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LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Unternehmen. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 47 Argumente aus rund 7 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem LEAG übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo LEAG allein steht

Bei 1 Streitfrage urteilt LEAG anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 47 Argumenten stehen 24 auf der Landkarte und 23 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 17 Argumente sind entstanden, weil sie 8 längere Textstellen geteilt hat. 5 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht. 2 Stellen hat die automatische Prüfung aussortiert.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 11 Argumente, 8 davon auf der Landkarte

Dynamischer Rechtsrahmen verursacht Anpassungsaufwand

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Rechtsrahmen für die Genehmigung von EE-Vorhaben ändert sich seit Jahren stark, was Anpassungen der Antragsunterlagen und ggf. neue Öffentlichkeitsbeteiligung nach sich zieht.

„Der regulatorische Rahmen zur Genehmigung von EE-Vorhaben ist seit Jahren hoch“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Genehmigungsbehörden: Personal aufstocken und übergangsweise externe Projektmanager

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Genehmigungsbehörden der Länder sollen neben einer Personalaufstockung zumindest übergangsweise externe Projektmanager einsetzen, weil sie überlastet sind und Anträge für neue EE-Anlagen nicht schnell genug bearbeiten.

„Neben einer Aufstockung des Personals sollten deshalb auch zumindest übergangsweise externe Projektmanager eingesetzt werden.“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Das Point bündelt zwei unabhängig beurteilbare Forderungen: mehr Personal bzw. externe Projektmanager einerseits, Bundesbeteiligung an der Finanzierung andererseits.

Fristablauf bleibt für Genehmigungsbehörden regelmäßig folgenlos

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das Verstreichenlassen von Fristen hat für Genehmigungsbehörden regelmäßig weder eine faktische noch eine rechtliche Konsequenz.

„Regelmäßig hat das Verstreichenlassen von Fristen für Genehmigungsbehörden jedoch keine faktische oder rechtliche Konsequenz.“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three separately contestable claims: the effectiveness of binding deadlines, the lack of consequences for authorities, and the limited usefulness of a permit fiction. Each is now its own point.

Genehmigungsbehörden sind personell überlastet

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Genehmigungsbehörden der Länder sind häufig personell überlastet und können Anträge für neue EE-Anlagen nicht in dem für die Ausbauziele 2030 nötigen Tempo bearbeiten.

„Bereits heute sind die Genehmigungsbehörden in den Ländern häufig personell überlastet“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Genehmigungsfiktion hilft nur bei Entscheidungsreife des Verfahrens

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine rechtssichere Genehmigungsfiktion kann allenfalls dann weiterhelfen, wenn das Verfahren entscheidungsreif ist.

„Eine rechtssichere Genehmigungsfiktion kann allenfalls bei entsprechender Entscheidungsreife des Verfahrens weiterhelfen.“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three separately contestable claims: the effectiveness of binding deadlines, the lack of consequences for authorities, and the limited usefulness of a permit fiction. Each is now its own point.

Verbindliche Fristen gehören zu den wirksamsten Beschleunigungsinstrumenten

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Einführung verbindlicher Fristen zählt zu den wirksamsten Beschleunigungsfunktionen in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.

„Eine der wirksamsten Beschleunigungsfunktionen in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ist die Einführung verbindlicher Fristen.“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three separately contestable claims: the effectiveness of binding deadlines, the lack of consequences for authorities, and the limited usefulness of a permit fiction. Each is now its own point.

Verzögerungen im Widerspruchsverfahren per Fristen und Prüfungsfokus vermeidbar

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Verzögerungen im Widerspruchsverfahren lassen sich bei Wahrung eines angemessenen Rechtsschutzes durch eine Fristenregelung bzw. eine Prüfungsfokussierung vermeiden.

„die bei Wahrung eines angemessenen Rechtsschutzes durch eine entsprechende Fristenregelung bzw. Prüfungsfokussierung vermieden werden können“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage enthielt eine Tatsachenbehauptung (Verzögerungen) und eine davon trennbare Vermeidbarkeits-Behauptung; die wertende Formulierung „bewusste" wurde weggelassen.

Widerspruchsverfahren nach Genehmigung kann im Konfliktfall erheblich verzögern

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Nach der Genehmigungsentscheidung von Vorhaben erneuerbarer Energien können im Konfliktfall im anschließenden Widerspruchsverfahren erhebliche Verfahrensverzögerungen entstehen.

