Lagebild / Organisationen / MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)
MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)
Politik. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 122 Argumente aus rund 17 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag) übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- Deutsche Post DHL Groupin 24 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 24 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 19 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 17 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 17 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 15 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 15 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 15 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 14 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- SCHRAG SONNENSTROMin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ISFHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Lubenow + Peters, PartGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 16 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 28 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 28 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 42 von 46 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 20 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 39 von 43 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 19 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 28 von 31 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 18 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Müller Präzision GmbHin 9 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 26 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 25 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 25 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 25 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 40 von 45 gemeinsamen Streitfragen
- LEAGin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Meerwindin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- sofa networks GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 31 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 23 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 38 von 43 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 50 von 57 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 21 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 40 von 46 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 32 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 19 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 31 von 36 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 49 von 57 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 55 von 64 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 36 von 42 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 18 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 46 von 54 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 34 von 40 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 17 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 67 von 79 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 39 von 46 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 22 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 22 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 22 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Solarwatt GmbHin 27 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 43 von 51 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 37 von 44 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 29 von 35 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 19 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- RWE Offshore Wind GmbHin 23 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 32 von 39 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 18 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 26 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 17 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 21 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 16 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- VDLin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 27 von 34 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 29 von 37 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 18 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 18 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 56 von 72 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 35 von 45 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 21 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 38 von 49 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 30 von 39 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 20 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 10 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 23 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 36 von 47 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 37 von 51 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 41 von 57 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 10 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 12 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- TÜV-Verbandin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- 50Hertz Transmission GmbHin 10 von 20 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Gemeinde St. Leon-Rotin 21 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 22 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Ruhrlicht UGin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- SUNMAXX PVT GMBHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 21 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 40 von 44 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 32 von 36 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- BDKSin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 29 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 21 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 26 von 30 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 24 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 22 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 42 von 50 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 28 von 34 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 23 von 28 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 27 von 33 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 36 von 45 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 57 von 73 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 16 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 17 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 11 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 13 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 23 von 32 gemeinsamen Streitfragen
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 20 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 11 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 6 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 33 von 56 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 5 von 10 gemeinsamen Streitfragen
Keinem Lager zugeordnet
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- THIin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 19 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Niedersachsen (Ministerium)in 26 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 42 von 52 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 36 von 45 gemeinsamen Streitfragen
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 13 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Leasing AGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DBVin 20 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 17 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 7 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 18 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 9 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 11 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 14 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 8 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- BFBin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FMIin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- NABUin 15 von 25 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 17 von 29 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 7 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 8 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 8 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 2 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 2 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
Wo MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag) allein steht
Bei 13 Streitfragen urteilt MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag) anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Energie- und Steuerrecht verzahnen
Die bisherigen steuerrechtlichen Vereinfachungen für PV-Betreiber sind positiv zu bewerten.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen
Balkonkraftwerke erleichtern
Balkonkraftwerke sollen vollständig von Meldepflichten befreit werden.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen
Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll den Einsatz intelligenter Messsysteme voraussetzen.
Weitere 5 anzeigen
Energie- und Steuerrecht verzahnen
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 122 Argumenten stehen 70 auf der Landkarte, 47 sind Einzelforderungen und 5 sind offene Fragen. 4 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 53 Argumente sind entstanden, weil sie 25 längere Textstellen geteilt hat. 24 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht. 3 Stellen hat die automatische Prüfung aussortiert.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 30 Argumente, 13 davon auf der Landkarte
Hemmnisse beim Erneuerbaren-Ausbau sollen schnellstmöglich beseitigt werden
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Hemmnisse beim Ausbau der Erneuerbaren Energien (Genehmigungsdauer, Widerstand vor Ort, Fachkräftemangel) sollen so schnell wie möglich behoben werden.
„müssen nun schnellstmöglich korrigiert werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Der Punkt vermischt eine Tatsachenbehauptung (was den Ausbau hemmt) mit einer Forderung (schnellstmögliche Beseitigung); beides ist unabhängig bewertbar.
Lokale Stromerzeugung wie eine Energiesparmaßnahme behandeln
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Stromerzeugung und -nutzung vor Ort sollte regulatorisch wie eine Energiesparmaßnahme (etwa ein sparsamerer Kühlschrank oder eine LED) betrachtet werden.
„Die Stromerzeugung und -nutzung vor Ort könnte genauso betrachtet werden wie eine Energiesparmaßnahme“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage vermischte eine technische Tatsachenbehauptung (geringe Relevanz der Mengen), ein Werturteil (Hürden ungerechtfertigt) und einen Gleichbehandlungsvorschlag (Energiesparmaßnahme); jetzt getrennt und neutral formuliert.
Niedrige Primärenergiefaktoren und Emissionen verbrauchernaher Erzeugung
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Verbrauchernahe Erzeugung erneuerbarer Energien geht mit niedrigen Primärenergiefaktoren und niedrigen Emissionen einher.
„niedrige Primärenergiefaktoren, niedrige Emissionen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte mehrere unabhängig bewertbare Vorteile; er ist in vier thematisch zusammengehörige Einzelbehauptungen aufgeteilt, jeweils mit eigenem Zitat.
Lokal erzeugte Strommengen für Netz- und Versorgungssicherheit kaum relevant
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Mengen an vor Ort selbsterzeugtem Strom sind in der Regel für die Netz- und Versorgungssicherheit technisch kaum relevant.
„da die erzeugten Mengen in der Regel für die Netz- und Versorgungssicherheit technisch kaum relevant sind“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage vermischte eine technische Tatsachenbehauptung (geringe Relevanz der Mengen), ein Werturteil (Hürden ungerechtfertigt) und einen Gleichbehandlungsvorschlag (Energiesparmaßnahme); jetzt getrennt und neutral formuliert.
Verbrauchernahe Erzeugung nutzt vorhandene Infrastruktur ohne Netzausbau
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Verbrauchernahe Erzeugung erneuerbarer Energien nutzt vorhandene Infrastruktur, ohne dass ein umfangreicher Netzausbau nötig ist.
„Nutzung vorhandener Infrastruktur ohne umfangreichen Netzausbau“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte mehrere unabhängig bewertbare Vorteile; er ist in vier thematisch zusammengehörige Einzelbehauptungen aufgeteilt, jeweils mit eigenem Zitat.
Verbreitung von Eigenversorgung verteilt Netzentgelte auf weniger kWh
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Wenn sich Eigenstromversorgung und gemeinschaftliche Eigenversorgung verbreiten, werden die Netzentgelte auf eine immer geringere Strommenge umgelegt.
„werden die Netzentgelte auf eine immer geringere Strommenge (in kWh) umgelegt werden.“
Fehlanreize: Akteure profitieren vom Status quo
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Konventionelle Kraftwerksbetreiber, Netzbetreiber und die emissionsintensive Industrie profitieren vom heutigen System und haben daher wenig Interesse an einer Änderung.
„Die konventionellen Kraftwerksbetreiber profitieren davon, wenn sie zum Ausgleich zusätzlich Kraftwerke betreiben können.“
Genehmigungsdauer, Widerstand, Fachkräftemangel hemmen Erneuerbaren-Ausbau
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Lange Genehmigungsverfahren, Widerstand vor Ort und fehlende Fachkräfte hemmen den Ausbau der Erneuerbaren Energien.
„Hemmnisse beim Ausbau der Erneuerbaren (lange Genehmigungsverfahren, Widerstand vor Ort, fehlende Fachkräfte)“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Der Punkt vermischt eine Tatsachenbehauptung (was den Ausbau hemmt) mit einer Forderung (schnellstmögliche Beseitigung); beides ist unabhängig bewertbar.
Stromhandel/Preisbildung berücksichtigt Leitungskapazitäten nicht (Kupferplatte)
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichung wird bei der Preisbildung im Stromhandel nicht berücksichtigt, ob die Stromleitungen für den Transport ausreichen ("Kupferplatte").
„Ob die Stromleitungen zum Transport des Stroms ausreichen, spielt bei der Preisbildung keine Rolle.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte zwei unabhängig bewertbare Aussagen (Preisbildung ohne Netzengpässe; Kostenverteilung über Netzentgelte) und enthielt wertende Formulierungen ("ignoriert", "abgewälzt"); beide Aussagen sind nun neutral und einzeln mit wörtlichem Beleg formuliert.
Netzentgelte für Haushalte liegen auf Höhe der PV-Gestehungskosten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die durchschnittlichen Netzentgelte für Haushaltskunden (8,12 ct/kWh 2022) liegen in der Größenordnung der Gestehungskosten selbsterzeugten PV-Stroms.
„Das durchschnittliche Netzentgelt für Haushaltskunden betrug im Jahr 2022 8,12 ct/kWh“
Doppelte Netzentgelte für gespeicherten Strom abschaffen
Dasselbe Argument hat auch Kiwigrid GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Kiwigrid fordert, dass Netzentgelte, die doppelt auf gespeicherten Strom anfallen, im Rahmen der PV-Strategie abgeschafft werden.
