Lagebild / Organisationen / Naturstrom AG

Naturstrom AG

Unternehmen. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 94 Argumente aus rund 10 Seiten.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Naturstrom AG übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

122 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Naturstrom AG allein steht

Bei 12 Streitfragen urteilt Naturstrom AG anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen

Das Stadtstrom-Modell der finanziellen Mieterbeteiligung soll nicht weiterverfolgt werden.

Weitere 4 anzeigen

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 94 Argumenten stehen 75 auf der Landkarte und 19 sind Einzelforderungen. 6 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 39 Argumente sind entstanden, weil sie 22 längere Textstellen geteilt hat. 25 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 7 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Zustimmung zum Ziel: PV als tragende Säule, Zubau auf das 3- bis 4-Fache

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die naturstrom AG unterstützt das im Entwurf der BMWK-Solarstrategie beschriebene Ziel, Photovoltaik zu einer tragenden Säule der Stromversorgung zu machen und den jährlichen Zubau auf das Drei- bis Vierfache der aktuellen Zubauleistung zu steigern.

„Photovoltaik zu einer tragenden Säule der Stromversorgung in Deutschland (und Europa) zu machen und den jährlichen Ausbau auf das Drei- bis Vierfache der aktuellen Zubauleistung zu steigern, teilen wir“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable claims (support for the 3–4x expansion goal, and the view that the measures package is sensible); split and made standalone by naming the BMWK Solarstrategie draft.

Strategie denkt dezentrale Versorgung nur ansatzweise mit

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Entwurf fokussiert auf reinen Solarausbau und bedenkt kaum die Folgen einer stärker dezentralen Energieversorgung, etwa Vor-Ort-Versorgung und Energy Sharing.

„fokussiert die beschriebene Vision überwiegend auf den reinen Solarausbau und denkt nur ansatzweise die“

Originalstelle, Naturstrom AG

Ungeförderter PPA-Ausbau findet bereits statt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ein relevanter Teil des Solarausbaus findet heute schon komplett ungefördert statt und wird allein über marktliche PPAs abgesichert.

„Ein relevanter Teil des Solarausbaus findet heute schon komplett ungefördert statt“

Originalstelle, Naturstrom AG

Maßnahmenpaket der Solarstrategie insgesamt sinnvoll

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die naturstrom AG hält das im Entwurf der BMWK-Solarstrategie skizzierte Maßnahmenpaket insgesamt für geeignet, um das Ausbauziel zu erreichen, weil viele Impulse bestehende Ausbau-Hürden abräumen oder verringern würden.

„Das skizzierte Maßnahmenpaket ist dazu insgesamt sinnvoll“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable claims (support for the 3–4x expansion goal, and the view that the measures package is sensible); split and made standalone by naming the BMWK Solarstrategie draft.

Kopplung an Ausschreibungsmengen abschaffen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Anrechnung ungeförderter Anlagen auf die Ausschreibungsmengen soll entfallen, sodass die EEG-Installationsziele nur für Ausschreibungsanlagen gelten.

„Diese Kopplung sollte abgeschafft“

Originalstelle, Naturstrom AG

PPAs stärken, ergänzend zu Ausschreibungsmengen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der PPA-Markt sollte unterstützt werden, und PPA-Mengen sollten ergänzend zu den Ausschreibungsmengen die Ausbaudynamik beschleunigen.

„sollten die PPA-Mengen ergänzend zu den Ausschreibungsmengen die Ausbaudynamik beschleunigen“

Originalstelle, Naturstrom AG

Strategieentwurf enthält keine Solarpflicht

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Entwurf der Photovoltaik-Strategie des BMWK sieht keine Solarpflicht vor.

„Insbesondere zu nennen ist das Fehlen einer Solarpflicht“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed the checkable claim that the draft contains no solar obligation with the judgment that such an obligation would activate building potential and that its absence is a central gap.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 20 Argumente, 17 davon auf der Landkarte

EEG-Flächen generell im Baugesetz privilegieren

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die EEG-Flächen sollen generell privilegiert werden, nicht nur Solarparks innerhalb der im BauGB genannten Entfernung.

„die EEG-Flächen generell privilegiert werden“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Vereinheitlichung der Abstandsangaben und die generelle Privilegierung der EEG-Flächen sind getrennt voneinander annehmbar oder ablehnbar.

Biodiversitäts-PV gezielt definieren und stärken

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Gesetzgeber soll Umsetzungsvarianten der Biodiversitäts-PV gezielt definieren und stärken.

„Der Gesetzgeber sollte entsprechende Umsetzungsvarianten daher gezielt definieren und stärken.“

Originalstelle, Naturstrom AG

Biodiversitäts-PV nützt Artenschutz und Ausbau

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Solarparks auf zuvor intensiv genutzten Böden schaffen oft neue Rückzugsräume für Flora und Fauna und bringen so Erneuerbaren-Ausbau und Artenschutz voran.

„entstehen oftmals gerade in zuvor besonders belasteten Naturräumen neue Rückzugsräume für Flora und Fauna“

Originalstelle, Naturstrom AG

Agri- und Moor-PV weiterverfolgen, Förderbedingungen verbessern

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie genannten besonderen Solaranlagen (u. a. Agri- und Moor-PV) sollten weiterverfolgt und ihre Förderbedingungen verbessert werden.

„sollten also weiterverfolgt und die Förderbedingungen wie beschrieben verbessert“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable claims: supporting better funding for special solar installations, and rejecting them as a substitute for ground-mounted PV expansion.

Agri-/Moor-PV nur Ergänzung, kein Ersatz für Freiflächenanlagen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Agri-PV und Moor-PV sollten weiterverfolgt, aber nur als Ergänzung und keinesfalls als Ersatz für den Zubau von Freiflächenanlagen auf der bisher genutzten Flächenkulisse gesehen werden.

„keinesfalls als Ersatz des FFA-Zubaus auf der bisher genutzten Flächenkulisse gesehen werden“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable comparison (costs, installation time, yield, material use) with the value conclusion that Agri-/Moor-PV are only a supplement; split into both claims.

Agri-/Moor-PV: höhere Kosten und Aufwände als Freiflächenanlagen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Agri-PV und Moor-PV haben nach Darstellung der Stellungnahme deutlich höhere Kosten, langwierigere Installationsprozesse, geringere Energiemengen und einen höheren Materialaufwand als Freiflächenanlagen auf der bisher genutzten Flächenkulisse.

