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VeCon GmbH

Unternehmen. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 26 Argumente aus rund 2 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem VeCon GmbH übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo VeCon GmbH allein steht

Bei 7 Streitfragen urteilt VeCon GmbH anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 26 Argumenten stehen 24 auf der Landkarte und 2 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 10 Argumente sind entstanden, weil sie 5 längere Textstellen geteilt hat. 4 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Lange Zulassungsverfahren belasten und entmutigen PV-Projektträger

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Lange Zulassungszeiträume bedeuten nach Ansicht der Einreichung hohen Planungsaufwand und Frustration und halten davon ab, Photovoltaik-Projekte überhaupt anzugehen.

„Dies bereitet neben dem hohen Planungsaufwand auch ein hohes Frustrationspotential sowie das Hemmnis solche Projekte überhaupt angehen zu wollen.“

Originalstelle, VeCon GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Zulassungsdauer über 2 Jahre) mit einer wertenden Folgenbeurteilung (Frustration, Hemmnis); getrennt und mit Bezug auf PV-Projekte standalone formuliert.

Zulassungszeiträume für PV-Projekte betragen oft über 2 Jahre

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichung dauern Zulassungsverfahren für Photovoltaik-Projekte heute häufig mehr als zwei Jahre.

„Heutzutage sind Zulassungszeiträume von mehr als 2 Jahren keine Seltenheit.“

Originalstelle, VeCon GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Zulassungsdauer über 2 Jahre) mit einer wertenden Folgenbeurteilung (Frustration, Hemmnis); getrennt und mit Bezug auf PV-Projekte standalone formuliert.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 23 Argumente, 21 davon auf der Landkarte

Baurechtliche Definition an DIN SPEC 91343 anlehnen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Aufnahme ins BauGB könnte sich an der DIN SPEC 91343 orientieren und die Flächennutzung in den Vordergrund stellen, wonach mindestens 85 % der Fläche landwirtschaftlich nutzbar bleiben müssen.

„da bei Agri-PV Anlagen weiterhin mind. 85% der Fläche weiterhin zur landwirtschaftlichen Nutzung zur Verfügung stehen müssen“

Originalstelle, VeCon GmbH

Agri-PV im BauGB §35 macht PV-Privilegierung und FNP-Änderung überflüssig

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Wird Agri-PV nach DIN SPEC 91343 mit Fokus auf die Flächennutzung in § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB aufgenommen, bräuchte es nach Ansicht der Einreichung keine Privilegierung für PV-Flächen und keine Änderungen des Flächennutzungsplans.

„Eine Privilegierung für PV-Flächen wäre dadurch nicht notwendig und Anpassungen des Flächennutzungsplans müssten nicht durchgeführt werden.“

Originalstelle, VeCon GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies mit „BauGB-Aufnahme“ und „dadurch“ auf einen Zusammenhang aus der Einreichung (Agri-PV in § 35 BauGB); das Umschreiben benennt Norm und Gegenstand.

Agri-PV in § 35 BauGB aufnehmen

Dasselbe Argument hat auch BEC Energie Consult GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Agri-PV-Anlagen sollen als Außenbereichsvorhaben in § 35 Abs. 1 BauGB aufgenommen werden (nach GAP-DV bzw. DIN SPEC 91434 oder 91492); die Aufnahme sei überfällig.

„im Baugesetzbuch (BauGB), §35 Absatz 1 Nummer 8 (Nutzung solarer Strahlungsenergie) Agri-PV Anlagen aufgenommen werden müssen“

Originalstelle, VeCon GmbH

Agri-PV soll so schnell realisierbar sein wie Dach-PV

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Als Zielbild soll eine Agri-PV-Anlage ähnlich schnell umsetzbar sein wie eine Dach-PV-Anlage, sofern baurechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.

„In unserem persönlichen Zielbild wird eine Agri-PV Anlage ähnlich schnell umsetzbar sein wie eine Dach-PV Anlage.“

Originalstelle, VeCon GmbH

Agri-PV-Quote schont Grünland

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine Agri-PV-Quote stellt sicher, dass heutige Grünlandflächen nur zu einem geringen Anteil nicht mehr nutzbar sind.

„Dies stellt sicher, dass die heutigen Grünlandflächen nur zu einem geringen Anteil nicht mehr genutzt werden können.“

Originalstelle, VeCon GmbH

Behördenabstimmungen bei Agri-PV-Projekten eindämmen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Die Abstimmungen mit unterschiedlichen Behörden bei Agri-PV-Projekten sollten vorrangig eingedämmt werden, unabhängig davon, ob die Projekte aus öffentlichen Ausschreibungen oder aus privaten bzw. gewerblichen Initiativen entstehen.