„können im Konfliktfall im anschließenden Widerspruchsverfahren erhebliche Verfahrensverzögerungen entstehen“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage enthielt eine Tatsachenbehauptung (Verzögerungen) und eine davon trennbare Vermeidbarkeits-Behauptung; die wertende Formulierung „bewusste" wurde weggelassen.

Bundeseinheitliche verbindliche Standards für Methoden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für Kartier-, Erhebungs- und Bewertungsmethoden sollen möglichst bundeseinheitliche, verbindliche und abschließende Standards in einem Rechtsrahmen geschaffen werden.

„möglichst bundeseinheitliche verbindliche und abschließende Standards geschaffen werden“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Digitalisierung nur ohne Abstriche beim Geheimnisschutz

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei der digitalen Auslegung im Internet darf das Sicherheitsniveau (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Dokumentenschutz, Zugangsbeschränkungen) nicht sinken.

„ohne Abstriche beim Sicherheitsniveau bei der Auslegung im Internet“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Präklusion ist verwaltungsrechtlich bereits praktiziert

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Präklusionsregeln für Fachbehörden sind verwaltungsrechtlich möglich, wie bestehende Regelungen in BImSchG, BBergG und Muster-BO zeigen.

„zeigen, dass dies verwaltungsrechtlich möglich ist und praktiziert wird“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point makes a substantive claim about permitting procedures, the proposed preclusion of late objections by expert authorities. That falls within the consultation's subject of accelerating approvals for photovoltaic projects. It is already standalone and neutral.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 9 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Floating-PV und Agri-PV bei Genehmigung und EEG-Vergütung gleichbehandeln

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Einreichenden fordern, die flächenschonenden Technologien Floating-PV und Agri-PV insbesondere bei den Genehmigungsverfahren und der Vergütungsausgestaltung im EEG gleich zu behandeln.

„sollten die flächenschonenden Technologien der Floating- und Agri-PV gleichbehandelt werden“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable demands: equal treatment of Floating-PV and Agri-PV, and expanding the 15% water-surface cap under § 36 WHG. Each can be accepted or rejected independently.

Keine Opt-out-Option für Länder bei Freiflächen-PV in benachteiligten Gebieten

Dasselbe Argument hat auch Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR eco vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Photovoltaik-Strategie 2023 des BMWK soll nicht die geplante „Opt-out“-Möglichkeit für die Länder einführen, mit der diese den grundsätzlich zugelassenen Ausbau von Freiflächen-PV auf Acker- und Grünland in benachteiligten Gebieten ausschließen könnten, weil sonst gerade die Länder, die die Länderöffnungsklausel bisher nicht genutzt haben, diese Option wählen würden und keine Verbesserung der Flächenkulisse zu erwarten wäre.

„Das heutige Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der Nutzung von PV-Freiflächenanlagen auf benachteiligten Flächen sollte umgekehrt werden.“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

15-%-Grenze für Floating-PV nach § 36 WHG erweitern

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Einreichenden fordern, die Begrenzung von Floating-PV auf 15 Prozent der Gewässerfläche nach § 36 Abs. 3 Ziffer 2a Wasserhaushaltsgesetz zu erweitern.

„Die Begrenzung von Floating-PV auf 15 Prozent der Gewässerfläche nach § 36 Abs. 3 Ziffer 2a Wasserhaushaltsgesetz sollte erweitert werden.“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable demands: equal treatment of Floating-PV and Agri-PV, and expanding the 15% water-surface cap under § 36 WHG. Each can be accepted or rejected independently.

Bergbaurenaturierung schafft große Floating-PV-Potenziale

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Künstliche Gewässer im Zuge der Bergbaurenaturierung bieten große Potenziale für Floating-PV, auch kombiniert mit Seewasserwärmepumpen für die dezentrale Wärmeversorgung der Kommunen.

„entstehen durch die Gestaltung künstlicher Gewässer große Potentiale für Floating-PV“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

„Natur auf Zeit“ zulassen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Wiedernutzung temporär ungenutzter Flächen soll auch bei zwischenzeitlicher Ansiedlung von Arten und Biotopen zulässig sein; die Bundesregierung soll die Verordnungsermächtigungen in § 54 BNatSchG nutzen.

