Lagebild / Energie- und Steuerrecht verzahnen / Streitfrage
Hält die drohende Erbschaftsteuer Flächeneigentümer von der Verpachtung für Freiflächen-PV ab?
Die drohende Erbschaftsteuer hält Flächeneigentümer davon ab, Flächen für Freiflächen-PV zu verpachten.
BrückeTatsacheEine Behauptung über die Welt. Belege können sie klären.
Wer es für richtig hält
- 23 stimmen zuBNE, BSW, Green Planet Energy eG, BDEW, ARGE Netz GmbH & Co. KG, Verband Kommunaler Unternehmen, EAD, RWE Offshore Wind GmbH, Stadtwerke München, JUWI GmbH, 12 weitere Organisationen und 1 Privatperson
- 0 lehnen ab
- 247 äußern sich nicht
- 5 stimmen zuWindland Energieerzeugungs GmbH, Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG, SPD und 2 Privatpersonen
- 0 lehnen ab
- 136 äußern sich nicht
Abgeleitet aus dem Text der Stellungnahmen (Jev), nicht abgestimmt.
Was belegt ist und was folgt
Brücke. Beide Lager stimmen zu, aus denselben Gründen. Darauf lässt sich bauen.
Begründungs-Check: Die sichtbaren Gründe beider Lager weisen in dieselbe Richtung. Alle Stimmen (Privatperson, BDEW, SWU) begründen die Zustimmung gleichgerichtet damit, dass die Erbschaftsteuer-Folgen die Verpachtung für Freiflächen-PV unattraktiv machen und dies steuerlich entschärft werden soll; gegenläufige Zwecke sind nicht erkennbar.
Belege: 2 von 61 zitierten Textstellen nennen Belege: Daten mit Quelle, andere Rechtsquelle oder amtliche Stellungnahme (Privatperson 168, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen).
Belegt und von beiden Lagern geglaubt: Diese Frage ist erledigt.
Woher es stammt
43 Argumente aus 27 Stellungnahmen
„Wir zögern definitiv, an einen Projektentwickler für PVA zu verpachten, solange das Problem der drohenden Erbschaftssteuer nicht gelöst ist.“
„Dieser Entfall stellt für Landwirte einen der größten Hemmschuhe bei der Freigabe von landwirtschaftlichen Flächen für PV-Freiflächenanlagen dar“
Befund
Hier tragen beide Lager die Aussage: 23 von 23 äußernden Organisationen im Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“ und 5 von 5 im Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“ stimmen zu. Die Begründungen laufen in dieselbe Richtung. Die steuerlichen Folgen, etwa Nachversteuerung nach einem Betriebsübergang oder die Haltefristen, machen die Verpachtung für Freiflächen-PV unattraktiv. BDEW nennt den Wegfall der Befreiung „einen der größten Hemmschuhe“ für Landwirte, und die SWU Energie beobachtet, dass immer mehr Flächeneigentümer zurückschrecken. Damit gibt es eine tragfähige gemeinsame Grundlage: Der Gesetzgeber kann die erbschaftsteuerliche Behandlung befristet überlassener Flächen als Problem anerkennen, ohne dass darüber Streit zu erwarten ist. Offen bleibt, wie die Lösung aussehen soll, etwa eine Befreiung oder eine andere Zuordnung der Flächen. Das ist eine eigene Gestaltungsfrage.
Wie es mit anderen Streitfragen zusammenhängt
Ein Argument hier stützt „PV-Flächen bleiben land-/forstwirtschaftlich“ (71-mal)
„PV-Flächen bleiben land-/forstwirtschaftlich“ stützt diese Streitfrage (69-mal)
Ein Argument hier stützt „Begünstigung für alle Freiflächen-PV“ (20-mal)
„Begünstigung für alle Freiflächen-PV“ stützt diese Streitfrage (19-mal)
Ein Argument hier stützt „Steuer-Maßnahmen verbindlicher fassen“ (10-mal)
Ein Argument hier stützt „Rückbaupflicht sichert Ackerland-Status“ (10-mal)
Ein Argument hier stützt „Ressortabstimmung kurzfristig nicht machbar“ (4-mal)
Ein Argument hier stützt „Grundsteuer B statt A auf PV-Flächen“ (3-mal)
„Grundsteuer B statt A auf PV-Flächen“ stützt diese Streitfrage (3-mal)
„Rückbaupflicht sichert Ackerland-Status“ stützt diese Streitfrage (3-mal)
Prüfpfad
Jedes Argument unter dieser Streitfrage lässt sich bis zur Textstelle zurückverfolgen, mit jeder Entscheidung der Maschine und wie sicher sie war. Die meisten nehmen die Zielkonflikt-Frage auf: Verletzt die Maßnahme nebenbei ein anderes Ziel?
Steuerliche Unklarheit bremst PV-Freiflächenausbau Energiekontor AG
Unklarheit bei Erbschaft- und Grundsteuer bei der Umwandlung von Flächen in PV-Anlagen erzeugt Unsicherheit und lässt den Ausbau stocken.
