Lagebild / Organisationen / Lesolco GmbH

Lesolco GmbH

Unternehmen. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 34 Argumente aus rund 3 Seiten.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Lesolco GmbH übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

22 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Lesolco GmbH allein steht

Bei 7 Streitfragen urteilt Lesolco GmbH anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung ist mit geringem Aufwand und wenig Bürokratie umsetzbar.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Die freie Wahl des Stromlieferanten im Mieterstrom soll eingeschränkt werden.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 34 Argumenten stehen 26 auf der Landkarte und 8 sind Einzelforderungen. 3 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 8 Argumente sind entstanden, weil sie 5 längere Textstellen geteilt hat. 7 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 7 Argumente, 5 davon auf der Landkarte

Kostengünstigen Direktvermarktungszugang auch für kleine Anlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ein kostengünstiger Zugang zum Spot-Markt soll gesichert werden, etwa über Netzbetreiber oder ein verpflichtendes günstiges Angebot der Direktvermarkter auch für kleinere und Überschusseinspeise-Anlagen.

„Kostengünstigen Zugang zum Spot-Markt (Direktvermarktung) sicherstellen“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Einspeisevergütung an Kosten anpassen

Dasselbe Argument hat auch Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G. vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Einspeisevergütung sollte der Kostenentwicklung bei PV-Anlagen angeglichen werden und eine bescheidene Rendite erlauben, damit Dachflächen trotz Eigenstromnutzung voll für PV genutzt werden.

„Einspeisevergütung für Überschusseinspeisung von Dachanlagen (und ggfls. Volleinspeisung) erhöhen um gestiegenen Material-, Arbeits- und Kapitalkosten Rechnung zu tragen.“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Volleinspeisung und Überschuss auf einem Dach: Angleichung oder virtuelle Aufteilung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für Volleinspeise- und Überschussanlage auf einem Dach soll entweder die Vergütung angeglichen oder eine virtuelle Aufteilung erlaubt werden, um getrennte Messtechnik und Wechselrichter zu vermeiden.

„Entweder Angleichung der Einspeisevergütung der beiden Varianten oder virtuelle Aufteilung erlauben“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Anlagenzusammenfassung je Grundstück begrenzt PV-Ausbau in der WEG

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nach § 9 EEG Abs. 3 werden Anlagen je Grundstück zusammengefasst; dadurch müssten die einzelnen Anlagen der WEG mit Einspeisemanagement und umfassender Regelungstechnik ausgestattet werden, und es könnten nur 99 kWp statt der möglichen 500 kWp installiert werden.

„Dies hat zur Folge, dass nur 99kWp statt der möglichen 500 kWp installiert werden.“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Anlagenzusammenfassung nur am selben Netzanschlusspunkt

Dasselbe Argument hat auch prosumergy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Lockerung der Anlagenzusammenfassung bei Dachanlagen soll so gestaltet werden, dass PV-Anlagen nur bei Betrieb am selben Netzanschlusspunkt zusammengefasst werden.

„DAHER: Änderung §9 Anlagenzusammenfassung je Hausanschluss bzw. Netzanschlusspunkt“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Dach-PV auf versiegelten Dächern erhöht die Akzeptanz

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Jedes versiegelte Dach mit einer PV-Anlage erhöht nach Ansicht der Stellungnahme die Akzeptanz.

„Jedes versiegelte Dach mit einer PV-Anlage reduziert den Bedarf an Freiflächenanlagen und erhöht die Akzeptanz.“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently contestable claims (reduced demand for ground-mounted PV; increased acceptance), so it is split into one point per claim.

Dach-PV auf versiegelten Dächern verringert den Freiflächenbedarf

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Jedes versiegelte Dach mit einer PV-Anlage verringert nach Ansicht der Stellungnahme den Bedarf an Freiflächen-PV-Anlagen.

„Jedes versiegelte Dach mit einer PV-Anlage reduziert den Bedarf an Freiflächenanlagen“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently contestable claims (reduced demand for ground-mounted PV; increased acceptance), so it is split into one point per claim.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 20 Argumente, 15 davon auf der Landkarte

Mieter behalten freie Stromanbieterwahl bei Gebäudeversorgung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung werden PV-Mengen pro rata statisch oder bei Smart Metern bzw. ¼-h-Messung dynamisch zugeordnet, und jeder Mieter kann weiterhin seinen eigenen Stromversorger wählen.

