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Solarverband Bayern e. V.

Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 39 Argumente aus rund 4 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Solarverband Bayern übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Solarverband Bayern allein steht

Bei 4 Streitfragen urteilt Solarverband Bayern anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 39 Argumenten stehen 23 auf der Landkarte und 16 sind Einzelforderungen. 3 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 19 Argumente sind entstanden, weil sie 9 längere Textstellen geteilt hat. 3 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht. 3 Stellen hat die automatische Prüfung aussortiert.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 2 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

PV-Strategie-Maßnahmen verbessern Photovoltaik, sofern umgesetzt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Maßnahmen der PV-Strategie des BMWK tragen zu wichtigen Verbesserungen für die Photovoltaik bei, sofern sie umgesetzt werden.

„die zu wichtigen Verbesserungen für die Photovoltaik (PV) beitragen, sofern sie umgesetzt werden.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable statement (the BMWK PV strategy contains extensive measures) with an evaluation (they bring important improvements, conditional on implementation); split and made standalone.

PV-Strategie des BMWK enthält umfangreiche Maßnahmen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das Photovoltaik-Strategiepapier des BMWK vom 10. März 2023 enthält umfangreiche Maßnahmen.

„enthält umfangreiche Maßnahmen“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable statement (the BMWK PV strategy contains extensive measures) with an evaluation (they bring important improvements, conditional on implementation); split and made standalone.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 5 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

PV sofort in Baumaßnahmen an Autobahnen einplanen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: PV-Anlagen sollen mit sofortiger Wirkung in Baumaßnahmen entlang der Bundesautobahnen eingeplant und in den Bundesverkehrswegeplan eingearbeitet werden.

„Einplanen von PV-Anlagen mit sofortiger Wirkung in Baumaßnahmen entlang der Bundesautobahnen (BAB)“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

PV-Lärmschutz-Vorschläge auch an Bahnstrecken umsetzen

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Vorschläge zu Photovoltaik an Lärmschutzwänden, -wällen und Einhausungen entlang der Bundesautobahnen sollen auch für Bahnstrecken gelten.

„Vorgenannte Punkte gelten auch für die Bahnstrecken.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelt drei unabhängig beurteilbare Forderungen: Übertragung auf Bahnstrecken, Einbezug von Elektrifizierung/Versorgung, Eigenverbrauch an Bahnhöfen.

Lärmschutz-PV auch auf Landes- und Kommunalebene

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Erneuerbare-Energien-Potenzial von Schallschutzwänden und -wällen soll auch auf Landes- und Kommunalebene erschlossen werden.

„Das EE-Potential von Schallschutzwänden und -wällen gilt es zudem auch auf Landes- und Kommunalebene zu erschließen.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Lärmschutzwände schrittweise durch PV-Wände ersetzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bestehende Lärmschutzwände sollen schrittweise durch PV-Lärmschutzwände ersetzt, Wälle und Einhausungen für die PV-Nachrüstung ertüchtigt werden.

„Schrittweiser Austausch bestehender Lärmschutzwände in PV- Lärmschutzwände“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Schallschutzwände und -wälle: PV-Potenzial im GW-Bereich

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Der Solarverband Bayern gibt an, Schallschutzwände und -wälle hätten mit über 3.300 km Länge (Stand 2010) ein Photovoltaik-Potenzial im Gigawatt-Bereich.

„Schallschutzwände und -wälle haben mit über 3.300 km Länge (Stand: 2010) ein Potential im GW-Bereich“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte drei unabhängig beurteilbare Aussagen (Potenzial, Erwähnung in der Strategie, bisherige Nutzung) und wurde deshalb aufgeteilt.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 5 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Bund und Länder nutzen Wände, Wälle, Einhausungen kaum für PV

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Der Solarverband Bayern gibt an, Bund und Länder hätten Wände, Wälle und Einhausungen seit einer Ausarbeitung von 2010 kaum für Photovoltaik genutzt.