„sollte die Bundesregierung von den diesen Grundsatz „Natur auf Zeit“ aufgreifenden Verordnungsermächtigungen“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

EE-Anlagen parallel zur Rekultivierung erlauben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bergrechtliche Wiedernutzbarmachungsforderungen sollen flexibel ausgelegt werden, damit EE-Anlagen parallel zur oder vor Abschluss der Rekultivierung errichtet werden können.

„bedürfen einer flexiblen Auslegung, um Zwischennutzungen und vorgezogene Folgenutzungen durch EE zu ermöglichen“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Flächenziele und gestaffelte Nutzung für Seeflächen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Über Flächenziele analog zur Windflächenausweisung und multifunktionale oder zeitlich gestaffelte Teilnutzungen sollen energetische und touristische Nutzung der Seen harmonisiert und Planungssicherheit geschaffen werden.

„Über die Ausweisung von Flächenzielen analog der Windflächenausweisung“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Gestufte Entlassung von Teilflächen aus der Bergaufsicht

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Bergaufsicht kann auf die gebotenen Restarbeiten (z.B. Grundwasserbeobachtung) beschränkt und das übrige Gelände entlassen werden; dies soll flexibel angewendet werden, um Folgenutzungen durch EE vorzuziehen.

„während das hierfür nicht mehr benötigte Restgelände aus der Bergaufsicht entlassen werden kann“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Vollzugspraxis bei Kartier- und Bewertungsmethoden uneinheitlich

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Kartier-, Erhebungs- und Bewertungsmethoden sowie Eingriffskompensation und Monitoring werden innerhalb und zwischen den Ländern teils erheblich unterschiedlich vollzogen, was Planungs- und Rechtsrisiken für Vorhabenträger schafft.

„unterscheidet sich die Vollzugspraxis innerhalb und zwischen den Ländern teilweise erheblich“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 6 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Unklarheit über Vollständigkeit verzögert Verfahren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Unklarheiten über die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen verursachen Verzögerungen in Genehmigungsverfahren.

„Um Verfahrensverzögerungen durch Unklarheiten über die Vollständigkeit der“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Bund soll sich an Finanzierung der Behördenausstattung beteiligen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Der Bund soll sich an der Finanzierung der personellen Ausstattung der Genehmigungsbehörden beteiligen; der bloße Verweis auf die Verantwortlichkeit der Länder genügt nach Ansicht der Einreichung nicht.

„Bei der Finanzierung sollte auch der Bund seinen Beitrag leisten. Der bloße Verweis auf die Verantwortlichkeit der Länder genügt nicht.“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Das Point bündelt zwei unabhängig beurteilbare Forderungen: mehr Personal bzw. externe Projektmanager einerseits, Bundesbeteiligung an der Finanzierung andererseits.

Digitale Antragsprüfung durch bessere Behördenausstattung vorantreiben

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Die digitale Antragsprüfung in Genehmigungsverfahren soll durch entsprechende sachliche Ausstattung der Behörden konsequent vorangetrieben werden, um Zeit und Ressourcen zu sparen.

„sollte auch die digitale Antragsprüfung durch entsprechende sachliche Ausstattung der Behörden konsequent vorangetrieben werden, um Zeit und Ressourcen zu sparen“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable proposals (making digital participation permanent; advancing digital application review via authority equipment), so it is split into two standalone points.

Fakultative Stichtagsregelung für Gesetzesänderungen

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Im VwVfG soll auf Antrag des Antragstellers der Zeitpunkt der Vollständigkeitserklärung Stichtag für die Berücksichtigung von Gesetzesänderungen in laufenden Verfahren sein.

„Einführung einer fakultativen Stichtagsregelung im VwVfG für die“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Fehlalarm: Der Vorschlag betrifft die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Vorhaben und damit den Gegenstand der PV-Strategie. Der Punkt ist eigenständig und verständlich.

Standards an schlanken Ländern ausrichten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei der Standardisierung soll man sich an der Praxis der Bundesländer orientieren, die besonders schlanken Verwaltungsvollzug und schnelle Verfahren praktizieren.

„die Orientierung bei der Standardisierung anhand der Praxis der Bundesländer erfolgen sollte“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Vollständigkeitsprüfpflicht mit Vollständigkeitsfiktion

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Genehmigungsbehörden sollen anhand eines möglichst bundesweit standardisierten Unterlagenkatalogs zur zeitnahen Vollständigkeitsprüfung verpflichtet werden; nach Ablauf der Prüffrist sollen die Unterlagen als vollständig gelten und Nachforderungen ausgeschlossen sein.

