Lagebild / Photovoltaik auf dem Dach erleichtern / Streitfrage
Sollen Kleinanlagen in der Direktvermarktung von der Fernsteuerbarkeitspflicht nach § 10b EEG befreit werden?
Die Fernsteuerbarkeitspflicht nach § 10b EEG soll für Kleinanlagen in der Direktvermarktung entfallen.
BrückeAusgestaltungEin Instrument: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt.
Wer es für richtig hält
- 11 stimmen zuBNE, BSW, BDEW, WWF Deutschland, VEDEC, Naturstrom AG, EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Solar Cluster Baden-Württemberg und 3 Privatpersonen
- 2 lehnen abLumenaza GmbH und Neldnerconsult
- 257 äußern sich nicht
- 8 stimmen zuEnpal B.V. und 7 Privatpersonen
- 0 lehnen ab
- 133 äußern sich nicht
Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.
Was belegt ist und was folgt
Brücke. Beide Lager stimmen zu, aus denselben Gründen. Darauf lässt sich bauen.
Begründungs-Check: Die sichtbaren Gründe beider Lager weisen in dieselbe Richtung. Die Quellen (Enpal, BDEW, Privatperson 231) wollen die Fernsteuerbarkeitspflicht für Kleinanlagen aus demselben Grund lockern: zu hohe Kosten und technische Hürden, die Marktintegration und Ausbau bremsen; die Unterschiede (25 vs. 30 kW, Streichen vs. Absenken) sind nur Detail.
Belege: 4 von 47 zitierten Textstellen nennen Belege: andere Rechtsquelle oder amtliche Stellungnahme (BNE, EnBW Energie Baden-Württemberg AG).
Woher es stammt
46 Argumente aus 15 Stellungnahmen
„Die Anforderung der Fernsteuerbarkeit für Anlagen in der Direktvermarktung gem. § 10b Absatz 1 Nr. 1 b) EEG (Fernsteuerbarkeitspflicht) sollte nicht für kleine Anlagen unter 30 kW installierter Leistung gelten“
„durch die Aufhebung der zwingenden „Sichtbarkeit“ und „Steuerbarkeit“ durch den Direktvermarkter von direkt vermarkteten EEG-Anlagen bis 25 kW(p)“
Befund
Beide Lager tragen diese Forderung: 11 von 13 Organisationen bei den Strategie-Unterstützern mit Flächenöffnung und 8 von 8 bei der Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung stimmen zu, dass die Fernsteuerbarkeitspflicht nach § 10b EEG für Kleinanlagen in der Direktvermarktung entfallen soll. Auch die Begründungen laufen zusammen: Zu hohe Kosten und technische Hürden bremsen Marktintegration und Ausbau, wie Enpal, der BDEW und eine Privatperson übereinstimmend zeigen. Das macht den Punkt zu einer tragfähigen Grundlage für eine Entscheidung. Offen bleibt nur die Ausgestaltung, etwa die Grenze bei 25 oder 30 kW, das Streichen oder bloße Absenken der Pflicht und die Frist für den Nachweis. Diese Details sollte die Entscheidungsebene gesondert festlegen.
Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt
Ein Argument hier stützt „Direktvermarktungsgrenze 100 kW“ (5-mal)
„Direktvermarktungsgrenze 100 kW“ stützt diese Streitfrage (4-mal)
Ein Argument hier bezweifelt die Machbarkeit von „Ausbauziele zu niedrig“
Ein Argument hier stützt „215 GW bis 2030 erreichbar“
„Speicher zu wenig berücksichtigt“ stützt diese Streitfrage
„Eigenverbrauch vor Systemdienlichkeit“ stützt diese Streitfrage
„Zusammenfassung nur am Netzanschlusspunkt“ stützt diese Streitfrage
„Netzdienliches Verhalten fördern“ stützt diese Streitfrage
Ein Argument hier stützt „Zusammenfassung nur am Netzanschlusspunkt“
Prüfpfad
Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Zielkonflikt-Frage auf: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?
Technische Anforderungen der Direktvermarktung für Kleinanlagen absenken Privatperson 231
Die technischen Anforderungen der Direktvermarktung sollten für Kleinanlagen gesenkt werden, da die technischen Probleme der Smart Meter eine Hürde darstellen; eine Moderne Messeinrichtung sollte genügen.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 231 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Loaded wording ("untragbar") neutralised; claim and direction (lower requirements for small PV systems because of Smart-Meter problems) kept.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 40 % sicher).
„Technische Anforderungen der Direktvermarktung für Kleinanlagen absenken: Die Hürden durch die technischen Probleme der Smart-Meter sind untragbar.“
Fernsteuerbarkeit nach EEG 2023 §10b für Stromverkauf nicht notwendig Privatperson 231
Die technische Regelung zur Fernsteuerbarkeit von PV-Anlagen in § 10b EEG 2023 ist nach Ansicht der Einreichung für den Verkauf von Strom nicht notwendig.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 231 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt bündelte drei unabhängige Aussagen (Notwendigkeit, Verunsicherung der Betreiber, Widerspruch zur Autarkie) in wertender Formulierung; neutral umformuliert und getrennt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 45 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Sie ist für den Verkauf von Strom nicht notwendig“
Fernsteuerbarkeit ist für den Stromverkauf nicht notwendig Privatperson 231
Die Fernsteuerbarkeit ist für den Verkauf von Strom nicht erforderlich.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 231 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 67 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Sie ist für den Verkauf von Strom nicht notwendig“
Preisobergrenze 200 EUR brutto für Fernsteuertechnik bei PV-Anlagen Privatperson 98
Für die Fernsteuerungstechnik (Rundsteuer-Empfänger) an PV-Anlagen soll im EEG eine Preisobergrenze von 200 EUR brutto gelten.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 98 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two separable demands on remote-control technology: a 200 EUR gross price cap and cost-free operation with no other costs. Each is now its own point, with the PV remote-control context named.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 26 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 60 % sicher).
„Angemessene Preisobergrenze in Höhe von 200 EUR brutto“
Viele Anlagen werden wegen der 25-kW-Grenze kleiner gebaut als möglich Privatperson 98
Nach Darstellung der Stellungnahme werden viele Photovoltaikanlagen wegen der Fernsteuerungsgrenze unter 25 kW gebaut, obwohl mehr Leistung installiert werden könnte.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 98 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined an operators' fear, a claim about how rarely remote control is used, and a causal claim about plants built below 25 kW; each can be accepted independently. The loaded verb "schreckt ab" is replaced with neutral wording.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 81 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
„Viele Anlagen werden deshalb sogar kleiner als 25,0 kW gebaut obwohl mehr Leistung installiert werden könnte.“
Betreiber befürchten Abschaltung bei Fernsteuerbarkeit ab 25 kW Privatperson 98
Nach Darstellung der Stellungnahme befürchten Anlagenbetreiber, dass ihre Anlage ab der Fernsteuerbarkeitsgrenze von 25 kW willkürlich und unkontrolliert abgeschaltet wird.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 98 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined an operators' fear, a claim about how rarely remote control is used, and a causal claim about plants built below 25 kW; each can be accepted independently. The loaded verb "schreckt ab" is replaced with neutral wording.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 35 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„Betreiber haben Angst, dass ihre Anlage willkürlich und unkontrolliert abgeschaltet wird.“
Fernsteuerbarkeitsnachweis: Frist von 6 Monaten nach Inbetriebnahme Solar Cluster Baden-Württemberg
Der Nachweis der Fernsteuerbarkeit bei Solarparks in der Direktvermarktung soll mit einer realistischen Frist von 6 Monaten nach Inbetriebnahme erbracht werden können.
- Aus der Stellungnahme von Solar Cluster Baden-Württemberg e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two independent demands (a 6-month deadline for the proof, and abolishing or reducing the penalty); each is now a standalone point naming the remote-controllability proof in direct marketing.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 73 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 70 % sicher).
„Der Nachweis für die Fernsteuerbarkeit muss daher mit realistischen Fristen (6 Monate nach Inbetriebnahme)“
Pönale bei fehlendem Fernsteuerbarkeitsnachweis übersteigt Einspeisevergütung Solar Cluster Baden-Württemberg
Wenn bei Inbetriebnahme kein Nachweis der Fernsteuerbarkeit durch den Direktvermarkter vorliegt, fallen laut Einreichung 10 €/kW/Monat an, bei einem 10-MW-Solarpark 100.000 € monatlich, und das sei mehr als die monatlichen Einspeisevergütungserlöse.