„Jeder Mieter kann weiterhin seinen eigenen Stromversorger wählen.“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung parallel zum Mieterstrom ermöglichen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung soll parallel zum bestehenden Mieterstrom-Verfahren ermöglicht werden.

„diesen Ansatz parallel zum Mieterstrom-Verfahren ermöglichen“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängig bewertbare Forderungen (Übergangsphase; Parallelbetrieb mit Mieterstrom), jetzt mit Bezug auf die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

Gebäudeversorgung ohne Mieterstromanbieter skaliert schneller

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Gebäudeeigentümer können lokale Installateure direkt beauftragen, ohne Mieterstromanbieter dazwischen; dadurch lässt sich der Ausbau effizienter und schneller skalieren.

„ohne einen Mieterstromanbieter dazwischen schalten zu müssen. Dadurch kann der Ausbau in diesem Segment effizienter und schneller skaliert werden“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Gebäudeversorgung wird sich durchsetzen und massiven Ausbau auslösen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen ihrer Einfachheit wird sich die Gebäudeversorgung bei Eigentümern durchsetzen und zu massivem Ausbau führen, da Vermieter investieren, wenn sie ihr Investment über die Betriebskosten zurückerhalten.

„Aufgrund der Einfachheit wird sich dieser Ansatz bei den Gebäudeeigentümern durchsetzen und zu einem massiven Ausbau in dem Bereich führen“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Prozesse der Netz- und Messstellenbetreiber für Gebäudeversorgung anpassen

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Für das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung müssen die Prozesse bei Netz- und Messstellenbetreibern angepasst werden.

„Anpassung der Prozesse bei Netz- und Messstellenbetreibern notwendig“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two independent demands (amending the Betriebskostenverordnung; adapting grid and metering operator processes) that a reader could accept or reject separately, so it was split into one point per demand.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eignet sich für den MFH-Ausbau

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist hervorragend geeignet, um den PV-Ausbau im Mehrfamilienhaus-Segment voranzubringen.

„Das Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist hervorragend geeignet, um den PV-Ausbau im MFH-Segment voranzubringen.“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Kostenumlage der PV-Anlage über die Betriebskostenabrechnung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung kann der Gebäudeeigentümer die Kosten der PV-Anlage unbürokratisch über die Betriebskostenabrechnung und bereits vorhandene Prozesse auf die Bewohner umlegen.

„Der Gebäudeeigentümer kann die Kosten für die PV-Anlage unbürokratisch über die Betriebskostenabrechung auf die Bewohner über bereits vorhandene Prozesse umlegen.“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig beurteilbare Aussagen (Kostenumlage über die Betriebskosten; Gutschrift der kWh über die Stromrechnung) und wurde in zwei eigenständige Punkte aufgeteilt.

PV-Strom-Umlage über Betriebskosten: höherer Anreiz zur vollen Dachbelegung

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach Einschätzung der Stellungnahme würde die Möglichkeit für Vermieter, PV-Strom-Kosten über die Betriebskostenabrechnung umzulegen, den Anreiz deutlich erhöhen, Dächer voll zu belegen und PV zügig mit dem lokalen Handwerk zu installieren.

„ist der Anreiz deutlich höher die Dächer voll zu machen und zügig mit dem lokalen Handwerk PV zu installieren“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point is a single causal expectation; the evaluative framing was unclear and the instrument unnamed, so it was rewritten as an attributed, neutral claim naming the Betriebskostenabrechnung.

PV-Versorgung der Bewohner an Wärme und andere Services angleichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Versorgung der Bewohner mit PV-Strom durch den Gebäudeeigentümer sollte vereinfacht und der Versorgung mit Wärme und anderen Services im Haus angeglichen werden, etwa durch Kopplung an Mietverträge (Pauschalmieten) oder Umlage über die Betriebskosten.

„Grundsätzlich sollte die Versorgung der Bewohner mit PV-Strom durch den Gebäudeeigentümer vereinfacht werden und der Versorgung mit Wärme und anderen Services im Haus angeglichen werden.“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Stromkosten aus gemeinschaftlicher Versorgung in § 2 BetrKV aufnehmen

Dasselbe Argument hat auch Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Kosten für Strom aus einer gemeinschaftlichen Stromversorgung sollten in den Katalog umlagefähiger Betriebskosten (§ 2 BetrKV) aufgenommen werden, um Rechtssicherheit zu schaffen.

