbare Energien Anlagen schaffen.“
Duldungspflicht-Entwurf vom 22.11.2022 erfasst nach JUWI auch Bahntrassenquerungen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: JUWI vertritt die Rechtsauffassung, dass der im BMWK-Entwurf zum Strompreisbremsengesetz vom 22.11.2022 vorgesehene § 11a (Duldungspflicht für Anschlussleitungen) auch die Querung von Bahntrassen der DB Netz AG erfasst.
„würde nach unserer Rechtsauffassung auch das Anwendungsfeld Querung von Bahntrassen der DB Netz AG erfassen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband einen Regelungsvorschlag (neuer § 11a EEG zur Begrenzung der Entgelte) mit einer davon unabhängigen Rechtsauffassung zur Reichweite des Entwurfs; beides lässt sich getrennt annehmen oder ablehnen.
Rechenbeispiel: 4.500 EUR je Meter Kabeltrasse
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die DB-Forderung entspricht etwa 4.500 EUR je Meter Kabeltrasse und würde bei einer 2 km langen Anschlussleitung einmalig 9 Mio. EUR kosten.
„Die Forderung der DB Netz AG ergibt ein Gestattungsentgelt i.H.v. ca. 4.500 EUR je Meter Kabeltrasse.“
Dreimonatsfrist mit Genehmigungsfiktion entspricht dem EEG-Interesse
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die vorgeschlagene Dreimonatsfrist mit Genehmigungsfiktion entspreche dem im EEG gesetzlich verankerten überragenden öffentlichen Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien.
„entspricht dem im EEG gesetzlich verankerten überragenden öffentlichen Interesse am Ausbau der Erneuerbaren Energien“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a value judgment (appropriate response to the crisis) with a legal claim (consistency with the overriding public interest anchored in the EEG); these are separable and are split.
Gefahr neuer Preisstandards bei anderen Grundstückseigentümern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Übernehmen andere öffentliche und private Eigentümer die Entgeltforderungen der DB Netz AG, würden viele EE-Projekte allein wegen der Gestattungsentgelte unwirtschaftlich.
„Es besteht die Gefahr, dass damit „neue Standards“ für die Gestattungsentgelte auch für andere öffentliche und private Eigentümer von Grundstücken etabliert werden.“
Gestattungsentgelte durch neuen § 11a EEG an definierten Entschädigungen ausrichten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: JUWI schlägt vor, die Gestattungsentgelte der DB Netz AG für Anschlussleitungen durch eine neue Regelung (§ 11a EEG) zu begrenzen, die sich an definierten Entschädigungszahlungen analog zum Stromnetz- und Breitbandausbau orientiert.
„Abhilfe würde eine Regelung schaffen, die sich an definierten Entschädigungszahlungen analog den Vereinbarungen beim Stromnetz- und Breitbandausbau orientieren.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband einen Regelungsvorschlag (neuer § 11a EEG zur Begrenzung der Entgelte) mit einer davon unabhängigen Rechtsauffassung zur Reichweite des Entwurfs; beides lässt sich getrennt annehmen oder ablehnen.
Querungsentgelte der DB Netz AG führen zu höheren Geboten und Nachteil in Ausschreibungen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert.
So steht es jetzt: Entwickler und Betreiber von EE-Anlagen müssten die höheren Kosten für die Querung von Bahntrassen über höhere Gebote in EEG-Ausschreibungen ausgleichen und hätten dadurch einen Wettbewerbsnachteil bis hin zu möglichem Zuschlagsverlust.
„Entwickler/Betreiber müssen die unverhältnismäßig höheren Kosten bei der Querung von Bahntrassen über höhere Gebote in den Ausschreibungen kompensieren und haben damit einen Wettbewerbsnachteil in den Ausschreibungen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Behauptungen (Wettbewerbsnachteil in Ausschreibungen; Mittelfluss an bundeseigenes Unternehmen); Wortlaut neutralisiert, Richtung beibehalten.
Querungsentgelte lenken EEG-Umlage-Mittel an ein bundeseigenes Unternehmen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert.
So steht es jetzt: Über den Mechanismus höherer Gebote flössen Finanzmittel aus der vom Bundeshaushalt finanzierten EEG-Umlage an ein Unternehmen im Bundesbesitz (DB Netz AG).
„diesen Mechanismus fließen Finanzmittel über die vom Bundeshaushalt finanzierte EEG-Umlage in ein Unternehmen im Bundesbesitz.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Behauptungen (Wettbewerbsnachteil in Ausschreibungen; Mittelfluss an bundeseigenes Unternehmen); Wortlaut neutralisiert, Richtung beibehalten.
Energie- und Steuerrecht verzahnen 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte
Agri-PV-Erbschaftsregelung (2022) auf alle PV-Freiflächenanlagen ausweiten
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die 2022 für Agri-PV-Anlagen geschaffene Regelung, die im Erbfall eine Zuordnung des Grundstücks zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ermöglicht, sollte nach Ansicht der Stellungnahme auf alle PV-Freiflächenanlagen erweitert werden, weil deren Grundstücksnutzung nur temporär ist.
„Diese Regelung sollte auf alle PV-FFA erweitert werden, so dass auch für diese eine Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen im Erbfall möglich wird.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies mit "Die 2022 geschaffene Zuordnung" und "PV-FFA" auf Kontext; jetzt benennt er die Regelung (Erbfall, Agri-PV) und die Anlagenart ausdrücklich. Richtung und Begründung bleiben unverändert.
PV-FFA-Nutzung führt im Erbfall zu höherer Erbschaftsteuer für Landwirte
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der JUWI GmbH ordnet die Finanzverwaltung ein landwirtschaftliches Grundstück bei Nutzung für eine PV-Freiflächenanlage dem Grundvermögen statt dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen zu, wodurch im Erbfall deutlich höhere Erbschaftsteuer anfällt, auch als Nachsteuer bei späterer Errichtung der Anlage.
„Flächen des Grundvermögens sind hingegen voll steuerpflichtig.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original war ohne Einreichung unverständlich (Abkürzung PV-FFA, unklare Akteure); umgeschrieben mit Nennung von Akteur (JUWI GmbH, Finanzverwaltung) und Sachverhalt. Die Wertung „scheitern“ im Label wurde zu einer neutralen Aussage über die steuerliche Folge.
Über den Entwurf hinaus 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte
Dreimonatsfrist mit Genehmigungsfiktion ist angemessene Krisenreaktion
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die vorgeschlagene Dreimonatsfrist für Zielabweichungsverfahren im ROG in Verbindung mit einer Genehmigungsfiktion sei eine angemessene Reaktion auf die derzeitige Klima- und Energiekrise.
„stellt eine angemessene Reaktion auf die derzeitige Klima- und Energiekrise dar“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a value judgment (appropriate response to the crisis) with a legal claim (consistency with the overriding public interest anchored in the EEG); these are separable and are split.
Aussortiert 1 Argument
DB Netz AG nutzt Monopolstellung aus
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher).
Fassung der Maschine: Die DB Netz AG nutze ihre marktbeherrschende Stellung und ein natürliches Monopol aus, um überhöhte Entgelte durchzusetzen, da Bahntrassen sich selten umgehen lassen.
„Die DB Netz AG nutzt eine marktbeherrschende Stellung und ein natürliches Monopol aus“