Lagebild / Freiflächenanlagen stärker ausbauen / Streitfrage
Soll Freiflächen-PV im Außenbereich nach § 35 BauGB allgemein privilegiert werden?
Freiflächen-PV soll im Außenbereich nach § 35 BauGB allgemein privilegiert werden.
Streit um die AusgestaltungAusgestaltungEin Instrument: wie die Regel aussehen soll, wenn sie kommt.
Wer es für richtig hält
- 25 stimmen zuDUH, EAD, Clearingstelle EEG/KWKG, Naturstrom AG, DIHK, DGRV, German Zero FG Energie, DWAG-Denker & Wulf AG, MIRO, SWU Energie GmbH, 11 weitere Organisationen und 4 Privatpersonen
- 27 lehnen abBNE, BSW, BDEW, ARGE Netz GmbH & Co. KG, Next2Sun AG, WWF Deutschland, ZIA, ZDH, EWS Elektrizitätswerke Schönau eG, RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB, 13 weitere Organisationen und 4 Privatpersonen
- 218 äußern sich nicht
- 22 stimmen zuSFV, Bürgerenergie Mainspitze, ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energie, SPD, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG, ib vogt-GmbH, SPD Klimaforum, Greenvest Solar GmbH, DEG Sonne + Wärme GmbH, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.), 1 weitere Organisationen und 11 Privatpersonen
- 4 lehnen abWindland Energieerzeugungs GmbH, AgroSolar Europe GmbH, Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld und BürgerEnergie Stuttgart eG
- 115 äußern sich nicht
Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.
Was belegt ist und was folgt
Streit um die Ausgestaltung. Die Lager streiten, wie die Regel aussehen soll: Fristen, Grenzen, Ausnahmen. Das ist Verhandlungssache.
Belege: 17 von 229 zitierten Textstellen nennen Belege: Beispiel aus der Praxis, andere Rechtsquelle oder amtliche Stellungnahme, Studie oder Gutachten (Privatperson 224, Regionale Planungsgemeinschaft Harz, Privatperson 59, Innosun GmbH, Greenvest Solar GmbH, SWU Energie GmbH, Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklung, BBS, HEBERGER GmbH, DUH, RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB, SFV, BNE).
Woher es stammt
201 Argumente aus 84 Stellungnahmen
„PV-Freiflächenanlagen müssen wie Windkraftanlage privilegiert werden!“
„Die Flächen sollten, wie auch bei der Windkraft, im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB grundsätzlich privilegiert werden.“
Befund
Hier streiten die Lager nicht über das Ob, sondern über das Wie: Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen 22 von 26 Organisationen einer allgemeinen Privilegierung zu, im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ nur 25 von 52. Die Befürworter wollen Freiflächen-PV wie Windkraft in § 35 BauGB aufnehmen. Die Zurückhaltenden verweisen auf Planungshoheit der Kommunen, Regionalplanung und Naturschutz (BfN, Regionalplanung). Die Eingaben nennen mehrere Gestaltungsoptionen: Beschränkung auf die EEG-Flächenkulisse oder vorbelastete Flächen und Konversionsflächen, Größengrenzen (etwa 3 MW, 6 ha oder 10 ha), Ausnahme von Schutzgebieten, Kopplung an Biodiversitätskriterien sowie eine nur nachrangige Privilegierung mit kommunalen Flächenbeiträgen (BDEW, Stiftung Umweltenergierecht). Ein Mittelweg liegt erkennbar bei einer begrenzten Privilegierung auf vorbelasteten Flächen mit Schutzgebieten als Tabu. Das ist eine Frage der Ausgestaltung, die die Entscheidungsebene verhandeln muss; ein Gutachten klärt sie nicht.
Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt
„Bauleitplanung bremst den Ausbau“ stützt diese Streitfrage (50-mal)
„Vereinfachte Bauleitplanung statt Privileg“ nennt eine Alternative dazu (22-mal)
Ein Argument hier stützt „Agri-PV im Außenbereich privilegieren“ (18-mal)
Ein Argument hier stützt „Privilegierung gefährdet Akzeptanz“ (17-mal)
„Vorrang für versiegelte Flächen“ stützt diese Streitfrage (16-mal)
Ein Argument hier stützt „Vereinfachte Bauleitplanung statt Privileg“ (16-mal)
Ein Argument hier stützt „Bauleitplanung bremst den Ausbau“ (15-mal)
„Privilegierung gefährdet Akzeptanz“ stützt diese Streitfrage (15-mal)
„Agri-PV im Außenbereich privilegieren“ stützt diese Streitfrage (14-mal)
„Vereinfachte Bauleitplanung statt Privileg“ stützt diese Streitfrage (10-mal)
Prüfpfad
Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Zielkonflikt-Frage auf: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?
PV auf versiegelter Landebahn im Außenbereich nach §35 BauGB abgelehnt Privatperson 224
Eine Bauvoranfrage für eine Photovoltaikanlage auf einer ehemaligen betonierten Landebahn im Außenbereich wurde nach §35 BauGB abgelehnt, weil die Gemeinde die Fläche nicht für Photovoltaik ausweist.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 224 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Originalfassung mischte Tatsachen mit einer wertenden Gegenüberstellung und war in sich unklar; aufgeteilt in das PV-Genehmigungsproblem und den vom Verfasser gezogenen Vergleich, neutral formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 61 % sicher).
„Die Bauvoranfrage wurde mit der Begründung auf §35 BauGB (Außenbereich) abgelehnt“
PV auf stillgelegten Landebahnen im Außenbereich scheitert an §35 BauGB Privatperson 224
Photovoltaikanlagen auf stillgelegten, befestigten Landebahnen im Außenbereich können nach §35 BauGB nicht genehmigt werden, solange die Gemeinde diese Flächen nicht für Photovoltaik ausweist.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 224 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war eine persönliche Einzelfallschilderung mit identifizierenden Details; der substanzielle Kern (Genehmigungshindernis nach §35 BauGB für PV auf versiegelten Flächen im Außenbereich) wird allgemein und neutral formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 56 % sicher).
„Die Bauvoranfrage wurde mit der Begründung auf §35 BauGB (Außenbereich) abgelehnt“
Bauvoranfrage für PV auf Landebahn abgelehnt Privatperson 224
Die Bauvoranfrage für eine PV-Anlage auf der ca. 3000 qm großen Landebahn wurde vom Landkreis unter Verweis auf §35 BauGB abgelehnt.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 224 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 83 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 70 % sicher).
„Die Bauvoranfrage wurde mit der Begründung auf §35 BauGB (Außenbereich) abgelehnt“
Keine Privilegierung von Freiflächen-PV MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen), Regionale Planungsgemeinschaft Harz, Solar Cluster Baden-Württemberg, BNE
Freiflächen-PV sollte nicht im Außenbereich privilegiert werden und über die Bauleitplanung laufen.
- Aus der Stellungnahme von MdL Gregor Kaiser (Landtag von Nordrhein-Westfalen) zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Regionale Planungsgemeinschaft Harz (84 % sicher), Solar Cluster Baden-Württemberg e. V. (58 % sicher), BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (54 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 79 % sicher).
„FFPV sollte eigentlich nicht privilegiert werden“
„In der Regel sind PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) nicht privilegiert.“
„die Bauleitplanung als primäres Steuerungselement für die Entwicklung von FFPV beizubehalten und die Privilegierung folglich nur für Ausnahmebereiche zu definieren“
„Es sollte keine weitere Schwächung der Einflussmöglichkeiten von Gemeinden durch eine Außenbereichsprivilegierung geben.“
Überragendes öffentliches Interesse im BauGB verankern Energiekontor AG, BNE
Das überragende öffentliche Interesse an PV soll in Genehmigungsprozessen betont und zusätzlich im BauGB aufgenommen werden.
- Aus der Stellungnahme von Energiekontor AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (51 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 74 % sicher).
„Betonung des überragenden öffentlichen Interesses im Rahmen der Genehmigungsprozesse und zusätzliche Aufnahme im BauGB“
„Aufnahme des überragenden öffentlichen Interesses des EE-Ausbaus ins BauGB“
Keine weitere Privilegierung von Freiflächen-PV, die nicht Agri-PV ist Privatperson 51
Freiflächen-Photovoltaik, die keine Agri-PV nach DIN SPEC 91434 ist, soll nach Ansicht der Einreichung in Punkt 3.1 der PV-Strategie über die bestehende Flächenkulisse hinaus nicht weiter privilegiert werden.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 51 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Point referred to \"FFPV\"/\"Nicht-Agri-PV\" without context; rewritten to name the instrument (PV-Strategie, Punkt 3.1) and spell out the abbreviation, keeping the claim's direction.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 76 % sicher).
„ist über die bestehende Flächenkulisse nicht weiter zu privilegieren“
Flächenkulisse für Freiflächen-PV in EEG und § 35 BauGB gleichstellen Privatperson 51
Für Freiflächen-Photovoltaik soll die Flächenkulisse im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die in § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) einander gleichgestellt werden, ohne die bestehende Flächenkulisse darüber hinaus weiter zu privilegieren.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 51 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies ohne Kontext auf "Flächenkulisse"; jetzt sind Gegenstand (Freiflächen-PV) und Regelwerke (EEG, § 35 BauGB) benannt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 77 % sicher).
„Jedoch sollte eine Gleichstellung der Flächenkulisse zwischen EEG und §35 BauGB erfolgen.“
Befristete Rechtevergabe im Baugesetzbuch ermöglichen Privatperson 107
Das Baugesetzbuch muss für Solarenergie-Freiflächenanlagen eine zeitlich befristete Vergabe von Flächenrechten ermöglichen.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 107 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 36 % sicher).
„zwingend die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Vergabe von“
BauGB macht Solar-Sondergebiete außerhalb der EEG-Kulisse dauerhaft Privatperson 107
Da das BauGB nur permanente Nutzungen kennt, entstehen für Solarenergie-Freiflächenanlagen außerhalb der EEG-Kulisse im Außenbereich dauerhafte Sondergebiete, die ihren Status auch nach Ende der Photovoltaik- oder Solarthermienutzung behalten.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 107 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne Kontext unklar (EEG-Kulisse, Sondergebiete); jetzt wird das BauGB als Ursache und der Bezug auf Solarenergie-Freiflächenanlagen benannt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 36 % sicher).
„Dies führt außerhalb der EEG-Kulisse dazu, dass in Außengebieten permanente "Sondergebiete" entstehen, die nach Ablauf einer Nutzung für Photovoltaik oder Solarthermie ihren Status als Sondergebiet nicht verlieren werden.“
Ausdehnung der Privilegierung hat Nebenwirkungen Privatperson 107
Eine ausgeweitete Privilegierung für beschleunigten Solarausbau hat Nebenwirkungen, da dann keine Abwägung mit anderen Gütern mehr stattfindet.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 107 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 70 % sicher).
„Eine Abwägung mit anderen Gütern wird dann einfach nicht mehr stattfinden.“
Solarenergiegewinnung im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB ausdrücklich zulassen Privatperson 59, BBS
Die Gewinnung von Solarenergie soll auch im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB ausdrücklich zugelassen werden.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 59 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BBS – Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. (83 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Es ist daher dringend notwendig, dass diese Energiegewinnung auch für den Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BbauG ausdrücklich zugelassen wird.“
„§ 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB – Einfügen des Wortes „Solar-““
Baurecht für Solaranlagen im Außenbereich laut BVerfG-Beschluss rechtswidrig Privatperson 59
Die Einreichung behauptet, das bisherige Baurecht, das bodengebundene Solarmodule und Wärmespeicher im Außenbereich einschränkt, sei rechtswidrig, was sich vor allem aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18) ergebe.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 59 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies ohne Bezug auf das „bisherige Baurecht"; der Kontext (Außenbereich, § 35 BauGB, Solarmodule und Wärmespeicher) wurde ergänzt, die Behauptung bleibt unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 85 % sicher).
„Die Rechtswidrigkeit im bisherigen Baurecht ergibt sich vor allem durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18.“
BauGB-Privilegierung für Freiflächen-PV zur Genehmigungsbeschleunigung Privatperson 75
Für die in der Stellungnahme vorgeschlagenen Freiflächen-PV-Anlagen (ca. 10 MW) soll im Baugesetzbuch eine Privilegierung vorgesehen werden, um das Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 75 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies mit „diesem Vorschlag“ und „diese Anlagen“ auf die Stellungnahme; jetzt sind Freiflächen-PV-Anlagen und das BauGB benannt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
„Eine diesem Vorschlag entspr. Privilegierung im BauGB ist vorzusehen, um den Genehmigungsablauf zu beschleunigen.“
Fehlende reduzierte Sicherheit benachteiligt privilegierte PV-Freiflächenanlagen Privatperson 14
Dass privilegierte PV-Freilandanlagen die reduzierte Sicherheit in Ausschreibungen nicht erhalten, stellt einen erheblichen Nachteil gegenüber Projekten mit Bauleitverfahren dar und widerspricht dem Zweck der Privilegierung.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 14 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (keine reduzierte Sicherheit für privilegierte Anlagen laut Bundesnetzagentur) mit einer Wertung (erheblicher Nachteil, zweckwidrig); getrennt und mit Bezug auf Ausschreibung und Bundesnetzagentur eigenständig verständlich formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 31 % sicher).
„Das bedeutet wiederum einen erheblichen Nachteil für PV Freilandanlagen-Projekte über Privilegierung, was ja genau so nicht sein sollte.“
Ausschreibungssicherheit: Baugenehmigung dem Satzungsbeschluss gleichstellen Privatperson 14
Für privilegierte PV-Freiflächenanlagen in Ausschreibungen soll bei vorliegender Baugenehmigung nur die reduzierte Sicherheit von 25 € je kWp verlangt werden, indem die Baugenehmigung dem Satzungsbeschluss im Bauleitverfahren gleichgestellt wird.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 14 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war nicht eigenständig verständlich; neu formuliert mit Benennung von Gegenstand (Ausschreibungssicherheit, privilegierte PV-Freiflächenanlagen), Richtung unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 51 % sicher).
„Hier könnte die Baugenehmigung gleichgestellt werden mit dem Satzungsbeschluss bei einem Bauleitverfahren, wonach dann bei beiden nur noch eine Sicherheit von 25 € je kWp bereitgestellt werden muss.“
Privilegierte PV-Freiflächenanlagen erhalten keine reduzierte Ausschreibungssicherheit Privatperson 14
Nach einer Auskunft der Bundesnetzagentur an die Einreichenden können PV-Freilandanlagen, die als privilegiertes Bauvorhaben realisiert werden, derzeit nicht mit der reduzierten Sicherheit (25 € statt 50 €) an Ausschreibungen teilnehmen.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 14 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (keine reduzierte Sicherheit für privilegierte Anlagen laut Bundesnetzagentur) mit einer Wertung (erheblicher Nachteil, zweckwidrig); getrennt und mit Bezug auf Ausschreibung und Bundesnetzagentur eigenständig verständlich formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 38 % sicher).
„Jedoch gibt es noch keine Möglichkeit für solche Anlagen, mit reduzierter Sicherheit (25 € anstatt 50 €) in die Ausschreibung zu gehen.“
Freiflächen-PV vollständig in § 35 BauGB privilegieren Privatperson 159, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.), DIHK
Freiflächen-PV soll in § 35 Baugesetzbuch als vollständig privilegiertes Vorhaben aufgenommen werden.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 159 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.) (57 % sicher), DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer (62 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Aufnahme in § 35 Baugesetzbuch als vollständiges privilegiertes Vorhaben“
„Es sollte aus unserer Sicht unbedingt Erleichterungen im Baugesetzbuch durch spezifische Privilegierungen geben“
„Privilegierungen im Baugesetzbuch für PV-Freiflächenanlagen unterstützt die DIHK ausdrücklich.“
Keine weitere Privilegierung innerhalb der EEG-Flächenkulisse MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)
Innerhalb der EEG-Flächenkulisse soll es keine weitere Privilegierung von Freiflächen-PV im Außenbereich geben.
- Aus der Stellungnahme von MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt) zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 66 % sicher).
„sollte es deshalb innerhalb der Flächenkulisse des EEG keine weitere Privilegierung der PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich geben“
Privilegierung im Außenbereich nähme Kommunen die Vorgaben per Bebauungsplan MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt), Windland Energieerzeugungs GmbH
Würden alle PV-Freiflächenanlagen innerhalb der EEG-Flächenkulisse im Außenbereich privilegiert und bräuchten keinen Bebauungsplan mehr, könnten die Kommunen keine Vorgaben zur Ausgestaltung der Anlagen mehr über Festsetzungen eines Bebauungsplans machen.