- Aus der Stellungnahme von Energiekontor AG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 87 % sicher).
„um Unsicherheit und dadurch bedingten stockenden Ausbau entgegenzuwirken“
Lösung der erbschaftsteuerlichen Problematik gefordert FinRo Dienstleistungs GmbH
Für das erbschaftsteuerliche Problem bei PV-Anlagen sollen Lösungen gefunden werden.
- Aus der Stellungnahme von FinRo Dienstleistungs GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 68 % sicher).
„Hier biƩen wir auch um Lösungen“
Erbschaftsteuerproblem bei PV-Freiflächen (Betriebs-/Grundvermögen) FinRo Dienstleistungs GmbH, Statkraft Markets GmbH
Bei regulären PV-Anlagen besteht weiterhin ein erbschaftsteuerliches Problem durch die Abgrenzung von Betriebsvermögen und Grundvermögen, das Flächeneigentümer abhält.
- Aus der Stellungnahme von FinRo Dienstleistungs GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Statkraft Markets GmbH (58 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
„Die, vermutlich bekannte ErbschaŌsteuerproblemaƟk (Betriebsvermögen/Grundvermögen) bei regulären PV Anlagen haben wir weiterhin.“
„Aufgrund dieser Einordnung kommt es derzeit zunehmend zu Verzögerungen und Verhinderungen von neuen Projekten.“
Drohende Erbschaftssteuer hält Landbesitzer von Verpachtung ab Privatperson 11, Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen, Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR eco, GreenGo Energy vertreten durch DWR eco
Die drohende Erbschaftssteuer führt dazu, dass Landbesitzer zögern, Flächen für PV-Anlagen an Projektentwickler zu verpachten, solange das Problem ungelöst ist.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 11 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. (66 % sicher), Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR eco (90 % sicher), GreenGo Energy vertreten durch DWR eco (90 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 79 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Wir zögern definitiv, an einen Projektentwickler für PVA zu verpachten, solange das Problem der drohenden Erbschaftssteuer nicht gelöst ist.“
„Deshalb werden in der Praxis Land- und Forstwirte oftmals davon ab-gehalten, ihre Flächen sofort nutzbar zu machen“
„Für Eigentümer geeigneter Flächen stellt diese eine enorme Hürde für die Verpachtung eben dieser Flächen dar.“
„Für die Eigentümerinnen und Eigentümer von geeigneten Flächen stellt dies ein enormes Hemmnis für die Verpachtung eben dieser Flächen dar.“
Problem ist unter Landwirten bekannt Privatperson 168
Das erbschaftsteuerliche Problem bei PV-Verpachtung ist in der Landwirtschaft bekannt und wird in Fachpresse (Top Agrar) kommuniziert; ein weiterer Landwirt verpachtet deshalb nicht.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 168 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Bei den Landwirten ist dieses Problem bekannt und wird auch über die Zeitschrift Top Agrar fachlich und rechtlich kommuniziert.“
Erbschaftsteuer-Bewertung hemmt Verpachtung für Freiflächen-PV Privatperson 168
Die Bewertung von Flächen mit Freiflächen-PV bei der Erbschaftsteuer mit dem halben Bodenrichtwert kann die Erbschaftsteuer für Landwirte stark erhöhen und sie davon abhalten, Flächen an PV-Investoren zu verpachten.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 168 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Substantive claim about a barrier to ground-mounted PV in the strategy's Freiflächen chapter; the personal anecdote is not carried over, and the unsupported 'Ackerwert' comparison was dropped.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„da hier die Fläche bezüglich Erbschaftsteuer mit dem halben Grundwert des örtlichen Bodenrichtwertes bewertet wird“
Erbschaftsteuer kann Pachtertrag bei PV-Freiflächen weitgehend aufzehren Privatperson 168
Nach einer Beispielrechnung der Einreichenden würde die Verpachtung eines geerbten Ackers auf einem Vorranggebiet für Freiflächen-Photovoltaik rund 35.000 € Erbschaftsteuer auslösen, die ohne die PV-Nutzung unter dem Freibetrag läge, während die Pacht über 20 Jahre netto etwa 131.000 € brächte.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 168 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Das Rechenbeispiel betrifft die Verpachtung von Flächen für Freiflächen-PV und ist somit themenrelevant; es wird eigenständig verständlich und neutral umformuliert, statt gelöscht.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 86 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
„so sind 325.000 Euro mit je 11% = 35.000 Euro Erbschaftssteuer zu entrichten, die ohne die Photovoltaik noch unter dem Freibetrag wäre.“
Erbschaftsteuer kann Pachtertrag für PV-Flächen weitgehend aufzehren Privatperson 168, MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg)
