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LEAG – Lausitz Energie Bergbau AG / Lausitz Energie Kraftwerke AG
Unternehmen. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 47 Argumente aus rund 7 Seiten.
Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.
Mit wem LEAG übereinstimmt
Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.
Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“
- Solarwatt GmbHin 17 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- BRMin 16 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- GSW Gold SolarWind Service GmbHin 15 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- 100 Prozent Erneuerbare Stiftungin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- BBEnin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- JUWI GmbHin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- MIROin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- PowerWareHouse UGin 13 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- BAKin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BBSin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergiein 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Plusampere GmbHin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- SCHRAG SONNENSTROMin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- SWU Energie GmbHin 12 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- BEC Energie Consult GmbHin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BNE - Bundesverband Nachhaltige Wirtschaftin 11 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Post DHL Groupin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Galicium Solar GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- HTWin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Mercedes-Benz Group AGin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Schmitz Knoth Rechtsanwältein 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Statkraft Markets GmbHin 10 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- BFWin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- GdWin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- HDEin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Neldnerconsultin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- OSNATECH GmbHin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Solar2030in 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Viessmann Groupin 9 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- AKE Projekt GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- EcotecWorld Environmental Products GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Exnaton AGin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEEin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Gräflich Maldeghemsche Guts- und Forstverwaltungin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Infravoltaic GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Mathias Papendieck (Deutscher Bundestag)in 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- SEGRO Germany GmbHin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- VZBVin 8 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- @utark21 GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Clearingstelle EEG/KWKGin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- DGRVin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- ECOSIA GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- FVHFin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Gorfion Green Energy GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Assheuer Entwicklungsgesellschaft mbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- DOSBin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- FEFA-Ingenieurbüro Für Regenerative Energienin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Kiwigrid GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Kreisvorstand Rhein-Hunsrückin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Landratsamt Freising, Energiebeauftragterin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- node.energy GmbHin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Solarfreunde Moosburgin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Vauban Hausverwaltung GmbH & Co. KGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Weser Elektrotechnik UGin 6 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Anyskill Technologies GmbH-getkwestin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- AWO Bundesverbandin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BAIin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- BVIin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Energieberatung Stammbergerin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- FinRo Dienstleistungs GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HPS Home Power Solutions AGin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- HZB-Helmholtz - Zentrum Berlin für Materialien und Energie GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- KEEA Klima und Energieeffizienz Agentur GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnungin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- OFFIS e.V. - Institut für Informatikin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- OxfordPV vertreten durch DWR ecoin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Teleseo GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- aba und AKA – Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgungin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Meerwindin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigenin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ISFHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Lubenow + Peters, PartGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Müller Präzision GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- sofa networks GmbHin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- ewind Betreiber- und Vertriebs- GmbHin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- RWE Offshore Wind GmbHin 25 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- BSWin 23 von 24 gemeinsamen Streitfragen
- Solar Cluster Baden-Württembergin 19 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- German Zero FG Energiein 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Stadtwerke Münchenin 18 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- DIHKin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- EADin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- Energiebauern GmbHin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Green Planet Energy eGin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Schwarz Unternehmenskommunikation GmbH & Co. KGin 13 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaftin 24 von 26 gemeinsamen Streitfragen
- Projektlogistik Wille UGin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Solarverband Bayernin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Arbeitskreis Umwelt und Energie der Gemeinde Finsingin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR ecoin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- EnBW Energie Baden-Württemberg AGin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- VeCon GmbHin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- ZIAin 11 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISEin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Innosun GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbBin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Sachsen (Staatsministerium)in 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- WI Energy GmbHin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ARGE Netz GmbH & Co. KGin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- EWS Elektrizitätswerke Schönau eGin 17 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- DWAG-Denker & Wulf AGin 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- MdB Dr. Jörg Lange (Deutscher Bundestag)in 16 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- BEG MFin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Deutsche Telekom Technik GmbHin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalzin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekontor AGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel"in 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- ILIOTEC Projektentwicklungin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Elysium Solar GmbHin 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Nordrhein-Westfalen (Ministerium)in 15 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)in 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)in 14 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesenin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ENVIRIA Energy Holding GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ew-con GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- HEBERGER GmbHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- WWF Deutschlandin 20 von 23 gemeinsamen Streitfragen