- Aus der Stellungnahme von Solar Cluster Baden-Württemberg e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt mischte eine prüfbare Rechenaussage (Pönale vs. Einspeisevergütung) mit der wertenden Formulierung „prohibitiv hoch"; getrennt in die Tatsachenbehauptung und die Forderung nach Abschaffung/Senkung, jeweils neutral formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
„Das ist mehr, als durch Einspeisevergütung monatlich zu erlösen ist.“
Pönale für fehlenden Fernsteuerbarkeitsnachweis abschaffen oder deutlich senken Solar Cluster Baden-Württemberg
Die Pönale für den fehlenden Fernsteuerbarkeitsnachweis in der Direktvermarktung soll vorzugsweise ganz abgeschafft, mindestens aber auf eine angemessene Höhe (0,10 €/kW) gesenkt werden.
- Aus der Stellungnahme von Solar Cluster Baden-Württemberg e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt mischte eine prüfbare Rechenaussage (Pönale vs. Einspeisevergütung) mit der wertenden Formulierung „prohibitiv hoch"; getrennt in die Tatsachenbehauptung und die Forderung nach Abschaffung/Senkung, jeweils neutral formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
„Die Pönale ist vorzugsweise komplett abzuschaffen, zumindest auf eine angemessene Höhe (0,10 €/kW) anzupassen.“
Pönale bei fehlendem Fernsteuerbarkeitsnachweis abschaffen oder auf 0,10 €/kW senken Solar Cluster Baden-Württemberg
Die Pönale bei fehlendem Fernsteuerbarkeitsnachweis in der Direktvermarktung soll vorzugsweise abgeschafft, mindestens aber auf 0,10 €/kW gesenkt werden.
- Aus der Stellungnahme von Solar Cluster Baden-Württemberg e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two independent demands (a 6-month deadline for the proof, and abolishing or reducing the penalty); each is now a standalone point naming the remote-controllability proof in direct marketing.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 86 % sicher).
„Die Pönale ist vorzugsweise komplett abzuschaffen, zumindest auf eine angemessene Höhe (0,10 €/kW) anzupassen.“
Pönale führt zu monatelang nicht in Betrieb genommenen Anlagen Solar Cluster Baden-Württemberg
Wegen der Pönale und weil Direktvermarkter die komplexe Fernsteuerbarkeit oft nicht zeitnah nachweisen können, werden fertige Anlagen über Monate nicht in Betrieb genommen.
- Aus der Stellungnahme von Solar Cluster Baden-Württemberg e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 77 % sicher).
„Folge ist, dass fertige Anlagen über Monate nicht in Betrieb genommen werden.“
§ 10b EEG für Direktvermarktung von Anlagen bis 25 kW baldmöglichst anpassen EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Nach Ansicht der EnBW sollten die technischen Anforderungen nach § 10b EEG an die Direktvermarktung für Anlagen bis 25 kW so schnell wie möglich angepasst werden, um Rechtssicherheit und Planbarkeit für entsprechende Geschäftsmodelle zu schaffen.
- Aus der Stellungnahme von EnBW Energie Baden-Württemberg AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Position des Direktvermarkters als Entscheider und die zeitnahe Änderung von § 10b EEG sind unabhängig voneinander annehmbar oder ablehnbar; zudem wurde der Bezug (EEG, EnBW) ergänzt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 71 % sicher).
„Die technischen Anforderungen nach § 10b EEG an die Direktvermarktung für Anlagen bis 25 kW sollten daher so schnell wie möglich angepasst werden“
Pauschale Steuerungspflicht bei Kleinanlagen ist unverhältnismäßig teuer EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Die pauschale gesetzliche Pflicht zur Implementierung von Steuerungstechnik bei Kleinanlagen in der Direktvermarktung ist nach Ansicht der Stellungnahme nicht zielführend und verursacht Kosten ohne Mehrwert.
- Aus der Stellungnahme von EnBW Energie Baden-Württemberg AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage über den tatsächlichen Bedarf der Direktvermarkter ist eine prüfbare Tatsachenbehauptung; die Bewertung der Pflicht als nicht zielführend und kostenverursachend ohne Mehrwert ist ein Werturteil.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„ist die pauschale gesetzliche Verpflichtung zur kostenintensiven Implementierung dieser Steuerungstechnik alles andere als zielführend und verursacht Kosten ohne Mehrwert“
Schnelle Anpassung schafft Rechtssicherheit für Geschäftsmodelle EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Eine rasche Anpassung der technischen Anforderungen nach § 10b EEG für Anlagen bis 25 kW würde Rechtssicherheit und Planbarkeit für Direktvermarktungs-Geschäftsmodelle schaffen.
- Aus der Stellungnahme von EnBW Energie Baden-Württemberg AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„um in diesem Punkt Rechtssicherheit und damit Planbarkeit für entsprechende Geschäftsmodelle im Markt zu schaffen.“
EEG-Ausschließlichkeitsprinzip drängt Speicherbetreiber in sonstige Direktvermarktung EnBW Energie Baden-Württemberg AG, BNE
Nach Ansicht der Einreichung entfällt für Strom aus der PV-Anlage, der in einem auch mit Netzstrom (Graustrom) beladenen Speicher zwischengespeichert wurde, wegen des Ausschließlichkeitsprinzips im EEG die EEG-Vergütung, sodass Betreiber diesen Strom in der sonstigen Direktvermarktung vermarkten und dafür zunächst in Fernsteuerbarkeit und Ist-Einspeisung investieren müssen.
- Aus der Stellungnahme von EnBW Energie Baden-Württemberg AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, nicht neutral formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Rewritten to name the EEG Ausschließlichkeitsprinzip and the storage context, and to replace the loaded wording ("gedrängt", "kostspielig") with a neutral description while keeping the claim's direction.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (88 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 72 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 64 % sicher).
„Der Anlagenbetreiber ist daher gezwungen, seinen ursprünglich förderfähigen Strom über die sonstige Direktvermarktung zu vermarkten“
„Aufgrund des im EEG verankerten soge-nannten Ausschließlichkeitsprinzips gilt der Stromspeicher, in dem auch (Grau-)Strom aus dem Netz zwischenspeichert wird, nicht mehr als Erneuerbare-Energien-Anlage.“
Direktvermarkter soll Fernsteuerbarkeit bei Anlagen bis 25 kW selbst regeln EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Nach Ansicht der EnBW soll allein der Direktvermarkter entscheiden, ob er für Anlagen bis 25 kW eine Fernsteuerbarkeit benötigt, und dies vertraglich mit seinem Kunden regeln, statt dass das EEG sie pauschal vorschreibt.
- Aus der Stellungnahme von EnBW Energie Baden-Württemberg AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Position des Direktvermarkters als Entscheider und die zeitnahe Änderung von § 10b EEG sind unabhängig voneinander annehmbar oder ablehnbar; zudem wurde der Bezug (EEG, EnBW) ergänzt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Es sollte daher allein dem Direktvermarkter obliegen zu entscheiden, inwiefern er für die Umsetzung des Direktvermarktungsvertrags mit seinem Kunden eine Fernsteuerbarkeit benötigt“
Absenkung technischer Anforderungen der Direktvermarktung als Maßnahme formulieren EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Die Absenkung der technischen Anforderungen an die Direktvermarktung für Kleinanlagen sollte schon jetzt als konkrete Maßnahme formuliert und im Solarpaket 1 umgesetzt werden, statt nur „in Prüfung“ zu sein.
- Aus der Stellungnahme von EnBW Energie Baden-Württemberg AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 69 % sicher).
„regen wir dringend an, dieses Thema bereits zum aktuellen Zeitpunkt als konkrete Maßnahme zu formulieren und bereits im Solarpaket 1 für eine Umsetzung vorzusehen“
Direktvermarkter brauchen bei Kleinanlagen meist keine Steuerungstechnik EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Nach Darstellung der Stellungnahme benötigen Direktvermarkter die nach § 10b EEG vorgeschriebenen technischen Einrichtungen zur Fernsteuerbarkeit bei Kleinanlagen in der Regel nicht.
- Aus der Stellungnahme von EnBW Energie Baden-Württemberg AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage über den tatsächlichen Bedarf der Direktvermarkter ist eine prüfbare Tatsachenbehauptung; die Bewertung der Pflicht als nicht zielführend und kostenverursachend ohne Mehrwert ist ein Werturteil.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Da die Direktvermarkter in der Regel solche technischen Einrichtungen bei Kleinanlagen gar nicht benötigen“
Fernsteuerpflicht nach § 10b EEG für Kleinanlagen in Direktvermarktung unbegründet EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Dass Kleinanlagen bis 25 kW sonst keine Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber bieten müssen, spricht aus Sicht der Einreichung noch stärker gegen die Fernsteuerpflicht nach § 10b EEG in der Direktvermarktung.