„Wände, Wälle und Einhausungen sind von Bund und Ländern kaum genutzt.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte drei unabhängig beurteilbare Aussagen (Potenzial, Erwähnung in der Strategie, bisherige Nutzung) und wurde deshalb aufgeteilt.

Zäune und Mauern an Wohngrundstücken ohne Zugang zum EEG

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Zäune, Grundstücksmauern und Wohngrundstücke selbst stehen in großer Menge für Solarenergie bereit, finden aber keinen Zugang über das EEG; die Garten-PV-Regelung (§ 48 Abs. 1 Nr. 1a EEG 2023) privilegiert die Nutzung des Wohngrundstücks nur unter noch zu bestimmenden Umständen.

„stehen in großer Menge zur Nutzung von Solarenergie bereit, finden jedoch keinen Zugang über das EEG.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a factual claim about the EEG's current coverage with a policy proposal; split into the two.

Bahnhöfe sollen PV-Strom verstärkt selbst verbrauchen

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Bahnhöfe und weitere Verbrauchseinrichtungen des Bahnbetriebs sollen Eigenverbrauch von Solarstrom verstärkt nutzen.

„Bahnhöfe und weitere Verbrauchseinrichungen zum Bahnbetrieb sollten zudem Eigenverbrauch verstärkt nutzen.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelt drei unabhängig beurteilbare Forderungen: Übertragung auf Bahnstrecken, Einbezug von Elektrifizierung/Versorgung, Eigenverbrauch an Bahnhöfen.

Zäune, Mauern und versiegelte Flächen an Wohngebäuden für PV im EEG zulassen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Zäune, Mauern und versiegelte Flächen auf Grundstücken von Wohngebäuden sollen ebenso wie deren Dachflächen für PV im Rahmen des EEG genutzt werden dürfen, um diese große Flächenkulisse zu erschließen.

„insbesondere Zäune, Mauern und versiegelte Flächen in Grundstücken von Wohngebäuden ebenso wie deren Dachflächen genutzt werden dürfen.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a factual claim about the EEG's current coverage with a policy proposal; split into the two.

Zäune, Mauern, versiegelte Flächen wie Dächer nutzbar machen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Zäune, Mauern und versiegelte Flächen auf Wohngrundstücken sollen ebenso wie Dachflächen für PV genutzt werden dürfen.

„insbesondere Zäune, Mauern und versiegelte Flächen in Grundstücken von Wohngebäuden ebenso wie deren Dachflächen genutzt werden dürfen.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Netzanschlüsse beschleunigen 24 Argumente, 18 davon auf der Landkarte

Messstellen und Zählerschränke bremsen Errichtung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei Ein- und Mehrfamilienhäusern bis zu Wohnbaugenossenschaften stehen Hürden bei Messwerterfassung und Zählerschrank der Errichtung erneuerbarer Energien entgegen, vor allem bei Sektorenkopplung.

„stehen der Errichtung erneuerbarer Energien Hürden aus den Bereichen Messwerteerfassung und Zählerschrank entgegen.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Netzbetreiber überschreiten gesetzliche Antwortfrist deutlich

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Im Netzgebiet des Bayernwerks beträgt die Wartezeit auf Antwort zu einem Anschlussbegehren 10 Monate statt der in § 8 Abs. 6 EEG vorgeschriebenen 8 Wochen.

„warten wir derzeit 10 Monate und nicht 8 Wochen, wie im EEG §8 (6) vorgeschrieben ist“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Autobahn GmbH lehnt Kabelverlegung auf Bundesflächen regelmäßig ab

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Darstellung des Solarverbands Bayern lehnt die Autobahn GmbH es regelmäßig ab, Bundesflächen entlang der Autobahnen für die Verlegung von Mittelspannungskabeln zum Anschluss von PV-Freiflächenanlagen zu nutzen.