„die Abstimmungen mit unterschiedlichen Behörden eingedämmt werden“

Originalstelle, VeCon GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Statement verbindet zwei unabhängig bewertbare Forderungen (Genehmigungsverfahren erleichtern; Behördenabstimmungen reduzieren); jede wird nun mit Bezug auf Agri-PV eigenständig formuliert.

Flächenverluste unter 5 % bei Agri-PV möglich

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Mit geeigneten Technologien sind bei Agri-PV Flächenverluste von weniger als 5 % möglich, die Landwirtschaft läuft weiter.

„mit den entsprechenden Technologien sind Flächenverluste von weniger als 5% durchaus im Bereich des Möglichen“

Originalstelle, VeCon GmbH

Genehmigungsverfahren für Agri-PV vorrangig erleichtern

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Die Photovoltaik-Strategie sollte vorrangig vorsehen, die Genehmigungsverfahren für Agri-PV-Anlagen zu erleichtern, unabhängig davon, ob die Projekte aus öffentlichen Ausschreibungen oder aus privaten bzw. gewerblichen Initiativen entstehen.

„müssen vorrangig die Genehmigungsverfahren erleichtert“

Originalstelle, VeCon GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Statement verbindet zwei unabhängig bewertbare Forderungen (Genehmigungsverfahren erleichtern; Behördenabstimmungen reduzieren); jede wird nun mit Bezug auf Agri-PV eigenständig formuliert.

Strategie soll Agri-PV-Ausbau stärker forcieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Photovoltaik-Strategie sollte den Ausbau aller Agri-PV-Systeme stärker vorantreiben.

„Grundsätzlich sollte die vorliegende Photovoltaik-Strategie den Ausbau aller Agri-PV Systeme stärker forcieren.“

Originalstelle, VeCon GmbH

Vertikale Agri-PV stützt landwirtschaftliche Kulturen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Vertikale Agri-PV-Systeme wirken unterstützend auf die landwirtschaftlichen Kulturen.

„neben der unterstützenden Wirkung auf die landwirtschaftlichen Kulturen“

Originalstelle, VeCon GmbH

Anlagengröße soll keine gesonderte Rolle spielen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Strategie sollte klarstellen, dass die Anlagengröße (Fläche oder Leistung) für den Aufbau von Agri-PV keine gesonderte Rolle spielt und keine großen Hürden entstehen.

„unabhängig der gewählten Anlagengröße (bezogen auf die Fläche als auch auf die Energieleistung) der Aufbau ohne große Hürden stattfinden kann“

Originalstelle, VeCon GmbH

Alle landwirtschaftlichen Flächen für PV freigeben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Alle Flächen im landwirtschaftlichen Kontext sollten für Photovoltaik freigegeben werden, wobei die Landwirtschaft im Vordergrund bleibt.

„So sollten alle Flächen, die egal in welchem landwirtschaftlichen Kontext stehen, zur Nutzung von Photovoltaik-Techniken freigegeben werden.“

Originalstelle, VeCon GmbH

Agri-PV-Bonus auf horizontale Anlagen begrenzt, vertikale benachteiligt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Agri-PV-Technologiebonus im EEG ist derzeit auf hochbauende, horizontale Technologien begrenzt, was vertikale Systeme benachteiligt, die laut Einreicher die Stromerzeugung besser über den Tag verteilen.

„Der Agri-PV-Bonus (Technologiebonus) wird derzeit auf hochbauende, horizontale Technologien begrenzt. Dies stellt einen erheblichen Nachteil gegenüber vertikalen Systemen dar“

Originalstelle, VeCon GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim about the current bonus scope and generation profile with a normative demand; split into the factual claim and the demand.

Agri-PV-Quote sei für Betriebe mit Viehhaltung existenziell wichtig

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Die Einreichung vertritt die Auffassung, dass eine verpflichtende Agri-PV-Quote von 20–50 % der Photovoltaik-Ausbauziele insbesondere für landwirtschaftliche Betriebe mit Viehhaltung existenziell wichtig sein werde.

„Insbesondere für landwirtschaftlichen Betriebe mit Viehhaltung wird dies überlebensnotwendig sein.“

Originalstelle, VeCon GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Formulierung „überlebenswichtig“ wurde neutraler gefasst und der Bezug („dies“ = Agri-PV-Anteil von 20–50 % an den Ausbauzielen) ergänzt; Aussage und Richtung bleiben erhalten.

Agri-PV-Technologiebonus gilt nur für hochbauende, horizontale Systeme

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Agri-PV-Bonus (Technologiebonus) ist nach Darstellung der Stellungnahme derzeit auf hochbauende, horizontale Technologien begrenzt.

„Der Agri-PV-Bonus (Technologiebonus) wird derzeit auf hochbauende, horizontale Technologien begrenzt.“

Originalstelle, VeCon GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte die überprüfbare Tatsachenbehauptung zur derzeitigen Beschränkung des Technologiebonus mit der Wertung, dies benachteilige vertikale Systeme erheblich; daher in Fakt und Bewertung getrennt.