„aufgrund der deutlich höheren Kosten, langwierigeren Installationsprozesse, geringeren Energiemengen sowie des höheren Materialaufwands“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable comparison (costs, installation time, yield, material use) with the value conclusion that Agri-/Moor-PV are only a supplement; split into both claims.

Besondere Solaranlagen kein Ersatz für Freiflächenanlagen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Besondere Solaranlagen wie Agri- und Moor-PV sollten nicht als Ersatz für den Zubau von Freiflächenanlagen (FFA) auf der bisher genutzten Flächenkulisse gesehen werden.

„keinesfalls als Ersatz des FFA-Zubaus auf der bisher genutzten Flächenkulisse gesehen werden“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable claims: supporting better funding for special solar installations, and rejecting them as a substitute for ground-mounted PV expansion.

Die abweichenden Abstandsregeln verlangsamen den Ausbau erneuerbarer Energien

Dasselbe Argument hat auch SPD vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die unterschiedlichen Abstandsregeln in EEG und BauGB verlangsamen nach Einschätzung der Einreichung in beiden Wahlfällen den Ausbau der erneuerbaren Energien; sie schlägt deshalb vor, die BauGB-Regel auf 500 m anzupassen.

„Diese Flächenangaben sollten vereinheitlicht“

Originalstelle, Naturstrom AG

Randstreifen autobahnähnlicher Bundesstraßen aufnehmen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Verkehrsrandstreifen autobahnähnlicher Bundesstraßen (mindestens 3- oder 4-spurig) sollten in die Flächenkulisse aufgenommen werden.

„Auch eine Aufnahme der Verkehrsrandstreifen von“

Originalstelle, Naturstrom AG

Unterschiedliche Randstreifenabstände verhindern Vereinfachung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die abweichenden Entfernungsangaben (500 m in § 37 EEG, 200 m in § 35 BauGB) verhindern in der Praxis eine echte Vereinfachung der Projektrealisierung.

„verhindern die unterschiedlichen Entfernungsangaben in den Gesetzen“

Originalstelle, Naturstrom AG

Opt-Out-Regel für benachteiligte Gebiete begrüßt, Ausschluss begründungspflichtig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Opt-Out-Regel für benachteiligte Gebiete wird begrüßt; Flächen sollten bundesweit standardmäßig nutzbar sein, der Ausschluss müsse begründet werden.

„Die vorgeschlagene Opt-Out-Regel bei der Nutzung benachteiligter Gebiete begrüßen wir.“

Originalstelle, Naturstrom AG

PV-Strategie: Länder sollen nur einzelne benachteiligte Gebiete ausschließen dürfen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Bei der geplanten Opt-Out-Regel für benachteiligte Gebiete sollten Bundesländer bei begründeten Anliegen nur einzelne Gebiete für Freiflächenanlagen (FFA) ausschließen und nicht pauschal alle benachteiligten Flächen im Land untersagen dürfen.

„Bundesländer auch lediglich einzelne Gebiete im Falle begründeter Anliegen ausschließen und nicht pauschal FFA auf allen benachteiligten Flächen im Land untersagen dürfen“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original nennt weder die Opt-Out-Regel der PV-Strategie noch erklärt es die Abkürzung FFA; der Umschreibungstext benennt beides, ohne etwas hinzuzufügen.

Weitere Außenbereichsprivilegierung kann Kommunen zur Verhinderung bewegen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine über den bisherigen Stand hinausgehende Außenbereichsprivilegierung für Freiflächen-PV kann bei den bei der Flächenbestimmung federführenden Kommunen zu Verhinderungshaltungen führen.

„kann eine weitergehende Außenbereichsprivilegierung zu Verhinderungshaltungen in den eigentlich bei der Flächenbestimmung federführenden Kommunen führen“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a predictive factual claim (privilege may provoke municipal resistance) with a value judgment (keep cooperation, prioritise procedural simplification); split into two.

Solarparks verfahrensfrei stellen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Freiflächenanlagen sollten wie in Bayern verfahrensfrei gestellt werden, damit die Doppelung von Bebauungsplan und Baugenehmigung entfällt und der Errichter für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist.

„Die Realisierung von FFA sollte wie heute schon in Bayern verfahrensfrei gestellt werden“

Originalstelle, Naturstrom AG

Zusammenarbeit mit Kommunen erhalten, Verfahrensvereinfachung vorziehen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die weitgehend gut funktionierende Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden sollte bei der Flächenausweisung für Freiflächen-PV nicht ausgehebelt werden; für die Beschleunigung von Projekten sei eine Vereinfachung der Verfahren wichtiger als weitere Privilegierung.

„Die größtenteils gut funktionierende Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden sollte hier nicht ausgehebelt werden, wichtiger für eine Beschleunigung der Projekte wäre stattdessen eine Vereinfachung der Verfahren“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a predictive factual claim (privilege may provoke municipal resistance) with a value judgment (keep cooperation, prioritise procedural simplification); split into two.

Verstärkte Nutzung versiegelter Parkplatzflächen für PV begrüßt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die verstärkte Nutzung bereits versiegelter Parkplatzflächen zur Solarstromerzeugung wird begrüßt.

„die verstärkte Nutzung bereits versiegelter Parkplatzflächen zur Solarstromerzeugung“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two independent endorsements (simplifications for floating PV; greater use of already sealed parking areas) that a reader could accept or reject separately, so it is split into one point per claim.

Vereinfachungen für schwimmende PV-Anlagen begrüßt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie angedachten Vereinfachungen für schwimmende Solaranlagen werden begrüßt.

„Die angedachten Vereinfachungen für schwimmende Solaranlagen begrüßen wir“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point joined two independent endorsements (simplifications for floating PV; greater use of already sealed parking areas) that a reader could accept or reject separately, so it is split into one point per claim.

EEG 2023: Ausschreibungsmengen wirken zugleich als Obergrenze für Solarparks

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die naturstrom AG führt an, dass die im EEG 2023 festgelegten Ausschreibungsmengen für Freiflächenanlagen zugleich als Obergrenze des Ausbaus wirken, weil nach § 28a EEG ungeförderter Zubau (auch Bürgerenergieprojekte und Anlagen unter 1 MW) im Folgejahr von den Ausschreibungsmengen abgezogen wird.