„Anpassung Betriebskostenverordnung notwendig“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Gewerbliche Tätigkeit der WEG bei Versorgung der Bewohner

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Beliefert eine WEG ihre Bewohner mit PV-Strom, besteht die Gefahr, dass sie als gewerblich tätig gilt, weil WEG und Eigentümer unterschiedliche Rechtssubjekte sind.

„hier besteht die Gefahr, dass Sie gewerblich tätig wird, obwohl Sie sich selbst beliefert, da WEG und Eigentümer unterschiedliche Subjekte sind“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point makes a substantive claim about the PV strategy (Kapitel 3.7), namely that a WEG supplying its residents with PV power risks being treated as commercially active. It is on topic.

Versorgung in der Kundenanlage als Eigenversorgung statt Lieferung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Versorgung innerhalb der Kundenanlage soll als Eigenversorgung gelten und nicht als Stromlieferung, da sonst ein Stromlieferant und erheblicher Zusatzaufwand nötig werden; dafür sind § 3 Nr. 31a und Nr. 18 EnWG zu ändern.

„Versorgung innerhalb der Kundenanlage sollte eine Eigenversorgung sein und nicht als Stromlieferung deklariert werden“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Mieterstrom verlangt Zusammenlegung der Hausanschlüsse und Summenzähler

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für die Mieterstromversorgung müssten Hausanschlüsse zusammengelegt und Summenzähler installiert werden, was im Beispiel-Objekt nicht möglich wäre oder drei Summenzähler und massive Kupferverkabelung erforderte.

„Aktuell müssen Hausanschlüsse zusammengelegt werden und Summenzähler installiert werden.“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Mieterstrom: Messung durch wettbewerbliche Messstellenbetreiber ohne Gateway

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Für die Stromversorgung innerhalb einer Kundenanlage (z. B. Mieterstrom oder Eigenversorgung einer WEG) soll als Alternative zur virtuellen Bilanzierung per Smart Meter auch Viertelstundenmessung durch wettbewerbliche Messstellenbetreiber ohne Smart-Meter-Gateway zugelassen werden, mit Preisobergrenze für alle Verbraucher in der Kundenanlage (§ 20 EnWG, §§ 21, 30 MsbG).

„alternativ wettbewerbliche Messstellenbetreiber mit ¼ h Messung (ohne Smart Meter Gateway)“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Wort „Alternativ“ und der Begriff „Kundenanlage“ waren ohne die Stellungnahme unverständlich; der Bezug (Mieterstrom/Kundenanlage, Alternative zur virtuellen Bilanzierung per Smart Meter) wurde ergänzt.

Virtuelle Bilanzierung der Kundenanlage mit Smart Meter

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Kundenanlage soll auf Grundstücks- bzw. Quartiersebene virtuell bilanziert werden, mit Smart Metern.

„virtuelle Bilanzierung der „Kundenanlage“ auf Grundstücksebene / Quartiersebene mit Hilfe von Smart Meter“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Beispielprojekt ruht wegen fehlender Regulierung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das PV-Projekt der WEG liegt auf Eis, weil die Eigentümer auf eine bessere Regulierung warten, um sich selbst mit Strom zu versorgen.

„dass aktuell das Projekt on hold ist und auf eine bessere Regulierung gewartet wird“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Gutschrift des PV-Stroms auf der Stromrechnung der Bewohner

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung bekommt der Bewohner die Kilowattstunden des PV-Stroms durch Messstellenbetreiber und Netzbetreiber auf seiner Stromrechnung gutgeschrieben.

„Der Bewohner bekommt die kWh durch den Messstellenbetreiber & Netzbetreiber auf seiner Stromrechnung gutgeschrieben.“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet zwei unabhängig beurteilbare Aussagen (Kostenumlage über die Betriebskosten; Gutschrift der kWh über die Stromrechnung) und wurde in zwei eigenständige Punkte aufgeteilt.

Mieterstrom: übergangsweise SLP-Bilanzierung, ¼-h-Messung nur an PV-Anlage

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Für die Mieterstromversorgung innerhalb einer Kundenanlage sollte für einen Übergangszeitraum die Zusammenfassung der Verbraucher über Standardlastprofile (SLP) zulässig sein, wobei nur die PV-Anlage viertelstündlich gemessen wird.

„Ggfls. für Übergangszeitraum auch Zusammenfassung via SLP-Profilen und lediglich PV-Anlage mit ¼ Messung.“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne die Einreichung unklar (worauf sich Zusammenfassung und Messung beziehen); jetzt ist der Kontext Mieterstrom/Kundenanlage benannt.