„Bei Verstreichen der Prüffrist sollten die eingereichten Unterlagen als vollständig gelten und weitere Nachforderungen ausgeschlossen werden.“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Netzanschlüsse beschleunigen 4 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Ohne Regelung drohen Bauverzögerungen und Projektscheitern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Netzanschlüsse von Freiflächenanlagen erfordern häufig Drittgrundstücke; hängt der Baubeginn von der Entschädigungseinigung ab, drohen erhebliche Verzögerungen bis zum Scheitern des Projekts.

„Andernfalls drohen erhebliche Bauverzögerungen und schlimmstenfalls das Scheitern des Projektes“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Baubeginn trotz offener Entschädigungshöhe zulassen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Neben der vom BMWK angedachten Duldungspflicht soll die vollständige Einigung über die Entschädigungshöhe keine Voraussetzung für den Baubeginn sein, wenn die Entschädigung dem Grunde nach unstrittig ist; die Höhe wird nachträglich geklärt.

„sollte auch die vollständige Einigung über die Entschädigungshöhe keine Voraussetzung für den Baubeginn der Anlage sein“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

EE und Netzanschluss liegen im überragenden öffentlichen Interesse

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Nach § 2 EEG und Art. 3 EU-Notfallverordnung liegen EE-Anlagen samt Netzanschluss im überragenden öffentlichen Interesse, mindestens vergleichbar dem Gemeinwohl bei der bergrechtlichen Grundabtretung.

„liegen die Errichtung und der Betrieb von EE-Anlagen im „überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit““

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Grundabtretung für Netzanschlüsse prüfen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es soll geprüft werden, ob das Instrument der Grundabtretung auf den notwendigen Netzanschluss von Projekten überragender Bedeutung (etwa in Windenergiegebieten und § 249b-BauGB-Flächen) ausgeweitet werden kann.

„sollte geprüft werden, ob das Instrument der Grundabtretung auf den zwingend notwendigen Netzanschluss für Projekte von überragender Bedeutung“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Digitale Beteiligung im Genehmigungsverfahren dauerhaft verstetigen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Die durch das Planungssicherstellungsgesetz eingeführten Möglichkeiten zur digitalen Beteiligung an Genehmigungsverfahren sollen dauerhaft verstetigt und weiter ausgebaut werden, ohne Abstriche beim Sicherheitsniveau der Internetauslegung.

„Die durch das Planungssicherstellungsgesetz eingeführten Möglichkeiten zur digitalen Beteiligung an Genehmigungsverfahren sollten dauerhaft verstetigt und weiter ausgebaut werden“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable proposals (making digital participation permanent; advancing digital application review via authority equipment), so it is split into two standalone points.

Europapolitische Instrumente nutzen 12 Argumente, 10 davon auf der Landkarte

Artenschutz analog TA Luft/Lärm bundesweit abschließend standardisieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Natur- und Artenschutzfragen, v.a. Signifikanzschwellen, sollen analog TA Luft/Lärm standardisiert und in einen bundesweit einheitlichen, abschließenden Rechtsrahmen überführt werden.

„in einen möglichst bundesweit einheitlichen und abschließenden Rechtsrahmen zu überführen“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Standardisierung reduziert uneinheitliche Genehmigungspraxis

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine weitere Standardisierung würde uneinheitliche Genehmigungspraktiken innerhalb eines Landes und zwischen den Ländern deutlich verringern.

„uneinheitliche Genehmigungspraktiken innerhalb eines Landes und zwischen den Ländern deutlich reduziert werden könnten“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Ausnahmevoraussetzungen von FFH- und Vogelschutzrichtlinie harmonisieren

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Bundesregierung soll auf EU-Ebene eine Harmonisierung der Ausnahmevoraussetzungen im besonderen Artenschutzrecht von FFH- und Vogelschutzrichtlinie einbringen, um Beschleunigungshemmnisse beim Ausbau erneuerbarer Energien abzubauen.

„Harmonisierung der Ausnahmevoraussetzungen im besonderen Artenschutzrecht von FFH- und Vogelschutzrichtlinie“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The passage is on-topic (EU species-protection law as an obstacle to PV acceleration), but the point bundled two independent proposals: reviewing annexes/removing species, and harmonizing exemption conditions.