Wird ein Acker für Photovoltaik verpachtet und im Erbfall nicht gleichmäßig vererbt, kann die Erbschaftsteuer den Pachtertrag weitgehend aufzehren.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 168 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „The point is on-topic (tax effects of leasing farmland for PV), so not dropped. Rewrote it to be standalone and removed the evaluative conclusion that leasing is not worthwhile, keeping the checkable claim.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei MdL Martin Hahn (GRÜNE, Landtag von Baden-Württemberg) (73 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
„so kann es sein, das der Ertrag der Pacht durch die Erbschaftssteuer weitgehend aufgezehrt wird.“
„bei einem Generationenwechsel durch eine hohe Erbschaftssteuer einen großen Teil der Pachteinnahmen an das Finanzamt abführen müssen“
Erbschaftsteuerliche Bewertung als Hindernis für Verpachtung Privatperson 168, FABLF, GreenGo Energy vertreten durch DWR eco, ARGE Netz GmbH & Co. KG, ARGE Netz GmbH & Co. KG, BSW
Landwirte verpachten Acker auf Vorrangflächen für Freiflächen-PV oft nicht, weil die Erbschaftsteuer den Wertansatz für die Fläche stark erhöht und die Verpachtung dadurch wirtschaftlich unattraktiv wird.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 168 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei FABLF – Familienbetriebe Land und Forst (97 % sicher), GreenGo Energy vertreten durch DWR eco (70 % sicher), ARGE Netz GmbH & Co. KG (70 % sicher), ARGE Netz GmbH & Co. KG (58 % sicher), BSW – Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (84 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Das Problem lauert bei der Erbschaft an die nächste Generation“
„Faktisch verhindern die hohen Wertansätze der Finanzverwaltun- gen eine Verpachtung für Photovoltaikanlagen.“
„Für die Eigentümerinnen und Eigentümer von geeigneten Flächen stellt dies ein enormes Hemmnis für die Verpachtung eben dieser Flächen dar.“
„die Bereitschaft von Landwirten, Flächen zur Verfügung zu stellen, deutlich beeinträchtigen.“
„Die aktuelle Regelung hemmt die Bereitschaft von Landwirtinnen und Landwirten, Flächen für die Energiewende zur Verfügung zu stellen, da sie dann ihren Status als landwirtschaftliche Fläche und die daran verknüpften steuerlichen Erleichterungen in der Grundsteuer und Erbschaftssteuer verlieren.“
„Denn einige Finanzverwaltungen betrachten Flächen mit PV-Freiflächenanlagen nicht mehr als (größtenteils verschontes) landwirtschaftliches Betriebsvermögen, sondern als steuerpflichtiges Grundvermögen.“
ErbStG: Steuerbefreiung für befristet überlassene Flächen für Erneuerbare Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen
Die Stellungnahme schlägt vor, im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz eine neue Befreiung (§ 13 Abs. 1 Nr. 3a ErbStG) für Grundbesitz einzuführen, der befristet zur Erzeugung erneuerbarer Energien überlassen wird und bei Veräußerung oder Ende der Überlassung binnen 10 Jahren rückwirkend entfällt.
- Aus der Stellungnahme von Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „On-topic proposal, but the original did not name the statute (ErbStG) or that it is a proposal; rewritten to be standalone, with the broken hyphenation in the quote repaired.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 66 % sicher).
„Steuerfrei bleiben: Grundbesitz oder Teile davon, der vorübergehend im Wege einer zeitlich befristeten Nutzungsüberlassung zur Erzeugung erneuerbaren Energien zu dienen bestimmt ist.“
Energie-Flächenüberlassung nach Betriebsübergang löst Nachversteuerung aus Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen
Nach Ansicht der Stellungnahme löst es nach geltendem Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht (§ 13a Abs. 5 Nr. 2 ErbStG, § 162 Abs. 4 BewG) Nachversteuerung bzw. Nachbewertung aus, wenn Erben oder Betriebsnachfolger land- und forstwirtschaftliche Flächen nach dem Übergang zur Erzeugung erneuerbarer Energien überlassen.
- Aus der Stellungnahme von Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Substantive claim on the strategy's subject (land for renewable energy); only needed a standalone rewrite naming the tax provisions and context, and repaired hyphenation in the quote.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 69 % sicher).
„löst die Nutzungsüberlassung der Flächen zur Energieerzeugung eine erbschaftsteuerliche Nachversteuerung nach § 13a Abs. 5 Nr. 2 ErbStG innerhalb von 5 bzw. 7 Jahren und eine bewertungsrechtliche Nachbewertung innerhalb von 15 Jahren nach § 162 Abs. 4 BewG aus.“
ErbStG-Änderungen ziehen steuerfreie Flächenüberlassungen zeitlich vor Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen
Nach Ansicht der Einreichenden würden die vorgeschlagenen Änderungen des Erbschaft-/Schenkungsteuergesetzes (neue Steuerbefreiung in § 13 Abs. 1 Nr. 3a, Verzicht auf Nachversteuerung in § 13a Abs. 6 Satz 4) steuerfreie Flächenüberlassungen für die Erzeugung erneuerbarer Energien zeitlich vorziehen und marktwirtschaftliche Investitionen schneller zur Energiewende beitragen lassen.
