Lagebild / Organisationen / Privatperson 51

Privatperson 51

Privatperson. Keinem Lager zugeordnet. 18 Argumente aus rund 1 Seite.

Mit wem Privatperson 51 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 51 allein steht

Bei 7 Streitfragen urteilt Privatperson 51 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 18 Argumenten stehen 17 auf der Landkarte und 1 ist eine Einzelforderung. 6 Argumente hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 6 Argumente sind entstanden, weil sie 3 längere Textstellen geteilt hat. 10 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht. 1 Stelle hat die automatische Prüfung aussortiert.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 14 Argumente, 14 davon auf der Landkarte

Landwirtschaftliche Nutzung unter Agri-PV sicherstellen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei privilegierter Agri-PV ist sicherzustellen, dass die landwirtschaftliche oder gartenbauliche Nutzung weiterläuft und nur geringfügig eingeschränkt wird.

„Dabei ist sicherzustellen, dass die landwirtschaftliche oder gartenbauliche Nutzung dieser Flächen mit der Errichtung der Agri-PV Anlagen weiter erfolgt und durch diese nur im geringen Maße in der Flächennutzung eingeschränkt werden.“

Originalstelle, Privatperson 51

Agri-PV bis 1 ha / 1 MW nach §35 BauGB privilegieren

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Agri-PV-Anlagen bis 1 ha oder 1 MW Nennleistung mit räumlich-funktionalem Zusammenhang zum landwirtschaftlichen Betrieb oder zur gartenbaulichen Erzeugung sollen nach § 35 BauGB privilegiert werden.

„sollten Agri-PV-Anlagen bis 1 ha oder 1 Megawatt Nennleistung , die in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang zum landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder der gartenbaulichen Erzeugung dienen, nach § 35 BauGB privilegiert werden.“

Originalstelle, Privatperson 51

Privilegierung kleiner Agri-PV nach § 35 BauGB soll Umsetzung beschleunigen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Kleine Agri-PV-Anlagen (bis 1 ha oder 1 MW, im Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb) sollten nach § 35 BauGB privilegiert werden, um ihre Umsetzbarkeit zu verbessern und zu beschleunigen.

„Zur Verbesserung und Beschleunigung der Umsetzbarkeit von Agri-PV gemäß DIN SPEC 91434“

Originalstelle, Privatperson 51

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separate rationales (faster implementation vs. support for small farms and rural value creation) for privileging small Agri-PV under § 35 BauGB; each can be accepted or rejected independently, and the original lacked the reference to § 35 BauGB.

Privilegierung kleiner Agri-PV soll kleine Betriebe fördern, Wertschöpfung im ländlichen Raum halten

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Privilegierung kleiner Agri-PV-Anlagen nach § 35 BauGB soll kleinere Betriebe in Landwirtschaft und Gartenbau fördern und die Wertschöpfung aus erneuerbaren Energien bei den Einwohnern des ländlichen Raums halten.

„Förderung von kleineren Betrieben in Landwirtschaft und Gartenbau und um die Wertschöpfung aus Erneuerbaren Energien im ländlichen Raum bei seinen Einwohnern zu halten“

Originalstelle, Privatperson 51

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two separate rationales (faster implementation vs. support for small farms and rural value creation) for privileging small Agri-PV under § 35 BauGB; each can be accepted or rejected independently, and the original lacked the reference to § 35 BauGB.

Flächenkulisse für Freiflächen-PV in EEG und § 35 BauGB gleichstellen

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Für Freiflächen-Photovoltaik soll die Flächenkulisse im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die in § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) einander gleichgestellt werden, ohne die bestehende Flächenkulisse darüber hinaus weiter zu privilegieren.

„Jedoch sollte eine Gleichstellung der Flächenkulisse zwischen EEG und §35 BauGB erfolgen.“

Originalstelle, Privatperson 51

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Kontext auf "Flächenkulisse"; jetzt sind Gegenstand (Freiflächen-PV) und Regelwerke (EEG, § 35 BauGB) benannt.