Bundesregierung soll Änderungsvorschläge zum Natur- und Artenschutz in EU einbringen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Bundesregierung soll die vorgeschlagenen Änderungen des europäischen Natur- und Artenschutzrechts in die europäischen Diskussionen über die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen einbringen.

„Die nachfolgenden Vorschläge sollten deshalb im Rahmen der europäischen Diskussionen um die Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen von der Bundesregierung eingebracht werden“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim (EU law blocks acceleration elements) with a demand (the federal government should raise changes at EU level); split into the two.

EU-Vorgaben verhindern weitere Beschleunigungselemente

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Mehrere Beschleunigungselemente für den Photovoltaik-Ausbau scheitern derzeit an EU-Rechtsvorgaben, die Bund und Länder nicht allein ändern können.

„Diverse weitere Beschleunigungselemente scheitern heute noch an EU-Rechtsvorgaben, die Bund und Länder nicht allein ändern können.“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim (EU law blocks acceleration elements) with a demand (the federal government should raise changes at EU level); split into the two.

EU-Richtlinienanhänge zum Artenschutz überprüfen, ungefährdete Arten streichen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Bundesregierung soll auf EU-Ebene eine Überprüfung der Anhänge der Naturschutzrichtlinien und der Schutzbedürftigkeit der dort aufgenommenen Arten einbringen, EU-weit ungefährdete und ubiquitäre Arten herausnehmen und eine regelmäßige Überprüfungs- und Überarbeitungspflicht einführen, um den PV-Ausbau zu beschleunigen.

„Überprüfung der Richtlinienanhänge und Überprüfung der Schutzbedürftigkeit der aufgenommenen Arten (und Herausnahme EU-weit ungefährdeter und ubiquitärer Arten) sowie Einführung einer regelmäßigen Überprüfungs- und Überarbeitungspflicht“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The passage is on-topic (EU species-protection law as an obstacle to PV acceleration), but the point bundled two independent proposals: reviewing annexes/removing species, and harmonizing exemption conditions.

Klimaschutz als artenschutzrechtlicher Ausnahmegrund

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Klimaschutz durch den Ausbau erneuerbarer Energien soll im EU-Natur- und Artenschutzrecht als Ausnahmegrund aufgenommen werden.

„Aufnahme des Klimaschutzes durch den Ausbau erneuerbarer Energien als natur- und artenschutzrechtlicher Ausnahmegrund“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Art. 6 EU-Notfallverordnung auch auf Flächen nach § 249b BauGB anwenden

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Der Anwendungsbereich des § 6 WindBG-E (Umsetzung von Art. 6 der EU-Notfallverordnung) soll auf die nach § 249b BauGB per Landesrechtsverordnung festgelegten und nach § 4 Abs. 4 WindBG anrechenbaren Flächen erweitert werden, da dort ebenfalls eine strategische Umweltprüfung (SUP) stattfindet.

„Der Anwendungsbereich des § 6 WindBG-E sollte um den Geltungsbereich der nach § 249b BauGB durch Landesrechtsverordnung festgelegten und nach § 4 Abs. 4 WindBG anrechenbaren Flächen ergänzt werden.“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point was not standalone (bare "Art. 6", unnamed SUP); rewritten to name the EU Emergency Regulation, WindBG-E and SUP, keeping the claim unchanged.

EU-Notfallverordnung Art. 6: Vorwirkung für Flächen mit durchgeführter SUP

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Art. 6 der EU-Notfallverordnung soll bereits für Windvorrangflächen und Flächen nach § 249b BauGB gelten, für die eine strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde, auch wenn die formelle Ausweisung noch aussteht.

„Einführung einer Vorwirkung für Windvorrangflächen und Flächen, die nach § 249b BauGB durch die Länder ausgewiesen wurden, sobald einer SUP durchgeführt wurde.“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The passage makes a substantive claim on wind/PV area acceleration, so it is on topic; the point is rewritten to name the EU emergency regulation, § 249b BauGB and the SUP.

Notfallverordnung läuft 2024 aus, Länder wie Brandenburg profitieren nicht

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Da die EU-Notfallverordnung bis 30.06.2024 befristet ist, würden Länder mit gerichtlich aufgehobenen Windeignungsgebieten, die neu ausweisen müssen, nicht mehr von den Beschleunigungseffekten profitieren.