„doppelte Netzentgelte für gespeicherten Strom zu verhindern,“
Hohe Ausfallsicherheit verbrauchernaher Erzeugung
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Verbrauchernahe Erzeugung erneuerbarer Energien bietet hohe Ausfallsicherheit durch geringe Gleichzeitigkeitsfaktoren gegenüber großen Kraftwerken.
„hohe Ausfallsicherheit durch geringe Gleichzeitigkeitsfaktoren gegenüber großen Kraftwerken“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte mehrere unabhängig bewertbare Vorteile; er ist in vier thematisch zusammengehörige Einzelbehauptungen aufgeteilt, jeweils mit eigenem Zitat.
FVHF begrüßt die PV-Strategie 2023 des BMWK ausdrücklich
Dasselbe Argument hat auch FVHF vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden (FVHF) begrüßt die aktuelle Photovoltaikstrategie des Bundeswirtschaftsministeriums ausdrücklich.
„Der KiB e.V. begrüßt den lang angekündigten Entwurf der Photovoltaikstrategie daher sehr“
Erwartetes Altmodulaufkommen bis 2030
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: IRENA schätzt, dass weltweit bis 2030 zwischen 1,7 und bis zu 8 Millionen Tonnen Altmodule anfallen könnten.
„zwischen 1,7 und bis zu 8 Millionen Tonnen Altmodule anfallen könnten“
Geringe Kapitalintensität und kurze Bauzeiten verbrauchernaher Erzeugung
Eines von 4 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Einfache verbrauchernahe Erzeugung erneuerbarer Energien hat im Vergleich zu Großkraftwerken eine geringe Kapitalintensität und kurze Bauzeiten.
„geringe Kapitalintensität im Vergleich zu Großkraftwerken“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte mehrere unabhängig bewertbare Vorteile; er ist in vier thematisch zusammengehörige Einzelbehauptungen aufgeteilt, jeweils mit eigenem Zitat.
Gesetzesinitiativen mit Praktikern statt allein auf Referentenentwürfe stützen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Gesetzesinitiativen sollten stärker in parteiübergreifender Arbeit im Bundestag zusammen mit Praktikern entwickelt werden, statt sich auf die Praxistauglichkeit von Referentenentwürfen aus den Ministerien zu verlassen.
„Gesetzesinitiativen zukünftig stärker aus einer parteiübergreifenden Arbeit im Bundestag mit Praktikern zusammen entwickeln zu wollen und sich nicht auf die Praxistauglichkeit von Referentenentwürfen aus den Ministerien zu verlassen.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Praxiswissen fehlt in Politik/Ministerien) mit einer Forderung zum Vorgehen bei Gesetzesinitiativen; beide lassen sich unabhängig beurteilen.
Klimaschutzmaßnahmen lassen den Strombedarf stark steigen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Mit der breiten Umsetzung vieler Klimaschutzmaßnahmen (u. a. Wärmepumpen, Elektromobilität, Wasserstofferzeugung) wird der Strombedarf stark steigen.
„Mit einer breiten Umsetzung vieler dieser für den Klimaschutz notwendigen Maßnahmen wird der Strombedarf stark steigen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixes a factual forecast (demand rises), a feasibility claim (solar can cover much) and a normative claim (solar should cover it); split into fact and value claims.
Koordination paralleler Gesetzesinitiativen nicht erkennbar
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es ist nicht erkennbar, wie die zahlreichen parallel verfolgten Initiativen (Biomassestrategie, Kraftwerksstrategie, Strommarktdesign, Netzentgeltreform, GEG/BEG, Wärmeplanung) untereinander abgestimmt werden.
„Für den KiB e.V. ist derzeit jedoch noch nicht erkennbar, wie eine abgestimmte Koordination der zahlreichen parallel verfolgten Gesetzesinitiativen (Diskussions-/Eckpunktepapiere) untereinander stattfindet“
Mehrbedarf erfordert schnellen EE-Ausbau und Flexibilitätsinvestitionen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der zusätzliche Strombedarf für Wärmepumpen, E-Mobilität und Wasserstofferzeugung soll einen schnellen Ausbau der Erneuerbaren sowie Investitionen in Flexibilität wie Lastmanagement und effiziente Residuallastkraftwerke nach sich ziehen.
„Zusätzlicher Strombedarf für z.B. Wärmepumpen, E-Mobilität und Wasserstofferzeugung erfordert einen schnellen Ausbau der Erneuerbaren sowie die Investitionen in Flexibilität“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine überprüfbare Prognose (Strombedarf steigt) mit einer Forderung (schneller Ausbau und Flexibilitätsinvestitionen); beide lassen sich getrennt beurteilen.
Netzengpassmanagement-Kosten steigen und werden über Netzentgelte umgelegt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Kosten für Netzengpassmanagement betrugen 2021 2,3 Mrd. Euro (2020: 1,4 Mrd.) und werden über die Netzentgelte abgerechnet.
„Über die Netzentgelte werden auch die Maßnahmenkosten für das Netzengpassmanagement (EinsMan, Redispatch inkl. Countertrading und Einsatz Netzreserve) 2021 in Höhe von 2,3 Mrd. (2020: 1,4 Mrd. Euro) abgerechnet.“
Öffentlich sichtbare Koordinationsstelle einrichten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die für 2023 vorgesehenen Gesetzesinitiativen der Energiewende sollen in einer ansprechbaren, öffentlich sichtbaren Koordinationsstelle abgestimmt werden.
„Der KiB e.V. empfiehlt daher die Abstimmung der zahlreichen für 2023 vorgesehenen Gesetzesinitiativen im Rahmen der Energiewende u.a. in einer ansprechbaren, öffentlich sichtbaren Koordinationsstelle .“
Praxiswissen im KiB-Netzwerk fehlt oft in Politik, Think Tanks, Ministerien
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach Darstellung des Vereins Klimaschutz im Bundestag (KiB) verfügt sein Netzwerk über viel Praxiswissen, das in Politik, bei beratenden Think Tanks oder in Ministerien oft fehlt.
„Im KiB Netzwerk ist viel Praxiswissen vorhanden, das in der Politik, bei beratenden ThinkTanks oder Ministerien oft fehlt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Praxiswissen fehlt in Politik/Ministerien) mit einer Forderung zum Vorgehen bei Gesetzesinitiativen; beide lassen sich unabhängig beurteilen.
PV-Wärmepumpe-KWK-Kombination wird künftige Lösungsoption für Gebäude
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Kombination aus PV, Wärmepumpe und (bei größeren Gebäuden) Klein-KWK-Anlagen wird neben Nahwärmenetzen eine der künftigen Lösungsoptionen für die treibhausgasarme Strom- und Wärmeversorgung von Gebäuden sein.
„Eine der zukünftigen Lösungsoptionen zur treibhausgasarmen Versorgung mit Strom und Wärme von Gebäuden wird neben Nahwärmenetzen die Kombination aus PV, Wärmepumpe und bei größeren Gebäuden in Verbindung mit Klein-KWK-Anlagen sein.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a proposal (new training course) with a separate factual/predictive claim about future solution options; split so each can be judged independently.
Rechtslage für den PV-Anlagenbau ist sehr volatil
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die rechtlichen Vorgaben für den Bau von Photovoltaikanlagen ändern sich nach Darstellung der Stellungnahme häufig, etwa durch das EEG 2023.
„die Rechtslage sehr volatil“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The original mixed two factual claims (many thresholds; volatile law) with an implicit judgment ("too many"), which the passage's heading states as a demand for simplification; each can be accepted or rejected independently.
Redispatch-Kosten im Verteilnetz steigen stark
Dasselbe Argument hat auch N-ERGIE Netz GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme steigen die Kosten für Redispatch-Maßnahmen im Verteilnetz stark an.
„betrugen bereits 1,2 Milliarden Euro im Jahr 2019; 1,4 Mrd. Euro im Jahr 2020; 2,3 Mrd. Euro im Jahr 2021“
Redispatch-Kosten über Netzentgelte bei Verbrauchern, die kaum reagieren können
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einreichung stellt fest, dass die Redispatch-Ausgleichskosten über die Netzentgelte von den Verbrauchern getragen werden, die kaum Möglichkeiten haben, darauf zu reagieren.
„Die „Ausgleichskosten“ (Redispatch) gehen zu Lasten der Netzentgelte und damit zu Lasten der Verbraucher, die ihrerseits aber kaum Möglichkeiten haben, darauf zu reagieren.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte zwei unabhängig bewertbare Aussagen (Preisbildung ohne Netzengpässe; Kostenverteilung über Netzentgelte) und enthielt wertende Formulierungen ("ignoriert", "abgewälzt"); beide Aussagen sind nun neutral und einzeln mit wörtlichem Beleg formuliert.
Sehr niedriger Strompreis setzt Fehlanreize beim Stromverbrauch
Dasselbe Argument hat auch Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der durch fehlende Kapitalkostenumlage sehr niedrige Strompreis erzeugt Fehlanreize für den Stromverbrauch.
