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Privatperson 11

Privatperson. Gehört zum Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“. 6 Argumente aus rund 1 Seite.

Was das Lager verbindet: Breites Lager aus Privatpersonen, Unternehmen und Verbänden, das die Strategie und das 215-GW-Ziel im Grundsatz trägt und gezielte Erleichterungen wie Bürgersolarparks, Floating-PV und größere Korridore befürwortet.

Mit wem Privatperson 11 übereinstimmt

Gezählt werden die Streitfragen der Landkarte, zu denen sich beide Organisationen geäußert haben. Übereinstimmung heißt: Beide stimmen zu oder beide lehnen ab.

Im eigenen Lager „Strategie-Unterstützer mit Flächenöffnung“

123 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Im anderen Lager „Ausbau-Beschleunigung durch Deregulierung“

23 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Keinem Lager zugeordnet

14 weitere Organisationen dazwischen anzeigen

Wo Privatperson 11 allein steht

Bei keiner Streitfrage urteilt Privatperson 11 anders als die Mehrheit des eigenen Lagers.

Laufzettel: was aus jedem Argument wurde

Für jede Stellungnahme lässt sich nachvollziehen, was aus jedem einzelnen Argument geworden ist.

Von 6 Argumenten stehen 5 auf der Landkarte, 0 sind Einzelforderungen und 1 ist eine offene Frage. Die maschinelle Redaktion hat keines umformuliert oder geteilt. 2 Argumente haben auch andere Organisationen vorgebracht.

Die maschinelle Redaktion prüft jedes Argument nach dem Zerlegen: Sie teilt Stellen, die mehrere Behauptungen enthalten, und formuliert wertende Wörter neutral um. Auf der Landkarte heißt: Das Argument ist in eine Streitfrage eingegangen. Einzelforderung heißt: Es gehört zu keiner Streitfrage, meist weil nur diese Organisation es vorbringt. Ein Klick auf die Zeile unter einem Argument zeigt die Originalstelle.

Freiflächenanlagen stärker ausbauen 1 Argument, 0 davon auf der Landkarte

Offene Frage: Projekt wegen § 12 Abs. 3 von vornherein aufgeben?

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Wegen der Unsicherheit über die Anwendung der Unzumutbarkeitsregel in § 12 Abs. 3 EEG 2023 ist unklar, ob sich ein 100–150-MWp-Solarpark in einem strukturschwachen Landkreis überhaupt verfolgen lässt oder ob man ihn gleich aufgeben sollte.

„Sollten wir uns daher die langwierigen Vorstufen bis zu einer verbindlichen Auskunft (Binden eines Projektentwicklers, B-Plan und Ähnliches) sparen und dieses von uns sehr gewünschte Projekt von vornherein aufgeben?“

Originalstelle, Privatperson 11

Netzanschlüsse beschleunigen 2 Argumente, 2 davon auf der Landkarte

Verbindliche Netzauskunft erst nach langwierigen Vorstufen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Bis zu einer verbindlichen Netzauskunft für ein Solarparkprojekt sind langwierige Vorstufen nötig (Projektentwickler binden, B-Plan u. Ä.), die vor Klarheit über den Netzanschluss Aufwand verursachen.

„die langwierigen Vorstufen bis zu einer verbindlichen Auskunft (Binden eines Projektentwicklers, B-Plan und Ähnliches)“

Originalstelle, Privatperson 11

Netzbetreiber: Netzausbau entfällt bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit (§ 12 Abs. 3)

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Der lokale Netzbetreiber e.dis hat angedeutet, dass bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit nach § 12 Abs. 3 EEG 2023 ein Netzausbau für den geplanten Solarpark nicht in Frage kommt.

„hat angedeutet, dass im Falle einer wirtschaftlichen Unzumutbarkeit Absatz 3 des §12 greift und ein Netzausbau dann nicht in Frage kommt“

Originalstelle, Privatperson 11

Energie- und Steuerrecht verzahnen 3 Argumente, 3 davon auf der Landkarte

Drohende Erbschaftssteuer hält Landbesitzer von Verpachtung ab

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die drohende Erbschaftssteuer führt dazu, dass Landbesitzer zögern, Flächen für PV-Anlagen an Projektentwickler zu verpachten, solange das Problem ungelöst ist.

„Wir zögern definitiv, an einen Projektentwickler für PVA zu verpachten, solange das Problem der drohenden Erbschaftssteuer nicht gelöst ist.“

Originalstelle, Privatperson 11

Zuordnung von PV-Freiflächen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen umsetzen

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Die in Abschnitt 3.7 der PV-Strategie genannte Maßnahme, Freiflächen mit PV-Anlagen dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzuordnen, soll verwirklicht werden, damit die Erbschaftssteuer-Frage gelöst wird.

„Zuordnung von Freiflächen mit PV-Anlagen zum land-und forstwirtschaftlichen Vermögen ermöglichen“

Originalstelle, Privatperson 11

Forderung nach zeitnaher verbindlicher Rechtsform der steuerlichen Regelung

Unverändert aus dem Text übernommen.

So steht es jetzt: Es wird gefragt, welche Zusagen das Ministerium geben kann, dass die Zuordnung von PV-Freiflächen zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zeitnah in verbindlicher Rechtsform erfolgt, statt nur als Absichtserklärung in der Strategie zu stehen.

„Welche Zusagen können Sie geben, dass dies zeitnah in einer verbindlichen Rechtsform geschehen wird?“

Originalstelle, Privatperson 11