„diese Mengen gemäß § 28a EEG von den Ausschreibungen im Folgejahr abgezogen werden“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne die Einreichung unklar (FFA, Bezug der Mengen). Umschrieben mit Nennung von EEG 2023, Freiflächenanlagen und der einreichenden Organisation; Inhalt und Richtung unverändert.

Fläche ist die größte Engstelle für den Ausbau

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ausreichende Flächen sind aktuell die größte Engstelle für einen beschleunigten Ausbau dezentraler Erneuerbarer.

„Diese sind aktuell die größte Engstelle für einen beschleunigten Ausbau.“

Originalstelle, Naturstrom AG

Große Projekte dauerhaft besser absichern: 100 MW oder 50 MW

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die temporär auf 100 MW angehobene Maximalleistung in EEG-Ausschreibungen sollte dauerhaft beibehalten oder zumindest auf 50 MW erhöht werden, da angesichts der Beschleunigungspläne größere Projekte besser abgesichert werden müssen.

„Diese Ausweitung sollte daher dauerhaft beibehalten“

Originalstelle, Naturstrom AG

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 25 Argumente, 22 davon auf der Landkarte

100-kW-Direktvermarktungsgrenze für Anlagen mit hohem Eigenverbrauch flexibilisieren

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine Flexibilisierung der 100-kW-Direktvermarktungsgrenze für PV-Dachanlagen mit hohem Eigenverbrauchsanteil, wie sie die PV-Strategie 2023 erwägt, ist zu begrüßen.

„Eine Flexibilisierung der Direktvermarktungsgrenze von 100 kW für Anlagen mit hohem Eigenverbrauchsanteil ist zu begrüßen.“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an observable market behavior (plants sized just under 100 kW) with an endorsement of flexibilizing the limit; split into fact and judgment, each with its own verbatim quote.

Anlagen werden knapp unter der 100-kW-Direktvermarktungsgrenze ausgelegt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Auch in Mieterstromprojekten werden Neuinstallationen oft knapp unter 100 kW ausgelegt, um nicht unter die Direktvermarktungspflicht zu fallen, obwohl auf manchen Dächern ein größeres Ausbaupotenzial bestünde.

„Auch in Mieterstromprojekten werden Neuinstallationen oft so ausgelegt, dass sie knapp unter der 100 kW-Grenze liegen, um nicht unter die Direktvermarktungspflicht zu fallen, obwohl auf manchen Dächern ggf. größeres Ausbaupotenzial wäre.“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed an observable market behavior (plants sized just under 100 kW) with an endorsement of flexibilizing the limit; split into fact and judgment, each with its own verbatim quote.

Direktvermarktungszwang bei hohem Eigenverbrauch aufheben

Dasselbe Argument hat auch Gorfion Green Energy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der Direktvermarktungszwang ab 100 kW bei hohem Eigenverbrauch soll abgeschafft oder nur auf die Einspeiseleistung bezogen werden.

„Beispielsweise könnte nur der Leistungsanteil, der gemäß eines vorzulegenden Energiekonzepts absehbar im Durchschnitt ins Netz einspeist, für die 100 kW-Grenze herangezogen werden.“

Originalstelle, Naturstrom AG

Volleinspeiseanlagen knapp über 100 kW sind für Direktvermarkter unattraktiv

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Aus Sicht eines Direktvermarkters sind selbst Volleinspeiseanlagen knapp über 100 kW keine attraktive Zielgruppe, was die im Entwurf beschriebene schwierige Angebotsfindung bestätigt.

„keine besonders attraktive Zielgruppe sind“

Originalstelle, Naturstrom AG

Marktintegration auch kleinerer Anlagen, dafür einfachere Technikanforderungen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Marktintegration erneuerbarer Strommengen soll perspektivisch auch Anlagen unter 100 kW umfassen; dafür braucht es vereinfachte technische Anforderungen, etwa begrenzte Smart-Meter-Vorgaben und Steuerbarkeit nur auf Verlangen des Dienstleisters.

„eine Steuerungsmöglichkeit“

Originalstelle, Naturstrom AG

Gleitender Übergang erlaubt wachsende Eigennutzung, etwa durch Sektorenkopplung

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Bei einem gleitenden Übergang zwischen Volleinspeise- und Eigenbedarfsvergütung könnte die Eigennutzung des Solarstroms über die Betriebsdauer der Anlage steigen, etwa wenn neue Sektorenkopplungsanwendungen verbaut werden.

„die Eigennutzung des Solarstroms könnte sogar über die Betriebsdauer der Anlage gleitend erhöht werden“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three separately acceptable benefits of the proposed gleitender Übergang (refinancing security, growing own use, no double metering); split into one point each, naming the proposal.

Gleitender Übergang macht doppelte Messinfrastruktur überflüssig

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Ein gleitender Übergang zwischen Volleinspeise- und Eigenbedarfsvergütung würde den Einbau doppelter Messinfrastrukturen unnötig machen.

„Zudem würde so die Notwendigkeit zum Einbau doppelter Messinfrastrukturen entfallen.“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three separately acceptable benefits of the proposed gleitender Übergang (refinancing security, growing own use, no double metering); split into one point each, naming the proposal.

Gleitender Übergang Volleinspeisung/Eigenbedarf sichert Anlagenrefinanzierung

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Ein gleitender Übergang zwischen der Volleinspeise- und der Eigenbedarfsvergütung im EEG würde die Refinanzierung der Anlage auch bei plötzlichen Änderungen der Gebäudenutzung dauerhaft absichern.

„So würde die Anlagenrefinanzierung auch bei plötzlichen Änderungen der Gebäudenutzung“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled three separately acceptable benefits of the proposed gleitender Übergang (refinancing security, growing own use, no double metering); split into one point each, naming the proposal.

Gleitender Übergang zwischen Volleinspeise- und Eigenbedarfsvergütung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Alternativ oder ergänzend sollte ein gleitender Übergang zwischen Volleinspeise- und Eigenbedarfsvergütung eingeführt werden, um Dachpotenziale weitgehend auszunutzen.

„einen gleitenden Übergang zwischen den Volleinspeise- und Eigenbedarfsvergütung einzuführen“

Originalstelle, Naturstrom AG

Kombination Volleinspeise-/Eigenverbrauchsanlage muss sich noch bewähren

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die im EEG 2023 eingeführte Kombination von Eigenverbrauchs- und Volleinspeiseanlage hat sich nach Einschätzung der Stellungnahme in der Praxis noch nicht bewährt.