- DUHin 19 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- GreenGo Energy vertreten durch DWR ecoin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- HeidelbergCement AGin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- European Energy Deutschland GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- BDEWin 23 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- ZVEHin 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Verband Kommunaler Unternehmenin 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Baden-Württemberg (Ministerium)in 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- Germanwatchin 10 von 12 gemeinsamen Streitfragen
- SolarHelden GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Thüringen (Ministerium)in 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Naturstrom AGin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Kompetenzzentrum Naturschutz und Energiewende KNE gGmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ZDHin 13 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- DRVin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- FABLFin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Lumenaza GmbHin 8 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (Einzelbeitrag)in 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- VDLin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- KATin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Saarland (Ministerium)in 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Solarenenergieförderverein Bayernin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- IG Metall Vorstandin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Next2Sun AGin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- BUVEGin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- TÜV-Verbandin 2 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- 50Hertz Transmission GmbHin 5 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- VEDECin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“
- Rothaarwind Planungs- und Geschäftsführungs- GmbHin 7 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- sonnen GmbHin 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- DEG Sonne + Wärme GmbHin 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)in 15 von 16 gemeinsamen Streitfragen
- Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eGin 14 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- AgroSolar Europe GmbHin 12 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- BürgerEnergie Stuttgart eGin 10 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- SFVin 19 von 21 gemeinsamen Streitfragen
- DFMGin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Waldbauernverband NRWin 8 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Cemex Deutschland AGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- ErneuerbareEnergien Neckar-Alb eGin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- SUNMAXX PVT GMBHin 7 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Solar-Info-Zentrum SIZ GmbHin 13 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energiein 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaftin 12 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Bund Deutscher Forstleute, NRWin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Energieagentur Kreis Konstanz gGmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- HOK Steuerberaterin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Lesolco GmbHin 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Ökumenische Energiegenossenschaft Baden-Württemberg e.G.in 6 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Greenvest Solar GmbHin 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energiein 15 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Gemeinde St. Leon-Rotin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Haus und Grund Deutschlandin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- neongrau OHGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- prosumergy GmbHin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgerenergie Mainspitzein 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Castus GmbHin 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Enpal B.V.in 14 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Gsun GmbHin 9 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- ib vogt-GmbHin 12 von 15 gemeinsamen Streitfragen
- BDKSin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- EENA EGin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- NLF GmbHin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Wohnen im Eigentumin 4 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- SPD Klimaforumin 15 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- Energiekonzepte Deutschland GmbHin 11 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- Bürger-Energie-Genossenschaft Köllertal eGin 7 von 9 gemeinsamen Streitfragen
- Windland Energieerzeugungs GmbHin 15 von 20 gemeinsamen Streitfragen
- Architektur-und Planungsbüro Wachenfeldin 6 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Bürgersolaranlage Sonnendach Bauhof GbRin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Ruhrlicht UGin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Cradle to Cradle NGOin 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- N-ERGIE Netz GmbHin 4 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- NexWafe GmbHin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Bürgerenergiegenossenschaft BENG eGin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
Keinem Lager zugeordnet
- Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebein 5 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- Berufsförderungsgesellschaft mbHin 4 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- BFBin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- SOMIKON Projektentwicklungsgesellschaft mbH und Co. KGin 3 von 3 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutsche Leasing AGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- EEPro GmbHin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Heinz Lackmann GmbH & Co. KGin 2 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Encavis AGin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- THIin 1 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Niedersachsen (Ministerium)in 11 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- GridParity AGin 5 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklungin 9 von 12 gemeinsamen Streitfragen
14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen
- Zimmermann PV-Stahlbau GmbH & Co. KGin 3 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Deutscher Landkreistag-Berlinin 20 von 27 gemeinsamen Streitfragen
- Bund f. Umwelt u. Naturschutz Deutschland e. V. – Landesverb. Schleswig-Holsteinin 8 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Samtgemeinderat Elbtalaue, Gemeinderat Neu Darchauin 5 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- Brandenburg (Ministerium)in 4 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Schleswig-Holstein (Ministerium)in 11 von 17 gemeinsamen Streitfragen
- Hamburg (Behörde)in 9 von 14 gemeinsamen Streitfragen
- BUNDin 14 von 22 gemeinsamen Streitfragen
- RLVin 7 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaftin 8 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- Deutscher Städte- und Gemeindebundin 8 von 13 gemeinsamen Streitfragen
- NABUin 11 von 18 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesamt für Naturschutzin 6 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Regionale Planungsgemeinschaft Harzin 6 von 10 gemeinsamen Streitfragen
- Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerksin 3 von 5 gemeinsamen Streitfragen
- LBKin 4 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Universität Greifswald - Institut für Botanik und Landschaftsökologiein 3 von 6 gemeinsamen Streitfragen
- Bundesverband GebäudeGrünin 2 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- FMIin 1 von 2 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- DBVin 9 von 19 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen)in 3 von 7 gemeinsamen Streitfragen
- MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)in 3 von 8 gemeinsamen Streitfragen
- Unabhängiger Energieökonom und Rohstoffhändlerin 3 von 11 gemeinsamen Streitfragen
- DIvB-bvbfin 1 von 4 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Baden-Württembergin 0 von 1 gemeinsamen Streitfragen (zu wenige für einen Vergleich)
- Estarpowerkeine gemeinsame Streitfrage
Wo LEAG allein steht
Bei 1 Streitfrage urteilt LEAG anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern
Laufzettel: was aus jedem Argument wurde
Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.