Begrenzung des Agri-PV-Bonus benachteiligt vertikale Agri-PV-Systeme

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Begrenzung des Agri-PV-Technologiebonus auf hochbauende, horizontale Technologien stellt nach Ansicht der Stellungnahme einen erheblichen Nachteil für vertikale Systeme dar.

„Dies stellt einen erheblichen Nachteil gegenüber vertikalen Systemen dar“

Originalstelle, VeCon GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte die überprüfbare Tatsachenbehauptung zur derzeitigen Beschränkung des Technologiebonus mit der Wertung, dies benachteilige vertikale Systeme erheblich; daher in Fakt und Bewertung getrennt.

Technologiebonus für alle innovativen Agri-PV-Systeme

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Strategie sollte alle innovativen Agri-PV-Systeme, vertikal wie horizontal, zum Erhalt des Technologiebonus berechtigen.

„Die vorliegende Photovoltaik-Strategie sollte ganz klar alle (vertikal wie horizontal) innovativen Agri-PV Systeme zum Erhalt des Technologiebonus verpflichten.“

Originalstelle, VeCon GmbH

Technologiebonus für alle innovativen Agri-PV-Systeme, vertikal wie horizontal

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Photovoltaik-Strategie sollte den Technologiebonus für alle innovativen Agri-PV-Systeme, vertikale wie horizontale, vorsehen, weil Anlagenvielfalt die Flächennutzung und die Stromerzeugungskurve verbessere und eine einseitige Vergabe Technologien benachteilige.

„Die vorliegende Photovoltaik-Strategie sollte ganz klar alle (vertikal wie horizontal) innovativen Agri-PV Systeme zum Erhalt des Technologiebonus verpflichten.“

Originalstelle, VeCon GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim about the current bonus scope and generation profile with a normative demand; split into the factual claim and the demand.

Vertikale AgriPV-Module haben eine netzdienliche Stromlieferkurve

Dasselbe Argument hat auch ECOSIA GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Vertikale AgriPV-Module haben eine sehr netzdienliche Stromlieferkurve, mit Stromerzeugung morgens und nachmittags.

„Die bevorzugte Ost-West Ausrichtung von vertikalen Agri-PV-Anlagen mit bifazialen Modulen führt dazu, dass keine Stromerzeugungsspitzen in der Mittagszeit entstehen.“

Originalstelle, VeCon GmbH

Agri-PV hat weniger Nachteile als Freiflächen-PV

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Gegenüber bodenversiegelnden Freiflächenanlagen entfallen bei Agri-PV viele Nachteile.

„gegenüber bodenversiegelnden Freiflächenphotovoltaik-Anlagen entfallen viele Nachteile“

Originalstelle, VeCon GmbH

Agri-PV-Ausbau braucht Akzeptanz in der Bevölkerung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreicherin meint, dass der Aufbau von Agri-PV-Anlagen ohne große Hürden neben der baurechtlichen Genehmigung auch eine allgemeine Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung erfordert.

„auch eine allgemeine Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung“

Originalstelle, VeCon GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängig annehmbare Forderungen (Akzeptanz, Netzanschluss) wurden vermischt; getrennt und mit Bezug auf Agri-PV eigenständig verständlich formuliert.

Flächenbedarf bis 1 % der Bundesfläche

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 75 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Für den Vorschlag werden bis zu 1 % der Bundesfläche benötigt, entsprechend etwa 2 % der Landwirtschaftsfläche.

„Deutschland besteht zu annährend 50% aus Agrarflächen, wovon nur ein Bruchteil genutzt werden muss, um die, im EEG angesetzten Ausbauziele zu erreichen.“

Originalstelle, VeCon GmbH

Verbindliche Agri-PV-Quote von 20–50 % der PV-Ziele

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bund und Länder sollten sich verpflichten, 20–50 % der PV-Ausbauziele über Agri-PV zu realisieren.

„Bund und Länder sollten sich dazu verpflichten einen 20-50-prozentigen Anteil der Photovoltaik-Ausbauziele über Agri-PV zu realisieren.“

Originalstelle, VeCon GmbH

Netzanschlüsse beschleunigen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Agri-PV-Ausbau braucht einfachere Netzanschlussstruktur

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einreicherin meint, dass der Aufbau von Agri-PV-Anlagen ohne große Hürden neben der baurechtlichen Genehmigung auch eine Vereinfachung der Netzanschlussstruktur erfordert.

„eine Vereinfachung der Netzanschlussstruktur“

Originalstelle, VeCon GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängig annehmbare Forderungen (Akzeptanz, Netzanschluss) wurden vermischt; getrennt und mit Bezug auf Agri-PV eigenständig verständlich formuliert.