„was die Autobahn GmbH regelmäßig ablehnt.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Ablehnung durch die Autobahn GmbH (Tatsachenbehauptung) und die Bewertung als ressourcenschonendster Weg (Einschätzung) sind getrennt zustimmungsfähig; "obwohl" war wertend. Beide neutral und mit Akteur formuliert.

Autobahn GmbH zur Freigabe der Randstreifen anweisen

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Die Autobahn GmbH soll angewiesen werden, ihre Randstreifen für Netzkabel freizugeben, sofern keine sehr gewichtigen Gründe dagegen sprechen, da es um eine Aufgabe im überragenden öffentlichen Interesse gehe.

„Anweisung an die Autobahn GmbH ihre Randstreifen entlang der Autobahn für den Bau von Netzkabeln freizugeben“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Falscher Alarm: Der Vorschlag betrifft den Netzanschluss von PV-Freiflächenanlagen entlang von Autobahnen und damit den Photovoltaik-Ausbau, den Gegenstand der Konsultation. Der Punkt ist eigenständig verständlich.

Uneinheitliche TAR/TAB hindern oft die wirtschaftliche Errichtung von PV-Anlagen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Technischen Anschlussregeln (TAR) und die bundesweit unterschiedliche Handhabung in den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) führen laut Einreichung zu unverhältnismäßigem Aufwand, der einer wirtschaftlichen Errichtung von Solarstromanlagen oft entgegensteht.

„führen zu unverhältnismäßigem Aufwand, der einem wirtschaftlichen Errichten der Solarstromanlage oft entgegen steht.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Es ist im Kern eine einzige Behauptung (Ursache-Wirkung); die Wertung "unverhältnismäßig" ist nicht davon trennbar. Neu formuliert, damit TAR/TAB ausgeschrieben und als Position der Einreichung erkennbar sind.

Verordnung als Grundlage für TAR-Update und einheitliche Messkonzeption

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Der Solarverband Bayern empfiehlt, dass eine gesetzliche Verordnung die bundeseinheitliche Messkonzeption für Anlagen bis 135 kW festlegt und als Grundlage für die Aktualisierung der Technischen Anschlussregeln (TAR) des BDEW und seiner Mitglieder dient.

„Eine entsprechende gesetzliche Verordnung sollte die Grundlage bilden, die der Aktualisierung der TAR des BDEW und seiner Mitglieder dient.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Der Punkt war ohne Kontext unverständlich (wer fordert die Verordnung, wozu, was ist TAR); jetzt nennt er Urheber, Messkonzeption und Instrument. Der Inhalt bleibt ein einzelner Anspruch.

Netzbetreiber lassen Anlagenzertifizierung erneut unabhängig prüfen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Netzbetreiber lassen die Anlagenzertifizierung (135–950 kW) nach Darstellung des Solarverbands Bayern ohnehin noch einmal unabhängig überprüfen.

„Da die Netzbetreiber diese Anlagenzertifizierung sowieso noch einmal unabhängig überprüfen lassen“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable factual claim (grid operators re-check certification anyway) with a feasibility judgment about installer-based certification; split into the two.

Zertifizierung auch durch geprüfte Mitarbeiter des Errichters

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Zertifizierung soll nicht nur durch Dritte, sondern auch durch geprüfte Mitarbeiter des Errichters (ähnlich Meisterzertifikat) möglich sein, da Netzbetreiber ohnehin unabhängig nachprüfen lassen.

„Öffnung auch für geprüfte Untenehmensmitarbeiter (ähnlich Meisterzertifikat) des Errichters zu erweitern.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Zertifizierung durch geprüfte Errichter-Mitarbeiter ist ohne Weiteres möglich

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine Öffnung der Anlagenzertifizierung (135–950 kW) auch für geprüfte Mitarbeiter des errichtenden Unternehmens, statt nur durch Dritte, wäre ohne Weiteres möglich.

„wäre dies ohne Weiteres möglich“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable factual claim (grid operators re-check certification anyway) with a feasibility judgment about installer-based certification; split into the two.