- Aus der Stellungnahme von Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Der Punkt verwies auf nicht benannte "Steuerregeln"; jetzt ist das Erbschaft-/Schenkungsteuergesetz mit den vorgeschlagenen Änderungen genannt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 75 % sicher).
„zeitlich vorgezogen realisiert werden und andererseits, dass Investitionen in erneuerbare Energien unter marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen schnellstmöglich zum Gelingen der Energiewende beitragen.“
ErbStG: Zeithindernisse bei Flächenüberlassung für Erneuerbare beseitigen Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen
Die Einreichung hält es für politisch zwingend geboten, die zeitlichen Hindernisse im Erbschaft-/Schenkungsteuergesetz (Behaltensfristen, Verlust der Steuerbegünstigung) für die Überlassung land- und forstwirtschaftlicher Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien zu beseitigen, damit diese sofort erfolgen kann.
- Aus der Stellungnahme von Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich, Forderung als Behauptung formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Substantive claim on land use for renewables (inheritance tax obstacles); on-topic, but needed context (ErbStG, land leasing for renewables) to stand alone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 86 % sicher).
„ist die Beseitigung der (Zeit-) Hindernisse bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer politisch zwingend geboten.“
Befristete Flächenüberlassung für Erneuerbare dient dem Allgemeinwohl (ErbStG) Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen
Die zeitlich befristete Überlassung land- und forstwirtschaftlicher Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien dient dem Allgemeinwohl; dies wird zur Begründung der vorgeschlagenen Regelung in § 13a Abs. 6 S. 4 ErbStG (keine Nachversteuerung) angeführt.
- Aus der Stellungnahme von Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a checkable factual claim (land returns to agricultural use after the lease) with a value judgment (serves the common good / justifies tax relief); split and made standalone by naming the ErbStG provision.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 49 % sicher).
„Die zeitliche befristete Überlassung von land- und forstwirtschaftlichen (Frei-) Flächen zur Erzeugung von regenerativen Energien dient dem Allgemeinwohl“
Erbschaftsteuerliche Hindernisse bei Flächenüberlassung beseitigen Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen
Die Stellungnahme hält die Beseitigung der zeitlichen Hindernisse bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer für die Nutzungsüberlassung von Flächen an Erzeuger erneuerbarer Energien für politisch zwingend geboten.
- Aus der Stellungnahme von Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Passage enthält eine kausale Tatsachenbehauptung (Klimaziele erfordern sofortige Flächenüberlassung) und ein davon trennbares politisches Urteil (Beseitigung der Erbschaftsteuer-Hindernisse ist zwingend geboten); beide neutral und eigenständig formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
„ist die Beseitigung der (Zeit-) Hindernisse bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer politisch zwingend geboten“
Erbschaftsteuer zehrt Pachterhöhung bei Flächenüberlassung vor Hofübergabe auf Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen
Nach Darstellung der Stellungnahme würde bei einer 20-jährigen Überlassung land- und forstwirtschaftlicher Flächen an Erzeuger erneuerbarer Energien vor einer Hofübergabe die anfallende Erbschaft-/Schenkungsteuer die über die Laufzeit erhöhte Pacht aufzehren, während eine Überlassung nach der Übergabe ggf. steuerfrei möglich wäre.
- Aus der Stellungnahme von Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „The passage is on-topic (tax obstacles to making farmland available for PV); the value-laden conclusion about what is economically better was removed, leaving the checkable tax claim with context.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„würde bei einer späteren Hofübergabe die anfallende Erbschaft-/Schenkungsteuer die über die Laufzeit erhöhte Pacht aufzehren“
Anliegen zur Erbschaftsteuer muss in der PV-Strategie klar ankommen Privatperson 66
Die Einreichung fordert, dass das Anliegen zur Erbschaftsteuer bei Freiflächen-PV in der PV-Strategie des BMWK deutlich Beachtung findet.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 66 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt bündelte mehrere unabhängig bewertbare Aussagen (Tatsachenbehauptung zur Betroffenheit, Forderung nach Beachtung, Politikstil, Vorgehen von unten nach oben); aufgeteilt und mit Bezug zur PV-Strategie und Erbschaftsteuer eigenständig formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 75 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 45 % sicher).
„Es soll und muß aber in aller Klarheit bis vorne durchdringen!“
Ohne Entlastung können nur finanzstarke Investoren Freiflächen-PV planen Privatperson 66
Ohne zusätzliche Anreize und Entlastungen (etwa bei der Erbschaftsteuer) für Landwirte und Kleinbetriebe könnten nur wenige Investoren mit ausreichenden finanziellen Mitteln Freiflächen-PV-Anlagen planen.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 66 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Die Aussage mischt eine prüfbare Prognose (nur finanzstarke Investoren) mit einer Wertung (wirtschaftlicher Schaden durch Konzerne); die Zusatzbehauptung zur Schere zwischen Arm und Reich steht nicht im Text und entfällt.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 81 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 97 % sicher).