„Dadurch werden Fehlanreize für den Stromverbrauch gesetzt.“
Solarstromanlagen können einen erheblichen Teil des Mehrbedarfs decken
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der steigende Strombedarf kann zu einem erheblichen Teil über Solarstromanlagen gedeckt werden.
„der zu einem erheblichen Teil über Solarstromanlagen gedeckt werden kann und sollte.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixes a factual forecast (demand rises), a feasibility claim (solar can cover much) and a normative claim (solar should cover it); split into fact and value claims.
Solarstromanlagen sollen einen erheblichen Teil des Mehrbedarfs decken
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Der steigende Strombedarf sollte zu einem erheblichen Teil über Solarstromanlagen gedeckt werden.
„der zu einem erheblichen Teil über Solarstromanlagen gedeckt werden kann und sollte.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixes a factual forecast (demand rises), a feasibility claim (solar can cover much) and a normative claim (solar should cover it); split into fact and value claims.
Strombedarf steigt durch Wärmepumpen, E-Mobilität und Wasserstoff stark
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei breiter Umsetzung von Maßnahmen wie Wärmepumpen, Elektromobilität und Wasserstofferzeugung wird der Strombedarf stark steigen.
„Mit einer breiten Umsetzung vieler dieser für den Klimaschutz notwendigen Maßnahmen wird der Strombedarf stark steigen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine überprüfbare Prognose (Strombedarf steigt) mit einer Forderung (schneller Ausbau und Flexibilitätsinvestitionen); beide lassen sich getrennt beurteilen.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 5 Argumente, 1 davon auf der Landkarte
Beschleunigung Freiflächen- und Agri-PV durch vereinfachte Verfahren befürwortet
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren sowie klare, einheitliche Genehmigungskriterien und Fristen zur Beschleunigung von Freiflächen- und Agri-PV auf geeigneten Flächen werden unterstützt.
„durch ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren und durch klare und einheitliche Genehmigungskriterien und Fristen im Genehmigungsverfahren den Ausbau von Freiflächen- und insbesondere Agri-PV Anlagen auf geeigneten Flächen“
Flächenbedarf: Biogas 48 ha, PV 1 ha je 350 Haushalte
Dasselbe Argument hat auch MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Für den Strombedarf von 350 Haushalten (1,0 Mio kWh) werden bei Biogas 48 Hektar Fläche benötigt, bei PV nur ein Hektar.
„Laut Böhme 2023 ist der Stromertrag je Hektar bei Freiflächensolarstromanlagen (PV-FFA) im Mittel 28-mal höher als bei Biogas.“
Offen: Geeignete Flächen für Freiflächen-, Agri- und Floating-PV
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme hält offen, welche Flächen für Freiflächen-PV, Agri-Photovoltaik und Floating-PV auch aus Natur- und Gewässerschutzsicht geeignet sind.
„welche Flächen sind für PV-FFA und Agri-Photovoltaik-Anlagen und Floating-PV auch aus Natur- und Gewässerschutzsicht geeignet?“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independent open questions (consequences for the PV strategy, suitable areas, effect on the biomass strategy); split into one point each, made standalone.
Offen: Konsequenzen des Flächeneffizienzvergleichs für die PV-Strategie
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme hält offen, welche Konsequenzen der Vergleich des Stromertrags je Hektar von Freiflächen-PV und Biogas (nach Böhme 2023) für die PV-Strategie des BMWK hat.
„Welche Konsequenzen hat dieser Vergleich für die PV-S“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independent open questions (consequences for the PV strategy, suitable areas, effect on the biomass strategy); split into one point each, made standalone.
Offen: Kriterien Naturschutz-Vereinbarkeit
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es ist unklar, welche Kriterien zur Vereinbarkeit des PV-Freiflächenausbaus mit dem Naturschutz vorliegen und welche Konflikte bekannt sind.
„Welche Kriterien zur Vereinbarkeit des PV-Freiflächenausbaus mit dem Naturschutz bislang vor, welche Konflikte sind bekannt?“
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 11 Argumente, 6 davon auf der Landkarte
KiB e.V. begrüßt den Abbau unverhältnismäßiger baulicher Anforderungen
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Der KiB e.V. begrüßt die in der Photovoltaikstrategie angedachte Abschaffung unverhältnismäßiger baulicher Anforderungen.
„unverhältnismäßig bauliche Anforderungen abzuschaffen,“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two separate measures from the draft PV strategy (abolishing disproportionate structural requirements; a duty of landowners to tolerate connection lines), which a reader could accept or reject independently.
Direktvermarktungsgrenze auf 500–1000 kWp anheben
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Grenze für die verpflichtende Direktvermarktung sollte per Gesetzesänderung auf z.B. 500 kWp oder 1000 kWp angehoben werden.
„Gesetzesänderung mit der Anhebung der Grenze für verpflichtende Direktvermarktung auf z.B. 500 kWp oder 1000 kWp.“
Direktvermarktungspflicht benachteiligt Industriebetriebe mit Eigenverbrauch
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die EEG-Pflicht zur Direktvermarktung ab 100 kWp benachteiligt nach Auffassung der Einreichung insbesondere Industriebetriebe mit hohem Eigenverbrauchsanteil und unattraktivem Einspeiseprofil.
„Bisher werden insb. Industriebetriebe mit hohen Eigenverbrauchsanteilen und unattraktivem Einspeiseprofil benachteiligt.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (kein Direktvermarkter, Ausweichfolgen) mit der Wertung der Benachteiligung; beide wurden getrennt und mit Bezug auf EEG und Direktvermarktungspflicht eigenständig verständlich formuliert.
HDE begrüßt flexiblere Direktvermarktungspflicht ab 100 kW
Dasselbe Argument hat auch HDE vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt den im Entwurf der Photovoltaik-Strategie dargelegten Vorschlag, die Regelung zur Direktvermarktungspflicht ab 100 kW flexibler zu gestalten.
„gehen in die richtige Richtung. Bisher werden insb. Industriebetriebe mit hohen Eigenverbrauchsanteilen und unattraktivem Einspeiseprofil benachteiligt.“
Industriebetrieben fehlt oft ein wirtschaftlicher Direktvermarkter
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei der EEG-Direktvermarktungspflicht ab 100 kWp finden Industriebetriebe mit hohem Eigenverbrauch von Montag bis Freitag und hoher Einspeisung am Wochenende oft keinen Direktvermarkter, der ein wirtschaftliches Angebot macht; als Folge nennt die Einreichung Abriegelung, sehr hohe Grundgebühren oder Betrieb außerhalb des EEG.
„Dies führt dazu, dass oftmals kein Direktvermarkter gefunden wird, der ein wirtschaftliches Angebot machen kann.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (kein Direktvermarkter, Ausweichfolgen) mit der Wertung der Benachteiligung; beide wurden getrennt und mit Bezug auf EEG und Direktvermarktungspflicht eigenständig verständlich formuliert.
Glasbaunormen für Fassaden-PV weiterentwickeln
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Glasbaunormen sollen für Fassaden-PV-Module weiterentwickelt werden, damit angepasste Belastungsprüfungen weitere Module für Fassaden und Balkone erschließen.
„Glasbaunormen für Fassaden-PV-Module weiterentwickeln“
Glasbaunormen kennen keine gerahmten Module
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Glasnormen (DIN 18008) sehen keine Prüfungen mit gerahmten Gläsern vor, obwohl Standard-PV-Module Aluminiumrahmen haben.
„Glasnormen u.a. DIN 18008, wie vom DIBt gefordert, sehen bisher keine Prüfungen mit gerahmten Gläsern vor.“
Nutzungskonflikt Dach-PV und Gründach
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Viele Kommunen empfehlen Dachbegrünung zur Klimaanpassung, wodurch sich je nach Vorgaben eine geringere PV-Belegungsdichte ergibt (Beispiel: 47–67 % gegenüber 100 %).
„Viele Kommunen empfehlen aus Sicht der Klimaanpassung die Förderung von Dachbegrünung und Dachgärten.“
Vollwartungsverträge in den Strompreis einrechenbar machen
Dasselbe Argument hat auch Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Für diese Anlagen sollten auch die Kosten eines Vollwartungsvertrags in den Strompreis eingerechnet werden können.
„Auch sollten für diese Anlagen die Kosten eines Vollwartungsvertrags in den Strompreis einrechenbar sein.“
Zähler-Verfahren bei Dach-PV zum Standard machen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die bei manchen Netzbetreibern übliche anteilige Auszahlung der EEG-Vergütung mit dem vorhandenen Zähler sollte bis zu einer bestimmten Gesamtanlagengröße gesetzlich zum Standard werden.
„Diese Verfahrensweise sollte in den entsprechenden Gesetzen bis zu einer bestimmten Gesamtanlagengröße zum Standard erhoben werden.“
Offen: Kriterien der PV-Strategie zum Konflikt Dach-PV und Gründach
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme hält offen, welche Kriterien oder Vorgaben die Photovoltaik-Strategie des BMWK zum Nutzungskonflikt zwischen Dachnutzung durch PV und Klimaanpassung (z. B. Dachbegrünung) machen wird.