„muss sich in der Praxis aber noch bewähren“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet ein Werturteil (sinnvoll) mit einer separaten Einschätzung zum Stand der Praxiserprobung; beide Aussagen lassen sich unabhängig voneinander zustimmen oder ablehnen.

Einfachere volldigitale Anmeldeverfahren nötig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für kleinere Direktvermarktungsanlagen sind einfachere und volldigitale Anmeldeverfahren unbedingt nötig.

„Auch einfachere und“

Originalstelle, Naturstrom AG

Verfahrensfreiheit über Musterbauordnung auf alle Länder übertragen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die in Bayern geltende Verfahrensfreiheit sollte über eine Aufnahme in die Musterbauordnung zum Vorbild für alle Länder werden.

„über eine Aufnahme in die“

Originalstelle, Naturstrom AG

Dachflächenpotenziale als versiegelte Flächen vollständig nutzen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Dachflächenpotenziale sollen als bereits versiegelte Flächen zwingend und möglichst vollständig für den Solarausbau genutzt werden.

„Die Dachflächenpotenziale als bereits versiegelte Flächen müssen zwingend und möglichst vollständig genutzt werden.“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband die Forderung nach vollständiger Dachnutzung mit der Forderung nach einer Solardachpflicht; beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.

Koalitionsvertrag sieht Solarpflicht für Gewerbedächer vor, Strategieentwurf nicht

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Laut der Einreichung sieht der Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung zumindest eine Solarpflicht für gewerbliche Dächer vor, während der Strategieentwurf diese Option vollständig auslässt.

„Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist eine Solarpflicht zumindest für gewerbliche Dächer vorgesehen“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a demand (Solarpflicht should come) with a checkable claim (coalition agreement 2021 provides it; the draft omits it); split into the demand and the factual claim.

Solardachpflicht fehlt trotz Koalitionsvertrag

Dasselbe Argument hat auch Germanwatch vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Solardachpflicht wird in der Strategie weiterhin nicht umgesetzt.

„Diese Option zur Beschleunigung des Solarausbaus fehlt im Strategieentwurf jedoch vollständig.“

Originalstelle, Naturstrom AG

Solardachpflicht für Gewerbegebäude

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 129 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Für Gewerbegebäude soll eine Solardachpflicht im Neubau und bei umfassender Sanierung, insbesondere von Dächern, auch im Bestand eingeführt werden.

„Mindestens eine Solarpflicht für Neubau bzw. Dachsanierungen von Gewerbegebäuden sollte kommen“

Originalstelle, Naturstrom AG

Solardachpflicht zusätzlich zu ökonomischen Anreizen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Neben ökonomischen Anreizen soll die Photovoltaik-Strategie die Dachnutzung zusätzlich über eine Solardachpflicht absichern.

„Dies bedarf neben den ökonomischen Anreizen auch der Absicherung über eine Solardachpflicht.“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verband die Forderung nach vollständiger Dachnutzung mit der Forderung nach einer Solardachpflicht; beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.

Solarpflicht auch für Privatgebäude

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine verpflichtende Einbeziehung von Privatgebäuden in die Solarpflicht wäre zielführend.

„auch eine verpflichtende Einbeziehung von Privatgebäuden wäre aus unserer Sicht zielführend“

Originalstelle, Naturstrom AG

Solarpflicht würde Gebäudepotenziale umfassend aktivieren

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine Solarpflicht wäre ein geeignetes Mittel, um bestehende Gebäudepotenziale für Photovoltaik umfassend zu aktivieren, und ihr Fehlen im Strategieentwurf ist eine zentrale Leerstelle.

„mit der bestehende Gebäudepotenziale umfassend aktiviert werden könnten“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed the checkable claim that the draft contains no solar obligation with the judgment that such an obligation would activate building potential and that its absence is a central gap.

Bürokratieabbau fördert Kombination der Anlagentypen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der im Strategieentwurf skizzierte Bürokratieabbau kann dazu beitragen, dass die Kombination von Eigenverbrauchs- und Volleinspeiseanlagen stärker genutzt wird.

„Der im Strategieentwurf skizzierte Vorschlag zum Bürokratieabbau kann dazu beitragen, dass diese Möglichkeit verstärkt genutzt wird.“

Originalstelle, Naturstrom AG

Kombination von Eigenverbrauchs- und Volleinspeiseanlage ist sinnvoll

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die mit dem EEG 2023 eingeführte Möglichkeit, eine Eigenverbrauchsanlage mit einer Volleinspeiseanlage zu kombinieren, wird als sinnvoll bewertet.

„Die erst mit dem EEG 2023 eingeführte Möglichkeit der Kombination einer Eigenverbrauchs- mit einer Volleinspeiseanlage ist sinnvoll“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original verbindet ein Werturteil (sinnvoll) mit einer separaten Einschätzung zum Stand der Praxiserprobung; beide Aussagen lassen sich unabhängig voneinander zustimmen oder ablehnen.

Neuer § 21 Abs. 5 MsbG: Lokationsbündel für gemeinsame Messung

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme schlägt vor, § 21 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) um einen Absatz 5 zu ergänzen, wonach mehrere Zählpunkte, auch an mehreren Netzanschlüssen desselben Netzknotens gleicher Spannungsebene, die Anforderungen an gemeinsame Messung zur summierten Abrechnung und zur Errichtung einer Kundenanlage durch eine rechnerisch ermittelte Marktlokation (Lokationsbündel) erfüllen können, sofern die Messdaten aus Messsystemen stammen.

„durch eine rechnerisch ermittelte Marktlokation erfüllt werden (=Lokationsbündel)“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne Kontext unklar (wer fordert die Änderung, in welchem Rahmen); jetzt wird benannt, dass es ein Änderungsvorschlag der Stellungnahme zum MsbG ist, ohne neue Behauptungen hinzuzufügen.

Abwicklung nur über Netzbetreiber wirkt in Österreich als Hemmschuh

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: In Österreich wirkt die ausschließliche Abwicklung über Netzbetreiber nach Berichten oft als Hemmschuh.