- Aus der Stellungnahme von EnBW Energie Baden-Württemberg AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischt eine prüfbare Rechtsaussage (§ 9 EEG) mit einer Wertung zur Pflicht nach § 10b EEG; beide wurden getrennt und mit Bezug auf die Normen standalone formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Dies gilt umso mehr, als dass Kleinanlagen bis 25 kW gemäß § 9 EEG auch ansonsten nicht dazu verpflichtet sind“
Kleinanlagen bis 25 kW: nach § 9 EEG keine Fernsteuerbarkeit für Netzbetreiber EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Nach § 9 EEG sind Photovoltaik-Kleinanlagen bis 25 kW außerhalb der Direktvermarktung nicht verpflichtet, dem Netzbetreiber eine Fernsteuerbarkeit zu ermöglichen.
- Aus der Stellungnahme von EnBW Energie Baden-Württemberg AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischt eine prüfbare Rechtsaussage (§ 9 EEG) mit einer Wertung zur Pflicht nach § 10b EEG; beide wurden getrennt und mit Bezug auf die Normen standalone formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 48 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
„Kleinanlagen bis 25 kW gemäß § 9 EEG auch ansonsten nicht dazu verpflichtet sind, eine Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber zu ermöglichen.“
§ 10b EEG verpflichtet auch Kleinstanlagen zu Fernsteuerbarkeit EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Nach § 10b EEG müssen alle Anlagen in der Direktvermarktung unabhängig von ihrer Größe Fernsteuerbarkeit und Abruf der Ist-Einspeisung ermöglichen, auf Kosten des Anlagenbetreibers.
- Aus der Stellungnahme von EnBW Energie Baden-Württemberg AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„unabhängig von ihrer Größe nach § 10b EEG dazu verpflichtet, die jederzeitige Ermöglichung einer Fernsteuerbarkeit und die Abrufung der Ist-Einspeisung für den Direktvermarkter zu gewährleisten.“
Proprietäre Steuerlösungen übergangsweise zulassen prüfen 50Hertz Transmission GmbH
Es sollte geprüft werden, proprietäre Steuerungslösungen für einen Übergangszeitraum zuzulassen, sonst könnten Flexibilitäten jahrelang ungenutzt bleiben; mindestens ist die Rechtsunsicherheit zu beenden.
- Aus der Stellungnahme von 50Hertz Transmission GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 28 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 56 % sicher).
„Ansonsten könnten vorhandene Flexibiltäten auf Jahre ungenutzt bleiben.“
Befreiung kleiner Anlagen setzt Smart-Meter-Rollout-Kapazität frei Enpal B.V.
Die Befreiung von Anlagen unter 30 kW von der Fernsteuerbarkeitspflicht in der Direktvermarktung würde Kapazitäten im Smart-Meter-Rollout dort freisetzen, wo Fernsteuerbarkeit gebraucht wird.
- Aus der Stellungnahme von Enpal B.V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point bundled three independently assessable effects (smart-meter capacity, cost reduction, administrative burden); split into one point per claim.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„würde wichtige Kapazitäten für den Smart-Meter-Rollout dort freisetzen, wo Fernsteuerbarkeit wirklich gebraucht wird“
Fernsteuerbarkeitspflicht für Anlagen unter 30 kW streichen Enpal B.V.
Die Fernsteuerbarkeitspflicht nach § 10b Abs. 1 Nr. 1 b) EEG sollte für Direktvermarktungsanlagen unter 30 kW entfallen.
- Aus der Stellungnahme von Enpal B.V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Die Anforderung der Fernsteuerbarkeit für Anlagen in der Direktvermarktung gem. § 10b Absatz 1 Nr. 1 b) EEG (Fernsteuerbarkeitspflicht) sollte nicht für kleine Anlagen unter 30 kW installierter Leistung gelten“
Marktintegration auch kleinerer Anlagen, dafür einfachere Technikanforderungen Naturstrom AG
Die Marktintegration erneuerbarer Strommengen soll perspektivisch auch Anlagen unter 100 kW umfassen; dafür braucht es vereinfachte technische Anforderungen, etwa begrenzte Smart-Meter-Vorgaben und Steuerbarkeit nur auf Verlangen des Dienstleisters.
- Aus der Stellungnahme von Naturstrom AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 42 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 64 % sicher).
„eine Steuerungsmöglichkeit“
Einzelanlagen-Regelpflicht behindert intelligente Verbrauchsmodelle VEDEC
Die Pflicht zur Fernregelung jeder einzelnen Erzeugungsanlage ist ein großes Hindernis für bedarfsabhängige Verbrauchsmodelle am Ort der Erzeugung.
