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Privatperson 38

Privatperson. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 18 Argumente aus rund 2 Seiten.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Privatperson 38 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 38 allein steht

Bei 4 Streitfragen urteilt Privatperson 38 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 18 Argumenten stehen 9 auf der Landkarte und 9 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 2 Argumente sind entstanden, weil sie 1 längere Textstelle geteilt hat.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 3 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Wasserstoffspeicherpotenzial ist begrenzt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Wasserstoffspeicherpotenzial von etwa 33 TWh entspricht bei rund 1.000 TWh Strombedarf 2045 nur 3,3 % (nach Umwandlungsverlusten etwa 2 %) des Strombedarfs.

„Somit beträgt das Wasserstoffspeicherpotenzial lediglich 3,3% des Strombedarfs und abzüglich des Umwandlungsverlustes nur 2% des Strombedarfs.“

Originalstelle, Privatperson 38

Dachflächen reichen für Vollversorgung nicht aus

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen des hohen Energiebedarfs reichen Dachflächen von Wohngebäuden in der Regel nicht, um das Gebäude vollumfänglich solar zu beheizen und mit Strom zu versorgen.

„Wegen des hohen Energiebedarfs reichen Dachflächen von Wohngebäuden in der Regel nicht aus zum vollumfänglichen Beheizen und zur Stromversorgung des Wohngebäudes mittels Solarenergie.“

Originalstelle, Privatperson 38

Staat ist zum Klimaschutz verpflichtet

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Nach dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist der Staat zum Klimaschutz verpflichtet.

„Laut dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist der Staat zum Klimaschutz verpflichtet.“

Originalstelle, Privatperson 38

Begründung der maschinellen Redaktion: Fehlalarm: Die Aussage ist die Begründung der Stellungnahme zur PV-Strategie, mit der der Verfasser Änderungen im Baugesetzbuch (§ 35 BauGB) fordert. Sie ist verständlich und enthält eine eigenständige Behauptung zum Gegenstand der Konsultation.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 5 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

§ 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB um Eigenbedarfsanlagen erweitern

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: § 35 Absatz 1 Nummer 8 BauGB soll so erweitert werden, dass kleine PV-Freiflächenanlagen und saisonale Wärmespeicher für den Eigenbedarf im Außenbereich zulässig werden.

„müsste § 35 Absatz 1 Nummer 8 BauGB erweitert werden, so dass kleine PV-Freiflächenanlagen und saisonale Wärmespeicher, die dem Eigenbedarf dienen, zulässig werden.“

Originalstelle, Privatperson 38

PV-Strategie-Entwurf belässt das Verbot

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Entwurf der PV-Strategie lässt das bestehende Verbot im Baugesetzbuch unverändert.

„Auch der vorliegende Entwurf dieser ‚PV-Strategie‘ belässt dieses Verbot.“

Originalstelle, Privatperson 38

Freifläche liefert im Winter bis zu dreifachen Ertrag

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Laut PVGIS-SARAH-Daten für Dezember 2006 hätte eine Freiflächenanlage mit 60 Grad Neigung 47 kWh/kWp erbracht, eine Dachanlage am selben Ort nur 15,5 kWh/kWp, also das Dreifache.

„Somit hätte die PV-Freiflächenanlagen im Dezember 2006 dreimal so viel PV-Ertrag pro kWp gemacht wie eine PV-Anlage auf dem Dach.“

Originalstelle, Privatperson 38

Kleine Freiflächenanlage ist unumgänglich

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Aus den genannten technischen Gründen ist für die solare Vollbeheizung eines Einfamilienhauses eine kleine PV-Freiflächenanlage unumgänglich.

„Deshalb ist es unumgänglich, dass deswegen eine kleine PV-Freiflächenanlage benutzt wird.“

Originalstelle, Privatperson 38

Einfriedung der Anlage zulassen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Auch eine Einfriedung solcher Anlagen soll zulässig sein, damit Kinder nicht mit den Anschlusskabeln der Module spielen können.

„Auch sollte eine Einfriedung einer solchen Anlage zulässig werden, um zu verhindern, dass Kinder mit den Anschlusskabeln der Solarmodule spielen können.“

Originalstelle, Privatperson 38

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 5 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

§ 35 BauGB untersagt Vollbeheizung von Einfamilienhäusern mit Solarenergie

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Stellungnahme zur PV-Strategie des BMWK untersagt § 35 BauGB Nicht-Land- und Forstwirten im Außenbereich derzeit, ein Einfamilienhaus vollumfänglich mit Solarenergie und saisonalem Wärmespeicher zu beheizen.

„Bisher untersagt das § 35 BauGB, ein Einfamilienhaus als Nicht-Land- und Forstwirt im Außenbereich vollumfänglich mit Solarenergie in Verbindung mit einem saisonalen Wärmespeicher zu beheizen.“

Originalstelle, Privatperson 38

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage betrifft den Abschnitt „Erleichterungen im Baugesetzbuch“ der PV-Strategie und ist inhaltlich relevant; nur der Kontext (PV-Strategie, BauGB) musste ergänzt werden.