„die dort allein über die Netzbetreiber vorgesehene Abwicklung oftmals noch als Hemmschuh wirkt“

Originalstelle, Naturstrom AG

Herkunftsnachweise auch unter 1 MWh bzw. Pooling ermöglichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ökostrom-Herkunftsnachweise müssten künftig auch für Mengen unter 1 MWh ausgestellt werden können oder ein Pooling ermöglicht werden, damit kleine Anlagen am Markt teilnehmen können.

„Ökostrom-Herkunftsnachweise künftig auch für kleinere Mengen als 1“

Originalstelle, Naturstrom AG

Wohngebäude-Beschränkung in § 21 Abs. 3 EEG streichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Begrenzung auf Wohngebäude in § 21 Abs. 3 EEG soll entfallen, damit auch Gewerbedachflächen innerhalb eines Quartiers nutzbar werden.

„Außerdem sollte die Begrenzung auf Wohngebäude in § 21 Abs. 3 EEG entfallen“

Originalstelle, Naturstrom AG

Mieterstrom und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung vereinfachen 28 Argumente, 24 davon auf der Landkarte

Wettbewerbliche Dienstleister bei gemeinschaftlicher Eigenversorgung zulassen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die gemeinschaftliche Eigenversorgung soll auch mit wettbewerblichen Dienstleistern umsetzbar sein, um sie flächendeckend zu ermöglichen und nicht von einzelnen Netzbetreibern abhängig zu machen.

„die Umsetzung sollte daher unbedingt auch mit wettbewerblichen Dienstleistern möglich sein“

Originalstelle, Naturstrom AG

Energy Sharing in PV-Strategie aufnehmen und umsetzen

Dasselbe Argument hat auch VZBV vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Energy Sharing soll in die PV-Strategie aufgenommen und seine Umsetzung vorangetrieben werden; es würde Bürger:innen ermöglichen, Energie gemeinschaftlich zu erzeugen, zu verbrauchen, zu speichern und zu verkaufen.

„Energy Sharing einführen“

Originalstelle, Naturstrom AG

Gemeinschaftliche Eigenversorgung nur als Ergänzung zum Mieterstrommodell

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die gemeinschaftliche Eigenversorgung sollte das bestehende Mieterstrommodell ergänzen, aber nicht ersetzen.

„eine sinnvolle Ergänzung, nicht jedoch ein Ersatz für das bestehende Mieterstrommodell“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage enthält zwei unabhängig bewertbare Positionen: den Nutzen für kleinere Bestandsbauten und die Forderung, das Mieterstrommodell nicht zu ersetzen. Eine Tatsachenbehauptung enthält keine von beiden.

Gemeinschaftliche Eigenversorgung parallel zum Mieterstrom anbieten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Gemeinschaftliche Eigen- bzw. Quartiersversorgung soll mindestens kurzfristig parallel zum bestehenden Mieterstrommodell angeboten werden, damit je Projektkonstellation die passende Variante gewählt werden kann.

„mindestens kurzfristig parallel zum bestehenden Mieterstrommodell angeboten werden“

Originalstelle, Naturstrom AG

Mieterstrommodell weiterentwickeln, kollektive Eigenversorgung parallel einführen

Dasselbe Argument hat auch BNE vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Der BNW fordert, das bisherige Mieterstrommodell weiterzuentwickeln und parallel dazu eine Möglichkeit zur kollektiven Eigenversorgung einzuführen.

„plädieren wir für eine Beibehaltung und Weiterentwicklung dieses Ansatzes“

Originalstelle, Naturstrom AG

Gemeinschaftliche Eigenversorgung kann PV auf kleinen Bestandsbauten anreizen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die in der Photovoltaik-Strategie vorgeschlagene gemeinschaftliche Eigenversorgung könnte ein sinnvoller Weg sein, um gerade auf kleineren Bestandsbauten mehr Photovoltaik anzureizen.

„könnte dagegen ein sinnvoller Weg sein, gerade auf kleineren Bestandsbauten mehr Photovoltaik anzureizen“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Passage enthält zwei unabhängig bewertbare Positionen: den Nutzen für kleinere Bestandsbauten und die Forderung, das Mieterstrommodell nicht zu ersetzen. Eine Tatsachenbehauptung enthält keine von beiden.

§ 20 Abs. 1d EnWG: Verrechnung nicht angebundener Unterzähler über Standardlastprofile

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme schlägt vor, in § 20 Abs. 1d EnWG zu regeln, dass bei nicht an ein Smart-Meter-Gateway angebundenen Unterzählern eine Verrechnung über standardisierte Lastprofile mit den 15-minütigen Leistungswerten des Summenzählers zulässig ist.

„Bei nicht an ein Smart-Meter-Gateway angebundenen Unterzählern ist eine Verrechnung von Leistungswerten, die durch standardisierte Lastprofile“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two separable amendment proposals to § 20 Abs. 1d EnWG (virtual grid connection point; load-profile settlement for non-connected sub-meters); split into one point each, naming the provision.

Energy Sharing braucht viertelstundengenaues Matching und Smart Meter

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Für einen energiewirtschaftlichen Mehrwert braucht Energy Sharing ein viertelstundengenaues Matching von Erzeugung und Verbrauch und eine priorisierte Smart-Meter-Ausstattung der Teilnehmer.

„braucht es ein“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Das ist eine einzige Voraussetzungsaussage: Für einen energiewirtschaftlichen Mehrwert braucht Energy Sharing viertelstundengenaues Matching und deshalb vorrangig Smart Meter. Eine getrennte Wertung oder ein separat prüfbarer Tatsachenanteil ist nicht enthalten. Alarm unbegründet.

Gemeinschaftliche Eigenversorgung: viertelstündige Abrechnung und Smart Meter nötig

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die gemeinschaftliche Eigenversorgung sollte nach Ansicht der Einreichenden eine viertelstündige Abrechnung und intelligente Messsysteme für die angeschlossenen Haushalte voraussetzen.

„eine viertelstündige Abrechnung und damit intelligente Messysteme für die angeschlossenen Haushalte braucht“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a demand (quarter-hourly billing and smart meters are needed) with a checkable factual claim (practiced in Austria); split into the two.

Österreich praktiziert viertelstündige Abrechnung bei gemeinschaftlicher Eigenversorgung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: In Österreich wird die gemeinschaftliche Eigenversorgung nach Angabe der Einreichenden bereits mit viertelstündiger Abrechnung und intelligenten Messsystemen umgesetzt.

