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Energiebauern GmbH

Unternehmen. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 21 Argumente aus rund 3 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Energiebauern GmbH übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Energiebauern GmbH allein steht

Bei 4 Streitfragen urteilt Energiebauern GmbH anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 21 Argumenten stehen 15 auf der Landkarte und 6 sind Einzelforderungen. 4 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 2 Argumente sind entstanden, weil sie 1 längere Textstelle geteilt hat. 5 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 10 Argumente, 8 davon auf der Landkarte

BVerwG-Urteil: Schafbeweidung ist landwirtschaftliche Nutzung

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Das Bundesverwaltungsgericht hat am 9. März 2023 (3 C 6.22) bestätigt, dass eine PV-Freifläche mit Schafbeweidung als Dauergrünland landwirtschaftlich genutzt wird.

„Das Gericht stellte fest, dass die Photovoltaikfreifläche mittels Schafbeweidung landwirtschaftlich als Dauergrünland“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point makes a substantive claim about the BVerwG ruling on sheep grazing under PV, which bears on the strategy's Agri-PV field (3.1). It is on topic and stands alone.

Schafbeweidung bislang nicht als Agri-PV klassifiziert

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Diese Nutzungsform wird bislang nicht als landwirtschaftliche Nutzung anerkannt und nicht in die Klassifizierung als Agri-PV aufgenommen.

„Dennoch wird diese Nutzungsform bis dato nicht als landwirtschaftliche Nutzung“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

Höhere Agri-PV-Förderung wird mit Baukosten begründet

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Hoch aufgeständerte Agri-PV-Anlagen sind schwerer in die Landschaft zu integrieren, und eine höhere EEG-Förderung wird mit den höheren Baukosten begründet.

„Eine höhere EEG-Förderung wird durch die höheren Baukosten argumentiert.“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

Schafbeweidete PV-Freiflächen als landwirtschaftliche Nutzung anerkennen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: PV-Freiflächenanlagen mit Schafbeweidung sollen als landwirtschaftliche Nutzung anerkannt und in die Agri-PV-Klassifizierung der DIN SPEC 91434 aufgenommen werden, ohne zusätzliche EEG-Förderung.

„Wir regen daher an, Photovoltaikfreiflächenanlagen mit Schafbeweidung als landwirtschaftliche Nutzung anzuerkennen“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

Ausweichflächen liegen häufig in Landschaftsschutzgebieten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Weil landwirtschaftlich wertvolle Flächen nicht bebaut werden sollen, weicht der Ausbau auf wenig attraktive Flächen aus, die häufig Landschaftsschutzgebiet sind.

„erfolgt ein Ausweichen auf landwirtschaftlich nicht sehr attraktive Flächen, welche häufig als Landschaftsschutzgebiet deklariert sind“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

PV in Landschaftsschutzgebieten kann ökologisch bereichern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Auf Flächen in Landschaftsschutzgebieten kann durch PV-Anlagen eine ökologische Bereicherung erfolgen.

„Auf Flächen in Landschaftsschutzgebieten kann jedoch eine ökologische Bereicherung erfolgen.“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

Verbot von PV-Freiflächenparks in Landschaftsschutzgebieten hemmt den PV-Ausbau

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Die Einreichung hält das grundsätzliche Verbot, in Landschaftsschutzgebieten PV-Freiflächenparks zu bauen, für ein erhebliches Hindernis für den PV-Ausbau.

„Das grundsätzliche Verbot in Landschaftsschutzgebieten keine Photovoltaikfreiflächenparks bauen zu dürfen, behindert massiv den Ausbau.“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage bleibt erhalten, wird aber als Position der Einreichung formuliert, mit nennendem Gegenstand (Verbot für PV-Freiflächenparks) und ohne wertende Zuspitzung wie „massiv“ im Label.

Zulassung in Landschaftsschutzgebieten entspräche der Regelung bei Windenergie

Dasselbe Argument hat auch Greenvest Solar GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Eine Öffnung der Landschaftsschutzgebiete für PV würde sich mit den Gesetzesänderungen decken, nach denen Windenergieanlagen dort bereits zulässig sind.

„die Errichtung großer Photovoltaikanlagen in Landschaftsschutzgebieten zu erleichtern“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

Schafbeweidung braucht keine zusätzliche EEG-Förderung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Betrieb von PV-Freiflächenanlagen mit Schafbeweidung kommt ohne zusätzliche EEG-Förderung aus.

„Wir betreiben unsere Anlagen mit Schafbeweidung und benötigen keinen Euro zusätzlich aus der EEG-Förderung.“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

Schutzgebiete machen große Landesflächenanteile aus

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Schutzgebiete umfassen allein in Bayern etwa ein Drittel der Landesfläche, in manchen Landkreisen bis zu 80 %.

„Schutzgebiete machen allein in Bayern etwa ein Drittel der Landesfläche aus.“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

Netzanschlüsse beschleunigen 8 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Klare und verlässliche Rahmenbedingungen für Anschlussleitungen von Solarparks

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Für den von Solarpark-Betreibern selbst übernommenen Bau von Anschlussleitungen soll es klare, nachvollziehbare und verlässliche Rahmenbedingungen geben.