Mieterstromanbieter meiden kleine Objekte

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei Objekten mit wenigen Wohnungen haben Mieterstromanbieter kein Interesse, ein Angebot zu legen.

„Insbesondere bei Objekten mit einer geringen Anzahl von Wohnungen haben Mieterstromanbieter kein Interesse ein Angebot zu legen“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Übergangsphase für gemeinschaftliche Gebäudeversorgung einplanen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Für die Einführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung soll eine Übergangsphase eingeplant werden, weil die Betriebskostenverordnung und die Prozesse bei Netz- und Messstellenbetreibern angepasst werden müssen.

„daher Übergangsphase einplanen“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion: Zwei unabhängig bewertbare Forderungen (Übergangsphase; Parallelbetrieb mit Mieterstrom), jetzt mit Bezug auf die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

Netzanschlüsse beschleunigen 5 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Fernwirktechnik-Vorgaben ab 100 kWp variieren stark und sind teils teuer

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bei den technischen Anschlussbedingungen für PV-Anlagen gibt es nach Darstellung der Stellungnahme im Bereich der Fernwirktechnik für Anlagen ab 100 kWp sehr unterschiedliche Vorgaben, die teilweise nur durch sehr kostenintensive elektrotechnische Lösungen erfüllbar sind.

„Insbesondere im Bereich der Fernwirktechnik für Anlagen ab 100 kWp gibt es unterschiedlichste Vorgaben, welche z.T. durch sehr kostenintensive elektrotechnische Lösungen umgesetzt werden müssen.“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a checkable factual claim (varying, costly Fernwirktechnik requirements) with a demand (unify nationwide); split into both, each standalone.

Technische Anschlussbedingungen bundesweit vereinheitlichen

Dasselbe Argument hat auch Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.) vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Technischen Anschlussbedingungen der Verteilnetzbetreiber sollen bundesweit einheitlich geregelt sein.

„Die technischen Anschlussbedingungen müssen zeitnah deutschlandweit vereinheitlicht werden.“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Normeinhaltung statt Zertifikat, Prüfung durch Netzbetreiber

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für andere Anlagen sollte die Einhaltung der Normvorgaben genügen, die der Netzbetreiber bei Inbetriebnahme prüfen kann.

„Ausreichend sollte die Einhaltung der Vorgaben aus der Norm sein. Dies kann durch den Netzbetreiber geprüft werden bei der Inbetriebnahme“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Anlagenzertifikat nur bei tatsächlichem Mittelspannungsanschluss

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nur Anlagen, die unmittelbar an die Mittelspannung angeschlossen und z. B. größer als 300–400 kW sind, sollten die Mittelspannungsnorm erfüllen; für alle anderen sollte das Anlagenzertifikat entfallen (derzeit ab 135 kW verlangt).

„nur Anlagen, die tatsächlich unmittelbar an der Mittelspannung angeschlossen sind und zB. größer 3-400 kW sind sollten die Mittelspannungsnorm erfüllen“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Einfachere digitale Lösungen für Fernwirktechnik als Standard

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für die Fernwirktechnik sollen einfachere, digitale Lösungen als Alternative vorgeschrieben und mittelfristig als Standard gesetzt werden.

„Hier sollten einfachere, digitale Lösungen als Alternative vorgeschrieben und damit mittelfristig als Standard gesetzt werden.“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Energie- und Steuerrecht verzahnen 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Bewohnerversorgung darf nicht als Gewerbe gelten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Versorgung der Bewohner innerhalb eines Objekts (ggf. auch umliegender Objekte) darf nicht als gewerbliche Tätigkeit ausgelegt werden und nicht zur gewerbesteuerlichen Infizierung der Vermietereinkünfte führen.

„darf die Versorgung der Bewohner innerhalb eines Objektes (sowie ggfls. umliegender Objekte) nicht als gewerbliche Tätigkeit ausgelegt werden“

Originalstelle, Lesolco GmbH

Gewerbesteuerbefreiung § 3 Nr. 32 GewStG um 15 kWp je Wohneinheit ergänzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Gewerbesteuerbefreiung nach § 3 Nr. 32 GewStG soll analog auch die 15 kWp pro Wohneinheit umfassen, da WEGs sonst Gefahr laufen, gewerblich tätig zu werden.

„Hier müssen auch die 15 kWp pro Wohneinheit analog mit aufgenommen werden“

Originalstelle, Lesolco GmbH