„Welche Kriterien / Vorgaben wird die PV-S bezüglich des Nutzungskonfliktes Dachnutzung/Klimaanpassung machen?“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Abkürzung \"PV-S\" und der Konflikt waren ohne Kontext unklar; neu formuliert mit ausgeschriebener Strategie und Bezug auf Dachbegrünung, ohne neue Behauptung.
Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 29 Argumente, 23 davon auf der Landkarte
Direktvermarktung verteuert Mieterstrom
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Mieterstromdienstleister betreiben Direktvermarktung meist nicht selbst; ein zusätzlicher Dienstleister bei unattraktivem Lastprofil führt zu höheren Kosten.
„Mieterstromdienstleister machen häufig Direktvermarktung nicht selbst und müssten sich ebenfalls einen zusätzlichen Dienstleister für die Direktvermarktung suchen.“
Freie Wahl des Versorgers für Reststrom
Dasselbe Argument hat auch SPD Klimaforum vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Für zusätzlich benötigten Netzstrom soll jede Mieterin und jeder Mieter einen Liefervertrag mit einem beliebigen Versorger schließen können.
„Jeder Letztverbraucher kann für seinen Reststrombezug (aus dem öfftl. Netz) weiterhin einen Stromlieferanten frei wählen.“
Keine Gefahr überhöhter WEG-Strompreise
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die freie Wahl des Stromanbieters verhindert überhöhte WEG-Strompreise; in fast 25 Jahre laufenden Projekten mit eingepreisten Investitionskosten gab es nie Beschwerden, da die Preise stets unter denen der Lieferanten lagen.
„Eine Gefahr, dass eine WEG den Mieter:innen zu hohe Strompreise in Rechnung stellt, sehen wir nicht.“
Umsetzung von Art. 21 RED II
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die vorgeschlagenen Änderungen setzen die Vorgaben der EU-Richtlinie 2018/2001 Art. 21 Abs. 4 zur diskriminierungsfreien kollektiven Selbstversorgung in deutsches Recht um und erlauben auch Energy Sharing in der Nachbarschaft mit geringen Kosten.
„Die Regelungen der EU-Richtlinie 2018/2001 in Artikel 21 Abs. 4 zur diskriminierungsfreien kollektiven Selbstversorgung werden damit in deutsches Recht umgesetzt.“
Strom aus WEG-Anlage wird ohne Kapitalkosten extrem günstig (2–3 Ct/kWh)
Dasselbe Argument hat auch Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Ohne eingepreiste Investitionskosten liegt der Preis je kWh aus einer 20-kWp-Anlage in Freiburg bei etwa 2–3 Ct, weil nur Reinigung und Versicherung als Betriebskosten anfallen.
„bei einer 20 kWp-Anlage läge der Preis für die durch die Anlage erzeugte kWh gerechnet mit den durchschnittlich erwartbaren Erträgen bei ca. 2-3 Ct.“
§ 2 BetrKV-Aufnahme klärt Rechtslage für Überschusseinspeisung in WEG
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert.
So steht es jetzt: Würden Stromkosten aus gemeinschaftlicher Stromversorgung in den Katalog des § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) aufgenommen, wären gemeinschaftlich betriebene Überschusseinspeiseanlagen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) von der bestehenden Rechtsunsicherheit befreit.
„So kann man die gewünschten, gemeinschaftlich betriebenen Überschusseinspeisungsanlagen, die sinnvoll nur bei einer gemeinschaftlichen Stromversorgung innerhalb einer WEG betrieben werden können, von der bestehenden Rechtsunsicherheit befreien.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Nennung von Instrument und Vorschlag auf „§ 2 BetrKV“ und „WEG“; neu formuliert mit ausgeschriebenen Begriffen und dem Vorschlag, Aussage und Richtung unverändert.
Investitions- und Reparaturkosten über Betriebskosten abrechenbar machen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Gesetzgeber soll ermöglichen, Investitions- und Reparaturkosten für PV- und KWK-Anlagen in den Strompreis einzupreisen und über die Betriebskosten abzurechnen, ergänzt um einen Leitfaden für Hausverwaltungen.
„Gesetzliche Regelung, die es ermöglicht die Investitions- und Reparaturkosten für PVA und KWK-Anlagen in den Strompreis ein- und über die Betriebskosten abzurechnen. Veröffentlichung und Entwicklung eines entsprechenden Leitfadens für Hausverwaltungen.“
Investitionskosten bisher nur über Mieterhöhung umlegbar
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Nach geltendem Recht können Vermietende Investitionskosten für PV-Anlagen oder BHKW nur per Mieterhöhung nach §§ 555b, 559 BGB umlegen, die Betriebskostenverordnung sieht keine Umlage von Investitions- oder Instandhaltungskosten vor.
„Derzeit können Vermieter:innen die Investitionskosten in PVA oder BHKW gesetzeskonform nur über eine Mieterhöhung nach §§ 555b, 559 BGB umlegen.“
Kapitalkosten sind bei Contracting und Fernwärme bereits umlegbar
Dasselbe Argument hat auch Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Bei Strom- oder Wärmecontracting und bei Nah-/Fernwärme werden Investitionskosten des Lieferanten eingepreist und sind als Betriebskosten umlegbar; der Unterschied zur WEG liegt allein darin, dass die Kosten bei einem externen Dritten entstehen.
„Der Unterschied liegt allein darin, dass die Investitions- und Reparaturkosten bei einem externen Dritten entstehen, von diesem eingepreist und in Rechnung gestellt werden und sich daraus eine Umlegbarkeit auf die Betriebskosten ergibt.“
Rechtssicherheit für das Modell schaffen, um zögerliche WEGs zu gewinnen
Dasselbe Argument hat auch Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Es sei an der Zeit, für die Einpreisung von Investitionskosten durch WEGs Rechtssicherheit zu schaffen, damit auch zögerliche WEGs dieses Modell nutzen.
„Es wäre an der Zeit, für dieses Modell Rechtssicherheit zu schaffen und auch zögerlichen WEGs und Hausverwaltungen diese Möglichkeit nahezubringen“
Stromkosten aus gemeinschaftlicher Versorgung in § 2 BetrKV aufnehmen
Dasselbe Argument hat auch Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Kosten für Strom aus einer gemeinschaftlichen Stromversorgung sollten in den Katalog umlagefähiger Betriebskosten (§ 2 BetrKV) aufgenommen werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.
„Aufnahme der Kosten für Strom aus einer gemeinschaftlichen Stromversorgung in den Katalog nach § 2 BetrKV.“
„Aufnahme der Kosten für Strom aus einer gemeinschaftlichen Stromversorgung in den Katalog nach § 2 BetrKV.“
Umlage von Investitions- und Instandhaltungskosten für PV-Anlagen über Betriebskosten ermöglichen
Dasselbe Argument hat auch Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die BetrKV sollte so geändert werden, dass auch Investitions- und Instandhaltungs-/Reparaturkosten von PV-Anlagen in den Strompreis eingerechnet und über die Betriebskosten abgerechnet werden können.
„Eine Lösung besteht darin, eine gesetzliche Möglichkeit zu schaffen, die Investitions- und Reparaturkosten für die PVA in den Strompreis einrechnen und über die Betriebskosten abrechnen zu können.“
Umlagefähigkeit nicht nur für Wärmepumpenstrom
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie vorgeschlagene Umlagefähigkeit für Wärmepumpenstrom ist zu eng; sie sollte auch für Allgemein- und Wohnungsstrom etwa in einer Kundenanlage gelten.
„aber warum sollte dies nur für Wärmepumpenstrom und nicht für Allgemein- und Wohnungsstrom innerhalb z.B. einer Kundenanlage gelten?“
Gebäudeversorgung nicht durch neue Pflichten wie Smart Meter verkomplizieren
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Punkte zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung in der PV-Strategie gehen in die richtige Richtung, sollen aber nicht durch andere neue Pflichten wie Smart Meter für Wohnungszähler verkompliziert werden.
„dürfen jedoch nicht durch andere neue Pflichten (z.B. SmartMeter für Wohnungszähler) verkompliziert werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a normative position, a checkable fact about the Austrian model, and a separate judgment of that model; split into three independent claims.
Kopplung gemeinschaftlicher Versorgung an Smart Meter pro Wohnung nicht sinnvoll
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Verknüpfung der gemeinschaftlichen Versorgung mit einer Smart-Meter-Pflicht für jede Wohnung, wie im österreichischen Beispiel, wird als nicht sinnvoll bewertet.
„Diese Verknüpfung ist nicht sinnvoll.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a normative position, a checkable fact about the Austrian model, and a separate judgment of that model; split into three independent claims.
Österreichisches Beispiel verlangt Smart Meter pro Wohnung
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das in der PV-Strategie (S. 19) genannte österreichische Umsetzungsbeispiel zu gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen verlangt für jede Wohnung einen Smart Meter.
„verlangt für jede Wohnung ein Smartmeter.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a normative position, a checkable fact about the Austrian model, and a separate judgment of that model; split into three independent claims.