Von 47 Argumenten stehen 24 auf der Landkarte und 23 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 17 Argumente sind entstanden, weil sie 8 längere Textstellen geteilt hat. 5 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht. 2 Stellen hat die automatische Prüfung aussortiert.
Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.
Das Vorhaben als Ganzes 11 Argumente, 8 davon auf der Landkarte
Dynamischer Rechtsrahmen verursacht Anpassungsaufwand
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Rechtsrahmen für die Genehmigung von EE-Vorhaben ändert sich seit Jahren stark, was Anpassungen der Antragsunterlagen und ggf. neue Öffentlichkeitsbeteiligung nach sich zieht.
„Der regulatorische Rahmen zur Genehmigung von EE-Vorhaben ist seit Jahren hoch“
Genehmigungsbehörden: Personal aufstocken und übergangsweise externe Projektmanager
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Genehmigungsbehörden der Länder sollen neben einer Personalaufstockung zumindest übergangsweise externe Projektmanager einsetzen, weil sie überlastet sind und Anträge für neue EE-Anlagen nicht schnell genug bearbeiten.
„Neben einer Aufstockung des Personals sollten deshalb auch zumindest übergangsweise externe Projektmanager eingesetzt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Das Point bündelt zwei unabhängig beurteilbare Forderungen: mehr Personal bzw. externe Projektmanager einerseits, Bundesbeteiligung an der Finanzierung andererseits.
Fristablauf bleibt für Genehmigungsbehörden regelmäßig folgenlos
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Das Verstreichenlassen von Fristen hat für Genehmigungsbehörden regelmäßig weder eine faktische noch eine rechtliche Konsequenz.
„Regelmäßig hat das Verstreichenlassen von Fristen für Genehmigungsbehörden jedoch keine faktische oder rechtliche Konsequenz.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three separately contestable claims: the effectiveness of binding deadlines, the lack of consequences for authorities, and the limited usefulness of a permit fiction. Each is now its own point.
Genehmigungsbehörden sind personell überlastet
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Genehmigungsbehörden der Länder sind häufig personell überlastet und können Anträge für neue EE-Anlagen nicht in dem für die Ausbauziele 2030 nötigen Tempo bearbeiten.
„Bereits heute sind die Genehmigungsbehörden in den Ländern häufig personell überlastet“
Genehmigungsfiktion hilft nur bei Entscheidungsreife des Verfahrens
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Eine rechtssichere Genehmigungsfiktion kann allenfalls dann weiterhelfen, wenn das Verfahren entscheidungsreif ist.
„Eine rechtssichere Genehmigungsfiktion kann allenfalls bei entsprechender Entscheidungsreife des Verfahrens weiterhelfen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three separately contestable claims: the effectiveness of binding deadlines, the lack of consequences for authorities, and the limited usefulness of a permit fiction. Each is now its own point.
Verbindliche Fristen gehören zu den wirksamsten Beschleunigungsinstrumenten
Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Einführung verbindlicher Fristen zählt zu den wirksamsten Beschleunigungsfunktionen in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren.
„Eine der wirksamsten Beschleunigungsfunktionen in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren ist die Einführung verbindlicher Fristen.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three separately contestable claims: the effectiveness of binding deadlines, the lack of consequences for authorities, and the limited usefulness of a permit fiction. Each is now its own point.
Verzögerungen im Widerspruchsverfahren per Fristen und Prüfungsfokus vermeidbar
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Verzögerungen im Widerspruchsverfahren lassen sich bei Wahrung eines angemessenen Rechtsschutzes durch eine Fristenregelung bzw. eine Prüfungsfokussierung vermeiden.
„die bei Wahrung eines angemessenen Rechtsschutzes durch eine entsprechende Fristenregelung bzw. Prüfungsfokussierung vermieden werden können“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage enthielt eine Tatsachenbehauptung (Verzögerungen) und eine davon trennbare Vermeidbarkeits-Behauptung; die wertende Formulierung „bewusste" wurde weggelassen.