„Es bliebe somit nur wieder einmal wenigen Investoren mit ausreichend finanziellen Mitteln die Möglichkeit, in diese Richtung zu planen.“
Länder/Kommunen: Zugeständnisse bei Erbschaftsteuer für Solarpark-Flächen Privatperson 66
Länder und Kommunen sollten angesichts des Ausbauziels für grünen Strom ihre Ertragshoheit bei der Erbschaftsteuer überdenken und Zugeständnisse für landwirtschaftliche Flächen entwickeln, die für Solarparks genutzt werden.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 66 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, ohne Kontext nicht verständlich. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „The point does make a substantive claim about PV expansion (tax treatment of farmland used for solar parks), so it is not off-topic; it only needed context ("in diesen Fällen" = farmland reclassified for solar parks) to stand alone.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 88 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 56 % sicher).
„Land und auch Kommunen sollten in der Hinsicht der Zielvorgabe den Ausbau an grünen Strom ihre Ertagshoheit s. Erbschaftsteuer in diesen Fällen überdenken und Zugeständnisse entwickeln.“
Erbschaftsteuer mindert Rendite von Freiflächen-PV auf Agrarland Privatperson 66
Bei Freiflächen-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen kann nach Ansicht der Einreichenden eine Erbschaftsteuer anfallen, die die Rendite der Anlage stark mindert.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 66 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „Loaded wording ("entwertet", "vernichtet") replaced with neutral phrasing; the claim and its direction are kept.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
„der damit drohenden und Rendite vernichtenden Erbschaftsteuer“
Pachtzins deckt Erbschaftsteuer bei Freiflächen-PV nicht Privatperson 66
Wird landwirtschaftliche Fläche für eine Freiflächen-PV-Anlage an Investoren verpachtet und dadurch als Gewerbefläche umgewertet, könnte die anfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer nach Ansicht der Einreichung nicht aus dem Pachtzins erwirtschaftet werden.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 66 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema. Die maschinelle Redaktion hat das Argument umformuliert: „The point addresses a tax obstacle to ground-mounted PV on farmland, so it is on topic; it was rewritten to be standalone and to drop the loaded wording.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 86 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 88 % sicher).
„Diese könnte sich aus dem reinen Pachtzins nicht erwirtschaften.“
Erbschaftsteuer-Problem bei Freiflächen-PV betrifft viele, nicht nur Einzelne Privatperson 66
Die Einreichung stellt fest, dass das Problem der Erbschaftsteuer auf Freiflächen-PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen kein Einzelfall ist, sondern viele Betroffene betrifft.
- Aus der Stellungnahme von Privatperson 66 zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt bündelte mehrere unabhängig bewertbare Aussagen (Tatsachenbehauptung zur Betroffenheit, Forderung nach Beachtung, Politikstil, Vorgehen von unten nach oben); aufgeteilt und mit Bezug zur PV-Strategie und Erbschaftsteuer eigenständig formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 92 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 77 % sicher).
„Mein Anliegen ist kein Einzelanliegen, wie in der Politik bereits bekannt ist und von Ihnen beschrieben.“
Erbschaftsteuer auf PV-Freiflächen im Verwaltungsvermögen ist unverhältnismäßig hoch Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR eco
Die im Erbfall anzuwendenden hohen Bodenrichtwerte führen bei PV-Freiflächen, die dem Verwaltungsvermögen zugeordnet werden, in der Regel zu einer unverhältnismäßig hohen Erbschaftsteuer.
- Aus der Stellungnahme von Climagy Projektentwicklung GmbH vertreten durch DWR eco zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point combined a checkable claim (Verwaltungsvermögen classification means higher Bodenrichtwerte in inheritance) with an evaluative claim (the resulting tax is disproportionately high); split into the two and made each name PV-Freiflächen.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 89 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 59 % sicher).
„die in der Regel zu einer unverhältnismäßig hohen Erbschaftsteuer führen“
Steuerliche Unsicherheit verhindert Verpachtung von Flächen Energiebauern GmbH, Solar Cluster Baden-Württemberg, BNE
Die steuerliche Einstufung verunsichert Verpächter bei Hofübergaben, sodass geeignete Pachtflächen nicht bereitgestellt werden.
- Aus der Stellungnahme von Energiebauern GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Solar Cluster Baden-Württemberg e. V. (98 % sicher), BNE – Bundesverband Neue Energiewirtschaft e. V. (83 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 98 % sicher).