„Wir brauchen klare, nachvollziehbare und verlässliche Rahmenbedingungen für unseren Leitungsbau.“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently assessable demands (equal rights as energy suppliers; clear and reliable framework conditions), so it was split and each made standalone.

Zeitnahe Umsetzung der Duldungspflicht gefordert

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 20 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Duldungspflicht soll möglichst zeitnah umgesetzt werden.

„„Duldungspflicht für Anschlussleitungen“ zeitnah einzuführen“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

Projektierer übernehmen Leitungsbau mit immer längeren Leitungen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Solarpark-Betreiber übernehmen vielfach den Leitungsbau und verlegen wegen weit entfernter Anschlusspunkte immer längere Mittelspannungsleitungen.

„Wir erhalten immer weiter weg gelegene Anschlusspunkte“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

Stromnetze in Bayern und Baden-Württemberg nicht ausreichend ausgebaut

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Die Stromnetze sind nach Auffassung der Einreichenden besonders in Bayern und Baden-Württemberg nicht ausreichend ausgebaut.

„Die Stromnetze sind insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg nicht ausreichend ausgebaut.“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Zusammenfassung enthielt eine wertende Zuspitzung (Netzbetreiber hätten ihre Aufgaben nicht erfüllt), die so nur im Folgesatz steht; neutral reduziert auf die zitierte Aussage zum Netzausbau.

Einzelne Gemeinden fordern hohe Leitungs- und Gestattungsgebühren

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichung verlangen einzelne Gemeinden, vor allem in Baden-Württemberg, für Leitungsverlegungen 3–4 Euro je Meter und Jahr und für eine Einspeisestation im Main-Tauber-Kreis 150 Euro je qm und Jahr, und es fehle eine rechtliche Möglichkeit, dies zu verhindern.

„Hier werden Leitungsgebühren von 3 — 4 Euro je Meter pro Jahr gefordert.“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded wording ('überhöht') replaced with neutral description attributed to the submission; the claim and its direction are kept.

Hohe kommunale Leitungsgebühren könnten das Preisniveau für Leitungsrechte anheben

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Wenn Gemeinden für die Verlegung von Anschlussleitungen von Solarparks Gebühren von 3–4 Euro je Meter und Jahr durchsetzen, würden laut Einreicher auch Privatpersonen und Landwirte diese Preise übernehmen statt günstiger anzubieten, sodass das Preisniveau insgesamt steigt.

„Wenn das Schule macht, dann wird das ein richtiger Preistreiber. Keine Privatperson oder Landwirt wird das „billiger“ machen und übernimmt stattdessen die Preise der Gemeinde.“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded wording ("Überhöhte", "Preistreiber") replaced with a neutral statement of the same claim and direction, with context (municipal line fees for solar park connections) made explicit.

Keine rechtliche Handhabe gegen überzogene Gestattungspreise

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Derzeit gibt es für Anlagenbetreiber keine rechtliche Möglichkeit, überzogene Preisforderungen für Leitungs- und Stationsgestattungen abzuwenden.

„Leider gibt es derzeit für uns keine rechtliche Möglichkeit“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

Solarpark-Betreiber beim Leitungsbau wie Energieversorger berechtigen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Betreiber von Solarparks, die ihre Netzanschlussleitungen selbst bauen, sollen beim Leitungsbau die gleichen Rechte erhalten wie Energieversorger.

„benötigen wir die gleichen Rechte, wie die Energieversorger“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently assessable demands (equal rights as energy suppliers; clear and reliable framework conditions), so it was split and each made standalone.

Energie- und Steuerrecht verzahnen 3 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Steuerliche Unsicherheit verhindert Verpachtung von Flächen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die steuerliche Einstufung verunsichert Verpächter bei Hofübergaben, sodass geeignete Pachtflächen nicht bereitgestellt werden.

„dass geeignete Pachtflächen damit nicht bereitgestellt werden“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

Erbschaft-/Schenkungsteuer: PV-Umnutzung gilt als schädliche Verwendung

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Die Finanzverwaltung stuft die Umnutzung landwirtschaftlicher Fläche für Freiflächen-PV nach Hofübergabe bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer als schädliche Verwendung ein.

„als schädliche Verwendung eingestuft“

Originalstelle, Energiebauern GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point makes a substantive claim about the interplay of energy and tax law in the PV strategy (section 3.7) and is understandable on its own.

Steuerliche Behandlung von Freiflächen-PV rechtsverbindlich regeln

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die erbschaft- und schenkungsteuerliche Behandlung von Freiflächen-PV-Anlagen soll rechtsverbindlich geregelt werden.

„Wir regen an, die steuerliche Behandlung von Freiflächen-PV-Anlage in Bezug auf die Erbschaft- und Schenkungsteuer rechtsverbindlich zu regeln.“

Originalstelle, Energiebauern GmbH