„Der zeitliche Anwendungsbereich der EU-Notfallverordnung ist bis zum 30.06.2024 begrenzt.“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Präklusion verspäteter Einwendungen von Fachbehörden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Zu beteiligende Fachbehörden sollen eine angemessene Stellungnahmefrist erhalten; danach eingehende Einwendungen sollen, soweit europarechtlich zulässig, präkludiert sein.

„Einwendungen nach Fristablauf sollten soweit europarechtlich zulässig für das weitere Verfahren präkludiert sein.“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Rechtsunsicherheit im Artenschutz bei Wirtschaft und Behörden

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Sowohl Projektentwickler als auch Genehmigungsbehörden sind bei den komplexen artenschutzrechtlichen Vorgaben häufig unsicher.

„Unsicherheiten bei den komplexen artenschutzrechtlichen Vorgaben“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Über den Entwurf hinaus 4 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

Begründungsfrist mit Rücknahmefiktion für Drittwidersprüche (UmwRG)

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Das UmwRG soll so ergänzt werden, dass Drittwidersprüche gegen Genehmigungsentscheidungen als zurückgenommen gelten, wenn sie nicht binnen einer angemessenen Frist (z.B. 6 Wochen) nach Erhebung begründet werden.

„als zurückgenommen gelten, wenn nicht binnen einer angemessenen Frist (6 Wochen)“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage betrifft Genehmigungs- und Widerspruchsverfahren für EE-Anlagen und ist inhaltlich einschlägig (off_topic unbegründet). Rücknahmefiktion nach Frist und Prüfbegrenzung sind zwei unabhängig bewertbare Vorschläge, daher aufgeteilt.

Bergrechtliche Rekultivierungspflicht und lange Bergaufsicht

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Braunkohleplan und Betriebspläne fordern schnellstmögliche Wiedernutzbarmachung, während die Flächen wegen des Grundwasserwiederanstiegs Jahrzehnte unter Bergaufsicht bleiben.

„befinden sich die Flächen aufgrund des langanhaltenden Grundwasserwiederanstieges für viele Jahrzehnte nach dem aktiven Bergbau unter Bergaufsicht“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the passage argues that renewable (wind/PV) installations on former mining areas conflict with long Bergaufsicht and recultivation duties. That is a substantive claim on the PV strategy's subject, and the point is understandable as written.

Erhaltungszustände bundeseinheitlich nach IUCN einstufen

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Die Erhaltungszustände der maßgeblichen Arten sollen bundeseinheitlich und fachlich aktuell auf Basis der IUCN-Einstufung und aktueller Bestandsentwicklungen eingestuft werden.

„sollte auf Basis der Einstufung nach IUCN sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen aktuellen Bestandsentwicklungen erfolgen“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point makes a substantive proposal on species-protection rules in permitting for renewables (federal standardisation of conservation-status assessment), which belongs to the PV strategy consultation.

Prüfung im Widerspruchsverfahren auf konkretes Vorbringen begrenzen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Prüfung der Begründetheit eines Widerspruchs gegen eine Genehmigungsentscheidung soll auf das konkret vorgebrachte Widerspruchsvorbringen begrenzt werden.

„Die Prüfung der Begründetheit des Widerspruchs sollte dabei auf das konkrete Widerspruchsvorbringen begrenzt werden.“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage betrifft Genehmigungs- und Widerspruchsverfahren für EE-Anlagen und ist inhaltlich einschlägig (off_topic unbegründet). Rücknahmefiktion nach Frist und Prüfbegrenzung sind zwei unabhängig bewertbare Vorschläge, daher aufgeteilt.

Aussortiert 2 Argumente

Art. 6 Notfallverordnung ersetzt Individuen- durch Populationsschutz

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich).

Fassung der Maschine: Art. 6 der EU-Notfallverordnung leitet die Abkehr vom starren Individuenschutz hin zu wirksamem Populationsschutz ein, setzt aber eine vorherige SUP voraus.

„Art. 6 der Notfallverordnung leitet die Abkehr von einem starren Individuenschutz zum wirksamen Populationsschutz ein.“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG

Tötungs- und Störungsverbot bundesweit einheitlich regeln

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).

Fassung der Maschine: Die getrennt geregelten Verbote (Tötungsverbot auf Bundes-, Störungsverbot auf Landesebene) sollen bundesweit einheitlich am Grad der Gefährdung ausgerichtet werden.

„sollten in Sinne einer effizienten Bewältigung bundesweit einheitlich am Grad der Gefährdung geregelt werden“

Originalstelle, LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG