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Privatperson 59

Privatperson. Gehört zum Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“. 13 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Überwiegend Privatpersonen und Unternehmen, die den Zubau durch Vergütung, Privilegierung im Außenbereich und den Abbau von Pflichten und fossilen Begünstigungen sofort voranbringen wollen und die Strategie skeptisch sehen.

Mit wem Privatperson 59 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 59 allein steht

Bei 1 Streitfrage urteilt Privatperson 59 anders als die Mehrheit der Organisationen im eigenen Lager, die sich dazu geäußert haben. Hier kann eine Organisation Brücken bauen, oder ihr Lager ist weniger geschlossen, als es aussieht.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 13 Argumenten stehen 7 auf der Landkarte und 6 sind Einzelforderungen. 1 Argument hat die maschinelle Redaktion umformuliert, 4 Argumente sind entstanden, weil sie 2 längere Textstellen geteilt hat. 2 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Das Vorhaben als Ganzes 2 Argumente, 0 davon auf der Landkarte

EU-Ziele machen CO2-arme Wärmegewinnung wichtiger

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die jüngsten EU-Zielvorgaben zur emissionsfreien Wärmeversorgung in Gebäuden geben der CO2-armen bzw. -freien Wärmegewinnung neue Bedeutung.

„Die CO2-arme bzw. -freie Wärmegewinnung hat durch die jüngsten Zielvorgaben der EU zur emissionsfreien Wärmeversorgung in Gebäuden eine neue Bedeutung erfahren.“

Originalstelle, Privatperson 59

Rechtslage lässt Chancen für klimafreundliches Deutschland ungenutzt

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die bisherige Rechtslage lässt nach Ansicht der Einreichenden Chancen für ein innovatives, technik- und klimafreundliches Deutschland ungenutzt.

„und werden die Chancen für ein innovatives, technik- und klimafreundliches Deutschland verspielt.“

Originalstelle, Privatperson 59

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (the legal framework blocks climate-friendly technologies) with a value judgment (opportunities for Germany are wasted), in loaded wording; split and neutralized.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 4 Argumente, 4 davon auf der Landkarte

Baurecht für Solaranlagen im Außenbereich laut BVerfG-Beschluss rechtswidrig

Von der maschinellen Redaktion umformuliert. Grund: ohne Zusammenhang nicht verständlich.

So steht es jetzt: Die Einreichung behauptet, das bisherige Baurecht, das bodengebundene Solarmodule und Wärmespeicher im Außenbereich einschränkt, sei rechtswidrig, was sich vor allem aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 (1 BvR 2656/18) ergebe.

„Die Rechtswidrigkeit im bisherigen Baurecht ergibt sich vor allem durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18.“

Originalstelle, Privatperson 59

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt verwies ohne Bezug auf das „bisherige Baurecht"; der Kontext (Außenbereich, § 35 BauGB, Solarmodule und Wärmespeicher) wurde ergänzt, die Behauptung bleibt unverändert.

Solarenergiegewinnung im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB ausdrücklich zulassen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die Gewinnung von Solarenergie soll auch im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB ausdrücklich zugelassen werden.

„Es ist daher dringend notwendig, dass diese Energiegewinnung auch für den Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BbauG ausdrücklich zugelassen wird.“

Originalstelle, Privatperson 59

Baurechtsämter stoppen bodengebundene Module in Hausnähe

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bodengebundene Solarmodule in Hausnähe werden in der Praxis baurechtlich vom zuständigen Baurechtsamt gestoppt, wie ein bekannt gewordener Fall zeigt.

„wird diese Lösung baurechtlich durch das zuständige Baurechtsamt gestoppt.“

Originalstelle, Privatperson 59

Schneefreie Module im Winter erfordern bodengebundene Anlagen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Ganzjährige Solarenergiegewinnung auch im Winter erfordert schon in mittleren Lagen und Mittelgebirgen schneefreie Module, was dachferne Freianlagen in Hausnähe bedingt.

„Die effektive ganzjährige Gewinnung von Solarenergie auch über die Winterzeit erfordert bereits in mittleren Lagen bzw. Mittelgebirgen schneefreie Module.“

Originalstelle, Privatperson 59

Photovoltaik auf dem Dach erleichtern 1 Argument, 1 davon auf der Landkarte

Viele Nicht-Landwirte wohnen im ländlichen Außenbereich

Dasselbe Argument hat auch Privatperson 29 vorgebracht; die Maschine hat beide als ein Argument erkannt, es steht in deren Fassung.

So steht es jetzt: Im ländlichen Raum wohnen im Außenbereich viele Bauherren, die nicht zum landwirtschaftlichen Sektor gehören.