Umlage per Mieterhöhung koppelt Kostenlast an Wohnungsgröße, nicht an Verbrauch
Dasselbe Argument hat auch Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Wird die Investition in eine PV-Anlage über eine Mieterhöhung umgelegt, hängt die Belastung der Mieter:innen im Wesentlichen von der Wohnungsgröße und nicht vom Stromverbrauch ab, sodass Mieter:innen mit hohem Verbrauch und kleinen Wohnungen von Mieter:innen mit geringem Verbrauch und großen Wohnungen „subventioniert“ werden.
„Mieter:innen mit hohem Stromverbrauch und kleinen Wohnungen werden so von Mieter:innen mit geringem Stromverbrauch und großen Wohnungen „subventioniert“.“
Mieterstrom scheitert an bürokratischen Hürden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Abgabe von Strom im räumlichen Zusammenhang ist wegen hoher bürokratischer Hürden zu aufwendig und wird von Hausverwaltungen kaum umgesetzt, anders als solare Wärme.
„ist aufgrund hoher bürokratischer Hürden zu aufwendig und wird von Hausverwaltungen bislang kaum vorgeschlagen oder umgesetzt“
Viele bürokratische Hürden bei lokaler Stromverteilung sind nicht gerechtfertigt
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Viele der bürokratischen Hürden für die Nutzung (Verteilung) von selbsterzeugtem Strom im räumlichen Zusammenhang sind nach Ansicht der Einreichung nicht gerechtfertigt.
„Viele der bürokratischen Hürden, die für die Nutzung (Verteilung) von selbsterzeugten Strom im räumlichen Zusammenhang bestehen sind nicht gerechtfertigt“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage vermischte eine technische Tatsachenbehauptung (geringe Relevanz der Mengen), ein Werturteil (Hürden ungerechtfertigt) und einen Gleichbehandlungsvorschlag (Energiesparmaßnahme); jetzt getrennt und neutral formuliert.
Keine Lieferantenpflichten für Vor-Ort-Projekte hinter dem Netzanschlusspunkt
Dasselbe Argument hat auch DGRV vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Für Vor-Ort-Projekte hinter dem Netzanschlusspunkt sollten keine Rechte und Pflichten für Stromlieferungen gelten.
„Gesetzesänderung durch die eine Stromlieferung an Dritte hinter einem Netzverknüpfungspunkt ohne Durchleitung des öffentlichen Netzes nicht zu den Pflichten eines EltVU“
Stromweitergabe macht Betreiber zum EVU mit Pflichtenbündel
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Wer PV- oder KWK-Strom an lokale Letztverbraucher weitergibt, wird nach EEG und EnWG automatisch zum (Elektrizitäts-)Versorgungsunternehmen mit zahlreichen Pflichten, die normale Anlagenbetreiber meist nicht leisten können.
„Diese Pflichten können von einem "normalen" Anlagenbetreiber (Privatpersonen oder Industrie- und Handwerksbetriebe) in den allermeisten Fällen nicht geleistet werden.“
Vereinfachtes Messkonzept zulassen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für die Messung sollte ein Messkonzept mit kaufmännisch-bilanzieller Weiterleitung und Differenzrechnung von Viertelstundenwerten ausreichen.
„Für die messtechnische Erfassung der Strommengen ist ein Messkonzept mit kaufmännisch bilanzieller Weiterleitung in Abgrenzung zu Eigenerzeugungsanlagen auch mit Differenzrechnungen von ¼ Stunden-Werten ausreichend.“
Volleinspeisung ist kein Ersatz für Mieterstrom
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die höhere Volleinspeisevergütung ersetzt Mieterstrom nicht, weil sie weder dezentralen Verbrauch vor Ort noch Verbrauchsverschiebung anreizt noch Mietern günstigen PV-Strom zugänglich macht.
„Das Ziel des möglichst dezentralen Verbrauchs vor Ort und ein Anreiz den eigenen Verbrauch in Zeiten hoher Solarstromerträge zu verschieben wird so jedoch nicht erreicht.“
Investitionskosten gemeinschaftlicher PV-/BHKW-Anlagen über Anlagenlaufzeit einpreisen
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Bei gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen einer Wohnungseigentümergemeinschaft sollten die Investitionskosten einer PV-Anlage über 20 Jahre und die eines BHKW über einen entsprechend kürzeren Zeitraum (Laufzeit 12–15 Jahre) in den Strompreis eingepreist werden können.
„Sinnvoll wäre es z.B., die Investitionskosten für eine PVA über 20 Jahre verteilt in die Stromkosten aufnehmen zu können.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two independently acceptable demands (amortisation periods for PV/BHKW investment costs; inclusion of full-maintenance contract costs), so it is split and each is made standalone.
Mieterstrom-Dienstleister rechnen sich bei kleinen Projekten nicht
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für kleine Anlagen oder wenige Abnehmer sind Mieterstrom-Dienstleister häufig nicht wirtschaftlich, sodass Anlagenbetreiber im Stich gelassen werden; auch Musterverträge, Planer und Solarteure helfen oft nicht.
„Für entsprechende Mieterstrom-Dienstleister sind solche Projektkonstellationen häufig nicht wirtschaftlich (insb. kleine Anlagen oder wenige Mieterstromabnehmer).“
Netzentgelte für Menschen ohne Zugang zu gemeinschaftlicher Eigenversorgung erträglich halten
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Netzentgelte sollen für Gebäude und Menschen, die geringere Möglichkeiten zur Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Eigenversorgung haben, erträglich gehalten werden.
„um für Gebäude und Menschen, die geringere Möglichkeiten haben, sich an einer gemeinschaftlichen Eigenversorgung zu beteiligen, die Netzentgelte erträglich zu halten“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a policy proposal (grid-load-dependent fees on surplus feed-in) with a separate stated aim (keeping fees tolerable for those unable to join community self-supply); each can be accepted or rejected independently.
Personenidentität im EEG streichen, kollektive Identität zulassen
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Der Begriff der Personenidentität im EEG soll ersatzlos gestrichen werden, damit eine gemeinschaftliche (kollektive) Identität innerhalb einer Kundenanlage oder im räumlichen Zusammenhang ohne bürokratische Hindernisse zugelassen wird.
„Den Begriff der Personenidentität im EEG ersatzlos streichen und die gemeinschaftliche (kollektive) Identität innerhalb einer Kundenanlage bzw. im räumlichen Zusammenhang ohne jede bürokratische Hindernisse zulassen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two separable claims: abolishing Personenidentität in the EEG and retaining free choice of residual-power supplier; split and made each name the EEG/Kundenanlage context.
Verteilungsschlüssel der Versorgungsgemeinschaft frei wählbar
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Versorgungsgemeinschaft soll selbst entscheiden, nach welchem Verteilungsschlüssel und mit welchen Zählern Kosten von EE- und KWK-Anlagen zugewiesen werden.
„Der Versorgungsgemeinschaft wird selbst überlassen, über welchen Verteilungsschlüssel und mit welchen Zählern sie Kosten“
WEG-Betrieb ist für Mieter günstiger als Contracting
Dasselbe Argument hat auch Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Contracting-Modelle sind für Mieter und selbstnutzende Eigentümer deutlich teurer als Investition und Betrieb durch eine WEG, weil die WEG keine Gewinnerzielungsabsicht hat und nur tatsächliche Kosten umlegt.
„Contracting-Modelle sind aber für die Mieter:innen und selbstnutzenden Eigentümer:innen deutlich teurer als Investition und Betrieb durch eine WEG.“
Balkonkraftwerke erleichtern 12 Argumente, 8 davon auf der Landkarte
Norm soll für Erzeugungsanlagen bis 800 statt 600 Watt gelten
Dasselbe Argument hat auch VZBV vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Der vzbv fordert, dass die Norm für Steckersolargeräte für alle Erzeugungsanlagen mit 800 Watt Wechselstromleistung statt 600 Watt gelten soll.
„VDE-AR 4105: 800 Watt statt 600 Watt als Grenze für Steckersolaranlagen.“
Keine aufwendige Anmeldung für Steckersolargeräte
Dasselbe Argument hat auch Solar-Info-Zentrum SIZ GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Steckersolargeräte sollen ohne aufwendige Anmeldung beim Netzbetreiber betrieben werden dürfen, da sie mobil sind; dazu sei eine BNetzA-Regelung und Änderung der NELEV nötig.
„Auf Anmeldungspflicht beim Netzbetreiber verzichten.“
Nur ca. 20 % der Anwender melden Steckersolargeräte an
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Laut einer Studie der HTW Berlin und der Verbraucherzentrale NRW melden nur etwa 20 Prozent der Anwender ihre Steckersolargeräte an.
„Eine Studie der HTW Berlin und der Verbraucherzentrale NRW ergab, dass etwa nur 20 Prozent der Anwender ihre Steckersolargeräte anmelden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte zwei prüfbare Tatsachen (Anmeldequote, Datenabgleich) mit der Forderung, die Anmeldepflicht abzuschaffen; diese sind getrennt zustimmungsfähig.