Widerspruchsverfahren nach Genehmigung kann im Konfliktfall erheblich verzögern
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Nach der Genehmigungsentscheidung von Vorhaben erneuerbarer Energien können im Konfliktfall im anschließenden Widerspruchsverfahren erhebliche Verfahrensverzögerungen entstehen.
„können im Konfliktfall im anschließenden Widerspruchsverfahren erhebliche Verfahrensverzögerungen entstehen“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage enthielt eine Tatsachenbehauptung (Verzögerungen) und eine davon trennbare Vermeidbarkeits-Behauptung; die wertende Formulierung „bewusste" wurde weggelassen.
Bundeseinheitliche verbindliche Standards für Methoden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Für Kartier-, Erhebungs- und Bewertungsmethoden sollen möglichst bundeseinheitliche, verbindliche und abschließende Standards in einem Rechtsrahmen geschaffen werden.
„möglichst bundeseinheitliche verbindliche und abschließende Standards geschaffen werden“
Digitalisierung nur ohne Abstriche beim Geheimnisschutz
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei der digitalen Auslegung im Internet darf das Sicherheitsniveau (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Dokumentenschutz, Zugangsbeschränkungen) nicht sinken.
„ohne Abstriche beim Sicherheitsniveau bei der Auslegung im Internet“
Präklusion ist verwaltungsrechtlich bereits praktiziert
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Präklusionsregeln für Fachbehörden sind verwaltungsrechtlich möglich, wie bestehende Regelungen in BImSchG, BBergG und Muster-BO zeigen.
„zeigen, dass dies verwaltungsrechtlich möglich ist und praktiziert wird“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point makes a substantive claim about permitting procedures, the proposed preclusion of late objections by expert authorities. That falls within the consultation's subject of accelerating approvals for photovoltaic projects. It is already standalone and neutral.
Freiflächenanlagen stärker ausbauen 9 Argumente, 4 davon auf der Landkarte
Floating-PV und Agri-PV bei Genehmigung und EEG-Vergütung gleichbehandeln
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Einreichenden fordern, die flächenschonenden Technologien Floating-PV und Agri-PV insbesondere bei den Genehmigungsverfahren und der Vergütungsausgestaltung im EEG gleich zu behandeln.
„sollten die flächenschonenden Technologien der Floating- und Agri-PV gleichbehandelt werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable demands: equal treatment of Floating-PV and Agri-PV, and expanding the 15% water-surface cap under § 36 WHG. Each can be accepted or rejected independently.
Keine Opt-out-Option für Länder bei Freiflächen-PV in benachteiligten Gebieten
Dasselbe Argument hat auch Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR eco vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.
So steht es jetzt: Die Photovoltaik-Strategie 2023 des BMWK soll nicht die geplante „Opt-out“-Möglichkeit für die Länder einführen, mit der diese den grundsätzlich zugelassenen Ausbau von Freiflächen-PV auf Acker- und Grünland in benachteiligten Gebieten ausschließen könnten, weil sonst gerade die Länder, die die Länderöffnungsklausel bisher nicht genutzt haben, diese Option wählen würden und keine Verbesserung der Flächenkulisse zu erwarten wäre.
„Das heutige Regel-Ausnahme-Verhältnis bei der Nutzung von PV-Freiflächenanlagen auf benachteiligten Flächen sollte umgekehrt werden.“
15-%-Grenze für Floating-PV nach § 36 WHG erweitern
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Einreichenden fordern, die Begrenzung von Floating-PV auf 15 Prozent der Gewässerfläche nach § 36 Abs. 3 Ziffer 2a Wasserhaushaltsgesetz zu erweitern.
„Die Begrenzung von Floating-PV auf 15 Prozent der Gewässerfläche nach § 36 Abs. 3 Ziffer 2a Wasserhaushaltsgesetz sollte erweitert werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable demands: equal treatment of Floating-PV and Agri-PV, and expanding the 15% water-surface cap under § 36 WHG. Each can be accepted or rejected independently.
Bergbaurenaturierung schafft große Floating-PV-Potenziale
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Künstliche Gewässer im Zuge der Bergbaurenaturierung bieten große Potenziale für Floating-PV, auch kombiniert mit Seewasserwärmepumpen für die dezentrale Wärmeversorgung der Kommunen.
„entstehen durch die Gestaltung künstlicher Gewässer große Potentiale für Floating-PV“
„Natur auf Zeit“ zulassen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Wiedernutzung temporär ungenutzter Flächen soll auch bei zwischenzeitlicher Ansiedlung von Arten und Biotopen zulässig sein; die Bundesregierung soll die Verordnungsermächtigungen in § 54 BNatSchG nutzen.
„sollte die Bundesregierung von den diesen Grundsatz „Natur auf Zeit“ aufgreifenden Verordnungsermächtigungen“
EE-Anlagen parallel zur Rekultivierung erlauben
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bergrechtliche Wiedernutzbarmachungsforderungen sollen flexibel ausgelegt werden, damit EE-Anlagen parallel zur oder vor Abschluss der Rekultivierung errichtet werden können.
„bedürfen einer flexiblen Auslegung, um Zwischennutzungen und vorgezogene Folgenutzungen durch EE zu ermöglichen“
Flächenziele und gestaffelte Nutzung für Seeflächen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Über Flächenziele analog zur Windflächenausweisung und multifunktionale oder zeitlich gestaffelte Teilnutzungen sollen energetische und touristische Nutzung der Seen harmonisiert und Planungssicherheit geschaffen werden.
„Über die Ausweisung von Flächenzielen analog der Windflächenausweisung“
Gestufte Entlassung von Teilflächen aus der Bergaufsicht
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Die Bergaufsicht kann auf die gebotenen Restarbeiten (z.B. Grundwasserbeobachtung) beschränkt und das übrige Gelände entlassen werden; dies soll flexibel angewendet werden, um Folgenutzungen durch EE vorzuziehen.
„während das hierfür nicht mehr benötigte Restgelände aus der Bergaufsicht entlassen werden kann“
Vollzugspraxis bei Kartier- und Bewertungsmethoden uneinheitlich
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Kartier-, Erhebungs- und Bewertungsmethoden sowie Eingriffskompensation und Monitoring werden innerhalb und zwischen den Ländern teils erheblich unterschiedlich vollzogen, was Planungs- und Rechtsrisiken für Vorhabenträger schafft.
„unterscheidet sich die Vollzugspraxis innerhalb und zwischen den Ländern teilweise erheblich“
Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 6 Argumente, 1 davon auf der Landkarte
Unklarheit über Vollständigkeit verzögert Verfahren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Unklarheiten über die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen verursachen Verzögerungen in Genehmigungsverfahren.
„Um Verfahrensverzögerungen durch Unklarheiten über die Vollständigkeit der“
Bund soll sich an Finanzierung der Behördenausstattung beteiligen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Der Bund soll sich an der Finanzierung der personellen Ausstattung der Genehmigungsbehörden beteiligen; der bloße Verweis auf die Verantwortlichkeit der Länder genügt nach Ansicht der Einreichung nicht.
„Bei der Finanzierung sollte auch der Bund seinen Beitrag leisten. Der bloße Verweis auf die Verantwortlichkeit der Länder genügt nicht.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Das Point bündelt zwei unabhängig beurteilbare Forderungen: mehr Personal bzw. externe Projektmanager einerseits, Bundesbeteiligung an der Finanzierung andererseits.
Digitale Antragsprüfung durch bessere Behördenausstattung vorantreiben
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.
So steht es jetzt: Die digitale Antragsprüfung in Genehmigungsverfahren soll durch entsprechende sachliche Ausstattung der Behörden konsequent vorangetrieben werden, um Zeit und Ressourcen zu sparen.
„sollte auch die digitale Antragsprüfung durch entsprechende sachliche Ausstattung der Behörden konsequent vorangetrieben werden, um Zeit und Ressourcen zu sparen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable proposals (making digital participation permanent; advancing digital application review via authority equipment), so it is split into two standalone points.
Fakultative Stichtagsregelung für Gesetzesänderungen
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Im VwVfG soll auf Antrag des Antragstellers der Zeitpunkt der Vollständigkeitserklärung Stichtag für die Berücksichtigung von Gesetzesänderungen in laufenden Verfahren sein.
„Einführung einer fakultativen Stichtagsregelung im VwVfG für die“
Begründung der maschinellen Redaktion: Fehlalarm: Der Vorschlag betrifft die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Vorhaben und damit den Gegenstand der PV-Strategie. Der Punkt ist eigenständig und verständlich.
Standards an schlanken Ländern ausrichten
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Bei der Standardisierung soll man sich an der Praxis der Bundesländer orientieren, die besonders schlanken Verwaltungsvollzug und schnelle Verfahren praktizieren.
„die Orientierung bei der Standardisierung anhand der Praxis der Bundesländer erfolgen sollte“
Vollständigkeitsprüfpflicht mit Vollständigkeitsfiktion
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Genehmigungsbehörden sollen anhand eines möglichst bundesweit standardisierten Unterlagenkatalogs zur zeitnahen Vollständigkeitsprüfung verpflichtet werden; nach Ablauf der Prüffrist sollen die Unterlagen als vollständig gelten und Nachforderungen ausgeschlossen sein.
