Lagebild / Organisationen / BVI
BVI – Bundesverband Investment und Asset Management e. V.
Verband oder Verein. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 22 Argumente aus rund 3 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem BVI übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- ZIAin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SCHRAG SONNENSTROMin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- ISFHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Lubenow + Peters, PartGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Solarfreunde Moosburgin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ZDHin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- VDLin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 6 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Bürgerenergie Mainspitzein 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Lesolco GmbHin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ib vogt-GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
Keinem Lager zugeordnet
- DBVin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Leasing AGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Niedersachsen (Ministerium)in 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- FMIin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DIvB-bvbfin 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 0 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
- THIkeine gemeinsame Streitfrage
Wo BVI allein steht
Bei keiner Streitfrage urteilt BVI anders als die Mehrheit des eigenen Lagers.
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 22 Argumenten stehen 17 auf der Landkarte und 5 sind Einzelforderungen. 5 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 6 Argumente sind entstanden, weil sie 3 längere Textstellen geteilt hat. 5 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht. 1 Stelle hat die automatische Prüfung aussortiert.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
Begrüßung der PV-Strategie I
Dasselbe Argument hat auch EcotecWorld Environmental Products GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Branche (PV-Planer/Errichter) unterstützt den Entwurf der PV-Strategie als Beschleunigung des PV-Ausbaus.
„Der BVI1 unterstützt das Vorhaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK),“
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 6 Argumente, 1 davon auf der Landkarte
Große Hallen- und Handelsdächer bleiben ausgeschlossen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Großflächige Dächer von Lager-/Logistikhallen und Einzelhandelsobjekten bleiben ausgeschlossen, weil der Anteil der Stromeinnahmen an den Mieteinnahmen dort teilweise wohl über 50 Prozent läge.
„teilweise wohl über 50 Prozent“
BVI: Bei Spezialfonds-Gewerbeimmobilien besteht dringender PV-Handlungsbedarf
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Der BVI hält angesichts des Regierungsziels, auf möglichst vielen Dächern Solarstrom zu erzeugen, auch bei den Immobilien, die Spezialfonds besitzen, dringenden Handlungsbedarf für den PV-Ausbau für geboten.
„Um das klimapolitische Ziel der Bundesregierung zu erfüllen, dass auf möglichst vielen Dächern Solarstrom produziert wird, ist daher auch für diese Immobilienbesitzer dringender Handlungsbedarf geboten.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point referred to "diese Immobilienbesitzer" without naming who; rewritten to name the Spezialfonds/BVI context while keeping the claim and direction.
Dächer auf versiegeltem Grund besonders wichtig für Energiewende
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Dachflächen auf versiegeltem Grund, vor allem von Lager- und Handelsobjekten, sind für die gewollte Energiewende von besonderer Bedeutung.
„sind jedoch vor allem diese Dachflächen auf versiegeltem Grund von besonderer Bedeutung.“
Großes ungenutztes PV-Potenzial bei Gewerbeimmobilien
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei Gewerbeimmobilien besteht ein enormes Potenzial für PV-Anlagen und dezentrale Stromerzeugung, das derzeit nicht ansatzweise ausgeschöpft wird.
„Wir sehen gerade bei Gewerbeimmobilien ein enormes Potential für den Ausbau von“
Spezialfonds halten über 5.000 Gebäude mit 40 Mio. m²
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Deutsche Spezialfonds halten in Deutschland mehr als 5.000 Gebäude mit über 40 Millionen m² Nutzfläche.
„So halten deutsche Spezialfonds mehr als 5.000 Gebäude mit über 40 Millionen m² Nutzfläche“
Begründung der maschinellen Redaktion: Falscher Alarm: Die Aussage ist eine überprüfbare Tatsachenbehauptung, mit der der BVI das PV-Ausbaupotenzial bei Gewerbeimmobilien belegt. Sie bezieht sich auf den Gegenstand der Konsultation und ist für sich verständlich.
Vorschlag: Dach- und Fassadenfläche statt Prozentgrenzen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Möglichkeit zur Stromerzeugung im Bestand soll nicht durch willkürliche Prozentgrenzen, sondern durch die verfügbare Dach- und Fassadenfläche des Objekts bestimmt werden.
„sollte unseres Erachtens nicht durch willkürliche Prozentgrenzen bestimmt, sondern durch die verfügbare Dach- und Fassadenfläche eines Objektes vorgegeben werden.“
Energie- und Steuerrecht verzahnen 15 Argumente, 15 davon auf der Landkarte
Begrüßung steuerrechtlicher Vereinfachungen
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (Tatsache und Wertung vermischt); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Der BVI begrüßt, dass sich das BMWK innerhalb der Bundesregierung für weitere steuerrechtliche Vereinfachungen zur Beschleunigung des PV-Ausbaus einsetzt.