Keine weitere Privilegierung von Freiflächen-PV, die nicht Agri-PV ist

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Freiflächen-Photovoltaik, die keine Agri-PV nach DIN SPEC 91434 ist, soll nach Ansicht der Einreichung in Punkt 3.1 der PV-Strategie über die bestehende Flächenkulisse hinaus nicht weiter privilegiert werden.

„ist über die bestehende Flächenkulisse nicht weiter zu privilegieren“

Originalstelle, Privatperson 51

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point referred to \"FFPV\"/\"Nicht-Agri-PV\" without context; rewritten to name the instrument (PV-Strategie, Punkt 3.1) and spell out the abbreviation, keeping the claim's direction.

Biodiversitätssteigerung anstreben

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bei FFPV auf benachteiligten Gebieten soll eine Steigerung der Biodiversität angestrebt werden.

„Eine Biodiversitätssteigerung ist anzustreben.“

Originalstelle, Privatperson 51

Biodiversitätssteigerung auf Freiflächen-PV ist anzustreben

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Bei der Freiflächen-Photovoltaik in benachteiligten Gebieten sollte eine Steigerung der Biodiversität angestrebt werden.

„Eine Biodiversitätssteigerung ist anzustreben.“

Originalstelle, Privatperson 51

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point's quote was only the first of two sentences; the original mixed the policy position with a "begrüßt" framing. Here I split the claims: the Opt-out switch, and the separate biodiversity demand in the same item, which a reader could accept or reject independently.

Ablehnung von Nicht-Agri-PV auf GAP-Stilllegungsflächen (GLÖZ 8)

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Tatsache oder Wertung unsicher.

So steht es jetzt: Die Einreichung zu Punkt 3.1 der PV-Strategie lehnt Freiflächen-Photovoltaik auf Stilllegungsflächen nach GAP (GLÖZ 8) ab, sofern sie keine Agri-PV nach DIN SPEC 91434 ist.

„Freiflächenphotovoltaik auf Stilllegungsflächen gemäß GAP Glötz 8, die nicht Agri-PV gemäß DIN SPEC 91434 ist, lehne ich ab.“

Originalstelle, Privatperson 51

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): Point lacked context (which document/provision); rewritten to name the PV-Strategie section 3.1 while keeping the claim and its direction.

GLÖZ-8-Stilllegungsflächen: jährliche Stilllegung genügt, Fruchtwechsel ergänzt

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: nicht zum Thema, ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Für Stilllegungsflächen nach GAP (GLÖZ 8), auf denen Freiflächen-PV in der PV-Strategie diskutiert wird, genügt laut der Stellungnahme eine jährliche Stilllegung, die den Fruchtwechsel ergänze und der Bodenfruchtbarkeit zuträglich sei.

„Weiterhin bedürfen diese Flächen nur einer jährlichen Stilllegung. Die jährliche Stilllegung ist eine gute Ergänzung des Fruchtwechsels und wirkt sich förderlich auf die Bodenfruchtbarkeit aus.“

Originalstelle, Privatperson 51

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Thema ist relevant (Freiflächen-PV auf GAP-Stilllegungsflächen, Punkt 3.1 der PV-Strategie), aber „diese Flächen“ war ohne den Kontext nicht verständlich; deshalb umgeschrieben mit Nennung der Flächenart und des Bezugs.

Nur Agri-PV nach DIN SPEC 91434 ist auf GAP-Stilllegungsflächen GAP-fähig

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Rolle im Argument unsicher.

So steht es jetzt: Die Einreichung zur PV-Strategie 2023 vertritt, dass auf Stilllegungsflächen gemäß GAP nur Agri-PV (nach DIN SPEC 91434) GAP-fähig ist, andere Freiflächen-Photovoltaik dagegen nicht.

„Nur Agri-PV ist GAP fähig.“

Originalstelle, Privatperson 51

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point lacked context (what GAP-fähig refers to); rewritten to name the subject (GAP set-aside land, Agri-PV per DIN SPEC 91434, PV strategy) while keeping the claim and its direction.