Mittelspannungsnetz in Bayern reicht für Freiflächen/Wind nicht mehr

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In vielen Fällen, zumindest in Bayern, reicht das Mittelspannungsnetz nicht mehr für weitere Freiflächen- und Windanlagen; Anschlusspunkte liegen oft 10 km entfernt oder auf 110-kV-Ebene.

„In vielen Fällen reicht zumindest in Bayern das bestehende Mittelspannungsnetz nicht mehr aus, um weitere Freiflächen- oder Windenergieanlagen anzuschließen.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Netzausbau an Autobahnen kann Ladeinfrastruktur mitversorgen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der für PV-Lärmschutzanlagen entlang der Bundesautobahnen nötige Netzausbau kann zusätzlich die Ladeinfrastruktur mit Strom versorgen.

„bietet den zusätzlichen Nutzen der Versorgung der Ladeinfrastruktur“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (zusätzliche Versorgung der Ladeinfrastruktur) mit einer wertenden Wirkungsbehauptung (Klimaziele, Kosten); beide wurden getrennt und mit Bezug auf die Autobahn-PV-Maßnahme eigenständig formuliert.

Unzumutbarkeitsregel im EEG lässt kaum Netzausbau für PV-Dachanlagen zu

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Der Solarverband Bayern hält fest, dass nach der Unzumutbarkeitsregel für den Netzausbau (§ 12 Abs. 3 EEG 2021, Netzausbaukosten höchstens 25 % der Anlagenerrichtungskosten) wegen des PV-Preisrückgangs von über 5000 auf unter 1000 Euro pro kWp kaum noch Netzausbau zulässig ist, sodass Betreiber von PV-Dachanlagen über 30 kWp die Anschlusskosten tragen müssen und meist vom Bau absehen.

„sind aber somit kaum noch Netzausbauten zulässig und die Kosten des Netzanschlusses wären somit vom Anlagenbetreiber mit einem kundeneigenen Kabel zu tragen“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Nennung von Norm und Akteur auf „die 25-%-Unzumutbarkeitsregel"; jetzt mit EEG-Bezug, Anlagenklasse und Urheber (Solarverband Bayern) umgeschrieben.

Verteilnetz reicht für Dachanlagen über 30 kWp oft nicht

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei vielen neuen PV-Dachanlagen über 30 kWp reicht das Verteilnetz nicht mehr, und der Verknüpfungspunkt wandert mit dem PV-Ausbau immer weiter vom Hausanschluss weg, wodurch die Anlagen nicht mehr wirtschaftlich sind.

„Dieser Punkt wandert aber mit dem Ausbau der Photovoltaik immer weiter weg vom Hausanschluss hin zum Ortsteiltrafo.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Vorausschauender Netzausbau mit Umlage auf Netzgebühren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Netzbetreiber soll das Netz vorausschauend auch für PV ausbauen, wobei die Kosten auf die Netzgebühren umzulegen sind.

„Es ist ein vorausschauender Netzausbau durch den Netzbetreiber insbesondere auch für Photovoltaikanlagen notwendig, wobei die Kosten auf die Netzgebühren umzulegen sind.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Anschlusspunkt bei Fristüberschreitung des Netzbetreibers gesetzlich festlegen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Wenn ein Netzbetreiber die Antwortfrist auf ein Netzanschlussbegehren überschreitet, soll als Anschlusspunkt bei PV-Dachanlagen der Hausanschluss und bei Freiflächen- und Windkraftanlagen der nächste Mittelspannungstrafo bzw. die nächste Mittelspannungsleitung vorgeschrieben werden.

„der Hausanschluss bei PV-Dachanlagen bzw. der nächste Mittelspannungstrafo bzw. die nächste Mittelspannungsleitung bei Freiflächenanlagen und Windkraftanlagen vorzuschreiben.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point offers two alternative remedies (penalty vs. prescribed connection point) that a reader could accept or reject independently; each is rewritten to name the grid operator, deadline and EEG provision.