„Wir begrüßen, dass sich das BMWK innerhalb der Bundesregierung für weitere steuerrechtliche“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point is one attributed value judgment (the BVI welcomes the BMWK's push for tax simplifications). The BMWK's action is only a presupposition of that judgment, not a separate claim, and the point already names the actors.
10-%-Grenze in § 26 Nr. 7a InvStG erlaubt Themenfonds nur wenig PV
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die Erhöhung der Bagatellgrenze für Einnahmen aus Stromerzeugung in § 26 Nr. 7a InvStG von 5 auf 10 Prozent würde es Spezial-Investmentfonds mit Themenfonds-Charakter weiterhin nur erlauben, geringe Teile ihrer Dachflächen mit PV-Anlagen auszustatten.
„Für diese Fonds bedeutet die minimale Erhöhung der Grenze, dass diese weiterhin höchstens geringe Teile ihrer Dachfläche mit PV-Anlagen ausstatten könnten.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies mit 'Themenfonds' und 'minimale Grenzerhöhung' auf Kontext; Rewrite nennt nun die Norm (§ 26 Nr. 7a InvStG), die Erhöhung von 5 auf 10 Prozent und die betroffenen Fonds.
Änderung ohne Staatsausgaben, mit Mehreinnahmen Gewerbesteuer
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Vorschlag ermöglicht den Ausbau erneuerbarer Energien auf Fondsimmobilien ohne staatliche Ausgaben und mit künftigen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer.
„ohne staatliche Ausgaben und mit künftigen Mehreinnahmen in der Gewerbesteuer“
Die Anhebung der Bagatellgrenze auf 10 Prozent ist unzureichend
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die mit dem JStG 2022 erfolgte Anhebung der Bagatellgrenze in § 26 Nr. 7a InvStG von 5 auf 10 Prozent wird als nur ein erster, kleiner Schritt und als nicht ausreichend bewertet, um Spezial-Investmentfonds den notwendigen Ausbau zu ermöglichen.
„wurde ein erster, kleiner Schritt getan, um auch Spezial-Investmentfonds die Teilhabe am notwendigen Ausbau von Solaranlagen und E-Ladesäulen zu ermöglichen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (the limit rose only from 5 to 10 percent, allowing expansion on few properties) with an evaluation (too small, only a first small step); split into the two and made the provision explicit.
Forderung: Statusverlust von Spezial-Investmentfonds verhindern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die PV-Strategie soll um die Maßnahme ergänzt werden, den Statusverlust von Spezial-Investmentfonds durch gewerbliche Einnahmen aus PV-Stromerzeugung zu verhindern.
„Statusverlust von Spezial-Investmentfonds aufgrund gewerblicher Einnahmen aus der“
Forderung: Stromeinnahmen sollen Status von Spezial-Investmentfonds nicht gefährden
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Der BVI fordert, dass Einnahmen aus der Stromlieferung von PV-Anlagen für den Status eines Spezial-Investmentfonds unschädlich sein sollen, damit Solaranlagen bei Spezial-Investmentfonds betrieben werden können.
„müssen die Einnahmen aus der Stromlieferung für den Status des Spezial- Investmentfonds unschädlich sein“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nannte weder den Akteur (BVI) noch den Rahmen (Investmentsteuerrecht, Spezial-Investmentfonds); umformuliert, sodass er ohne die Stellungnahme verständlich ist.
Investmentsteuerrecht verhindert faktisch PV bei Spezialfonds
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bürokratische Hemmnisse im Investmentsteuerrecht verbieten den Einsatz von PV-Anlagen auf Fondsimmobilien faktisch, weshalb dort kaum PV betrieben wird.
„Grund dafür sind bürokratische Hemmnisse im Investmentsteuerrecht, die den Einsatz von PV-Anlagen faktisch verbieten.“
InvStG-Änderung nötig für Solarausbau auf Fonds-Immobilien
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der BVI hält seinen Änderungsvorschlag zu § 26 Nr. 7a InvStG für notwendig, damit erneuerbare Energien auf Immobilien im Besitz von Spezial-Investmentfonds ausgebaut werden können.
„nur so kann der Ausbau erneuerbarer Energien auf den Immobilien im Besitz von Spezial-Investmentfonds“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point's reference to § 64 Abs. 3 AO was a rhetorical parallel; the substantive content is a necessity judgment and a separate fiscal-effect prediction, split and named with the provision and actor.
InvStG-Änderung: keine Staatsausgaben, mehr Gewerbesteuer
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der BVI erwartet, dass der Ausbau auf Immobilien von Spezial-Investmentfonds nach seinem Vorschlag zu § 26 Nr. 7a InvStG ohne staatliche Ausgaben und mit künftigen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer erfolgt.