60 Grad Neigung ist auf dem Dach technisch nicht machbar

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine auf den Winter optimierte Modulneigung von 60 Grad lässt sich auf einem Dach nicht realisieren, weil die Dachneigung die Modulneigung vorgibt.

„Auf einem Dach lässt sich dies aber nicht realisieren, da die Dachneigung auch die Neigung der Solarmodule bestimmt.“

Originalstelle, Privatperson 38

Heizungsanlagen-PV sollte 60 Grad Neigung haben

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Eine Solaranlage, die hauptsächlich zum Beheizen eines Wohngebäudes gebaut wird, sollte nach Ansicht der Einreichung eine Modulneigung von 60 Grad haben.

„Bei einer Solaranlage die hauptsächlich zum Beheizen eines Wohngebäudes gebaut wird, sollte die Neigung der Solarmodule demzufolge 60 Grad haben.“

Originalstelle, Privatperson 38

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (höherer Winterertrag laut PVGIS-SARAH) mit einer Empfehlung (60 Grad Neigung für Heizanlagen); beide lassen sich unabhängig annehmen oder ablehnen.

PVGIS-SARAH: 60 Grad Neigung bringt mehr Winterertrag als Dachneigung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Laut der EU-Solardatenbank PVGIS-SARAH erzielen Solarmodule mit 60 Grad Neigung im Winter einen höheren PV-Ertrag als bei der typischen Dachneigung.

„haben Solarmodule mit einer Neigung von 60 Grad einen höheren PV-Ertrag im Winter als bei der typischen Dachneigung.“

Originalstelle, Privatperson 38

Begründung der maschinellen Redaktion: Die Aussage verbindet eine prüfbare Tatsachenbehauptung (höherer Winterertrag laut PVGIS-SARAH) mit einer Empfehlung (60 Grad Neigung für Heizanlagen); beide lassen sich unabhängig annehmen oder ablehnen.

Schnee blockiert Dachmodule bei flacher Neigung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei üblichen Dachneigungen von 38 bis 45 Grad bleibt Schnee auf den Modulen liegen und verhindert den Ertrag; erst bei etwa 60 Grad rutscht er ab.

„bleibt der Schnee generell auf den Solarmodulen liegen und verhindert einen PV-Ertrag.“

Originalstelle, Privatperson 38

Über den Entwurf hinaus 5 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Technologieoffenheit: Baurechtsraum für solare Wärmespeicher

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Der Einreicher fordert, dass solargespeiste saisonale Wärmespeicher im Baurecht einen Realisierungsraum erhalten, und beruft sich dabei auf das Prinzip der Technologieoffenheit.

„dass auch mit Blick auf die Technologieoffenheit, solargespeiste saisonale Wärmespeicher einen Baurechtlichen Realisierungsraum erhalten.“

Originalstelle, Privatperson 38

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Das Flag mixed_fact_value trifft nicht zu: Die Stelle enthält nur eine Forderung mit Begründung durch Technologieoffenheit, keine eigenständig prüfbare Tatsachenbehauptung. Daher kein Split, nur eine eigenständige, neutralere Formulierung.

Wärmespeicherung ist weit günstiger als Stromspeicherung

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Laut Bundesverband Geothermie ist Wärme viel besser speicherbar und die Wärmespeicherung mindestens um den Faktor 100 preisgünstiger als Stromspeicherung.

„Wärmespeicherung ist mindesten um den Faktor 100 preisgünstiger als Stromspeicherung.“

Originalstelle, Privatperson 38

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the submission argues for solar-fed seasonal heat storage in the Außenbereich as part of PV use. The cost comparison of heat versus electricity storage, attributed to the Bundesverband Geothermie, supports that argument and belongs to the consultation's subject.

Saisonale Wärmespeicher sichern Versorgung bei Dunkelflauten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Angesichts des begrenzten Wasserstoffspeicherpotenzials können saisonale Wärmespeicher bei langanhaltenden Dunkelflauten zur Versorgungssicherheit beitragen.

„können saisonale Wärmespeicher sehr hilfreich sein um bei langanhaltenden Dunkelflauten die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.“

Originalstelle, Privatperson 38

Vollbeheizung nur mit saisonalem Wärmespeicher möglich

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen des geringeren Winterertrags kann ein Einfamilienhaus nur in Verbindung mit einem saisonalen Wärmespeicher vollumfänglich mit eigener Solaranlage beheizt werden.

„kann ein Einfamilienhaus nur in Verbindung mit einem saisonalen Wärmespeicher vollumfänglich mit einer eigenen Solaranlage beheizt werden.“

Originalstelle, Privatperson 38

Saisonale Wärmespeicher im Außenbereich privilegieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Saisonale Wärmespeicher sollen im Außenbereich baurechtlich privilegiert und erlaubt werden.

„müssen saisonale Wärmespeicher im Außenbereich dringend privilegiert und erlaubt werden.“

Originalstelle, Privatperson 38