„dass geeignete Pachtflächen damit nicht bereitgestellt werden“
„Da in beiden Fällen (Hofübergabe, Grundsteuerbelastung) eine große Unsicherheit bei den Landbesitzern herrscht, werden Flächen nicht zur Verfügung gestellt.“
„zögern aktuell Landwirte bei der Flächenbereitstellung für Solarparks.“
Erbschaft-/Schenkungsteuer-Risiko ca. 40.000 €/ha bei PV auf Agrarflächen SPD
Durch eine PV-Anlage wechselt landwirtschaftliche Fläche steuerlich vom begünstigten Betriebsvermögen ins Grundvermögen (Risiko ca. 40.000 €/ha), ohne dass wegen der nur landwirtschaftlichen Nachnutzung eine dauerhafte Aufwertung stattfindet.
- Aus der Stellungnahme von SPD – Arbeitsgruppe Wirtschaft zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev): geprüft, Hinweise: nicht zum Thema.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 94 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 46 % sicher).
„Erbschaftssteuer sorgt für ein ca. 40.000 €/ha Risiko für Landeigentümer“
Steuerrisiko schreckt Flächeneigentümer ab SWU Energie GmbH
Wegen der steuerlichen Nachteile schrecken zunehmend Flächeneigentümer vor der Verpachtung für Freiflächen-PV zurück, obwohl sie grundsätzlich dazu motiviert sind.
- Aus der Stellungnahme von SWU Energie GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 88 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Dadurch schrecken immer mehr Flächeneigentümer von der Verpachtung ihrer Flächen zurück.“
Steuerfolgen können PV-Verpachtung weniger attraktiv machen als Landwirtschaft SWU Energie GmbH
Wegen möglicher steuerlicher Nachteile kann es für Flächeneigentümer wirtschaftlich attraktiver sein, ihre Fläche weiter landwirtschaftlich statt für Freiflächen-Photovoltaik zu verpachten, auch bei höheren Pachtzahlungen des Anlagenbetreibers.
- Aus der Stellungnahme von SWU Energie GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixed a legal/tax-valuation claim with a separate economic-attractiveness claim about leasing; each can be accepted or rejected independently, so it is split and the abbreviation FF PVA is spelled out.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 85 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 44 % sicher).
„es für den Flächeneigentümer trotz höherer Pachtzahlungen durch den Betreiber einer FF PVA wirtschaftlich attraktiver sein kann, die Fläche weiterhin landwirtschaftlich zu verpachten“
Steuerlast bei Verkauf/Erbe schreckt Flächenbesitzer ab Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG
Weil bei Verkauf, Schenkung oder Erbschaft eine Gewerbegebiets-Steuerlast fällig wird, lehnen einige Flächenbesitzer PV-Freiflächenanlagen ab, obwohl die Planänderung nur befristet ist.
- Aus der Stellungnahme von Erzeugergemeinschaft für Energie in Bayern eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 81 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 49 % sicher).
„lehnen einige Flächenbesitzer die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen ab, da im Falle eines Verkaufs, Schenkung oder Erbschaft eine Steuerlast für Gewerbegebiete fällig wird“
Erbschaftsteuer-Unsicherheit hemmt Nutzungsverträge mit Landwirten Mecklenburg-Vorpommern (Ministerium)
Nach Erfahrung der Projektierer ist die Unsicherheit über einen Erbschaftsteuerfall ein entscheidendes Hemmnis für Nutzungsverträge zur Errichtung von EE-Anlagen durch Landwirte.
- Aus der Stellungnahme von Mecklenburg-Vorpommern: Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 78 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„Aus Erfahrungswerten der Projektierer geht hervor, dass die Unsicherheit bezüglich eines Erbschaftssteuerfalls ein entscheidendes Hemmnis für den Abschluss von Nutzungsver-trägen“
Steuerliche Belastung durch Grundvermögen-Zuordnung bei Freiflächen-PV ist unverhältnismäßig DBV, DBV, DBV
Der DBV bewertet die steuerlichen Belastungen der Grundeigentümer im Erbgang, die aus einer Zuordnung PV-bebauter Freiflächen zum Grundvermögen folgen, als unverhältnismäßig und fordert eine verbindliche Regelung.
- Aus der Stellungnahme von DBV – Deutscher Bauernverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht neutral formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte eine prüfbare Tatsachenbehauptung (Zuordnung führt im Erbgang zu Belastungen) mit dem Werturteil „unverhältnismäßig“; zudem war der Bezug (DBV, Freiflächen-PV in der PV-Strategie) nicht benannt.“
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei DBV – Deutscher Bauernverband e. V. (96 % sicher), DBV – Deutscher Bauernverband e. V. (87 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 63 % sicher).
„unverhältnismäßigen steuerlichen Belastungen“
„Eine Zuordnung dieser Flächen zum Grundvermögen (=gewerbliche Nutzung) führt bei den Grundeigentümern im Erbgang zu unverhältnismäßigen steuerlichen Belastungen.“
„Hier bedarf es einer verbindlichen Regelung.“
Grundvermögen-Zuordnung von PV-Freiflächen belastet Erben steuerlich DBV
Wenn PV-Freiflächen dem Grundvermögen (gewerbliche Nutzung) zugeordnet werden, entstehen für Grundeigentümer im Erbgang steuerliche Belastungen.