- Aus der Stellungnahme von VEDEC – Verband für Energiedienstleistungen, Effiezienz und Contracting e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 37 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Für das Etablieren intelligenter bedarfsabhängiger Verbrauchsmodelle am Ort der Erzeugung ist das ein großes Hindernis.“
Direktvermarktungspflicht verlangt den Einsatz von Fernwirksteuertechnik VEDEC
Ab dem Greifen der Direktvermarktungspflicht muss nach Aussage der Einreichung Fernwirksteuertechnik eingesetzt werden, die als teuer bezeichnet wird.
- Aus der Stellungnahme von VEDEC – Verband für Energiedienstleistungen, Effiezienz und Contracting e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Tatsachenbehauptung (Fernwirktechnik ist ab Direktvermarktungspflicht einzusetzen, teuer) und die Forderung (Grenze auf 500 kW anheben) sind unabhängig voneinander bewertbar; die Wertung „erzwingt/Kostenfaktor" wird neutral formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
„Ab dem Greifen der Direktvermarktungspflicht ist teure Fernwirksteuertechnik einzusetzen.“
Bestandsschutz für verbaute Fernsteuerbarkeitstechnik Lumenaza GmbH
Für heute verbaute Fernsteuerbarkeitstechnik soll Bestandsschutz gelten, um doppelten Personalaufwand und massenhaften Elektroschrott zu vermeiden.
- Aus der Stellungnahme von Lumenaza GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 39 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
„sollte ein Bestandsschutz für die heute verbaute Technik eingeführt werden“
Unsicherheit über Fristen zum Nachweis der Fernsteuerbarkeit bei Wechsel Lumenaza GmbH
Im Markt besteht Verunsicherung über die Fristen zum Nachweis der Fernsteuerbarkeit beim Wechsel des Direktvermarkters, weil der neue Direktvermarkter die Technik erst nach Vertragsbeginn umbauen kann.
- Aus der Stellungnahme von Lumenaza GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 77 % sicher).
„Eine große Verunsicherung besteht im Markt bzgl. der Fristen zum Nachweis der Fernsteuerbarkeit“
Frist von z. B. 6 Wochen für Fernsteuerbarkeitsnachweis nach Wechsel Lumenaza GmbH
Nach einem Wechsel des Direktvermarkters (und ähnlich bei anderen Wechseln der Vergütungsform) soll explizit eine Frist von etwa 6 Wochen für den Fernsteuerbarkeitsnachweis eingeräumt werden.
- Aus der Stellungnahme von Lumenaza GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 88 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 66 % sicher).
„Es sollte explizit eine Frist von z. B. 6 Wochen nach dem erfolgten Wechsel einge-“
Steuerbarkeitsanforderung für Kleinanlagen beibehalten Lumenaza GmbH
Die technischen Anforderungen der Direktvermarktung für Kleinanlagen, insbesondere die Steuerbarkeit, sollen nicht abgesenkt werden.
- Aus der Stellungnahme von Lumenaza GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„die Anforderung der Steuerbarkeit von PV-Anlagen beizubehalten“
Befreiung von Fernsteuerbarkeit bis 25 kWp stärkt Direktvermarktung nicht Lumenaza GmbH
Eine Befreiung von der Fernsteuerbarkeitspflicht für Anlagen bis 25 kWp würde die Direktvermarktung nicht stärken.
- Aus der Stellungnahme von Lumenaza GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Eine Befreiung von der Pflicht zur Fernsteuerbarkeit in der Direktvermarktung für Anlagen bis 25 kWp ist daher keine Maßnahme, die die Direktvermarktung stärken würde.“
„Erklärung zur Fernsteuerbarkeit“ und „Einbaubeleg“ bei Protokoll abschaffen Lumenaza GmbH
Lumenaza schlägt vor, die Dokumente „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit“ und „Einbaubeleg“ für obsolet zu erklären, sobald ein Fernsteuerbarkeitsprotokoll als Nachweis vorliegt.
- Aus der Stellungnahme von Lumenaza GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Passagenthema (Netzanschluss, Entbürokratisierung) gehört zur Konsultation. Die Aussage vermischte einen Vorschlag mit einer Tatsachenbehauptung und war ohne Kontext unklar, daher in zwei eigenständige Punkte aufgeteilt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 40 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 54 % sicher).