Strafe für Netzbetreiber bei Überschreitung der Antwortfrist auf Netzanschlussbegehren

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Wenn ein Netzbetreiber die gesetzliche Frist von 8 Wochen (§ 8 Abs. 6 EEG) zur Beantwortung eines Netzanschlussbegehrens überschreitet, soll eine Strafe vorgeschrieben werden.

„Hier ist eine Strafe oder der Hausanschluss bei PV-Dachanlagen bzw.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point offers two alternative remedies (penalty vs. prescribed connection point) that a reader could accept or reject independently; each is rewritten to name the grid operator, deadline and EEG provision.

12-Monatsregel entschärft Zertifizierungsengpass nur kurzfristig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Flaschenhals bei der Anlagenzertifizierung (135–950 kW) wird durch die aktuelle 12-Monatsregel nur kurzfristig vermieden und verengt sich ab 2024 mit dem gestiegenen Gesamtvolumen weiter.

„Der Flaschenhals der Anlagenzertifizierung wird durch die aktuelle 12 Monatsregel lediglich kurzfristig vermieden, verengt sich aber mit dem gestiegenen Gesamtvolumen ab 2024 weiter.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Zertifizierung unter 1 MW zumindest vorübergehend entfallen lassen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für Anlagen unter 1 MW könnte die Zertifizierung zumindest vorübergehend entfallen.

„Aus unserer Sicht könnte eine Zertifizierung (zumindest vorübergehend) von Anlagen unter 1 MW entfallen.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Bestandsgebäuden fehlt Platz für erweiterte Zählerschränke

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bestandsgebäude haben häufig nicht den Platz, um bestehende Zählerschränke zu erweitern und die für PV-Anlagen und Sektorenkopplung geforderten Zähler unterzubringen.

„Zum einen haben Bestandsgebäude häufig nicht die räumlichen Möglichkeiten, um bestehende Zählerschränke zu erweitern“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently contestable claims (lack of space in existing meter cabinets; high fees from many individual meters), so it is split, each made standalone.

Bundeseinheitliche Messkonzeption bis 135 kW

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für Anlagen bis 135 kW soll eine bundeseinheitliche Messkonzeption vorgegeben werden, die virtuelle Messwerte vorsieht, räumlich kompakt ist und die Sektorenkopplung fördert.

„Wir empfehlen eine bundeseinheitliche Messkonzeption für Anlagen bis 135 kW vorzugeben“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Gemeinsame Anschlusskabel sparen Arbeitskraft und Ressourcen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Netzbetreiber-Anschluss erlaubt, dass alle Anschlusswilligen in ein gemeinsames Kabel einspeisen, statt dass jeder einzeln bis zum Umspannwerk verlegt; das spart Arbeitskräfte und Ressourcen.

„alle Anschlusswilligen in ein Kabel einspeisen können und nicht jeder einzeln ein Kabel bis zum nächsten Umspannwerk verlegen muss“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Getrennte Messung selbst kleiner Anlagen führt zu unwirtschaftlichen Zählerkonstellationen

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 116 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Vorgabe getrennter, detaillierter Messungen führt schon bei vergleichsweise kleinen Anlagen oft zu unwirtschaftlichen Zählerkonstellationen (Kaskadenlösungen).

„Zum anderen führt die Vielzahl der heute geforderten Einzelzählungen zu hohen Zählergebühren, die eine Umsetzung häufig wirtschaftlich unrentabel machen.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Kabelverlegung entlang der Autobahn wäre ressourcenschonendster Weg

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Da PV-Freiflächenanlagen entlang der Autobahn aufgereiht entstehen, wäre die Verlegung der Mittelspannungskabel auf den Bundesflächen entlang der Autobahn nach Ansicht des Solarverbands Bayern der ressourcenschonendste Weg.