- Aus der Stellungnahme von DBV – Deutscher Bauernverband e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point mixes a checkable tax-law effect (assignment to Grundvermögen burdens heirs) with a value judgment (the burden is disproportionate), so it is split into the two claims.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 60 % sicher).
„Eine Zuordnung dieser Flächen zum Grundvermögen (=gewerbliche Nutzung) führt bei den Grundeigentümern im Erbgang zu unverhältnismäßigen steuerlichen Belastungen.“
Erbschaftsteuerlast hemmt Freiflächen-PV-Ausbau Stadtwerke München, Verband Kommunaler Unternehmen
Die drohende Erbschaftsteuerlast bei Freiflächen-PV-Anlagen ist ein wesentliches Hemmnis für den PV-Ausbau.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Verband Kommunaler Unternehmen e. V. (76 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 81 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 100 % sicher).
„die drohende Erbschaftsteuerlast bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist ein wesentliches Hemmnis für den PV-Ausbau“
„Das stellt für betroffene Eigentümer ein wesentliches Hindernis bei der Bereitstellung der Flächen für konventionelle PV-Anlagen dar.“
Keine erbschaftsteuerliche Sonderregelung für Stromflächen Stadtwerke München
Es fehlt bislang eine besondere gesetzliche Regelung zur erbschaftsteuerlichen Einordnung von Flächen, die der Stromerzeugung dienen.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 44 % sicher).
„Bislang fehlt eine besondere gesetzliche Regelung zur erbschaftsteuerlichen Einordnung von Flächen, die für die Stromerzeugung genutzt werden.“
Freiflächen-PV im Erbrecht begünstigen Stadtwerke München, Verband Kommunaler Unternehmen, Verband Kommunaler Unternehmen
Freiflächen-PV-Anlagen sollen bei der Erbschaftsteuer begünstigt werden.
- Aus der Stellungnahme von Stadtwerke München GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei Verband Kommunaler Unternehmen e. V. (60 % sicher), Verband Kommunaler Unternehmen e. V. (84 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 84 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 64 % sicher).
„Freiflächen-PV-Anlagen beim Erbrecht begünstigen“
„steuerliche Benachteiligungen von Freiflächen-PV-Anlagen i.V. zu landwirtschaftlich genutzter Fläche beim Erbrecht aufgehoben“
„Freiflächen-PV-Anlagen beim Erbrecht begünstigen“
Steuerliche Risiken für Landwirte hemmen Flächensicherung RWE Offshore Wind GmbH
Steuerliche Risiken bei Erbschafts- und Grundsteuer sind zunehmend ein massives Hemmnis für die Flächensicherung und gefährden die Ausbauziele bei PV-FFA.
- Aus der Stellungnahme von RWE Offshore Wind GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Rolle im Argument unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 90 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 95 % sicher).
„Die steuerlichen Risiken für Landwirte im Bereich der Erbschafts- und Grundsteuer stellen zunehmend ein massives Hemmnis für die Flächensicherung“
Agri-PV erbschaftsteuerrechtlich nicht eindeutig geregelt Verband Kommunaler Unternehmen
Für Agri-PV (landwirtschaftlich und zur Stromerzeugung genutzte Flächen) gibt es nach Darstellung der Stellungnahme keine eindeutigen erbschaftsteuerrechtlichen Regelungen, sie befinde sich in einer rechtlichen Grauzone.
- Aus der Stellungnahme von Verband Kommunaler Unternehmen e. V. zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: nicht zum Thema, Rolle im Argument unsicher, Forderung als Behauptung formuliert, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Off-topic is a false alarm (PV strategy, inheritance tax treatment of Agri-PV); the point mixes a factual claim (no clear rules) with a demand (adjust inheritance law), so it is split.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 62 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 34 % sicher).
„Für die Agri-PV gibt es ebenso keine eindeutigen Regelungen, sie befindet sich quasi in einer rechtlichen Grauzone.“
Lösung der Erbschaftssteuer-Problematik ausdrücklich begrüßt ARGE Netz GmbH & Co. KG
Die ARGE Netz begrüßt die in der PV-Strategie des BMWK vorgesehene Lösung der Erbschaftssteuer-Problematik ausdrücklich.
- Aus der Stellungnahme von ARGE Netz GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: mehrere Behauptungen in einem Satz, Tatsache oder Wertung unsicher. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „The point bundled three independently acceptable measures (Duldungspflicht, Erbschaftssteuer solution, Bürgerenergie barriers); split into one point each, naming the actor and the strategy.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 71 % sicher).
„die Lösung der Erbschaftssteuer-Problematik und der Abbau von Hemmnissen bei der Bürgerenergie begrüßen wir ausdrücklich“
Erbschaftsteuerliche Haltefristen blockieren Verpachtung für PV ARGE Netz GmbH & Co. KG
Im Erbfall gilt eine Haltefrist von 5 oder 7 Jahren, in der die Fläche nicht für PV verpachtet werden kann, sonst droht eine erbschaftssteuerliche Rückzahlung.