„Bei Verstreichen der Prüffrist sollten die eingereichten Unterlagen als vollständig gelten und weitere Nachforderungen ausgeschlossen werden.“
Netzanschlüsse beschleunigen 4 Argumente, 1 davon auf der Landkarte
Ohne Regelung drohen Bauverzögerungen und Projektscheitern
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Netzanschlüsse von Freiflächenanlagen erfordern häufig Drittgrundstücke; hängt der Baubeginn von der Entschädigungseinigung ab, drohen erhebliche Verzögerungen bis zum Scheitern des Projekts.
„Andernfalls drohen erhebliche Bauverzögerungen und schlimmstenfalls das Scheitern des Projektes“
Baubeginn trotz offener Entschädigungshöhe zulassen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Neben der vom BMWK angedachten Duldungspflicht soll die vollständige Einigung über die Entschädigungshöhe keine Voraussetzung für den Baubeginn sein, wenn die Entschädigung dem Grunde nach unstrittig ist; die Höhe wird nachträglich geklärt.
„sollte auch die vollständige Einigung über die Entschädigungshöhe keine Voraussetzung für den Baubeginn der Anlage sein“
EE und Netzanschluss liegen im überragenden öffentlichen Interesse
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Nach § 2 EEG und Art. 3 EU-Notfallverordnung liegen EE-Anlagen samt Netzanschluss im überragenden öffentlichen Interesse, mindestens vergleichbar dem Gemeinwohl bei der bergrechtlichen Grundabtretung.
„liegen die Errichtung und der Betrieb von EE-Anlagen im „überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit““
Grundabtretung für Netzanschlüsse prüfen
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Es soll geprüft werden, ob das Instrument der Grundabtretung auf den notwendigen Netzanschluss von Projekten überragender Bedeutung (etwa in Windenergiegebieten und § 249b-BauGB-Flächen) ausgeweitet werden kann.
„sollte geprüft werden, ob das Instrument der Grundabtretung auf den zwingend notwendigen Netzanschluss für Projekte von überragender Bedeutung“
Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte
Digitale Beteiligung im Genehmigungsverfahren dauerhaft verstetigen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.
So steht es jetzt: Die durch das Planungssicherstellungsgesetz eingeführten Möglichkeiten zur digitalen Beteiligung an Genehmigungsverfahren sollen dauerhaft verstetigt und weiter ausgebaut werden, ohne Abstriche beim Sicherheitsniveau der Internetauslegung.
„Die durch das Planungssicherstellungsgesetz eingeführten Möglichkeiten zur digitalen Beteiligung an Genehmigungsverfahren sollten dauerhaft verstetigt und weiter ausgebaut werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separable proposals (making digital participation permanent; advancing digital application review via authority equipment), so it is split into two standalone points.
Europapolitische Instrumente nutzen 12 Argumente, 10 davon auf der Landkarte
Artenschutz analog TA Luft/Lärm bundesweit abschließend standardisieren
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Natur- und Artenschutzfragen, v.a. Signifikanzschwellen, sollen analog TA Luft/Lärm standardisiert und in einen bundesweit einheitlichen, abschließenden Rechtsrahmen überführt werden.
„in einen möglichst bundesweit einheitlichen und abschließenden Rechtsrahmen zu überführen“
Standardisierung reduziert uneinheitliche Genehmigungspraxis
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Eine weitere Standardisierung würde uneinheitliche Genehmigungspraktiken innerhalb eines Landes und zwischen den Ländern deutlich verringern.
„uneinheitliche Genehmigungspraktiken innerhalb eines Landes und zwischen den Ländern deutlich reduziert werden könnten“
Ausnahmevoraussetzungen von FFH- und Vogelschutzrichtlinie harmonisieren
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Bundesregierung soll auf EU-Ebene eine Harmonisierung der Ausnahmevoraussetzungen im besonderen Artenschutzrecht von FFH- und Vogelschutzrichtlinie einbringen, um Beschleunigungshemmnisse beim Ausbau erneuerbarer Energien abzubauen.
„Harmonisierung der Ausnahmevoraussetzungen im besonderen Artenschutzrecht von FFH- und Vogelschutzrichtlinie“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The passage is on-topic (EU species-protection law as an obstacle to PV acceleration), but the point bundled two independent proposals: reviewing annexes/removing species, and harmonizing exemption conditions.