Nur rund 20 % der Nutzer melden Steckersolargeräte an
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine Studie von HTW Berlin und Verbraucherzentrale NRW ergab, dass nur etwa 20 Prozent der Anwender ihre Steckersolargeräte anmelden.
„Eine Studie der HTW Berlin und der Verbraucherzentrale NRW ergab, dass etwa nur 20 Prozent der Anwender ihre Steckersolargeräte anmelden.“
BGB und WEG anpassen: Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme
Dasselbe Argument hat auch DUH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Photovoltaik zur Eigenversorgung soll als privilegierte Maßnahme in § 554 BGB und § 20 WEG verankert werden, damit Vermieter und Eigentümergemeinschaften Balkonkraftwerke nicht aus ästhetischen Gründen ablehnen können; dies liegt in der Zuständigkeit des BMJ.
„Nutzung von u.a. Solarstrom zur Eigenversorgung im § 20 des Wohnungseigentumsgesetz und §554 Absatz 1 des BGB privilegieren.“
Rückwärtsdrehende Zähler bis zur Smart-Meter-Pflicht erlauben
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Stromzähler sollen sich bis zur Smart-Meter-Pflicht 2032 rückwärts drehen dürfen, was Änderungen in StromNZV, NELEV, AR 4105 und TAB erfordert.
„Stromzähler sollten sich bis zur Smart Meter Pflicht 2032 rückwärts drehen dürfen.“
Netzbetreiber sollen in Anmeldeformularen nicht auf Wielandstecker verweisen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Einreichung schlägt vor, Netzbetreibern vorzugeben, in ihren Anmeldeformularen für Steckersolargeräte auf die Nennung des Wielandsteckers zu verzichten, solange die Anmeldung beim Netzbetreiber noch Pflicht ist.
„Vorgabe für Netzbetreiber auf die Nennung von „Wielandstecker“ in den Anmeldeformularen zu verzichten“
Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängige Vorschläge (Normzulassung des Schukosteckers; Verzicht auf Wielandstecker-Nennung in Anmeldeformularen), die man getrennt annehmen oder ablehnen kann.
Schuko-Stecker für Steckersolargeräte in VDE-Normen zulassen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Einreichung schlägt vor, den Schuko-Stecker für Steckersolargeräte in der VDE-AR 4105 und der DIN VDE 0100-551 zuzulassen.
„Zulassung des „Schukosteckers“ in der AR 4105 und der DIN VDE 0100-551“
Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängige Vorschläge (Normzulassung des Schukosteckers; Verzicht auf Wielandstecker-Nennung in Anmeldeformularen), die man getrennt annehmen oder ablehnen kann.
Förderprogramme für Fassaden-PV und Steckersolargeräte in Mehrfamilienhäusern
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Zur PV-Strategie 2023 wird vorgeschlagen, gezielte Programme zur Förderung der Machbarkeit von Fassaden-PV und Steckersolargeräten bei größeren Mehrfamiliengebäuden aufzulegen.
„Gezielte Programme zur Förderung der Machbarkeit von Fassaden-PV und Steckersolargeräten bei größeren Mehrfamiliengebäuden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängige Förderforderungen mit unterschiedlicher Zielgruppe (einkommensschwache Haushalte vs. größere Mehrfamiliengebäude), getrennt im Text als eigene Vorschläge aufgeführt.
Förderprogramme für Steckersolargeräte in einkommensschwachen Haushalten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Zur PV-Strategie 2023 wird vorgeschlagen, gezielte Programme zur Förderung von Steckersolargeräten für einkommensschwache Haushalte aufzulegen.
„Gezielte Programme zur Förderung von Steckersolargeräten für einkommensschwache Haushalte.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängige Förderforderungen mit unterschiedlicher Zielgruppe (einkommensschwache Haushalte vs. größere Mehrfamiliengebäude), getrennt im Text als eigene Vorschläge aufgeführt.
Steckersolargeräte: gesetzlich geregelte öffentliche Produktdatenbank
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Politik soll per gesetzlicher Regelung für eine für alle einsehbare, öffentlich verfügbare Produktdatenbank zu Steckersolargeräten sorgen.
„Über gesetzliche Regelung sollte die Politik für eine entsprechende für alle einsehbare Produktdatenbank sorgen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable proposals (manufacturer disclosure duty and a public product database); split into one point each, named by subject.
Steckersolargeräte: Hersteller zu Angaben über Anwendungsbereiche verpflichten
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Hersteller von Steckersolargeräten (Balkonkraftwerken) sollen verpflichtet werden, praktikable Angaben zu den Anwendungsbereichen ihrer Produkte zu machen.
„Hersteller zur Angabe praktikabler Angaben zu den Anwendungsbereichen ihrer Produkte verpflichten“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable proposals (manufacturer disclosure duty and a public product database); split into one point each, named by subject.
Netzanschlüsse beschleunigen 16 Argumente, 10 davon auf der Landkarte
Netzbetreiber- und Marktstammdatenregister-Daten werden ohnehin abgeglichen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Daten von Netzbetreibenden und Marktstammdatenregister werden bereits miteinander abgeglichen.
„Da die Daten zwischen Netzbetreibenden und Markstammdatenregister ohnehin miteinander abgeglichen werden“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte zwei prüfbare Tatsachen (Anmeldequote, Datenabgleich) mit der Forderung, die Anmeldepflicht abzuschaffen; diese sind getrennt zustimmungsfähig.
Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächen-PV befürwortet
Dasselbe Argument hat auch DWAG-Denker & Wulf AG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Einreichenden befürworten den Vorschlag einer Duldungspflicht für Anschlussleitungen von Freiflächen-PV-Anlagen.
„eine Duldungspflicht von Grundstückseigentümer:innen bei der Verlegung von Anschlussleitungen“
NAV § 13: Anschlussarbeiten nur durch Elektriker eines Meisterbetriebs
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach § 13 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) dürfen sämtliche Anschlussarbeiten elektrischer Anlagen an das Stromnetz, auch der Anschluss einer PV-Anlage, nur durch Elektriker eines eingetragenen Meisterbetriebs vorgenommen werden.
„Laut Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) §13 dürfen sämtliche Anschlussarbeiten elektrischer Anlagen an das Stromnetz nur durch eine:n Elektriker:in eines eingetragenen Meisterbetriebs vorgenommen werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable legal fact (what NAV § 13 requires) with a demand to relax it; split into the factual claim and the judgment, each standalone.
Vereinfachtes Verfahren für Anlagen bis 30 kW begrüßt
Dasselbe Argument hat auch Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Das im Entwurf der PV-Strategie vorgesehene vereinfachte Verfahren für kleine Anlagen bis 30 kW wird begrüßt.
„Netzanschlussverfahren für Anlagen bis 30kW zu vereinfachen und einen Netzanschluss nach einem Monat ohne Rückmeldung vom Netzbetreiber zu ermöglichen“
Zertifizierungsstellen überlastet, Anlagenzertifikate verzögert
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Zertifizierungsstellen sind seit 2018 überlastet und stellen Anlagenzertifikate für Anlagen zwischen 135 und 950 kWp erst Monate bis Jahre nach Fertigstellung aus oder geben kein Angebot ab.
„In der Praxis sind Zertifizierungsstellen jedoch seit 2018 deutlich überlastet und können diese Zertifikate entweder erst Monate bis Jahre nach Fertigstellung der Anlagen erstellen“
Schnellere Anlagenzertifizierung mit Einheitenzertifikate-Datenbank vereinfacht
Dasselbe Argument hat auch German Zero FG Energie vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die geplante weitere Beschleunigung und Vereinfachung der Anlagenzertifizierung (135–950 kW), unter anderem durch eine Datenbank für Einheitenzertifikate, würde nach Ansicht der Einreichung manches vereinfachen und beschleunigen.
„die Verfahren beim Anlagenzertifikat Typ B (135-950kW) zu beschleunigen und zu vereinfachen (z.B. auch durch die Anhebung des Schwellenwertes) sowie eine Datenbank für Einheitenzertifikate anzulegen“
Schwelle für Anlagenzertifikate auf 500 oder 750 kWp anheben
Dasselbe Argument hat auch ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Schwelle, ab der Anlagenzertifikate für PV-Anlagen erforderlich sind (derzeit ab 135 kWp bei Mittelspannungsanschluss), sollte deutlich auf 500 kWp oder 750 kWp angehoben werden.
„Erneute Analyse, ob tatsächlich ein Anlagenzertifikat bereits bei relativ kleinen Anlagen (z.B. unter 500 kWp) sinnvoll ist oder ob nicht die Konformitätserklärung ausreicht.“
Schwellenwerte beim Netzanschluss reduzieren, Ermessen zulassen
Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Zahl der leistungsabhängigen Schwellenwerte für Anforderungen an PV-Anlagen und deren Netzanschluss soll verringert werden, und in begründbaren Fällen sollen Ermessensspielräume möglich sein.
„Die Anzahl der Schwellenwerte reduzieren und in begründbaren Fällen Ermessensspielräume zulassen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two independent proposals: reducing thresholds and allowing discretion, and re-examining whether small plants need a plant certificate or only a declaration of conformity.
Schwellenwerte und Anforderungen beim Netzanschluss weiter vereinfachen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Schwellenwerte und Anforderungen für PV-Anlagen, etwa die Zertifizierungspflichten, sollen im Zuge der Beschleunigung von Netzanschlüssen weiter vereinfacht werden.
„Weitere Vereinfachungen bei den Schwellenwerten und Anforderungen, wie z.B. den Zertifizierungspflichten“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The original mixed two factual claims (many thresholds; volatile law) with an implicit judgment ("too many"), which the passage's heading states as a demand for simplification; each can be accepted or rejected independently.
Vorläufiges Anlagenzertifikat bis 950 kWp begrüßt
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die bisherigen Vereinfachungen, insbesondere das vorläufige Anlagenzertifikat für Anlagen bis 950 kWp, werden begrüßt.
„Insbesondere die Möglichkeit eines vorläufigen Anlagenzertifikats für Anlagen bis 950kWp zur Beschleunigung der Einspeisung bereits projektierter Anlagen.“
Entfernungsabhängige Netzentgelte für Physik-Handel-Abgleich einführen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.
So steht es jetzt: Zur PV-Strategie wird vorgeschlagen, angemessene entfernungsabhängige Netzentgelte einzuführen, um physikalische Stromflüsse und Stromhandel besser in Übereinstimmung zu bringen.
„Über angemessene entfernungsabhängige Netzentgelte Physik und Handel besser in Übereinstimmung zu bringen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two separately acceptable proposals (distance-dependent grid fees; emission-dependent electricity prices), so it is split into one point per claim.
Netzanschluss-Vereinfachungen der PV-Strategie reichen für mittlere Anlagen nicht
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie beschriebenen Ansätze zur Vereinfachung des Netzanschlusses gehen für mittelgroße Anlagen (135–500 kWp) nicht weit genug.
„Die im Strategiepapier beschriebenen Ansätze zur Vereinfachung des Netzanschlusses, die jedoch insb. für mittelgroße Anlagen (135-500kWp) nicht weitreichend genug sind.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Bewertung (Vereinfachungen nicht weitgehend genug) und die prüfbare Tatsachenbehauptung zur Praxis der Netzbetreiber sind unabhängig voneinander annehmbar bzw. ablehnbar.
Netzentgelte für Überschusseinspeisung nach Netzauslastung
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Im Rahmen der Netzentgeltreform sollte auch Überschusseinspeisung mit Netzentgelten in Abhängigkeit der aktuellen Verteilnetzauslastung belegt werden.
„Parallel sind Netzentgelte auch für die Überschusseinspeisung in Abhängigkeit der Verteilnetzkapazität bzw. Auslastung der Verteilnetze einführen“
„Bei der Diskussion um eine Netzentgeltreform sollte auch die Überschusseinspeisung mit Netzentgelten in Abhängigkeit der aktuellen Auslastung des Verteilnetzes belegt werden“
PV-Bauanforderungen sind nach zahlreichen Leistungsschwellen gestaffelt
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Anforderungen an den Bau von Photovoltaikanlagen hängen von einer Vielzahl von Leistungsschwellenwerten ab, etwa bei Zertifizierung, Direktvermarktung und Netzanschluss.
„Die Anforderungen an den Bau von PV Anlagen sind gestaffelt nach zahlreichen Schwellenwerten“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The original mixed two factual claims (many thresholds; volatile law) with an implicit judgment ("too many"), which the passage's heading states as a demand for simplification; each can be accepted or rejected independently.
Redispatch 2.0 kann CO2-Ausstoß erhöhen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Einbeziehung von EE- und KWK-Anlagen ab 100 kW in den Redispatch (Redispatch 2.0) erhöht den Prognoseaufwand und könnte laut Bundesnetzagentur durch viele dezentrale Eingriffe zu bis zu 3 % mehr CO2-Ausstoß führen.
„könnte wegen vieler dezentraler Eingriffe nach Angaben der Bundesnetzagentur zu einem mehr an CO2- Ausstoß von bis zu 3% führen“
VDE-AR-N 4110-Ausnahme wird bei einigen Netzbetreibern problemlos genutzt
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Bei einigen Netzbetreibern kann die Ausnahmeregelung der VDE-AR-N 4110 problemlos genutzt werden, sodass bei Anlagen unter 1 MW auf einen übergeordneten Entkupplungsschutz mit QU-Regelung verzichtet werden kann.
„Bei einigen Netzbetreibern kann z.B. problemlos die Ausnahmeregelung der VDE-AR-N 4110 genutzt werden, sodass bei Anlagen <1MW auf einen übergeordneten Entkupplungsschutz mit QU-Regelung verzichtet werden kann.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Bewertung (Vereinfachungen nicht weitgehend genug) und die prüfbare Tatsachenbehauptung zur Praxis der Netzbetreiber sind unabhängig voneinander annehmbar bzw. ablehnbar.
Energie- und Steuerrecht verzahnen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte
Steuerrechtliche Vereinfachungen befürwortet
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die bereits umgesetzten und in der Strategie angedachten steuerrechtlichen Vereinfachungen werden unterstützt.
„die bereits umgesetzten und in der PV-S angedachten steuerrechtlichen Vereinfachungen.“
Fachkräfte sichern 6 Argumente, 5 davon auf der Landkarte
Eigener Ausbildungsgang für PV-Wärmepumpe-KWK-Kombination entwickeln
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Für den gemeinsamen Anschluss, die Steuerung und das Monitoring der Kombination aus PV, Wärmepumpe und Klein-KWK-Anlagen soll ein eigener, spartenübergreifender Ausbildungsgang von wenigen Monaten Dauer entwickelt werden.
„Entwicklung eines eigenen wenige Monate dauernden spartenübergreifenden qualifizierten Ausbildungsgang für den gemeinsamen Anschluss, die Steuerung und das Monitoring der Kombination von PV, Wärmepumpe und Klein-KWK-Anlagen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a proposal (new training course) with a separate factual/predictive claim about future solution options; split so each can be judged independently.
Gemeinsame Weiterbildungsinitiative für Hausverwaltungen, Berater, Handwerk, EVUs
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Eine gemeinsame Weiterbildungsinitiative für Hausverwaltungen, Energieberater, Planer, Heizungsinstallateure und EVUs soll umsetzbare Sanierungs- und Finanzierungsfahrpläne ermöglichen.
„Gemeinsame Weiterbildungsinitiative für Hausverwaltungen, Energieberater, Planer und Heizungsinstallateure sowie EVUs, um effiziente Sanierungskonzepte und Sanierungs- und Finanzierungsfahrpläne gemeinsam entwickeln zu können“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point is a substantive proposal. The passage ties it to the missing cross-topic training on options such as PV and a Kundenanlage in apartment-owner associations, so it is not off-topic. It is also understandable on its own.
Eingeschränkte Elektroarbeiten auch durch kürzer ausgebildete Fachkräfte zulassen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Angesichts der Ausbauziele sollten eingeschränkte Elektroarbeiten bei PV-Anlagen auch von Fachkräften mit deutlich kürzerer Ausbildung ausgeführt werden dürfen, statt nur von Elektrikern mit Meistertitel.
„Vielmehr sollten eingeschränkte Elektroarbeiten auch von dazu in deutlich kürzerer Zeit auszubildenden Fachkräften ausführbar sein.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable legal fact (what NAV § 13 requires) with a demand to relax it; split into the factual claim and the judgment, each standalone.
Kurzausbildung für Montage von Steckersolargeräten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es soll eine wenige Wochen oder Monate dauernde qualifizierte Ausbildung für Montage und elektrische Anbindung von Steckersolargeräten entwickelt werden.
„Entwicklung einer wenige Wochen oder Monate dauernden eigenen fachübergreifenden qualifizierten Ausbildung speziell für die fachgerechte Montage“
Elektroniker:innen sind Schlüsselberuf und Engpass beim Solarausbau
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Laut einer Studie des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung sind Elektroniker:innen ein Schlüsselberuf und zugleich ein Engpass für den Ausbau der Solarenergie.
„Nach einer Studie des Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung sind Elektroniker:innen Schlüsselberuf und auch Nadelöhr für den Ausbau der Solarenergie.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Passus enthielt nur die Elektroniker-Aussage belegbar; Fachkräftelücke 216.252 und Begrüßung des Ausbildungsziels sind im Passus nicht zitierbar, daher auf die belegte Tatsachenaussage reduziert.
Fachleute und Hausverwaltungen erkennen integrierte Lösungen nicht
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Energieberater, Hausverwaltung und Handwerk erkennen kombinierte Lösungen wie PV, Kundenanlage, BHKW und Wärmepumpe nicht; es fehlt an themenübergreifender Information und Fortbildung dieser Akteure.
„Es fehlt an einer themenübergreifenden Information und Fortbildung der Hausverwaltungen, wie auch der Energieberater, wie auch der EVUs, die ein Contracting anbieten.“
Technologieentwicklung voranbringen 3 Argumente, 3 davon auf der Landkarte
FuE-Förderung auch auf Ressourcenschonung und Kreislaufführung ausrichten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die strategischen Ziele der PV-Forschungsförderung sollen nicht nur Leistungssteigerung, sondern auch sparsameren Ressourcenverbrauch und Kreislaufführung der Materialien umfassen.
„Die strategischen Ziele der FuE-Förderung im Forschungsbereich Photovoltaik sollten sich nicht nur auf den Bereich der Leistungssteigerungen beziehen, sondern auch auf den besseren und sparsameren Ressourcenverbrauch sowie eine Kreislaufführung“
Recyclingfreundliche Modulbauweise möglich
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Module, die nicht verklebt, sondern zwischen zwei Glasscheiben vakuummiert werden, könnten besser und weniger aufwendig recycelt werden.
„kann es sein, dass PV-Module, die zukünftig nicht mehr verklebt, sondern zwischen zwei Glasscheiben vakuummiert werden, besser und weniger aufwendig recycelt werden können“
Vorgefertigte Module für PV-Wärmepumpe-Speicher-KWK-Kombinationen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Im Rahmen der Technologieentwicklung sollen vorgefertigte Module für Kombinationen aus PV, Wärmepumpe, Pufferspeicher und Klein-KWK samt günstiger Steuerung und laienverständlichem Monitoring entwickelt werden.
„Entwicklung von vorgefertigten Modulen zu unterschiedlichen Kombinationen aus PV, Wärmepumpe, Pufferspeicher und Klein-KWK-Anlagen“
Über den Entwurf hinaus 9 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
Emissionsabhängige Strompreise als Standortanreiz für Unternehmen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.
So steht es jetzt: Emissionsabhängige Strompreise (zusammen mit entfernungsabhängigen Netzentgelten) würden einen starken Anreiz setzen, Produktionsstandorte nahe an Quellen erneuerbarer Energien anzusiedeln oder Erneuerbare am bisherigen Standort auszubauen.
„entfernungsabhängige Netzentgelte und emissionsabhängige Strompreise einen starken Anreiz nicht nur für energieintensive Unternehmen setzen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two separately acceptable proposals (distance-dependent grid fees; emission-dependent electricity prices), so it is split into one point per claim.
Erfüllungsoptionen 65-%-EE bis 100.000 kWh Wärmebedarf
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für Objekte bis 100.000 kWh/a Wärmebedarf sollen Wärmepumpe oder Klein-KWK jeweils mit großflächiger PV (plus Gaskessel bis max. 5 % für Spitzenlast) sowie PV mit Nahwärmeanschluss und Emissionskennwert unter ca. 100 g CO2e/kWh als Erfüllungsoptionen gelten.
„Wärmepumpe mit großflächiger PV-Anlage + ggf. Gaskessel bis max. 5% des Wärmebedarfs zur Abdeckung von Spitzenlasten oder Wartungs- oder Reparaturarbeiten.“
Hybridheizung im Beispielfall nicht angeboten
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Im Darmstädter Beispielfall der Stellungnahme bietet weder das örtliche Energieversorgungsunternehmen ein Mietmodell noch der Heizungsbauer eine Hybridheizung an.
„Das EVU vor Ort bietet kein Mietmodell für Hybridheizung.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelt drei unabhängige Aussagen (Förderlücke, fehlendes Angebot, Ungeeignetheit der reinen Wärmepumpe); sie dienen im Beitrag als Beleg für fehlende Koordination der Energiewende-Initiativen und bleiben daher inhaltlich relevant.
Keine Förderung für Hybridheizungen
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme des KiB e.V. führt an, dass es für Hybridheizungen (Wärmepumpe plus Kessel) keine Förderung gibt, was sie am Beispiel einer Wohnungseigentümergemeinschaft in Darmstadt zeigt.
„Förderung für Hybridheizung gibt es nicht.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelt drei unabhängige Aussagen (Förderlücke, fehlendes Angebot, Ungeeignetheit der reinen Wärmepumpe); sie dienen im Beitrag als Beleg für fehlende Koordination der Energiewende-Initiativen und bleiben daher inhaltlich relevant.
KiB: 65-%-EE-Vorgabe ab 100.000 kWh Wärmebedarf über PV-Kombinationen erfüllbar
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Klimaschutz im Bundestag (KiB) e.V. schlägt vor, dass Objekte mit über 100.000 kWh/a Wärmebedarf die geplante 65-%-Erneuerbare-Energien-Vorgabe für Heizungen mit Wärmepumpe plus KWK-Anlage und großflächiger PV (ggf. mit Gaskessel bis max. 5 % des Wärmebedarfs) oder mit PV plus Nahwärmeanschluss erfüllen können.
„Wärmepumpe + KWK-Anlage mit großflächiger PV-Anlage + ggf. Gaskessel bis max. 5% des Wärmebedarfs zur Abdeckung von Spitzenlasten oder Wartungs- oder Reparaturarbeiten.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne Einreichung nicht verständlich (wer fordert das, welche 65-%-EE-Vorgabe); jetzt mit Akteur und Regelungsbezug benannt, Aussage unverändert.
Netzentgelte für Großverbraucher nach physischem Pfad
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Nach § 19.2 StromNEV bemessen sich Netzentgelte großer industrieller Verbraucher nach dem Pfad zum nächstgelegenen geeigneten Kraftwerk, nicht nach dem tatsächlichen Stromlieferanten; bei Kraftwerksabschaltungen steigt dadurch die Distanz und die Netznutzung.
„„physischen Pfad zum nächstgelegenen, geeigneten Kraftwerk““
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Stellungnahme nutzt die Netzentgelt-Regelung als Begründung für ihren Vorschlag entfernungsabhängiger Netzentgelte im Zusammenhang mit Netzausbau und Redispatch bei erneuerbaren Energien. Das ist eine inhaltliche Aussage zum Konsultationsthema, daher kein Off-Topic-Fall.
Reine Wärmepumpe im Beispielfall ungeeignet
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Im Darmstädter Beispielfall der Stellungnahme kommt eine reine Wärmepumpe nach Darstellung des KiB e.V. nicht in Frage, weil sie als zu laut, zu groß und zu teuer gilt.
„Wärmepumpe allein geht nicht, weil zu“
Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelt drei unabhängige Aussagen (Förderlücke, fehlendes Angebot, Ungeeignetheit der reinen Wärmepumpe); sie dienen im Beitrag als Beleg für fehlende Koordination der Energiewende-Initiativen und bleiben daher inhaltlich relevant.
Standortanreiz durch entfernungsabhängige Entgelte
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Entfernungsabhängige Netzentgelte und emissionsabhängige Strompreise würden energieintensive Unternehmen anreizen, sich nahe an Erneuerbaren anzusiedeln, dort auszubauen oder Lastmanagement am Dargebot auszurichten.
„einen starken Anreiz nicht nur für energieintensive Unternehmen setzen, neue Produktionsstandorte in der Nähe der Quellen erneuerbarer Energien anzusiedeln“
Offen: Auswirkung der höheren Flächeneffizienz auf die Biomassestrategie
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Stellungnahme fragt, wie sich die höhere Flächeneffizienz von Freiflächen-PV gegenüber Biogas auf die Biomassestrategie der Bundesregierung auswirkt.
„Wie wirkt sich die höhere Flächeneffizienz auf die Biomassestrategie der Bundesregierung aus?“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three independent open questions (consequences for the PV strategy, suitable areas, effect on the biomass strategy); split into one point each, made standalone.
Aussortiert 3 Argumente
Heizungsangebote sind überdimensioniert, Entscheidungsgrundlage fehlt
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt).
Fassung der Maschine: Im geschilderten Fall bot der Heizungsinstallateur einen für ein Gebäude mit ca. 140.000 kWh Heizbedarf überdimensionierten 150-kW-Kessel an, ohne dass Eigentümer oder Hausverwaltung dies bemerkten.
„Angebot des Heizungsinstallateurs für den Tausch liegt bei 58.000 € mit einem Kessel von 150 kW – unseres Erachtens völlig überdimensioniert.“
Fallbeispiel: WEG ohne ausreichende Instandhaltungsrücklage
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).
Fassung der Maschine: Viele Wohnungseigentümergemeinschaften haben wie im geschilderten Darmstädter Fall keine ausreichende Instandhaltungsrücklage, sodass das Geld für umfangreiche Sanierungen fehlt; der Fall sei typisch und trete vermutlich tausendfach auf.
„WEG hat wie viele andere auch keine ausreichende Instandhaltungsrücklage. Geld für umfangreiche Sanierung nicht vorhanden.“
Stromkosten fehlen im Betriebskostenkatalog
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).
Fassung der Maschine: Die Betriebskostenverordnung sieht die Umlagefähigkeit von Stromkosten bei gemeinschaftlicher Stromversorgung nicht ausdrücklich vor; Mieter tragen sie nur bei ausdrücklicher mietvertraglicher Vereinbarung.
„Die Betriebskostenverordnung sieht bisher die Umlagefähigkeit von Stromkosten bei gemeinschaftlichen Stromversorgungen nicht ausdrücklich im Katalog von § 2 BetrKV vor.“