„Damit sollen auch Bauherren außerhalb des landwirtschaftlichen Sektors, welches im Außenbereich gerade im ländlichen Bereich in großer Zahl wohnen, eine klimafreundliche Energiegewinnung realisieren können.“

Originalstelle, Privatperson 59

Über den Entwurf hinaus 6 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Rechtliche Ungleichbehandlung von Wärmespeichern gegenüber Heizöl ist widersprüchlich

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die unterschiedliche rechtliche Behandlung von Heizöllagerung und saisonalen Wärmespeichern wird als widersprüchlich bewertet, weil sie klimafreundlichen Energietechniken den Weg versperre.

„Damit wird ausgerechnet bei klimafreundlichen Energietechniken durch das bisherige Rechtssystem der Weg versperrt“

Originalstelle, Privatperson 59

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Rechtsaussage (Heizöl in Wasserschutzgebieten möglich, Wärmespeicher nicht) mit der Wertung „paradox“; getrennt und neutral formuliert, thematisch relevant (solare Wärmespeicherung).

Festlegung auf eine Technologie verhindert andere Wärmespeicher

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Die Festsetzung auf eine technologische Lösung verhindert die Umsetzung anderer klimafreundlicher Wärmespeichertechniken.

„Die Festsetzung auf eine technologische Lösung verhindert die Umsetzung anderer klimafreundlicher Wärmespeicherung-Techniken.“

Originalstelle, Privatperson 59

Begründung der maschinellen Redaktion: Fehlalarm: Der Punkt ist eine inhaltliche Aussage zum Konsultationsgegenstand (Solarenergie und saisonale Wärmespeicher im Baurecht, Außenbereich) und kein Gruß, Verfahrenshinweis oder fremdes Thema.

Baurecht behindert Saisonale Wärmespeicher im Außenbereich

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Das geltende Rechtssystem, insbesondere das Baurecht, behindert den Einsatz klimafreundlicher Energietechniken wie saisonaler Wärmespeicher im Außenbereich.

„Damit wird ausgerechnet bei klimafreundlichen Energietechniken durch das bisherige Rechtssystem der Weg versperrt“

Originalstelle, Privatperson 59

Begründung der maschinellen Redaktion (auf Englisch protokolliert): The point mixed a checkable claim (the legal framework blocks climate-friendly technologies) with a value judgment (opportunities for Germany are wasted), in loaded wording; split and neutralized.

Erprobte Wärmespeicher werden vom Baurecht behindert

Die automatische Prüfung meldete einen Verdacht (nicht zum Thema); die maschinelle Redaktion hat ihn geprüft und das Argument unverändert gelassen.

So steht es jetzt: Erprobte saisonale Wärmespeichertechniken stehen zur Verfügung, ihre flächige Einführung wird aber derzeit insbesondere durch das Baurecht behindert.

„Es stehen hierzu auch erprobte Wärmespeichertechniken zur Verfügung, deren flächige Einführung derzeit insbesondere durch das Baurecht behindert wird.“

Originalstelle, Privatperson 59

Begründung der maschinellen Redaktion: Das Papier macht eine inhaltliche Aussage zur Regulierung solar erzeugter Wärmespeicherung (Baurecht als Hindernis). Das gehört zum Thema der Konsultation, daher falscher Alarm.

Heizöl in Wasserschutzgebieten lagerbar, saisonale Wärmespeicher ohne Regelung

Eines von 2 Argumenten aus einer Textstelle, die die maschinelle Redaktion geteilt hat. Grund: nicht zum Thema, mehrere Behauptungen in einer Stelle, nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt.

So steht es jetzt: Die Lagerung von Heizöl ist unter Auflagen auch in Wasserschutzgebieten möglich, während für saisonale Wärmespeicher keine vergleichbare rechtliche Zulässigkeit besteht.

„die Lagerung von Heizöl selbst in Wasserschutzgebieten (unter Auflagen) möglich ist, während bei umweltfreundlichen Saisonalen Wärmespeichern diese rechtliche Selbstverständlichkeit fehlt“

Originalstelle, Privatperson 59

Begründung der maschinellen Redaktion: Der Punkt vermischte eine prüfbare Rechtsaussage (Heizöl in Wasserschutzgebieten möglich, Wärmespeicher nicht) mit der Wertung „paradox“; getrennt und neutral formuliert, thematisch relevant (solare Wärmespeicherung).

Rechtssicherer Raum für saisonale Wärmespeicher im Außenbereich schaffen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Für unterirdische, hausinterne oder außerhalb von Gebäuden platzierte saisonale Wärmespeicher zur Speicherung solar erzeugter Wärme soll im Außenbereich ein rechtssicherer Raum geschaffen werden.

„Deshalb ist es erforderlich, einen rechtssicheren Raum für Saisonale Wärmespeicher im Außenbereich, die unterirdisch, hausintern oder außerhalb von Gebäuden platziert sind, zur Speicherung von solar erzeugter Wärme zu schaffen.“

Originalstelle, Privatperson 59