„Konkret schlagen wir vor, die Dokumente „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit“ sowie den „Einbaubeleg“ für obsolet zu erklären, sobald ein Fernsteuerbarkeitsprotokoll als Nachweis der Fernsteuerbarkeit vorliegt.“
Zusatzformulare zur Fernsteuerbarkeit abschaffen Lumenaza GmbH
Die Dokumente „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit“ und „Einbaubeleg“ sollten für obsolet erklärt werden, sobald ein Fernsteuerbarkeitsprotokoll vorliegt.
- Aus der Stellungnahme von Lumenaza GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 48 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 61 % sicher).
„Konkret schlagen wir vor, die Dokumente „Erklärung zur Fernsteuerbarkeit“ sowie den „Einbaubeleg“ für obsolet zu erklären, sobald ein Fernsteuerbarkeitsprotokoll als Nachweis der Fernsteuerbarkeit vorliegt.“
Fernsteuerbarkeit per Marktkommunikation statt Protokoll als Standardnachweis Lumenaza GmbH
Lumenaza schlägt für die Anmeldung in die Direktvermarktung vor, das Fernsteuerbarkeitsprotokoll in einem zweiten Schritt als Standardnachweis entfallen zu lassen; stattdessen meldet der Direktvermarkter die Fernsteuerbarkeit per standardisierter Marktkommunikation dem Netzbetreiber, und das Protokoll wird nur noch für Auditierungen verlangt.
- Aus der Stellungnahme von Lumenaza GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Point lacked context (who proposes, for which procedure); rewritten to name Lumenaza, the Direktvermarktung registration and the Fernsteuerbarkeitsprotokoll.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 82 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 82 % sicher).
„Alternativ sollte der Direktvermarkter das Funktionieren der Fernsteuerbarkeit per standardisierter Marktkommunikation dem Netzbetreiber melden.“
EEG-Kleinstanlagensegment mit Befreiung von Pflichten WWF Deutschland
Ein Kleinstanlagen-Segment im EEG, das kleine PV-Anlagen von Steuerungspflichten und bestimmten technischen Anforderungen befreit, könnte für BKW eine hohe Zubaudynamik entfalten.
- Aus der Stellungnahme von WWF Deutschland zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 63 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
„Ein Segment für Kleinstanlagen im EEG, in welchem klargestellt wird, dass kleine PV- Anlagen von Steuerungspflichten und bestimmten technischen Anforderungen für größere Anlagen befreit sind, könnte für PV-Balkonkraftwerke eine hohe Zubaudynamik entfalten.“
Mehrkosten durch GNDEW-Entwurf zu § 9 EEG für Anlagen ab 25 kW beseitigen SFV
Die im Entwurf des GNDEW vorgesehene Streichung der Unterscheidung in § 9 EEG 2023 zwischen Anlagen von 25 bis 100 kW und über 100 kW würde für Anlagen ab 25 kW die Kosten der Fernsteuerbarkeit um das 3- bis 4-fache erhöhen; diese finanzielle Zusatzbelastung soll beseitigt werden.
- Aus der Stellungnahme von SFV – Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt nannte weder den GNDEW-Entwurf noch die korrekten Leistungsgrenzen (25–100 kW statt 199 kW); er wurde eigenständig verständlich und mit dem Wortlaut der Stellungnahme in Einklang umformuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 52 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 76 % sicher).
„Diese finanzielle Zusatzbelastung gilt es zu beseitigen.“
BDEW: Umsetzung des BDEW-Vorschlags zur Direktvermarktung beschleunigt EE-Ausbau BDEW
Der BDEW erwartet, dass die Umsetzung seines Vorschlags, die zwingende Sichtbarkeit und Steuerbarkeit durch den Direktvermarkter bei direkt vermarkteten EEG-Anlagen bis 25 kW(p) aufzuheben, den Ausbau erneuerbarer Energien durch den Abbau technischer Hürden beschleunigen würde, insbesondere im Zusammenhang mit der MsbG-Novelle und dem geplanten agilen Rollout für Erzeugungsanlagen bis 25 kW.
- Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies auf den \"BDEW-Vorschlag\", ohne ihn zu benennen; die Neufassung nennt den Inhalt (Aufhebung der Sichtbarkeits-/Steuerbarkeitspflicht bis 25 kW(p)) und den Akteur.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
„würde die Umsetzung des BDEW-Vorschlags den weiteren Ausbau von Erneuerbaren Energien durch Abbau technischer Hürden beschleunigen.“
Sichtbarkeit/Steuerbarkeit bei Anlagen bis 25 kW aufheben BDEW
Die zwingende Sichtbarkeit und Steuerbarkeit durch den Direktvermarkter sollte für direkt vermarktete EEG-Anlagen bis 25 kW(p) aufgehoben werden, im Gleichlauf mit dem Rollout intelligenter Messsysteme.
- Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„durch die Aufhebung der zwingenden „Sichtbarkeit“ und „Steuerbarkeit“ durch den Direktvermarkter von direkt vermarkteten EEG-Anlagen bis 25 kW(p)“
Fernsteuerung auf Nebengebäuden bei Unzumutbarkeit entfallen Privatperson 3
Auf Nebengebäuden soll bei Wechselrichtern auf Fernsteuerung verzichtet werden können, wenn eine Datenleitung unzumutbar ist (z. B. Erdarbeiten); zumutbar ist sie, wenn eine Stromleitung zum Wechselrichter gelegt wird.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 3 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 46 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„Auf Nebengebäuden kann bei Wechselrichter auf Fernsteuerung verzichtet werden sofern eine Datenleitung unzumutbar ist.“
§ 10b EEG streichen, Absatz 3 nach § 9 verschieben BSW
Die technischen Vorgaben zur Direktvermarktung in § 10b EEG sind entbehrlich, weil sie vertraglich geregelt sind und netztechnisch Notwendiges bereits in § 9 sowie im MsbG steht; § 10b sollte gestrichen und Absatz 3 nach § 9 verschoben werden.
- Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 85 % sicher).
„Streichung des § 10b EEG 2023 und Verschieben der Regelung aus Absatz (3) zum § 9.“
Gateway-Pflicht gefährdet Stillstand und Technologieführerschaft BSW
Der BSW befürchtet, dass bei der Steuerung von Anlagen ein Stillstand droht, und hält dies im weltweiten Wettlauf um die Technologieführerschaft im Cleantech-Bereich für nicht länger tragbar.
- Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt bündelte drei unabhängig bewertbare Aussagen (Rollout-Verzögerung, Unmöglichkeit der VK-Anbindung, Stillstand/Wettlauf mit Wertung); neutral und mit Bezug auf Gateway-Pflicht und BSW formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 22 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 85 % sicher).
„Hier droht nach 15 Jahren Stillstand bei der Übermittlung von Messwerten jetzt vergleichbarer Stillstand bei der Steuerung von Anlagen.“
EEG-Änderungen: Anbindung von Bestandsanlagen technisch und wirtschaftlich darstellbar BSW
Bei den EEG-Änderungen muss sichergestellt werden, dass die Anbindung von Bestandsanlagen (Erneuerbare-Energie-Anlagen) an die geforderte Steuerungs- und Kommunikationstechnik technisch und wirtschaftlich darstellbar ist.
- Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two independently acceptable requirements (feasible connection of existing plants; no interim old technology for new plants), so it is split and each is made standalone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 27 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 55 % sicher).
„dass die Anbindung von Bestandsanlagen technisch und wirtschaftlich darstellbar ist“
Steuerbarkeitspflicht für Anlagen bis 25 kW in Direktvermarktung streichen BSW
Die Pflicht, technische Voraussetzungen zur Steuerung von Anlagen bis 25 kW in der Direktvermarktung bereitzustellen, ist nicht sinnvoll, da diese Anlagen in der Praxis auch bei vorhandener Technik nicht aktiv gesteuert werden; zudem führt der agile Rollout zu einer Steuerbox-Nachrüstpflicht.
- Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Das ist nicht sinnvoll, weil diese in der Praxis selbst bei Vorhandensein der Technik nicht aktiv gesteuert werden.“
Fernsteuerbarkeitspflicht erst ab 30 kW BNE
Die Fernsteuerbarkeitspflicht nach § 10b EEG sollte für Anlagen unter 30 kW entfallen, da diese in der Praxis ohnehin nicht gesteuert werden.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 46 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„da in diesem Anlagensegment in der Praxis ohnehin nicht gesteuert werden würden“
Direktvermarktung Kleinanlagen: Vorgaben auf Messung und Bilanzierung beschränken BNE
Die technischen Vorgaben zur Direktvermarktung kleiner Anlagen (7–100 kW) sollten auf Messung und Bilanzierung beschränkt werden; Sichtbarkeit der Anlage reicht, Steuerung bleibt Sache des Direktvermarkters, RLM-Messung entfällt.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
„Die Vorgaben zur Direktvermarktung von dezentralen Energiewende-Technologien sollten sich dabei auf die Messung und Bilanzierung der erzeugten Strommengen beschränken.“