- Aus der Stellungnahme von ARGE Netz GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 99 % sicher).
„Darüber hinaus gilt im Erbfall eine Haltefrist von 5 oder 7 Jahren, in denen die Fläche nicht für PV-Nutzung verpachtet werden kann.“
Steuerlicher Statusverlust hemmt Flächenbereitstellung durch Landwirte ARGE Netz GmbH & Co. KG, BDEW
Mit PV-Nutzung verlieren Flächen den landwirtschaftlichen Status und die Steuererleichterungen bei Grund- und Erbschaftssteuer; im Erb- oder Schenkungsfall drohen Erben sehr hohe Zahlungen, was die Bereitschaft zur Flächenbereitstellung hemmt.
- Aus der Stellungnahme von ARGE Netz GmbH & Co. KG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): dasselbe Argument auch bei BDEW – Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (86 % sicher).
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 86 % sicher).
„Kommt es zu einem Erb- oder Schenkungsfall während der Betriebszeit der PV-Anlage, müssten Erben teilweise sehr hohe Zahlungen leisten.“
„Dieser Entfall stellt für Landwirte einen der größten Hemmschuhe bei der Freigabe von landwirtschaftlichen Flächen für PV-Freiflächenanlagen dar“
Erbschaftsteuerbefreiung nur mit Haltefrist Windland Energieerzeugungs GmbH
Die Erbschaftsteuerbefreiung könnte an eine Haltepflicht von z.B. 10 Jahren nach dem Erbfall geknüpft werden.
- Aus der Stellungnahme von Windland Energieerzeugungs GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev): geprüft, Hinweise: nicht zum Thema.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 91 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 46 % sicher).
„Möglich wäre eine Verpflichtung zum Halten des Besitzes für eine längere Dauer nach dem Erbfall, z.B. für 10 Jahre“
Erbschaftsteuer treibt Solarparks in Auslandsbesitz Windland Energieerzeugungs GmbH
Da Erbschaftsteuer in vielen Ländern nicht existiert, gerieten ohne Befreiung zunehmende Anteile inländischer Solarparks in Auslandsbesitz, weil die Renditen die Steuer nicht tragen.
- Aus der Stellungnahme von Windland Energieerzeugungs GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev): geprüft, Hinweise: nicht zum Thema.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 78 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 68 % sicher).
„Mit einer Freistellung von der Erbschaftsteuer bei deutschen Steuerpflichtigen wird vermieden, dass zunehmende Anteile der inländischen Solarparks schon deshalb in Auslandsbesitz geraten“
PV-Vermögen von Erbschaftsteuer befreien Windland Energieerzeugungs GmbH
Solaranlagen und Beteiligungen an überwiegend solaren Unternehmen sollen bei inländischen Steuerpflichtigen von der Erbschaftsteuer befreit werden, um Kapitalkosten nicht zu erhöhen.
- Aus der Stellungnahme von Windland Energieerzeugungs GmbH zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: Nachbesserungsbedarf. Die maschinelle Redaktion hat das Argument as_extracted.
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 96 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 64 % sicher).
„Damit sich die Kapitalkosten der Solaranlagen nicht durch Erbschaftsteuern erhöhen, sollte dieser Teil des Vermögens bei inländischen Steuerpflichtigen von der Erbschaftsteuer befreit sein.“
Zwingende Grundvermögen-Einordnung ist erbschaftsteuerlich ein praktisches Problem Green Planet Energy eG
Die zwingende erbschaftsteuerliche Einordnung von Flächen in Bebauungsplänen für EE-Anlagen in das Grundvermögen ist in der Praxis ein größeres Problem und bei vertraglicher Nutzungsbefristung systematisch nicht sinnvoll.
- Aus der Stellungnahme von Green Planet Energy eG zerlegt (Sprachmodell, claude-sonnet-5-5).
- Automatische Prüfung (Jev) fand: ohne Kontext nicht verständlich, Tatsache und Wertung vermischt. Die maschinelle Redaktion hat das Argument in mehrere Argumente geteilt: „Der Punkt vermischte die Tatsachenbehauptung (zwingende Zuordnung nach § 159 Abs. 3 BewG) mit der Wertung (praktisches Problem, systematisch nicht sinnvoll) und nannte das Gesetz nur unvollständig; beides ist nun getrennt und eigenständig formuliert.“
- Abgleich (Jev): als neues Argument erkannt, keine andere Stellungnahme sagt dasselbe.
- Maßnahme zugeordnet (Jev, 93 % sicher).
- Dieser Streitfrage zugeordnet (Jev, 35 % sicher).
„ist in der Praxis ein größeres Problem, was insbesondere bei der vertraglichen Nutzungsbefristung systematisch nicht sinnvoll oder gewollt erscheint“