„das wird auch in Österreich so gelebt“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a demand (quarter-hourly billing and smart meters are needed) with a checkable factual claim (practiced in Austria); split into the two.

Virtuelle Kundenanlagen per Smart Meter ermöglichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Smart Meter sollen als Messinfrastruktur eingesetzt werden, damit virtuelle Kundenanlagen auch gebäude(teil)übergreifend gebildet werden können; die Messstellenbetreiber müssen sie unter Einhaltung der Preisobergrenzen bereitstellen.

„Smart Meter als Messinfrastruktur einsetzen und so virtuelle Kundenanlagen, auch gebäude(teil)übergreifend bilden zu können“

Originalstelle, Naturstrom AG

Finanzielle Mieterbeteiligung („Stadtstrom“) in der PV-Strategie ablehnen

Dasselbe Argument hat auch prosumergy GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Das in der PV-Strategie 2023 vorgesehene Modell „Stadtstrom“ (finanzielle Mieterbeteiligung) sollte abgelehnt werden, weil es die Energiewende und die Versorgungssicherheit konterkariere.

„rein finanzielle Beteiligungsmodelle wie der Stadtstrom-Ansatz lehnen wir ab.“

Originalstelle, Naturstrom AG

Mieterstrom: Teilhabe an Stromerzeugung statt nur finanzieller Beteiligung

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Im Handlungsfeld Mieterstrom und Vor-Ort-Versorgung der PV-Strategie soll nach Ansicht der Stellungnahme nur eine Teilhabe der Menschen an der Stromerzeugung selbst gelten, während rein finanzielle Beteiligungsmodelle wie der Stadtstrom-Ansatz abgelehnt werden.

„rein finanzielle Beteiligungsmodelle wie der Stadtstrom-Ansatz lehnen wir ab“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded wording ("echte" vs. implicitly "unechte" Partizipation) is neutralised, and the point now names its context (Mieterstrom field of the PV strategy, Stadtstrom model) while keeping the direction.

Stadtstrom könnte Grünstromlieferung vortäuschen (Irreführungsrisiko)

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das Stadtstrom-Modell der Photovoltaik-Strategie kann eine Grünstrombelieferung suggerieren, die nicht stattfindet, und berge damit ein erhebliches Risiko irreführender Umweltwerbung.

„bietet das Stadtstrom-Modell auch erhebliche Greenwashing-Potenziale, da eben keine echte Grünstrombelieferung stattfindet, aber dennoch suggeriert werden kann“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Original mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (keine echte Belieferung) mit einer wertenden Risikoeinschätzung ("Greenwashing"); getrennt, standalone und neutraler formuliert.

Stadtstrom schützt Bewohner nicht vor Preissteigerungen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ohne echte Belieferung mit Vor-Ort-Strom bringt Stadtstrom Bewohnern kaum Mehrwert; ihre Stromrechnung würde in einer Energiekrise wie bei allen anderen explodieren, während echte Belieferung wie im Mieterstrom die Kosten dauerhaft begrenzt.

„Die Stromrechnung bei Stadtstrom-Haushalten würde im Fall einer Energiekrise genauso explodieren wie bei allen anderen auch.“

Originalstelle, Naturstrom AG

Stadtstrom-Modell trägt nicht zur Beschleunigung des Solarausbaus bei

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das im Strategieentwurf diskutierte Stadtstrom-Modell (finanzielle Beteiligung der Mietenden) kann nach Ansicht der Einreichenden nicht zur Beschleunigung des Solarausbaus beitragen.

„Das Stadtstrom-Modell kann aus unserer Sicht nicht zur Beschleunigung des Solarausbaus beitragen“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine überprüfbare Wirkungsbehauptung (kein Beitrag zur Beschleunigung) mit einer Bewertung (abzulehnen); beide lassen sich getrennt annehmen oder zurückweisen.

Stadtstrommodell weicht vom Versorgungsprinzip der Energiewirtschaft ab

Dasselbe Argument hat auch EWS Elektrizitätswerke Schönau eG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die EWS machen geltend, dass das vorgeschlagene Stadtstrommodell (finanzielle Mieterbeteiligung) Auszahlungen an Mieter:innen unabhängig von einer Stromlieferung vorsieht und damit von energiewirtschaftlichen Grundsätzen abweicht, die die Versorgung in den Mittelpunkt stellen.

„keine echte Belieferung mit dem Vor-Ort-Strom stattfindet, sondern lediglich eine festgelegte finanzielle Beteiligung an der Netzeinspeisung verteilt wird“

Originalstelle, Naturstrom AG

Stadtstrom ist bürokratisch, Immobilienunternehmen würden Volleinspeisung vorziehen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Stadtstrom erfordert eine komplexe Aufrechnung der Strommengen zwischen Eigentümer und Wohnparteien, weshalb kaum ein Immobilienunternehmen den Mehraufwand gegenüber Volleinspeisung auf sich nähme.

„kaum ein Immobilienunternehmen den Zusatzaufwand gegenüber der einfachen Volleinspeisung auf sich nehmen würde“

Originalstelle, Naturstrom AG

Volleinspeiser-Modell beim Stadtstrom schafft keine Verbrauchsanreize

Dasselbe Argument hat auch Exnaton AG vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreicherin hängen Investor:innen im angedachten Volleinspeiser-Modell für „Stadtstrom“ vom externen Einspeisetarif statt von der realen Nachfrage ab, sodass kein Anreiz für Verbrauch zum Zeitpunkt der Erzeugung (Demand-Side-Management) entsteht.

„keinerlei Matching von Erzeugung und Verbrauch und damit auch keine Anreize, netzdienlich das eigene Verbrauchsverhalten auf die Wettersituation anzupassen“

Originalstelle, Naturstrom AG

§ 42a EnWG sollte für Mieterstrom gestrichen werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Zur Entbürokratisierung von Mieterstromprojekten sollten die Regelungen des § 42a EnWG gestrichen werden.

„Zur Entbürokratisierung von Mieterstromprojekten sollten darüber hinaus die Regelungen des § 42a EnWG gestrichen werden“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a policy demand (repeal § 42a EnWG) with a checkable claim (its protections are already covered by other law or by competition). The two are split so a reader can accept or reject each separately.