Bundesregierung soll Änderungsvorschläge zum Natur- und Artenschutz in EU einbringen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Die Bundesregierung soll die vorgeschlagenen Änderungen des europäischen Natur- und Artenschutzrechts in die europäischen Diskussionen über die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen einbringen.
„Die nachfolgenden Vorschläge sollten deshalb im Rahmen der europäischen Diskussionen um die Weiterentwicklung der regulatorischen Rahmenbedingungen von der Bundesregierung eingebracht werden“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim (EU law blocks acceleration elements) with a demand (the federal government should raise changes at EU level); split into the two.
EU-Vorgaben verhindern weitere Beschleunigungselemente
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.
So steht es jetzt: Mehrere Beschleunigungselemente für den Photovoltaik-Ausbau scheitern derzeit an EU-Rechtsvorgaben, die Bund und Länder nicht allein ändern können.
„Diverse weitere Beschleunigungselemente scheitern heute noch an EU-Rechtsvorgaben, die Bund und Länder nicht allein ändern können.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a factual claim (EU law blocks acceleration elements) with a demand (the federal government should raise changes at EU level); split into the two.
EU-Richtlinienanhänge zum Artenschutz überprüfen, ungefährdete Arten streichen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Bundesregierung soll auf EU-Ebene eine Überprüfung der Anhänge der Naturschutzrichtlinien und der Schutzbedürftigkeit der dort aufgenommenen Arten einbringen, EU-weit ungefährdete und ubiquitäre Arten herausnehmen und eine regelmäßige Überprüfungs- und Überarbeitungspflicht einführen, um den PV-Ausbau zu beschleunigen.
„Überprüfung der Richtlinienanhänge und Überprüfung der Schutzbedürftigkeit der aufgenommenen Arten (und Herausnahme EU-weit ungefährdeter und ubiquitärer Arten) sowie Einführung einer regelmäßigen Überprüfungs- und Überarbeitungspflicht“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The passage is on-topic (EU species-protection law as an obstacle to PV acceleration), but the point bundled two independent proposals: reviewing annexes/removing species, and harmonizing exemption conditions.
Klimaschutz als artenschutzrechtlicher Ausnahmegrund
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Der Klimaschutz durch den Ausbau erneuerbarer Energien soll im EU-Natur- und Artenschutzrecht als Ausnahmegrund aufgenommen werden.
„Aufnahme des Klimaschutzes durch den Ausbau erneuerbarer Energien als natur- und artenschutzrechtlicher Ausnahmegrund“
Art. 6 EU-Notfallverordnung auch auf Flächen nach § 249b BauGB anwenden
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Der Anwendungsbereich des § 6 WindBG-E (Umsetzung von Art. 6 der EU-Notfallverordnung) soll auf die nach § 249b BauGB per Landesrechtsverordnung festgelegten und nach § 4 Abs. 4 WindBG anrechenbaren Flächen erweitert werden, da dort ebenfalls eine strategische Umweltprüfung (SUP) stattfindet.
„Der Anwendungsbereich des § 6 WindBG-E sollte um den Geltungsbereich der nach § 249b BauGB durch Landesrechtsverordnung festgelegten und nach § 4 Abs. 4 WindBG anrechenbaren Flächen ergänzt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point was not standalone (bare "Art. 6", unnamed SUP); rewritten to name the EU Emergency Regulation, WindBG-E and SUP, keeping the claim unchanged.
EU-Notfallverordnung Art. 6: Vorwirkung für Flächen mit durchgeführter SUP
Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.
So steht es jetzt: Art. 6 der EU-Notfallverordnung soll bereits für Windvorrangflächen und Flächen nach § 249b BauGB gelten, für die eine strategische Umweltprüfung durchgeführt wurde, auch wenn die formelle Ausweisung noch aussteht.
„Einführung einer Vorwirkung für Windvorrangflächen und Flächen, die nach § 249b BauGB durch die Länder ausgewiesen wurden, sobald einer SUP durchgeführt wurde.“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The passage makes a substantive claim on wind/PV area acceleration, so it is on topic; the point is rewritten to name the EU emergency regulation, § 249b BauGB and the SUP.
Notfallverordnung läuft 2024 aus, Länder wie Brandenburg profitieren nicht
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Da die EU-Notfallverordnung bis 30.06.2024 befristet ist, würden Länder mit gerichtlich aufgehobenen Windeignungsgebieten, die neu ausweisen müssen, nicht mehr von den Beschleunigungseffekten profitieren.
