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Privatperson 107

Privatperson. Keinem Lager zugeordnet. 12 Argumente aus rund 1 Seite.

Mit wem Privatperson 107 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 107 allein steht

Bei 6 Streitfragen urteilt Privatperson 107 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 12 Argumenten stehen 9 auf der Landkarte und 3 sind Einzelforderungen. 2 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert. 1 Argument haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 9 Argumente, 7 davon auf der Landkarte

Ausdehnung der Privilegierung hat Nebenwirkungen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Eine ausgeweitete Privilegierung für beschleunigten Solarausbau hat Nebenwirkungen, da dann keine Abwägung mit anderen Gütern mehr stattfindet.

„Eine Abwägung mit anderen Gütern wird dann einfach nicht mehr stattfinden.“

Originalstelle, Privatperson 107

BauGB macht Solar-Sondergebiete außerhalb der EEG-Kulisse dauerhaft

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Da das BauGB nur permanente Nutzungen kennt, entstehen für Solarenergie-Freiflächenanlagen außerhalb der EEG-Kulisse im Außenbereich dauerhafte Sondergebiete, die ihren Status auch nach Ende der Photovoltaik- oder Solarthermienutzung behalten.

„Dies führt außerhalb der EEG-Kulisse dazu, dass in Außengebieten permanente "Sondergebiete" entstehen, die nach Ablauf einer Nutzung für Photovoltaik oder Solarthermie ihren Status als Sondergebiet nicht verlieren werden.“

Originalstelle, Privatperson 107

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt war ohne Kontext unklar (EEG-Kulisse, Sondergebiete); jetzt wird das BauGB als Ursache und der Bezug auf Solarenergie-Freiflächenanlagen benannt.

Befristete Rechtevergabe im Baugesetzbuch ermöglichen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das Baugesetzbuch muss für Solarenergie-Freiflächenanlagen eine zeitlich befristete Vergabe von Flächenrechten ermöglichen.

„zwingend die Möglichkeit einer zeitlich befristeten Vergabe von“

Originalstelle, Privatperson 107

BauGB kennt nur dauerhafte Nutzungen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Das BauGB kennt heute nur permanente Nutzungen, Rechte an Flächen werden dauerhaft vergeben.

„Das BauGB kennt heute nur permanente Nutzungen.“

Originalstelle, Privatperson 107

Gemeinden können von LSG umschlossen sein

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Manche Gemeinden, etwa Schenefeld, sind vollständig von Landschaftsschutzgebieten umschlossen.

„Gemeinden können aber vollständig von Landschaftsschutzgebieten umschlossen sein.“

Originalstelle, Privatperson 107

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point is a substantive claim about siting solar thermal plants near municipalities. This is the submission's premise for why such plants should be approvable in Landschaftsschutzgebieten, so it belongs to the strategy's subject.

Landkreise können Solarthermie-FFA per LSG-Verordnung unterlaufen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Nach Darstellung der Einreichung können Landkreise die Errichtung von Solarthermie-Freiflächenanlagen im Außenbereich derzeit durch Kreisverordnungen wie Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen unterlaufen.

„die Landkreise diese nicht durch Kreis-Verordnungen wie z.B. LSG-Verordnungen unterlaufen können. Dies ist heute noch der Fall.“

Originalstelle, Privatperson 107

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point is on topic (solar thermal siting and protected-landscape ordinances) but was not standalone; rewritten to name the actors, the plant type and the instrument.

Beschleunigung über Bauleitplanung statt Umgehung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Beschleunigung sollte auf schnellere Bauleitplanung zielen statt auf deren Umgehung, da ihre Stärke die Abwägung und ihre Schwäche die lange Dauer ist.

„Der Fokus für eine Beschleunigung sollte daher eher auf der Beschleunigung der Bauleitplanung und weniger auf dem Umgehen der Bauleitplanung liegen.“

Originalstelle, Privatperson 107

Solarenergie wird dominantes Geschäftsmodell der Landwirte

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Solarenergie ist oder wird für Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen das dominante Geschäftsmodell.

„Solarenergie wird - oder ist es schon heute - zum dominanten Geschäftsmodell von“

Originalstelle, Privatperson 107

Sondergebietsstatus soll nach Rückbau erlöschen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Status "Sondergebiet" soll nach Abbau einer Anlage ohne Herleitung weiterer Rechte wieder erlöschen.

„Der Status "Sondergebiet" muss nach Abbau einer Anlage, ohne“

Originalstelle, Privatperson 107

Über den Entwurf hinaus 3 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Solarthermie-FFA müssen ortsnah sein

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Forderung als Behauptung formuliert); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Solarthermie-Freiflächenanlagen müssen wegen der Leitungsgebundenheit anders als PV immer ortsnah errichtet werden.

„Solarthermie-FFA müssen im Unterschied zu PV immer ortsnah implementiert werden, da sie“

Originalstelle, Privatperson 107

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Substantive claim about siting of solar-thermal free-field installations, made in a submission on the PV strategy that addresses solar energy free-field planning. It is not a greeting or procedural remark, so the off_topic flag is a false alarm.

Landkreise dürfen Solarthermie nicht per Verordnung blockieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Landkreise sollen die Solarthermie-Anlagen im nahen Außenbereich nicht durch Kreisverordnungen wie LSG-Verordnungen unterlaufen können.

„die Landkreise diese nicht durch Kreis-Verordnungen wie z.B. LSG-Verordnungen unterlaufen können.“

Originalstelle, Privatperson 107

Solarthermie-FFA in LSG grundsätzlich genehmigungsfähig

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema, Forderung als Behauptung formuliert); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Solarthermie-Freiflächenanlagen müssen in Landschaftsschutzgebieten im Grundsatz genehmigungsfähig sein.

„Solarthermie-FFA müssen daher in LSG im Grundsatz genehmigungsfähig sein.“

Originalstelle, Privatperson 107

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): False alarm: the point is a substantive claim about permitting solar free-field installations in landscape protection areas, which falls within the PV strategy's land-use and planning subject.