Erhöhter Mieterstromzuschlag für Bestandsgebäude, aber Messvorgaben vorrangig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ein erhöhter Mieterstrom-Zuschlag für Bestandsgebäude wäre möglich, doch das Haupthindernis sind die Messvorgaben; der virtuelle Summenzähler ist daher die vorrangige Lösung.

„das Haupthindernis besteht aus unserer Sicht jedoch in den Messvorgaben“

Originalstelle, Naturstrom AG

Mieterstrom in Bestandsgebäuden: virtuelle Zusammenfassung der Netzverknüpfungen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme fordert für Bestandsgebäude mit mehreren Netzverknüpfungen, dass virtuelle Zusammenfassungen anhand realer Gebäudesituationen möglich werden und Mieterstrom messtechnisch innerhalb eines ganzen Gebäudes oder Quartiers, auch über die bisherige Kundenanlage hinaus, lieferbar wird.

„Mieterstrom muss also auch messtechnisch innerhalb eines ganzen Gebäudes oder eines Quartiers lieferbar werden“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne Kontext unklar (Bezug zu Mieterstrom-Regeln und Kundenanlage); die Neufassung nennt Gegenstand und Forderung, ohne Richtung oder Inhalt zu ändern.

Mieterstrom-Verbreitung scheitert vor allem an Messtechnik-Kosten

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Die Einreichung führt die bislang geringe Verbreitung des bestehenden Mieterstrommodells vorrangig auf kostenintensive Messtechnikvorgaben zurück, insbesondere auf den Einbau von Summenzählern mit Wandlermessung, obwohl Smart Meter die Anforderungen einfacher erfüllen könnten.

„liegt vorrangig an teuren Vorgaben für die Messtechnik, insbesondere am notwendigen Einbau von Summenzählern in Verbindung mit einer Wandlermessung – obwohl mit Smart Metern längst alle Erfordernisse deutlich vereinfacht umgesetzt werden könnten“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Label war wertend ("bremsen") und die Zusammenfassung nicht klar der Einreichung zugeordnet; neutral umformuliert, Aussage und Richtung unverändert.

Virtuelle Verknüpfung kann zu Vor-Ort-Versorgung mit regionaler Flexibilität führen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Aus der virtuellen Verknüpfung kann mittelfristig ein größeres Vor-Ort-Versorgungskonzept erwachsen, das regionale Flexibilitätspotenziale im Rahmen einer subsidiär organisierten Energiewende nutzt.

„kann aus der virtuellen Verknüpfung mittelfristig ein größer gedachtes Vor-Ort-Versorgungskonzept erwachsen“

Originalstelle, Naturstrom AG

Gemeinschaftliche Eigenversorgung auf Grundstück und Quartier ausweiten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Perspektivisch soll die gemeinschaftliche Eigenversorgung nicht auf ein Gebäude beschränkt bleiben, sondern über mehrere Gebäudeteile, ein Grundstück oder ein Quartier möglich werden und so zur Keimzelle einer Vor-Ort-Versorgung werden.

„nicht nur auf ein Gebäude beschränkt bleiben, sondern auch innerhalb mehrerer Gebäudeteile auf einem Grundstück oder innerhalb eines Quartiers möglich werden“

Originalstelle, Naturstrom AG

Mieterstrom hat große Potenziale für Ökostrom und Teilhabe

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Mieterstrom bietet große Potenziale sowohl für die Ökostromerzeugung als auch für eine stärkere Teilhabe der Menschen an der Energiewende.

„Mieterstrom bietet riesige Potenziale einerseits für die Ökostromerzeugung, andererseits für eine verstärkte Teilhabe der Menschen an der Energiewende.“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a value judgment (welcoming the stronger focus on multi-family buildings) with a separate, checkable claim about Mieterstrom's potential; split and made standalone by naming the PV strategy draft.

Mieterstrommodell funktioniert grundsätzlich

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das bestehende Mieterstrommodell funktioniert an sich: Es gibt viele Anbieter, und Bewohner profitieren direkt von der Anlage auf dem eigenen Dach.

„Das bestehende Mieterstrommodell funktioniert an sich, es gibt viele Anbieter auf dem Markt“

Originalstelle, Naturstrom AG

Stärkere Berücksichtigung von Mehrfamilienhäusern in der PV-Strategie ist zu begrüßen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Dass der Entwurf der Photovoltaik-Strategie 2023 Mehrfamilienhäuser beim PV-Ausbau stärker in den Blick nimmt, ist unabdingbar und sehr zu begrüßen.

„Dass Mehrfamilienhäuser beim Photovoltaikausbau endlich stärker in den Blick genommen werden, ist unabdingbar und sehr zu begrüßen.“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined a value judgment (welcoming the stronger focus on multi-family buildings) with a separate, checkable claim about Mieterstrom's potential; split and made standalone by naming the PV strategy draft.

Balkonkraftwerke erleichtern 2 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Größere PV-Potenziale liegen in anderen Segmenten als Balkonsolar

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die größeren energetischen Potenziale der Photovoltaik liegen nach Einschätzung der Stellungnahme eher in anderen Segmenten als bei Balkonsolar.

„auch wenn die größeren energetischen Potenziale eher in den anderen Segmenten liegen.“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Bewertung (Maßnahmen begrüßt, sinnvoller Beitrag) und die überprüfbare Potenzialaussage (größere Potenziale in anderen Segmenten) sind unabhängig voneinander akzeptier- oder ablehnbar.

Maßnahmen zu Balkonkraftwerken grundsätzlich begrüßt

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 4 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die einreichende Person unterstützt alle in der PV-Strategie geplanten Maßnahmen zur Nutzung von Balkonkraftwerken.

„Die skizzierten Maßnahmen begrüßen wir.“

Originalstelle, Naturstrom AG

Netzanschlüsse beschleunigen 9 Argumente, 5 davon auf der Landkarte

Duldungspflicht für Anschlussleitungen umsetzen, auch für Windparks

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Duldungspflicht für Anschlussleitungen ist sinnvoll und soll umgesetzt werden, nicht nur bei Solarprojekten, sondern auch bei Windparks.