- Aus der Stellungnahme von MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt) zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable consequence (no municipal requirements without a Bebauungsplan) with two evaluative claims (acceptance, undermining other approaches); split into three independently assessable points.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Windland Energieerzeugungs GmbH (51 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 63 % sicher).
„dann können die Kommunen keinerlei Vorgaben mehr zur Ausgestaltung der Anlagen über die Festsetzungen eines Bebauungsplans machen.“
„da damit ein Rechtsanspruch auf Genehmigung auch gegen den Willen und die Planungshoheit der Kommunen verbunden wäre“
Prüfauftrag zur Außenbereichsprivilegierung für PV-Freiflächen zu unspezifisch MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)
Die Passage der PV-Strategie des BMWK (Entwurf März 2023, S. 10), eine Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich zu prüfen, ist nach Ansicht der Einreichenden zu unspezifisch formuliert.
- Aus der Stellungnahme von MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt) zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne die Einreichung unklar (worauf sich die Formulierung bezieht); jetzt benennt er das Dokument, die Seite und den Gegenstand, ohne den Anspruch zu verändern.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 47 % sicher).
„„Privilegierung im Außenbereich prüfen“ ist zu unspezifisch.“
Weitere Privilegierung würde übrige gute Ansätze zum PV-Freiflächenausbau schwächen MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt)
Eine weitere Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen innerhalb der EEG-Flächenkulisse würde die übrigen guten Ansätze zur Ausweitung der PV-Freiflächenanlagen konterkarieren.
- Aus der Stellungnahme von MdL Dorothea Frederking (Landtag von Sachsen-Anhalt) zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable consequence (no municipal requirements without a Bebauungsplan) with two evaluative claims (acceptance, undermining other approaches); split into three independently assessable points.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 88 % sicher).
„Eine solche Privilegierung würde die übrigen guten Ansätze für die Ausweitung der PV-Freiflächenanlagen konterkarieren.“
Baurechtliche Befristung auf 30 Jahre Waldbauernverband NRW
Die privilegierte PV-Nutzung im Wald soll baurechtlich auf 30 Jahre begrenzt werden.
- Aus der Stellungnahme von Waldbauernverband NRW e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 34 % sicher).
„auf 30 Jahre bau-rechtlich einzugrenzen sind“
PV-Freiflächenanlagen im Wald privilegieren Waldbauernverband NRW
Es soll geprüft werden, PV-Freiflächenanlagen neben Windenergieanlagen im Wald bundesgesetzlich zu privilegieren (analog zum Außenbereich nach BauGB).
- Aus der Stellungnahme von Waldbauernverband NRW e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 63 % sicher).
„ob PV-Freiflächenanlagen ne-ben Windenergieanlagen im Wald bundesgesetzlich zu privilegieren (vgl. BAB)“
Erleichterte Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB dauerhaft auf EE ausweiten HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Die erleichterte Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB sollte dauerhaft auf Belange der erneuerbaren Energien erweitert werden.
- Aus der Stellungnahme von HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 56 % sicher).
„Die erleichterte Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB könnte auf Belange der EE (dauerhaft) erweitert werden.“
Befreiungen und Abweichungen für EE-Nutzung erleichtern HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Befreiungen von Bebauungsplänen und Abweichungen von Bauordnungsvorschriften sollten erleichtert werden, wenn dadurch die Nutzung erneuerbarer Energien erleichtert wird.
- Aus der Stellungnahme von HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 55 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 49 % sicher).
„Daher sollten Befreiungen von Bebauungsplänen und Abweichungen von Bauordnungsvorschriften erleichtert werden, wenn damit die Nutzung der EE erleichtert wird.“
Aufwand der Bauleitplanung für PV auf Brachflächen ist nicht zu unterschätzen Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung
Die Stadt Meschede hält den Aufwand der Bauleitplanung für Photovoltaikanlagen auf Brachflächen im Außenbereich für erheblich und spricht sich deshalb für eine Freigabe im Baugesetzbuch aus.
- Aus der Stellungnahme von Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a checkable legal fact (NRW planning allows it) with an evaluative judgment (effort is considerable); split into two standalone points.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 45 % sicher).
„Der Aufwand darf dabei aber nicht unterschätzt werden.“
§ 35 BauGB kennt keinen Tatbestand für Brachflächen im Außenbereich Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung
Das Baugesetzbuch enthält in § 35 keinen Tatbestand für Altanlagen oder Brachflächen im Außenbereich, sodass PV-Nutzung stillgelegter versiegelter Flächen rechtlich nicht vorgesehen ist.
- Aus der Stellungnahme von Kreis- und Hochschulstadt Meschede, Fachbereich Planung und Bauordnung zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 79 % sicher).
„Das Baugesetzbuch kennt in § 35 keinen Tatbestand für Altanlagen/ Brachflächen.“
Einfaches Bauantragsverfahren genügt BEC Energie Consult GmbH
Bei Zulässigkeit von PV in Sondergebieten würde ein einfaches Bauantragsverfahren ausreichen.
- Aus der Stellungnahme von BEC Energie Consult GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 37 % sicher).
„Hier reichte dann ein einfaches Bauantragsverfahren.“
Konkreter Formulierungsvorschlag für § 11 BauNVO BEC Energie Consult GmbH
Vorgeschlagen wird, in § 11 BauNVO zu ergänzen, dass in allen aufgeführten Sondergebieten Anlagen zur Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien als Gewerbebetriebe aller Art zulässig sind.
- Aus der Stellungnahme von BEC Energie Consult GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 48 % sicher).
„In allen aufgeführten Gebiete sind Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wind- und Sonnenenergie, dienen, als Gewerbebetriebe aller Art zulässig.“
Leistungsobergrenze 3 MW gegen Missbrauch der Privilegierung Privatperson 132
Eine missbräuchliche Anwendung der Privilegierung ließe sich durch eine Leistungsobergrenze von 3 MW einschränken, analog zur Regelung für Biomasse-Anlagen.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 132 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 59 % sicher).
„Eine missbräuchliche Anwendung ließe sich bspw. durch eine Leistungsobergrenze von 3 MW jährlicher Stromerzeugung einschränken“
Privilegierung von Konversionsflächen im Außenbereich Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld
Wirtschaftliche (zivile) und militärische Konversionsflächen wie ehemalige Kiesgruben, Deponien, Truppenübungsplatzflächen und brachliegende versiegelte Flächen sollen im Außenbereich nach § 35 BauGB für PV-Freiflächenanlagen privilegiert werden.
- Aus der Stellungnahme von Architektur-und Planungsbüro Wachenfeld zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 88 % sicher).
„Privilegierung von wirtschaftlichen (zivilen) und militärischen Konversionsflächen, wie z.B. ehem. Kiesgruben“
Breite Unterstützung für Petition gegen Mindestabstände Privatperson 203
Die bundesweite Petition zum Wegfall der Mindestabstände hat über 50.000 Unterstützer, auch zahlreiche NGOs, und eine gleichlautende Bundestagspetition liegt dem Petitionsausschuss vor.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 203 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 62 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 58 % sicher).
„Die bundesweite Petition zum Thema hat mittlerweile mehr als 50.000 Unterstützer, darunter auch zahlreiche NGOs“
§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB um Eigenbedarfsanlagen erweitern Privatperson 38
§ 35 Absatz 1 Nummer 8 BauGB soll so erweitert werden, dass kleine PV-Freiflächenanlagen und saisonale Wärmespeicher für den Eigenbedarf im Außenbereich zulässig werden.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 38 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 80 % sicher).
„müsste § 35 Absatz 1 Nummer 8 BauGB erweitert werden, so dass kleine PV-Freiflächenanlagen und saisonale Wärmespeicher, die dem Eigenbedarf dienen, zulässig werden.“
PV-Strategie-Entwurf belässt das Verbot Privatperson 38
Der Entwurf der PV-Strategie lässt das bestehende Verbot im Baugesetzbuch unverändert.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 38 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 78 % sicher).
„Auch der vorliegende Entwurf dieser ‚PV-Strategie‘ belässt dieses Verbot.“
Konflikt Freiflächen-PV und Naturschutz für Verwaltungen regeln Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.)
Der Konflikt zwischen Freiflächen-PV und Naturschutz sollte im Zuge der Privilegierungen im Baugesetzbuch, vor allem für die Verwaltungen, ausdrücklich geregelt werden.
- Aus der Stellungnahme von Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (QVSD e. V.) zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Statement mischte eine Tatsachenbehauptung (Konflikt oft offenkundig, Verwaltung irritiert) mit einer Forderung (Regelung); beides ist getrennt bewertbar.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 35 % sicher).
„Hier sollte vor allem für die Verwaltungen der oft offenkundige Konflikt mit bspw. Naturschutz geregelt werden“
Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich passt zu §48 EEG Innosun GmbH
Die vorgeschlagene baurechtliche Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen auf künstlich geschaffenen Strukturen im Außenbereich (§35 BauGB, bis 6 ha) sei kongruent zu §48 EEG und der EU-Notfallverordnung, die künstlich geschaffene Strukturen bereits nennen.
- Aus der Stellungnahme von Innosun GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies mit „Privilegierung“ auf etwas, das nur aus der Einreichung verständlich war; der Bezug (PV-Freiflächenanlagen, §35 BauGB, Außenbereich) ist nun benannt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„Kongruent zum §48 EEG und der EU Notfallverordnung“
Uneinheitliche Rechtsauffassung zum Außenbereich blockiert Potenziale Innosun GmbH
Wegen unterschiedlicher Rechtsauffassungen zum Baurecht im Außenbereich wurden Flächen mit großem Potenzial (Konversions-, Brach-, versiegelte Flächen) bisher nicht bebaut.
- Aus der Stellungnahme von Innosun GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 64 % sicher).
„aufgrund unterschiedlicher Rechtsauffassung bzgl. des Baurechts im Außenbereich nicht bebaut wurden sind“
Privilegierung von PV-FFA im Außenbereich (§35 BauGB) auf vorbelasteten Flächen Innosun GmbH, BBS, MIRO
PV-Freiflächenanlagen sollen im Außenbereich nach §35 BauGB auf baulichen Anlagen, versiegelten Flächen, Konversions-, Rest- und Brachflächen ohne Bebauungsplan privilegiert werden.
- Aus der Stellungnahme von Innosun GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BBS – Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. (56 % sicher), MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. (82 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 49 % sicher).
„Notwendigkeit der Privilegierung von PV-FFA im Außenbereich nach §35 auf baulichen Anlagen; versiegelten Flächen; Konversionsflächen“
„Die Privilegierung ist auf vor- belastete Flächen (ehemaliger Rohstoffabbau, Deponien, Brach- und Konversionsflächen) zu be- schränken“
„Die Privilegierung ist auf vorbelastete Flächen (ehemaliger Rohstoffabbau, Deponien, Brach- und Konversionsflächen) zu beschränken.“
Baurechtliche Privilegierung für PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich prüfen Innosun GmbH, BDEW
Im Baugesetzbuch soll geprüft werden, ob PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich privilegiert werden, wobei die Privilegierung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft oder auf bestimmte Technologien beschränkt sein könnte.
- Aus der Stellungnahme von Innosun GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt bündelte zwei unabhängige Vorschläge (Privilegierung im Außenbereich, vereinfachtes Bebauungsplanverfahren) und nannte weder Instrument noch Gegenstand. Aufgeteilt, mit Nennung von Baugesetzbuch und PV-Freiflächenanlagen.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (81 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
„Eine an bestimmte Voraussetzungen geknüpfte oder eine an bestimmte Technologien beschränkte Privilegierung soll im Außenbereich geprüft werden.“
„Der BDEW unterstützt den Vorschlag des BMWK. Die dosierte Ausweitung von Privilegierungen im Außenbereich kann die Ausbaudynamik kurzfristig maßgeblich erhöhen“
Privilegierung nur bis 6 ha Grundstücksgröße Innosun GmbH
Die Privilegierung soll auf Grundstücke bis 6 ha begrenzt werden; Bauleitverfahren sollen für PV-FFA erst ab 6 ha gefordert werden.
- Aus der Stellungnahme von Innosun GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 54 % sicher).
„sollten Bauleitverfahren für PV-FFA nur ab einer Grundstücksgröße von 6 ha gefordert werden“
Privilegierung von FFA im 2-km-Umkreis von Wind und Gasdruckstationen Privatperson 88
Alle Freiflächenanlagen im Bereich von 2 km um Windparks, Windvorrang- und Windpotentialflächen oder eine Erdgasdruckstation sollen im Außenbereich privilegiert gebaut werden dürfen.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 88 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 75 % sicher).
„sollten ebenfalls privilegiert im Außenbereich gebaut werden dürfen“
Generelle PV-Außenbereichsprivilegierung im BauGB: Regionalplanung lehnt ab Regionale Planungsgemeinschaft Harz
Die Regionale Planungsgemeinschaft Harz lehnt eine generelle Privilegierung von PV-Anlagen im Außenbereich nach dem BauGB ab, weil sie in ihrer Region hochwertige, als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft festgelegte Ackerflächen für gefährdet hält und raumordnerische Konflikte sowie zusätzlichen Planungsaufwand erwartet.
- Aus der Stellungnahme von Regionale Planungsgemeinschaft Harz zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Das Wort „sehr kritisch“ wurde neutral als Ablehnung mit den im Text genannten Gründen formuliert; Träger der Aussage und Bezugsrahmen (BauGB, Strategie) sind jetzt genannt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Eine generelle Privilegierung von PV-Anlagen im Außenbereich im BauGB sehen wir außerordentlich kritisch.“
Generelle Privilegierung bedroht Regionalplan-Festlegungen, raumordnerische Konflikte Regionale Planungsgemeinschaft Harz
Eine generelle Privilegierung von PV-Flächen würde den regionalplanerischen Festlegungen für Landwirtschaft entgegenstehen und erhebliche raumordnerische Konflikte erzeugen.
- Aus der Stellungnahme von Regionale Planungsgemeinschaft Harz zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Eine generelle Privilegierung von PV-Flächen würde diesen Festlegungen entgegenstehen. Hieraus könnten sich erhebliche raumordnerische Konflikte ergeben.“
Privilegierung erzeugt neuen Planungsaufwand für Länder und Regionalplanung Regionale Planungsgemeinschaft Harz
Bei einer Privilegierung müssten PV-Freiflächenanlagen durch die Raumordnung stärker als bisher gesteuert werden, was neuen Planungsaufwand für Länder und Regionalplanungen verursacht.
- Aus der Stellungnahme von Regionale Planungsgemeinschaft Harz zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 74 % sicher).
„Außerdem entsteht neuer Planungsaufwand für die Länder oder Regionalplanunungen, denn auch PV- Freiflächenanlagen müssen dann durch die Raumordnung stärker als bisher gesteuert werden.“
Außenbereichsprivilegierung für kommunale und Bürger-Freiflächen-PV Privatperson 129
Die Außenbereichsprivilegierung von Freiflächen-Photovoltaik soll spezifisch für kommunale und Bürgerprojekte gelten.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 129 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
„sollte spezifisch für kommunale und Bürgerprojekte gelten“
Bundeseinheitliche Regelung für Wind und Solar auf Kalamitätsflächen Statkraft Markets GmbH
Eine bundeseinheitliche Regelung für Wind- und Solaranlagen auf Kalamitätsflächen würde den Bau neuer Projekte deutlich erleichtern.
- Aus der Stellungnahme von Statkraft Markets GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 43 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 48 % sicher).
„Bundeseinheitliche Regelung für Wind- und Solaranlagen auf Kalamitätsflächen könnten es deutlich erleichtern, neue Projekt zu bauen.“
Baureife nach Satzungsbeschluss statt zusätzlichem Bauantrag Greenvest Solar GmbH
PV-Freiflächenanlagen sollen wie in Bayern üblich nach dem Satzungsbeschluss Baureife haben, sodass ein zusätzlicher Bauantrag entfällt.
- Aus der Stellungnahme von Greenvest Solar GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 35 % sicher).
„Photovoltaik Freiflächen-Anlagen sollten, wie in Bayern üblich, nach dem Satzungsbeschluss Baureife haben. Ein zusätzlicher Bauantrag erübrigt sich.“
Ausbau nur durch Konzerne schadet der Landwirtschaft wirtschaftlich Privatperson 66
Wenn beim PV-Ausbau nur Konzerne freie Hand erhalten, schadet dies nach Ansicht der Einreichenden der Landwirtschaft wirtschaftlich.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 66 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischt eine prüfbare Prognose (nur finanzstarke Investoren) mit einer Wertung (wirtschaftlicher Schaden durch Konzerne); die Zusatzbehauptung zur Schere zwischen Arm und Reich steht nicht im Text und entfällt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 50 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 34 % sicher).
„Wir entwirtschaften uns sonst selbst, wenn nur die Konzerne freie Fahrt erhalten.“
Kommunen müssen bei Kriterienerfüllung genehmigen Privatperson 66
Kommunen sollen bei Erfüllung bestimmter Kriterien zur Genehmigung verpflichtet sein.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 66 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 79 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 30 % sicher).
„Kommunen müssen bei bestimmten Kriterien genehmigen.“
Öffnung stärkt dezentrale Energienetze GSW Gold SolarWind Service GmbH
Die Öffnung der Flächenkulisse verstärkt den Gedanken dezentraler Energienetze.
- Aus der Stellungnahme von GSW Gold SolarWind Service GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 75 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 32 % sicher).
„Der Gedanke dezentraler Energienetze wird hierdurch weiter verstärkt.“
Außenbereichsprivilegierung für PV nur bis ca. 3 MW MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)
Eine im Baugesetzbuch geprüfte Privilegierung von Photovoltaikanlagen im Außenbereich soll aus agrarstrukturellen Gründen nur für Anlagen bis etwa 3 MW installierter Leistung gelten, größere Anlagen sollen weiter über vorhabenbezogene Bebauungspläne umgesetzt werden.
- Aus der Stellungnahme von MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg) zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Die Aussage bezog sich ohne Kontext auf "diese Privilegierung"; jetzt wird die Baugesetzbuch-Außenbereichsprivilegierung für PV-Anlagen aus der PV-Strategie benannt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
„aus agrarstrukturellen Gründen diese Privilegierung nur für Anlagen von ca. 3 MW installierter Leistung gelten soll“
Privilegierung scheitert regelmäßig an Dienen/Unterordnung Schmitz Knoth Rechtsanwälte
Im Regelfall scheitert die Außenbereichsprivilegierung daran, dass die PV-Anlage dem landwirtschaftlichen Betrieb „dienen“ muss und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnehmen darf.
- Aus der Stellungnahme von Schmitz Knoth Rechtsanwälte zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 84 % sicher).
„dass die PV-Anlage dem landwirtschaftlichen etc. Betrieb „dienen“ muss“
Privilegierung von Freiflächen-PV löst kommunale Flächenplanung aus SPD Klimaforum
Das SPD-Klimaforum meint, nur eine bauplanungsrechtliche Privilegierung von Freiflächen-PV-Anlagen (analog zu Windkraftanlagen) setze die kommunalen Planungsaktivitäten in Gang, die ausreichend sinnvolle Flächen bereitstellen.
- Aus der Stellungnahme von SPD Klimaforum zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne Kontext unklar (\"Privilegierung\" von was?); jetzt wird Freiflächen-PV als Gegenstand und die Analogie zur Windkraft benannt, die Aussage bleibt unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 68 % sicher).
„Nur dadurch werden die entsprechenden kommunalen Planungsaktivitäten gestartet“
Freiflächen-PV privilegieren SPD Klimaforum, SWU Energie GmbH
Freiflächen-PV soll analog zur Windkraft im Baurecht privilegiert werden.
- Aus der Stellungnahme von SPD Klimaforum zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei SWU Energie GmbH (88 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Freiflächen-PV-Anlagen sollten privilegiert werden (analog zu Windkraftanlagen).“
„Die Flächen sollten, wie auch bei der Windkraft, im baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB grundsätzlich privilegiert werden.“
Randbereiche an Gewerbe-/Industriegebieten in PV-Privilegierung aufnehmen Nordrhein-Westfalen (Ministerium), Baden-Württemberg (Ministerium)
Das MWIKE NRW fordert, Randbereiche angrenzend an Gewerbe- und Industriegebiete in die für Photovoltaik privilegierten Flächen aufzunehmen, um verbrauchsnahen PV-Zubau für Gewerbe und Industrie zu erleichtern.
- Aus der Stellungnahme von Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz und Energie zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a factual claim (areas already burdened) with a value-laden conclusion (this justifies PV use); split into the demand and the factual claim.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Baden-Württemberg: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (78 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 55 % sicher).
„sollten „Randbereiche angrenzend an Gewerbe- und Industriegebiete“ zu den privilegierten Flächen für Photovoltaik aufgenommen werden“
„dass die Umgebung von Gewerbegebieten in die Außenbereichsprivilegierung aufgenommen wird“
Keine weitergehende Privilegierung wegen Schutzgütern Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklung
Einer weitergehenden baurechtlichen Privilegierung von Freiflächen-PV stehen Schutzgutbelange entgegen; insbesondere müsse die Unzulässigkeit in Naturschutzgebieten erhalten bleiben.
- Aus der Stellungnahme von Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklung zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 85 % sicher).
„stehen einer nörmativ vorstellbaren weitergehenden Privilegierung sonstige Schutzguterfordernisse entgegen“
Entwurf widerspricht geltendem Baurecht (§ 35 BauGB) Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklung
Die Aussage der Strategie auf Seite 9 zu den nächsten Schritten entspricht nicht dem geltenden § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB, wonach Freiflächen-PV bereits teilprivilegiert ist und Bauleitplanung nicht mehr grundsätzlich erforderlich ist.
- Aus der Stellungnahme von Stadt Remscheid, Fachdienst Stadtentwicklung zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 73 % sicher).
„Gemäß 8 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen bereits baurechtlich teilprivilegiert, sodass Bauleitplanungen nicht mehr grundsätzlich erforderlich sind.“
Weitergehende baurechtliche Privilegierung von Freiflächen-PV ist bedenklich Niedersachsen (Ministerium), Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel", WWF Deutschland
Eine weitergehende baurechtliche Privilegierung von Freiflächen-PV im Außenbereich wird abgelehnt bzw. als bedenklich gesehen.
- Aus der Stellungnahme von Niedersachsen: Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel" (54 % sicher), WWF Deutschland (88 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
„Bedenklich erscheinen hingegen Überlegungen hinsichtlich einer weitergehenden bau-rechtlichen Privilegierung von Freiflächen-PV-Anlagen im Außenbereich.“
„Derzeit ist nur die klassische Freiflächenphotovoltaik als zurecht eingeschränkter (Tatbestand gemäß BauGB in der Praxis anwendbar.“
„Eine grundsätzliche Privilegierung von PV-FFA in Außenbereichen durch eine Änderung des Baugesetzbuches ist abzulehnen.“
Hilfsweise lit. c in § 35 Abs. 1 BauGB: PV auf Abbau-/Konversionsflächen BBS, MIRO
Die Stellungnahme schlägt zur PV-Strategie 2023 vor, hilfsweise (falls die Umstellung der Nummern in § 35 Abs. 1 BauGB nicht umgesetzt wird) in § 35 Abs. 1 Nr. 6 (aktuell Nr. 8) BauGB ein lit. c zu ergänzen, das Solaranlagen auf ehemaligen Abbauflächen, Deponien, Brach- und Konversionsflächen privilegiert.
- Aus der Stellungnahme von BBS – Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne die Stellungnahme unverständlich (unklar, was „hilfsweise“ und die Umstellung betreffen); jetzt nennt er Vorschrift, Bezug und Inhalt des lit. c.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. (87 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 63 % sicher).
„regen wir hilfsweise eine Neuregelung in § 35 Abs.1 Nr. 6 (aktuell Nr. 8) als lit. c. an.“
„Hilfsweise schlagen wir eine Neuregelung in § 35 Abs.1 Nr. 6 (aktuell Nr. 8) als lit. c. vor“
Neue Nr. 6 in § 35 Abs. 1 BauGB: Solarnutzung auf Abbau- und Konversionsflächen BBS
Die bisherige Nr. 8 (Nutzung solarer Strahlungsenergie) soll als neue Nr. 6 auf Nr. 5 folgen, um Privilegierungen der Erneuerbaren sachlich zusammenzufassen, mit lit. c für ehemalige Abbauflächen, Deponien, Brach- und Konversionsflächen.
- Aus der Stellungnahme von BBS – Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 59 % sicher).
„um ein leichteres Auffinden der Privilegierungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien zu ermöglichen (Sachzusammenhang).“
Fehlende Privilegierung von PV im Außenbereich (§ 35 BauGB) BBS, HeidelbergCement AG
PV-Anlagen sind anders als Windkraftanlagen auch nach der kleinen Städtebaunovelle nicht nach § 35 BauGB im Außenbereich privilegiert; Betriebe der Branche liegen fast ausschließlich im Außenbereich und müssen daher stets ein Planungsverfahren durchlaufen.
- Aus der Stellungnahme von BBS – Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei HeidelbergCement AG (82 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„Auch nach der kleinen Städtebaunovelle des BauGB besitzen Photovoltaik-Anlagen, im Gegensatz zu Windkraftanlagen, keine Privilegierung nach § 35 BauGB im Außenbereich.“
„Mangels Privilegierung gilt heute, dass für die Errichtung von PV-Anlagen stets ein aufwändiges Planungsverfahren (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan, Raumordnungsplan) vor dem (Bau-)Genehmigungsverfahren durchlaufen werden muss.“
§ 35 BauGB: Privilegierung von PV im Außenbereich einführen BBS
PV-Anlagen sollen nach § 35 BauGB privilegiert werden, damit die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen grundsätzlich gesichert sind und kein Bebauungsplanverfahren nötig ist.
- Aus der Stellungnahme von BBS – Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Eine Privilegierung von Photovoltaik-Anlagen nach § 35 BauGB hat den Vorteil, dass grundsätzlich die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen des Vorhabens gesichert sind.“
Vorgeprägte Flächen im Außenbereich nicht privilegiert Projektlogistik Wille UG
Ehemals genutzte, vorgeprägte Flächen (z. B. aus DDR-Zeit) im Außenbereich sind für PV bisher nicht privilegiert, weshalb Behörden eine Bauleitplanung verlangen.
- Aus der Stellungnahme von Projektlogistik Wille UG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 36 % sicher).
„Für diese Flächen besteht bisher keine Privilegierung.“
Freiflächen-Maßnahmen begrüßt (BauGB, Agri-/Floating-PV) Baden-Württemberg (Ministerium)
Die Maßnahmen zur Freiflächen-PV (BauGB-Erleichterungen, besondere Solaranlagen, Nutzung stillgelegter Agrarflächen) werden ausdrücklich begrüßt.
- Aus der Stellungnahme von Baden-Württemberg: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 36 % sicher).
„Die dargestellten Maßnahmen begrüßen wir ausdrücklich“
Möglichst weitreichende Außenbereichsprivilegierung für Freiflächen-PV einführen Baden-Württemberg (Ministerium)
Für die Freiflächenphotovoltaik soll im Baurecht eine möglichst weitreichende Außenbereichsprivilegierung eingeführt werden.
- Aus der Stellungnahme von Baden-Württemberg: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point joined a premise (ambitious targets require acceleration) with a policy demand (broad Außenbereichsprivilegierung); these can be accepted or rejected independently, so it is split.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„eine möglichst weitreichende Außenbereichsprivilegierung für die Freiflächenphotovoltaik einzuführen“
Freiflächen-PV bundesweit Raum einräumen Castus GmbH
Der Freiflächen-Photovoltaik soll wegen ihrer tragenden Bedeutung für die emissionsfreie Energieversorgung bundesweit Raum eingeräumt werden.
- Aus der Stellungnahme von Castus GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischt eine Tatsachenbehauptung (Raumbedarf in den Verordnungen kaum bedacht), eine Forderung (bundesweit Raum einräumen) und eine getrennte Forderung (kommunale Planung erhalten).“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 34 % sicher).
„Der Freiflächen-Photovoltaik muss entsprechend ihrer tragenden Bedeutung für die emissionsfreie Energieversorgung bundesweit Raum eingeräumt werden.“
PV-Strategie: Freiflächen-PV für privilegierte Vorhaben über mitgezogene Privilegierung DGS
Der Absatz „PV-Freiflächenanlagen“ in der Vision 2035 der PV-Strategie 2023 soll ergänzt werden: PV-/PVT-Freiflächenanlagen, die privilegierte Außenbereichsvorhaben nach § 35 BauGB (vor allem kritische Infrastrukturen wie Wasser- und Abwasserwerke) mit Strom oder Wärme versorgen, sollen auf Grundlage der „mitgezogenen Privilegierung“ genehmigt werden.
- Aus der Stellungnahme von DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalz zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt nannte das Dokument nicht, auf das sich der Änderungsvorschlag bezieht (Entwurf der PV-Strategie 2023, Vision 2035, Unterpunkt Freiflächenanlagen); jetzt benannt, Aussage und Richtung unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
„werden auf Grundlage der „mitgezogenen Privilegierung“ genehmigt“
§ 35 BauGB: Freiflächen-PV zur Direktversorgung privilegieren DGS
Freiflächen-PV/PVT-Anlagen zur Direktversorgung von Industrie, Gewerbe und Wärmenetzen sollen durch eine Ergänzung des § 35 BauGB privilegiert werden.
- Aus der Stellungnahme von DGS – Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e. V. - Sektion Rheinland-Pfalz zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
„sind durch eine Ergänzung des §35 BauGB ebenfalls privilegiert“
Solar gehört in den Rang von Wind- und Wasserkraft HeidelbergCement AG
Die Ergänzung in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB stellt solare Stromgewinnung rechtlich auf eine Stufe mit Wind- und Wasserkraft und unterstreicht ihre klimapolitische Bedeutung.
- Aus der Stellungnahme von HeidelbergCement AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 78 % sicher).
„stellt diese Form der Stromgewin- nung in den Rang der Klimaschutzenergien Wind- und Wasserkraft.“
PV-Freiflächenanlagen in § 35 BauGB privilegieren HeidelbergCement AG
PV-Freiflächenanlagen sollten im Außenbereich über die Kleine Energienovelle des BauGB 2022 hinaus privilegiert werden, durch Einfügen von „und Solar“ in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB.
- Aus der Stellungnahme von HeidelbergCement AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„PV-Anlagen zur Gewinnung von solarer Energie sollten über die Anwendung des neuen § 35 Absatz 1 Nr. 8 BauGB hinaus im Außenbereich durch Ergänzung in Absatz 1 Nr. 5 erweitert privilegiert werden“
Weitere „spezifische“ Privilegierungen im Außenbereich gut begründen Schleswig-Holstein (Ministerium)
Weitere „spezifische“ Privilegierungen von PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich, wie sie die PV-Strategie zu prüfen vorsieht, sollten gut begründet werden.
- Aus der Stellungnahme von Schleswig-Holstein: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a factual claim (substantial build-out of ground-mounted PV) with a normative claim (further privileges need good justification); split into the two.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 49 % sicher).
„sind weitere „spezifische“ Privilegierungen gut zu begründen“
Go-to-Gebiete: Umweltprüfungen entfallen, außerhalb vereinfacht Schleswig-Holstein (Ministerium)
Nach der Photovoltaik-Strategie sollen in ausgewiesenen „go-to-Gebieten“ Umweltprüfungen entfallen und außerhalb dieser Gebiete vereinfacht werden.
- Aus der Stellungnahme von Schleswig-Holstein: Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Original mischt die Beschreibung der geplanten Regelung (prüfbare Tatsache) mit der kritischen Bewertung aus Sicht des Landschaftsschutzes; daher in Tatsachenbehauptung und Bewertung getrennt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 71 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 28 % sicher).
„Mit der Ausweisung sog. „go-to-Gebieten“ soll ein Wegfall Umweltprüfungen erfolgen. Außerhalb der„go-to“-Gebieten“ ist eine Vereinfachung von Umweltprüfungen vorgesehen.“
Zielsetzung der Privilegierung klarer formulieren ib vogt-GmbH
Die Zielsetzung der Privilegierung sollte klarer formuliert werden, um Unsicherheiten im Ermessensspielraum der unteren Genehmigungsbehörden auszuräumen.
- Aus der Stellungnahme von ib vogt-GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 58 % sicher).
„die Zielsetzung der Privilegierung klarer zu formulieren, um Unsicherheiten des Ermessensspielraums auf der Ebene der zuständigen (unteren) Genehmigungsbehörden ausräumen zu können“
Technologiebeschränkungen können Markt und Gestehungskosten von Freiflächen-PV belasten ib vogt-GmbH
Die Beschränkung der Planungsbeschleunigung oder Privilegierung auf bestimmte PV-Technologien kann den Markt und die Gestehungskosten von Freiflächen-Photovoltaikanlagen negativ beeinflussen.
- Aus der Stellungnahme von ib vogt-GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Original mischt eine prüfbare Kostenwirkung mit einer Bewertung (Allgemeinheit als Hauptleidtragende) und wertet im Ton; getrennt und neutral formuliert, mit Bezug auf Freiflächen-PV.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 35 % sicher).
„Zum einen besteht bei Technologiebeschränkungen immer die Gefahr, den Markt und auch die Gestehungskosten der Freiflächen-Photovoltaikanlagen negativ zu beeinflussen“
Technologiebeschränkungen gehen zulasten der Allgemeinheit ib vogt-GmbH
Die Allgemeinheit gehört bei Technologiebeschränkungen für Freiflächen-PV zu den Hauptbetroffenen, weil die Bundesregierung die Ausbauziele beschlossen hat.
- Aus der Stellungnahme von ib vogt-GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Original mischt eine prüfbare Kostenwirkung mit einer Bewertung (Allgemeinheit als Hauptleidtragende) und wertet im Ton; getrennt und neutral formuliert, mit Bezug auf Freiflächen-PV.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 51 % sicher).
„wodurch die Allgemeinheit einer der Hauptleidtragenden ist, da die Bundesregierung die Ausbauziele beschlossen hat“
Folientunnel/Gewächshäuser baurechtlich ohne Größenbegrenzung privilegiert BRM
Folientunnel und Gewächshäuser, teils bis zu 6 m hoch, sind im Baurecht ohne Größenbegrenzung privilegiert.
- Aus der Stellungnahme von BRM – Bundesverband Regenerative Mobilität e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Flag mischt eine prüfbare Tatsache (Privilegierung ohne Größenbegrenzung, bis 6 m Höhe) mit einem Werturteil (umweltschädlich); beides wird getrennt und neutral formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 31 % sicher).
„privilegierten Einsatzes von umweltschädlichen und z.T. bis zu 6 m hohen Folientunneln und Gewächshäusern ohne Größenbegrenzung“
Etwa einem Drittel der Gemeinden entgeht Gewerbesteuer SPD
Durch die Flächenbeschränkung wird rund einem Drittel der Gemeinden die Gewerbesteuereinnahme aus Freiflächen-PV verwehrt.
- Aus der Stellungnahme von SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 58 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 30 % sicher).
„Circa einem Drittel der Gemeinden wird diese günstige Einnahmenquelle aus der“
BfN: Bei Privilegierung im Außenbereich mindestens Schutzgebiete ausnehmen Bundesamt für Naturschutz
Das Bundesamt für Naturschutz fordert, falls an einer Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich (§ 35 BauGB) festgehalten wird, mindestens Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate, nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope sowie Natura-2000-Gebiete und Lebensraumtypen auszunehmen.
- Aus der Stellungnahme von Bundesamt für Naturschutz zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war nicht eigenständig verständlich: Er nannte weder den Akteur (Bundesamt für Naturschutz) noch die betroffene Regelung (Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich nach § 35 BauGB). Beides ist jetzt benannt, die Aussage bleibt unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
„Falls dennoch an einer Privilegierung festgehalten werden sollte, sind mindestens folgende Schutzgebiete und Flächen auszunehmen: Naturschutzgebiete, Nationalparke, Biosphärenreservate“
Privilegierung widerspricht Zweck von § 35 BauGB Bundesamt für Naturschutz
Eine Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen liefe dem Sinn und Zweck des § 35 BauGB zuwider, den Außenbereich von Bebauung freizuhalten.
- Aus der Stellungnahme von Bundesamt für Naturschutz zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Ebenso würde es dem Sinn und Zweck des § 35 BauGB entgegenlaufen“
Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen lenkt nicht ausreichend für Naturschutz Bundesamt für Naturschutz
Nach Einschätzung des Bundesamts für Naturschutz würde eine gesetzliche Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich (§ 35 BauGB) keine ausreichende Lenkungswirkung für den Naturschutz entfalten.
- Aus der Stellungnahme von Bundesamt für Naturschutz zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage verbindet eine Bewertung der Lenkungswirkung ("nicht ausreichend") mit einer prüfbaren Feststellung zur Ausgestaltung (Steuerungsziele nicht explizit verfolgt); zudem fehlte der Bezug auf § 35 BauGB und den Akteur.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Durch die Privilegierung würde sich keine ausreichende Lenkungswirkung für den Naturschutz ergeben“
Bedingte oder technologiebeschränkte Privilegierung genau abwägen Bundesamt für Naturschutz
Eine an Voraussetzungen geknüpfte oder auf bestimmte Technologien beschränkte Privilegierung im Außenbereich ist genau abzuwägen.
- Aus der Stellungnahme von Bundesamt für Naturschutz zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 61 % sicher).
„Eine an bestimmte Voraussetzungen geknüpfte oder auf bestimmte Technologien beschränkte Privilegierung im Außenbereich ist, angesichts der oben genannten Aspekten, genau abzuwägen.“
Privilegierung an Biodiversitätskriterien koppeln Bundesamt für Naturschutz, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE
Die Privilegierung von PV-Anlagen sollte mit biodiversitätsfördernden Kriterien verknüpft werden, ggf. über eine Verordnungsermächtigung.
- Aus der Stellungnahme von Bundesamt für Naturschutz zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE (61 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 54 % sicher).
„Ebenso sollte die Privilegierung von PV-Anlagen mit biodiversitätsfördernden Kriterien verknüpft werden.“
„Ambitionierten Standard etablieren und Förderungen und Privilegien daran knüpfen, z.B. eine Privilegierung von PV-Anlagen nur bei Einhaltung ambitionierter Biodiversitäts-Standards“
Privilegierung verfolgt Steuerungsziele naturverträglichen Ausbaus nicht explizit Bundesamt für Naturschutz
Nach Darstellung des Bundesamts für Naturschutz würde eine Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen die Steuerungsziele eines umwelt- und naturverträglichen Ausbaus nicht explizit verfolgen.
- Aus der Stellungnahme von Bundesamt für Naturschutz zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage verbindet eine Bewertung der Lenkungswirkung ("nicht ausreichend") mit einer prüfbaren Feststellung zur Ausgestaltung (Steuerungsziele nicht explizit verfolgt); zudem fehlte der Bezug auf § 35 BauGB und den Akteur.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 87 % sicher).
„würden auch nicht explizit die Steuerungsziele eines umwelt- und naturverträglichen Ausbaus verfolgt“
Kein fachlich begründeter Regelungsbedarf für Privilegierung Bundesamt für Naturschutz
Aus Naturschutzsicht besteht kein fachlich begründetes Regelungsbedürfnis für eine Privilegierung von PV-Anlagen.
- Aus der Stellungnahme von Bundesamt für Naturschutz zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
„gibt es aus Naturschutzsicht kein fachlich begründetes Regelungsbedürfnis für eine Privilegierung von PV-Anlagen“
BfN lehnt Öffnung des Außenbereichs (§ 35 BauGB) für PV ab Bundesamt für Naturschutz
Das Bundesamt für Naturschutz lehnt es ab, den Außenbereich nach § 35 BauGB für Photovoltaik-Anlagen zu öffnen.
- Aus der Stellungnahme von Bundesamt für Naturschutz zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Ablehnung (Wertung/Position) und die Begründung über Flächenkonkurrenz und Flächeninanspruchnahme (Tatsachenbehauptung) sind getrennt prüfbar; beide nun mit benanntem Akteur und Norm.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„wird eine Öffnung des Außenbereichs durch das Bundesamt für Naturschutz abgelehnt“
Teil-Privilegierungen sind mit Rechtsunsicherheit belegt Deutscher Städte- und Gemeindebund
Die Teil-Privilegierungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB sind mit starken Rechtsunsicherheiten behaftet.
- Aus der Stellungnahme von Deutscher Städte- und Gemeindebund zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 59 % sicher).
„mit starken Rechtsunsicherheiten belegt sind“
§ 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB: Privilegierung prozentual deckeln, um Härten zu mindern Deutscher Städte- und Gemeindebund
Die Privilegierung von Freiflächen-PV nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB soll prozentual gedeckelt werden, um extreme Härten für bestimmte Kommunen abzufedern.
- Aus der Stellungnahme von Deutscher Städte- und Gemeindebund zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Das Original ließ offen, welche Privilegierung gemeint ist; der Kontext nennt § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB (Freiflächen-PV im Außenbereich), das macht den Punkt eigenständig verständlich.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 72 % sicher).
„eine prozentuale Deckelung der Privilegierungsregelung erfolgt, um extreme Härten für bestimmte Kommunen abzufedern“
Teil-Privilegierungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB schränken Planungshoheit ein Deutscher Städte- und Gemeindebund
Eine Ausweitung der Teil-Privilegierungen im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB (Maßnahme 3.1 Freiflächenanlagen) würde die kommunale Planungshoheit einschränken.
- Aus der Stellungnahme von Deutscher Städte- und Gemeindebund zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a checkable legal-effect claim (restricts municipal planning authority) with a value judgment (extension should be rejected); split and made standalone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 67 % sicher).
„da sie die kommunale Planungshoheit einschränken“
Keine Ausweitung der Teil-Privilegierungen nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB Deutscher Städte- und Gemeindebund, BNE
Die Teil-Privilegierungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB sollen nicht ausgeweitet werden.
- Aus der Stellungnahme von Deutscher Städte- und Gemeindebund zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a checkable legal-effect claim (restricts municipal planning authority) with a value judgment (extension should be rejected); split and made standalone.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (65 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 63 % sicher).
„Eine Ausweitung der Teil-Privilegierungen, wie im Kontext des § 35 Abs. 1 Nr. 8b BauGB, ist abzulehnen“
„Außenbereichsprivilegierung von Solarparks ist eine schlechte Idee.“
Landschaftsbild-Vorbehalt zur Konfliktvermeidung HEBERGER GmbH
Zur Konfliktvermeidung bei der Planung könnte vorgesehen werden, dass Freiflächen-PV das Landschaftsbild im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB nicht verunstalten.
- Aus der Stellungnahme von HEBERGER GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 41 % sicher).
„Freiflächen-PVA das Landschaftsbild im Sinne des § 35 Abs. 3 BauGB nicht ver- unstalten.“
Außenbereichsprivilegierung auf Gruben und Deponien beschränken HEBERGER GmbH
Statt einer allgemeinen Außenbereichsprivilegierung für Freiflächen-PV sollte der Katalog des § 35 Abs. 1 BauGB nur um Freiflächen-PV auf ehemaligen Gruben, Steinbrüchen, Deponien und Tagebauen ergänzt werden.
- Aus der Stellungnahme von HEBERGER GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„Anstelle einer allgemeinen Außenbe- reichsprivilegierung könnte der Katalog des § 35 Abs. 1 BauGB um Freiflächen- PVA auf ehemaligen Sand-, Kies- und Tongruben, Steinbrüchen, Deponien und ehemalige Tagebaugebiete ergänzt werden.“
Außenbereichsprivilegierung für PV an UBA-Flächentypen ausrichten HEBERGER GmbH
Die vorgeschlagene Außenbereichsprivilegierung für Freiflächen-PV-Anlagen (§ 35 BauGB) kann auf Flächentypen aufbauen, die in der UBA-Untersuchung „Anpassung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im EEG vor dem Hintergrund erhöhter Zubauziele“ (Juli 2022) entwickelt wurden.
- Aus der Stellungnahme von HEBERGER GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies unselbständig auf „die Privilegierung“ und „die UBA-Untersuchung“; neu gefasst nennt er die Außenbereichsprivilegierung (§ 35 BauGB) und die Studie des Umweltbundesamts. Das Zitat wurde um den Silbentrennungsfehler bereinigt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 82 % sicher).
„Insoweit kann die Außenbereichsprivilegierung auf bestimmten Flächentypen weiterentwickelt werden, die in der Untersuchung „Anpassung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im EEG vor“
Gesetzgeber soll weitere Vereinfachungen für Freiflächen-PV rasch umsetzen SWU Energie GmbH
Der Gesetzgeber soll über die bereits verabschiedeten Erleichterungen hinaus weitere Vereinfachungen für Freiflächen-PV so schnell wie möglich umsetzen.
- Aus der Stellungnahme von SWU Energie GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Passage verbindet eine überprüfbare Tatsachenbehauptung (Erleichterungen wurden verabschiedet) mit einer Forderung (weitere Vereinfachungen möglichst schnell); beide lassen sich unabhängig voneinander bewerten.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 38 % sicher).
„allerdings muss der Gesetzgeber Vereinfachungen umsetzen und zwar möglichst schnell“
Flächen-Privilegierung im Städtebaurecht an EEG-Förderkulisse anpassen SWU Energie GmbH
Die durch das Gesetz zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht (01.01.2023) erlassene Flächen-Privilegierung und die damit verbundene Erweiterung der Flächenkulisse für Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollen an die EEG-Förderkulisse angepasst werden.
- Aus der Stellungnahme von SWU Energie GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Das Kürzel \"FF PVA\" und der Gesetzesbezug waren ohne die Stellungnahme unverständlich. Die Aussage nennt jetzt Gesetz und Anlagentyp. Der zweite Halbsatz über das \"Überdenken der Fördermöglichkeit\" wiederholt dieselbe Forderung und ist darin enthalten.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 61 % sicher).
„erlassene Flächen-Privilegierung und die damit verbundene Erweiterung der Flächenkulisse für FF PVA an die EEG Förderkulisse angepasst werden“
PV-Freiflächenanlagen bis 10 ha privilegieren Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG
PV-Freiflächenanlagen bis zu einer Größe von 10 Hektar sollen als privilegierte Bauvorhaben mit einfachem Bauantrag genehmigungsfähig sein.
- Aus der Stellungnahme von Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 85 % sicher).
„sollten PV-Freiflächenanlagen grundsätzlich als privilegierte Bauvorhaben eingestuft werden, die mit einem einfachen Bauantrag genehmigt werden können“
Privilegierung von PV-Freiflächen entlastet Verwaltungen und beschleunigt Ausbau Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG
Die Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen bis 10 Hektar würde die kommunalen Gebietskörperschaften nach Ansicht der Stellungnahme enorm entlasten und den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen beschleunigen.
- Aus der Stellungnahme von Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt verbindet zwei unabhängig bewertbare Aussagen (geringer Verlust an kommunaler Steuerung; große Entlastung/Beschleunigung) und nennt die Maßnahme (Privilegierung bis 10 ha, Kombination mit kommunaler EEG-Flächenausweisung) nicht eigenständig verständlich.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 88 % sicher).
„Die Arbeitsentlastung für kommunale Gebietskörperschaften wäre dagegen enorm“
Freiflächen-PV ist nicht privilegiert (OLG Dresden) Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel", DUH
Freiflächen-PV ist im Außenbereich in der Regel nicht privilegiert, daher war eine Genehmigung von AgriPV samt Netzanbindung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bisher nicht möglich.
- Aus der Stellungnahme von Gemeinde Merzenich, Stabsstelle "Innovation & Wandel" zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei DUH – Deutsche Umwelthilfe e. V. (89 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 66 % sicher).
„da die Freiflächenphotovoltaik (in“
„Bisher sind FF-SA im Außenbereich nach §35 BauBG in der Regel nicht privilegiert.“
Stadtstaaten restriktiver bei Freiflächen-PV Hamburg (Behörde)
Stadtstaaten sollten mit Freiflächen-PV deutlich restriktiver umgehen als Flächenländer.
- Aus der Stellungnahme von Hamburg: Behörde für Umwelt, Klima, Energien und Agrarwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (starke Flächenkonkurrenz in Stadtstaaten) mit einer Forderung (restriktiverer Umgang mit Freiflächen-PV); beide sind getrennt zustimmungsfähig.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 43 % sicher).
„Dabei sollte gerade in den Stadtstaaten mit starken Flächenkonkurrenzen deutlich restriktiver mit Freiflächen-PV umgegangen werden als in den Flächenländern.“
Freiflächen-PV wettbewerbsfähiger als Dach-PV und Landwirtschaft Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Nach Thünen-Kalkulationen ist die Wettbewerbsfähigkeit von Freiflächenanlagen höher als die von Dachanlagen und 30 bis 40-mal höher als die der Landwirtschaft.
- Aus der Stellungnahme von Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 84 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 24 % sicher).
„Sie ist außerdem 30 bis 40-mal höher als diejenige der Landwirtschaft.“
Baurechtliche Privilegierung nur für versiegelte Flächen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Eine baurechtliche Privilegierung ist für bereits versiegelte Flächen sinnvoll, bei der Überplanung von Außenbereichen aber abzulehnen.
- Aus der Stellungnahme von Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 74 % sicher).
„Hier wäre eine baurechtliche Privilegierung sinnvoll, bei der Überplanung von Außenbereichen wird sie abgelehnt.“
BMEL: Sehr große PV-Anlagen außerhalb der Kulissen mit Strategie nicht steuerbar Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Das BMEL erklärt, der Zubau sehr großer PV-Anlagen außerhalb der definierten Kulissen des EEG und des BauGB nehme wegen gesunkener Kosten deutlich zu und lasse sich mit den im Entwurf der PV-Strategie beschriebenen Instrumenten nicht steuern.
- Aus der Stellungnahme von Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Point referred to \"der Strategie\" and \"EEG- und BauGB-Kulissen\" without naming the actor or draft; rewritten to name BMEL and the BMWK draft PV strategy, claim and direction unchanged.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 79 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 32 % sicher).
„kann mit den hier beschriebenen Instrumenten nicht gesteuert werden“
PV im Außenbereich nicht privilegiert, Planverfahren bis ca. fünf Jahre MIRO
PV-Anlagen sind nach § 35 BauGB im Außenbereich nicht privilegiert, sodass für Gesteinsbetriebe ein aufwändiges Planungsverfahren nötig ist, das bis zu etwa fünf Jahre dauert.
- Aus der Stellungnahme von MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
„Die Verfahrensdauer beläuft sich hierbei auf bis zu ca. fünf Jahre“
Solarenergie in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB aufnehmen MIRO
Vorgeschlagen wird, in § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB das Wort „Solar-“ einzufügen und die Privilegierungen der Erneuerbaren im Sachzusammenhang umzuordnen (Nr. 8 als neue Nr. 6).
- Aus der Stellungnahme von MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„§ 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB – Einfügen des Wortes „Solar-““
Erleichterungen in WHG, BauGB und BBergG in die Strategie MIRO
Die PV-Strategie sollte Erleichterungen im Wasserhaushaltsgesetz, im Baugesetzbuch und im Bundesberggesetz formulieren, um die Flächenkulisse zu erweitern und Genehmigungen zu beschleunigen.
- Aus der Stellungnahme von MIRO – Bundesverband Mineralischer Rohstoffe e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 47 % sicher).
„sollten in der PV-Strategie Erleichterungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), im Baugesetzbuch (BauGB) sowie im Bundesberggesetz (BBergG) formuliert werden“
Stiftung-Umweltenergierecht-Ansatz zur Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächen SPD
Der im Diskussionspapier der Stiftung Umweltenergierecht („Weiterentwicklung der Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen“) beschriebene Ansatz erscheint geeignet, mehr Flächen für PV-Freiflächenanlagen bereitzustellen und zugleich die Steuerung durch die Kommunen zu erhalten.
- Aus der Stellungnahme von SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies mit „die genannten Anliegen“ auf Kontext außerhalb des Punktes; jetzt sind die Anliegen (mehr Fläche, kommunale Steuerung) und das Papier benannt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 55 % sicher).
„scheint der Ansatz der im Diskussionspapier der Stiftung Umweltenergierecht „Weiterentwicklung der Außenbereichsprivilegierung von PV-Freiflächenanlagen“ beschrieben Ansatz zielführend zu sein“
Gleichzeitige PV-Nutzung auf Windflächen rechtlich unsicher SPD
Auf für Windenergie ausgewiesenen Flächen ist die gleichzeitige Nutzung der verbleibenden Flächen für PV-Freiflächenanlagen nicht rechtssicher zulässig, da viele Behörden der Windprivilegierung stets Vorrang einräumen.
- Aus der Stellungnahme von SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 82 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 40 % sicher).
„ist eine gleichzeitige Nutzung der verbleibenden Flächen für PV-Freiflächenanlagen nicht rechtsicher zulässig“
Prüfung begrenzter Privilegierung für PV-Freiflächen wird begrüßt SPD, DUH
Die in der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Prüfung einer begrenzten Außenbereichsprivilegierung für PV-Freiflächenanlagen wird begrüßt.
- Aus der Stellungnahme von SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a welcome (value judgment on the planned review) with a separate demand to develop the privilege into a comprehensive steering concept; these can be accepted or rejected independently.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei DUH – Deutsche Umwelthilfe e. V. (94 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
„Es wird begrüßt, dass eine begrenzte Privilegierung geprüft werden soll.“
„Grundsätzlich begrüßt die DUH, dass eine an bestimmte Voraussetzungen geknüpfte oder eine auf bestimmte Technologien beschränkte Privilegierung im Außenbereich geprüft werden soll.“
Außenbereichsprivilegierung zu umfassendem Steuerungskonzept ausbauen SPD
Die bestehende partielle Außenbereichsprivilegierung für PV-Freiflächenanlagen soll zu einem umfassenden Steuerungskonzept weiterentwickelt werden.
- Aus der Stellungnahme von SPD - Arbeitsgruppe Klimaschutz und Energie zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a welcome (value judgment on the planned review) with a separate demand to develop the privilege into a comprehensive steering concept; these can be accepted or rejected independently.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 82 % sicher).
„Dieser ist jetzt zu einem umfassenden Steuerungskonzept weiterzuentwickeln.“
Freiflächen-PV privilegieren, gemeinsam mit Windparks ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energie
PV-Freiflächenanlagen sollen wie Windkraftanlagen privilegiert und mit Windparks auf gemeinsamem Areal gebaut werden, um Synergien bei Fläche, Planung und Infrastruktur zu heben.
- Aus der Stellungnahme von ISE e. V. - Initiative Südpfalze-Energie e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 79 % sicher).
„PV-Freiflächenanlagen müssen wie Windkraftanlage privilegiert werden!“
Anzeige bei Trägern öffentlicher Belange statt Planungsabstimmung Bürgerenergie Mainspitze
Statt Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Regionalplanabstimmung sollte für diese 1 % eine Anzeige bei den Trägern öffentlicher Belange genügen, die nur aus besonderen Gründen widersprechen können.
- Aus der Stellungnahme von Bürgerenergie Mainspitze zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 34 % sicher).
„Eine Anzeige bei den Trägern öffentlicher Belange mit deren Möglichkeit aus besonderen Gründen zu widersprechen erscheint sinnvoll.“
Kommunen sollen 1 % Fläche ohne Gutachten ausweisen dürfen Bürgerenergie Mainspitze
Die Vereinfachung sollte viel weiter gehen: Kommunen sollten ohne Umweltgutachten oder sonstige Anforderungen 1 % ihrer Fläche für Freiflächenanlagen ausweisen können, mit niedriger Acker- bzw. Grünlandzahl als Orientierung.
- Aus der Stellungnahme von Bürgerenergie Mainspitze zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 56 % sicher).
„Ohne Umweltgutachten oder sonstigen Anforderungen sollten Kommunen 1% ihrer Fläche für den Bau von Freiflächenanlagen ausweisen können.“
PV-Anlagen in B-Plänen privilegieren KAT
PV-Anlagen sollten privilegiert werden, sodass sie in B-Plänen immer zulässig sind und Höhenbeschränkungen für sie nicht gelten.
- Aus der Stellungnahme von KAT – Karlsruher Transformationszentrum für Nachhaltigkeit und Kulturwandel zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 75 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 49 % sicher).
„dass diese Anlagen immer zugelassen sind und 2. Höhenbeschränkungen“
§35 BauGB: Privilegierung für PV in Kombination mit anderen Technologien DWAG-Denker & Wulf AG
Außerhalb der EEG-Flächenkriterien soll Freiflächen-PV in Kombination mit anderen Technologien (z. B. Elektrolyseur, Batteriespeicher, Wärme, Ladeinfrastruktur) im Außenbereich privilegiert werden.
- Aus der Stellungnahme von DWAG-Denker & Wulf AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 80 % sicher).
„Wir schlagen hierzu außerhalb der Flächenkriterien des EEG eine Privilegierung für Freiflächen-PV-Anlagen in Kombination mit anderen Technologien vor.“
BauGB-Teilprivilegierung war richtig, reicht für PV-Zubauziel nicht aus DWAG-Denker & Wulf AG
Die Einreicherin hält die erste Teilprivilegierung im BauGB für richtig, aber nicht ausreichend, um den benötigten PV-Zubau zu erreichen.
- Aus der Stellungnahme von DWAG-Denker & Wulf AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable fact (the Dec 2022 BauGB amendment creating the 200 m partial privilege) with an assessment (right but insufficient); split into the two.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 86 % sicher).
„Die erste Teilprivilegierung war richtig, reicht allerdings unserer Meinung nach noch nicht aus, um den benötigten PV-Zubau zu erreichen.“
Privilegierung von Freiflächen-PV im Baurecht ist zu begrüßen German Zero FG Energie
Die in der PV-Strategie geplante baurechtliche Privilegierung von Freiflächen-PV wird befürwortet.
- Aus der Stellungnahme von German Zero FG Energie zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a value judgment (welcome the privilege), a causal claim (may reduce bureaucracy) and a separate importance claim; split into three independently assessable points.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Ebenso ist die geplante Privilegierung von Freiflächen-PV im Baurecht zu begrüßen.“
Privilegierung von Freiflächen-PV kann Entbürokratisierung bewirken German Zero FG Energie
Die geplante baurechtliche Privilegierung von Freiflächen-PV kann zu einer Entbürokratisierung führen, die vor dem Hintergrund des überragenden öffentlichen Interesses besonders wichtig ist.
- Aus der Stellungnahme von German Zero FG Energie zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a value judgment (welcome the privilege), a causal claim (may reduce bureaucracy) and a separate importance claim; split into three independently assessable points.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 85 % sicher).
„Das kann zu einer Entbürokratisierung führen, die gerade vor dem Hintergrund des überragenden öffentlichen Interesses besonders wichtig ist.“
Baurechtsanpassungen für Außenbereich und Gewerbegebiete gleich wichtig German Zero FG Energie
Die Anpassungen des Baurechts für Freiflächen-PV sind für den Außenbereich und für Gewerbegebiete gleichermaßen von hoher Bedeutung.
- Aus der Stellungnahme von German Zero FG Energie zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a value judgment (welcome the privilege), a causal claim (may reduce bureaucracy) and a separate importance claim; split into three independently assessable points.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 36 % sicher).
„Die Anpassungen des Baurechts sind gleichermaßen für den Außenbereich und Gewerbegebiete von hoher Bedeutung.“
Privilegierung hilft bei blockierenden Kommunen DGRV
Ist eine Kommune generell nicht bereit, Freiflächen-PV bauplanungsrechtlich zuzulassen, ermöglicht die Ausweitung der Privilegierung trotzdem Projekte, auch durch Energiegenossenschaften.
- Aus der Stellungnahme von DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 84 % sicher).
„ist eine Ausweitung hilfreich, weil dann trotzdem Projekte durch Energiegenossenschaften, aber auch andere Projektierer realisiert werden können.“
Ausweitung der BauGB-Privilegierung wirkt je nach Konstellation unterschiedlich DGRV
Rückmeldungen aus der Praxis zeigen, dass die Ausweitung der Privilegierung von Freiflächen-PV im BauGB je nach Konstellation hilfreich oder kontraproduktiv ist.
- Aus der Stellungnahme von DGRV – Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 62 % sicher).
„So gibt es Konstellationen, bei denen eine Ausweitung hilfreich ist, und Konstellationen, bei denen eine Ausweitung kontraproduktiv ist.“
Privilegierung im Außenbereich nur für Einzelfälle NABU
Die Privilegierung von Solaranlagen im Außenbereich nach BauGB soll, wie im Entwurf vorgesehen, auf bestimmte Einzelfälle beschränkt bleiben.
- Aus der Stellungnahme von NABU (Naturschutzbund Deutschland) e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Eine Privilegierung im Außenbereich für Solaranlagen sollte, wie im Entwurf vorgesehen, nur auf bestimmte Einzelfälle beschränkt bleiben.“
Teilprivilegierung § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB: Freiflächen-PV bei Betrieben abgelehnt RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Nach Erfahrung der Einreichenden wird bei nicht privilegierten Betrieben im Außenbereich (z. B. Asphalt- und Zementwerke) die Zulassung von Freiflächen-PV-Anlagen trotz Teilprivilegierung nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB generell mit dem Argument fehlender Privilegierung oder als nicht mehr angemessene Erweiterung abgelehnt.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Point lacked context (who, which operations, what the practice refers to); rewritten to name the provision, the type of operations and that it is the submitter's reported experience, with the quote's line-break hyphens repaired.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„wird aus der vorliegenden praktischen Erfahrung die Zulassung von Freiflächenanlagen generell mit dem Argument der fehlenden Privilegierung abgelehnt“
Außenbereichs-Freiflächen-PV wird in der Behördenpraxis faktisch nicht zugelassen RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Nach Darstellung der Stellungnahme werden Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Außenbereich in der Genehmigungspraxis der Behörden de facto nicht zugelassen, obwohl sie nach § 35 Abs. 2 BauGB nicht per se unzulässig sind.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Wording like "äußerst rigide" and "so rigide" was loaded; rewritten neutrally with the same claim and direction, naming the context (Außenbereich, § 35 BauGB).“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 80 % sicher).
„dass die Zulassung von Freiflächenanlagen im Außenbereich de facto nicht erfolgt“
Strategie stellt Rechtslage zu Freiflächen unzutreffend dar RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Nicht privilegierte Freiflächenanlagen sind nach § 35 Abs. 2 BauGB nicht per se unzulässig und nicht nur auf Grundlage einer Bauleitplanung zulassungsfähig, anders als in der Strategie angedeutet.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
„Anders als in der Photovoltaik-Strategie des BMWK angedeutet, sind Freiflächenanla- gen als nicht privilegierte Anlagen im Sinne von 8 35 Abs. 2 BauGB zwar nicht per se unzulässig“
Außenbereichsbetriebe haben erheblichen Bedarf an Eigenversorgung RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Viele im Außenbereich existierende Betriebe haben einen erheblichen Bedarf an Freiflächenanlagen zur Versorgung des eigenen Standorts.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 86 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 47 % sicher).
„besteht aber bei vielen im Außenbereich existierenden Betrieben ein er- heblicher Bedarf für die Nutzung von Freiflächenanlagen“
Weitere Privilegierungen für Freiflächen-PV im Außenbereich nach § 35 BauGB RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Über die bestehende Privilegierung in § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB (Flächen längs von Autobahnen und Schienenwegen) hinaus sollten weitere Privilegierungstatbestände für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich geschaffen werden.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „The point is one demand; rewritten to name § 35 BauGB and the existing exception it refers to, so it stands alone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„Es bedarf jedoch weitergehender Privilegierungstatbestände, um eine signifikante Nutzungsperspektive für die Photovoltaik im Außenbereich zu schaffen.“
Strenge Zulassungspraxis für Freiflächen-PV auf Betriebsflächen ist nicht sinnvoll RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Die einschränkende Zulassungspraxis für Freiflächen-PV-Anlagen bei bestehenden Betrieben im Außenbereich ist nach Ansicht der Einreichenden auf bereits betrieblich genutzten Flächen noch weniger sachlich begründet.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischte eine Tatsachenbehauptung (Nutzung betrieblicher Flächen) mit einer wertenden, polemisch formulierten Kritik („sinnlos“, „rigide“); getrennt und neutral formuliert, mit Bezug auf die Zulassungspraxis für Freiflächen-PV.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 59 % sicher).
„Bei solchen Flächen ist die fehlende Sinnhaftigkeit der rigiden Zulassungspraxis noch augenfälliger.“
Weitere Privilegierungstatbestände für PV im Außenbereich nötig RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Über die Privilegierung in § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB hinaus bedarf es weiterer Privilegierungstatbestände, um der Photovoltaik im Außenbereich eine signifikante Nutzungsperspektive zu verschaffen.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einem Satz, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt verband zwei unabhängig bewertbare Wertungen (Begrüßung der Ausnahme; Forderung nach weiteren Privilegierungen) und war ohne Bezug zur PV-Strategie nicht eigenständig verständlich; beide Punkte nennen nun BauGB-Norm und Gegenstand.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 87 % sicher).
„Es bedarf jedoch weitergehender Privilegierungstatbestände, um eine signifikante Nutzungsperspektive für die Photovoltaik im Außenbereich zu schaffen.“
Zulassungspraxis für Freiflächen-PV im Außenbereich schränkt Betriebe ein RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Die Zulassungspraxis für Freiflächen-PV-Anlagen bei nicht privilegierten Außenbereichsbetrieben (§ 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB) schränkt nach Auffassung der Einreichenden die Entwicklungsmöglichkeiten dieser Betriebe und die als erforderlich angesehene sichere Stromversorgung stark ein.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Das Original war durch „restriktiv“ und „erheblich“ wertend und ohne Bezug unverständlich; neutral umformuliert, mit Nennung des Bezugs (Freiflächen-PV, Außenbereichsbetriebe, § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB) und gleicher Richtung.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
„Entwicklungsmöglichkeiten solcher Betriebe und insbesondere die im aktuellen politischen Umfeld erforderliche sichere Stromversorgung werden damit enorm beschnitten.“
Privilegierung für Freiflächen-PV an Betrieben erlaubt Mitversorgung bis 49 % RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Die in der Stellungnahme befürwortete eingeschränkte Außenbereichsprivilegierung für Freiflächen-PV-Anlagen bestehender Betriebe würde es auch ermöglichen, die Allgemeinheit mit bis zu 49 % mitzuversorgen.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Verweis „die eingeschränkte Privilegierung“ war ohne die Stellungnahme unklar; jetzt wird die gemeint Außenbereichsprivilegierung für Freiflächenanlagen bestehender Betriebe benannt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 82 % sicher).
„Eine Mitversorgung der Allgemeinheit (bis zu 49 %) kann damit ebenfalls erreicht werden.“
Betriebe können Eigenversorgung nicht allein über Dächer decken RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Zulässig errichtete Betriebe nach § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB sind oft energieintensiv und können ihre Eigenversorgung häufig nicht allein mit dach- oder wandgebundenen Anlagen decken.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 83 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 41 % sicher).
„Solche können ihre Eigenversorgung häufig nicht allein durch die Nutzung von dach-“
Eigener BauGB-Privilegierungstatbestand für Freiflächen-PV bestehender Betriebe RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Ein eigenständiger Privilegierungstatbestand im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB) für Freiflächen-PV-Anlagen zulässigerweise errichteter gewerblicher Betriebe ist mit Blick auf die Gewichtungsvorgabe des § 2 EEG und den Klimawandel erforderlich und angemessen.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Punkt war nicht eigenständig verständlich (Bezug auf BauGB-Norm und betroffene Betriebe fehlte); jetzt mit Norm und Adressaten benannt, Aussage und Richtung unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
„ist die Etablierung eines eigenständigen Privilegierungstatbestandes für Freiflächenanlagen erforderlich und auch angemessen“
Bund fehlt Gesetzgebungskompetenz für Baugenehmigungsverfahren RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Dem Bund fehlt die verfassungsrechtliche Gesetzgebungskompetenz für Erleichterungen der Baugenehmigungsverfahren; er könnte nur die Musterbauordnung anpassen, was eine eigene Regelung der Länder nicht ersetzt.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 60 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 36 % sicher).
„Dem Bund fehlt hierfür jedoch die verfassungsrechtliche Gesetzgebungskompetenz.“
BauGB: Privilegierung von PV-Freiflächen für bestehende Gewerbebetriebe RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Die Kanzlei schlägt vor, § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB um einen Buchstaben c zu ergänzen, der PV-Freiflächenanlagen privilegiert, die einem zulässigerweise errichteten gewerblichen Betrieb im Sinne des § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB überwiegend dienen.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Point rewritten to name the instrument (BauGB) and the proposing actor so it stands alone; claim unchanged.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
„c) oder einem zulässigerweise errichteten gewerblichen Betrieb im Sinne des Abs. 4 Nr. 6 überwiegend dient.“
Freiflächen-PV auf Betriebsgelände: Außenbereichsbelange nur untergeordnet RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB
Die Stellungnahme argumentiert, dass bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen bestehender Betriebe auf bereits betrieblich beanspruchten Flächen die Außenbereichsbelange nach § 35 Abs. 3 BauGB nur untergeordnet berührt sind und regelmäßig kein besonderes Planungserfordernis besteht.
- Aus der Stellungnahme von RAe Dr. Dammert und Steinforth Partnerschaft mbB zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies ohne Kontext auf Außenbereichsbelange; jetzt sind Norm (§ 35 Abs. 3 BauGB) und Anwendungsfall (Freiflächen-PV bestehender Betriebe) benannt. Die Richtung der Aussage bleibt unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 75 % sicher).
„Außenbereichsbelange des 8 35 Abs. 3 BauGB ohnehin schon nur in untergeordneter Art und Weise betroffen sein“
Baugenehmigung erleichtern, aber technische Störungen vermeiden EWS Elektrizitätswerke Schönau eG
Erleichterungen im Baugenehmigungsverfahren sind zu begrüßen, doch verkürzte Abstände dürfen nicht zu technischen Störungen (z. B. fehlender äußerer Blitzschutz) führen.
- Aus der Stellungnahme von EWS Elektrizitätswerke Schönau eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 42 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 37 % sicher).
„Allerdings muss darauf geachtet werden, dass eine Verkürzung von Abständen nicht zu technischen Störungen“
Auswirkung der Privilegierung in der PV-Strategie zunächst abwarten EWS Elektrizitätswerke Schönau eG
Die EWS meinen, dass die Auswirkung der in der Photovoltaik-Strategie vorgesehenen Privilegierung im Baugesetzbuch abgewartet werden sollte.
- Aus der Stellungnahme von EWS Elektrizitätswerke Schönau eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two independently acceptable claims (welcoming the simplified procedure; waiting for the privilege's effect); split and made each standalone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 75 % sicher).
„Allerdings ist die Auswirkung von der Privilegierung abzuwarten.“
Baurechtliche und Schutz-Beschränkungen bleiben bestehen GdW
Auch bei Privilegierung bleiben Einschränkungen aus Baurecht (Hochhäuser), Denkmal- oder Milieuschutz bestehen.
- Aus der Stellungnahme von GdW – Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 78 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 57 % sicher).
„Weiterhin bestehen bleiben ggf. Einschränkungen aus dem Baurecht (im Fall von Hochhäusern), dem Denkmal- oder Milieuschutz.“
Abbau der Planungshürde für PV-Freiflächen ist positiv, da sie Kosten senkt DIHK
Die DIHK bewertet die Prüfung einer Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen im Baugesetzbuch positiv, weil sie zeitliche Verzögerungen und daraus entstehende Kosten und Risiken für die Wirtschaft verringern soll.
- Aus der Stellungnahme von DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (fehlende Privilegierung, aufwendige Bauleitplanung) mit der Bewertung der Wirkung und der Positivbewertung der Prüfung; getrennt aufgeteilt, mit neutraler Formulierung und eigenem Beleg.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„Die Prüfung zum Abbau dieser Hürde ist daher positiv zu werten, um die zeitlichen Verzögerungen und daraus entstehende Kosten und Risiken für die Wirtschaft zu reduzieren.“
DIHK: §35-BauGB-Privilegierung an EEG-Flächenkulisse angleichen DIHK
Die DIHK fordert, die Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen nach §35 Abs. 1 Baugesetzbuch an die Flächenkulisse des EEG anzugleichen und klarzustellen, dass Ausweisungen als Landwirtschaftsfläche oder Grünland keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange darstellen.
- Aus der Stellungnahme von DIHK – Deutsche Industrie- und Handelskammer zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Das Original verwies ohne Nennung des Gesetzes (BauGB), des Akteurs (DIHK) und des Kontexts (PV-Freiflächenanlagen) auf §35; diese sind jetzt benannt, die Aussage bleibt unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 50 % sicher).
„Die Privilegierung nach §35 Abs. 1 sollte zudem an die Flächenkulisse des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG) angeglichen werden.“
Ohne Genehmigungsverfahren schnellere Grünstromnutzung WI Energy GmbH
Könnten Tagebauflächen ohne langwierige Genehmigungsverfahren belegt werden, ließe sich das Grünstrompotenzial an den Standorten schneller nutzen.
- Aus der Stellungnahme von WI Energy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 35 % sicher).
„ermöglicht dies eine schnellere Nutzung des Grünstrompotentials an den jeweiligen Standorten.“
Ausweitung der Tagebau-Privilegierung ist zielführend und für alle Länder attraktiv WI Energy GmbH
Die Ausweitung der Privilegierung auf alle Tagebauflächen wird als energetisch-quantitativ und im Hinblick auf die Bodenwerte zielführend sowie als für alle Bundesländer attraktive Maßnahme bewertet.
- Aus der Stellungnahme von WI Energy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a land-use effect claim with an evaluation of effectiveness and attractiveness; split into two, and named the extension of the Tagebau privilege so each stands alone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 86 % sicher).
„Diese Ausweitung ist sowohl. energetisch-quantitativ wie auch qualitativ im Hinblick auf die Bodenwerte der entsprechenden Flächen zielführend und stellt für alle Bundesländer eine attraktive Maßnahme dar.“
Stromverbrauch vor Ort spricht für Privilegierung aller Tagebauflächen WI Energy GmbH
Der Stromverbrauch vor Ort ist ein zusätzliches Argument dafür, alle Tagebauflächen (nicht nur Braunkohletagebau) beim Photovoltaik-Ausbau zu privilegieren.
- Aus der Stellungnahme von WI Energy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (hoher Stromverbrauch vor Ort) mit einer wertenden Schlussfolgerung (spricht für Privilegierung); beide wurden getrennt und neutral formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 67 % sicher).
„kommt als weiterer Punkt für die Privilegierung aller Tagebau-Flächen der enorme Stromverbrauch vor Ort hinzu“
Tagebau-Privilegierung verteilt PV-Zubauflächen auf mehr Akteure WI Energy GmbH
Eine Ausweitung der Privilegierung des Ausbaus erneuerbarer Energien von Braunkohletagebau auf alle Tagebauflächen würde dazu führen, dass PV-Zubauflächen auf mehrere Akteure aufgeteilt werden.
- Aus der Stellungnahme von WI Energy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Statement verbindet eine Wirkungsbehauptung (Verteilung auf mehr Akteure durch ausgeweitete Tagebau-Privilegierung) mit einer Bewertung (notwendige Bedingung für die Zubauziele) und nennt den Bezugsgegenstand nicht; beide Teile sind nun eigenständig formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 43 % sicher).
„werden Zubauflächen auf mehrere Akteure aufgeteilt“
§ 249b BauGB auf alle Tagebauarten ausweiten WI Energy GmbH
Die Privilegierung nach § 249b BauGB soll vom Braunkohletagebau auf jede Art von Tagebau erweitert werden, um alle Tagebauflächen für PV zu öffnen.
- Aus der Stellungnahme von WI Energy GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 49 % sicher).
„von Braunkohletagebau auf jede Art von Tagebau“
Rechtssicherheit über die BauNVO hinaus durch Klarstellungen schaffen ZDH
Für den Ausbau von Freiflächen-PV soll über die Baunutzungsverordnung hinaus Rechtssicherheit geschaffen werden, etwa durch Klarstellungen oder standardisierte Regelungen.
- Aus der Stellungnahme von ZDH – Zentralverband des Deutschen Handwerks zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a demand for legal certainty beyond the BauNVO with a separate claim that frequent EEG amendments undermine it; each can be accepted or rejected independently.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 29 % sicher).
„Es bedarf daher auch über die Baunutzungsverordnung hinaus der Schaffung von Rechtssicherheit, bspw. in Form von Klarstellungen oder auch standardisierten Regelungen.“
EEG-Flächen generell im Baugesetz privilegieren Naturstrom AG
Die EEG-Flächen sollen generell privilegiert werden, nicht nur Solarparks innerhalb der im BauGB genannten Entfernung.
- Aus der Stellungnahme von Naturstrom AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Vereinheitlichung der Abstandsangaben und die generelle Privilegierung der EEG-Flächen sind getrennt voneinander annehmbar oder ablehnbar.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
„die EEG-Flächen generell privilegiert werden“
EEG 2023 klarstellen: § 6-Vereinbarung auch ohne Bebauungsplan im 200-m-Korridor Clearingstelle EEG/KWKG
Die Clearingstelle regt an, im EEG 2023 gesetzlich klarzustellen, dass bei Freiflächenanlagen im 200-m-Korridor ohne Bebauungsplan eine Vereinbarung über die finanzielle Beteiligung der Kommune nach § 6 EEG 2023 geschlossen werden kann.
- Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne die Einreichung unklar (Akteur, Gesetz, Korridor); jetzt benennt er Clearingstelle, EEG 2023 und den Gegenstand der Vereinbarung. Der separate, bedingte Zusatz zum frühesten Zeitpunkt entfällt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 66 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 26 % sicher).
„gesetzlich klarzustellen, dass auch bei Freiflächenanlagen, die innerhalb des 200-m-Korridors ohne Bebauungsplan errichtet werden, eine Vereinbarung nach § 6 EEG 2023 geschlossen werden kann.“
Bestechungsgefahr bei nach § 35 BauGB privilegierten Freiflächenanlagen nicht größer Clearingstelle EEG/KWKG
Die Clearingstelle EEG|KWKG meint, dass bei nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b BauGB privilegierten Freiflächenanlagen, an denen die Kommune nur über § 36 BauGB beteiligt ist und deren Einvernehmen ersetzt werden kann, keine erkennbar größere Bestechungsgefahr besteht als in den in § 6 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EEG 2023 genannten Fällen mit Kommunenbeteiligung im Bauleitverfahren.
- Aus der Stellungnahme von Clearingstelle EEG/KWKG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies auf „privilegierte Projekte" und § 6 Abs. 4 ohne Nennung des Gesetzes (EEG 2023) und des Kontexts (Freiflächenanlagen nach § 35 BauGB); die Umschreibung macht ihn eigenständig verständlich, ohne die Aussage zu verändern.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 29 % sicher).
„gibt es keine er-kennbare größere Gefahr z. B. der Bestechung/Bestechlichkeit bei diesen privilegier-ten Projekten“
PV-Freiflächenanlagen im Pufferstreifen um Gewerbegebiete privilegieren RWE Offshore Wind GmbH
PV-Freiflächenanlagen sollten in einem Pufferstreifen von etwa 500 bis 1000 m um Industrie- und Gewerbegebiete privilegiert werden, um eine lokale, netzdienliche Versorgung gewerblicher oder industrieller Verbraucher zu fördern.
- Aus der Stellungnahme von RWE Offshore Wind GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two separate privilege proposals (wind energy areas; buffer strip around industrial/commercial areas) that can be accepted or rejected independently.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 55 % sicher).
„PV-FFA in einem Pufferstreifen (z. B. 500 bis 1000m) um Industrie- und Gewerbegebiete, um eine lokale, netzdienliche Versorgung gewerblicher oder industrieller Verbraucher“
Zweistufiges Vorgehen gegen Attentismus RWE Offshore Wind GmbH
Um kurzfristig die Ausbaudynamik zu steigern und Attentismus bei der Flächenbereitstellung zu vermeiden, erscheint ein zweistufiges Vorgehen (kurzfristige Privilegierungen, dann langfristiger Steuerungsrahmen) erwägenswert.
- Aus der Stellungnahme von RWE Offshore Wind GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 56 % sicher).
„erscheint uns hierzu ein zweistufiges Vorgehen erwägenswert“
Dosierte Privilegierungen beschleunigen kurzfristig RWE Offshore Wind GmbH, BDEW
Eine dosierte Ausweitung von Privilegierungen im Außenbereich kann die Ausbaudynamik kurzfristig maßgeblich beschleunigen, solange die Bauleitplanung organisatorisch gehemmt ist.
- Aus der Stellungnahme von RWE Offshore Wind GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (99 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 59 % sicher).
„Die dosierte Ausweitung von Privilegierungen im Außenbereich kann die Ausbaudynamik“
„Die dosierte Ausweitung von Privilegierungen im Außenbereich kann die Ausbaudynamik kurzfristig maßgeblich erhöhen“
Überragendes öffentliches Interesse im BauGB verankern RWE Offshore Wind GmbH
Das überragende öffentliche Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien sollte explizit im Baugesetzbuch verankert werden.
- Aus der Stellungnahme von RWE Offshore Wind GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 58 % sicher).
„Verankerung des überragenden öffentlichen Interesses im Baugesetzbuch“
PV-Freiflächenanlagen in Windenergiegebieten privilegieren RWE Offshore Wind GmbH
PV-Freiflächenanlagen sollten komplementär in Windenergiegebieten als eigener Privilegierungstatbestand zugelassen werden, um netzdienliche Hybridstandorte zu ermöglichen, wobei der Vorrang der Windenergienutzung durch klare Vorgaben zu wahren ist.
- Aus der Stellungnahme von RWE Offshore Wind GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two separate privilege proposals (wind energy areas; buffer strip around industrial/commercial areas) that can be accepted or rejected independently.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 57 % sicher).
„Die komplementäre Errichtung von PV-FFA in Windenergiegebieten zur Ermöglichung netzdienlicher Hybridstandorte.“
Privilegierung nur für konfliktarme „no regret“-Standorte RWE Offshore Wind GmbH, BDEW
Zusätzliche Privilegierungen sollten auf vorbelastete Standorte oder Konzepte mit Zusatznutzen beschränkt werden, die auch in der Bauleitplanung präferabel wären und geringes Konfliktpotenzial haben.
- Aus der Stellungnahme von RWE Offshore Wind GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (70 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 71 % sicher).
„als „no regret“ charakterisiert werden können“
„Um die kommunale Planungshoheit nicht auszuhebeln und eine hohe Akzeptanz zu wah-ren“
Weitere Privilegierungstatbestände für PV-FFA prüfen RWE Offshore Wind GmbH
Neben der Privilegierung entlang von Infrastrukturkorridoren sollten weitere abgrenzbare Privilegierungstatbestände für PV-Freiflächenanlagen in Betracht gezogen werden, die sich über eine vergleichbare Vorbelastung oder einen besonderen Zusatznutzen qualifizieren.
- Aus der Stellungnahme von RWE Offshore Wind GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage verbindet eine Einschätzung (Korridor-Privilegierung genügt nicht) mit einer eigenständigen Forderung (weitere Privilegierungstatbestände); beide lassen sich unabhängig voneinander annehmen oder ablehnen.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 38 % sicher).
„Daher sollten weitere abgrenzbare Privilegierungstatbestände ins Auge gefasst werden, die sich über eine vergleichbare Vorbelastung oder einen besonderen Zusatznutzen qualifizieren.“
Subsidiäre Privilegierung (Stiftung Umweltenergierecht) für PV-Freiflächen RWE Offshore Wind GmbH
Die Stellungnahme schlägt für die PV-Freiflächenplanung als langfristigen Rahmen vor, den Vorschlag der Stiftung Umweltenergierecht zu einer subsidiären Privilegierung zugrunde zu legen: Kommunale Planungsträger erhalten verstärkte Vorgaben zum „ob“ und „wieviel“, das „wie“ bleibt der lokalen Planung überlassen, und bei unzureichender Flächenbereitstellung greift ab einem Stichtag eine allgemeine Privilegierung.
- Aus der Stellungnahme von RWE Offshore Wind GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne Kontext unklar (worauf sich die Privilegierung bezieht, wer sie vorschlägt); jetzt ist der Gegenstand (PV-Freiflächenplanung, Vorschlag in der Stellungnahme zur PV-Strategie) benannt, Richtung und Inhalt unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 75 % sicher).
„wonach kommunale Planungsträger perspektivisch verstärkte Vorgaben zum „ob“ (und „wieviel“) erhalten, aber das „wie“ der lokalen Planung überlassen bleibt“
PV-Flächensteuerung: Attentismus in der Übergangsphase vermeiden RWE Offshore Wind GmbH, BDEW
Bis die Flächenbeitragswerte für die kommunale Ebene definiert sind, soll ein Verlust der Ausbaudynamik durch Attentismus vermieden werden, und zwar durch die für Stufe 1 definierten dosierten Privilegierungen sowie durch eine Belohnung der etwaigen Übererfüllung des noch nicht festgelegten Beitragswerts.
- Aus der Stellungnahme von RWE Offshore Wind GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies auf nicht erklärte Begriffe (Beitragswerte, Stufe 1); die Neufassung benennt den Kontext (Flächenbeitragswerte für Kommunen im langfristigen Flächensteuerungskonzept der PV-Strategie).“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (96 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 51 % sicher).
„könnten eine Belohnung der etwaigen Übererfüllung des noch nicht festgelegten Beitragswertes einer abwartenden Haltung entgegenwirken“
„nicht zum Verlust der Ausbaudynamik durch Attentismus kommt“
PV im Außenbereich privilegieren EAD
PV-Freiflächenanlagen sollten im Außenbereich baurechtlich privilegiert werden.
- Aus der Stellungnahme von EAD – Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„eine Privilegierung von PV im Außenbereich,“
Baurechtserleichterung für PV neben privilegierten Vorhaben EAD
PV-Freiflächenanlagen in Kombination mit privilegierten Außenbereichsvorhaben (Windanlagen, Wasseranlagen) sollten baurechtlich erleichtert werden.
- Aus der Stellungnahme von EAD – Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 73 % sicher).
„eine Erleichterung im Baurecht für PVFA in Kombination mit privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich“
Flächenausweisung für PV liegt bei Kommunen, Umsetzung sperriger als bei Wind EAD
Die Flächenausweisung für Photovoltaik liegt verstärkt in der kommunalen Planungshoheit, da PV im Außenbereich nicht privilegiert ist, was eine Umsetzung von Flächenzielen zunächst sperriger erscheinen lässt als bei der Windkraft.
- Aus der Stellungnahme von EAD – Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischt eine Tatsachenbehauptung (Planungshoheit, fehlende Privilegierung) mit einer Forderung (Umsetzung unter Wahrung der Planungshoheit); beide werden getrennt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 39 % sicher).
„Zwar liegt die Flächenausweisung verstärkt in der kommunalen Planungshoheit (nicht privilegiert im Außenbereich), was eine Umsetzung zunächst sperriger als bei der Windkraft erscheinen lässt“
BUND: Außenbereichs-Privilegierung für PV nur beschränkt (EEG-Kulisse, Hofanlagen, ≤6 MW) BUND
Der BUND fordert, die Privilegierung von Freiflächen-PV im Außenbereich auf die EEG-Flächenkulisse, kleine Hofanlagen und beispielsweise Anlagen bis max. 6 MW und höchstens 10 % der Fläche eines landwirtschaftlichen Betriebs zu beschränken.
- Aus der Stellungnahme von BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war ohne Kontext unklar (wer fordert die Privilegierung, wofür); er wird neu formuliert und nennt nun den BUND und Freiflächen-PV, ohne den Inhalt zu ändern.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
„Eine beschränkte Privilegierung im Außenbereich sollte sich auf die Flächenkulisse für PV-Anlagen im EEG, kleinen Hofanlagen und beispielsweise Anlagen die eine maximale Größe von 6 MW und maximal 10 % der Fläche eines landwirtschaftlichen Betriebes umfassen, beziehen.“
80/20-Regelung für PV-Freiflächenanlagen wegen geringer Versiegelung anpassen WWF Deutschland
Wegen der geringen Versiegelungsfläche von PV-Freiflächenanlagen sollte nach Ansicht der Einreichung die 80/20-Regelung (für Gewerbe- und Industriegebiete) angepasst werden.
- Aus der Stellungnahme von WWF Deutschland zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, mehrere Behauptungen in einem Satz, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The original point combined two independently assessable claims (support for the Baunutzungsordnung clarification; adjusting the 80/20 rule for ground-mounted PV) and used unexplained abbreviations; each is now standalone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 30 % sicher).
„Aufgrund der geringen Versiegelungsfläche von FFA ist es sinnvoll die 80/20-Regelung dahingehend anzupassen.“
Überragendes öffentliches Interesse an PV-Anlagen gilt seit 2022 WWF Deutschland
Für Photovoltaikanlagen gilt seit 2022 ein überragendes öffentliches Interesse.
- Aus der Stellungnahme von WWF Deutschland zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a checkable legal premise (the overriding public interest has applied since 2022) with a demand that authorities apply it consistently, so I split it into the two claims.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 66 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 52 % sicher).
„Das seit 2022 geltende überragende öventliche Interesse bei Photovoltaikanlagen“
Außenbereichsprivilegierung für PV auf stillgelegten Deponien Deutscher Landkreistag-Berlin
Statt einer allgemeinen Außenbereichsprivilegierung könnte der Katalog des § 35 Abs. 1 BauGB um Freiflächen-PV auf stillgelegten Deponien (und weitere Flächentypen) ergänzt werden.
- Aus der Stellungnahme von Deutscher Landkreistag-Berlin zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 79 % sicher).
„könnte anstelle einer allgemeinen Außenbereichsprivilegierung der Katalog des § 35 Abs. 1 BauGB um Freiflächen-PV auf stillgelegten Deponien ergänzt werden“
Freiflächen-PV begrenzen, kein Wildwuchs Deutscher Landkreistag-Berlin
Die Inanspruchnahme von Freiraum durch Freiflächen-PV muss begrenzt bleiben, um Landwirtschaft, Erholung, Tourismus und Naturschutz zu schützen; ein Wildwuchs ist zu vermeiden.
- Aus der Stellungnahme von Deutscher Landkreistag-Berlin zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 84 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 29 % sicher).
„Zudem darf es zu keinem „Wildwuchs“ an Freiflächenanla-gen kommen.“
Planvorbehalt für Freiflächen-PV in § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB einführen Deutscher Landkreistag-Berlin
Im Baugesetzbuch soll in § 35 Abs. 3 S. 3 ein Planvorbehalt für Freiflächen-Photovoltaik eingeführt werden.
- Aus der Stellungnahme von Deutscher Landkreistag-Berlin zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „The point did not name the instrument (Baugesetzbuch) or the subject (Freiflächen-PV, as discussed in the PV strategy section). The rewrite makes both explicit without adding any claim.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 68 % sicher).
„Daneben sollte ein Planvorbehalt in § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB eingeführt werden.“
Außenbereichsprivilegierung im BauGB-Entwurf der PV-Strategie zu unkonkret Deutscher Landkreistag-Berlin
Die im Entwurf der Photovoltaik-Strategie vorgesehene Privilegierung von Flächen im Außenbereich im Baugesetzbuch, die an „bestimmte Voraussetzungen“ oder „bestimmte Technologien“ anknüpft, sei so unkonkret und wenig praktikabel, dass noch keine abschließende Beurteilung möglich sei.
- Aus der Stellungnahme von Deutscher Landkreistag-Berlin zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt war nicht eigenständig verständlich; er nennt jetzt Instrument (Baugesetzbuch, Entwurf der PV-Strategie) und Gegenstand (Außenbereichsprivilegierung), Aussage und Richtung bleiben unverändert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 74 % sicher).
„Diese Formulierung ist derart unkonkret und wenig praktikabel, dass noch keine abschließende Beurteilung abgegeben werden kann.“
PV in Gewerbegebieten verdrängt Ansiedlung in Strukturwandelregionen Deutscher Landkreistag-Berlin
Die BauNVO-Änderung könnte in Strukturwandelregionen die wenigen vermarktbaren Flächen für Erweiterungen und Neuansiedlungen blockieren, sodass keine dauerhaften Arbeitsplätze entstehen.
- Aus der Stellungnahme von Deutscher Landkreistag-Berlin zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 23 % sicher).
„dazu führen, dass die wenigen vermarktungsfähigen Flächen für Investitionen in Form von Erweiterungen sowie Neuansiedlungen nicht mehr zur Verfügung stehen“
Vorrang der Freiflächen-PV vor anderen Belangen einschränkbar machen Deutscher Landkreistag-Berlin
Der Vorrang der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen vor anderen Belangen sollte einschränkbar sein.
- Aus der Stellungnahme von Deutscher Landkreistag-Berlin zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 51 % sicher).
„Dieser Vorbehalt sollte aber eingeschränkt werden können.“
Fraglich, ob Privilegierung über Fachplanung wirklich beschleunigt Deutscher Landkreistag-Berlin
Es ist fraglich, ob eine Privilegierung über Fachplanung tatsächlich beschleunigt, da UVP und artenschutzrechtliche Prüfung nur ins Genehmigungsverfahren verlagert würden und Arten- und Naturschutzanforderungen anders administriert werden müssten.
- Aus der Stellungnahme von Deutscher Landkreistag-Berlin zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 69 % sicher).
„würden die erforderlichen und zeitintensiven Verfahrensschritte einer Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung nur auf ein Genehmigungsverfahren verlagert werden“
Privilegierung im Außenbereich soll PV-Freiflächen schneller planerisch ausweisen Next2Sun AG
Eine eingegrenzte Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich des Baugesetzbuchs führt nach Ansicht der Einreichenden zu einer schnelleren planerischen Ausweisung von Freiflächenanlagen.
- Aus der Stellungnahme von Next2Sun AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Mixed fact and value and not standalone: the welcome (value) and the expected speed-up of planning designation (factual claim) are separated, and each now names the BMWK strategy and the Baugesetzbuch Außenbereich privilege.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„um zu einer schnelleren planerischen Ausweisung von Freiflächenanlagen zu kommen“
Bauplanungsrechtliche Privilegierung von PV im Außenbereich nur eingegrenzt befürwortet Next2Sun AG
Die Einreichenden befürworten die vom BMWK geplante Privilegierung von Freiflächen-PV im Außenbereich des Baugesetzbuchs, sofern sie an bestimmte Voraussetzungen geknüpft oder auf bestimmte Technologien (darunter Agri-PV) beschränkt ist.
- Aus der Stellungnahme von Next2Sun AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Mixed fact and value and not standalone: the welcome (value) and the expected speed-up of planning designation (factual claim) are separated, and each now names the BMWK strategy and the Baugesetzbuch Außenbereich privilege.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„Wir begrüßen eine an bestimmte Voraussetzungen geknüpfte oder eine auf bestimmte Technologien beschränkte Privilegierung im Außenbereich“
Privilegierung könnte regionalplanerische Steuerung und Verzögerungen auslösen ARGE Netz GmbH & Co. KG
Bei zunehmender Privilegierung ohne Steuerungsmöglichkeiten werden Forderungen nach regionalplanerischer Steuerung erwartet, die wie bei der Windflächenausweisung zu jahrelangen Verzögerungen und Rechtsunsicherheit führen würde.
- Aus der Stellungnahme von ARGE Netz GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 50 % sicher).
„Dies würde zu jahrelangen Verzögerungen und rechtlichen Unsicherheiten analog zur Windflächenausweisung führen.“
Genehmigungsfreistellung nach B-Plan bundesweit einheitlich einführen ARGE Netz GmbH & Co. KG
Die in Schleswig-Holstein gängige Praxis, nach durchlaufenem B-Plan-Verfahren einen Antrag auf Genehmigungsfreistellung zu stellen, soll für PV-Freiflächenvorhaben bundesweit einheitlich etabliert werden.
- Aus der Stellungnahme von ARGE Netz GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a policy demand (nationwide Genehmigungsfreistellung) with a factual rationale (B-Plan already covers all key issues, a permit only delays); split so each can be accepted or rejected independently.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 35 % sicher).
„Wir plädieren dafür, diese Regelung bundesweit einheitlich zu etablieren.“
Ausschlussplanung für PV-Freiflächen im ROG untersagen ARGE Netz GmbH & Co. KG
Im Raumordnungsgesetz soll geregelt werden, dass eine Ausschlussplanung für PV-Freiflächen nicht zulässig ist.
- Aus der Stellungnahme von ARGE Netz GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 25 % sicher).
„Daher sollte im Raumordnungsgesetz geregelt werden, dass eine Ausschlussplanung für PV-Freiflächen nicht zulässig ist.“
Privilegierung von PV-Freiflächen lässt kommunale Bauleitplanung entfallen ARGE Netz GmbH & Co. KG, Windland Energieerzeugungs GmbH
Wird die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen im Baugesetzbuch privilegiert, entfällt die kommunale Bauleitplanung, die den Gemeinden Mitspracherechte einräumt.
- Aus der Stellungnahme von ARGE Netz GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte eine prüfbare Rechtsfolge (Wegfall der Bauleitplanung) mit einer Bewertung bzw. Prognose (Akzeptanzgefährdung, Bremsung des Ausbaus); beide sind getrennt annehmbar oder ablehnbar.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Windland Energieerzeugungs GmbH (57 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 48 % sicher).
„durch eine Privilegierung die kommunale Bauleitplanung, die den Gemeinden Mitspracherechte einräumt, entfällt.“
„wird kritischer gesehen, da damit ein Rechtsanspruch auf Genehmigung auch gegen den Willen und die Planungshoheit der Kommunen verbunden wäre.“
Leistungsbeschränkung der Privilegierung prüfen (z. B. 2 MW) SFV
Zu prüfen sei eine Leistungsbeschränkung der Privilegierung (z. B. max. 2 MW), um auch Solarparks ohne EEG-Förderung (PPA) planerisch zu begrenzen.
- Aus der Stellungnahme von SFV – Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 73 % sicher).
„Es ist zu prüfen, ob die Privilegierung einer Leistungsbeschränkung unterzogen werden sollte (z.B max. 2 MW)“
Öffentliche Belange bleiben bei privilegierter Freiflächen-PV nach § 35 BauGB geltend SFV
Nach Darstellung des SFV können auch bei einer erweiterten Privilegierung von Freiflächen-Photovoltaik öffentliche Belange wie Planung, Infrastruktur und Naturschutz weiterhin nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB geltend gemacht werden.
- Aus der Stellungnahme von SFV – Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Original mischt eine Wertung (Sorge nachvollziehbar) mit einer prüfbaren Rechtsaussage zu § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB; beide getrennt und mit Bezug auf PV-Privilegierung formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 67 % sicher).
„Allerdings können öffentliche Belange (Beeinträchtigung der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung, der Infrastrukturentwicklung, des Naturschutzes etc.) weiterhin gemäß § 35 Absatz 1 Nr. 8 BauGB geltend gemacht werden.“
Sorge vor Flächeninanspruchnahme durch erweiterte PV-Privilegierung nachvollziehbar SFV
Die Sorge, dass eine erweiterte baurechtliche Privilegierung der Solarenergie im Außenbereich zu einer ausufernden Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen führt, hält der SFV für nachvollziehbar.
- Aus der Stellungnahme von SFV – Solarenergie-Förderverein Deutschland e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Das Original mischt eine Wertung (Sorge nachvollziehbar) mit einer prüfbaren Rechtsaussage zu § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB; beide getrennt und mit Bezug auf PV-Privilegierung formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 83 % sicher).
„Die Sorge, mit einer erweiterten Privilegierung der Solarenergie eine ausufernde Inanspruchnahme von landwirtschaftlichen Flächen anzustoßen, ist nachvollziehbar.“
Übergangsweise Freiflächen-PV in peripheren Räumen erlauben Windland Energieerzeugungs GmbH
Kommunen in peripheren ländlichen Räumen sollen übergangsweise per einfachem Gemeinderatsbeschluss Freiflächenanlagen zustimmen dürfen, sofern allgemeine Voraussetzungen (keine Schutzgebiete, kein Wald) erfüllt sind.
- Aus der Stellungnahme von Windland Energieerzeugungs GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 36 % sicher).
„Übergangsweise sollte es Kommunen in peripheren ländlichen Räumen generell erlaubt werden, die Zustimmung zu Freiflächenanlagen zu geben“
Zielabweichungsverfahren bei PV-Privilegierung (§ 35 BauGB) für entbehrlich erklären BDEW
Es soll klargestellt werden, dass im Rahmen der Privilegierung von Freiflächen-PV im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB) keine Zielabweichungsverfahren mehr erforderlich sind.
- Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two independently acceptable demands: dispensing with Zielabweichungsverfahren, and clarifying the interplay of the PV privilege with spatial-planning requirements under § 35 Abs. 3 S. 2 BauGB.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 67 % sicher).
„Zudem wäre eine Klarstellung dringend erforderlich, dass im Rahmen der PV-Privilegierung Zielabweichungsverfahren nicht mehr erforderlich sind.“
ROG-Novelle berücksichtigt „mehr geht immer“ zumindest bei Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung BDEW
Nach Darstellung des BDEW wurde das „mehr geht immer“-Prinzip in der jüngsten Novelle des Raumordnungsgesetzes zumindest für Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung berücksichtigt.
- Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The original point mixed a demand (municipal designation must remain possible independent of regional planning) with a separate factual claim about the ROG amendment; the quote for the demand also named neither the BDEW nor the instrument, so both are now stated explicitly.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 57 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 54 % sicher).
„Dieses „mehr geht immer“-Prinzip wurde bei der jüngsten ROG-Novelle zumin-dest mit Blick auf die Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung berücksichtigt.“
BDEW: subsidiäre Privilegierung mit kommunalen Flächenbeitragswerten BDEW
Der BDEW hält den Vorschlag der Stiftung Umweltenergierecht für eine mögliche Grundlage eines langfristigen Flächensteuerungskonzepts für PV-Freiflächenanlagen: Kommunale Planungsträger erhielten Flächenbeitragswerte, die lokale Umsetzung bliebe ihnen überlassen, und bei nicht ausreichender Flächenbereitstellung könnte eine allgemeine Privilegierung greifen, die auch Restriktionen der Landesplanung außer Kraft setzen könnte.
- Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Das Original nannte weder den Urheber der Stellungnahme (BDEW) noch den Bezug zur PV-Freiflächensteuerung; die Neufassung benennt beides, ohne die Aussage zu verändern.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 84 % sicher).
„Im Falle einer nicht ausreichenden Flächenbereitstellung könnte dann eine allgemeine Privilegierung greifen“
Wechselwirkung von PV-Privilegierung und Raumplanung eindeutig regeln BDEW
Das Zusammenspiel der PV-Privilegierung (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB) mit raumplanerischen Vorgaben, insbesondere über § 35 Abs. 3 S. 2 BauGB, soll überprüft und möglichst eindeutig geregelt werden, da dessen Folgen derzeit unklar seien.
- Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined two independently acceptable demands: dispensing with Zielabweichungsverfahren, and clarifying the interplay of the PV privilege with spatial-planning requirements under § 35 Abs. 3 S. 2 BauGB.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 45 % sicher).
„Letztendlich ist unbedingt die Wechselwirkung des PV-Privilegierungstatbestandes mit raumplanerischen Vorgaben zu überprüfen und möglichst eindeutig zu regeln.“
Genehmigungsfreistellung für PV-Freiflächen gilt in allen Ländern außer Brandenburg BDEW
Nach Angabe des BDEW ist eine Genehmigungsfreistellung für PV-Freiflächenanlagen bereits in allen Bundesländern außer Brandenburg möglich.
- Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable factual claim (freistellung exists in all Länder except Brandenburg) with a demand (nationwide harmonisation); split into the two.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 52 % sicher).
„Möglichkeit besteht bereits in allen Bundesländern mit Ausnahme von Brandenburg.“
Bundesweit einheitliche Genehmigungsfreistellung für PV-Freiflächen BDEW
Der BDEW fordert, die Genehmigungsfreistellung für PV-Freiflächenanlagen bundesweit zu vereinheitlichen.
- Aus der Stellungnahme von BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a checkable factual claim (freistellung exists in all Länder except Brandenburg) with a demand (nationwide harmonisation); split into the two.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 72 % sicher).
„Der BDEW fordert eine bundesweite Vereinheitlichung.“
Gemeindliche Steuerung bleibt, keine allgemeine Öffnung Green Planet Energy eG
Nicht privilegierte Vorhaben bleiben der gemeindlichen Bauleitplanung unterworfen, sodass der befristete Bebauungsplan den Raum nicht allgemein für EE-Anlagen öffnet und die Standortentscheidung bei den Gemeinden bleibt.
- Aus der Stellungnahme von Green Planet Energy eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 66 % sicher).
„kein Risiko einer allgemeinen Öffnung des vorhandenen Raums für EE-Anlagen erfolgt und die Standortentscheidungen bei den Gemeinden verbleiben“
Keine UVP unter 40 ha ermöglicht vereinfachtes Verfahren Green Planet Energy eG
Aufgrund der vorgeschlagenen Änderung von Ziffer 18.7 der Anlage 1 UVPG wäre für diese Projekte keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, sodass das vereinfachte Verfahren nach § 13b Abs. 2 BauGB genutzt werden kann.
- Aus der Stellungnahme von Green Planet Energy eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 84 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 50 % sicher).
„ist für Projekte dieser Art keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich, so dass das vereinfachte Verfahren nach § 13b Abs. 2 BauGB in Anspruch genommen werden kann“
Vorschlag: neuer § 12a BauGB für befristeten Bebauungsplan (35 Jahre) Green Planet Energy eG
Green Planet Energy schlägt einen neuen § 12a BauGB vor, der sich ausschließlich auf Erneuerbare-Energien-Anlagen bezieht und eine Befristung von 35 Jahren vorsieht.
- Aus der Stellungnahme von Green Planet Energy eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 46 % sicher).
„Hierbei schlagen wir die Einführung eines neuen Paragrafen 12a im Baugesetzbuch vor, welcher sich ausschließlich auf Anlagen der Erneuerbaren Energien bezieht und eine Befristung von 35 Jahren vorsieht.“
Nur gezielte Privilegierung nach § 35 BauGB, keine generelle BSW, BSW
Eine generelle Privilegierung von Freiflächen-PV lehnt die Branche ab; privilegiert werden sollten nur Solarthermie, Agri-PV, planfestgestellte Flächen und hofnahe Anlagen bis 1 MW, wofür der BSW einen Gesetzestext vorschlägt.
- Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (91 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„Die Solarbranche sieht eine generelle Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen auch nicht als zielführend an.“
„Eine Privilegierung gemäß § 35 BauGB sollte zum Zwecke der Verfahrensbeschleunigung jedoch bei folgenden Ausnahmen festgelegt werden:“
Generelle Privilegierung nicht zielführend BSW
Eine generelle baurechtliche Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen wird von der Solarbranche nicht als zielführend angesehen.
- Aus der Stellungnahme von BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„Die Solarbranche sieht eine generelle Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen auch nicht als zielführend an.“
In Bayern sind Solarparks bereits verfahrensfrei BNE
In Bayern ist die Verfahrensfreiheit von Solarparks mit genehmigtem B-Plan nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 9 BayBO bereits ausnahmslos Standard, unabhängig von der Fläche.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 35 % sicher).
„Solarparks mit genehmigtem B-Plan als verfahrensfreie Bauvorhaben umzuset- zen, ist bereits heute in Bayern ausnahmslos Standard.“
Privilegierung nach §35 BauGB verzögert den Solarpark-Ausbau BNE, BNE
Laut der Stellungnahme führt die ausgeweitete Außenbereichsprivilegierung nach §35 BauGB für Solarparks bereits jetzt zu Ausbauverzögerungen, etwa zum Planungsstopp in regulären B-Plan-Verfahren.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, nicht neutral formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt bündelte drei unabhängig bestreitbare Behauptungen (Verzögerungen/Planungsstopp, Projektverluste, kommunale Moratorien) und enthielt wertende Formulierungen; neutral aufgeteilt, mit Bezug auf §35 BauGB.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (87 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
„Die ausgeweitete Privilegierung nach § 35BauGB führt bereits jetzt zu den erwarteten und unerwünschten Ausbauverzögerungen, z.B. zum Planungsstopp in regulären B-Plan-Verfahren“
„Reale Projekte gehen bereits jetzt verloren und erste Kommunen erlassen Planungsmoratorien.“
BauGB-Privilegierung hätte mit ROG-Novelle Planungsstopp für Solarparks bewirkt BNE
Die Teilprivilegierung nach § 35 BauGB habe auf die Novelle des Raumordnungsgesetzes ausgestrahlt; eine Fehlerkette aus BauGB-Privilegierung und ROG hätte unweigerlich zu einem deutschlandweiten Planungsstopp von Solarparks geführt.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point joined two independent claims (need for legal clarification; spillover to the ROG amendment and near planning stop), and the first included a value-laden 'necessary'. Split into two standalone points naming § 35 BauGB and the ROG.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
„Auch auf die kürzlich umgesetzte Novelle des Raumordnungsgesetzes hat die Teilprivilegierung ausgestrahlt“
Außenbereichsprivilegierung von Solarparks (§ 35 BauGB) zurücknehmen oder eng begrenzen BNE
Der bne hält es für das Beste, die Außenbereichsprivilegierung von Solarparks nach § 35 BauGB zurückzunehmen, und als zweitbeste Lösung, sie sehr eng zu begrenzen, wobei die Begrenzung politisch klüger sein könnte, weil weitere Punkte der PV-Strategie (z.B. Hof-PV) auf eine Privilegierung abzielen.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt blieb ohne Bezug unklar; er nennt jetzt die Regelung (Außenbereichsprivilegierung von Solarparks, § 35 BauGB) und den Urheber (bne), Richtung und Inhalt unverändert.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (93 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Das Beste wäre, die Außenbereichsprivilegierung zurückzunehmen. Die zweitbeste Lösung ist, diese sehr eng zu begrenzen.“
§35-BauGB-Privilegierung bringt nur kurzen, befristeten Zubau-Boost BNE, BNE
Die Privilegierung von Solarparks im Außenbereich nach §35 BauGB kann nach Einschätzung der Stellungnahme nur für höchstens ein paar Jahre einen Zubau-Schub bewirken.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt verbindet eine Prognose zur Dauer des Zubau-Effekts mit einer davon unabhängigen Behauptung zur Akzeptanz; beide lassen sich getrennt zustimmen oder ablehnen. Die Formulierung wird neutral gehalten.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (100 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„Für einen kurzen Zubau-Boost durch die Privilegie- rung nach §35 BauGB, der höchstens ein paar Jahre anhalten kann“
„Für einen kurzen Zubau-Boost durch die Privilegierung nach §35 BauGB, der höchstens ein paar Jahre anhalten kann“
Privilegierung nach §35 BauGB: Branche unerwünscht, Nachteile in der Praxis BNE
Nach Darstellung der Stellungnahme hat die Solarbranche eine Privilegierung von Solarparks im Außenbereich nach §35 BauGB nicht gewünscht, weil sie in der Praxis Nachteile bewirkt.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischt eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Branche wollte die Privilegierung nicht, Nachteile in der Praxis) mit einer Wertung (schlechte Idee); beide sind getrennt zustimmungsfähig und werden daher aufgeteilt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Die Branche hat sich eine Privilegierung nach §35 BauGB nicht gewünscht, da die Privilegierung in der Praxis Nachteile bewirkt.“
§2 EEG wird mangels BauGB-Verweis in der Verwaltungspraxis meist nicht angewendet BNE
Nach Darstellung der Stellungnahme wird die Regelung des § 2 EEG zum überragenden öffentlichen Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien in der Verwaltungspraxis meist noch nicht angewendet, weil sie nicht im Baugesetzbuch (BauGB) steht.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Rewritten to name the provision (§ 2 EEG, overriding public interest) and the BauGB, and attribute the claim to the submission, so it is understandable standalone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 88 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 32 % sicher).
„denn heute wird diese Neuregelung in der Verwaltungspraxis meist noch nicht ange- wendet, gerade weil sie nicht im BauGB steht.“
Projekte mit zweistelligen MW-Leistungen gehen durch Privilegierung verloren BNE
Laut der Stellungnahme bekommen reale Solarprojekte mit jeweils zweistelligen MW-Leistungen wegen der Privilegierung nach §35 BauGB Genehmigungsprobleme, und Projekte gehen bereits verloren.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, nicht neutral formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt bündelte drei unabhängig bestreitbare Behauptungen (Verzögerungen/Planungsstopp, Projektverluste, kommunale Moratorien) und enthielt wertende Formulierungen; neutral aufgeteilt, mit Bezug auf §35 BauGB.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
„Reale Projekte gehen bereits jetzt verloren“
§ 35 BauGB-Privilegierung verschärft die EEG-Anlagenverklammerung bei Solarparks BNE
Die kürzlich eingeführte baurechtliche Privilegierung von Solarparks (§ 35 BauGB) macht das Problem der EEG-Anlagenverklammerung virulenter, weil nahe beieinander privilegierte Parks ohne B-Plan die 6-MW-Schwelle für Bürgersolarparks überschreiten und deren Privileg gefährden können.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Point relied on the undefined term 'Verklammerungsproblem'; rewritten to name the EEG plant aggregation rule and the 6-MW threshold for citizen solar parks, keeping the claim and direction.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 78 % sicher).
„Durch die kürzlich hinzugekommene baurechtliche Privilegierung von Solarparks, die wir kritisieren, wird das Problem noch virulenter.“
Nach § 35 BauGB privilegierte Flächen für Kommunalbeteiligung nach § 6 EEG öffnen BNE
Die Photovoltaik-Strategie bzw. das EEG sollte vorsehen, dass auch nach § 35 BauGB privilegierte Flächen ohne Bebauungsplan für die Kommunalbeteiligung nach § 6 EEG in Frage kommen.
- Aus der Stellungnahme von BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies ohne Kontext auf „beteiligungsfähig“; der Umschreibung nennt jetzt Regelungsgegenstand (Kommunalbeteiligung nach § 6 EEG) und die Forderung, ohne etwas hinzuzufügen.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 54 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 63 % sicher).
„dass nach §35 BauGB privilegierte Flächen beteiligungsfähig sein müssen (d.h. auch ohne B-Plan)“