„Der zeitliche Anwendungsbereich der EU-Notfallverordnung ist bis zum 30.06.2024 begrenzt.“
Präklusion verspäteter Einwendungen von Fachbehörden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Zu beteiligende Fachbehörden sollen eine angemessene Stellungnahmefrist erhalten; danach eingehende Einwendungen sollen, soweit europarechtlich zulässig, präkludiert sein.
„Einwendungen nach Fristablauf sollten soweit europarechtlich zulässig für das weitere Verfahren präkludiert sein.“
Rechtsunsicherheit im Artenschutz bei Wirtschaft und Behörden
Unverändert aus dem Text übernommen.
So steht es jetzt: Sowohl Projektentwickler als auch Genehmigungsbehörden sind bei den komplexen artenschutzrechtlichen Vorgaben häufig unsicher.
„Unsicherheiten bei den komplexen artenschutzrechtlichen Vorgaben“
Über den Entwurf hinaus 4 Argumente, 0 davon auf der Landkarte
Begründungsfrist mit Rücknahmefiktion für Drittwidersprüche (UmwRG)
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Das UmwRG soll so ergänzt werden, dass Drittwidersprüche gegen Genehmigungsentscheidungen als zurückgenommen gelten, wenn sie nicht binnen einer angemessenen Frist (z.B. 6 Wochen) nach Erhebung begründet werden.
„als zurückgenommen gelten, wenn nicht binnen einer angemessenen Frist (6 Wochen)“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage betrifft Genehmigungs- und Widerspruchsverfahren für EE-Anlagen und ist inhaltlich einschlägig (off_topic unbegründet). Rücknahmefiktion nach Frist und Prüfbegrenzung sind zwei unabhängig bewertbare Vorschläge, daher aufgeteilt.
Bergrechtliche Rekultivierungspflicht und lange Bergaufsicht
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Braunkohleplan und Betriebspläne fordern schnellstmögliche Wiedernutzbarmachung, während die Flächen wegen des Grundwasserwiederanstiegs Jahrzehnte unter Bergaufsicht bleiben.
„befinden sich die Flächen aufgrund des langanhaltenden Grundwasserwiederanstieges für viele Jahrzehnte nach dem aktiven Bergbau unter Bergaufsicht“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the passage argues that renewable (wind/PV) installations on former mining areas conflict with long Bergaufsicht and recultivation duties. That is a substantive claim on the PV strategy's subject, and the point is understandable as written.
Erhaltungszustände bundeseinheitlich nach IUCN einstufen
Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.
So steht es jetzt: Die Erhaltungszustände der maßgeblichen Arten sollen bundeseinheitlich und fachlich aktuell auf Basis der IUCN-Einstufung und aktueller Bestandsentwicklungen eingestuft werden.
„sollte auf Basis der Einstufung nach IUCN sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen aktuellen Bestandsentwicklungen erfolgen“
Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point makes a substantive proposal on species-protection rules in permitting for renewables (federal standardisation of conservation-status assessment), which belongs to the PV strategy consultation.
Prüfung im Widerspruchsverfahren auf konkretes Vorbringen begrenzen
Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle.
So steht es jetzt: Die Prüfung der Begründetheit eines Widerspruchs gegen eine Genehmigungsentscheidung soll auf das konkret vorgebrachte Widerspruchsvorbringen begrenzt werden.
„Die Prüfung der Begründetheit des Widerspruchs sollte dabei auf das konkrete Widerspruchsvorbringen begrenzt werden.“
Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage betrifft Genehmigungs- und Widerspruchsverfahren für EE-Anlagen und ist inhaltlich einschlägig (off_topic unbegründet). Rücknahmefiktion nach Frist und Prüfbegrenzung sind zwei unabhängig bewertbare Vorschläge, daher aufgeteilt.
Aussortiert 2 Argumente
Art. 6 Notfallverordnung ersetzt Individuen- durch Populationsschutz
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich).
Fassung der Maschine: Art. 6 der EU-Notfallverordnung leitet die Abkehr vom starren Individuenschutz hin zu wirksamem Populationsschutz ein, setzt aber eine vorherige SUP voraus.
„Art. 6 der Notfallverordnung leitet die Abkehr von einem starren Individuenschutz zum wirksamen Populationsschutz ein.“
Tötungs- und Störungsverbot bundesweit einheitlich regeln
Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).
Fassung der Maschine: Die getrennt geregelten Verbote (Tötungsverbot auf Bundes-, Störungsverbot auf Landesebene) sollen bundesweit einheitlich am Grad der Gefährdung ausgerichtet werden.
„sollten in Sinne einer effizienten Bewältigung bundesweit einheitlich am Grad der Gefährdung geregelt werden“