Umstellung benachteiligter Gebiete auf Opt-out wird vorgeschlagen

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die in Punkt 3.1 der PV-Strategie vorgesehene Umstellung der benachteiligten Gebiete vom Opt-in- auf das Opt-out-Verfahren soll erfolgen.

„die benachteiligten Gebiete vom Opt-in auf das Opt-out Verfahren zu ändern.“

Originalstelle, Privatperson 51

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point's quote was only the first of two sentences; the original mixed the policy position with a "begrüßt" framing. Here I split the claims: the Opt-out switch, and the separate biodiversity demand in the same item, which a reader could accept or reject independently.

Weiterer FFPV-Zubau über kommunale Planungshoheit gewährleistet

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Nach Ansicht der Einreichung zu Punkt 3.1 der PV-Strategie ist weiterer verträglicher Freiflächen-PV-Zubau (außerhalb der bestehenden Flächenkulisse) über die kommunale Planungshoheit unter Beachtung der Raumbedeutsamkeit und des überragenden öffentlichen Interesses gewährleistet.

„Weiterer verträglicher Zubau ist über die kommunale Planungshoheit unter Beachtung der Raumbedeutsamkeit und des überragenden öffentlichen Interesses gewährleistet.“

Originalstelle, Privatperson 51

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies mit „FFPV“ und „der Einreichung“ auf den Kontext; jetzt ist der Bezug (Freiflächen-PV, Punkt 3.1 der PV-Strategie) benannt. Die Richtung der Aussage bleibt unverändert.

FFPV auf Parkplätzen und in Gewerbegebieten begrüßt

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Zulässigkeit von Freiflächen-PV auf Parkplätzen und in Gewerbegebieten wird befürwortet.

„Die Zulässigkeit von FFPV auf Parkplätzen und in Gewerbegebieten ist zu begrüßen.“

Originalstelle, Privatperson 51

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 2 Argumente, 1 davon auf der Landkarte

Kleinere PV-Anlagen sollen gefördert werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Kleinere Photovoltaikanlagen sollen gefördert werden.

„Kleinere Anlagen sowie den Netzausbau, gilt es zu fördern.“

Originalstelle, Privatperson 51

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable claims (support for smaller plants, support for grid expansion), so it is split into one point per claim.

Einspeisevergütung langfristig attraktiv gestalten

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Einspeisevergütung muss langfristig attraktiv und damit planungssicher gestaltet werden.

„Die Einspeisevergütung muss langfristig attraktiv zur Planungssicherheit gestaltet werden“

Originalstelle, Privatperson 51

Netzanschlüsse beschleunigen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Netzausbau soll gefördert werden

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: mehrere Behauptungen in einer Stelle, Forderung als Behauptung formuliert.

So steht es jetzt: Der Netzausbau soll gefördert werden.

„Kleinere Anlagen sowie den Netzausbau, gilt es zu fördern.“

Originalstelle, Privatperson 51

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point combined two independently acceptable claims (support for smaller plants, support for grid expansion), so it is split into one point per claim.

Energie- und Steuerrecht verzahnen 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Eigenverbrauch steuerfrei stellen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der Eigenverbrauch von PV-Strom soll steuerfrei sein.

„der Eigenverbrauch steuerfrei sein“

Originalstelle, Privatperson 51

Aussortiert 1 Argument

Jährliche Stilllegung fördert Bodenfruchtbarkeit

Von der automatischen Prüfung aussortiert (nicht zum Thema).

Fassung der Maschine: Die jährliche Stilllegung ergänzt den Fruchtwechsel und wirkt sich förderlich auf die Bodenfruchtbarkeit aus.

„Die jährliche Stilllegung ist eine gute Ergänzung des Fruchtwechsels und wirkt sich förderlich auf die Bodenfruchtbarkeit aus.“

Originalstelle, Privatperson 51