„ohne staatliche Ausgaben und mit künftigen Mehreinnahmen in der Gewerbesteuer“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point's reference to § 64 Abs. 3 AO was a rhetorical parallel; the substantive content is a necessity judgment and a separate fiscal-effect prediction, split and named with the provision and actor.
InvStG: Grenzen unter dem Dachpotenzial für Spezial-Investmentfonds abschaffen
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichenden ist es für die Ausbauziele bei erneuerbaren Energien und E-Ladesäulen erforderlich, dass Grenzen für Spezial-Investmentfonds wie die Bagatellgrenze in § 26 Nr. 7a Investmentsteuergesetz entfallen, wenn sie das natürliche Potenzial einer Immobilie unterschreiten.
„erforderlich, auf – das natürliche Potenzial einer Immobilie unterschreitende – Grenzen wie im § 26 Nr. 7a InvStG zu verzichten“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Rewritten as one standalone point naming the provision (§ 26 Nr. 7a InvStG) and the actors (Spezial-Investmentfonds); attributed as the submitter's position, since the passage states a single recommendation.
JStG 2022 erhöhte Bagatellgrenze in § 26 Nr. 7a InvStG nur von 5 auf 10 Prozent
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Mit dem JStG 2022 wurde die Bagatellgrenze für Einnahmen aus dem Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Ladestationen in § 26 Nr. 7a InvStG lediglich von 5 auf 10 Prozent angehoben, sodass nur auf einem geringen Teil der Immobilien ein Ausbau möglich ist.
„Allerdings kann mit der geringfügigen Erhöhung der Bagatellgrenze von 5 auf 10 Prozent nur auf einem geringen Teil der Immobilien ein Ausbau erfolgen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (the limit rose only from 5 to 10 percent, allowing expansion on few properties) with an evaluation (too small, only a first small step); split into the two and made the provision explicit.
Konkreter Änderungsvorschlag zu § 26 Nr. 7a InvStG
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: § 26 Nr. 7a InvStG soll so gefasst werden, dass Einnahmen aus Stromerzeugung/-lieferung aus erneuerbaren Energien oder Ladestationen im Zusammenhang mit Vermietung für die Grenze unberücksichtigt bleiben, statt sie nur auf 10 Prozent anzuheben.
„bleiben für die Zwecke des Satzes 1 unberücksichtigt.“
Prozentgrenze für gewerbliche Fondseinnahmen ist für Großobjekte zu niedrig
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die derzeitige prozentuale Begrenzung gewerblicher Einnahmen von Spezial-Investmentfonds im Verhältnis zu ihren Gesamteinnahmen ist nach Ansicht der Einreichenden vor allem für großflächige Gewerbeobjekte zu gering.
„ist vor allem für großflächige Gewerbeobjekte viel zu gering.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nannte weder Spezial-Investmentfonds noch das Investmentsteuerrecht und mischte die Tatsache der Begrenzung mit der Bewertung "viel zu gering"; daher Aufteilung in Tatsachenbehauptung und Urteil.
Spezial-Investmentfonds dürfen nur begrenzt gewerbliche Einnahmen erzielen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach dem Investmentsteuerrecht dürfen Spezial-Investmentfonds nur in begrenztem Umfang gewerbliche Einnahmen erzielen, wozu auch Einnahmen aus Photovoltaikanlagen zählen.
„dürfen Spezial-Investmentfonds nur stark limitiert gewerbliche Einnahmen erzielen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt nannte weder Spezial-Investmentfonds noch das Investmentsteuerrecht und mischte die Tatsache der Begrenzung mit der Bewertung "viel zu gering"; daher Aufteilung in Tatsachenbehauptung und Urteil.
Spezial-Investmentfonds: Überschreiten der Gewerbe-Grenze löst Nachversteuerung aus
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichung (BVI) müssen Anleger eines Spezial-Investmentfonds bei Überschreiten der zulässigen Grenze für gewerbliche Einnahmen, etwa aus PV-Stromerzeugung, die über Jahre entstandenen Wertsteigerungen des Fonds auf einmal versteuern und der Fonds verliert seinen Status.
„Wird dieses Limit überschritten, so muss der Anleger die über Jahre hinweg entstandenen gesamten Wertsteigerungen des Fonds auf einmal versteuern (Statusverlust und Strafbesteuerung)“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point addresses a tax obstacle to PV installations on fund-held property, so it is on topic. The rewrite names the fund type, the actor and the PV context to make it standalone, and attributes the claim to the submission.
Aussortiert 1 Argument
Großteil der Hallen- und Handelsflächen liegt in Themenfonds
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).
Fassung der Maschine: Über die Hälfte der Industrie- und Lagerhallenflächen und der Handels-/Gastronomieflächen in Deutschland wird von Spezial-Investmentfonds gehalten, die über 80 Prozent ihrer Einnahmen aus diesen Immobilienarten erzielen.
„Der Großteil dieser Dachflächen ist somit in Themenfonds gebunden.“