„wäre dies natürlich auch der ressourcenschonendste Weg.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Ablehnung durch die Autobahn GmbH (Tatsachenbehauptung) und die Bewertung als ressourcenschonendster Weg (Einschätzung) sind getrennt zustimmungsfähig; "obwohl" war wertend. Beide neutral und mit Akteur formuliert.

Netzbetreiber wieder für Netzanschluss in Vorranggebieten zuständig machen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In Vorranggebieten, Windkonzentrationszonen sowie entlang von Autobahnen und Schienenwegen soll der Netzbetreiber wieder für den Netzanschluss verantwortlich sein (Änderung § 8 Abs. 1 EEG).

„Der Netzbetreiber ist zumindest in den Vorranggebieten und Konzentrationszonen Wind, sowie entlang von Autobahnen und Schienenwegen wieder für den Netzanschluss verantwortlich (dazu ist §8 (1) EEG zu ändern).“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Technologieentwicklung voranbringen 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

PV-Strategie nennt Schallschutzwände nur im Kapitel Forschung

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Der Solarverband Bayern stellt fest, dass die Photovoltaik-Strategie des BMWK Schallschutzwände und -wälle nur im Kapitel „Forschung“ benennt.

„sind jedoch nur im Kap. „Forschung“ benannt.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte drei unabhängig beurteilbare Aussagen (Potenzial, Erwähnung in der Strategie, bisherige Nutzung) und wurde deshalb aufgeteilt.

Über den Entwurf hinaus 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Bahnstrecken-Elektrifizierung und -Versorgung in PV-Planung einbeziehen

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Bei Photovoltaik an Bahnstrecken sollen zusätzlich die Elektrifizierung der Bahnstrecken selbst und deren Versorgung einbezogen werden.

„Ergänzend ist hier jedoch die Elektrifizierung der Bahnstrecken selbst, als auch deren Versorgung einzubeziehen.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelt drei unabhängig beurteilbare Forderungen: Übertragung auf Bahnstrecken, Einbezug von Elektrifizierung/Versorgung, Eigenverbrauch an Bahnhöfen.

Mitversorgung der Ladeinfrastruktur fördert Klimaziele, senkt Gesamtkosten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Versorgung der Ladeinfrastruktur über den Netzausbau entlang der Bundesautobahnen ist nach Ansicht des Solarverbands Bayern dem Erreichen der Klimaschutzziele förderlich und reduziert die Gesamtkosten.

„was ebenfalls dem Erreichen der Klimschutzeziele förderlich ist und die Gesamtkosten reduziert.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt mischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (zusätzliche Versorgung der Ladeinfrastruktur) mit einer wertenden Wirkungsbehauptung (Klimaziele, Kosten); beide wurden getrennt und mit Bezug auf die Autobahn-PV-Maßnahme eigenständig formuliert.

Aussortiert 3 Argumente

Bund bei Lärmschutz-PV voll handlungsfähig

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).

Fassung der Maschine: Im Bereich der Lärmschutzanlagen an Bundesstraßen kann die Bundesregierung selbst voll handeln, ohne auf Dritte angewiesen zu sein.

„In diesem Bereich ist die Bundesregierung voll handlungsfähig.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Schallschutzrichtlinien absenken

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt).

Fassung der Maschine: Die Schallschutzrichtlinien sollen abgesenkt werden, um weitere Schallschutzbedarfe festzustellen; das stärke indirekt die Akzeptanz in der Bevölkerung.

„Absenken der Schallschutzrichtlinien, um weitere Schallschutzbedarfe festzustellen.“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.

Autobahn-Netz wird für Ladeinfrastruktur ohnehin gebraucht

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).

Fassung der Maschine: Entlang der Autobahnen wird für die massiv auszubauende Ladeinfrastruktur ohnehin ein Netz benötigt, was Synergien schafft.

„wird genau entlang der Autobahnen für die Versorgung der massiv auszubauenden Ladeinfrastruktur sowieso ein solches Netz benötigt“

Originalstelle, Solarverband Bayern e. V.