„Die Duldungspflicht für Anschlussleitungen ist sinnvoll und sollte umgesetzt werden“

Originalstelle, Naturstrom AG

Standardisierte Anschlussbedingungen können Netzanschlüsse beschleunigen

Aus einer Textstelle herausgelöst, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Standardisierung der technischen Anschlussbedingungen im Handlungsfeld Netzanschlüsse der PV-Strategie kann nach Ansicht der Einreichung zu einer Beschleunigung bei Netzanschlüssen führen.

„Auch die Standardisierung der technischen Anschlussbedingungen kann zu einer Beschleunigung im Themenfeld Netzanschlüsse führen“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verbindet eine prüfbare Wirkungsaussage (Beschleunigung der Netzanschlüsse) mit einer Unterstützungsbewertung; beide werden getrennt und mit Bezug auf die PV-Strategie standalone formuliert.

Vereinheitlichung der technischen Anschlussbedingungen (TAB) begrüßt, überfällig

Dasselbe Argument hat auch ENVIRIA Energy Holding GmbH vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Einreichenden begrüßen das Vorhaben der Bundesregierung, die technischen Anschlussbedingungen (TAB) zu vereinheitlichen und die Anforderungen der Netzbetreiber zu überprüfen, und halten eine Standardisierung für überfällig.

„Auch die Standardisierung der technischen Anschlussbedingungen kann zu einer Beschleunigung im Themenfeld Netzanschlüsse führen und wird unterstützt.“

Originalstelle, Naturstrom AG

Externe Akteure am Netzausbau beteiligen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Als Lösung sollten externe Akteure wie Anlagenbetreiber beim Netzausbau eingebunden werden.

„auch externe Akteure, etwa die Anlagenbetreiber, beim Netzausbau mit ins Boot zu holen“

Originalstelle, Naturstrom AG

Netzanschlüsse könnten zur Engstelle werden, Netzbetreiberkapazitäten reichen nicht

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Netzanschlüsse könnten trotz der BMWK-Bemühungen eine entscheidende Engstelle des Ausbaus werden, weil die bisherigen Kapazitäten der Netzbetreiber für den nötigen Netzausbau nicht ausreichen.

„Die bisherigen Kapazitäten der Netzbetreiber sehen wir für den erforderlichen Netzausbau als nicht ausreichend an.“

Originalstelle, Naturstrom AG

§ 20 Abs. 1d EnWG: virtueller Netzverknüpfungspunkt ab 2025 ermöglichen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle.

So steht es jetzt: Die Stellungnahme schlägt vor, § 20 Abs. 1d EnWG so zu ändern, dass bei Kundenanlagen spätestens ab 2025 neben dem Summenzähler auch ein virtueller Netzverknüpfungspunkt als Zählpunkt zur Erfassung von Netzbezug und Einspeisung zulässig ist.

„Summenzähler bzw. spätestens ab 2025 virtueller Netzverknüpfungspunkt“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point bundled two separable amendment proposals to § 20 Abs. 1d EnWG (virtual grid connection point; load-profile settlement for non-connected sub-meters); split into one point each, naming the provision.

Kombi-Bonus oder vereinfachte Genehmigung für Solarparks in Windprojekten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die kombinierte Nutzung von Netzanschlüssen durch Solar und Wind könnte durch einen Kombi-Bonus oder durch eine vereinfachte Genehmigung ergänzender Solarparks innerhalb von Windprojekten angereizt werden.

„Dies könnte etwa ökonomisch durch einen Kombi-Bonus angereizt werden oder durch eine vereinfachte Genehmigung von ergänzenden Solarparks innerhalb von Windprojekten.“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine technische Tatsachenbehauptung (komplementäre Einspeiseprofile, bessere Auslastung) mit einem davon unabhängigen Förder-/Genehmigungsvorschlag; beide lassen sich getrennt akzeptieren oder ablehnen.

Schutzwirkungen des § 42a EnWG anderweitig geregelt oder durch Wettbewerb erbracht

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die mit § 42a EnWG angedachten Schutzwirkungen sind entweder schon anderweitig gesetzlich geregelt oder werden ausreichend durch den Wettbewerb im Markt erbracht.

„werden aber entweder schon anderweitig gesetzlich geregelt oder ausreichend durch den Wettbewerb im Markt erbracht“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a policy demand (repeal § 42a EnWG) with a checkable claim (its protections are already covered by other law or by competition). The two are split so a reader can accept or reject each separately.

Solar und Wind ergänzen sich im Einspeiseprofil und lasten Netzanschlüsse besser aus

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bestehende Netzanschlüsse könnten besser ausgelastet werden, indem Solar- und Windanlagen gemeinsam einspeisen, da sich ihre Einspeiseprofile ergänzen.

„bestehende Netzanschlüsse besser auszulasten, etwa durch kombinierte Solar- und Windeinspeisung, die sich im Einspeiseprofil hervorragend ergänzen“

Originalstelle, Naturstrom AG

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine technische Tatsachenbehauptung (komplementäre Einspeiseprofile, bessere Auslastung) mit einem davon unabhängigen Förder-/Genehmigungsvorschlag; beide lassen sich getrennt akzeptieren oder ablehnen.

Akzeptanz und Bürgerenergie stärken 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Energy Sharing steigert Akzeptanz und Ausbau

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Energy Sharing würde Bürgern konkreten Mehrwert und Unabhängigkeit von globalen Märkten bringen, das Eigeninteresse am Ausbau von Solarparks stärken und über gut vernetzte Bürgerenergiegesellschaften akzeptierte Flächen erschließen.

„Energy Sharing könnte so das Eigeninteresse am Ausbau von Solarparks (und“

Originalstelle, Naturstrom AG

Europapolitische Instrumente nutzen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Energy Sharing ist EU-rechtlich geboten

Dasselbe Argument hat auch Germanwatch vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Die Umsetzung von Energy Sharing in Deutschland ist nach Darstellung der Stellungnahme durch EU-Recht vorgeschrieben.

„Durch die ohnehin europarechtlich gebotene Einführung eines Energy Sharing in Deutschland“

Originalstelle, Naturstrom AG

Über den Entwurf hinaus 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Staatliche Ausfallversicherungen/Bürgschaften für PPAs

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Staatliche Ausfallversicherungen oder Bürgschaftsprogramme würden den Hochlauf des PPA-Segments beschleunigen und Ausbauperspektiven außerhalb des EEG stärken.

„Staatliche Ausfallversicherungen oder Bürgschaftsprogramme würden dem Hochlauf des“

Originalstelle, Naturstrom AG