Lagebild / Organisationen / Privatperson 231

Privatperson 231

Privatperson. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 21 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Privatperson 231 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 231 allein steht

Bei 1 Streitfrage urteilt Privatperson 231 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 21 Argumenten stehen 9 auf der Landkarte und 12 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 7 Argumente sind entstanden, weil sie 3 längere Textstellen geteilt hat. 5 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 6 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Die deutschen PV-Hürden sind unnötig

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Hürden, die Deutschland dem Ausbau von Photovoltaik auferlegt hat, sind nach Ansicht der Einreichung unnötig.

„im Vergleich zum Ausland haben wir uns sensationell viele unnötige PV-Hürden auferlegt“

Originalstelle, Privatperson 231

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (viele Hürden im Vergleich zum Ausland) mit einem Werturteil (unnötig); wertende Übertreibung ("sensationell") neutral gefasst.

Geplanter Abbau einzelner PV-Hürden in der PV-Strategie ist zu begrüßen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die in der PV-Strategie 2023 des BMWK vorgesehene Abschaffung einiger Hürden für Photovoltaik wird als positiv bewertet.

„Ihre geplante Abschaffung von einigen dieser Hürden ist löblich“

Originalstelle, Privatperson 231

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet ein Lob für den geplanten Hürdenabbau mit der Einschätzung, er sei unzureichend; beides kann unabhängig voneinander akzeptiert oder abgelehnt werden.

Fernsteuerung widerspricht dem Autarkie- und Unabhängigkeitsgedanken

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Fernsteuerung von PV-Anlagen steht nach Ansicht der Einreichung im Widerspruch zum Gedanken von Autarkie und Unabhängigkeit der Betreiber.

„läuft die Fernsteuerung jeden Autarkie- bzw. Unabhängigkeitsgedanken zuwider“

Originalstelle, Privatperson 231

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte drei unabhängige Aussagen (Notwendigkeit, Verunsicherung der Betreiber, Widerspruch zur Autarkie) in wertender Formulierung; neutral umformuliert und getrennt.

Hürdenabbau der PV-Strategie reicht nicht aus

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der in der PV-Strategie 2023 vorgesehene Abbau von Photovoltaik-Hürden geht nach Ansicht der Stellungnahme bei weitem nicht weit genug.

„geht aber bei weitem nicht weit genug.“

Originalstelle, Privatperson 231

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet ein Lob für den geplanten Hürdenabbau mit der Einschätzung, er sei unzureichend; beides kann unabhängig voneinander akzeptiert oder abgelehnt werden.

Deutschland hat mehr PV-Hürden als das Ausland

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Für Photovoltaik bestehen in Deutschland im Vergleich zum Ausland sehr viele Hürden.

„im Vergleich zum Ausland haben wir uns sensationell viele unnötige PV-Hürden auferlegt“

Originalstelle, Privatperson 231

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (viele Hürden im Vergleich zum Ausland) mit einem Werturteil (unnötig); wertende Übertreibung ("sensationell") neutral gefasst.

Fernsteuerbarkeit (§10b EEG 2023) verunsichert PV-Anlagenbetreiber

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Regelung zur Fernsteuerbarkeit in § 10b EEG 2023 löst nach Darstellung der Einreichung Ängste bei PV-Anlagenbetreibern aus.

„schürt nur Ängste bei den PV-Anlagenbetreibern“

Originalstelle, Privatperson 231

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte drei unabhängige Aussagen (Notwendigkeit, Verunsicherung der Betreiber, Widerspruch zur Autarkie) in wertender Formulierung; neutral umformuliert und getrennt.

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 12 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Moderne Messeinrichtungen öffneten Direktvermarktung für viele Anlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Würden Moderne Messeinrichtungen genügen, wäre die Direktvermarktung sofort für eine große Zahl von PV-Anlagen zugänglich.

„Mit Modernen Messeinrichtungen würden sofort eine große Anzahl von PV-Anlagen der Direktvermarktung zugänglich gemacht werden.“

Originalstelle, Privatperson 231

Fernsteuerbarkeit ist für den Stromverkauf nicht notwendig

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Fernsteuerbarkeit ist für den Verkauf von Strom nicht erforderlich.

„Sie ist für den Verkauf von Strom nicht notwendig“

Originalstelle, Privatperson 231

Fernsteuerbarkeit nach EEG 2023 §10b für Stromverkauf nicht notwendig

Eines von 3 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die technische Regelung zur Fernsteuerbarkeit von PV-Anlagen in § 10b EEG 2023 ist nach Ansicht der Einreichung für den Verkauf von Strom nicht notwendig.

„Sie ist für den Verkauf von Strom nicht notwendig“

Originalstelle, Privatperson 231

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt bündelte drei unabhängige Aussagen (Notwendigkeit, Verunsicherung der Betreiber, Widerspruch zur Autarkie) in wertender Formulierung; neutral umformuliert und getrennt.

Technische Anforderungen der Direktvermarktung für Kleinanlagen absenken

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert.

So steht es jetzt: Die technischen Anforderungen der Direktvermarktung sollten für Kleinanlagen gesenkt werden, da die technischen Probleme der Smart Meter eine Hürde darstellen; eine Moderne Messeinrichtung sollte genügen.

„Technische Anforderungen der Direktvermarktung für Kleinanlagen absenken: Die Hürden durch die technischen Probleme der Smart-Meter sind untragbar.“

Originalstelle, Privatperson 231

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded wording ("untragbar") neutralised; claim and direction (lower requirements for small PV systems because of Smart-Meter problems) kept.

70-Prozent-Kappung für alle Altanlagen abschaffen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die 70-Prozent-Kappung soll für alle Altanlagen entfallen, nicht nur für kleine Anlagen bis 7 kWp.

„Abschaffung der sog. 70-Prozent-Kappung für alle Altanlagen und nicht nur für die kleineren bis 7KWp.“

Originalstelle, Privatperson 231

70-Prozent-Kappung nicht an Smart-Meter-Rollout koppeln

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Die Abschaffung der 70-Prozent-Kappung für Altanlagen sollte nicht vom Smart-Meter-Rollout abhängig gemacht werden, weil dieser aus technischen Gründen noch viele Jahre dauern wird.

„Es wäre fatal hier auf den Smart-Meter-Rollout zu warten.“

Originalstelle, Privatperson 231

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Loaded word 'fatal' replaced with a neutral formulation; the claim and its direction are kept, and the reference to the 70-percent cap is made explicit.

Batteriespeicher zur Netzstabilität freigeben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Nutzung von Heimspeichern zur Netzstabilität soll in den genannten Varianten erlaubt werden, die derzeit nicht zulässig sind.

„Nutzung der Batteriespeicher zur Netzstabilität. Folgendes ist zur Zeit nicht erlaubt und sollte freigegeben werden:“

Originalstelle, Privatperson 231

Heimspeicher mittags laden, abends ins Netz einspeisen erlauben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es soll erlaubt werden, den Heimspeicher mittags mit eigenem Solarstrom zu laden und abends ins Netz einzuspeisen.

„Lade den Heimspeicher Mittags mit eigenem Sonnenstrom und speise ihn Abends von der Batterie ins Netz“

Originalstelle, Privatperson 231

Missbrauchsrisiko „Grauer Strom → Grüner Strom“ bei Eigenbedarfsanlagen vernachlässigbar

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Gefahr, dass grauer Strom als grüner vermarktet wird, ist bei Eigenbedarfsanlagen vernachlässigbar.

„Der denkbare Missbrauch „Grauer Strom -> Grüner Strom“ kann bei Eigenbedarfsanlagen vernachlässigt werden.“

Originalstelle, Privatperson 231

Moderne Messeinrichtung plus Datenlesegerät statt Smart Meter

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für die Direktvermarktung von Kleinanlagen soll eine Moderne Messeinrichtung genügen, ergänzt durch ein vom Direktvermarkter gestelltes Datenlesegerät.

„Technisch sollte hier eine Moderne Messeinrichtung ausreichen. Ein Datenlesegerät könnte vom Direktvermarkter zur Verfügung gestellt werden.“

Originalstelle, Privatperson 231

Netzladung von PV-Heimspeichern rechtlich ermöglichen

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 244 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Heimspeicher für PV-Strom sollen trotz derzeitiger rechtlicher Einschränkungen auch aus dem Netz geladen werden dürfen, etwa mit nachts überschüssigem Windstrom, und dies soll in die PV-Strategie aufgenommen werden.

„Lade Heimspeicher nachts mit günstigen Windstrom und verbrauche den Strom später selber.“

Originalstelle, Privatperson 231

Smart Meter des Netzbetreibers sind für Direktvermarkter unbrauchbar

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen fehlender Live-Daten können Smart Meter des Netzbetreibers vom Direktvermarkter gar nicht genutzt werden.

„Smart Meter vom Netzbetreiber können aufgrund der technischen Probleme (keine Live-Daten...) gar nicht vom Direktvermarkter verwendet werden.“

Originalstelle, Privatperson 231

Netzanschlüsse beschleunigen 3 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Smart-Meter-Rollout dauert aus technischen Gründen noch viele Jahre

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Smart-Meter-Rollout wird allein aus technischen Gründen noch viele Jahre brauchen.

„Dieser wird allein aus technischen Gründen noch viele Jahre in Anspruch nehmen“

Originalstelle, Privatperson 231

Fernsteuerbarkeit nach EEG 2023 §10b streichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die technische Regelung zur Fernsteuerbarkeit in § 10b EEG 2023 soll entfallen.

„EEG 2023 §10b: Die technische Regelung der Fernsteuerbarkeit muss fallen.“

Originalstelle, Privatperson 231

Smart Meter der Netzbetreiber haben technische Probleme, meist RLM-Zähler

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Smart Meter der Netzbetreiber übermitteln keine Live-Daten und haben weitere technische Probleme, weshalb überwiegend RLM-Zähler eingesetzt werden.

„Smart Meter vom Netzbetreiber haben so viele technische Fragezeichen und Problem (keine Übermittlung von Live Daten), dass überwiegend RLM Zähler zum Einsatz kommen.“

Originalstelle, Privatperson 231